Tobias Heilmann
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind für ein vernünftiges Miteinander von Mensch und Wolf. Mit dem Wort „Miteinander“ suggeriere ich schon, dass ich fest davon ausgehe, dass uns das gelingen wird.
Und ja, auch über die Zunahme der Wolfspopulation wollen wir sprechen und, damit einhergehend, auch den Schutz der Schafhalter und Weidetierhalter berücksichtigen. Die Ängste und Sorgen der Menschen im ländlichen Raum ernst nehmen, aber auch ethische Fragen stellen - das war und ist für uns Sozialdemokraten schon immer selbstverständlich gewesen.
Aber lassen Sie uns doch in diesem Hause sachlich darüber reden, wie wir ein effektives Wolfsmanagement gestalten können, statt zu versuchen, die Parteien gegeneinander auszuspielen und somit weiter zu emotionalisieren!
Herr Grupe, das Thema ist zu wichtig und wird zu emotional diskutiert, als dass man draußen einfach einmal Sachen verkünden könnte, die man noch nicht weiß. Darauf habe ich Sie schon im Ausschuss hingewiesen. Das schürt nur Ärger und spielt Befürworter und Gegner des Wolfes gegeneinander aus. Dadurch ergeben sich wenige Chancen, wieder sachlich zu diskutieren.
Statt uns gegenseitig die Schuld zuzuweisen, sollten wir in den Dialog mit den Befürwortern und den Gegnern des Wolfes treten, um Verständnis füreinander zu gewinnen.
Es ist ja auch nicht so, dass in den letzten zwei Jahren seit Ihrem Antrag nichts passiert ist. Wir schöpfen heute die vorhandenen Mittel aus, um auffällige Wölfe zu regulieren,
um auf auffällige Wölfe zu reagieren. Die Wolfsverordnung ist im Verfahren, das bald zum Abschluss kommt.
Die Kosten für den Herdenschutz werden bereits zu 100 % vom Land übernommen, und die Bundesratsinitiative zum Bundesnaturschutzgesetz ist hier entstanden.
Herr Grupe, ja, ich habe im Juli im Ausschuss gesagt, dass ich den Wolf aktuell nicht im Jagdgesetz sehe. Mir war und ist der Dialog stets wichtiger als populistische Forderungen. Es wurden und werden immer noch Gespräche mit den verschiedenen Interessengruppen geführt, um dem Wolf auf Sachebene begegnen zu können.
Im Zuge der Umsetzung der Jagdnovelle ist es sinnvoll, zu überlegen, ob der Wolf mit in das Jagdgesetz soll, da in diesem Verfahren eine große und breite Diskussion der verschiedenen Interessengruppen stattfinden wird.
Wenn wir eine Mindestanzahl von Wölfen festlegen und zusammen ein effektives Wolfsmanagement erarbeiten, kann es uns gemeinsam gelingen, die Wolfspopulation stabil zu halten.
Deshalb noch einmal meine Forderung: Es ist wichtig, mit allen Interessengruppen in den Dialog zu treten, damit das Thema Wolf breiter diskutiert wird und gegenseitig Verständnis gewonnen wird.
Für die Weidetierhalter und Schafhalter ist dies ein sehr emotionales Thema und von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Sie haben da natürlich unser vollstes Verständnis. Aber haben wir ethisch das Recht, zu entscheiden, ob es den Wolf bei uns geben soll oder nicht?
Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz bedeutet nicht, dass wir ihn auch entnommen bekommen. Keiner der bisher zur Entnahme freigegebenen Wölfe konnte entnommen werden. Das zeigt, dass der Wolf ein sehr intelligentes Tier ist.
Schade, dass Sie, Herr Grupe, nicht bereit waren, auf den angekündigten Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion zu warten und diesen gemeinsam zu beschließen! Da Ihr Antrag mittlerweile überholt ist - wie anfangs erwähnt, sind bereits große Teile umgesetzt -, lehnen wir ihn ab.
Zu guter Letzt: Die Arbeit ist nicht damit getan, dass der Wolf ins Jagdgesetz aufgenommen wird und wir einen Managementplan haben. Wir alle müssen miteinander darauf hinwirken, zu einer regulierten Mindestanzahl an Wölfen in Deutschland zu gelangen. Konzentrieren wir uns darauf, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit das Wolfsmanagement in den nächsten Jahren und Jahrzehnten effektiv arbeiten kann! Denn mit der gesellschaftlicher Akzeptanz und den notwendigen rechtlichen Voraussetzungen bleiben wir im Dialog und schaffen die Basis dafür, Veränderungen dort vorzunehmen, wo sie nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen erforderlich sind.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Herr Grupe, Sie haben ja eben auch schon viel durcheinandergebracht. Ich entschuldige mich dafür, dass ich das vielleicht falsch verstanden habe.
