Christoph Eilers

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir in Niedersachsen sind stolz auf unsere Landwirtschaft. Als Agrarland Nummer eins sind wir in vielen Bereichen der Agrarwirtschaft Vorreiter und setzen Maßstäbe. Unsere Landwirtschaft ist modern, leistungsfähig, nachhaltig und innovativ. Unsere Produkte werden weltweit nachgefragt und wertgeschätzt. Die Agrarwirtschaft ist ein Rückgrat der Wirtschaftskraft in unserem Land.
Auch in der Tierzucht sind wir führend. Allein aus Niedersachsen werden jedes Jahr, wie im Antrag erwähnt, ca. 22 000 Färsen in Drittländer exportiert.
Die Tierzucht in unserem Land baut auf eine langjährige Erfahrung und das Wissen unserer Landwirte auf. Diese Erfahrung und dieses Wissen sind in vielen Ländern so nicht vorhanden bzw. befinden sich dort erst im Aufbau - ein Aufbau, der der Versorgung im eigenen Lande dient und unsererseits auch unterstützt werden muss.
Natürlich wird auch Schlachtvieh in großer Anzahl in Drittländer verkauft. Da diese Tiere oft nicht so wertvoll sind wie die erwähnten Zuchttiere, bleibt leider festzuhalten, dass bei diesen Transporten scheinbar oft weniger Sorgfalt vorherrscht. Das darf nicht sein!
Der Transport über lange Strecken per Lkw oder Schiff bedeutet Stress und Anspannung für die Tiere. Dies wird man sicherlich nie komplett verhindern können. Aber wir alle wollen, dass dieser Transport tiergerecht und möglichst ohne große Belastungen für die Tiere durchgeführt wird.
Die gesellschaftliche Einstellung hat sich in den letzten Jahren zu Recht in Richtung mehr Tierwohl verändert. In der EU und in Deutschland gibt es schon lange entsprechende Regelungen für Tiertransporte - Herr Domeier hat es gerade erwähnt. Dennoch erreichen uns leider regelmäßig immer wieder Bilder in den Medien von geschundenen Tieren auf einer langen Odyssee in ihre Zielländer: Fahrzeuge ohne vorgeschriebene Ausstattung, Transporteure ohne Empathie, eine fehlende Versorgung der Tiere, ungeschultes Personal, brutale Verlademethoden und, und, und. Wir alle wollen diese Bilder nicht mehr sehen.
Aber wo liegen die Schwachstellen, die dazu führen, dass es trotz nationaler und EU-weiter Regelungen immer wieder zu solchen Problemen und Verstößen kommt?
Erstens. Die bestehenden Regelungen bedürfen dringend einer Novellierung. Viele Vorschriften entsprechenden nicht mehr den aktuellen Erkenntnissen; sie sind zum Teil unvollständig und müssen konkretisiert werden.
Zweitens. Die Kontrolle der Richtlinien und Vorschriften ist lückenhaft. Man kann zwar nicht jeden Transport von Anfang bis Ende kontrollieren; jedoch kann heutzutage vieles durch den Einsatz von moderner Technik ausgeglichen und kompensiert werden. Da es sich meist um die gleichen Exportrouten handelt, kann eine technische Überwachung auf der Strecke und an den entsprechenden Versorgungsstellen organisiert werden - das alles kann nicht so schwierig sein!
Daten über den Transport müssen gespeichert werden, damit die Behörden auch zu einem späteren Zeitpunkt Kontrollen durchführen können. Ich sehe im Übrigen hier die Behörden als für die Kontrollen zuständige Instanz, und nicht NGOs. Es ist gut, dass sie diese Kontrollen durchführen, aber
das ist eine staatliche Aufgabe, die den Behörden vorbehalten bleiben sollte.
Drittens. Die Strafen für Verstöße gegen das geltende Recht müssen erhöht werden. Hier werden Lebewesen transportiert und keine Sachen. Wer gegen die Regeln arbeitet, dem sollte die Zulassung für Tiertransporte aberkannt bzw. keine neue Genehmigung erteilt werden.
Viertens. Unsere Standards für den Tiertransport müssen in den Drittländern nicht nur gelten, sondern es muss auch deren Einhaltung überwacht werden. Das ist, glaube ich, mit ein Hauptpunkt. Ohne die Anerkennung dieser Standards und - viel wichtiger - ohne die tatsächliche Umsetzung vor Ort darf es keine Tiertransporte geben. Am wichtigsten ist - neben den technischen Vorgaben für einen Tiertransport -, dass das ausführende Personal geschult ist und Verantwortung übernimmt.
Der Antrag von SPD und CDU greift diese aktuellen Regelungsprobleme auf und macht weitere genaue Vorgaben für mehr Tierschutz bei den Tiertransporten. Ich bin unserer Ministerin Barbara Otte-Kinast dankbar, dass sie sich bereits im letzten Jahr auf der Agrarministerkonferenz für einen einstimmigen Beschluss zu dieser Thematik eingesetzt hat. Gemeinsam müssen wir diesen Beschluss nun stärken und uns für eine zeitnahe Umsetzung einsetzen.
Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung im Ausschuss und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Internet bietet heutzutage scheinbar unendliche Möglichkeiten des globalen Handels: den Wein vom Winzer des Vertrauens, das neue Fahrrad direkt vom Hersteller oder das vermeintliche Originalersatzteil zum Schnäppchenpreis aus Übersee. Schnell, bequem, unkompliziert und natürlich günstig soll es sein. Dieser globale Handel ist aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken und erfreut sich gerade auch zu Corona-Zeiten einer großen Beliebtheit.
Wir alle schätzen die genannten Vorteile, wohlwissend, dass diese neue Zeit große Herausforderungen für unsere Wirtschaft, für unsere Strukturen und in Summe für unsere gesamte Gesellschaft mit sich bringt. Der globale Handel mit eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten, nur wenigen vereinheitlichten Regelungen, unzureichenden
Gesetzen und Standards öffnet dem Betrug, der Täuschung und auch dem illegalen Handel Tür und Tor.
Weltweit die passenden Regeln und Gesetze zu definieren, umzusetzen und zu kontrollieren, ist eine scheinbar unlösbare Aufgabe. Ist der Wein vom Winzer wirklich bio? Ist das TÜV- oder GSZeichen am Fahrrad wirklich echt? Entspricht das vermeintliche Originalersatzteil aus Übersee den Qualitätsstandards des Herstellers?
Sicherlich birgt jeder Kauf, ob online oder vor Ort, das Risiko des Betrugs und der Täuschung, jedoch ist es im Internet oft wesentlich schwieriger und komplizierter, den Verkäufer zu ermitteln oder gar zur Verantwortung zu ziehen. Vor diesem Hintergrund greift der von SPD und CDU vorgelegte Entschließungsantrag die fehlende Registrierungs- und Chippflicht für den Handel mit Tieren im Internet auf.
In deutschen Haushalten leben ca. 34 Millionen Tiere, davon etwa gut 9 Millionen Hunde und knapp 14 Millionen Katzen. Immer mehr Menschen erfreuen sich am eigenen Haustier. Gerade bei Hunden und Katzen ist ein steigender Trend erkennbar - und der Markt wächst. Geschichtlich gesehen wurden Tiere domestiziert, um Aufgaben für den Menschen zu übernehmen. Die Katze fing die Mäuse, und der Hund bewachte den Hof und war Begleiter bei der Jagd. Heutzutage sind die meisten Haustiere eher der Begleiter und Freund des Menschen.
Leider hat sich das Haustier aber auch zu einem Trend- oder Modetier entwickelt. Neben den bekannten Rassen gibt es immer wieder Neuzüchtungen, die auf diesen Bereich abzielen. Diese steigende Nachfrage wird leider immer häufiger von kriminellen Händlerinnen und Händlern gedeckt - es lockt das schnelle Geschäft. Selbsternannte Züchter setzen sich über das geltende Recht hinweg, Papiere sind schnell gefälscht, teure Impfungen werden nicht durchgeführt und Haltungs- und Transportgesetze werden ignoriert. So wird das vermeintliche Zuchttier mit allen erdenklichen Nachweisen zum Schnäppchenpreis im Internet angeboten und leider auch oft verkauft.
Tiere gibt es aber nicht zum Schnäppchenpreis. Um diesem unverantwortlichen, kriminellen und tierverachtenden Handeln Herr zu werden, brauchen wir umgehend rechtliche Regeln für den Tierhandel im Internet.
