Eike Holsten
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Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Historie ist schon etwas gesagt worden. Daher von mir nur einige Sätze zur Einordnung.
Das hundertjährige Jubiläum des Betriebsrätegesetzes markiert die Gründung der Sozialpartnerschaft in Deutschland. Die betriebliche Mitbestim
mung ist dabei auch eine zutiefst christliche Idee, geht sie doch zurück auf die katholische Soziallehre, in deren Tradition bis heute viele von uns Christdemokraten stehen.
Wir verdanken einem der politischen Väter des Betriebsrätegesetzes, Heinrich Brauns, seines Zeichens katholischer Pfarrer, langjähriger Reichsarbeitsminister und Zentrumspolitiker, nicht nur die Betriebsverfassung, sondern mit der Arbeitslosenversicherung und den Arbeitsgerichten zwei weitere maßgebliche Säulen unseres heutigen sozialen Staates. Das Betriebsrätegesetz steht also exemplarisch für die positiven Dinge, die in den Jahren der Weimarer Republik angestoßen wurden und bis heute nachwirken. Dies ist ein Zeugnis für den festen Willen der Menschen, die Wirtschaft durch demokratische Mitbestimmung der Beschäftigten auf Augenhöhe mit den Unternehmen voranzubringen.
Meine Damen und Herren, in einer umfangreichen aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung kann man nachlesen, welche positiven Effekte diese Mitbestimmung auf den Erfolg von Unternehmen hat. Angeführt sind mehr Produktivität, höhere Löhne, steigende Renditen, mehr ökologische Investitionen, schrittweise Innovation, Weiterbildung, duale Ausbildung, weniger Personalfluktuation, weniger Arbeitskräftemangel, dafür mehr familienfreundliche Praktiken und flexible Arbeitszeitmodelle.
Dazu auch gerne unter dem Titel der Aktuellen Stunde eine aktuelle Drucksache des Bundestages, die ich zitieren mag:
„Betriebsräten kommt bei der Bewältigung der Pandemie eine wesentliche Rolle zu. Dies gilt insbesondere im Kontext mit Vereinbarungen über Kurzarbeit, zu Homeoffice und zusätzlichen Arbeitsschutzmaßnah
men... In Betriebsratsbetrieben profitierten 60 % der Beschäftigten in Kurzarbeit von einer Aufstockung ihrer Bezüge, jedoch lediglich 32 % der Kurzarbeiter*innen in Betrieben ohne Betriebsrat... Die Frage, ob es im Betrieb eine Regelung zum Homeoffice... gibt, bejahten 73 % der Befragten aus Betrieben mit Betriebsrat, jedoch nur 43 % der Beschäftigten ohne betriebliche Interessenvertretung...“
Meine Damen und Herren, während der Deutsche Bundestag richtigerweise über das Initiativrecht der Betriebsräte bei der Weiterbildung diskutiert, ein vereinfachtes Wahlverfahren für kleine Betriebe schaffen möchte, über die Online-Wahl von Betriebsräten und vieles mehr debattiert, ist die Arbeitswelt in immer schnellerem Wandel. So stehen wir als Politik täglich vor neuen Fragestellungen:
Wie verändert sich denn unsere Arbeits- und Lebenswelt im Zuge der Digitalisierung? Schon heute sind aufgrund des raschen Wandels der Arbeitswelt Berufsfelder und Unternehmen entstanden, deren Tätigkeit wir vor zehn Jahren vielleicht noch für Science Fiction gehalten hätten.
Und was ist in zehn Jahren? Studien zeigen uns doch, dass etwa 40 % der heutigen Arbeitsplätze durch Automatisierung und Digitalisierung wegfallen werden. Mindestens in gleicher Größenordnung entstünden wiederum neue Arbeitsplätze.
Wie aber tragen wir Sorge, in einer digitalisierten, immer häufiger ortsungebundenen Arbeitswelt, dass diese Arbeitsplätze in Deutschland entstehen? Wie gelingt uns eine Vernetzung von betrieblicher Mitbestimmung und Mitarbeiterkapital? Wie gehen wir mit Betriebsräten und Mitbestimmung in Start-ups und innovativen jungen Unternehmen um? Wie können dort Flexibilität, die ja auch von den Arbeitnehmern eingefordert wird, und Mitbestimmung in Einklang gebracht werden? Und welche Rolle spielen Betriebsräte dort, wo Arbeitsplätze durch Automatisierung und Digitalisierung wegfallen?
Wir brauchen Weiterbildung und Umschulung, sozialverträgliche Transformationsprozesse, Unternehmen und Arbeitnehmer dabei stets Seite an Seite. Diese Partnerschaft ist es, die unsere mitbestimmten Unternehmen so erfolgreich macht.
Meine Damen und Herren, der Wandel findet statt, in einigen Bereichen radikal und mit atemberaubender Geschwindigkeit. Wir als Politik zeichnen verantwortlich, dass dieser Wandel sozial gestaltet wird.
Ich sagte es zu Beginn meiner Rede: Das hundertjährige Jubiläum des Betriebsrätegesetzes markiert die Gründung der Sozialpartnerschaft in Deutschland. Gerade zum Jubiläum sollten wir es nicht versäumen, den vielen Menschen, Kolleginnen und Kollegen, die sich in Betriebsräten oder Personalräten engagieren, für ihren Einsatz zu danken. Mit Blick auf die Krise sehen wir, wie gut
die Wirtschaft mit dieser Mitbestimmung gefahren ist.
Vielen Dank dafür, und Ihnen vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verwaltung sei plötzlich sexy, erklärt uns der Norddeutsche Rundfunk Anfang November und titelt: „Corona-Krise beschert dem öffentlichen Dienst mehr Bewerber“.
Sichere Jobs seien gefragter denn je, habe das Institut für Weltwirtschaft in Kiel analysiert. Allerorten verzeichnen also Kommunen und Behörden hohe Bewerberzahlen, die zeigen, dass der Arbeitsmarkt in der freien Wirtschaft aktuell von Unsicherheiten geprägt ist, während der öffentliche Dienst mit dem punkten kann, was ihn seit jeher auszeichnet, nämlich ein verlässlicher Arbeitgeber zu sein.
Liebe Kollegen, selbstredend wird in vielen Bereichen der freien Wirtschaft in Anbetracht der Pandemie Enormes geleistet, aber nie konnten wir uns so glücklich schätzen wie in den Zeiten dieser Krise, dieses System des öffentlichen Dienstes unser eigen zu nennen. Es ist ein öffentlicher Dienst, der in normalen Zeiten gerne freundlich ignoriert und nicht selten belächelt wird, ein öffentlicher Dienst, der seit Monaten aber schwerst gefordert ist wie selten, und ein öffentlicher Dienst, der gerade unter den besonderen Belastungen dieses Jahres bewiesen hat, wie sehr wir alle uns auf ihn verlassen können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es gehört dabei in die Beratung dieses Einzelplans, besonders diejenigen Beschäftigten hervorzuheben, die in der niedersächsischen Finanzverwaltung arbeiten, die bereits gleich zu Beginn der Krise eine maßgebliche Rolle bei ihrer Bewältigung eingenommen haben und dies auch heute tun. Gerade die Verwaltung, die wie kaum eine andere immer wieder als Sinnbild für administrative Unbeweglichkeit herhalten muss, hat doch eindrucksvoll bewiesen - und das buchstäblich von einem Tag auf den anderen -, wie unbürokratisch Bürokratie eben auch helfen kann.
Zigtausende Anträge gingen in den vergangenen Monaten schnell und unbürokratisch durch unsere Ämter: Steuererleichterungen durch die Anpas
sung der Vorauszahlungen auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer, die Stundung fälliger Steuern sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge. So wurde kurzfristig die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, womit der Staat schnell und flexibel Handlungsfähigkeit zugunsten unserer niedersächsischen Unternehmen bewiesen hat.