Wir haben nicht vor der Sommerpause angekündigt, einen Antrag zu stellen, sondern in der letzten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses im September. Als Sie das gehört haben, haben Sie um Abstimmung des vorliegenden Antrags gebeten.
Deshalb unterstelle ich Ihnen, dass Sie den Antrag noch einmal populistisch nach vorne bringen wollten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Fall, den alle schon seit Jahren voraussagten, ist nun eingetreten. Die Frage war nicht, ob die ASP nach Deutschland kommt, sondern wann. Das Wann ist nun gekommen. Deutschland besitzt aktuell nicht den Status, seuchenfrei zu sein. Durch diese Tatsache erhöht sich natürlich die Gefahr der Übertragung auf das Hausschwein. Dies betrifft vor allem Niedersachsen, da in unserem Bundesland viele Schweine
halter angesiedelt sind. Im Vergleich zu anderen Seuchen sind wir für diesen Fall aber vorbereitet. Die Kernbotschaft muss sein: Seid wachsam!
Wir als Niedersachsen müssen nun unsere bereitgestellten materiellen und personellen Ressourcen auf ihre sofortige Einsetzbarkeit überprüfen. Die zusammen mit den Gebietseinheiten durchgeführten Übungen geben uns die Verlässlichkeit, diesem Virus gut entgegenzutreten. Wir sollten den Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg bei Bedarf unsere Unterstützung anbieten; denn am Ende sitzen bei der ASP alle Bundesländer gemeinsam in einem Boot. Zusätzlich sollten wir die Situation in Brandenburg genau beobachten, damit wir die aktuell theoretischen Krisenpläne der sich eventuell entwickelnden Realität anpassen können.
Seid wachsam in Bezug auf unsere Landwirte! In den über 5 000 Betrieben in Niedersachsen löste die Nachricht der letzten Woche Entsetzen aus. Es gilt, die schon vorhandenen Hygienemaßnahmen in den Betrieben nun noch sensibler zu beachten. Zu den richtigen Sicherheitsmaßnahmen gehört, dass in den betroffenen Gebieten nun leider keine Hofbesichtigungen oder dergleichen stattfinden können.
Unsere Landkreise und kreisfreien Städte müssen ebenso wachsam sein. Die Landkreise sind mit ihren Veterinärämtern durch die Übungen zusammen mit dem Land vorbereitet. Die Krisenpläne liegen vor Ort vor. Einige Kreise, z. B. der Landkreis Gifhorn, haben veranlasst, präventiv Schutzzäune zu erwerben, um schnell auf einen Tatverdacht bzw. Tatbestand reagieren zu können. Eine funktionierende Früherkennung von möglichen Einschleppungen stellt hohe Anforderungen an Schweinehalter, Tierärzte und Jäger dar, um der Tierseuche im Falle eines Falles möglichst wenig Zeit für die Weiterverbreitung zu geben. Deshalb sollte die Kampagne zur Prävention der ASP weiter verstärkt betrieben werden.
Die Bevölkerung und die Jäger müssen wachsam sein. Bitte werft keine Lebensmittel an den Straßenrand oder in den Wald, vor allem kein Fleisch und keine Wurst! Wenn man Urlaub in Osteuropa macht: Bitte keine Fleisch- oder Wurstwaren mit nach Hause nehmen! - Das ist der Appell an die Bevölkerung.
Jäger und Waldspaziergänger müssen gefundenes Fallwild im besten Falle sofort abtrassieren und dem zuständigen Veterinäramt melden. Ich bitte alle Verantwortlichen in der Jägerschaft, die vor
handene Motivation hoch zu halten, weiter das Schwarzwild zu bejagen. Dies dient direkt dazu, die Übertragungswege bei den Wildschweinen zu erschweren.
Seid wachsam bei den wirtschaftlichen Folgen! Es liegt an uns, in der öffentlichen Kommunikation auf ein regionales Aufkommen hinzuweisen, sodass unsere Absatzwege einigermaßen aufrechterhalten werden können. Parallel sollte trotzdem nach neuen Absatzwegen gesucht werden und sollten diese erschlossen werden. Oberstes Ziel muss sein, den europäischen Absatzmarkt zu erhalten.