Gerade bei uns in Deutschland genießen die Themen Tierwohl und Tierschutz, ob in der Landwirtschaft oder beim Haustier, eine hohe Priorität. Wohlwissend dieses Anspruchs ist es unsere Aufgabe, vorwegzugehen und entsprechende Regelungen für Deutschland und Europa zu definieren. Eine Registrierungspflicht für die Anbieter und eine Chippflicht für die Tiere zwecks Herkunftsbestimmung müssen eingeführt werden!
Auf europäischer Ebene müssen diesbezüglich schnellstens einheitliche Regelungen verabschiedet werden. Eine Registrierung von Anbietern mit Namen und Anschrift sollte in Europa selbstverständlich sein. Da die Betreiber von Onlineplattformen oft keine Identitätsprüfung der Anbieter im Tierhandel durchführen, bleibt uns nichts anderes übrig, als sie gesetzlich dazu zu verpflichten. Wir reden hier letztlich über Lebewesen und nicht über Sachgegenstände. Seriöse Züchter, Tierheime und zoologische Fachgeschäfte haben kein Problem damit, ihre Daten mitzuteilen, und kommen der hier geforderten Registrierungspflicht bereits heutzutage nach.
Unser Antrag zielt nicht darauf ab, das Internet als Plattform für den Tierhandel generell zu beschränken. Tierheime und Tierschutzvereine nutzen die hier gegebenen Möglichkeiten erfolgreich zur Vermittlung von angenommenen Tieren und sollen dies auch zukünftig können.
Ich bin mir sicher, dass wir bei den Beratungen im Ausschuss fraktionsübergreifend hinter diesem Antrag stehen werden. Auch aus anderen Bundesländern gibt es ähnliche Anträge mit der gleichen Zielrichtung. Dies zeigt, dass der Missstand erkannt und nun ein konsequentes, schnelles Handeln erforderlich ist.
Leider bleibt aber auch festzuhalten, dass unser Antrag nur ein Baustein ist, um im eingangs erwähnten globalen Handel Regelungen für mehr Tierschutz zu treffen. Ein Großteil der Verantwortung verbleibt beim Käufer, der für die Nachfrage sorgt. So möchte ich hier abschließend noch den Appell an die zukünftigen Tierbesitzer richten, auch jetzt schon genau zu prüfen, von wem sie das Tier kaufen. Man sollte nicht nur nach einem vermeintlich günstigen Angebot Ausschau halten, sondern auch recherchieren, mit wem man es zu tun hat. Auch dafür bietet das Internet gute Möglichkeiten.
Ein Tier braucht Zeit, Pflege, Beschäftigung, Platz und Zuneigung. Es ist kein Modeartikel für eine bestimmte Zeitphase.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute die Entschließung „Stalleinbrüche verhindern - Tierschutz stärken - Ehrenamtliche Arbeit unterstützen“.
Die Unterrichtung durch die Landesregierung und die Anhörung haben gezeigt, dass der Ursprungsantrag der FDP mit der Überschrift „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus!“ in seinem Wortlaut nicht umzusetzen war.
Die jetzt vorliegende Beschlussempfehlung stellt die rechtliche Situation klar. Sie verurteilt jegliche Form von Tierschutzverstößen und ermahnt zu einem fairen Miteinander von Tierschutzverbänden und Landwirtschaft. Einbrüche, Hausfriedensbruch und Gewalt oder der Aufruf dazu werden abgelehnt.
Wir alle erinnern uns, glaube ich, noch sehr gut an die lebhafte und emotionale Einbringung des Ursprungsantrags hier im Plenum am 18. Mai 2018. Vorausgegangen war und das Fass zum Überlaufen gebracht hatte der Post von PETA, den Hermann Grupe hier gerade erwähnt hat: Im Steckbriefstil wurde auch unsere Landwirtschaftsministerin als Täterin bezeichnet, die wegmuss.
Wieder einmal war es PETA gelungen, durch solche grenzwertigen Posts mediale Aufmerksamkeit zu erhalten - Aufmerksamkeit, für welche PETA einen Großteil ihrer finanziellen Mittel einsetzt. Und da heutzutage ein Post sich schneller teilt, wenn er grenzwertig und anstößig ist, spart dies Geld für teure Medienarbeit - ein Problem, das heutzutage viele gesellschaftliche Gruppen, aber leider auch die Privatsphäre des einzelnen Menschen angreift und sie zum Teil zerstört.
Mobbing, Fake News, Shitstorm etc. sind leider zu Vokabeln des täglichen Sprachgebrauchs geworden. Es ist traurig und verantwortungslos, wenn sich Organisationen - egal welcher Couleur - zu solchen billigen Aktionen hinreißen lassen oder diese unterstützen.
Die Rechtslage ist aber eindeutig und zeigt, dass das Handeln Einzelner oder Weniger nicht unbedingt dazu führt, dass eine komplette Gruppe oder Organisation mit Konsequenzen rechnen muss. Dies ist so.
Aber hier gilt der Appell an die verschiedenen Organisationen, solche Vorkommnisse untereinander nicht einfach zu dulden und dazu zu schweigen, sondern sich kritisch und konsequent gegen sie zu
stellen. Gemeinnützige Vereine, die eine Verantwortung für unsere gesamte Gesellschaft übernehmen, sollten die in § 52 der Abgabenordnung erwähnte sittliche Förderung der Allgemeinheit ernst nehmen und solches Handeln hinterfragen.
Dieser Punkt betrifft, wie erwähnt, nicht nur das Thema Tierschutz. Wir alle wissen, dass es auch beim Thema Wolf und bei anderen gesellschaftlichen Themen, z. B. bei der Haltung zu Zuwanderung und Flucht, ähnliche Auswüchse gibt. Der beabsichtigte Zweck heiligt nicht alle Mittel.
Die Beschlussempfehlung unterstreicht deutlich die Haltung von SPD und CDU zum Tierschutz in der Landwirtschaft. Gerade die Landwirtschaft ist immer mehr medialen, aber auch realen Übergriffen, z. B. Stalleinbrüchen, ausgesetzt. Dass mittlerweile eine gesamte Berufsgruppe unter Generalverdacht steht, Tierschutzverstöße zu begehen, entspricht bei Weitem nicht der Realität. Gibt es Verdachtsfälle, so haben wir staatliche Institutionen, die diese Vorfälle aufklären.
Wir fordern weitere Verbesserungen im Tierschutz und einen fairen Dialog zwischen den einzelnen Interessengruppen. Der Wille zu diesem Dialog ist leider bei einigen noch nicht zu erkennen. Gerade Tierrechtsorganisationen lassen oft diese Dialogbereitschaft vermissen, da sie die Nutztierhaltung kategorisch ablehnen.
Anstatt zu polarisieren, müssen gemeinsame Lösungen oder auch umsetzbare Kompromisse gefunden werden. Trotz anscheinend verhärteter Positionen ist es unsere Aufgabe - die Aufgabe der Politik -, Brücken zu bauen. Wir dürfen uns durch das Internet nicht Heft des Handelns aus der Hand nehmen lassen. Der Ruf nach einem Gesellschaftsvertrag mit der Landwirtschaft wird immer lauter. Gemeinsam heißt es, Ziele zu definieren und festzulegen.
Bei der Umsetzung dieser Ziele benötigt die Landwirtschaft unsere Hilfe und Unterstützung. Wie diese aussehen kann, ist vordringliche Aufgabe der nächsten Wochen und Monate.
Unsere Tierhaltung in Deutschland kaputt zu reden und kaputt zu regeln, hilft keinem. Landwirtschaftspolitik wird an der Ladentheke gemacht. Den vielen Rufen nach mehr Regionalität, Qualität und Tierwohl müssen endlich Taten des Kunden folgen.
Wir verharmlosen Tierschutzvergehen nicht, sondern fordern eine konsequente Ahndung solcher Vorkommnisse. Gerade unsere Landwirtschaftsministerin, Barbara Otte-Kinast, hat hier immer konsequent und schnell gehandelt. Wir alle wissen aber auch, dass wir Tierschutzvergehen trotz Kontrollen und erhöhter Transparenz niemals ganz ausschließen können.