Flexibilität wird nicht nur innerhalb der eigenen Verwaltung gezeigt - Kollege Grascha sprach es an -, aktuell unterstützen fast 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Finanzämtern die Gesundheitsämter bei ihren Aufgaben, vorrangig zur Kontaktverfolgung, um Infektionsketten besser nachvollziehen zu können. Unserer Steuerverwaltung gilt unser besonderer Dank für ihre Bereitschaft, kurzfristig neue Aufgaben zu übernehmen und die zusätzliche Belastung in den Finanzämtern anzunehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang freue ich mich vor dem Hintergrund des eingangs Genannten, dass in unserer Steuerverwaltung zum 1. August insgesamt rund 500 Steuer- und Finanzanwärterinnen und -anwärter ihre Ausbildung bzw. ihr Studium aufgenommen haben. Dabei wurden die neu eingestellten Nachwuchskräfte und deren Lehrkräfte erstmals in der Steuerakademie mit Tablets ausgestattet, die neue Anwärtergeneration ist im privaten Bereich bereits von der digitalen Welt geprägt. Sie wird sich während und nach ihrer Ausbildung auch beruflich in einer weitgehend digitalen Welt bewegen. Mit dem Ausbau der digitalen Lehre nutzen wir diesen Zugang für einen interaktiven Lehransatz, der, besser als die bisherigen Methoden dies konnten, auf die Berufspraxis vorbereiten wird.
Dazu stehen der Steuerakademie für 2021 aus dem Programm „Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen“ Sachmittel von rund 1 Million Euro zur Verfügung, mit denen sie den Einsatz digitaler Mittel in der fachtheoretischen Ausbildung fortlaufend ausweiten wird.
Mit 500 000 Euro von der politischen Liste stocken wir den Ansatz für die Anschaffung von Geräten, Programmen und Lizenzen auf, damit bereits ausgebildete Beamtinnen und Beamte künftig in noch größerem Umfang, als dies bisher schon der Fall ist, von zuhause aus arbeiten können.
Wir schaffen diese Rahmenbedingungen, lieber Kollege Grascha, und sprechen hier nicht nur davon.
Die Zahlen, rund 500 Nachwuchskräfte aus insgesamt fast 4 000 Bewerberinnen und Bewerbern, zeigen, dass die Steuerverwaltung im Wettbewerb um Personal mit privaten Arbeitgebern und anderen Behörden durchaus mithalten und bestehen kann.
Bis Ende 2026 wird voraussichtlich ein gutes Viertel der Beschäftigten ausscheiden. Dank der rechtzeitigen Anhebung der Anwärterzahlen wird der Teil der Abgänge, der unter Berücksichtigung von Effizienzgewinnen auch langfristig ausgeglichen werden muss, auf qualitativ höchstem Niveau ersetzt werden. Die Anwärterzahlen sind zu diesem Zweck seit dem Jahr 2012 mehr als verdoppelt worden. Hierfür gilt dieser Landesregierung und zuvorderst selbstredend unserem Minister Reinhold Hilbers besonderer Dank.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP! Das Kernanliegen Ihres Antrages - so verstehe ich es zumindest - ist doch, dass im Zuge der Reform der Grundsteuer die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Summe nicht stärker belastet werden sollen als bisher. Hier sehen wir Sie sehr gern an unserer Seite.
Wie es manchmal geht, sind wir nur über den Weg zu diesem gemeinsamen Ziel etwas uneinig. Wo hier der Dissens liegt, will ich kurz schildern.
Nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes muss den Gemeinden
„das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. … Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung“.
Die kommunale Selbstverwaltung, die hier beschrieben wird, ist ein hohes Gut. Damit sie nicht ins Leere läuft, gewährt sie den Kommunen nicht nur Freiheiten bei der Aufgabenerledigung; sie stattet die Gemeinden und Kreise auch mit finanzieller Autonomie aus, damit diese Aufgabenerledigung auch finanziert werden kann. Das Hebesatzrecht der Kommunen ist ein wichtiger - genauer gesagt: der wichtigste - Teil dieser Autonomie.
Damit kommen wir dann auch schon zu den Schwierigkeiten Ihres Antrags. Ehrlich gesagt, kann ich im Moment nur zwei mögliche Gründe für diesen Antrag erkennen.
Der eine ist: Sie wollen zeigen, dass Sie auch noch da sind. - Der Zweck des Antrages wäre mit der Diskussion hier wohl erreicht.
Der andere ist: Sie möchten, dass jemand, von dem die Verfassung will, dass er diese Angelegenheit regelt, etwas tut, zu dem Sie ihn nicht zwingen können, und weil Sie ihn nicht zwingen können, versuchen Sie es mit diesem Register durch die Hintertür.
Wohlgemerkt: Ihre Partei bezeichnet sich im ersten Satz ihres Leitbildes - ich habe es noch einmal nachgelesen - als „die Partei der Freiheit und der Selbstbestimmung“, die „Politik, die rechnen kann“, fordert, die Eigenverantwortung will und „einen unkomplizierten Staat“.
Falls es das ist, was Sie erreichen wollen, ist ein Transparenzregister sicher kein geeignetes Mittel, und überflüssig ist es auch.
Die meisten von uns, die wir hier sitzen, tragen doch zu Hause, in ihren Gemeinden und Kreisen, Verantwortung in der Kommunalpolitik. Sie teilen sicherlich alle den Eindruck, dass dort engagierte Bürgerinnen und Bürger zum Wohl der Allgemeinheit arbeiten. Diese Arbeit ist nicht immer einfach, sie ist nicht bequem, und sie findet selten Applaus. Aber sie wird mit Engagement und vor allem mit viel Verantwortungsbewusstsein erledigt.
Kommunale Selbstverwaltung bedeutet nämlich auch: Was immer vor Ort entscheiden wird, muss auch vor Ort verantwortet werden - vor Freunden, Nachbarn, Vereinskameraden und der eigenen Familie.
Kommunalpolitik ist dabei immer die Politik des Machbaren. Jede Kommune wird sich daher sicher zweimal überlegen, ob sie zeitgleich mit der Reform Steuererhöhungen durchsetzen will.
Für das Sicherstellen der Aufkommensneutralität bedarf es eines Transparenzregisters auch nicht. Grundsteuermessbetrag und Hebesatz sind die beiden Faktoren einer simplen Multiplikation. Jede Veränderung des durchschnittlichen Messbetrages kann durch umgekehrte Veränderung des Hebesatzes neutralisiert werden. Sollte also der durchschnittliche Messbetrag einer Gemeinde durch die Reform verdoppelt werden, müsste die Kommune den Hebesatz halbieren und die Grundsteuereinnahmen blieben dieselben. Jede städtische Kämmerin kriegt das hin, ohne dass die FDP mit Taschenrechner und Transparenzregister neben ihr steht.
Warum ausgerechnet die Partei, die sonst bei jeder Gelegenheit den schlanken Staat propagiert, dafür ein Mehr an Bürokratie aufbauen will, müssten Sie uns noch im Ausschuss erklären.
Zu guter Letzt, meine Damen und Herren: Die Hebesätze der Kommunen sind doch bereits heute öffentlich einsehbar. Das Statistische Bundesamt und die Landesämter für Statistik veröffentlichen alljährlich die Grund- und Gewerbesteuersätze aller Kommunen Deutschlands. Das Niedersächsische Landesamt hat das zuletzt mit Pressemitteilung Nr. 61 vom 24. Juni 2020 für das Jahr 2019 getan.
Ihr Transparenzregister gibt es also bereits, nur wird es nicht ganz so verschwörerisch genannt.
Lassen Sie uns also im Ausschuss über das reden, was uns wie immer eint: die Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer und wie diese gewährleistet werden kann. Lassen Sie uns diese Debatte aber so führen, dass wir den Kommunen das Vertrauen entgegenbringen, das sie verdienen, und mit dem Anspruch, Aufgaben und Verantwortung dort zu belassen, wo sie hingehören - im konkreten Fall bei den Kommunen.
Ich danke vielmals für Ihre Aufmerksamkeit.
Selbstredend kann jeder Bürger anrufen und nachfragen, wie es sich dabei verhält. Andererseits bietet diese Reform natürlich die Chance, das alte, etwas aufwendige und nicht immer nachvollziehbare Verfahren durch ein schlankeres, transparenteres zu ersetzen, das den Finanzbeamten, aber auch den Steuerbürgern weniger Arbeit macht. Da sind wir uns, denke ich, absolut einig. Das ist nicht nur erklärter Wille der Fraktion, sondern auch des Fraktionsmitgliedes Reinhold Hilbers. Insofern sind
wir ganz guter Dinge, dass wir da am Ende des Tages zueinandergekommen.