Vielleicht zeigt uns diese Seuche auch eine Zeit zum Umdenken auf. Ein Weg könnte sein, die Gesamtzahl der Tiere in Deutschland zu senken und den betroffenen Betrieben Alternativen anzubieten, um ihren Job weiter betreiben zu können. Wenn wir den Eigenversorgungsgrad in den Fokus nehmen, sehen wir, dass wir z. B. beim Schweinfilet ein wenig unterversorgt sind, in vielen Teilen sind wir aber überversorgt. Eine Senkung der Gesamtzahl würde sich positiv auf den Nährstoffeintrag und den CO2-Ausstoß auswirken und somit zu den Klimazielen beitragen. Aber eines steht fest: Die ASP wäre trotzdem nach Deutschland gekommen. Mit dieser Maßnahme könnten wir jedoch eventuell das wirtschaftliche Risiko senken.
Mein Fazit ist: Wir sind gut vorbereitet, müssen aber wachsam sein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage an die Landesregierung ist: Wie haben sich die kommunalen Spitzenverbände zu Ihrer Idee geäußert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen unter diesem Tagesordnungspunkt über einen Antrag von
Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Fokus Klima: Landwirtschaft nach Dürre und Hitzewelle nachhaltig neu ausrichten!“. Er wurde, wie schon gesagt, am 24. August 2018 direkt in den Ausschuss überwiesen. In der Zwischenzeit fanden eine Unterrichtung durch die Landesregierung sowie eine Anhörung zu dem Antrag statt.
Die SPD-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. Warum? - Zum einen sind viele Punkte, in denen Sie die Landesregierung auffordern, etwas zu tun, schon längst in Bearbeitung, d. h. an vielen Projekten wird schon gearbeitet und geforscht. Ein Beispiel für die bereits stattfindende Forschung ist eine Arbeit, die nach Möglichkeiten zum besseren Umgang mit dem Wassermanagement sucht. Gerade in Gebieten des Grünlandes gibt es großes Potenzial zur Erhaltung bzw. Wiedergewinnung der Moorflächen, um mehr CO2 binden zu können. Hier macht das Grünlandzentrum, wie Sie es schon angeführt haben, im Gnarrenburger Moor und mit dem Projekt SWAMPS aus meiner Sicht einen super Job.
Es gibt weitere gute Beispiele. Ein aktuell gestartetes Modellprojekt im Landkreis Gifhorn mit dem Namen „KlimaAllianz Dorfentwicklung und Landwirtschaft“ gehört ebenso dazu. Das Projekt zielt darauf ab, die Landwirte mit den Akteuren der Dorfentwicklung zusammenzubringen, um gemeinsam an Ansätzen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit zu arbeiten. In dem Modellvorhaben gehen die Projektpartner auf die Verbesserung der Einzelbetriebe und die CO2-Gesamtbilanzierung der Dorfgemeinschaften ein. Schon ein relativ kleiner Beitrag der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe
zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase kann in Summe für das Dorf oder die Dorfregion einen entsprechend großen Beitrag zur Verbesserung der Klimabilanz leisten. Bewährt sich dieses Modell, kann dieser Ansatz ein gutes Vorbild für andere Landwirte sein, wie man seinen Betrieb klimaschonender und sogar kosteneffizienter betreiben kann.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: So tatenlos, wie die Grünen es in ihrem Antrag behaupten, sind die handelnden Akteure nicht.
Zum anderen sind uns die Forderungen zu allgemein gehalten. Schauen wir uns z. B. unter Forderung Nr. 4 den Unterpunkt d an! Sie schreiben dort:
„humusaufbauende Bodenbewirtschaftung
ist zu fördern und Bodenverdichtung einzudämmen.“
Natürlich ist die Forderung absolut zu begrüßen, aber wie Sie es formulieren, könnte man es auch so verstehen, dass Sie den Einsatz von Glyphosat begrüßen. Sie schreiben lediglich von „humusaufbauender Bodenbewirtschaftung“, konkretisieren aber nicht, welcher Mitteleinsatz dafür angedacht ist.
Weiter ins Detail des Antrages möchte ich nicht gehen, da wir dies im Ausschuss ausführlich getan haben.
Es ist also festzuhalten: Viele Forderungen sind aus unserer Sicht nicht präzise genug beschrieben und lassen somit einen großen Interpretationsspielraum zu. Die Forderungen werden schon - das hat uns die Anhörung gezeigt - entweder von der Landesregierung bearbeitet oder von externen Institutionen erforscht und werden so kurz-, mittel- sowie langfristig in der niedersächsischen Landwirtschaft sukzessive integriert werden. Zudem wurde der Antrag im Ausschuss nicht nur von unserer Fraktion, sondern auch von allen übrigen abgelehnt.
