Protokoll der Sitzung vom 01.03.2018

Im Wirtschaftsministerium ist nur eine zusätzliche Stelle für den Bereich der digitalen Infrastruktur vorgesehen. Aufgabe wird es dort sein, Konzepte zur besseren Mobilfunkversorgung und zur besseren Versorgung mit öffentlichem WLAN zu entwickeln.

Die operative Breitbandförderung und -beratung soll im Wirtschaftsministerium koordiniert werden. Ziel ist es, die Zahl der Ansprechpartner für die Antragsteller zu reduzieren und die Förderprojekte für alle Beteiligten leichter handhabbar zu machen.

Die Zuständigkeit des Finanzministeriums für Landesbeteiligungen ergibt sich aus Artikel 37 Abs. 2 Nr. 3 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit Ziffer II Nr. 3.20 der Geschäftsverteilung der Niedersächsischen Landesregierung. Sie bezieht sich jedoch in erster Linie auf die Vermögensebene der Gesellschaften bzw. des Landes sowie auf Grundsatzfragen zu den Landesbeteiligungen und das Beteiligungscontrolling.

So muss das Finanzministerium nach § 65 Abs. 2, 3 und 5 LHO einwilligen, wenn z. B. eine Landesbeteiligung erworben, eine Beteiligung erhöht oder veräußert werden soll. Auch nimmt das Finanzministerium die Anteilseignerrechte wahr und vertritt somit das Land in der Anteilseignerversammlung, also der Gesellschafterversammlung bzw. bei Aktiengesellschaften der Hauptversammlung.

Des Weiteren erarbeitet und pflegt das Finanzministerium Rahmenvorgaben für die Beteiligungen des Landes - z. B. Muster für Gesellschaftsverträge, Verträge für die Geschäftsleitung oder Geschäftsordnungen -, macht grundsätzliche Vorgaben für die Anstellung der Geschäftsführungen -

einheitliche Vergütungsgrundsätze, Vereinbarung von Tantiemen, Versorgungszusagen, Genehmigung von Nebentätigkeiten, Anwendung der Dienstwagenrichtlinie etc. -, erstellt den Beteiligungsbericht, unterrichtet den Landesrechnungshof nach § 69 LHO und führt das Controlling der Landesgesellschaften durch. Dabei habe ich bereits mehrfach den Ausbau des Controllings in Bezug auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen angekündigt, die auch eine unterjährige Lageabschätzung zulassen.

Die Fachministerien, also auch das von Ihnen angesprochene Wirtschaftsministerium, tragen demgegenüber die fachliche Verantwortung für die jeweilige Landesbeteiligung. Dies umfasst die fachliche Führung und Steuerung, die Sicherstellung der betriebswirtschaftlichen Effizienz und die Einhaltung haushaltsrechtlicher und wirtschaftlicher Vorgaben. Sie sind daher regelmäßig in den Aufsichtsgremien der Gesellschaften vertreten, also z. B. den Aufsichtsräten, und überwachen in dieser Funktion u. a. die Tätigkeit der Geschäftsführung.

In der Staatskanzlei werden einzelne Aufsichtsratsmandate durch den Ministerpräsidenten, den Chef der Staatskanzlei bzw. sonstige Bedienstete der Staatskanzlei wahrgenommen. Die Aufsichtsratsmitglieder wiederum werden von Mitarbeitern der Staatskanzlei inhaltlich vorbereitet und beraten.

Die Betreuung des VW-Aufsichtsratsmandats des Ministerpräsidenten erfolgt bislang durch eine an die Staatskanzlei abgeordnete Person. Diese Position ist angesichts der hohen Bedeutung des VWAufsichtsratsmandats dauerhaft zu besetzen, um die gebotene Qualität sicherzustellen. Daher ist hierfür im Nachtragshaushalt eine Planstelle vorgesehen.

Die Landesregierung hat zudem beschlossen, den Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Dr. Bernd Althusmann, in den Aufsichtsrat der Volkswagen AG zu entsenden. Um den damit verbundenen eben genannten Aufgaben verantwortungsvoll und in voller fachlicher Erforderlichkeit gerecht zu werden, soll Minister Dr. Bernd Althusmann durch jeweils eine Beraterin oder einen Berater mit einer herausgehobenen fachlichen Expertise im juristischen und im betriebswirtschaftlichen Bereich unmittelbar unterstützt werden.

