Grant Hendrik Tonne
Sitzungen
18/2
18/4
18/5
18/6
18/8
18/10
18/11
18/12
18/15
18/18
18/22
18/24
18/25
18/30
18/32
18/33
18/34
18/35
18/36
18/41
18/42
18/43
18/45
18/47
18/48
18/50
18/52
18/54
18/55
18/56
18/59
18/62
18/63
18/64
18/65
18/67
18/68
18/69
18/72
18/74
18/75
18/77
18/79
18/83
18/88
18/89
18/90
18/93
18/94
Letzte Beiträge
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe bei den Oppositionsrednerinnen und -rednern den Eindruck, es geht auch eine Spur kleiner, angesichts dessen, was hier heute tatsächlich als Beschluss auf dem Tisch liegt.
- Frau Hamburg, ich komme gleich noch zu einem Punkt, den Sie hier gerade eingeworfen haben. Denn ich finde, die Kritik, die Sie sich aus den Fingern saugen, sollte doch redlich bleiben.
Worüber entscheiden wir hier heute? - Wir haben entschieden, die Niedersächsische Landesschulbehörde insofern zu verändern, als wir aus einem Drei-Ebenen-System ein Zwei-Ebenen-System
machen.
Das ist eigentlich ein Beschluss, bei dem zumindest bei jedem Abgeordneten der FDP das Herz aufgehen müsste. Das passt doch eigentlich in das, was Sie sich sonst immer vorstellen, ganz hervorragend hinein.
Wir haben uns diese Entscheidung nicht erwürfelt. Es gab zwei Punkte, die wir verbessern wollten: Zum einen hat die Steuerung von Eckpfeilern der Bildungspolitik unmittelbar aus dem Ministerium zu erfolgen. Zum anderen soll die Repräsentanz in der Fläche durch die neuen Landesämter gestärkt werden. Deswegen debattieren wir nicht über eine Schließung von Außenstellen und Landesämtern, sondern stärken ganz im Gegenteil die Befähigung und die Kompetenz zur Entscheidung in der Fläche.
Wenn man einen solchen Beschluss fasst, dann braucht man im Rahmen der Umsetzung eine Gesetzesänderung, weil schlicht und ergreifend die Namen geändert werden müssen. Das ist das, was
hier heute vollzogen wird. Das ist einfach darauf zurückzuführen, dass, wenn eine solche Rechtsnachfolge eintritt, auch entsprechende Änderungen im Gesetz zu vollziehen sind. Das ist in der Tat ein wenig unspektakulär, aber notwendig.
Das ist übrigens überhaupt kein Präjudiz - wie hier gerade kritisiert wurde - in der Frage, wie wir den Prozess der Beratung und der Unterstützung so stärken können, dass sie dort ankommen - wie der Kollege Bratmann und die Kollegin Meyer zu Strohen richtig ausgeführt haben -, wo Schulen und Lehrkräfte wirksame Unterstützung brauchen.
Insofern, Frau Hamburg, kann auch Ihr Entschließungsantrag weiterberaten werden. Sie wissen, es ist miteinander vereinbart, dass am 15. Januar die nächste Unterrichtung durch die Frau Staatssekretärin stattfindet.
Ich darf darauf hinweisen, dass im Januar 2020 eine Unterrichtung des Ausschusses durch die Staatssekretärin stattgefunden hat, dass es ein Angebot des MK vor der Sommerpause gab, eine Unterrichtung durchzuführen - zu dem gesagt worden ist: Zum jetzigen Zeitpunkt erachten wir das für nicht notwendig -, und dass die Unterrichtung, die im Dezember erfolgen sollte, verschoben worden ist, weil die Staatssekretärin krankheitsbedingt entschuldigt ist.
Ich finde, das darf man dann auch hier berücksichtigen. Einfach zu behaupten, Unterrichtungen fänden nicht statt, finde ich nicht in Ordnung.
Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Försterling, wir werden dem sehr gerne nachgehen. Wir haben das, bevor wir in die Sommerpause eingetreten sind, dem Kultusausschuss - nicht einem Arbeitskreis, nicht einzelnen Arbeitskreisen - angeboten. Ich kritisiere gar nicht, dass gesagt worden ist: zum jetzigen Zeitpunkt nicht. - Das ist völlig in Ordnung. Aber das Angebot ist da gewesen.
Herr Försterling, dann gehe ich auch gerne auf Ihren Vortrag hier ein. Sie haben ja eine Aktenvorlage beantragt. Gucken Sie in die Akten! Dann stellen Sie nämlich fest: Ein Treffen in der Kantine gab es weder vorher, noch wird es das nachher geben - weil es im Kultusministerium keine Kantine gibt. Die von Ihnen behauptete Abteilung 5 ist die Abteilung 1. Und „keine Gespräche zwischen Haus und Landesschulbehörde“ stimmt nicht: Es gab und gibt eine Routine regelmäßiger Gespräche zwischen der Frau Staatssekretärin und den Kolleginnen und Kollegen der Landesschulbehörde.
Deswegen ist meine Einschätzung: Es ist schon ein bisschen bemüht, was hier herangetragen wird, um daran Kritik zu äußern. Wir machen hier eine Gesetzesänderung, die notwendig ist, weil im Rahmen der Rechtsnachfolge Namen anzupassen sind.
Ich will abschließend sehr gerne die Gelegenheit nutzen, einen ganz herzlichen Dank auszusprechen: zum einen für die zügige Beratung im Kultusausschuss, zum anderen an all diejenigen, die sich mit dem Prozess der Umsetzung sehr intensiv beschäftigen; das sind die Kolleginnen und Kollegen im Ministerium, in der ehemaligen Landesschulbehörde und im NLQ. Das war ein sehr intensiver Prozess, der parallel zu Corona stattgefunden hat, und damit auch noch einmal eine ganz ordentliche Arbeitsbelastung.
Das hat sehr gut funktioniert und ist sehr intensiv wahrgenommen worden. Dafür gilt allen Beteiligten mein Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich sollte man auf unterirdische Beiträge nicht übermäßig lange eingehen. Aber
einen Punkt aus der Rede von Herrn Rykena will ich doch noch einmal deutlich herausstellen.
Angesichts der aktuellen Zahl der letzten 24 Stunden von 590 Toten bin ich nicht bereit, derartige Beiträge, die an Zynismus nicht zu überbieten sind, unkommentiert stehen zu lassen.
Mit Ihren Reden machen Sie sich an den schweren Folgen dieser Pandemie mitschuldig. Es ist schlicht ein Skandal, was Sie sich hier herausnehmen!
- Herr Grascha, dass ich Ihnen zustimme, kommt nicht allzu häufig vor, aber an der Stelle tue ich das ganz ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, dieses Jahr ist alles andere als ein normales, als ein gewöhnliches Jahr gewesen. Die Corona-Pandemie hat uns in den letzten Wochen und Monaten wirklich alles abverlangt. Der gesamte Bereich der Bildungspolitik und die Haushaltsplanberatungen stehen in diesem Jahr natürlich auch unter diesem Eindruck. Das hat uns jeden Tag vor neue und große Herausforderungen gestellt.
Die größte Herausforderung bestand und besteht darin, in Niedersachsen Bildung und Betreuung umzusetzen und zu gewährleisten und dies mit dem Infektions- und Gesundheitsschutz für alle, die in Kitas sind, die in Kitas beschäftigt sind, die in der Schule tätig sind, die in die Schule gehen, in Einklang zu bringen.
Ich finde, das hat in Niedersachsen gut funktioniert. Deswegen will ich einen ganz herzlichen Dank an alle, die damit zu tun haben, voranstellen: Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, Schulleitungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern, Schülerinnen und Schüler genau wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums, der Landesschulbehörde und des NLQ. Sie alle haben in den letzten Wochen und Monaten einen richtig harten und richtig guten Job gemacht.
Ich glaube, wir können auch festhalten, dass - bei allen Bemühungen - die nächsten Monate genauso anstrengend bleiben werden. Auch wenn wir am
liebsten etwas anderes sagen würden: Die Pandemie wird uns auch weiterhin intensiv beschäftigen und herausfordern.
Lassen Sie uns ein paar Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfs 2021 anschauen:
Es wurde dargestellt: Er umfasst mehr als 7,5 Milliarden Euro - das ist das noch mal eine Steigerung um 350 Millionen Euro. Ich finde, ehrlich gesagt, angesichts einer sich deutlich verschärfenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist ein solcher Aufwuchs in der Bildung ein großer Erfolg. Dass es wieder einen solchen Aufwuchs in dieser Dimension gibt, macht auch deutlich, welchen Stellenwert Bildung in Niedersachsen genießt.