Herr Präsident, vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Minister, Ihre Kollegin aus Baden-Württemberg präferiert wohl ein reines Bodenwertmodell. Können Sie mir sagen, ob das gegebenenfalls eine Alternative für Niedersachsen wäre?
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine vier Wochen nach unserer Debatte zu diesem Antrag hat der Deutsche Bundestag am 19. Dezember einen Antrag zum Umgang mit der Hisbollah in Deutsch
land - einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und den Kollegen der FDP - mit dem Titel „Wirksames Vorgehen gegen die Hisbollah“ verabschiedet.
Dem Antrag ist bei Enthaltung der drei übrigen Fraktionen im Deutschen Bundestag zugestimmt worden. Dieses Abstimmungsverhältnis spricht in meinen Augen Bände. Offenkundig konnte in der Zielsetzung große Einigkeit hergestellt werden. Deshalb müsste die Debatte hier eigentlich ganz einträchtig laufen.
Nicht nur das Ergebnis, sondern vor allem der Titel des Antrags „Wirksames Vorgehen gegen die Hisbollah“ spricht Bände. Er bringt wunderbar zum Ausdruck, was Aufgabe von regierungstragenden Fraktionen ist: Beschlüsse zu fassen, die wirken und Konsequenzen nach sich ziehen, und nicht solche zu formulieren, die nach außen vielleicht gut aussehen, aber nichts bringen oder die wie in diesem Fall an der Sachlage leider etwas vorbeigehen und den gegebenen Umständen nicht Rechnung tragen.
Es ist schön, dass ein solcher Beschluss gefasst wurde, auf den ich im Folgenden kurz eingehen möchte. Wir haben bereits in den Beratungen im November-Plenum gut herausgearbeitet, dass die Aktivitäten der Hisbollah nicht auf Niedersachsen - woher auch - beschränkt sind, sondern ganz Deutschland betreffen, und es deshalb bundesweite und auch europäische Lösungen braucht, um deren Aktivitäten wirksam Herr zu werden.
Meine Damen und Herren, der Bericht des Verfassungsschutzes geht richtigerweise davon aus, dass die Hisbollah in Deutschland im vergangenen Jahr rund 1 050 Anhänger hatte - Tendenz zu den Vorjahren leicht steigend.
Die Hisbollah ist eine Terrororganisation, die Israel bedroht, die gegen Juden hetzt und Terror gegen Israel finanziert und unterstützt. Dabei ist sie im Bereich der organisierten Kriminalität weit verzweigt. Schwerpunkte der Aktivitäten in Deutschland sind Berlin und Hamburg.
Meine Damen und Herren, eine terroristische Organisation, die das Existenzrecht Israels bestreitet und Israel mit terroristischen Mitteln bekämpft, darf unser Land nicht als Rückzugsort, als Logistik- oder Finanzierungsraum missbrauchen.
Ich habe in meiner Rede im November-Plenum darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung, wo Möglichkeiten hierfür bestanden, bereits Vereinsverbote im Zusammenhang mit der Hisbollah
durchgesetzt hat. Es waren unsere Bundesinnenminister Dr. Schäuble und Dr. de Maizière, die in Form von Verboten auf Strukturen der Hisbollah in Deutschland reagiert haben - Dr. Schäuble 2008 mit dem Verbot des Senders Al-Manar, der Hass- und Hetzpropaganda gegen Juden und das Existenzrecht Israels verbreitete, und de Maizière 2014, als er den Verein „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ auflöste, der finanzielle Zuwendungen an die Hisbollah- eigene Shahid-Stiftung leistete, die dem Gedanken der Völkerverständigung widerspricht.
Dieser Weg soll jetzt mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages aus Dezember konsequent weitergegangen werden, indem wir gegen die Hisbollah ein Betätigungsverbot erlassen. Dieser Weg wird dadurch sehr deutlich unterstrichen, dass die Bundesregierung dem Generalbundesanwalt eine allgemeine Strafverfolgungsermächtigung gegen die Unterstützung der Aktivitäten der Hisbollah in Deutschland erteilt hat.
Allein im Jahr 2018 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 36 Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Hisbollah angestoßen. Das ist ein sichtbares Zeichen dafür, dass unsere Sicherheitsbehörden die Hisbollah hierzulande im Blick haben und dass sie mit allen Mitteln des Rechtsstaates gegen sie vorgehen.
Deren Arbeit zu erleichtern, dazu mögen auch die Planungen im Bundesjustizministerium beitragen. Der Plenardebatte haben wir entnehmen können, dass § 46 Strafgesetzbuch in dem Sinne verschärft werden solle, dass künftig Antisemitismus als möglicher Grund für eine Strafverschärfung aufgenommen wird. Auch das Verbrennen von Flaggen soll unter Strafe gestellt werden, was im Besonderen die israelische Flagge betreffen würde, die bevorzugt von Hisbollah-Anhängern am Al-QudsTag häufig verbrannt wird.
Wir haben bereits im November-Plenum erörtert, ob die eher künstliche Trennung der Hisbollah in zwei Flügel überhaupt richtig ist. Dass die Bundesregierung jetzt vom Bundestag aufgefordert ist, diese bisherige gedankliche Trennung der Hisbollah in einen politischen und in einen militärischen Arm aufzugeben und auf europäischer Ebene zu einer gemeinsamen Bewertung in der Frage der Listung zu kommen, ist sicherlich ein richtiges Signal, das wir von Hannover aus in dieser Form nicht hätten setzen können.
Meine Damen und Herren, natürlich rechnen unsere Sicherheitsbehörden damit, dass die Hisbollah ihre Anschläge in Israel oder gegen israelische Interessen nicht nur im Nahen Osten plant. Rückzugsräume für solche Planungen, logistische Plattformen, erforderliche Geldwäschegeschäfte und Waffenschmuggel gibt es auch in Europa und damit im Herzen Europas, in Deutschland. Das wollen und dürfen wir nicht zulassen. Unsere Sicherheitsbehörden tun hier ihr Möglichstes. Unsere Innenminister handeln entschieden in unserem Sinne. Der Bundesgesetzgeber hat Verschärfungen in unserem Sinne auf den Weg gebracht. Niedersachsen kann dieser Linie nur beipflichten.
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Attraktive Fort- und Weiterbildungsangebote, Homeoffice, Qualitätsoffensive im Gesundheitsmanagement sowie eine Sonderlaufbahn im IT-Management, dazu verstärkte Nachwuchsgewinnung, Sonderzulagen mehr als verdoppelt und der letzte Tarifabschluss mit einer Gehaltssteigerung von rund 8 % über drei Jahre: Das klingt nach einem ungeheuer attraktiven Arbeitgeber - und das zu Recht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es ist unschwer zu erraten, dass ich vom Land Niedersachsen spreche. Wir sind stolzer Arbeitgeber von rund 150 000 qualifizierten und unterschiedlich spezialisierten Bediensteten, die sich für eine Tätigkeit im Landesdienst entschieden haben und ihre Arbeit - das weiß ich aus sehr vielen Gesprächen mit Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten - tatsächlich ganz überwiegend so verstehen: als Dienst am Land und seinen Bürgern.
Sie alle und die rund 70 000 Pensionäre des Landes haben sich einmal für einen berechenbaren, zuverlässigen und verantwortungsvollen Arbeitgeber entschieden und diese Entscheidung in den allermeisten Fällen nicht bereut.
Motivierte Polizistinnen und Polizisten, engagierte Lehrerinnen und Lehrer, pflichtbewusste und unbestechliche Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug und in zahlreichen anderen Verwaltungen: Sie alle sind das Rückgrat einer funktionierenden Gesellschaft, in der es sich ausgezeichnet leben lässt.