Zum Schluss möchte ich Ihnen eine Anekdote aus der Anhörung nicht vorenthalten. Ich finde, daran sollten alle teilhaben - nicht nur die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Ein Experte, der von einer Fraktion benannt wurde, beschrieb, dass einige Länder den Klimawandel gar nicht so schlecht fänden. Nein, sie würden ihn sogar begrüßen. Finnland z. B. freue sich darüber, dass es immer wärmer werde, da es somit im
Durchschnitt über zwei Kältetote weniger im Jahr beklagen müsste.
Ich dachte: Tobi, reiß dich zusammen! Hier läuft die versteckte Kamera mit. Gleich kommt Guido Cantz von „Verstehen Sie Spaß?“ durch die Tür. - Man könnte wirklich darüber lachen, meine Damen und Herren, wenn es nicht so traurig wäre, dass so jemand als Experte benannt wird.
Dann habe ich aber die persönliche Macke, immer verstehen zu wollen, wie andere Menschen zu ihren Ansichten oder Aussagen kommen. Von der AfD wird ja immer wieder die Aussage getätigt, dass es schon immer CO2-Schwankungen gegeben habe, schon seit Jahrhunderten, selbst schon seit Jahrtausenden, und der Klimawandel deshalb nicht menschengemacht sei. Dieser These bin ich einmal nachgegangen. Ich habe eine Grafik der NASA dabei, die den CO2-Ausstoß über Jahrtausende zeigt.
Man sieht: Tatsächlich schwankt der CO2-Ausstoß; es geht immer auf und ab.
Aber wenn man auf den CO2-Ausstoß ab 1950 guckt, stellt man fest: Es geht nur noch steil nach oben.
Ich glaube, da sich die Geistesgesinnung der AfD immer noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts befindet, kann sie den Verlauf ja auch gar nicht kennen.
Ansonsten halte ich es für unvorstellbar, dass es immer noch Menschen gibt, die behaupten, dass der Klimawandel nicht menschengemacht ist.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch meine Frage betrifft die Gebiete. Ist es denn zwingend vorgeschrieben, dass nitrat- und phosphatsensible Gebiete so ausgewiesen werden, wie sie ausgewiesen werden?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie das Schreiben der Hauptverwaltungsbeamten aus der Region Braunschweig zur Forderung aus der Region, die Eigenständigkeit der BLSK herzustellen?
Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage an die Landesregierung: Wie steht sie grundsätzlich zu einer dauerhaften Regionalisierung der Braunschweigischen Landessparkasse?
Schönen guten Morgen! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage lautet: Wie steht die Landesregierung zu einem Aussetzen der Tiertransporte, bis eine Lösung auf Bundesebene gefunden ist?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab zu Ihrer Zwischenfrage von vorhin, Herr Grascha. Wir sprechen über das Jagdgesetz. Das dafür zuständige Ministerium ist das ML. Ich habe Frau Barbara Otte-Kinast die ganze Zeit hier gesehen. Vielleicht sind Sie auch in der Tagesordnung verrutscht.
Aus zwei wesentlichen Gründen soll das Landesjagdgesetz in Niedersachsen durch eine kleine Novelle des Jagdgesetzes geändert werden. Wir befinden uns in einer akuten Bedrohungslage. Mittlerweile ist Deutschland von der ASP eingekesselt. Nun wurde die Ausbreitung der Schweinepest auch in Belgien festgestellt und der Verdacht bestätigt. Wenn die Afrikanische Schweinepest ausbricht, sind massive Tierverluste in der landwirtschaftlichen Schweinehaltung zu erwarten. Wir alle hier tragen die Verantwortung, alles in unserer Macht Stehende zu tun, die Verbreitung der Tierseuche abzumildern; denn ob und wann sie ausbrechen wird, entzieht sich unserer Kontrolle.
An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass der Mensch und insbesondere der Transitverkehr zu einer wesentlich schnelleren Übertragung der Seuche hier nach Niedersachsen führen können. Dennoch bleibt bei einem Ausbruch auch die Gefahr der Verbreitung von Tier zu Tier. Wir sind jetzt gefordert, Mensch und Tier gleichermaßen zu schützen. Um im Ausbruchsfall insbesondere unsere landwirtschaftliche Schweinehaltung nicht zu gefährden, ist es notwendig, die Bejagung von Schwarzwild auszuweiten. Damit wollen wir die Übergangswege möglichst gering halten.