Zu den einzelnen Bereichen des Haushalts:
Ich beginne mit dem frühkindlichen Bereich. Hier haben wir die Ausgaben seit 2018 über 60 % auf jetzt 1,6 Milliarden Euro gesteigert. Das kommt nicht von ungefähr - dahinter stecken verschiedene Maßnahmen. Eine ist natürlich die Beitragsfreiheit. Ich will das noch einmal sagen, weil es hier gelegentlich als Lappalie abgetan wird: Die Beitragsfreiheit in den Kitas ist ein entscheidender Schritt zu Bildungsgerechtigkeit, und dafür stehen wir. Deswegen haben wir sie umgesetzt und verteidigen wir sie so. Das ist richtig gewesen und nicht ein überflüssiges Geschenk, wie es hier gerne gelegentlich dargestellt wird.
Übrigens zum Vorwurf, wir würden dafür die Qualität vernachlässigen: Nein, das stimmt nicht! Auch hier gehen wir schrittweise voran. Es gibt eine Förderrichtlinie Qualität, für die 360 Millionen Euro hinterlegt sind. Diese Mittel sollen für einen weiteren Schritt hin zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels im Kindergartenbereich eingesetzt werden.
Hinzu kommen 147 Millionen Euro, die wir für Kindertagespflege und eine Stärkung der Qualität in der Kindertagespflege einsetzen. Unser Ziel ist, das gesetzlich abzusichern. Deswegen brauchen wir auch eine KiTaG-Änderung.
Einen weiteren Weg setzen wir fort: Wir investieren wie in den letzten Jahren erhebliche Mittel in den Ausbau der Plätze. Es ist doch gut, dass Kinder in Niedersachsen die Möglichkeit haben, eine Krippe zu besuchen! Es ist doch gut, dass sie die Möglichkeit haben, in den Kindergarten zu gehen. Dafür unternehmen die Kommunen erhebliche An
strengungen. Wir werden das allein in 2021 erneut mit 92,9 Millionen Euro unterstützen. Auch das ist ein guter Schritt, den wir hier gehen.
Ich sage einen Dank an die Regierungsfraktionen auch dafür, dass Geld über die politische Liste zur Verfügung gestellt wird, um den Ausbau der Pilotphase der dualisierten Ausbildung voranzutreiben. Und da vonseiten der Opposition wieder gefragt wurde, wo die Initiative für mehr Fachkräfte bleibt, darf ich folgenden Hinweis geben: In den letzten Jahren haben wir Jahr für Jahr den vollzeitschulischen Bereich um jeweils mindestens 500 Ausbildungsplätze pro Jahr ausgebaut. Jahr für Jahr gehen wir diesen Weg weiter. Jedes Jahr gibt es neue Höchststände bei der Zahl junger Menschen, die die Ausbildung zum Sozialassistenten bzw. zur Sozialassistentin angehen. Auch das ist ein richtig schöner Erfolg. Aber niemand sagt, dass wir dort stehen bleiben. Wir werden weitermachen und damit auch dem Fachkräftemangel in diesem Bereich wirksam etwas entgegensetzen können.
Im Bereich der allgemeinbildenden Schulen war natürlich die zentrale Herausforderung auch in diesem Jahr, die Unterrichtsversorgung angesichts des Umstandes, dass ein ganzer Schuljahrgang neu hinzugekommen ist, zu gewährleisten. Ich darf darauf hinweisen, dass es in den vergangenen Jahren den einen oder anderen gab, der prognostiziert hat: Spätestens am 1. August 2020 bricht hier alles zusammen; dann ist die Unterrichtsversorgung nicht mehr gesichert.
Das ist eine richtig gute Leistung, die hier vollbracht worden ist. Die Einstellungszahlen und Einstellungsergebnisse sind gut, und wir haben gesagt, dass die Einstellungsverfahren sozusagen auch im Nachhinein geöffnet bleiben. Wir liegen bei 2 026 Neueinstellungen allein zum 1. August 2020, meine Damen und Herren. Darüber darf man sich freuen; das ist nämlich ein tolles Ergebnis.
Ich habe eben gerade mit einem gewissen Interesse auch die Klimmzüge von Herrn Försterling zur Kenntnis genommen, -
- politische Klimmzüge natürlich nur! -, der versucht hat, die Situation im nächsten Jahr als so schwierig wie möglich darzustellen. Ich will Ihnen
die Kernbotschaften mitgeben: 2 500 Vollzeiteinheiten - dieser Einstellungsbedarf wird prognostiziert - sind vollständig haushalterisch abgesichert. Das ist quasi eine Einstellungsgarantie für jeden jungen Absolventen, für jede junge Absolventin der Studienseminare hier in Niedersachsen. Ich finde, es könnte schlechtere Aussichten für die eigene Zukunft geben, als hier in Niedersachsen das klare Signal zu erhalten: Du kannst hier einen Platz haben; wir haben genügend Mittel im Haushalt, um entsprechende Ausschreibungen zu ermöglichen.
Darüber hinaus können wir feststellen: In jedem Einstellungsdurchgang in dieser Wahlperiode haben wir deutlich mehr Lehrkräfte eingestellt, als wir in den Ruhestand abgegeben haben. Auch hier gibt es einen kontinuierlichen Aufwuchs.
Ja, Herr Försterling, möglicherweise kriegen wir nicht jeden, der in Deutschland Lehramt studiert, nach Niedersachsen. Aber wir kriegen jedes Mal Bewerbungen in dreistelliger Höhe von Personen außerhalb Niedersachsens, die nach Niedersachsen kommen wollen, um hier in den Schuldienst zu gehen. Ich freue mich über jeden Einzelnen. Auch das darf man im Rahmen einer solchen Debatte einmal festhalten.
Frau Hamburg, zum Thema „Zwangsteilzeit“ ein kleiner Tipp von mir: Aktualisieren Sie Ihren eigenen Sachstand; das könnte helfen. Dann wären Sie einen Schritt weiter und wüssten, dass Ihre Behauptungen nicht stimmen.
Zur beruflichen Bildung wurde ausgeführt. Die 120 kw-Vermerke haben wir streichen können - das ist ein gutes Signal. Die berufsbildenden Schulen sind im nächsten Jahr mit den Überträgen aus 2020 insgesamt mit mehr Geld ausgestattet, als in 2020 zur Verfügung stand. Damit haben wir auch die Möglichkeit, die Unterrichtsvertretung an den berufsbildenden Schulen finanziell abzusichern.
Auf den DigitalPakt Schule wurde hingewiesen. Ich glaube, dass das in den nächsten Jahres eines der zentralen Themen sein und bleiben wird. Das Tempo, das dort vorgelegt wird, ist außerordentlich gut. Das gilt es, aufrechtzuerhalten.
Eine kleine Zwischenbotschaft: Alleine in den letzten beiden Wochen sind Förderbescheide mit einem Volumen von rund 4,5 Millionen Euro rausgegangen. Auch das belegt: Schulen und Schulträger sind auf einem richtig guten Weg. Es gilt, ihn weiterzugehen.
Die Corona-Maßnahmen hat Frau Kollegin Wulf ausführlich dargestellt. Darauf verweise ich - ich kann leider nicht alle noch einmal vorstellen. Aber auch hier sei insbesondere auf das 45-MillionenEuro-Paket hingewiesen; denn hier wurde wieder versucht, das klein- bzw. schlechtzureden.
Zur Frage der sächlichen Ausstattung, Frau Kollegin Hamburg: Die Richtlinie finden Sie auf der Homepage des MK.
Bei der Frage, wie wir möglichst schnell an Personal kommen, will ich mal ganz vorsichtig sagen, ist jeder gut beraten, seine eigenen Hausaufgaben zu machen. Und wenn Sie darauf hinweisen, dass in einer großen Stadt in Niedersachsen ein Kernproblem darin besteht, dass auf Termine zur Antragstellung für ein Führungszeugnis mehr als zwei Monate gewartet werden muss und wir deshalb unsere Abläufe wieder verändern müssen, um den Schulen schnell zu helfen, würde ich Ihnen den Tipp geben: Gucken Sie doch mal, was auch Sie dazu beitragen können, dass wir zu schnellen Ergebnissen kommen, um die Schulen unterstützen zu können. Das wäre, glaube ich, auch ganz hilfreich.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich ganz herzlich bei den Abgeordneten der Regierungsfraktionen für die gute Zusammenarbeit und die Unterstützung bedanken. Das weiß ich sehr zu schätzen. Ich darf meinen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfraktionen für die kritische Begleitung richten - auch das ist immer etwas sehr Wertvolles.