Die Geräuschlosigkeit und die Selbstverständlichkeit, mit der all diese Bediensteten täglich pflichtbewusst und meist im Hintergrund ihren Dienst verrichten, sollten darüber nicht hinwegtäuschen. Sie alle leisten einen elementaren Beitrag dazu, dass wir uns um unsere Sicherheit, die Betreuung und Bildung unserer Kinder, unsere medizinische Versorgung und vieles andere mehr nicht täglich sorgen müssen.
Selbst da, wo der öffentliche Dienst unsere kleineren oder größeren Verfehlungen ahndet, können wir uns darauf verlassen, dass der Dienst von der Wiege bis zur Bahre eben nicht nur Formulare bereithält, sondern zuverlässige Begleitung über ein ganzes Leben hinweg ist.
Allen Bediensteten des Landes an dieser Stelle dafür unseren herzlichen Dank!
Meine Damen und Herren, so schön es ist, dass sich so viele Menschen vorstellen konnten, für das Land zu arbeiten, so wichtig ist, dass das auch künftig ausreichend oft der Fall ist. Niedersachsen ist Arbeitgeber mit Vielfalt, und Niedersachsen ist Arbeitgeber auf Höhe der Zeit. Auf „karriere.niedersachsen.de“ kann sich jeder Interessierte davon überzeugen. Surfen Sie einmal vorbei! Hier zeigt sich der öffentliche Dienst von seiner besten Seite.
Im Schnelldurchlauf habe ich zu Beginn meiner Rede bereits auf einiges hingewiesen, mit dem wir den öffentlichen Dienst attraktiv halten wollen. Hier noch einmal etwas ausführlicher, was wir in den vergangenen Monaten beraten und diskutiert haben und was Eingang in unseren Haushalt 2020 gefunden hat:
Wir haben die Anhebung der Besoldung und der Versorgungsbezüge für die Jahre 2019 bis 2021 um rund 7,8 % bereits beschlossen und umgesetzt. Das Volumen, das diese Tarif- und Besol
dungserhöhung im Landeshaushalt einnimmt,
wächst bis 2021 auf rund 1 Milliarde Euro pro Jahr auf. Damit nehmen die Landesbediensteten an der guten konjunkturellen Entwicklung im Land teil. Wir sind ihnen hier ein verlässlicher Arbeitgeber.
Passend dazu führen wir eine jährliche Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte ein: vernünftig gestaffelt und vor allem für jüngere Bedienstete in den unteren Besoldungsgruppen - Menschen, die sich beruflich und privat in einer besonders fordernden Phase ihres Lebens befinden.
Mit einer Zulage für Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen sorgen wir dafür, dass es nicht nur pädagogisch, sondern auch finanziell interessant bleibt, Kinder beim Einstieg in ihre Bildungslaufbahn zu begleiten.
Meine Damen und Herren, vielleicht noch wichtiger als die finanzielle Komponente sind aber die Maßnahmen, mit denen wir die Arbeitsbedingungen der Landesbediensteten weiter verbessern. Unser Maßnahmenpaket sieht vor, dass wir Lehrgangskapazitäten im Studieninstitut des Landes erweitern und die hohe Qualität der Ausbildung stärken. Es umfasst ein Konzept, um notwendigen Wissenstransfer von angehenden Ruheständlern zu gewährleisten.
Dazu treiben wir die Digitalisierung des Ausbildungsbetriebes in der Steuerakademie voran, deren Ausbildungskapazitäten wir im Zuge der Nachwuchsvorsorge erhöhen.
Die Verbesserung der Voraussetzungen für mobiles Arbeiten kommt gleichermaßen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie auch der Professionalisierung und Optimierung der Arbeitsprozesse zugute. Mobile Arbeitsgeräte, E-Akte und gesicherte Zugänge ermöglichen eine Vielzahl flexibler Gestaltungen. Der Baustein „Modernisierung des Arbeitsumfeldes“ stellt die technischen Voraussetzungen für eine deutlich breitere Nutzung dieser Möglichkeiten bereit.
Dazu stärken wir das Gesundheitsmanagement des Landes durch Qualifizierung, Beratung und Vernetzung.
Mit einem dritten Baustein schaffen wir berufliche Perspektiven. Zur Personalgewinnung führen wir den Laufbahnzweig IT ein. Das Einstiegsamt wird hier auf A 10 gehoben. Für die insgesamt höhere Anzahl der Tarifbeschäftigten im IT-Bereich bietet der TV-L ab dem Jahr 2021 einen Rahmen für
deutliche strukturelle Verbesserungen durch neue und höhere Gruppierungen. Diese bedürfen nur noch der Konkretisierung durch die Tarifpartner.
Hinzu kommt auch in diesem Haushalt wieder einmal eine ganze Reihe von Stellenhebungen für die Bediensteten bei Polizei und Verfassungsschutz, in der Finanzverwaltung sowie im Justizbereich und die Anpassung der besonderen Stellenzulage in Einrichtungen des Maßregelvollzugs.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen kommen ihrer Verantwortung als attraktiver Arbeitgeber gerne nach.
Auch davon zeugt der Landeshaushalt 2020.
Herzlichen Dank. für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt aktuell auf Bundesebene berechtigterweise eine breite Diskussion über ein Verbot der Hisbollah. Um eines an dieser Stelle klar vorab zu sagen: Das ist richtig und gut so. Denn wenn es um ein Verbot der Hisbollah geht, ist klar, dass diese Frage in Berlin entschieden werden muss. Zuständige Verbotsbehörde ist das Bundesministerium des Inneren.
In diesem Zusammenhang wird auch diskutiert, ob die wohl eher künstliche Trennung der Hisbollah in zwei Flügel richtig ist. Hintergrund dafür ist: Die im Libanon agierende Hisbollah besteht zum einen aus einer Miliz, die u. a. von der EU als terroristische Vereinigung eingestuft wird. Es gibt zum anderen aber auch eine Partei, die mit derzeit 14 Abgeordneten im libanesischen Parlament sitzt.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat durchaus Sympathien für ein solches Verbot. Dieses muss in unserem Rechtsstaat aber gut begründet sein. Es müssen belastbare und gerichtsverwertbare Beweise vorliegen, denn nur so hält ein Vereinsverbot einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung stand. Nichts ist schlimmer als eine
Verbotsverfügung, die später gerichtlich kassiert wird.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wo Möglichkeiten für Vereinsverbote im Zusammenhang mit der Hisbollah bestanden, wurde bereits gehandelt. Es waren ja unsere Bundesinnenminister Schäuble und de Maizière, die in Form von durchgesetzten Verboten auf Strukturen der Hisbollah in Deutschland reagiert haben: Schäuble 2008 mit dem Verbot des Senders Al-Manar, der Hass und Hetzpropaganda gegen Juden und das Existenzrecht Israels verbreitete, de Maizière dann 2014, als er den Verein Waisenkinderprojekt Libanon e. V. auflöste. Dieses Verbot konnte auf der Grundlage erwirkt werden, dass der Verein finanzielle Zuwendungen an die Hisbollah-eigene Shahid-Stiftung leistete, die dem Gedanken der Völkerverständigung widerspricht.
Den Verbotsverfahren vorangegangen waren umfangreiche Aufklärungsarbeiten unseres Bundesverfassungsschutzes, unterstützt von unseren Landesämtern für Verfassungsschutz. Die Kleinteiligkeit der Struktur der Hisbollah in Deutschland mit einigen Dutzend Vereinen und Sympathisanten macht die Bemühungen unserer Sicherheitsbehörden aber nicht leichter.
Meine Damen und Herren, nun ist es leider auch noch so, dass die Welt deutlich komplizierter ist, als es AfD-Anträge manchmal vermuten lassen. Man kann mit sehr guten Gründen für ein Verbot der Hisbollah sein. Ob das dann rechtsstaatlich durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Zu guter Letzt gibt es aber auch eine außenpolitische Dimension, für die ein Verbot Folgen hätte, die ich zumindest der Vollständigkeit halber kurz anführen mag. Die Hisbollah ist ein relevanter gesellschaftlicher und politischer Faktor im Libanon. Das findet mit Sicherheit keiner von uns hier gut. Das muss auch kein Grund sein, sich grundsätzlich gegen ein Verbot auszusprechen. Im Gegenteil! Es ist durchaus vorstellbar, dass Deutschland trotz eines Verbots der Gesamtvereinigung Hisbollah und ihrer Einstufung als Terrororganisation gute diplomatische Beziehungen zum Libanon pflegen kann.