Ein weiterer wichtiger Grund, weshalb ich heute zu Ihnen spreche, ist die Ausbreitung der mittlerweile europarechtlich als invasive Art eingestuften Nutrias. Diese Ausbreitung gilt es einzudämmen, indem wir auch hier die Bejagung intensivieren. Im Naturschutz werden gebietsfremde Arten als invasiv bezeichnet, wenn sie unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben. Invasive Arten wie die Nutria treten um Lebensraum und Ressourcen in Konkurrenz mit einheimischen Arten und verdrängen diese. Die ursprünglich aus Südamerika stammende Nutria verursacht hier bei uns in Niedersachsen massive Deich- und Uferschäden.
Beide soeben genannten Problemlagen - ASP und Nutrias - sind seit Längerem bekannt. Das Problem hat sich dennoch aufgrund der schnellen Ausbreitung in den letzten Monaten noch verschärft. Es gilt daher, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie zur Eindämmung der Ausbreitung von Nutrias zu verbessern.
Sie sehen: Wir brauchen ein schnelles und entschlossenes Handeln. Dazu gehört, die Änderungen des Jagdgesetzes nicht länger aufzuschieben. Dazu dient diese kleine Jagdgesetznovelle. Wich
tig war mir bzw. uns vor allem, dass bis heute noch folgende Punkte aus dem Erstentwurf eingeflossen sind:
Erstens. Der Elterntierschutz bei Schwarzwild wird nur im Ausbruchsfall aufgehoben.
Zweitens. Nach Gesprächen mit meinen Jägern vor Ort bin ich froh, dass das Kirren noch Eingang ins Gesetz gefunden hat. Kirren ist das Anfüttern des Wildes, damit es für kurze Zeit zum Stehen kommt und somit besser bejagt werden kann. Noch einmal zur Klarstellung: Kirren ist nicht der mit Rüben beladene Anhänger hinter dem Trecker, der aus Versehen im Wald umkippt. - An hier anwesende Jäger richtet sich diese Klarstellung natürlich nicht.
Drittens. Niedersachsen ist eines der wenigen Länder, die Schalldämpfer für Langwaffen bisher bei der Jagdausübung verboten hatten. Die Abschaffung des Verbots dient vor allem dem Arbeits- und Gesundheitsschutz der Jäger.
Viertens schließlich. Das Schießen aus einem Fahrzeug wurde nun konkretisiert. Es ist zukünftig weder erlaubt, aus einem fahrenden Fahrzeug heraus zu schießen, noch ist es erlaubt, dass der Fahrersitz besetzt ist oder sogar vom Fahrersitz aus geschossen wird. Bei der sorgfältigen Prüfung der einzelnen Änderungen haben wir die Verhältnismäßigkeit stets im Blick gehabt. Weder wollen wir bisher verbotene Jagdmethoden durch die Hintertür zulassen, noch wollen wir gar den Elterntierschutz unverhältnismäßig einschränken.
Ich widerspreche hiermit ausdrücklich den Unkenrufen, man wolle durch Eingriffe in die Eigentums- oder Privatrechte die Eigentümer zwingen, Zugang zu befriedeten Flächen generell zu ermöglichen.
Damit kein Konflikt von Interessen, Freiheiten und Rechtsprinzipien entsteht, sind die Worte in der Novelle mit Bedacht gewählt worden. Ziel war es stets, die genannten Prinzipien zu einem schonenden Ausgleich zu bringen und zu gewährleisten, dass diese nicht mehr als nötig geschmälert werden, um auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angemessen zu reagieren.
Ich bitte alle Bürger, bei der Prävention mitzuhelfen. Achten Sie darauf, keine Wurst und kein Fleisch in die Natur zu entsorgen, und teilen Sie dies Ihrem privaten Umfeld mit! So können wir Bürger den Ausbruch der Seuche eventuell verhindern.
Nun noch einige Worte zu den verfassungsrechtlichen Bedenken des GBD, die Frau Staudte angesprochen hat. Sie befürworten auf der einen Seite die Empfehlung des GBD, auf die Regelungen zum Nutriafang zu verzichten, auf der anderen Seite befürworten sie es aber nicht, die Regelung zur Teilnahme an Übungsschießen so lange aufzuschieben, bis das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat. Das finde ich ein wenig schade.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, der dringend notwendigen kleinen Novelle zuzustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Antrag der Grünen geht es darum, die Kfz-Richtlinie zu überarbeiten. Sie fordern darin den Finanzminister auf, die Richtlinie über Dienstkraftfahrzeuge in der Landesverwaltung zu ändern.