Letzte Bemerkung - denn auch das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt -: Nachdem die Förderung der jüdischen Gemeinden im letzten Jahr über die politische Liste um 2 Millionen Euro erhöht wurde, ist diese jetzt dauerhaft abgesichert worden. Auch dafür möchte ich meinen Dank sagen. Ich finde, es ist ein immens wichtiges Signal an die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger hier in Niedersachsen, dass wir diese Mittel verstetigen und eine dauerhafte Förderung gewährleisten.
Haben Sie herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Alles Gute!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist angesichts der Debatte wichtig, vorweg klarzustellen: Unsere Schulen sind pandemiefest. Sie stellen es seit Wochen bemerkenswert gut unter Beweis. Das darf man als Allererstes festhalten.
Ich würde mir wünschen, dass eine solche Debatte wie heute ein bisschen unter Berücksichtigung der Erfahrungen geführt würde, die wir in den letzten Monaten gemacht haben. Was sind denn die Erfahrungen aus dem ersten Lockdown? - Die Erkenntnis, welch großen Wert es hat, wenn Kinder in Schule gemeinsam lernen - im Präsenzunterricht! -, meine Damen und Herren, und wie wichtig es für Eltern ist, die ihrer Arbeit nachgehen wollen,
dass sie eine verlässliche Betreuung für ihre Kinder in Kita wie in Schule haben.
Es ist genau diese Erkenntnis, die uns dazu geführt hat, gemeinsam mit den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin zu sagen: In dieser schwierigen Situation muss Bildung Priorität haben, im Sinne der Bildung und im Sinne der Betreuung, die sichergestellt werden muss. Das sollte man sich gelegentlich bei dem, was hier gerade leichtfertig vor sich hin erzählt worden ist, ein bisschen klarer machen, als das hier diverse Rednerinnen und Redner getan haben!
Herr Försterling, ich würde mir schon wünschen, dass auch Sie sich die Entwicklung vor der Diskussion der Frage, warum Zoos und Freizeiteinrichtungen geschlossen sind, angeschaut hätten. Sie sind geschlossen, damit wir die Bildungseinrichtungen offenhalten können, damit wir den hohen Wert von Bildung in diesem Land transportieren können. Genau dafür wurde das gemacht!
Ich finde es auch bemerkenswert, dass hier immer davon gesprochen wird, wir hätten irgendwann mal einen Plan präsentiert.
Meine Damen und Herren, offensichtlich wird überhaupt nicht nachvollzogen, wie das dargestellt worden ist. Es gibt nämlich eine Vorgabe, z. B. in der Sommerpause Szenarien, einen Leitfaden, einen Rahmenhygieneplan zu erstellen. Aber hat eigentlich irgendjemand von den Oppositionsrednerinnen und -rednern in diesem Land mitbekommen, dass diese Pandemie eine gewisse Dynamik mit sich bringt,
dass man Planungen immer wieder wird anpassen muss? Genau das passiert hier die ganze Zeit: Wir schauen uns in einer sehr engen Taktung an, ob unsere Vorgaben nachzujustieren sind, ob sie anzupassen sind.
Das geschieht immer vor dem Hintergrund einer großen Achtsamkeit, was die Gewährleistung des erforderlichen Infektionsschutzes in Schule und des Rechts auf Bildung angeht. Das passiert regelmäßig. Das passierte in den letzten Monaten und wird auch in den nächsten Monaten passieren.
Was wir allerdings überhaupt nicht gebrauchen können, ist das Hineintragen von Verunsicherung von außen in das Bildungssystem, wie es hier gerade stattgefunden hat.
Herr Försterling und Herr Dr. Birkner stellen sich hier hin und sagen: Wir brauchen klare Vorgaben. In derselben Rede sagen sie dann: Aber in der Region Hannover müssen wir den Schulleitungen eine etwas andere Regelung ermöglichen. Das heißt: Da machen wir dann mal einen schönen Flickenteppich quer durch Niedersachsen!
Das soll tatsächlich ein konsistenter Vorschlag sein, meine Damen und Herren? Das, was Sie hier vorstellen, kann nicht ernst gemeint sein!
Er stellt sich hier tatsächlich hin und sagt, wir hätten Schulleitungen untersagt, Quarantäne anzuordnen.
Gelegentliches Lesen des Gesetzes wird Ihnen zeigen: Sie dürfen es gar nicht, weil die gesetzlichen Vorgaben des Bundes das eben nicht ermöglichen. Hören Sie doch auf, hier Dinge zu behaupten, die rechtlich gar nicht möglich sind!
Ich komme auch zu dem Vorschlag von Frau Hamburg, die gesagt hat: Jetzt machen Sie doch endlich mal das Lüften sicher, indem Sie Luftfilteranlagen in die Klassen bringen!
Meine Damen und Herren, mit solchen Aussagen wird hier ein hohes Risiko gefahren. Alle sagen über Luftfilter: Wenn etwas möglich ist, dann unterstützend zur regelmäßigen Lüftung.
Wenn wir das Signal geben, man könnte die Fenster zulassen, wenn solch ein Gerät im Klassenraum stünde, und alles wäre sicher und gut,
ergäbe sich durch solche Aussagen ein hohes Risiko, weil Unsicherheit in die Schulen transportiert würde, indem eine falsche Sicherheit suggeriert würde. Das darf so nicht stehen bleiben!
Wir werden auch weiterhin die Regeln, die Vorgaben und die Pläne anpassen, wie es erforderlich ist - so wie wir es gemacht haben zum Umgang mit Risikogruppen, mit Angehörigen von vulnerablen Personen, für Lehrkräfte, für Schülerinnen und Schüler, innerhalb einer Familie. Diese Vorgaben sind in den letzten Wochen mit den steigenden Infektionszahlen angepasst worden.
Wir werden auch weiterhin die klare Vorgabe betrachten, ob und ab wann eine Mund-NaseBedeckung zu tragen ist, die im Unterricht pädagogisch nicht gut ist, die aber das mildere Mittel im Vergleich zu einem sofortigen Wechsel in das Szenario B darstellt.
Wir werden auch die Lüftungsregelung weiter betrachten. Natürlich ist „20 - 5 - 20“ ein einfach zu verstehendes Konzept. Aber dann wird sich hier wieder hingestellt und gesagt: Das funktioniert reihenweise nicht! - Das ist eine Debatte, die wir in der Allgemeinheit seit Wochen hören. Die Schulträger - die kommunalen Spitzenverbände - haben gerade in der letzten Woche noch einmal klar und deutlich gesagt: So, wie die Vorgaben sind, funktioniert das Lüften. Alle Räumlichkeiten, die nicht entsprechend belüftet werden können, stehen für den Unterricht nicht zur Verfügung. Das ist eine klare Vorgabe im Rahmenhygieneplan!
Wir haben als einziges Bundesland das Szenario B in der Verordnung klar ausformuliert. Kein anderes Bundesland ist diesen Weg bisher gegangen. Wir sind dabei vorangegangen, weil wir für Klarheit und für klare und verständliche Vorgaben sorgen wollen.
Ich will ganz herzlichen Dank sagen für die Entscheidung, auch weiterhin den ÖPNV mit mehr
Geld zu unterstützen und zu prüfen, was wir dort noch machen können. Es gibt die klare Möglichkeit für die Schulen vor Ort, in Absprache mit den Trägern der Schülerbeförderung den Unterrichtsbeginn zu entzerren. Die Regelung in Niedersachsen lautet: Vor 7.30 Uhr darf nicht begonnen werden. Im Verlauf des Vormittags ist alles möglich. Sogar innerhalb einer Schule kann zwischen den Jahrgängen differenziert werden. - Das gibt es, das ist klar kommuniziert worden und kann gemeinsam vor Ort angewendet werden, wo es dann die richtige Lösung gibt.
Selbstverständlich wird man sich jetzt auch die nächsten Schritte angucken müssen. Der Leitfaden wird mit zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten beim Distanzlernen und zur Unterstützung lernschwächerer Schülerinnen und Schüler konkretisiert. Wir werden zur nächsten Woche auch zusehen, dass wir Schulen personell noch einmal deutlich besser ausstatten, weil sie jetzt im Szenario B für die Notbetreuung eben diese Unterstützung brauchen, um Betreuung und Aufsichten zu gewährleisten und um Angebote für Betreuung und Ganztagsunterricht zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, wir werden weiter mit Ruhe genauso wie mit Entschlossenheit und mit klaren Vorgaben dafür Sorge tragen, dass der Bildungsauftrag und das Angebot zur Betreuung in diesem Land bestmöglich umgesetzt werden können - in einer extrem schwierigen Lage, in die diese Pandemie nun einmal uns alle bringt. Ich bin sehr dankbar dafür, dass das in Schulen - unter den Eltern, unter den Schülerinnen und Schülern - mit großem Engagement und mit großer Verlässlichkeit getan wird.