Es gibt aber gute Gründe dafür, ein Verbotsverfahren nicht nur in Deutschland zu betreiben, sondern mit Blick auf die Außenpolitik einen abgestimmten Weg gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten der EU zu gehen. Ziel sollte doch sein, die gesamte His
bollah nach dem EU-Sanktionsregime als terroristische Organisation einzustufen, nicht nur wie bislang den sogenannten militärischen Arm. Dass die Anknüpfungspunkte dafür vorliegen, legt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem November 2015 nah, das sich auf die bereits genannten verbotenen Vereine der Hisbollah bezieht.
Meine Damen und Herren, wir können im Ausschuss sehr gut darüber diskutieren, ob ein Verbot der Hisbollah und deren Vereinigungen zielführend ist, auch wenn diese grundlegende Debatte eher nach Berlin und Brüssel gehört, wir brauchen aber die Landesregierung sicherlich nicht - und das sieht Ihr Antrag vor - aufzufordern, diesbezüglich ihrer Arbeit nachzugehen.
Sie wollen, dass Vereine mit Bezug zur Hisbollah auf Voraussetzungen für ein Verbot hin überprüft werden und dass man sie auflöst, wenn diese Voraussetzungen vorliegen. Das scheint mir eine Selbstverständlichkeit zu sein. Ich bin sicher, dass der Innenminister dazu gleich Ausführungen im Einzelnen machen kann.
Eines ist doch klar: Betreibt ein Verein hier bei uns in Niedersachsen antisemitische Hetze, dann muss das Innenministerium umgehend tätig werden.
Wer antisemitische Hetze betreibt, der wendet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, und dies ist einer von drei Verbotsgründen, die für ein Vereinsverbot in Betracht kommen.
Aber nur soweit ein Verein in seiner Tätigkeit auf Niedersachsen beschränkt ist, ist unser Innenministerium als Verbotsbehörde zuständig. Soweit ein Verein bundesweit oder in mehreren Ländern aktiv ist, ist das Bundesinnenministerium als Verbotsbehörde zuständig. Auch das ist bei der Diskussion zu beachten.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das Thema „Antisemitismus und Umgang mit der Hisbollah“ ist ein ernstes politisches Thema. Wir sollten es nicht auf die leichte Schulter nehmen. Der islamistische Antisemitismus ist in unserer Gesellschaft mittlerweile weit verbreitet, und ich fürchte, er wird zunehmen. Dem werden wir als CDUFraktion mit aller Entschlossenheit entgegentreten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen unserer Beamtinnen und Beamten sprechen, gehört der ausdrückliche Dank an die rund 200 000 aktiven Bediensteten im niedersächsischen Staatsdienst und Pensionäre an erste Stelle. Was wären wir ohne motivierte Polizistinnen und Polizisten, die zu unserer aller Sicherheit da sind, ohne engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die unseren Kindern den Weg ins Leben bahnen, und ohne Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte,
die pflichtbewusst und unbestechlich dafür sorgen, dass unser Gemeinwesen finanziert ist? Nennen will ich aber auch die Bediensteten des Justizvollzugs und der zahlreichen anderen Verwaltungen, die für das Funktionieren unseres Gemeinwesens verantwortlich zeichnen. Sie alle bilden tragende Säulen unserer Gesellschaft. Ihnen ein herzliches Dankeschön!
Und vorweg: Die hier in Gesetzesform gebrachten Verbesserungen der Bezüge sind ein finanzieller Kraftakt. Die Gehaltserhöhungen mögen dem einzelnen Beamten gering erscheinen, gerade in den unteren Besoldungsgruppen. Schon bisher machen die Personalausgaben fast die Hälfte des Landeshaushaltes aus. In der letzten Stufe bedeuten die Gehaltserhöhungen jährlich Mehrausgaben von rund 800 Millionen Euro. Nicht umsonst wird der Tarifabschluss, den die Tarifgemeinschaft der
Länder im März für die Beschäftigten erzielt hat und den wir hier heute für unsere Beamten übertragen, von allen Dienstherren als ein Abschluss bewertet, mit dem sie an die Grenze dessen gehen, was die öffentlichen Haushalte in dieser Republik zu leisten in der Lage sind.
Meine Damen und Herren, jeder, der die Gehaltserhöhung, über die wir heute beschließen, kritisiert, ist gut beraten, sich die Vorschläge der Opposition einmal näher anzusehen. Da wird Wertschätzung gegenüber den Landesbeamten eingefordert, und dann sollen 20 Euro über den Tisch gehen, damit erst mal Ruhe ist.
Da werden ungedeckte Schecks ausgestellt. Und es wird nicht einmal versucht zu erklären, woher das Geld denn bitte schön kommen könnte. Oder man löst Sondervermögen und Infrastrukturmaßnahmen auf, die dringend benötigt werden. Die Mittel reichen dann auch für ein, zwei Jahre - ganz sicher. Es ist ja auch nicht so schlimm, wenn man weiß, dass man das nicht umsetzen muss, was man verspricht.
Wir wissen um die Bedeutung einer funktionsfähigen und attraktiven Verwaltung. Wir wissen, dass diese Verwaltung im Wettbewerb um die klügsten Köpfe nicht allein mit der Sicherheit ihrer Arbeitsplätze punkten kann. Attraktive Arbeitsbedingungen bedeuten nicht zuletzt attraktive Gehälter - selbstredend. Wir setzen daher heute einen klaren Schwerpunkt auf die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
In Kürze, was wir heute hier verabschieden: In drei Schritten steigen die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger um insgesamt fast 8 %. Dazu kommt im ersten Schritt über alle Verwaltungen hinweg eine Mindesterhöhung von 100 Euro für all diejenigen, bei denen die prozentuale Erhöhung geringer ausfiele. Auch die Anwärtergrundbeträge steigen in diesem und im kommenden Jahr jeweils um einen Festbetrag von 50 Euro, der in allen Laufbahnen deutlich über die vereinbarte prozentuale Erhöhung hinausgeht. Das Gesamtpaket ist ein gutes Signal für unsere Beamtinnen und Beamten. Der Abstand zur vorigen Besoldungserhöhung wird von zwölf auf neun Monate verkürzt, obwohl auch wir uns eine großzügigere Regelung gewünscht hätten. Aber noch einmal: Wer nicht nur Sonntagsreden halten und sich dann aus dem Staub machen kann, muss allen Niedersachsen erklären können, woher das Geld kom
men soll, das er verteilt. Wir werden in diesem Plenum auch an anderer Stelle noch viel von Nachhaltigkeit, Verantwortung und Generationengerechtigkeit hören. Nichts von dem, was wir von den Oppositionsfraktionen zur Beamtenbesoldung bisher gehört haben, hat damit auch nur annähernd zu tun.
Liebe Frau Piel, a) - es ist ja schon fast müßig, das zu erwähnen -: Sie hätten das alles in Ihrer Regierungsverantwortung schon lange haben können.
B) Der Vorschlag, den Sie gemacht haben, ist ein gesetzeswidriger, bezogen auf das Abstandsgebot.
Und c) gibt es auch noch heute - dagegen habe ich nichts - junge Abgeordnete, die für ihre Minister brennen.
Herr Präsident, ich spreche sechs Minuten für die CDU und der Minister noch vier Minuten. Ich denke, das reicht, um alle Fragen hinlänglich zu beantworten.
Daher noch eine kurze Anmerkung vielleicht zu dem Brandbrief, mit dem der NBB heute der Landesregierung einen Affront gegenüber den Entscheidungen der Gerichte vorwirft. Die Landesregierung wartet gerade aus Respekt vor den Entscheidungen der Gerichte ab,
was das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Es besteht kein Zweifel daran, dass umgesetzt wird, was das Bundesverfassungsgericht für erforderlich hält. Jetzt aber irgendeinen Betrag auszuzahlen, von dem niemand weiß, ob er zu einer richtigeren oder einfach nur zu einer höheren Besoldung führt, wird der Bedeutung der Gerichte
nicht gerecht und den Beamtinnen und Beamten im Land Niedersachsen ebenso wenig.