Schauen wir uns einige Punkte Ihres Antrages einmal genauer an:
Sie fordern, dass nur noch Fahrzeuge beschafft werden, die im realen Fahrbetrieb nicht mehr Schadstoffe emittieren als zulässig oder den Vorgaben des RDE-Prüfverfahrens entsprechen und über einen Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb verfügen. - Dienstkraftfahrzeuge werden vom Logistikzentrum Niedersachsen entsprechend den Anforderungen der mittelbewirtschaftenden Dienststellen beschafft. Unter Nr. 1.4 der Richtlinie ist darüber hinaus geregelt, dass bei der Auswahl der zu beschaffenden Dienstkraftfahrzeuge Energieverbrauch und Umweltauswirkungen angemessen zu berücksichtigen sind. Dies stellt in Verbindung mit der Beschaffungsordnung des LZN sicher, dass alle Dienstkraftfahrzeuge unter Beachtung der lebenszyklusorientierten Umweltauswirkungen beschafft werden. Es fließen also umwelt- und klimaschutzrelevante Aspekte wie der Kraftstoffverbrauch oder CO2-Emissionen in alle Bewertungen zur Lebenszykluskostenrechnung mit ein.
Wichtig ist es mir, hierbei hervorzuheben, dass nicht nur die Ökobilanz, sondern auch die Lebenszykluskostenrechnung Betrachtung finden sollte. Als Mitglied des Haushaltsausschusses möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass wir die Richtlinie nicht ausschließlich für Umweltziele verwenden. Es gibt natürlich auch haushalterische Aspekte zu beachten.
Meine Damen und Herren, der Haushaltsentwurf 2019 liegt noch nicht vor, aber eines muss auch klar sein: Wenn wir den Fuhrpark des Landes komplett beispielsweise auf E-Autos umstellen würden, dann hätte das immense Auswirkungen auf den Haushalt.
Sie stellen mit Ihrem Antrag die Antriebsart in den Vordergrund. Eine klimafreundliche Beschaffung ist wichtig und richtig. Da bin ich ganz bei Ihnen. Aber es sollten ebenso erstens die Wirtschaftlichkeit, zweitens die Sparsamkeit und drittens die Realisierbarkeit und praktische Umsetzbarkeit berücksichtigt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wollen sich mit Ihrem Antrag direkt auf bestimmte Technologien festlegen, auf Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantriebe.
Für mich persönlich gehören auch z. B. gasbetriebene Fahrzeuge in die Auswahl. Sie sollten ebenso ökobilanziert und nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
Rein elektrische Fahrzeuge bringen auch neue Probleme mit sich. Die Förderung der Rohstoffe für die Produktion der Batterien darf bei der Ökobilanzierung nicht außer Acht gelassen werden; denn auch der Aufwand des Transports und die Herstellung müssen Berücksichtigung finden.
Ich gebe Ihnen recht: Elektroautos belasten die Umwelt nicht im Betrieb, vorausgesetzt der Strom wird regenerativ erzeugt. Aber ihre Herstellung und der Transport, der für die Batterien von E-Autos erforderlich ist, haben definitiv Umweltauswirkungen. Bereits jetzt sind die Kapazitäten an Batterien erschöpft. Die Nachfrage in der Automobilindustrie übersteigt das derzeitige auf dem europäischen Markt verfügbare Angebot. Aber auch die Transportmöglichkeiten sind begrenzt. Aus Sicherheitsgründen können aktuell in einem Flugzeug nur wenige Batterien transportiert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch nicht CO2neutral, wenn eine einzelne Batterie aus China via Flugzeug nach Europa transportiert werden muss.
Aus diesen genannten Gründen plädiere ich dafür, dass wir uns die gesamte Ökobilanz anschauen sollten.
Ich möchte an dieser Stelle aber gar nicht beurteilen, welche Antriebsart die richtige ist, sondern vielmehr dafür werben, keine Einschränkung dahin gehend zu treffen und uns technologieoffen zu unterhalten. Denn wir haben doch das gleiche Ziel, meine verehrte Kolleginnen und Kollegen: Wir wollen den Ausstoß von schädlichen Emissionen reduzieren. Seien wir ehrlich - das kann uns doch nur durch eine Änderung der Gewohnheiten gelingen! Sie liefern in Ihrem Antrag ja auch gleich einen Vorschlag für das Ändern der Gewohnheiten: Carsharing oder die Anschaffung weiterer Fahrräder.