Das Letzte, was wir brauchen, ist das Hineintragen von Verunsicherung durch das wiederholte Aufstellen von Behauptungen, die jeglicher Grundlage entbehren.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Rede zu Beginn dafür nutzen, zunächst einen Dank zu sagen: einen Dank an den Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen und an den Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden von Niedersachsen für ihre Arbeit, für ihr dauerhaftes Engagement für ein vielfältiges jüdisches Leben in Niedersachsen. Diese Arbeit, dieses Engagement, ist ein ganz wichtiger Beitrag. Das Land Niedersachsen, die Landesregierung, der Landtag unterstützen das nach Kräften.
Mit beiden Verbänden befinden wir uns in einem regelmäßigen Austausch. Dazu gehört u. a. die Frage der Höhe der Landesleistungen. Dazu gehört auch die Frage, wie wir die Sicherheit, das Sicherheitsempfinden der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger bestmöglich unterstützen können. Dass gerade der letzte Punkt in 2020 so aktuell ist, ist, wie ich finde, beschämend, meine Damen und Herren. Es erfordert umso deutlicher eine klare Reaktion, auch durch die Verträge. Es erfordert aber auch etwas, das meine Vorrednerinnen und Vorredner schon angesprochen haben, nämlich eine klare Haltung. Die klare Haltung: Antisemitismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Er darf nicht toleriert werden. Es be
darf unserer festen Position dagegen, wenn Antisemitismus an irgendeiner Stelle in unserem Leben Raum greift, meine Damen und Herren.
Ich möchte in meinen Dank die Einigung einschließen, die wir mit beiden Verbänden erreichen konnten, wie die Verträge in Zukunft gestaltet werden sollen. Dass neben der Frage des Geldes in 2020 eine dauerhafte Erhöhung ab 2021 um 2 Millionen Euro angestrebt wird, ist eine, wie ich finde, deutliche, spürbare, aber auch notwendige Verbesserung. Es wurde darauf hingewiesen, dass damit die Landesleistungen an den Bundesdurchschnitt angeglichen werden sollen. Von daher bin ich sehr dankbar für die Unterstützung, die es aus dem parlamentarischen Raum dafür gibt, dies in 2021 und in den Jahren danach zu sichern.
Voraussetzung für die Umsetzung der vom Landtag für 2020 beschlossenen einmaligen Erhöhung der Landesleistungen ist eine Änderung bestehender Verträge. Um die Verträge nur einmal zu ändern, sind auch die geplanten laufenden Erhöhungen der Landesleistungen ab dem Jahr 2021 in die Verträge aufgenommen worden. Um der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers nicht vorzugreifen, ist die Erhöhung der laufenden Landesleistungen ab dem Jahr 2021 zunächst noch unter Haushaltsvorbehalt gestellt.
Nachdem die Änderungsverträge am 1. September nach vorheriger Unterrichtung des Landtages unterzeichnet worden sind, bedürfen sie nach unserer Niedersächsischen Verfassung der Zustimmung des Landtages. Für die einstimmige Unterstützung im Kultusausschuss und in den mitberatenen Ausschüssen danke ich Ihnen. Ich würde mich freuen, wenn der Konsens mit Blick auf die Förderung der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen auch in der sich gleich anschließenden Abstimmung zum Ausdruck käme.
Meine Damen und Herren, vielfältiges jüdisches Leben ist fester Bestandteil Niedersachsens, und das soll auch so bleiben. Der Schutz jüdischen Lebens ist unser aller Aufgabe. Ich glaube, dass die neuen Verträge dafür ein guter und wichtiger Schritt sind.
Ganz herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann den inhaltlichen Part dazu übernehmen.
Für den Fall, dass es wieder zu Schul- und KitaSchließungen kommen sollte - was wir alle uns nicht wünschen -: Bereits vor den Sommerferien haben wir für Schulen wie für Kitas die verschiedenen Szenarien ermittelt: A, B und C. Genauso ist selbstverständlich auch wieder eine Unterstützung im Rahmen von Notbetreuungsangeboten vorgesehen. Einzelnen kann bei einem solchen Szenario eine Unterstützung angeboten werden, sodass Eltern ihrer Arbeit nachgehen können. Vorgesehen ist auch, dass Räume geöffnet werden.
Es gibt modifizierte Planungen, damit wir mehr Unterstützung bei der Einrichtung der Betreuungsangebote vor Ort leisten können. Auch das Angebot der „LernRäume“, in denen Schülerinnen und Schüler zusammenkommen können, wird gemeinsam mit unseren Bündnispartnern fortgesetzt, um damit auch im Vergleich zum vorherigen Zustand deutlich mehr Unterstützung leisten zu können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt momentan keine Beschlüsse dazu, konkret ein entsprechendes Förderprogramm auf den Weg zu bringen. Aber wir bewerten die Lage jedes Mal neu.
Ich möchte mit Blick auf Lüftungsgeräte und alle diskutierten Maßnahmen deutlich sagen: Der Glaube, dass Lüftungsgeräte das Lüften ersetzen könnten, ist irrig und abwegig.
Vielmehr muss in den Räumen eine Lüftung durch Öffnen von Fenstern gewährleistet sein. Alle sonstigen Maßnahmen können höchstens unterstützend, aber nicht ersetzend wirken.
Dazu gibt es hier in Niedersachsen einen sehr klaren Beschluss, getragen vom Kultusministerium, der Landesregierung insgesamt und den kommunalen Spitzenverbänden, die, um die Sicherheit zu gewährleisten, im Rahmenhygieneplan sehr deutlich festgeschrieben haben: Räume, die nicht gelüftet werden können, sind für den Unterricht nicht nutzbar.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir uns hier in dieser Runde schon etliche Male über die Auswirkungen der CoronaPandemie auf Schule und Kita unterhalten haben, begrüße ich es außerordentlich, dass wir uns nun auch einmal darüber austauschen, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf den Ausbildungsmarkt hat.
Es ist richtig, darauf einen genauso intensiven Blick zu richten. Und es ist auch richtig, was der Kollege Bratmann gesagt hat: Dieses Jahr darf kein verlorenes werden, weder für die Betriebe, noch für die Auszubildenden. Es gilt, dass alle Beteiligten - Bund, Länder, Agentur für Arbeit, Kammern und Betriebe - gemeinsam anpacken.
Genau das passiert mit dem Maßnahmenpaket, das auf den Weg gebracht worden ist: eine wirksame Unterstützung für Auszubildende und die, die einen Ausbildungsplatz suchen, und eine wirksame Unterstützung für unsere Betriebe in Niedersachsen.
Lassen Sie mich eingangs auch sagen, dass es mich immer wundert, wenn Rednerinnen und Redner von der angeblichen Nichtgleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung sprechen, um dann im selben Atemzug das gesamte System durchzukritisieren.
Frau Kollegin Viehoff, auch als Opposition hätte man - ohne Gefahr zu laufen, die Landesregierung zu sehr loben zu müssen - die intensiven Bemühungen der Betriebe, der Kammern, der IHK, der Kreishandwerkerschaften und aller Auszubildenden würdigen können. Man hätte sie dafür loben dürfen, dass sie sich auch in dieser Krise richtig ins Zeug legen.
Meine Damen und Herren, wir als Land Niedersachsen stellen mit dem Aktionsplan Ausbildung 18 Millionen Euro zur Verfügung - eine Summe, die die Anstrengungen des Bundes und übrigens auch der Agentur für Arbeit wirksam ergänzt.
Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass wir die Maßnahmen, über die wir im Rahmen dieser Aktuellen Stunde reden, mit speziellem Blick auf die Situation in 2020 diskutieren. Es geht nicht um die Frage, was 2008 war. Uns kommt es darauf an, dass die Auszubildenden, die Plätze suchen, in 2020 einen Platz finden. Darauf richten wir unsere Bemühungen. Jeder Vermittelte ist ein richtig gutes Ergebnis, und dafür strengen wir uns an.
Ich will auch sagen: Wenn wir uns die Zahlen aus August 2020 angucken, sind die Sorgen, die man sich macht, zwar nach wie vor berechtigt, aber wir können auch sehen, dass das, was an Nachvermittlung stattfindet und stattfinden soll, in der Tat zieht, sodass sich die Zahlen auch dort verbessern. Auch das ist ein gutes Ergebnis. Das ist ein guter Weg.