Meine Damen und Herren, Wertschätzung durch angemessene Besoldung ist das eine, und dass wir diese Angemessenheit mit Gewerkschaftsvertretern sehr angeregt diskutieren, liegt wohl in der Natur der Sache. Wenn wir aber die besten Mitarbeiter für uns gewinnen und erhalten wollen, können wir die Frage der Wertschätzung des Landesdienstes nicht einfach nur daran aufhängen. Wir müssen die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen nachhaltig sichern. Deswegen diskutieren wir mit unserem Koalitionspartner, Herr Kirci, eine Offensive für den öffentlichen Dienst. Dazu gehören aus unserer Sicht Qualifizierungsoffensiven, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gesundheitsmanagement und vor allem zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten in besonders belasteten Verwaltungen. Dazu braucht es sicher auch den Jahresbonus. Unser erster Vorschlag sieht vor: 300 Euro für aktive Beamtinnen und Beamte, 200 Euro für die Versorgungsempfänger und 50 Euro zusätzlich je Kind.
Meine Damen und Herren, scheinbar großzügigere Vorstellungen anderer Fraktionen sparen entweder einzelne Empfängergruppen aus - kein Bonus für Pensionäre, keine Familienkomponente -, und/oder sie erklären nicht, woher das Geld für ihre Vorschläge kommen soll. Mit leeren Taschen den Gönner zu geben, wird aber nicht einmal für die Dauer dieses Plenums funktionieren.
Ein verantwortungsvoller Vorschlag zur Finanzierung der genannten Maßnahmen liegt unsererseits vor. Übrigens, lieber Herr Kollege Kirci, werden wir das schon noch gemeinsam machen.
Unsere Fraktion ist die einzige, die bislang verantwortungsvoll einen anständigen Finanzierungsvorschlag vorgelegt hat.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Nein, nein, Gott bewahre!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir investieren Milliarden in bessere und beitragsfreie Bildung, in Digitalisierung, in Krankenhäuser, innere Sicherheit, Mobilität und vieles mehr. Wir diskutieren bereits seit Ende Juni über die zukunftsweisenden Projekte und Entscheidungen, die uns dieses Plenum für das kommende Jahr bereithält.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns aber bei aller Freude über die seit Jahren steigenden Steuereinnahmen nicht vergessen, dass es sehr viele Mitbürger gibt, die sehr fleißig arbeiten, mit ihrer Arbeit Geld verdienen und einen manchmal erheblichen Teil dieses Geldes abführen, damit es der Allgemeinheit zugutekommt.
Diese Menschen haben einen Anspruch darauf, dass wir sehr verantwortungsvoll mit ihrem Geld umgehen, was wir in dieser Haushaltsdebatte, wie ich finde, sehr eindrucksvoll zeigen.
Unsere Niedersachsen haben aber beim Steuernzahlen im Zweifel nicht nur ein gerüttelt Maß an Vertrauen darin, was mit ihrem Geld passiert, sondern vor allem darin, dass Steuern gleichmäßig und ohne Ansehen der Person nach Recht und Gesetz festgesetzt und erhoben werden. Sie haben zu Recht sehr großes Vertrauen in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Finanzämter. Deren Beschäftigte gehen ihrer Arbeit mit höchstem Verantwortungsbewusstsein nach. Sie bewegen sich dabei in einer Rechtsmaterie, die seit Jahrzehnten zu den komplexesten und dynamischsten überhaupt gehört. Diesen Mitarbeitern muss bei den Debatten zum Haushalt ein besonderer Dank gelten, den ich hiermit im Namen meiner Fraktion sehr gerne und mit Nachdruck aussprechen möchte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, somit ist der Anspruch nur recht und billig, den u. a. die Deutsche Steuer-Gewerkschaft uns gegenüber immer wieder formuliert, diejenigen nicht aus dem Blick zu verlieren, die in vorbildhafter Weise für die Einnahmeseite in diesem Land zuständig sind: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen Finanzverwaltung.
Der Katalog ihrer Forderungen ist vielfältig, ganz ähnlich denen anderer Landesbediensteter, die viel regelmäßiger im Fokus unserer Debatten stehen, angefangen beim Weihnachtsgeld über die Nachwuchsgewinnung, um absehbare Personalabgänge abzufangen, bis hin zu spezielleren Fragen wie der Altersstruktur im Außendienst, Reisekostenregelungen und der Beschaffung von Dienstwagen. Der Einzelplan des Finanzministeriums setzt sich sehr ernsthaft mit diesen Forderungen auseinander. Dabei erreichen wir sicherlich nicht alles, was für die Mitarbeiter der Verwaltung wünschenswert ist, aber es geht einen guten Schritt in die richtige Richtung.
Schon im Haushaltsplanentwurf des Finanzministeriums sind 180 Stellenhebungen für den früheren gehobenen Dienst vorgesehen. Weitere 65 Stellen in diesem Bereich heben wir über die politische Liste der Fraktionen. 15 davon entfallen auf Hebungen von Besoldungsgruppe A 11 nach A 12, 30 auf Hebungen von Stellen von A 10 nach A 11 und 20 auf Hebungen von Stellen der Besoldungsgruppe A 9 nach A 10. Sollten die Finanzierungsmöglichkeiten es darüber hinaus zu lassen, sind für 2020 noch einmal rund 180 Stellenhebungen vorgesehen.
Wir schaffen außerdem zusätzliche Aufstiegsmöglichkeiten vom mittleren in den gehobenen Dienst. 150 dieser Aufstiegsplätze werden mit Praxisaufsteigern besetzt werden können. Als treuer Leser des Blickpunkt Niedersachsen weiß ich, dass die Deutsche Steuer-Gewerkschaft diese Aufstiegsmöglichkeiten für den Praxisaufstieg ausdrücklich begrüßt.
Auch bei den Arbeitsbedingungen tut sich etwas. Unsere Finanzbeamten leiden bisher darunter, dass Fehlerkorrekturen für die Besteuerungsoftware KONSENS sie oft erst mit erheblicher Verzögerung erreichen oder Fehler prominent in Niedersachsen auftreten. Der Niedersächsische Finanzminister stellt daher die Finanzamts-IT zügig auf das Betriebssystem Windows um. Er gibt damit den bisherigen Sonderweg auf, der aufwendige Entwicklungen und Anpassungen erforderlich gemacht hat. Niedersächsische Steuerbeamte erhalten künftig schneller aktuelle und stabile Versionen der Programme, die sie für ihre Arbeit zwingend benötigen.
Meine Damen und Herren, aus einer ganzen Reihe von Gesprächen mit Betroffenen in den Finanzämtern und der Deutschen Steuer-Gewerkschaft weiß ich wohl, dass dies nur der Anfang sein kann.
Wenn wir weiterhin motiviertes Personal auf höchstem Niveau in unseren Ämtern arbeiten haben wollen, die dafür Sorge tragen, dass der niedersächsische Steuerzahler auch weiterhin mit großem Vertrauen seine Steuern in diesem Land zahlt, sollten wir hier auch in den Beratungen zum Haushalt 2020 einen neuerlichen Schwerpunkt unserer Politik setzen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag weist, wie AfD-Anträge so oft, mal wieder ein Stück weit nach Berlin, wo die Rechtsgrundlagen herkommen, auf deren Basis Abschiebungen vorgenommen werden.
Deshalb möchte ich eines ganz kurz vorausschicken: Der Bund ist in diesen Tagen ja nicht nur gut gelitten. Auch hier im Landtag wurde am Dienstag mal wieder erklärt, wie gut die NiedersachsenGroKo im Verhältnis zu der in Berlin arbeite. Ich persönlich halte wenig davon, wenn Politiker auf Politiker schimpfen, und finde auch: Unsere Berliner Regierung ist viel besser als ihr Ruf.
Da wird durchaus geliefert - auch von einem zuständigen Christsozialen aus Bayern, der in den vergangenen Monaten leider keinen gesteigerten Wert darauf gelegt hat, dass wir als Niedersachsen-CDU ihn besonders mögen.
- Ist er.