Für die weiteren Beteiligungen des Landes im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums werden keine neuen Stellen geschaffen.

Zu Frage 3: Im MW sind sechs zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die laufende und umfassende regierungsinterne Vorabstimmung auf der Seite der CDU-geführten Ministerien vorgesehen. Im Übrigen verbleibt es bei den nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung etablierten Verfahrensweisen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Hilbers. - Die erste Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Brinkmann, SPD-Fraktion. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, wie sie den am Dienstag vom Landtag verabschiedeten Nachtragshaushalt insbesondere für den Bereich der Kultuspolitik bewertet.

Vielen Dank, Herr Kollege. - Es antwortet Herr Kultusminister Tonne.

(Wiard Siebels [SPD]: Jetzt noch mal ein bisschen ausführlicher! - Christian Grascha [FDP]: „Totaler Mist, was wir da beschlossen haben!“, nicht wahr?)

- Ich darf um etwas Ruhe bitten! - Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Grascha, ich bin fast versucht, darauf ausführlicher zu antworten,

(Helge Limburg [GRÜNE]: Ja, bitte!)

weil Sie immer noch so eine negative Einschätzung dazu haben.

Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht überraschen, dass ich den verabschiedeten Nachtragshaushalt sehr positiv bewerte, übrigens auch mit Blick auf die Stellen, die wir damit insgesamt beschlossen haben. Das ist ein großer Schritt gewesen, der, wie ich finde, aber auch notwendig war, um an entscheidenden Baustellen im gesamten Bereich der Kultuspolitik arbeiten zu können.

Deshalb bedauere ich, dass die bisherige Diskussion und auch diese Mündliche Anfrage viel zu sehr auf die Frage verengt ist, was in den einzel

nen Ministerien passiert, ohne dass darauf geblickt wird, was all die Maßnahmen, die auch mit beschlossen werden, für den nachgelagerten Bereich bedeuten.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Deswegen will ich an dieser Stelle neben den inhaltlichen Schwerpunkten, die im Nachtragshaushalt auch gesetzt worden sind, insbesondere darauf hinweisen, dass es uns gelungen ist, bei 997 Stellen in den allgemeinbildenden Schulen den kwVermerk, der in diesem Sommer hätte vollzogen werden müssen, nach hinten zu schieben. Damit tragen wir dafür Sorge, dass insbesondere die Sprachförderung in den allgemeinbildenden Schulen fortgesetzt werden kann.

997 Stellen für den exorbitant wichtigen Bereich der Sprachförderung an den allgemeinbildenden Schulen sind ja nun wirklich keine Peanuts! Jeder von Ihnen kann in seinem Wahlkreis gerne nachfragen, wie wichtig es ist, dass diese Stellen im Schulsystem erhalten bleiben.

Der zweite große Bereich neben den allgemeinbildenden Schulen sind die berufsbildenden Schulen. Dort haben wir mit einer großen Kraftanstrengung Stellen eingerichtet, um wichtige Programme wie SPRINT und SPRINT-Dual durchführen zu können. Auch dort war eigentlich vorgesehen, dass im Sommer dieses Jahres ein kw-Vermerk zieht, aber auch dort haben wir bei 260 Stellen den kwVermerk noch ein Jahr nach hinten schieben können. Denn wir brauchen diese Stellen an den berufsbildenden Schulen ebenfalls für die wichtige Arbeit der Sprachförderung, die dort stattfindet.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Das, finde ich, sollte man bei all dem auch berücksichtigen. Denn für all das, was nachfolgend in den Schulen stattfindet, benötigt man eine vernünftige und schlagkräftige Organisationsstruktur in den Ministerien. Das gilt für alle meine Kolleginnen und Kollegen. Deswegen sollte man, wenn man über Stellenaufwüchse redet, auch darüber sprechen, was das eigentlich für die dahinterliegenden Bereiche bedeutet. Noch einmal: Im Bereich des Kultusministeriums sind das neben wichtigen inhaltlichen Projekten insbesondere Stellen in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.