Ich will jetzt nicht alles wiederholen, was gerade in den Reden schon genannt wurde. Wichtig ist mir, dass wir mit unserem Ausbildungspakt ein Maßnahmenbündel aufgelegt haben. Es kommt nicht auf eine Maßnahme allein an, sondern darauf, dass das in dem Zusammenwirken ein Angebot ist, aufgrund dessen diejenigen, die überlegen, ob sie jetzt noch in eine Ausbildung gehen, und diejenigen, die überlegen, ob sie noch einen Ausbil
dungsplatz anbieten, sagen: Ja, das ist für uns noch einmal mit eine Motivation, das zu tun.
Neben der Frage, was wir an Prämien für eine Verlängerung von Ausbildungsverträgen und für zusätzliche Ausbildungsverträge anbieten, möchte ich den Blick auch noch einmal darauf lenken, dass wir im Jahre 2021 auch eine deutliche Erhöhung der Förderung für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung vornehmen. Dafür stellen wir 7,38 Millionen Euro bereit. Damit befreien wir die Betriebe von ihrem rechnerischen Drittel, das sie zu entrichten haben. Ich glaube, dass auch das ein Beitrag ist, der dazu führt, zu sagen: Ja, dann bieten wir auch Ausbildungsplätze an, weil wir hier auch eine zusätzliche Entlastung seitens des Landes angeboten bekommen.
Was mich gerade verwundert hat - das will ich ganz deutlich sagen -, war die Kritik an der „Brücke in Ausbildung“. Man hätte sich gewünscht, dass diejenigen, die das System kritisieren, sich vorher vielleicht einmal angeschaut hätten, worum es sich da handelt. Diese Kritik, die hier gerade vorgebracht worden ist, ist schlicht unangebracht. Denn es ist das Ziel, dass wir junge Menschen, die jetzt noch keinen Ausbildungsplatz haben, in die Berufsschulen hineinholen, mit der Anstrengung, sie in diesem Ausbildungsjahr zusätzlich zu vermitteln. Das Matching, das gefordert wird, findet genau dort statt, meine Damen und Herren. Hören Sie doch auf, zu sagen, das sei lediglich eine Schönrechnerei, wenn Sie offensichtlich gar nicht wissen, was sich dahinter verbirgt! Das Matching findet dort statt. Das ist da explizit Aufgabe, meine Damen und Herren.
Ich möchte mit einem deutlichen Appell schließen. Das Ausbildungsjahr 2020 darf weder für junge Menschen, die sich im Übergang in ihr berufliches Leben befinden, noch für Betriebe ein verlorenes Jahr sein. Genau das ist das Credo. Gemeinsam müssen wir verhindern, dass ein Corona-Jahr eine Lücke in den Lebenslauf reißt, und auch verhindern, dass es damit eine Fachkräftelücke aufreißt.
Daher ist der Titel „Kurs halten“ nach meiner Einschätzung genau richtig. Wir machen das mit 18 Millionen Euro für sehr sinnvolle Maßnahmen. Jeder abgeschlossene Ausbildungsvertrag ist ein gutes Signal und lohnt eine gemeinsame Anstrengung.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet; denn es war ja ein vom Kollegen Försterling geplanter Ablauf, sich, nachdem man als Minister geredet hat, zu Wort zu melden, um dann hier eine solche Show abzuziehen.
Ich weise diese Vorhalte in aller Deutlichkeit zurück. Sie können sich ja einmal ganz in Ruhe mit den Partnern im Bündnis Duale Berufsausbildung darüber unterhalten, wie eng dort die Abstimmung läuft, um genau die Maßnahmen, die hier vorgestellt worden sind, auf den Weg zu bringen. Sie können sich ja einmal mit Kammern unterhalten, bei denen sich Ausbildungsbetriebe melden, wenn sie bei Ausbildungsplätzen unsicher sind. Tun Sie doch nicht so! Sich hier hinzustellen und zu sagen, man habe sechs Wochen Sommerferien gemacht, ist eine Unverschämtheit gegenüber all jenen, die hart daran arbeiten, dass wir das Ausbildungsjahr 2020 zu einem guten Ausbildungsjahr machen. Deswegen lasse ich das hier nicht unkommentiert stehen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung hat die Situation der Schulen und Kitas auch für die kommenden Herbst- und Wintermonate sehr genau im Blick. Wie sich die Zahlen der grippalen Infekte und auch der COVID-19-Infektionen im Herbst jedoch entwickeln werden, kann von uns allen niemand vorhersagen. Wir werden daher auch weiterhin Infektionsschutz, das Recht auf Bildung und den Anspruch auf Betreuung miteinander in Einklang bringen.
Durch den Wegfall des Abstandsgebots zwischen den Schülerinnen und Schülern im Unterricht und auch bei den Kindern in Kindertagesstätten kommt anderen Hygieneschutzmaßnahmen, wie z. B. der Lüftung von Räumen, eine besondere Bedeutung zu. Wir haben daher unseren Schulen mit dem Rahmen-Hygieneplan Corona Schule vom 5. August 2020 angepasste Hinweise insbesondere zur Lüftung an die Hand gegeben.
Ebenso haben wir zur Vorbereitung auf die Schnupfen- und Grippezeit auf der Internetseite des Kultusministeriums Hinweise für die Erziehungsberechtigten veröffentlicht und dabei noch einmal klargestellt, dass bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens - z. B. nur Schnupfen, leichter Husten - die Schule wie auch die Kita besucht werden können. Das gilt auch bei chronischen Erkrankungen, wie beispielsweise Heuschnupfen, also Pollenallergie. Die Schulen und Kindertageseinrichtungen richten sich hierbei nach denselben Regeln, die mein Haus eng und fortwährend mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt abstimmt. Das wird auch weiterhin der Fall sein. Zur Information aller Beteiligten haben wir dazu weitere Materialien in Vorbereitung.
Meine Damen und Herren, der Schutz unserer Schülerinnen und Schüler, aber auch der Schutz der Schulleitungen, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen sowie aller Beschäftigten in den Kindertagesstätten steht für uns an erster Stelle. Auf den Fall, dass sich die Infektionslage deutlich verschlechtert, haben wir uns bereits in den Sommerferien vorbereitet. Wir sind in einem solchen Fall auch regional jederzeit hand
lungsfähig, beispielsweise durch das Szenario B mit Schulen im Wechselmodell und einer Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause. Im schlimmsten Fall wäre ein Wechsel in das Szenario C mit dem ausschließlichen Lernen zu Hause erforderlich.
Gegenwärtig gibt es lokale bzw. regionale Ereignisse, die bislang nicht dazu führen, dass wir auf Landesebene Veranlassung sehen, aus dem eingeschränkten Regelbetrieb in das Szenario B zu wechseln. Auch diese Position wird sehr regelmäßig eng mit dem Gesundheitsministerium und dem Landesgesundheitsamt abgestimmt. Zusätzlich
können sich bis zu den Herbstferien in Erweiterung unserer anlassbezogenen Teststrategie, welche z. B. auch die Kitabeschäftigten umfasst, rund 100 000 Lehrkräfte und Schulleitungen sowie die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kostenfrei, anlassunabhängig, symptomfrei und freiwillig bis zu zweimal auf das Virus testen lassen. Dies ist ein weiterer Baustein zur Sicherheit und zum Sicherheitsempfinden der Schulbeschäftigten im Land Niedersachsen. Zusätzlich erwarten wir uns hiervon weitere empirische Erkenntnisse.
Auch die Situation der Schülerbeförderung wird mit Blick insbesondere auf die kommenden Wintermonate immer wieder sehr genau analysiert. Wir stehen in einem regelmäßigen Austausch mit den verantwortlichen Vertreterinnen und Vertretern der Verkehrsgesellschaften und der kommunalen Spitzenverbände. Die Verkehrsunternehmen führen die täglichen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Lüftungsmaßnahmen eigenständig und eigenverantwortlich durch. Sie prüfen auch immer wieder den Bedarf des Einsatzes von gegebenenfalls zusätzlichen Bussen. In Abstimmung mit den Trägern der Schülerbeförderung und der Beteiligung der Eltern- und Schülervertretung kann vor Ort eine flexible Ausgestaltung des Unterrichtsbeginns organisiert werden, um zusätzlich Entzerrungen herbeizuführen.
Auch mit Blick auf den Bereich der frühkindlichen Bildung können wir heute festhalten: Der Regelbetrieb in Zeiten von Corona ist dort gut angelaufen. Von Gruppen- und Einrichtungsschließungen ist derzeit erfreulicherweise nur eine geringe Anzahl von Kitas betroffen. Die Landesregierung ist auch hier in einem regelmäßigen Austausch und unterstützt die Träger von Kindertageseinrichtungen durch umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote des Landesjugendamtes sowie umfängliche Materialien, Konzepte und Handlungsempfehlungen, die den Einrichtungsträgern
konkrete Leitlinien für die Umsetzung des Infektionsschutzes an die Hand geben.