Unsere dortigen Erfolge in Sachen Flüchtlings- und Integrationspolitik können sich aber sehen lassen. Ich führe das ganz kurz bezogen auf die im Antrag thematisierten Abschiebungen anhand von wenigen Beispielen aus.
Da ist das Asylpaket I mit der Beschleunigung der Asylverfahren, dem Vorrang von Sach- vor Geldleistungen, den Erstaufnahmeeinrichtungen und der Änderung, dass Abschiebungen grundsätzlich nicht mehr angekündigt werden.
Dann ist da das Asylpaket II mit der Einschränkung des Familiennachzugs für bestimmte Gruppen und dem Aufbau von Aufnahmezentren zur Verfahrensbeschleunigung für Migranten ohne Bleibeperspektive, mit dem Leistungsbezug nur am Zuweisungsort und der Einschränkung der Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründen.
In diese Liste gehört noch eine Vielzahl von Verbesserungen der Verfahrensabläufe im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und anderes mehr.
Sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, Sie hören es vielleicht: Da ist schon eine ganze Menge Inhaltliches aus Ihrem Antrag dabei.
Dazu vielleicht noch das Stichwort „sichere Herkunftsstaaten“: Die Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsländer führte zu einem deutlichen Rückgang der Zuwanderung. Da geht sicherlich noch mehr, wenn man sich im Bundesrat einig ist. Als Niedersachsen stehen wir bereit, dort unseren Beitrag zu leisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt noch etwas konkreter zu einigen Punkten des Entschließungsantrags.
Richtigerweise muss die Abschiebung bei vollziehbar Ausreisepflichtigen ohne zeitlichen Verzug umgesetzt werden. Die kann aber nur dann erfolgen, wenn klar ist, wohin abgeschoben werden soll. Dafür braucht man eine geklärte Identität und die Aufnahmebereitschaft des Ziellandes. Das sind ganz reale und zentrale Abschiebehindernisse, mit denen Sie sich in Ihrem Antrag leider nicht auseinandersetzen.
Nein, würde ich nicht.
Täte Ihr Antrag das, fänden sich vielleicht zu diskutierende Ansätze darin. Auch hier weist die Bundesregierung erste Erfolge durch entsprechende Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsländern aus.
Zugegeben: Durch den Bund sind uns besser geeignete Maßnahmen an die Hand gegeben worden, um den Aufenthaltsort der abzuschiebenden Personen rechtzeitig vor der Abschiebung zu kennen. Die müssen auch angewandt werden. Ich nenne beispielhaft die Residenzpflicht für diejenigen, die über ihre Identität täuschen oder die Mitwirkung verweigern, und die Überwachung von gefährlichen Ausreisepflichtigen mittels elektronischer Fußfessel sowie die geringeren Voraussetzungen für die Abschiebungshaft.
Das ändert aber nichts daran, dass sich manch einer der Abschiebung trotzdem entzieht. Vor allem ändert es rein gar nichts an den eben genannten vorherrschenden Abschiebehindernissen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Möglichkeiten zur Anordnung der Abschiebehaft hat der Kollege Kurku bereits ausgeführt. Ich will aber gerne noch etwas zu dem Anliegen sagen, die Einrichtung von Rückführungszentren zur Sicherstellung erfolgreicher Abschiebungen zu erwägen. In unserem Koalitionsvertrag heißt es dazu u. a.:
„Kurzfristig realisierbare Rückführungen sollen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgen. Das gilt für diejenigen Asylbewerber, die nach der Dublin-Verordnung in einen anderen Mitgliedsstaat zu überstellen sind.“
So weit ein kurzer Auszug aus dem Koalitionsvertrag. Wir sind der festen Überzeugung, dass dies eine ganz wichtige politische Antwort auf die Abschiebezahlen ist.
Wir sehen uns darüber hinaus sehr verantwortungsvoll an, welche Vollzugsdefizite es bei den Ausländerbehörden und der Landesaufnahmebehörde gibt, und werden als Koalitionspartner weiter
daran arbeiten, zu einer zügigeren Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer zu kommen. Das sieht man z. B. sehr eindrucksvoll daran, dass wir in den aktuellen Haushaltsberatungen die LAB NI mit 38 zusätzlichen Stellen ausstatten, um den Abschiebevollzug zu stärken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen also: Wir sind in Hannover wie auch in Berlin auf dem richtigen Weg. Und ich bin mir sicher: Sobald dieser Antrag im Innenausschuss beraten wird und die Redezeit nicht limitiert ist, wird sich noch genauer klären lassen, weshalb dieser Antrag im Prinzip überflüssig ist.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag „Bleiberechtsregelung verbessern - echte Perspektiven für integrierte junge Menschen schaffen“ beschert uns in meinen Augen eine eher unnötige Diskussion in diesem Haus.
In der Sache unnötig, da junge Geduldete, die eine Ausbildung absolvieren, bereits heute eine echte Perspektive auf ein Bleiberecht in Deutschland haben. Unnötig aber auch bezogen auf den Adressaten, weil die Große Koalition im Bund bereits dran ist, mögliche Hürden, wenn es die in dem Bereich denn geben sollte, zeitnah abzubauen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Angelegenheit ist ausgesprochen technisch - Herr Onay ist da eingestiegen -, weshalb es bei den Arbeitgebern und auch bei vielen jungen Geduldeten eine gewisse Unsicherheit geben mag. Auch in manchen
unserer Behörden darf man auf die Anwendung bestimmter Instrumente verschiedentlich noch einmal hinweisen. Ich nenne gerne eine kleine Zusammenstellung der bereits aktuell möglichen Maßnahmen:
Bereits heute haben junge Geduldete, die eine Ausbildung absolvieren, eine echte Perspektive auf ein Bleiberecht in Deutschland. Wer als Geduldeter eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert, bekommt eine spezielle Ausbildungsduldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 4 AufenthG für die Dauer dieser Ausbildung und im Anschluss - zunächst für zwei Jahre - eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung nach § 18 AufenthG. Dabei handelt es sich um die sogenannte Drei-plus-zwei-Regelung.
Die Erteilung der Duldung und der anschließenden Aufenthaltserlaubnis ist zu Recht als Rechtsanspruch formuliert, gerade vor dem Hintergrund dieser großen Integrationsleistung. Und es bleibt technisch: Im Anschluss daran haben die Ausländerbehörden dann die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel nach § 8 AufenthG zu erteilen und so die weitere Ausübung des erlernten Berufs zu ermöglichen. Nach spätestens acht Jahren Aufenthalt in Deutschland ist dann ein Aufenthaltstitel wegen nachhaltiger Integration nach § 25 b AufenthG zu erteilen.
Die Möglichkeiten sind da, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir wollen diese vorhandenen Möglichkeiten zur Zuwanderung in den Arbeitsmarkt sehr gerne besser nutzbar machen. Dazu muss man diese Möglichkeiten bekannter machen, man muss gegebenenfalls den bürokratischen Aufwand verringern. Dazu bedarf es Aufklärungsarbeit bei den Arbeitgebern wie auch bei den jungen Menschen, damit sie ihre guten Perspektiven auch erkennen. Aber das ist nicht Aufgabe der Legislative. Was wir wollen, müssen andere machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, Sie wollen trotzdem mit diesem Antrag über den Bundesrat den Bundestag adressieren, da wir in diesem Haus am Aufenthaltsgesetz ohnehin nichts ändern können. Ich habe eingangs gesagt, dass dies wohl unnötig ist, da die Große Koalition im Bund bereits dran ist, mögliche notwendige Änderungen vorzunehmen. Was wir brauchen, ist ein einheitliches, durchschaubares und an den Bedarfen der Unternehmen orientiertes Zuwanderungsrecht.
Ich möchte hierzu gerne einen kurzen Auszug der Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition auf Bundesebene zitieren. Da heißt es:
„Unser Land braucht geeignete und qualifizierte Fachkräfte in großer Zahl. Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt. Den Fachkräftezuzug nach Deutschland haben wir in den vergangenen Jahren bereits erheblich verbessert und vereinfacht. Dieser Bedarf wird voraussichtlich in den nächsten Jahren aufgrund unserer guten wirtschaftlichen Entwicklung und wegen der rückläufigen Zahl junger Menschen, die neu ins Erwerbsleben eintreten, weiter steigen.