Carsharing setzt voraus, dass wir ein Angebot vorhalten, dem eine geringere Nachfrage gegenübersteht. Das aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist bisher nicht der Fall. Tatsächlich ist es heute oftmals so, dass tagsüber die Nachfrage das Angebot des eigenen Fahrzeug-Pools übersteigt. Ja, es muss sogar auf externe Fahrzeuge zurückgegriffen werden, um die Nachfrage zu sättigen. Es gibt also eher eine Unterversorgung an Fahrzeugen im Landesbetrieb. Dennoch bin ich bei Ihnen, die Möglichkeiten des Carsharings auszubauen, wie es hier bereits in der letzten Legislatur beschlossen wurde.
Ich komme zu meinem letzten Punkt. Zu Recht verlangen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, dass das Land Niedersachsen in Fragen klimafreundlicher Antriebe eine Vorzeigefunktion einnehmen sollte.
Für mich bedeutet das, eine Politik zu machen, die die Reduzierung von CO2-Emissionen zwar immer als klares Ziel ausgibt, diese aber im konkreten Fall, beispielsweise bei der Kfz-Richtlinie, nicht als alleinige Bedingung für eine fortschrittliche Politik versteht. Ökologisches und ökonomisches Bewusstsein gehören an dieser Stelle einmal mehr zusammen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Frage an die Landesregierung lautet: Welche Beratungsan
gebote werden vom Land, der Landwirtschaftskammer und/oder der Düngebehörde für die Landwirte in Bezug auf die Umstellung durch die neue Düngeverordnung angeboten?
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin, wie sehen die Bestrebungen im Bund aus, die nationale Nutztierstrategie verbindlich umzusetzen?
Danke.
Meine Frage an die Landesregierung: Ist die Aufbauorganisation im Kultusministerium mit fünf Abteilungen völlig neu?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei meiner ersten Rede hier in diesem Hohen Haus hätte ich mir zwar durchaus ein etwas schöneres Thema vorstellen können als die Pest, aber das Leben ist halt kein Ponyhof!
Es ist wichtig, dass wir uns jetzt darum kümmern und die richtigen Weichen stellen. Wir müssen vorbereitet sein; denn die Afrikanische Schweinepest wird nicht nur von Tier zu Tier übertragen. Große Sprünge macht die Seuche vor allem durch den Transitverkehr. Der Faktor Mensch spielt also die größte Rolle.
Wie sieht die aktuelle Bedrohungslage aus? - In Tschechien sind seit Jahresbeginn 17 ASP-Fälle hinzugekommen. Noch wesentlich schlimmer sieht die Lage in Polen aus. Hier wurden seit Jahresbeginn über 500 Fälle gemeldet, davon alleine 45 Neuansteckungen in der vergangenen Woche. Die Seuche hat dort die Weichsel übersprungen - eine diesbezüglich kritische Grenze. Das bedeutet, das Risiko steigt, dass ASP durch den starken Transitverkehr zwischen Polen und Deutschland auch zu
uns kommen kann. Angesichts des aktuellen Seuchenverlaufs der Afrikanischen Schweinepest in unseren Nachbarländern besteht also dringender Handlungsbedarf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten - dies fordert sogar die FDP in Ihrem Antrag - nun in den Markt eingreifen und Anreize für die Bejagung schaffen, um die Übertragungswege möglichst schnell einzudämmen. Insbesondere die Jägerschaft ist hier gefragt, und sie benötigt Unterstützung durch das Land.
Mit dem Nachtragshaushalt wollen wir die Weichen für eine Ausdünnung der Wildschweinpopulation stellen. Um das Bejagen attraktiver zu machen - deshalb dieser Antrag der Koalitionsfraktionen -, müssen wir finanzielle Anreize schaffen, um revierübergreifende Drückjagden zu fördern. Ziel muss es sein, dass Wildschweine stärker bejagt werden. Denn ein Impfstoff gegen die Pest ist noch nicht entwickelt. Dies ist ein wichtiges Mittel, um die Übertragungswege zu unterbrechen. Deshalb ist unsere Forderung nach einer Entschädigung für den Mehraufwand aufgrund einer Intensivierung der Schwarzwildbejagung genau richtig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir es schaffen, das Risiko einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu vermindern, gewinnen wir Zeit - Zeit, die wir nutzen müssen. Denn eines muss klar sein: Wenn sich die Seuche auf das Hausschwein überträgt und somit zum Super-GAU für die ganze Schweineproduktion wird, haben wir hier in Niedersachsen ein riesiges Problem. Es gilt, unsere Betriebe zu schützen.