Die vom Ausschuss mit den Stimmen von SPD und CDU empfohlene Entschließung unterstützt die Ministerin bei ihren Anstrengungen, den Tierschutzplan 4.0 weiterzuentwickeln. Wir bitten um Zustimmung.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in Deutschland in einem Sozialstaat, der seine Bürger umfassend absichert und eine Vielzahl von Leistungen für Menschen bietet, die in eine Notlage geraten sind und die der Unterstützung unserer Gesellschaft bedürfen. Unsere Wirtschaftsordnung, die freie und soziale Marktwirtschaft, sichert uns diese Möglichkeiten. Sie ist der Garant für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt, und wir werden weltweit um dieses System beneidet.
Basis dieses Systems ist und bleibt aber die freie Marktwirtschaft. Unsere Wirtschaft, ihre Unternehmerinnen und Unternehmer, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen tagtäglich das Geld verdienen, welches uns dann für die Sozialleistungen zur Verfügung steht. Aktuell läuft die Wirtschaft, die Arbeitslosigkeit ist so gering wie nie, und somit sind auch unsere Sozialleistungen gesichert.
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass unser Wirtschaftssystem beispielhaft ist, aber dass wir sorgsam damit umgehen müssen. So ist jede Form von
Sozialleistungsbetrug grundsätzlich zu ahnden und zu bekämpfen.
Neben dem finanziellen Schaden zerstört Sozialleistungsbetrug den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die notwendige Solidarität. Im vorliegenden AfD-Antrag geht es um Sozialleistungsbetrug mit Kindergeldzahlungen ins Ausland. - Frau Piel, Sie haben recht, Sozialleistungen in dem Sinne sind es nicht; es kommt aus dem Steuerrecht. - Die Auszahlungen haben sich in den letzten zehn Jahren fast verzehnfacht, und die Zahl der Kinder ist von knapp 90 000 auf gut 240 000 im Jahr 2017 angestiegen. Dies lässt aufhorchen und bedarf einer Überprüfung.
Diese Überprüfung findet durch die Familienkassen statt. Jeder, der selbst Kindergeld bezieht, weiß, dass er regelmäßig und zeitnah zur aktuellen Situation Stellung nehmen muss bzw. Nachweise zu erbringen hat. Ja, es ist auch festzustellen, dass es in diesem Bereich zu Sozialbetrug gekommen ist und wahrscheinlich auch weiterhin kommt. Hier wird mit krimineller Energie durch Falschmeldungen etc. betrogen. Dieses ist nicht zu akzeptieren und muss - wie bereits eingangs erwähnt - konsequent verfolgt und geahndet werden.
Beim größten Teil der gezahlten Beträge liegt aber kein Betrug vor, sondern die Zahlungen sind richtig und zurzeit in ihrer Höhe von unserem System auch so vorgesehen. Die Staatsangehörigkeit - Frau Piel, auch das haben Sie erwähnt - spielt bei der Zahlung von Kindergeld keine Rolle. Wenn ein Arbeitnehmer in einem Land Steuern und Sozialabgaben zahlt, so hat er auch Anspruch auf die Leistungen aus dem System, so bekommen andererseits z. B. auch Eltern weiterhin Kindergeld, wenn ihr Kind im europäischen Ausland studiert.
Die erste Forderung im Entschließungsantrag der AfD lautet, die Bundesratsinitiative Bayerns zu unterstützen und die Wiederaufnahme der Beratung im Bundesrat anzustreben. Grundsätzlich kann man gegen eine Überprüfung und mögliche Anpassung nichts haben, und ich halte es auch für richtig, Leistungen zu überprüfen. Österreich hat die Zahlungen seit einigen Jahr reduziert. Dem Land droht aber ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, da diese Regelung von vielen Experten als nicht EU-rechtskonform angesehen wird. Aus diesem Grund ruht auch der Antrag Bayerns.
Gleichwohl wurde die wesentliche Intention, den Kindergeldmissbrauch durch EU-Binnenmigranten einzuschränken, durch den Bund bereits im letzten Jahr aufgegriffen. So wurde der § 62 des Einkom
mensteuergesetzes erweitert und für die ersten drei Monate nach Wohnsitznahme im Inland ein grundsätzlicher Leistungsausschluss vom Kindergeld geregelt. Dieser Gesetzentwurf trifft auch Regelungen zur engeren Zusammenarbeit der zuständigen Behörden. Dies ist gut und richtig.
Andererseits müssen wir uns auch fragen, was uns eine Reduzierung bringt. Oliver Lottke hat es erwähnt. Arbeitskräfte für unsere Wirtschaft, die dieses System stützt, benötigen wir in vielen Bereichen dringend. Nach meiner Auffassung wird jemand, der seine Familie und seine Kinder wegen der Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten in
Deutschland verlässt, sicherlich auch - und das zu Recht - die Sozialleistungen im Blick haben. Eine Reduzierung würde also auch die Arbeit in Deutschland unattraktiver machen, und er oder sie würde nicht kommen, oder er oder sie würde nur mit der ganzen Familie nach Deutschland ziehen und seiner Heimat den Rücken kehren. Das können wir nicht wollen. Dies würde uns vor neue Herausforderungen im Bereich der Krippen, Kindergärten, Schulen oder auch auf dem engen Wohnungsmarkt usw. stellen. Diese Kosten würden die möglichen Einsparungen sicherlich weit übersteigen.
Die zweite und nach meiner Ansicht skandalöse Aufforderung des Antrages lautet, die polizeiliche Kriminalstatistik zu erweitern. Es geht nicht, wie vorhin gesagt wurde, nur um Ausländer allgemein, sondern ganz speziell, Herr Bothe, heißt es in Ihrem Antrag, dass die Statistik erweitert werden muss, um Verstöße „durch Flüchtlinge, Asylbewerber, anerkannte Asylberechtigte, subsidiär Schutzbedürftige und Geduldete, die aus sicheren Drittländern nach Deutschland eingereist sind“ zu erfassen. Genau das hat nichts mit Sozialleistungsbetrug bei Kindergeldzahlungen ins Ausland zu tun. Leider zeigt dieser Punkt - es wurde hier von den Vorrednern angesprochen - die vermutlich wahre Intention dieses Antrages, wieder einmal Flüchtlinge in eine Ecke zu stellen und meiner Einschätzung nach alle gleich unter Generalverdacht zu stellen. Populistisch und diskriminierend ist diese Forderung!
Ich halte diese Erweiterung der Statistik für überflüssig, und im Übrigen, Herr Bothe, haben Sie vergessen, dass auch die Fälle von Sozialbetrug durch Deutsche hier aufgeführt werden müssten. Anstatt durch zusätzliche Statistik für weitere Bü
rokratie zu sorgen, sollten Sie der Polizei lieber Zeit für Kontrollen und die Verfolgung von Sozialbetrugsdelikten geben. Was die AfD mit dieser Statistik beabsichtigt, wissen wir leider alle.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Ich frage die Ministerin: Gibt es besondere Entwicklungen bei der Zusammensetzung des Kreises der Personen, die in die Maßregelvollzugskliniken eingeliefert werden müssen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Chiplesegeräte flächendeckend einführen - Identifizierung aufgefundener Haustiere ermöglichen“ - so lautet die Überschrift des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich möchte hierzu feststellen, dass es Chiplesegeräte in ganz Niedersachsen gibt und dass die Identifizierung von aufgefundenen, gechippten Haustieren möglich ist.
Das Chippen von Haustieren, speziell von Hunden und Katzen, ist eine effektive und anerkannte Möglichkeit, Tiere zu kennzeichnen. Neben dem Einsetzen des Chips ist es notwendig, dass das Tier auch auf einem entsprechenden Portal registriert wird. Am besten ist es, wenn dieses Portal EU-weit bzw. international vernetzt ist.
Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden - Frau Liebelt hat es erwähnt - schreibt bereits seit Jahren eine Registrierung und Kennzeichnung des Tieres vor. Die Kennzeichnung des Tieres kann durch einen Chip, aber auch durch eine Tätowierung erfolgen.
In der Begründung des Antrags wird argumentiert, dass immer wieder tot aufgefundene Tiere nicht identifiziert werden können, weil die Chiplesegeräte fehlen, bzw. dass die Tiere nicht identifiziert werden und die Straßenmeistereien oder Jäger diese vor Ort verscharren. Die fehlende Identifizierung und Zuordnung des Tieres führe oft bei den Tierhaltern zu einer schwer zu ertragenden Ungewissheit über den Verbleib des Tieres. Dies mag auch so sein.
