Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt der Kollege Hausmann. Bitte, Herr Hausmann!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage: Wie bewertet die Landesregierung die rechtliche Situation der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte im Hinblick auf das Urteil?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung ist ebenso wie beispielsweise Schleswig-Holstein unter Zugrundelegung ständiger Rechtsprechung der Rechtsauffassung, dass bei pflichtgemäßer Dienstausübung im Regelfall keine Strafbarkeit wegen einer Beihilfe zu einem Vergehen nach § 17 des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit § 27 des Ersten Strafgesetzbuches vorliegt, wenn ein Amtstierarzt ein Vorlaufattest oder eine Genehmigung im Rahmen einer langen, grenzüberschreitenden Beförderung in ein Drittland erteilt. Dies ist unseren zuständigen Behörden in Niedersachsen per Erlass am 7. März 2019 mitgeteilt worden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt nun Herr Kollege Grupe. Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass hier unter uns die Überzeugung herrscht, dass es für Schlachttiertransporte über größere Entfernung keinen vernünftigen Grund gibt, frage ich, wie die Landesregierung sicherstellen will, dass als Zuchttiertransporte deklarierte Transporte auch wirklich nur solche sind und nicht verkappte Schlachttiertransporte.
Frau Präsidentin! Herr Grupe, bei der Abfertigung eines Tiertransportes liegen Bescheinigungen vor, und wenn Zuchttiere transportiert werden, gibt es nie eine 100-prozentige Sicherheit mit Blick darauf, was in den Drittländern aus einem Zuchttier wird. Es gibt keine 100-prozentige Sicherheit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt nun Frau Kollegin Staudte. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Ministerin, Sie haben gerade gesagt, es liegen Ihnen Erkenntnisse vor, dass auch aus Niedersachsen heraus Tierschutzverstöße bei Tiertransporten stattgefunden haben. Seit wann genau liegen Ihnen diese Erkenntnisse vor? Schließlich hat die Landesregierung bisher immer gesagt: Nein, aus Niedersachsen läuft alles korrekt.
Frau Präsidentin! Verehrte Frau Staudte, uns liegen diese Informationen seit Ende Februar vor, konkret seit März.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt Frau Abgeordnete Guth. Bitte!
Vielen Dank. - Einmal nachgefragt zu den Ländern Hessen, Bayern und Schleswig-Holstein: Welche rechtlichen Konsequenzen haben diese Bundesländer jetzt zu befürchten aufgrund dessen, dass sie Listen erstellt haben und momentan keine Tiertransporte in diese Länder genehmigen?
Frau Präsidentin! Frau Guth, es gibt Einzelfallprüfungen, und wahrscheinlich wird auch Schadenersatz gefordert.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Kollegin Staudte. Bitte!
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, Sie haben ja gerade eben dargestellt, dass künftig alle Kommunen in Niedersachsen verpflichtet werden, GPSDaten, Navigationsdaten usw. abzufragen. Das ist
bisher nicht der Fall gewesen. Steht in dem Erlass - ich nehme an, es ist ein Erlass, den Sie ausgegeben haben - auch etwas über Sanktionsmöglichkeiten, wenn es Verstöße gibt, bzw. wie dann vorgegangen werden soll?
Frau Präsidentin! Frau Staudte, alles, was dort erforderlich ist, steht schon seit Langem in dem Tiertransporthandbuch, und Sanktionen fallen unter das Bundesrecht.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Eilers.
Frau Ministerin, meine Frage: Wie sieht die Fahrzeitenregelung der EU-Tierschutztransportverordnung im Detail aus?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese EU-Verordnung sieht keine absolute Begrenzung der Transportzeit vor. Deswegen sind die Fahrzeiten je nach Tierart unterschiedlich.
Noch nicht entwöhnte Tiere - das sind Tiere, die noch gesäugt werden -: neun Stunden Transport, dann eine Stunde Ruhezeit mit Tränke, dann wiederum neun Stunden Transport.
Rinder, Schafe und Ziegen dürfen 14 Stunden transportiert werden, dann ist eine Stunde Ruhezeit mit Tränke vorgesehen, dann 14 Stunden Transport. Es sind also 29 Stunden Gesamttransportdauer.
Die genannten Transportabschnitte können wiederholt werden, wenn die Tiere an einer zugelassenen Kontrollstelle entladen, gefüttert und getränkt werden und mindestens 24 Stunden Ruhezeit haben.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Kollege Grupe. Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, gibt es Bestrebungen, die Einhaltung der Tierschutzstandards bis zum Bestimmungsort zu kontrollieren und sich mit den betroffenen Ländern darüber abzustimmen?
Frau Präsidentin! Herr Grupe, der Bund und die EU müssen uns Informationen liefern, und ansonsten ist das geltendes Bestimmungsrecht. Wir werden natürlich über den Bund - über Berlin - in Richtung Brüssel darauf hinarbeiten, diese Tiertransporte in Drittländern wirklich zu überprüfen und gegebenenfalls zu sanktionieren.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite und damit letzte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt der Kollege Dr. Schmädeke. Bitte!
Frau Ministerin, eine Frage, um das einmal in den Gesamtkontext zu stellen: Aus welchen Landkreisen wurden wie viele Rinder exportiert?