Auch in den Horten ist der bereits genannte Rahmen-Hygieneplan maßgeblich. Anders als im schulischen Kontext stellt die Betreuung für Schulkinder in Horten ein pädagogisches Angebot bereit, welches freizeitpädagogische Aspekte in den Vordergrund stellt. Der Hort ist in einen Kontext mit anderen freizeitpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe oder auch des Vereinswesens zu setzen. Ebenso wie im Hort wird auch dort das schulische Kohortenprinzip nicht übernommen. Das dahinterliegende Credo aber lautet: Beide Systeme - Schule wie Jugendhilfe - haben jeweils für sich den bestmöglichen Infektionsschutz unter Gewährleistung größtmöglicher Normalität sicherzustellen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Mit unserem Drei-Szenarien-Modell sind wir für alle denkbaren Entwicklungen umfassend vorbereitet. Es bedarf daher keiner speziellen neuen Pläne, sondern die bestehenden Pläne werden gegebenenfalls ergänzt. Wir werden die Entwicklung des Infektionsgeschehens fortwährend gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Landesgesundheitsamt im Blick behalten. Wenn es die Entwicklung erforderlich macht, werden wir den Rahmen-Hygieneplan Schule wie auch den für Kita entsprechend anpassen, z. B. was die Regelungen für das Lüften angeht. Auch zwischen den Bundesländern werden wir uns auf der Ebene der Kultusministerkonferenz weiterhin intensiv zu allen diesen Fragen abstimmen. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung.
Zu Frage 2: Bereits vor Schuljahresbeginn haben die Landesregierung, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens
sowie die Verkehrsgesellschaften in Niedersachsen die Situation der Schülerbeförderung sehr genau analysiert. Seitens der Träger der Schülerbeförderung ist dabei vorgetragen worden, dass mit Schulbeginn die Beförderungskapazitäten zum Teil auch durch den Einsatz zusätzlicher Busse voll hochgefahren werden, dass die Kapazitäten aber auch im Hinblick auf die Zurverfügungstellung von zusätzlichen Bussen - auch Reisebussen - sowie die Akquise von zusätzlichen Busfahrern begrenzt sind.
Die Landesregierung hat im Rahmen dieser Gespräche darauf hingewirkt, dass dort, wo es möglich ist, in Abstimmung mit den Trägern der Schülerbeförderung eine flexible Ausgestaltung des
Unterrichtsbeginns organisiert wird. Zusätzlich, um daraus ein Gesamtpaket zu machen, habe ich bei Schülerinnen und Schülern sowie auch bei den Erziehungsberechtigten dafür geworben, dort, wo es möglich ist, auf das Fahrrad umzusteigen oder zu Fuß zu gehen. Mit Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltes sind der kommunalen Ebene zudem zusätzliche Mittel in Höhe von 1,105 Milliarden Euro zugewiesen worden. In diesem Betrag sind auch 100 Millionen Euro bereitgestellt worden, die von kommunaler Seite für Schülerbeförderung und Schulbau als Aufgaben im eigenen Wirkungskreis genutzt werden können.
Zu Frage 3: Die Landesregierung überprüft anhand des sehr dynamischen Infektionsgeschehens tagtäglich, ob die getroffenen Regelungen fortzuschreiben, weiterzuentwickeln, zu ändern oder aufzuheben sind. Einheitliche Mindeststandards werden im regelmäßig aktualisierten RahmenHygieneplan Corona festgelegt. Die Maßnahmen müssen in den Regionen, den Landkreisen und den einzelnen Schulen dann jedoch konkret und auch mit Spielraum umgesetzt werden, weil die Voraussetzungen für das Handeln sehr unterschiedlich sind. Sie müssen sich an den jeweiligen Bedingungen vor Ort sowie am jeweiligen Infektionsgeschehen orientieren.
Auch dort ist ein regelmäßiger Austausch mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesgesundheitsamt und dort in Kontakt zu den örtlichen Gesundheitsämtern angelegt. Ziel ist es, die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsämtern und Schulen zu verbessern. Auf Basis der eingetretenen Fälle müssen immer wieder die Zuständigkeiten überprüft und auch die Abläufe geklärt werden, um die Belastungen für alle Seiten vernünftig einzugrenzen. In dieser Woche tagt zudem der neu einberufene Runde Tisch zwischen Kultusministerium, Sozialministerium,
Landesgesundheitsamt und den kommunalen
Spitzenverbänden zu den einzelnen Rückmeldungen zur Umsetzung des Rahmen-Hygieneplans und zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen. Ebenfalls findet dazu weiterhin nahezu wöchentlich ein Austausch auf der Ebene der Kultusministerkonferenz statt.
Ich bin mir sicher, dass wir auch weiterhin unter Einbeziehung aller nötigen Akteurinnen und Akteure sehr verantwortungsvoll mit der aktuellen Corona-Situation umgehen werden. Die aktuelle Situation zeigt, dass die vorbereitenden Maßnahmen gewirkt haben und die Schulen und die Kitas
gut vorbereitet sind. Das gilt es, auch dauerhaft zu gewährleisten.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eben gerade in meiner Antwort versucht, Ihnen dazustellen, dass die Situation, die Ausgangslage, jeweils sehr unterschiedlich ist und dass das, was Schulen und Einrichtungen benötigen, eben auch sehr unterschiedlich ist. Genau deshalb haben wir uns im Rahmen der Verhandlungen über den Zweiten Nachtragshaushalt darauf verständigt, dass es nicht einzelne konkrete Maßnahmen mit einer konkreten Summe geben soll, sondern dass die Kommunen eine Unterstützung erhalten, die sie dann für eine große Breite an Dingen einsetzen können, die sie vor Ort benötigen. Dazu kann explizit die Frage von Schulrenovierung gehören, und dazu kann auch die Frage
gehören, die Schülerbeförderung zu verstärken und mit Geldern zu unterstützen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Janssen-Kucz, die Antwort ist dreigeteilt.
Lehrkräfte, die nach der RKI-Definition zur Risikogruppe gehören, können mit einem entsprechenden Attest auch weiterhin ihre Arbeit aus dem Homeoffice verrichten.
Schülerinnen und Schüler, die unmittelbar zur Risikogruppe gehören, haben ebenso die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben und von dort aus zu lernen.
Wenn Schülerinnen und Schüler Angehörige - Vater, Mutter - aus einer Risikogruppe haben und es dargelegt ist, dass im Rahmen des elterlichen Haushalts eine Aufteilung nicht möglich ist - diese Herausforderung stellt sich dann ja nicht nur für Schule und Kita, sondern für das gesamte Leben, für alle Freizeitbeschäftigungen, Vereine, Hobbys, fürs Einkaufen, für alles, was man sich vorstellen kann -, dann gibt es auch dort die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben, wenn an der jeweiligen Schule oder Kita ein Verdachtsfall aufgetreten ist.
Wenn also beispielsweise an einer Schule ein sechster Jahrgang nach Hause geschickt wird und das Kind im achten oder neunten Jahrgang ist, besteht dort zusätzlich zu den Schutzmöglichkeiten, die es ohnehin gibt, für dieses Kind auch die Möglichkeit, während der vom Gesundheitsamt verhängten Maßnahme zu Hause zu bleiben und von zu Hause aus zu lernen.
- Ich möchte aber nicht stören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch dort gilt die gleiche Antwort. Wenn wir aus Hannover sagen - Herr Bajus, ich versuche, auf Ihre Frage zu antworten -, es gibt nur einen einzigen richtigen Weg, dann werden wir den sehr unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort nicht gerecht. Deswegen ermöglichen wir immer ein Maßnahmenpaket, um auf die Situation angemessen zu reagieren. Dazu kann dann, wenn es vor Ort von schulischer Seite aus organisierbar ist, wenn es also in Absprache mit den Trägern der Schülerbeförderung möglich ist, auch ein entzerrter Unterrichtsbeginn gehören.