Grundsätzlich ist die Identifizierung eines getöteten oder streunenden Tieres gut und richtig, gerade wenn ein solches Tier womöglich einen Unfall verursacht hat. Verantwortungsvolle Tierhalter und Züchter chippen deshalb auch ihre Tiere und registrieren sie auf den oft kostenfreien Plattformen.
Die Unterrichtung im Ausschuss hat aber gezeigt, dass die flächendeckende Ausstattung von Polizeidienststellen und Straßenmeistereien als überflüssig angesehen wird, da der Nutzen in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Geräte, die relativ gering sind, und zu dem Aufwand steht.
Vor Ort wird bereits pragmatisch gehandelt. Bei Bedarf wird auf Lesegeräte von örtlichen Tierärzten oder vorhandenen Geräten in den Kommunen zurückgegriffen. Der Preis für diese Geräte liegt, wie Sie erwähnten, zwischen 50 Euro und
100 Euro. Die mir bekannten Kommunen haben alle solche Geräte, die sie gerade auch bei Fundtieren einsetzen.
Außer eine Wirtschaftsförderung für die Hersteller dieser Geräte zu betreiben, würde dieser Antrag leider keine Verbesserung bringen. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen bekamen wir wieder entsetzliche Bilder zu sehen - Bilder, bei denen man sich schämt, bei denen man den Tränen nahe ist. Diesmal stammten die schrecklichen Bilder aus einem Tierversuchslabor im Landkreis Harburg.
Jeder mitfühlende Mensch kann sich nur über den Umgang und die Haltung der Versuchstiere empören. Kalt und ohne jegliches Mitgefühl werden die Tiere den Versuchen zugeführt.
Tierversuche sind in Deutschland streng geregelt und unterliegen einem strengen Genehmigungsverfahren. Auch die Versuche in Harburg waren wohl genehmigt, und man hat sich, zumindest auf dem Papier, an die Regeln gehalten. Die Staatsanwaltschaft - Frau Staudte erwähnte es - ermittelt.
Unabhängig von den vermeintlichen Verstößen zeigen uns die Bilder die grausame Seite von Tierversuchen. Das im 3R-Prinzip geforderte Refinement, bei dem es darum geht, das Wohlergehen der Versuchstiere zu verbessern, steht nur auf dem Papier. In der Praxis ist der Tierversuch immer schrecklich.
Der Antrag der Grünen nennt Fakten, die wir alle nicht ignorieren können und dürfen: ca. 2,8 Millionen Tierversuche in Deutschland, EU-Vertragsverletzungsverfahren, mangelnde Umsetzung der EUTierversuchsrichtlinie. Diesen Handlungsbedarf haben wir. Deshalb ist es gut, dass wir uns im Landwirtschaftsausschuss noch intensiver mit der Thematik beschäftigen.
Ich persönlich kann nicht abschätzen, ob ein Tierversuch überhaupt notwendig ist. Auch die Unterrichtung zu den Vorfällen in Harburg hat deutlich gemacht, dass diese Einschätzung für den Laien
unmöglich ist und nur einige wenige Experten sie überhaupt vornehmen können.
Was hilft uns weiter? Ein komplettes Verbot von Tierversuchen? Aber verschieben wir das Problem dann nicht nur in andere Länder? Sind es mehr Kontrollen? Aber können wir diese überhaupt leisten, haben wir das Personal und das Geld? Was können die Alternativmethoden leisten? Wo bestehen hier Grenzen? Wie kann ein besserer internationaler und nicht nur europäischer Austausch von Forschungsergebnissen zu einer Reduzierung von Tierversuchen führen?
In der nächsten Woche steht der Antrag der AfD auf der Tagesordnung des Landwirtschaftsausschusses. Bei der Erörterung von Verfahrensfragen ist jetzt schon festzuhalten, dass für beide Anträge eine umfängliche Anhörung im Landwirtschaftsausschuss notwendig wird.
Wir haben uns in Niedersachsen ein hohes Maß an Tierschutz in allen Bereichen auf die Fahne geschrieben. Unsere Gesetze und Vorschriften leisten dies in vielen Teilen. Leider müssen wir regelmäßig Verstöße und Gesetzesbrüche feststellen. Aus verschiedensten Beweggründen setzen sich Menschen über das bestehende Recht hinweg. Ob höhere Strafen oder eine, wie im Antrag gefordert, Gewinnabschöpfung helfen werden, diese Vorgehen abzustellen, bezweifele ich und glaube, dass dies nur der Abschreckung dient. Aber wenn diese Abschreckung zu einer Reduzierung führt, dann müssen wir darüber reden und einen gangbaren Weg finden.
Von Niedersachsen muss das Signal nach Berlin gehen, dass wir auf die angekündigten Veränderungen zur Verbesserung des Tierschutzes bei Tierversuchen warten. Bei anderen Vertragsverletzungsverfahren und drohenden Strafzahlungen wird in Berlin schneller Druck gemacht.
Wir wollen unserer Verpflichtung gegenüber dem Tierschutz in Niedersachsen nachkommen und unseren Beitrag dazu leisten. Die CDU-Fraktion freut sich nicht über die Notwendigkeit der Anträge, aber auf eine konstruktive Beratung im Ausschuss.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns in diesem Haus immer wieder mit Fragen rund um das Tierwohl. In der derzeitigen gesellschaftlichen Debatte geht es verstärkt um den Fleischkonsum sowie die Haltungs- und Transportbedingungen für Tiere. Frau Staudte hat es gerade gesagt: Es ist ganz wichtig, dass wir uns auch des Themas Tierversuche annehmen und im Ausschuss darüber sprechen.
In der aktuellen Diskussion über Tierversuche kann man derzeit - natürlich vereinfacht - von zwei Fronten sprechen: auf der einen Seite die Tierschützer, auf der anderen Seite die Wissenschaft. Wo stehen wir? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns bei dieser hoch emotionalen Thematik sicherlich in einem moralischen Spagat. Offen zugegeben: Spätestens bei den entsprechenden Bildern von Katzen, Hunden und Affen befinde auch ich mich in einem emotionalrationalen Dilemma.
Argumente gegen Tierversuche folgen allem voran einem ethischen Ansatz. Die meisten Tiere sind leidensfähige Wesen und empfinden Schmerz. Hinzu kommt die Unsicherheit in der Frage der Übertragbarkeit von Ergebnissen z. B. von Mäusen auf Menschen. All das - da stimme ich Ihnen zu, Frau Guth; Sie nicken - ist sicherlich richtig; es gibt keine 100-prozentige Trefferquote.
Der Weg heraus aus den Tierversuchen scheint durch die Möglichkeiten von Computersimulationen sowie des Züchtens künstlicher Organe heutzutage vorgezeichnet und auch möglich zu sein. Die Wissenschaft sieht das Ganze etwas anders und betont, dass diese alternativen Methoden bislang nur einen Teil der Versuche mit Tieren überflüssig machen können. So seien Computersimulationen noch nicht dazu in der Lage, die unzähligen miteinander verwobenen Abläufe in einer Zelle oder einem Organismus genau genug nachzustellen. Auch mit den aus relativ wenigen Zellen eines einzelnen Typs bestehenden Zellkulturen ließen sich die komplexen Abläufe in einem Organismus mit seinen vielen Milliarden Zellen kaum untersuchen. Computersimulationen müssen mit Wissen gefüttert werden. Ein so umfassendes Wissen gibt es aber noch nicht, und somit stoßen alternative Forschungsmethoden an ihre Grenzen.
Wir sehen also, dass der plakative Titel des vorliegenden Antrags der AfD-Fraktion „Schluss mit Tierversuchen - mehr alternative Forschung“ nicht
so einfach umzusetzen ist. Die Formulierung in der Antragsbegründung, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Voraussagen zutreffen, bei einem Münzwurf - Hermann Grupe ist darauf eingegangen - höher ist als bei manchen Tierversuchen, ist reiner Populismus und verzerrt das Bild. Man sollte nicht den Fehler machen und mithilfe von Tierversuchen gerettete Menschenleben gegen die dafür „benutzten“ Tiere aufrechnen.
Tierversuche sind in Deutschland streng geregelt. Forscher müssen Tierversuche mit Bedacht durchführen und prüfen, ob wirklich keine alternativen Methoden zur Verfügung stehen. Tierversuche sollen also möglichst ersetzt und dadurch ganz vermieden werden. Meine Vorredner sind darauf eingegangen: Die Anwendung des sogenannten 3R-Prinzips ist in der tierexperimentellen Forschung von essenzieller Bedeutung.