Mit unserem Antrag sorgen wir dafür, dass Vorkehrungen getroffen werden können, um die Seuche, sobald sie lokal auftritt, auch schnell lokal eindämmen zu können. 2 Millionen Euro sind im Haushalt bereitgestellt für die Intensivierung der aktiven Fallwildsuche im Rahmen des Monitorings. Hier müssen Mittel zur Entschädigung für den Mehraufwand bereitgestellt werden. Zu den präventiven Maßnahmen gehört ebenso die Schaffung eines finanziellen Anreizes in Höhe von 50 Euro für jedes zusätzlich erlegte Schwarzwild. Zielvorgabe ist, etwa 8 000 Stück zusätzlich zu bejagen. Weitere Gelder sind für revierübergreifende Jagden vorgesehen. Hier soll der Hundeeinsatz gefördert werden.
Die heimische Jägerschaft zu unterstützen, ist ein Aspekt. Aber auch die Kommunen brauchen die klare Zusage des Landes, dass wir sie im Falle eines Ausbruchs nicht alleine lassen. Dass uns
ASP treffen wird, davon geht die Mehrheit mittlerweile leider aus. Den Betroffenen muss dann möglichst schnell geholfen werden. Das Gebiet muss durch Unterbrechung der Infektionsketten kleingehalten, und die Verbreitung muss möglichst am Ort des Ausbruchs eingedämmt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Seuche ausbricht und sich auf das Hausschwein überträgt, brauchen insbesondere die betroffenen Landwirte und der gesamte Schweinefleischsektor unsere Unterstützung. Für den dann entstehenden Schaden haben wir Gelder für erste Sofortmaßnahmen im Nachtragshaushalt vorgesehen.
Richtig ist auch, dass wir dafür Sorge tragen müssen, dass Deutschland nicht unter Generalverdacht gestellt wird. Auch da können wir aktiv sein, um die Betriebe, die ASP-frei sind, zu schützen und ihnen weiterhin den Abverkauf zu ermöglichen. Hier sind der Bund und die EU-Kommission gefragt, die Exportmöglichkeiten so zu verhandeln, dass wir nicht vom Markt abgeschottet werden. Ein Mittel sind sogenannte Exportzertifikate, die das Fleisch als ASP-frei kennzeichnen. Hier sind die Kommunen bzw. die Veterinärämter gefordert, diese Zertifikate zügig auszustellen. Nur so können wir das Vertrauen der Abnehmerländer aufrechterhalten, um den Handel in andere EU-Länder und in Drittländer zu garantieren.
Denn eines ist auch klar: Wenn die ASP in Niedersachsen ausbricht - und die Fleischwirtschaft ist nun einmal der zweitwichtigste Wirtschaftszweig im verarbeitenden Gewerbe in Niedersachsen -, entstehen den schweinehaltenden Betrieben und dem Schweinefleischsektor riesige Umsatzverluste. Ist die Wertschöpfungskette für Schweinefleisch erst einmal unterbrochen, bedeutet das nicht nur einen riesigen monetären Schaden für die Absatzmärkte, sondern dann wäre die gesamte Schweinefleischproduktion von der Ferkelaufzucht bis zu den Mast- und Schlachtbetrieben betroffen. Dann muss man mit riesigen finanziellen Ausfällen für die Branche rechnen.
Mit der Neuregelung der Schweinepest-Verordnung im Bund wird der Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission zum Erlass tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP in nationales Recht umgewandelt. Das ist richtig und gut. Die Änderungen ermöglichen dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge ein unverzügliches Eingreifen im Falle einer Einschleppung der Seuche nach Deutschland. Wichtig ist, dass alle Akteure auf nationaler Ebene sowie auf
Landes- und Kreisebene bei der Prävention und auch im Falle eines Ausbruchs zusammenarbeiten. Hierfür hat die Bundesregierung die richtigen Weichen gestellt.
Ohne Prävention hätte sich Niedersachsen schon in sein Schicksal ergeben. Deshalb ist unser Antrag richtig und wichtig, um die Afrikanische Schweinepest eventuell doch noch aufhalten zu können.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, da das Thema ASP jetzt auch in der örtlichen Presse sehr dominant auftritt, ereilen uns natürlich auch einige Fragen. Eine möchte ich gerne an die Landesregierung richten: Besteht abgesehen von Schweinen
auch noch für andere Tiere oder für den Menschen Gefahr durch die ASP?
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Frage lautet: Wie bewertet die Landesregierung die Umstellung auf ein neues Ausschreibungsmodell und die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die Energiegenossenschaften?