Es verursacht gerade in der jetzigen Situation eine Menge an Planungsaufwand, an zusätzlicher Arbeit, von den bekannten Abläufen abzuweichen. Deswegen ist es eine Möglichkeit, wie vor Ort reagiert werden kann, um die Schülerbeförderung zu entzerren, aber es ist nicht die einzige. Deswegen wird das nicht verbindlich für alle Schulen in Niedersachsen vorgeschrieben. Das wäre eine Belastung für viel zu viele Schulen, die darauf nicht zurückgreifen müssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorausgesetzt, dass Ihre Frage ernst gemeint ist:
Für diesen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Stand von gestern - das ist auch in der Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten erläutert worden - sind es, wie ich meine, 109 Schülerinnen und Schüler, 17 Lehrkräfte und eine einstellige Anzahl von sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern landesweit, die uns bekanntermaßen nachgewiesen und positiv auf eine Viruserkrankung getestet sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das gibt es, nämlich indem in den Kitas Möglichkeiten von befristeten Ausnahmen gewährt werden, um dort Betreuung zu gewährleisten. Wir haben auch für die Schulen zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt, um insbesondere PM-Kräfte gerade für den Grundschulbereich zur Stundenerhöhung einsetzen zu können und um Betreuung auch in der Grundschule gewährleisten zu können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bajus, das liegt ganz einfach daran, dass es immer eine Abfolge gibt, in der Unterlagen zur Verfügung gestellt werden und die Systematik daraufhin angeschaut wird, was noch zusätzlich nötig ist. Wir haben während der Sommerpause mit dem Rahmen-Hygieneplan die Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Wir haben vor der Sommerpause Informationen zu den Szenerien zur Verfügung gestellt. Wir haben bereits mit dem Ende des letzten Schuljahres den Schulen Hinweise gegeben, wie der Unterricht inhaltlich so zu gestalten ist, dass man die Zeit, in der kein Präsenzunterricht in voller Stärke stattgefunden hat, in die weitere Ausgestaltung dieses Jahrgangs einfließen lassen kann - für jeden Jahrgang, für jedes Fach.
Danach, zum Ende der Sommerpause, haben wir mit den Verbänden zusammengesessen, um zu fragen, ob es noch weitere Bedarfe für Angebote gibt, die wir Schulen machen müssen, um darauf individuell bestmöglich zu reagieren.
- In der Tat haben das einzelne Verbände kritisiert. Ich kann Ihnen aber sagen: Alle, die das kritisiert haben, haben mit am Tisch gesessen und darüber beschlossen. Das ist nachweislich. Von daher entzieht sich die Frage, warum sie das getan haben, meiner Kenntnis. Das müssen die beantworten. Sie waren an den entsprechenden beiden Sitzungen beteiligt, die mit Ende der Sommerpause angestanden haben, um noch einmal zu sagen, welche Möglichkeiten es jetzt zusätzlich gibt. Da wurde insbesondere die Frage erörtert, dass das
jeweils als Angebote an die Schulen gegeben worden ist. Der Hinweis, man müsse jetzt verpflichtend etwas machen, deckt sich nicht mit dem, was an Zuschriften an die Schulen gegangen ist.
Das Angebot war: Gebt Kindern dort, wo es nötig ist, Zeit zum Ankommen! Wir gewähren sie euch ausdrücklich, weil die Situation im letzten Schuljahr eine ganz besondere war, weil Schülerinnen und Schüler ihre Klasse seit fünf Monaten nicht mehr in der kompletten Stärke gesehen hatten. Das soll vernünftig aufgearbeitet werden. - Es soll in der Schule überlegt werden, wie wir uns darauf vorbereiten, dass dann, wenn es wieder zu Einschränkungen kommt, eine vernünftige Kommunikation gewährleistet ist, sodass jeder weiß, wie er Schülerinnen und Schülerinnen erreicht, und dass Schülerinnen und Schüler wissen, wie sie ihre Lehrkräfte erreichen.
Alle diese Dinge haben wir dort zur Diskussion gestellt, immer mit dem Ziel, den Schulen Freiheiten zu geben, weil die Situation sehr unterschiedlich ist. Dafür haben wir das Corona-Kompensationspaket gemeinsam mit ihnen verhandelt und dann auf den Weg gebracht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Mehrwert einer Frage muss die Fraktion, die sie stellt, jeweils für sich beantworten.
Wir erheben keine weitergehenden Zahlen als die der Anzahl der Infizierten. Denn daraus leiten sich alle Maßnahmen ab, die für die frühkindliche Bildung und für das Schulsystem relevant sind. Darauf kommt es an, um dann die anderen bestmöglich zu schützen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neben den Verbänden und Gewerkschaften nehmen übrigens auch der Landesschülerrat und der Landeselternrat an den Gesprächen teil. Das, worauf wir uns gemeinsam geeinigt haben, ist Konsens in dieser Runde gewesen, nämlich eine Klammer darum zu setzen und zu fragen - was gelegentlich aus der Opposition immer wieder moniert wird -, wo eigentlich der Mindeststandard gesetzt werden soll und wie viel Freiheit in der Ausführung besteht.
Genau in diesem Kontext sind die Hinweise, die an die Schulen ergangen sind, zu sehen. Das war Gegenstand einer gemeinsamen Absprache. Vor
dem Hintergrund, dass es Gegenstand des Corona-Kompensationskonzeptes ist, dass Schulen noch mehr Freiheiten erhalten, als sie ohnehin bereits haben, ist das Ausdruck des Vertrauens in die gute Arbeit, die in den Schulen geleistet wird, nicht aber Ausdruck von Misstrauen, wie Sie dies unterstellt haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Försterling, ich gehe davon aus, dass Sie die Debatte um die Ausstattung von Lehrkräften mit Endgeräten verfolgt haben. Klar ist, dass das, was der Bund gemeinsam mit den 16 Bundesländern plant, noch nicht den Status einer Verwaltungsvereinbarung erreicht hat. Das wird abgewartet werden müssen.
Wenn es allerdings um eine Erweiterung des DigitalPaktes geht, dann wird es - das wird Ihnen vor dem Hintergrund des DigitalPaktes an sich und auch vor dem Hintergrund der bisherigen Nachträge klar sein - einen entsprechenden Landesanteil geben. Um welche Höhe es dabei geht und wie umfangreich das Paket sein wird, obliegt den weiteren Verhandlungen, die, so glaube ich, in der nächsten Woche fortgesetzt werden.
Jetzt brauche ich noch ein Stichwort zur zweiten Frage.
- Vielen Dank.
Sie wissen, dass das Land nicht über eine Rechnungslegung verfügt, aus der sich ergibt, wie viele Geräte beschafft worden sind. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Mittel nach der Richtlinie, nämlich 52,5 Millionen Euro, ausgekehrt sind. Das heißt, die Schulträger haben diese Mittel erhalten und können sie einsetzen.
Ich sage Ihnen aber auch ganz deutlich: Über die Frage, wie viel sich in der konkreten Beschaffung befindet, können wir logischerweise keinen abschließenden Überblick haben, was übrigens auch daran liegt, dass auch dort das Vergaberecht gilt und dass es, wenn ich dies richtig verstanden habe, die eine oder andere Vergaberüge gibt. Das ist hochgradig ärgerlich. Aber wir haben es mit geltendem Recht zu tun, das von uns akzeptiert werden muss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die konkrete Anzahl wird mit den Meldungen zum Stichtag erhoben. Eine abschließende Auswertung liegt noch nicht vor.
Vor der Sommerpause haben wir gesagt, dass theoretisch ungefähr 10 % der Lehrkräfte davon Gebrauch machen könnten. Nach den Rückmeldungen aus den Schulen sind es aber deutlich weniger. Viele Lehrkräfte, die formal zu einer Risikogruppe gehören, gehen in die Schulen und ste
hen dort für den Präsenzunterricht zur Verfügung, wofür ich mich noch einmal ganz ausdrücklich bedanke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich beobachten wir bei jedem Corona-Fall in den Schulen auch den Hintergrund, und wir stellen uns die Frage: Woher ist das Virus gekommen, und wie wird es verbreitet? - Wir haben bisher keinerlei Indizien dafür, dass Lehrkräfte in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise in Schule wirken. Von daher haben wir keine Planungen über das hinaus, was wir zum Tragen von Masken in Schule, nämlich außerhalb des Unterrichts, vorgegeben haben. Dass man sich immer den Stand der Entwicklung anschauen muss, ist, so glaube ich, selbstverständlich. Aber es gibt keine aktuellen Planungen dazu.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eingangs will ich sagen, dass es für die von Ihnen aufgestellte These überhaupt keine Belege gibt. Sie ist pauschal, und mit nichts ist zu hinterlegen, dass dem so ist, wie Sie dies gerade dargestellt haben.
- Wenn Sie eben zugehört hätten, hätten Sie bemerkt, dass ich Ihnen erläutert habe, über welche Zahlen wir verfügen und wie wir weitere Zahlen erheben.
- Dann hätten Sie die Zusatzfrage nicht gestellt.
Was die Aufgaben der Lehrkräfte, die im Homeoffice sind, angeht, so haben wir eine ganze Liste an Möglichkeiten genannt. Die Schulleitung entscheidet, wie diese Lehrkräfte konkret eingesetzt werden. Das kann das Erstellen von Materialien für Schülerinnen und Schüler sein, die selber von zu Hause aus lernen. Das kann die Korrektur von eingesandten Aufgaben sein. Das kann konzeptionelle Arbeit sein.