Wir haben in Deutschland die Datenbank AnimalTestInfo des Bundesinstituts für Risikobewertung, auf der allgemeinverständliche Zusammenfassungen aller genehmigten Tierversuchsvorhaben veröffentlicht werden. Mithilfe dieser leicht zugänglichen, durchsuchbaren und transparenten Datenbank kann sich die Öffentlichkeit über Tierversuche informieren. Mehr sogar: Durch eine systematische Analyse der Datenbank können Wissenschaftler gezielt Forschungsfelder für neue alternative Methoden identifizieren.
Der Weg hin zu alternativen Forschungsmethoden wird bereits beschritten, und Deutschland leistet innerhalb der EU einen herausragenden Beitrag zur Erforschung tierversuchsfreier Prüfmethoden und Verfahren. Dies hat auch die Bundesregierung im Koalitionsvertrag - auch das ist hier schon gesagt worden - untermauert; sie will diese intensiven Bemühungen zur Erforschung und Anwendung von Ersatzmethoden fortführen und ausbauen. Frau Guth, Sie haben angesprochen, dass das Geld nicht ausreicht. Ich vertrete da den Standpunkt: Auch Wissenschaft und Wirtschaft haben doch ein ureigenes Interesse daran, alternative Forschungsmethoden voranzubringen. Alle möchten eine gute Presse und ein gutes Image haben, und Tierversuche sind sicherlich nicht mit einem guten Image verbunden. Und wenn sie durch alternative Methoden auch noch Zeit und Kosten sparen kann, dann wird auch die Wirtschaft immer mehr in diese alternativen Methoden - wenn sie zur Verfügung stehen - investieren.
Wir als CDU-Fraktion freuen uns über diesen Antrag und auf eine sachliche Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Intention des vorliegenden Gesetzentwurfs ist, wie Frau Guth erwähnt hat, die Altersgrenze zum Erwerb der Fischereierlaubnis von 14 auf zwölf Jahre zu senken. Ab zwölf Jahren
sollen Kinder eigenverantwortlich und ohne Aufsicht der Fischerei nachgehen können.
Sich mit dem Für und Wider bestehender Altersgrenzen zu beschäftigen, ist sicherlich richtig. Der Kollege Jörg Bode hat damals bei der Debatte im Rahmen der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt, nur weil der Gesetzentwurf von der AfD kommt, müsse man ihn ja nicht gleich ablehnen. Das haben wir auch nicht getan, sondern wir haben uns intensiv mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt.
Die AfD-Fraktion führt zwei zentrale Argumente für die Einbringung des Gesetzentwurfs ins Feld.
Erstens wird angeführt, dass man Kinder und Jugendliche durch die Herabsetzung der Altersgrenze - Sie erwähnten es - früher an den Angelsport heranführen könne. Die Anglerverbände hätten so mehr Möglichkeiten, den Nachwuchs frühzeitig für das Angeln zu begeistern.
Zweitens wird angeführt, dass bereits mit dem Ablegen der Fischerprüfung dem Tierschutz entsprechend Rechnung getragen werde; denn Jugendlichen würden im Rahmen der Fischerprüfung entsprechende Fachkenntnisse vermittelt.
Zum ersten Punkt Folgendes: Das Angeln erfreut sich auch noch heute großer Beliebtheit. Die Anglerverbände haben nicht die hier unterstellten großen Nachwuchssorgen. Anglervereine und insbesondere ihre Jugendabteilungen leisten hier eine gute Arbeit. Außerdem können bereits heute in Niedersachsen Jugendliche unter 14 Jahren in geeigneter Begleitung den Angelsport ausüben.
Bei der Nachwuchsgewinnung haben wir es eher mit Tierrechtsorganisationen wie PETA zu tun, die das Angeln verteufeln und Rufschädigung betreiben. Ferienpassaktionen oder Bestrebungen, Angelangebote im Rahmen des Ganztagsunterrichts zu etablieren, werden von Tierrechtsorganisationen wie PETA torpediert. Man könne diese Angebote laut PETA mit einer „Erziehung zur Grausamkeit“ gleichsetzen. Die Ostsee-Zeitung zitiert die Organisation in einem Beitrag vom 7. März dieses Jahres wie folgt:
„Kinder würden lernen, wie man friedliche Tiere in eine Falle locke und ihnen einen Haken in den Mund bohre.“
Wir sollten bei diesen von den Anglerverbänden begleiteten Aktionen mehr Sicherheit schaffen und es nicht hinnehmen, dass unsere ehrenamtlich
Tätigen solchen haltlosen Anschuldigungen ausgesetzt sind.
Die geschulten Kräfte in den Fischereivereinen können Kindern und Jugendlichen jeden Alters so viel über Natur- und Umweltschutz sowie auch über die Eigenheiten der Fischerei vermitteln, dass diese Angebote von uns unterstützt werden müssen.
Den zweiten Punkt, den die AfD-Fraktion anführt, dass man doch bereits mit dem Ablegen der Fischerprüfung dem Tierschutz entsprechend Rechnung trage, da Jugendlichen im Rahmen der Fischerprüfung die entsprechenden Fachkenntnisse vermittelt werden, können wir ebenfalls nicht teilen.
Wir können doch nicht sicher sein, dass es nicht zu Tierschutzverstößen kommt, nur weil die Prüfung abgelegt wurde. Bei allen aktuell diskutierten Tierschutzverstößen, wie z. B. in den Schlachthöfen, war es doch auch so, dass es sich jedenfalls auf dem Papier um ausgebildetes, zertifiziertes und geprüftes Personal handelte. In der Praxis haben sich diese Profis trotzdem nicht entsprechend verhalten.
- Wir verbieten deswegen nicht die Schlachthöfe. Und wenn Sie sagen - im Ausschuss haben Sie es auch gesagt -, dass die Kinder in anderen Bundesländern heutzutage schlauer sind: Da gibt es sicherlich genug Eltern, die das anders sehen.
Der GBD hat in der vom Ausschuss geforderten Stellungnahme die entsprechende Altersgrenze der Schuldfähigkeit im Strafrecht nochmals erläutert und insbesondere darauf hingewiesen, dass Personen unter 14 Jahren, die nach Absenkung der fischereirechtlichen Altersgrenzen eine Fischereierlaubnis erwerben könnten, keiner strafrechtlichen Verfolgung unterliegen, wenn sie bei der Ausübung der Fischerei gegen Vorschriften des Tierschutzes verstoßen.
Die Erfahrung zeigt leider: Tierschutz ist nur wirksam, wenn bei Zuwiderhandlungen mit Konsequenzen zu rechnen ist. Wenn diverse Bundesländer eine anderweitige Auffassung vertreten und niedrigere Altersgrenzen wählen, ist das deren Entscheidung. Rechte bringen auch Pflichten sowie gegebenenfalls Konsequenzen mit sich.
Wir erachten die Altersgrenze von 14 Jahren für eigenverantwortliches Angeln als angemessen. Ich bitte Sie daher, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und den Gesetzentwurf abzulehnen.
Vielen Dank und Petri Heil!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Guten Morgen! Der Lebendtransport von Nutztieren in Drittländer ist in jüngster Zeit Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Die für diese Tiertransporte zuständigen Behörden haben vor Transportbeginn die Plausibilität der Tiertransportplanung u. a. zu Tiertransportrouten, -zeiten und Versorgungsstellen bis zum Empfängerbetrieb im Drittland zu prüfen.
Aktuell gibt es in einzelnen Bundesländern unterschiedliche Verfahrensweisen zur Abfertigung von Tiertransporten in Drittländer. Laut Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel vom 13. März 2019 planen mehrere Bundesländer, darunter die niedersächsischen Nachbarländer Hessen und Schleswig-Holstein, eine Initiative für eine bundeseinheitliche Lösung.
Wir stellen folgende Fragen an die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über Tierschutzverstöße bei Lebendtiertransporten aus Niedersachsen ins außereuropäische Ausland?
2. Welche Maßnahmen sind in Niedersachsen geplant, um den Tierschutz bei langen Tiertransporten in Drittländer sicherzustellen?
3. Was gedenkt die Landesregierung zu veranlassen, um eine bundesweit einheitliche Praxis der Durchführung von Tiertransporten in Drittländer zu gewährleisten?
Vielen Dank.
