Beim Gefährder handelt es sich, wie gerade ausgeführt, um eine Einstufung durch die Polizei, die nichts damit zu tun hat.
Jetzt kommt das Punktesystem. Das BKA hat gesagt: Wir machen uns mal Gedanken darüber, wie wir mit ausländischen Intensivstraftätern umgehen - aber ohne automatische Rechtsfolge, lieber Belit. Auch das ist falsch.
Es soll keinerlei automatische Rechtsfolge geben. Der Punktekatalog soll lediglich einen Anhaltspunkt dafür liefern, wann der Punkt erreicht ist, an dem das Ausweisungsinteresse des deutschen Staates schwerer wiegt als das Bleibeinteresse desjenigen, um den es geht. Es geht um einen Anhaltspunkt, nicht mehr und nicht weniger.
- Sie lachen, weil Sie eine Schwäche haben - „eine“ ist untertrieben -: Sie lesen die Gesetze nicht.
Sie verstehen sie offenbar auch nicht. Ansonsten müssten Sie doch jubeln, dass dieses Land so fantastische Regelungen hat, die absolut klar und für jedermann transparent regeln, was schon die Römer wussten: Keine Strafe ohne Gesetz.
Genau darum geht es hier: Die Einstufung muss klar sein, und daraus kann die Rechtsfolge abgeleitet werden.
Wer ausgewiesen wird, hat ein Rechtsmittel. Wenn die Gerichte so entscheiden wie in dem Fall der beiden Menschen aus Göttingen, dann hat der Rechtsstaat gewonnen und gezeigt, dass er wehrhaft ist. Solch einen Rechtsstaat wünsche ich mir und nicht einen, der die Gesetze anwendet, wie er will.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Beratung ist damit beendet.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/598 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die eindeutige Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt und der Antrag der Fraktion der AfD abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren, für heute haben wir es geschafft. Weitere Tagesordnungspunkte sind heute nicht zu behandeln.