Es gibt eine große Breite an Möglichkeiten, was Lehrkräfte, die für den Präsenzunterricht nicht zur Verfügung stehen, von zu Hause aus machen können. Was das konkret ist, ist von der jeweiligen Schule und den Bedarfen an der betreffenden Schule abhängig.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mich verwundert, ehrlich gesagt, erstens das Wort „nur“ in Ihrer Frage. Schauen Sie sich einmal Förderprogramme und die jeweiligen Zeiträume an! Von Beginn der Sommerpause bis jetzt sind in einem sehr kurzen Zeitraum die Mittel ausgeschöpft worden. Das ist ein guter Beleg dafür, wie schnell vor Ort gearbeitet wird, wie gut und wie schnell unsere Schulträger arbeiten, um in die Umsetzung zu kommen. Ich finde, man darf in dieser Runde auch einmal wertschätzen, was dort geleistet wird.
Zweitens: Ihre Anfrage suggerierte, dass das bisher noch an gar keiner Stelle passiert ist. Auch das ist ausdrücklich falsch. Unabhängig vom dem Nachtrag zum DigitalPakt habe ich Ihnen hier mehrfach im Plenum erläutert, dass wir für die Zeit des Lockdowns und für die Zeit danach bis zum Inkraftsetzen der Richtlinie des Ersten Nachtrages den DigitalPakt an sich geändert haben und die Nachrangigkeit der Endgerätebeschaffung aufgehoben haben. Das heißt, an ganz vielen Schulen wurden über diesen Weg bereits Mittel ausgegeben und Geräte angeschafft.
Ich kann Ihnen übrigens berichten, dass ich noch vor der Sommerpause bei einem Schulträger in der
Region Hannover war, der an die Schulen in seinem Zuständigkeitsbereich Endgeräte verteilt hat.
Wann daraus das letzte Gerät beschafft wird, liegt aber nun mal nicht nur in der Hand der Schulträger bei der Beschaffung, sondern es liegt auch an dem, was ich gerade versucht habe, zu erläutern: Es gilt auch, das Vergaberecht zu beachten. Dort, wo wir Vergaberügen haben, müssen wir mit einer Verzögerung rechnen. Das finde ich in der Sache nicht schön, aber trotzdem ist das geltendes Recht. Daher kann nicht gesagt werden, wann das letzte Endgerät bei den Schülerinnen und Schülern ankommt, da das u. a. auch vom Lösen dieser Frage abhängt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein - um es vorsichtig auszudrücken - bewegtes Schulhalbjahr, wie wir es noch nie erlebt haben und welches uns alle vor ganz besondere Herausforderungen gestellt hat, geht in zwei Wochen zu Ende.
Nach der vollständigen Schließung der Schulen am 16. März, der Vorbereitung und der erfolgreichen Durchführung der Abschluss- und Abiturprüfungen und einer Übergangsphase der stufenweisen Rückkehr aller Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht sind die Planungen für das neue Schuljahr auf den Weg gebracht, trotz unklarer Entwicklung der Infektionslage.
All dies stellt einen wahren Kraftakt für alle Beteiligten dar. Ich nehme die Dringliche Anfrage gerne zum Anlass, allen Beteiligten noch einmal ganz ausdrücklich für ihr Engagement zu danken.
Meine Damen und Herren, wir werden vor Beginn der Sommerferien, und zwar nächste Woche, das Szenario vorstellen, von dem wir uns wünschen und erhoffen, dass es zum neuen Schuljahr eintritt. Wir werden auch darüber unterrichten, welche organisatorischen Voraussetzungen dafür erforderlich sind.
Drei Szenarien sind denkbar: erstens der eingeschränkte Regelbetrieb - das ist abhängig vom Schutz vulnerabler Gruppen -, zweitens ein hybrider Schulbetrieb unter einem erhöhten Infektions
geschehen und drittens erneute komplette Schulschließungen aufgrund einer, gegebenenfalls regional, erheblich erhöhten Infektionslage.
Auf Ebene der KMK haben die Länder das gemeinsame Ziel formuliert, dass der Regelbetrieb, soweit das Infektionsgeschehen es zulässt, mit Beginn des kommenden Schuljahres wieder aufgenommen werden soll. Dieses gemeinsame Vorgehen ist zu begrüßen. Es entspricht auch dem niedersächsischen Wunsch nach so viel Normalität wie möglich. Daher wird auch auf der Basis von Normalität geplant. Diese Klarheit, Handlungssicherheit und Planbarkeit sind wichtig für die Schulen, aber auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte.
Ein Regelbetrieb ist allerdings nur dann möglich, wenn die Infektionszahlen es zulassen und die Abstandsregelung für die Schülerinnen und Schüler zugunsten sonstiger Hygienemaßnahmen entfallen kann. Das sind zwingende Voraussetzungen.
Die KMK hat dafür einen Rahmen definiert, den wir in Niedersachsen im Sinne der Schulen, der Lehrkräfte, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Schülerinnen und Schüler ausfüllen werden. Dabei geht es auch darum, wie die Risikogruppen wirksam geschützt werden können. Das Konzept gilt es dabei ständig zu überprüfen und kontinuierlich, soweit nötig, an die dynamischen Entwicklungen anzupassen. Das wird auch über den Sommer hinweg gelten. Wir werden daher das Szenario, das nächste Woche vorgestellt wird, und den zugehörigen Leitfaden vier Wochen und zwei Wochen vor Beginn des Schuljahres 2020/2021 auf Umsetzbarkeit auf Basis der jeweiligen Situation überprüfen.
Ich erlaube mir eine kurze Anmerkung: Beim Verlesen der Dringlichen Anfrage hat die Kollegin Hamburg gesagt, „normalerweise“ plane man im Mai. Genau das ist der entscheidende Unterschied: Es ist eben nicht normal. Wir stehen vor anderen Herausforderungen, die andere Abläufe erfordern.
Derzeit diskutieren wir mit den Beteiligten, den Bildungsverbänden und den Vertretungen der Eltern und der Schülerschaft über möglichst gute und einvernehmliche Lösungen. Hierzu gilt es auch, die bisherigen Erfahrungen vernünftig auszuwerten, einen mutigen Blick nach vorne zu richten und vor allem die Expertise der Betroffenen und Beteiligten selbst zu hören. Ich habe mich deshalb sehr gefreut, dass die Verbände und Inte
ressenvertretungen sich auf meine Anfrage vom 15. Juni hin bereit erklärt haben, Erfahrungen, Wünsche und auch Forderungen einzubringen. Sie alle helfen uns, im Rahmen der Willensbildung der Landesregierung zu einem möglichst einvernehmlichen Weg zu kommen.
Es war und es ist für mich wichtig, dass der Schulbetrieb vorsichtig anläuft. Ziel muss zunächst sein, Schülerinnen und Schülern ihren Pflichtunterricht gemäß der Stundentafel zu erteilen. Mit Blick auf die vulnerablen Lehrkräfte und die nicht lehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das eine anspruchsvolle Aufgabe. Übrigens gilt das selbstverständlich auch für die vulnerablen Risikogruppen in der Schülerschaft.
Besonders wichtig ist uns weiterhin, möglichst schnell und umfassend mit Blick aufs neue Schuljahr die Verlässlichkeit der Grundschulen zu sichern. Gerade die ganz jungen Schülerinnen und Schüler sind auf diesen verlässlichen Rahmen besonders angewiesen. In einem weiteren Schritt können dann die Zusatzangebote, Wahlunterricht und insbesondere der Ganztag, außerunterrichtliche Aktivitäten und die berufliche Orientierung in den Blick genommen werden. All dies ist dann auch Gegenstand der Szenarien.
Es muss dabei jedoch immer klar sein: Auch nach den Sommerferien wird das Virus nicht verschwunden sein. Für den Fall, dass sich die Infektionszahlen wieder erhöhen, werden wir trotz des Wunsches nach möglichst viel Normalität auch alternative Pläne benötigen, um schnell und flexibel reagieren und gegebenenfalls in ein anderes Szenario zurückfallen zu können. In diesem Fall werden dann wieder geeignete Maßnahmen - wie z. B. eine Kombination von Präsenzunterricht und Lernen zu Hause und die Rückkehr zu geteilten Lerngruppen - umzusetzen sein, auch um eine flächendeckende Schließung der Schulen zu vermeiden. Die Regelungen, die sich bisher bewährt haben - seien es die Erlasse für das Lernen zu Hause oder die Vorgaben zur Leistungsbewertung -, werden derzeit weiterentwickelt und auf das kommende Schuljahr angepasst.