Frau Ministerin, meine Frage: Wie sieht die Fahrzeitenregelung der EU-Tierschutztransportverordnung im Detail aus?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Otte-Kinast, vielen Dank noch einmal für Ihre Ausführungen. Die Debatten in den letzten Monaten zeigen: Für Tierschutz und Tierwohl interessieren sich seit einiger Zeit nicht nur unsere Landwirte und diverse Aktivisten; die Thematik ist in der breiten Gesellschaft angekommen. Tierschutz und Tierwohl haben einen hohen Stellenwert.
Es sind oftmals Einzelne, die ihre persönlichen wirtschaftlichen Interessen über die vorhandenen gesetzlichen Regelungen des Tierschutzes stellen. Und, Frau Staudte, Tierschutzverstöße gab es auch in der Zeit zwischen 2013 und 2018. Es ist ein grundsätzliches Problem, dass immer wieder Einzelne versuchen, Vorteile gegenüber anderen zu erhaschen.
Nichtsdestotrotz müssen die Regeln im Tierschutz permanent weiterentwickelt werden. Wir müssen als gesetzgebende Gewalt Rahmenbedingungen schaffen, innerhalb derer unsere Exekutive effektiv und effizient arbeiten kann. Gleichzeitig dürfen wir aber unsere Landwirte nicht mit Auflagen und Kontrollen 24 Stunden und 7 Tage die Woche an den Schreibtisch fesseln. Nur so können wir auch unseren Berufsstand schützen und ihm eine Zukunft bieten.
Im Landwirtschaftsministerium wurden die aktuellen Problemlagen von den Verantwortlichen erkannt, und sie werden angegangen. Es darf aber kein blinder Aktionismus vorherrschen, der die Probleme nur verlagert. Überlegtes Handeln mit Weitsicht muss die Prämisse sein. Unsere Lösungen müssen im Zusammenspiel mit Bundesrecht sowie Europarecht tragfähig sein und dürfen sich nicht als kurzfristige Nebelkerzen erweisen. Unsere Landwirtschaft in Niedersachsen zeichnet sich durch Innovation und Anpassungsfähigkeit aus. Auch im Tierschutz müssen wir eine Führungsposition übernehmen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, wir unterstützen Ihren Einsatz für mehr Tierwohl. Setzen Sie auf der kommenden Agrarministerkonferenz ein Zeichen! Wir stehen gegenüber den Tieren und ihren Haltern in der Verantwortung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie von Frau Guth erwähnt, haben wir uns im letzten Jahr schon mit einem gleichlautenden Antrag der Fraktion der AfD beschäftigt. Für mich war es damals die zweite Rede in diesem Hause, und sie ist mir gut in Erinnerung geblieben.
Als Neuling habe ich mit großem Interesse feststellen müssen, wie die Gepflogenheiten der AfDFraktion im Umgang mit dem politischen Gegner ausfallen.
Über Facebook wurde ich auf ein Video mit emotionaler musikalischer Untermalung, Tierbildern, welche man sonst nur aus Kinderbüchern kennt, und der engelsgleich aus dem Off erklingenden Stimme von Frau Guth aufmerksam.
Der Heimatfilm endet mit der Einspielung von Auszügen aus Redebeiträgen der anderen Fraktionen: Hermann Grupe, Karin Logemann, Christian Meyer und meine Person betreten die Bühne. Es folgen unsere aus dem Kontext gerissenen Aussagen, und im Hintergrund sieht man leicht verpixelte Bilder aus einem Schlachthof, zuckende Tiere und Viehblut. Es soll der Eindruck entstehen, dass Sie allein gegen das Schächten sind, und alle anderen dafür.
Aber dies war und ist mitnichten so.
Ihre Kreativabteilung braucht diesen Beitrag jetzt nicht mehr zu ändern; denn wir werden heute keine anderen Aussagen treffen als im letzten Jahr. Das Ding ist im Netz und wird da so bleiben - so schade ich es als Neuling hier finde, dass so damit umgegangen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Initiative unserer Kollegen von den Grünen und der FDP haben wir am 18. April gemeinsam dem Antrag „Aufgabe des betäubungslosen Tötens von Tieren anstreben - Dialog mit den Religionsgemeinschaften führen“ zugestimmt. Dieser hatte das Ziel, mit
entsprechenden Religionsgemeinschaften ins Gespräch zu kommen und für die Reduzierung bzw. Aufgabe des betäubungslosen Tötens aufgrund der Ausnahmeregelung zu werben. Die CDUFraktion begrüßt ausdrücklich, dass sich moderne Sichtweisen in den Religionsgemeinschaften durchsetzen, die das Schächten mit z. B. der Elektrokurzzeitbetäubung als vereinbar mit ihrer Religion ansehen.
Das Landwirtschaftsministerium - Sie haben es erwähnt - hatte eingeladen, und von den elf eingeladenen Religionsgemeinschaften ist leider nur eine erschienen. Das hat mich persönlich auch enttäuscht. Hier muss der Appell an die Religionsgemeinschaften gehen, diesen Dialog fortzuführen. Es war ein Termin festgesetzt worden; aber das heißt ja nicht, dass nicht noch weitere Termine zu diesem Thema folgen können.
Im Ergebnis hat dies dazu geführt, dass das Landwirtschaftsministerium die bestehende Erlasslage überprüft und den Fokus verstärkt auf die Darlegung des zwingenden Grundes der Religionsgemeinschaften richten wird. Die Ausgangssituation hat sich im Kern aber nicht verändert. Juristisch wird die Religionsfreiheit in unserem Grundgesetz höher eingestuft als das ebenfalls dort festgeschriebene Staatsziel „Tierschutz“.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes - und nicht die Fraktion der AfD in Niedersachsen.
Fragen der politischen Zweckmäßigkeit spielen für das Gericht keine Rolle. Es bestimmt aber den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann. Diese Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des modernen demokratischen Verfassungsstaates.
Ich bin Christ - auch das habe ich damals gesagt -, und das betäubungslose Schlachten ist mit meinen persönlichen Werten nicht vereinbar. Ich bin Christ und stehe zur verfassungsrechtlich garantierten Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Aber wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft mit unterschiedlichen Religionen. Und das ist gut so.
Es entsteht die Notwendigkeit, eine Abwägung zwischen der Religionsfreiheit und dem Staatsziel „Tierschutz“ durchzuführen. Durch den Genehmigungsvorbehalt aus § 4 des Tierschutzgesetzes wahrt man den Grundrechtsschutz der Religions
gemeinschaften, ohne dabei auf einen ethisch begründeten Tierschutz zu verzichten.
Sehr geehrte Mitglieder der AfD-Fraktion, entweder sind Sie zu bequem, um Ihre Anträge zu überarbeiten, oder Sie haben bei der letzten Debatte zu Ihrem Antrag nicht zugehört. Sie versuchen mit diesem Antrag wiederholt, unter dem Deckmantel des Tierschutzes den Islam zu diskreditieren.
Daran wird sich die CDU nicht beteiligen. Ihr Antrag ist ein gezielter Affront gegen die Religionsfreiheit. Wir haben den Antrag im letzten Jahr aus guten Gründen abgelehnt und werden dies als CDU-Fraktion heute erneut tun.
An die Landesregierung appelliere ich: Versuchen Sie weiterhin, mit den Religionsgemeinschaften ins Gespräch zu kommen! Wir alle streben eine Aufgabe des betäubungslosen Tötens von Tieren an.
Ich freue mich auf zielführendere Debatten zum Tierschutz als diese.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Begründung beabsichtigt die Fraktion der AfD ein Herabsetzen des Mindestalters zur Erteilung einer Fischereierlaubnis von 14 auf 12 Jahre. Jugendliche sollen bereits mit 12 Jahren die Berechtigung erhalten, eigenständig den Angelsport auszuüben, da laut dem ersten Satz der Begründung das Angeln keine Frage des Alters sei. Aber ist das so?
Der Angelsport - das wurde hier schon erwähnt - erfreut sich großer Beliebtheit bei Jung und Alt. An die 140 000 Mitglieder sind in den niedersächsischen Angelverbänden organisiert. Diese anerkannten Naturschutzverbände leisten - das kann man hier nur noch mal betonen - in Niedersachsen einen wichtigen Natur- und Artenschutz. Darüber hinaus nehmen sie eine starke Rolle in der ehrenamtlichen Umweltbildung ein.