Deshalb werden wir ein Regelwerk zur Steuerung von Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und das damit verbundene Recht des Aufenthalts und der Rückkehr in einem Gesetzeswerk erarbeiten, das sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientiert. Ein solches Gesetz wird die bereits bestehenden Regelungen zusammenfassen, transparenter machen und, wo nötig, auch effizienter gestalten.
Maßgeblich zu berücksichtigen für den Zuzug nach Deutschland sind der Bedarf unserer Volkswirtschaft, Qualifikation, Alter, Sprache sowie der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und die Sicherung des Lebensunterhalts.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vieles hiervon ist, wie eingangs geschildert, bereits über die bestehenden Instrumente geregelt. Es bedarf aber sicher der genannten Vereinfachung. Anderes wird sicher in Angriff genommen, und wenn die Großkoalitionäre im Bund, denen ich zutraue, dieser Aufgabe gewachsen zu sein, bei der Gelegenheit sicher das Aufenthaltsgesetz anfassen werden, werden sie wissen, ob es an § 25 b etwas zu werkeln gibt oder nicht.
In meinen Augen ist das in Anbetracht des bestehenden Rechts nicht nötig. Das obliegt aber dem Bundesgesetzgeber. Der wird in Zukunft genauso harmonisch und konstruktiv zusammenarbeiten, wie das die Große Koalition dieser Regierung tut und seiner Aufgabe, die nicht die unsere ist, sicher nachkommen.
In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Onay, völlig richtig: Wir wollen in die Beratung über das Zuwanderungsrecht einsteigen. Wir gucken uns diese Fälle dann ganz genau an, und wir nehmen auch gerne den Hinweis an, uns noch einmal mit den Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein zu unterhalten. Ziel ist es, Fachkräfte in diesem Land für uns zu sichern, und wenn das ein Weg ist - wir gucken uns das genau an -, dann werden wir das so halten.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem ich gelesen hatte, dass es sich bei dem Antrag zur Überarbeitung der KfzRichtlinie des Landes ausgerechnet um einen Antrag der Grünen handelt - Sie sehen es mir sicher nach -, habe ich nicht gerade herzlich gelacht, aber doch kräftig in mich hinein geschmunzelt. Danach habe ich mir zunächst einmal angeschaut, wie der Antrag aussieht. Im Anschluss habe ich
mich gefragt, was Sie mit diesem doch wohl eher an Symbolpolitik erinnernden Antrag bezwecken wollen.
Es sieht ja so aus, in diesen Tagen, mit Blick auf Ihre Kleine Anfrage: In den Ministerien, in denen vorher Grüne dran waren, wurde wieder „aufgerüstet“. Aus Audi A6 macht Audi A8. Das ist in meinen Augen auch kein riesiger Akt. Alle diese Limousinen sehen ohnehin gleich aus. Nur im Landwirtschaftsministerium ist man vom Passat auf den A8 umgestiegen, den ja nun fast alle Minister fahren. Dort im Ministerium, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat man nicht nur bei der Nutzung des Dienstwagens, sondern auch vor allem politisch deutlich von Mittelklasse zu Oberklasse gewechselt.
Ich erwähnte Ihre Kleine Anfrage, sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe sie mir angesehen, auch im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage zur Beschaffung von Dienstwagen, weil ich finde, dass aus Ihrem Antrag durchaus die Frage herauszulesen ist, ob Minister A8 fahren dürfen oder nicht. Ich finde: Klar dürfen sie das. Das sollten sie sogar, wenn sie Tag für Tag zig Stunden im Auto zubringen und dort anständig arbeiten können sollen und außerdem in unserem schönen Niedersachsen flott von A nach B kommen müssen.
In eine unsinnige Überlegung, ob alle Minister nicht besser Elektroautos fahren sollten, will ich hier nicht einsteigen. Dass man bei der Beschaffung schon gucken müsste, dass drin ist, was draufsteht, hat der Kollege Heilmann ausgeführt.
Kurzum: Das mit dem Dienstwagen ist ein bisschen kurz gesprungen. Die sind schon notwendig. Die Tatsache, dass Ihre Minister zuvor ganz ähnlich motorisiert waren, und auch die Tatsache, dass Sie bei der letzten Änderung der KfzRichtlinie im Jahr 2015 offensichtlich keine Notwendigkeit gesehen haben, dort einmal grundlegend Hand anzulegen, zeigt in meinen Augen, dass dieser Antrag Augenwischerei ist. Ich glaube allerdings, dass wir in dem Anspruch, Niedersachsens Mobilität klimafreundlich zu gestalten, gar nicht so weit auseinanderliegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Herr Minister Althusmann hat am Mittwoch in der Aktuellen Stunde - heute Morgen auch Minister Lies - in meinen Augen sehr eindrucksvoll ausgeführt, wie
wir bereits heute die Weichen für ein emissionsarmes und klimafreundliches Niedersachsen stellen. Ich möchte das daher nicht über Gebühr wiederholen. Ich möchte aber gerne ein paar Schlaglichter setzen.
Die Elektromobilität, die Entwicklung alternativer Antriebssysteme, die Stärkung des Fahrradverkehrs und der emissionsarme ÖPNV stehen hier beispielhaft, wie auch Maßnahmen zur intelligenten Verkehrssteuerung ein guter Weg zur Schadstoffreduktion sein können. Wir stärken den ÖPNV im ländlichen Raum und in den Metropolregionen. Wir brauchen mehr Busse mit Elektroantrieb bzw. mit alternativen Antriebssystemen und starke überregionale Landesbuslinien. Wir müssen endlich - so auch Herr Lies heute Morgen - für die Entwicklung wichtiger Ladetankstelleninfrastruktur Sorge tragen.
Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir im Rahmen eines Modellprojektes gerne - insbesondere im ländlichen Raum - die Übergänge zwischen ÖPNV, Mitfahrzentralen, Anrufsammeltaxen und Bürgerbussen erleichtern. Vieles mehr befindet sich in praktischer Umsetzung oder ist im Koalitionsvertrag von CDU und SPD fest verankert. Das ist Politik der Landesregierung für ein emissionsarmes und klimafreundliches Niedersachsen.
Nun habe ich - zugegeben - zu Beginn meiner Ausführungen kein Geheimnis daraus gemacht, dass Ihr Antrag durchaus zum Schmunzeln einlädt. Herr Wenzel, ich habe nämlich schon daran denken müssen, wie es denn wäre, wenn wir den grünen Ex-Staatssekretär Udo Paschedag aus dem einstweiligen Ruhestand holen würden,
sagen wir einmal zur Einrichtung einer „Kommission Paschedag“ anlässlich der Überarbeitung der Kfz-Richtlinie des Landes. Am Ende der Beratungen stünde sicherlich das Ergebnis, dass all die Minister, die hier so einträchtig links und rechts neben mir sitzen, einen schönen A8 in der Langversion inklusive Massagesitz fahren würden. Das wäre sicher grüne Politik im Sinne all derer, die hier links und rechts sitzen. Die danken Ihnen das sicher sehr.
- Ganz genau.
Meine Damen und Herren, Sie verzeihen mir sicher den kleinen Scherz. Symbolisch taugt Ihr Antrag wenig. Richtige Politik geht anders. Die machen wir, und wir machen damit dieses Land Niedersachsen im wahrsten Sinne des Wortes klimafreundlich mobil.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Abschiebung kann Leben retten!“ Nach dieser Rede sind sicherlich alle im Plenum hellwach; denn dazu sollte dieser reißerische Titel heute früh ja ganz offenkundig dienen. Wenn nicht, versuche ich es gern wahlweise mit einem anderen Titel: Nicht abschieben kann töten! - Denn das will uns die Überschrift Ihres Antrages zur Aktuellen Stunde im Umkehrschluss wohl sagen.
Ich bin dafür, solche wachrüttelnden Überschriften dem Boulevard zu überlassen. Der kann das nämlich bekanntermaßen viel besser. Aber gut, sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, es wäre ja auch zu einfach gewesen, sich dem Thema einmal ganz sachlich zuzuwenden.