Das begrüße ich sehr, und in diesem Kontext bin ich natürlich sehr froh, dass der Nachtragshaushalt genau so beschlossen worden ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Tonne. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Holsten, CDUFraktion. Bitte!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie viele Stellen sind derzeit im Wirtschaftsministerium mit dem Thema Digitalisierung befasst, und wie viele zusätzliche Stellen sind dafür eingeplant?

Darüber hinaus: Wie beurteilt die Landesregierung diese zusätzlichen Stellen in Relation zur Bedeutung der Digitalisierung für die Zukunft der niedersächsischen Wirtschaft?

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung antwortet Herr Wirtschaftsminister Althusmann. Bitte!

(Jörg Bode [FDP]: Die Antwort ist: neun!)

Herr Abgeordneter Bode!

Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:

(Christian Meyer [GRÜNE]: Schön, dass Sie eine schriftliche Antwort ha- ben! Ordentlich ablesen!)

Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 wurden im Wirtschaftsministerium - durch Sie, Herr Meyer! - drei Stellen für die Aufgabe der Digitalisierung geschaffen und dann auch besetzt. Darüber hinaus obliegt dem Wirtschaftsministerium die Federführung bei der Koordinierung aller Aktivitäten im Bereich Breitbandausbau und Breitbandförderung.

Diese Aufgabe wird aktuell vom Referat 22 „Kommunikationsdienstleistungen“ von vier Vollzeiteinheiten und anteilig auch von der Referatsleitung bearbeitet. Von den mit dem Nachtragshaushalt

2018 angemeldeten Stellen sind neun Stellen für die Aufgaben der Stabsstelle Digitalisierung vorgesehen. Insgesamt wird sie aus 15 Personen bestehen; sechs sind bereits vorhanden, neun kommen neu hinzu.

Die Frage nach den zusätzlichen Stellen in Relation zur Bedeutung der Digitalisierung will ich wie folgt beantworten:

Digitalisierung ist ein Bestandteil der allermeisten, wenn nicht schon aller Fachaufgaben der Landesregierung, ob nun im Bereich der Gesundheitsversorgung, der Bildung, der Innovation in Unternehmen, der Landwirtschaft, der Verwaltung oder des Verkehrs. Letztendlich werden digitale Lösungen und vernetzte Verfahren und Arbeitsprozesse den gesamten Bereich der Landesregierung in den nächsten Jahren verändern. Das Thema E-Gouvernment wird sich mit Blick auf Plattformlösungen in der Zukunft komplett anders darstellen. Von daher ist die Digitalisierung vermutlich das entscheidende Zukunftsthema - das habe ich hier schon mehrfach gesagt - für die niedersächsische Wirtschaft, aber auch für die niedersächsische Landesverwaltung.

Die Digitalisierung bietet für Wirtschaft und Gesellschaft in Niedersachsen aus meiner Sicht sehr große Chancen; sie bringt aber auch große Herausforderungen mit sich, auch hinsichtlich der sich daraus ableitenden gesellschaftspolitischen Fragen wie: Ist die Arbeitszeitgesetzgebung heute mit Blick auf das, was in den nächsten Jahren auf uns zukommt, gut genug aufgestellt? - Es geht darum, die sogenannte digitale Transformation zu einem Gelingen zu führen, um letztendlich auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Niedersachsen zu sichern. Dies ist schließlich auch Ausdruck einer sehr modernen Wirtschaftspolitik.

Hier müssen wir gestalten. Deshalb wird die Niedersächsische Landesregierung dem Thema Digitalisierung ein Höchstmaß an Priorität beimessen. Das funktioniert nicht mit einem Nebeneinander aller denkbaren Arbeitszirkel, Institute, Kompetenzzentren oder Gesprächsebenen, sondern wir brauchen hier eine Gesamtstrategie. Das muss im Übrigen auch auf Bundesebene Einzug halten. Auch wenn Frau Zypries bisher ein Digitalministerium abgelehnt hat, bleibt festzuhalten - das hat im Übrigen eine Anfrage der Grünen ergeben -, dass auf Bundesebene über 244 Facharbeitskreise, Referate und sonstige Ebenen der Bundesregierung mit dem Thema Digitalisierung befasst sind.