Durch das Ablegen der Fischereiprüfung qualifizieren sich die Mitglieder zur sach- und fachgerechten Ausübung des Angelsports. Neben rechtlichen Fragestellungen - auch das haben Sie erwähnt - umfasst die Fischereiprüfung Punkte wie Tier- und Umweltschutz, Gewässerkunde, spezielle Fisch
kunde sowie Fischfang und Gerätekunde und natürlich das fachgerechte Betäuben und Töten eines Fisches.
Ich selbst habe vor 35 Jahren die Fischereiprüfung abgelegt - mit damals 14 Jahren. Wenn ich für mich zurückdenke, hätte ich mir vielleicht damals auch gewünscht, bereits mit 12 Jahren diese Prüfung ablegen zu können. Aber woher kommt die Festlegung des Mindestalters auf 14 Jahre? Ich glaube, mit 14 Jahren wird man in unserer Gesellschaft zum Jugendlichen. Man erhält Rechte und Pflichten, insbesondere wird man mit Vollendung des 14. Lebensjahres strafmündig.
Diese Strafmündigkeit ist u. a. auch ein Grund dafür, dass die 14 Jahre im Fischereigesetz als Altersgrenze festgesetzt wurden. Es geht halt beim Angeln darum, die Fische zu fangen, und nicht nur, wie man so schön sagt, darum, die Würmer zu baden. Der gefangene Fisch muss, wie bereits erwähnt, sach- und fachgerecht betäubt und getötet werden, wie es das Tierschutzgesetz vorschreibt. Wir alle wissen, das Tierschutzgesetz ist immer häufiger im Fokus der Öffentlichkeit. Hält sich jemand nicht an die Vorgaben des Tierschutzgesetzes, so verübt er im schlimmsten Fall eine Straftat, die entsprechende Konsequenzen nach sich zieht. Sollte sich nun ein Kind mit 12 oder 13 Jahren beim eigenverantwortlichen Ausüben des Angelsports nicht an das Gelernte halten, so würden diesem seitens des Staates nicht die entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen drohen.
Ich glaube, hiermit wäre einer Verbesserung des Tierschutzes nicht gedient. Wie auch in anderen Lebenslagen haben wir als Gesellschaft diese grundsätzliche Altersstufe festgelegt. Eine Änderung in diesem Punkt würde meines Erachtens den hohen Stellenwert des Tierschutzes aufweichen. Ich glaube, Angeln ist eine Frage des Alters. Es gibt ja auch heute - das wurde hier auch angesprochen - bereits die Möglichkeit, dass man als Kind dem Angelsport in Begleitung eines Berechtigten nachgehen kann.
Auch wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde versuchen, mich kurz zu fassen. Aufgabe der staatlichen Sozialpolitik ist es, den sozialen Frieden in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Herr Bothe, Ihre Worte dienen diesem sicherlich nicht.
Ich möchte noch ein paar Sätze zur Integration sagen. Unsere Ministerin Frau Dr. Reimann erklärte bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes im Ausschuss zutreffend, dass der Schwerpunkt jetzt auf der langfristigen gesellschaftlichen Integration der Menschen mit Migrationshintergrund liege. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit
und Gleichstellung sei deshalb aktuell damit befasst, ein strategisches Gesamtkonzept „Zukunft der Migration und Integration“ zu entwickeln. Diese Absicht begrüßen wir ausdrücklich. Es ist richtig und wichtig, dass hier ein umfassender Ansatz vorbereitet wird.
Integration ist nicht allein mit Geld zu schaffen. Die tatkräftigen Bürgerinnen und Bürger sind das wichtigste Instrument bei dieser Aufgabe. Ohne das große ehrenamtliche Engagement vieler Tausender Niedersachsen wären die Integration und das Miteinander nicht leistbar.
Wir können stolz auf unsere Ehrenamtlichen im Allgemeinen, aber auch speziell in den vielfältigen Integrationsinitiativen sein. Vor Ort wird Arbeit geleistet, die wir niemals bezahlen können.
Da meine Redezeit jetzt abläuft: Auch ich bedanke mich bei der Ministerin und bei ihrem ganzen Team für die geleistete Arbeit. Auch ich freue mich auf die zukünftige Arbeit im Sozialausschuss. Es gilt, Integrationsmaßnahmen zu bündeln. Das wird eine Forderung sein, bei der wir in den nächsten Jahren noch genauer draufschauen müssen.
Vielen Dank.
Frau Ministerin Reimann, Sie haben vorhin gesagt, dass das Land 1 Million Euro zusätzlich für investive Maßnahmen zur Verfügung gestellt hat. Meine Frage ist: In welchem Umfang sind diese Mittel abgerufen bzw. in Anspruch genommen worden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der NDR titelte am 5. November: „Kaum Wohnraum für Obdachlose - und der Winter naht“. Die Nordwest-Zeitung bracht einen Tag später, am 6. November, einen Artikel mit milderer Überschrift: „Winter in Niedersachsen: Hier sollen
Obdachlose vor Kälte geschützt werden“. Die Beiträge erschienen im Kontext einer Aktionswoche der Wohnungslosenhilfe in Westniedersachsen. Ziel der Aktionswoche war es, Bürger und insbesondere uns Politiker auf die schwierige Situation Wohnungsloser aufmerksam zu machen. Stellungnahmen kamen dabei u. a. von den niedersächsischen Städten Hannover, Oldenburg, Göttingen, Wolfsburg, Braunschweig und Lüneburg. Im Grundtenor äußern alle Städte, dass die Zahl der Obdachlosen zwar zunehme, man sich allerdings für den Winter gut aufgestellt sehe und jedem Obdachlosen eine Notunterkunft bieten könne. Dies ist keine freiwillige Leistung der Städte. Die Kommunen kommen damit ihrer gesetzlichen Aufgabe im Rahmen der Gefahrenabwehr nach.
Neben dem kommunalen Angebot gibt es eine Vielzahl ehrenamtlicher Hilfsprojekte, wie z. B. den Kältebus der Johanniter hier in Hannover. In meiner Heimatstadt Cloppenburg wurde im Oktober eine neue Obdachlosenunterkunft des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer eröffnet. Hier können für maximal drei Monate jeweils vier Personen in Einzelzimmern unterkommen, und sie werden gleichzeitig intensiv betreut, um in der Gesellschaft wieder Fuß fassen zu können.
Die Dramaturgie der Anfrage, liebe Fraktion der AfD, hinsichtlich von Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Kälteopfer scheint da etwas überspitzt. Die von Ihnen angeführten Beispiele sind in Hamburg, Düsseldorf und Köln zu verorten und nicht in Niedersachsen. Ein Tod durch Erfrieren - Frau Bruns hat es gerade gesagt - muss nicht sein. Sollte es dennoch dazu kommen, sind stets der Einzelfall und seine Umstände zu betrachten. Oft liegt es auch nicht am Mangel an Unterkünften, sondern an Problemlagen, die in der Person begründet sind.
Ihre Anfrage gibt uns aber noch einmal die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass unsere Sozialministerin, Frau Dr. Reimann, im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 22. Februar über die Arbeitsschwerpunkte und Ziele ihres Ressorts berichtete. Dabei stellte sie heraus, dass man in diesem Jahr einen ganz besonderen Schwerpunkt auf die Prävention vor Wohnungslosigkeit legen werde. In ihrem Haus wird ein Gesamtkonzept entwickelt. SPD und CDU wollen ein niedrigschwelliges Angebot für Wohnungslose, insbesondere für Frauen, schaffen.
Auf den Entschließungsantrag von SPD und CDU vom Mai dieses Jahres haben die angehörten Ver
bände und Vereinigungen positiv reagiert, und sie haben unseren Ansatz begrüßt. Von allen wird jedoch auch aufgeführt, dass in einem ersten Schritt die Schaffung von sozialem und bezahlbarem Wohnraum das Wichtigste sei. Wir nehmen uns dieser Aufgabe an, wie auch gestern beim Antrag der SPD zur Aktuellen Stunde „Erfolgreiche Bündnisarbeit für Niedersachsen - gemeinsam günstigen Wohnraum schaffen“ deutlich geworden ist. Auch da war das ja Thema.
Unbestritten ist, immer mehr Personen finden keinen bezahlbaren Wohnraum. Notlösungen, wie z. B. das Leben auf Campingplätzen, kommen leider immer häufiger vor. Wohnungslosigkeit ist vielfältig. Das Thema steht in seiner gesamten Komplexität auf der Agenda des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, und Frau Ministerin Dr. Reimann bringt es mit unserer Unterstützung in ihrem Ministerium voran.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Tierschutz ist uns allen wichtig. Wir sind entsetzt über jede Form von Tierschutzvergehen. Leider mussten wir heute Vormittag bereits über die Vorkommnisse und Vergehen im Schlachthof in Bad Iburg sprechen. Diese Thematik ist leider weiterhin aktuell, und unsere Aufmerksamkeit ist hier dringend geboten.
Wie Frau Ministerin Otte-Kinast bereits heute Vormittag erwähnte, sind die VTN-Anlagen neben den Schlachthöfen Engstellen oder Trichter - sie sprach von Flaschenhälsen -, an denen komprimiert Tiere begutachtet werden und Verstöße auffallen.
Insbesondere im Hinblick auf die gesellschaftliche Akzeptanz der Landwirtschaft, explizit der Tierhaltung, begrüße ich die heutige abschließende Beratung zu dem vorliegenden Entschließungsantrag. Wir reagieren mit dem vorliegenden Papier angemessen auf die Untersuchungen der Tierärztlichen Hochschule Hannover und senden ein deutliches Signal für die Etablierung einer notwendigen routinemäßigen Überprüfung von Tierkadavern auf Tierschutzverstöße in VTN-Anlagen.
Was fordern wir mit diesem Antrag? Wir fordern eine weitere Sensibilisierung der Tierhalter durch verstärkte Behandlung der Nottötung in der Ausbildung. Tierschutzvergehen kommen nicht nur in Großbetrieben vor, sondern auch in kleineren Tierbeständen. Wir drängen auf eine Erleichterung des Berufsalltags durch die Zurverfügungstellung von Handlungsempfehlungen und Kontrolllisten zur Entscheidungsfindung, wann ein Tier zu töten ist und eine weitere Behandlung keinen Sinn mehr macht. Zusammen mit den Tierärzten und den Tierschutzverbänden muss es umsetzbare und von allen akzeptierte Richtlinien geben.
Jeder verantwortungsvolle Landwirt setzt sich für die Gesundheit seiner Tiere ein. Nur diese sichern seinen wirtschaftlichen Erfolg. Wir möchten die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur einfachen Rückverfolgbarkeit der Tiere bei Anlieferung in Entsorgungsbetrieben forcieren. Tierschutzvergehen sind kein niedersächsisches Problem, sondern treten bundesweit auf. Regelungen müssen am besten auch für unsere europäischen Nachbarländer gelten. Schwarze Schafe sind zu identifizieren. Ehrliche Tierhalter sind vor ungerechtfertigten Verdachtsmomenten zu schützen.
In meiner ersten Rede zu diesem Thema in diesem Haus habe ich eine rege, faire und frei von Ideologien geführte Diskussion eingefordert. Im Namen der CDU-Fraktion kann ich nun an dieser Stelle allen Beteiligten für die in den letzten Monaten erfolgte sachorientierte und konstruktive Zusammenarbeit danken.
Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich fraktionsübergreifend für die Annahme des Antrags in der Fassung des Änderungsvorschlags der Regierungsfraktionen ausgesprochen. Ich bitte dieses Haus, der Empfehlung des Ausschusses zu folgen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beruf, den ein Mensch in seinem Leben erlernt und ausübt, sollte im besten Fall Berufung sein. Freude und Spaß an der Tätigkeit, die man sein ganzes Berufsleben lang ausübt, sind jedem Menschen zu wünschen, lassen sich aber leider nicht immer und tagtäglich realisieren. Auch in einem Traumjob gibt es den grauen Alltag. Es sollte dennoch jedem, unabhängig vom sozialen und finanziellen Hintergrund, die Möglichkeit offenstehen, einen Beruf entsprechend seinen Interessen und Neigungen zu erlernen.
Hinsichtlich der Wahrung dieser Chancengleichheit im Bildungsbereich müssen wir u. a. über die Schulgelder diskutieren. Junge Menschen stehen nach ihrem Schulabschluss vor der Frage: Wie geht es weiter? Beginne ich eine Berufsausbildung? Falls ja, welche, in welchem Beruf, mit welcher Tätigkeit kann ich mich und meinen persönlichen Lebensentwurf verwirklichen?
Wir alle haben uns vor vielen Jahren schon ähnliche Fragen gestellt und unseren persönlichen Weg eingeschlagen. Und die meisten von uns haben in ihrem vorpolitischen Leben sicherlich etwas Ordentliches gelernt.
Unser Bildungssystem bietet ein vielfältiges Spektrum an Berufsbildern. Habe ich den Schulabschluss in der Tasche und eine von mir favorisierte Lehrstelle bekommen, so sollte meinem beruflichen Werdegang doch fast nichts mehr im Wege stehen. Liegt die persönliche Berufung allerdings im Bereich spezieller Gesundheitsfachberufe, gibt es Hindernisse. Hier handelt es sich insbesondere um den Beruf des Physiotherapeuten, Masseurs, Logopäden oder auch Ergotherapeuten.
Dort stellt sich vielen jungen Menschen oft eine unüberwindbare Hürde in den Weg. Die Ausbildung ist kostenpflichtig - hier wurde schon mehrfach gesagt, wie viel Geld das kostet -, man muss Schulgeld bezahlen. Statt ich mein erstes Ausbildungsgehalt bekomme und ein Gefühl finanzieller Unabhängigkeit verspüre, bin ich während der Ausbildung auf die finanzielle Unterstützung durch
meine Eltern angewiesen, muss mich nach einem Nebenjob umschauen oder sogar einen Kredit aufnehmen.
Man könnte sich eventuell mit dieser vorübergehenden Situation arrangieren, sofern die Tätigkeit nach der Ausbildung die Möglichkeit böte, die geleistete Investition zu kompensieren und langfristig Kapital daraus zu schlagen. Doch hier bieten die Gesundheitsfachberufe oft nicht die besten Aussichten. Der Physiotherapeut zahlt für seine dreijährige Ausbildung mehrere Tausend Euro und muss sich im Anschluss fragen, inwiefern er mit seinem Gehalt in die Familienplanung einsteigen kann. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und andere gehen trotz dieser finanziellen Belastungen ihren Ausbildungsweg. Für sie sind diese Berufe wirklich Berufung.
Gerade in der heutigen Zeit haben die Gesundheitsfachberufe eine immer größere Bedeutung erlangt. Sie ergänzen bzw. unterstützen flächendeckend die medizinische Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum. Präventiv beugen die Gesundheitsfachberufe schweren gesundheitlichen Einschränkungen vor oder unterstützen die Patienten in ihrem Genesungsprozess nach unfall-, alters- oder krankheitsbedingten Beeinträchtigungen.
Kurz: Diese Berufe sind ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil unseres Gesundheitswesens.
Es gibt ein Ungleichgewicht in dieser Berufsbildungslandschaft. Sinkende Ausbildungszahlen und die drohende bzw. durchgeführte Schließung von Ausbildungsschulen erfordern unser Handeln. Das System benötigt Nachwuchskräfte.
Die Politik hat diese Problemlage erkannt; Uwe Schwarz hat es erwähnt. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene findet sich ein Handlungsauftrag wieder. Die Gesundheitsfachberufe sollen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu geordnet und gestärkt werden. Das Schulgeld für die Ausbildung soll abgeschafft werden. Auch unsere Ministerin hat sich bereits intensiv mit diesem Thema beschäftigt und zahlreiche Gespräche geführt.
Bei allem Verständnis für die Situation ist aber Aktionismus, wie ihn hier die AfD in ihrem Antrag fordert, falsch.
Die Forderung, dass das Land von Beginn des neuen Ausbildungsjahres an - sprich: ab sofort - das Schulgeld in der Fachrichtung Physiotherapie übernehmen soll, ist übereilt und greift zu kurz.
Wir haben niedersachsenweit ein verstreutes Angebot an öffentlichen sowie privaten Schulen für diverse Gesundheitsfachberufe, in einigen Regionen konzentrierter als in anderen, teilweise in enger Verzahnung mit der Praxis, teilweise beschränkt auf eine rein schulische Ausbildung. Dieses Konstrukt einen ganzheitlichen Ansatz, einen Plan.
Zur Vermeidung eines deutschlandweiten Flickenteppichs sind wir gefordert, gemeinsam mit dem Bund diese Thematik aufzugreifen. Die Abschaffung von Schulgeldern und eine Stärkung der Entlohnung sind bereits erklärte Ziele der Politik.