Boris Pistorius
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und den veränderten Rahmenbedingungen ist heute schon vieles - auch vieles Richtige - gesagt worden. Die Folgen dieser Pandemie - das ist klar - sind auch im Bereich des Ministeriums für Inneres und Sport deutlich zu spüren.
Die bevorstehende Verfügbarkeit eines Impfstoffs - oder sogar mehrerer Impfstoffe - sowie die im Aufbau befindlichen Impfzentren lassen uns zwar allmählich Licht am Ende des Tunnels sehen, doch bis dahin ist es noch ein langer Weg.
Natürlich hat die Bekämpfung der Pandemie aktuell und auch absehbar im Jahre 2021 Vorrang. Gleichzeitig müssen wir aber darauf achten, dass zentrale Aufgaben nicht vernachlässigt werden, sondern dass wir bei ihnen weiter vorankommen. Das ist ein Balanceakt unter schwierigen Bedingungen.
Mit dem vorliegenden Haushalt für den Geschäftsbereich meines Hauses ist es uns gelungen, das Gleichgewicht in dieser Lage zu wahren. Wir bekämpfen die Pandemie auf allen Ebenen und stellen gleichzeitig die notwendigen Weichen für die Zukunft.
Lassen Sie mich einige Schwerpunkte nennen:
Der erste Bereich, den ich an dieser Stelle natürlich darstellen möchte, sind die Mittel, die der niedersächsischen Polizei künftig zur Verfügung stehen werden. Ein ganz wichtiger Schritt - es ist angesprochen worden, aber es ist mir besonders wichtig, weil es mich über Jahre auch auf den IMKs beschäftigt hat - zur Stärkung der Polizeiarbeit wird die Bund-Länder-übergreifende Harmonisierung der polizeilichen IT sein. Es geht um nicht mehr und nicht weniger, meine Damen und Herren, als um die gemeinsame Aufgabe, das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder zu vereinheitlichen und zu harmonisieren. Dasselbe gilt für die IT der ermittlungsführenden Dienststellen und der Zollverwaltung.
Die finanzielle Beteiligung Niedersachsens an dem dafür neu eingerichteten IT-Fonds wird mit dem Haushalt 2021 sichergestellt. Rund 3,8 Millionen Euro stehen dafür im Jahr 2021 zur Verfügung.
Von der Zusammenarbeit von Bund und Ländern - das sage ich sehr deutlich - und der Schaffung einheitlicher Standards im polizeilichen IT-Bereich wird die niedersächsische Polizei nachhaltig profitieren - und damit wir alle in Niedersachsen.
Besonders wichtig, meine Damen und Herren, ist mir auch: Eine starke Polizei braucht entsprechendes Personal. Ich habe mich deshalb seit meinem Amtsantritt im Jahre 2013 schon mit Nachdruck dafür eingesetzt, die niedersächsische Polizei umfassend zu stärken. Mit mehr als 22 000 Stellen im Polizeivollzug - inklusive der Anwärterstellen -
haben wir einen historischen Höchststand erreicht.
Dieses deutliche Plus an Polizei macht unser Land nicht nur sicherer; es hat es uns u. a. im vergangenen Jahr auch ermöglicht, eine wichtige strategische Organisationsanpassung vorzunehmen.
Ich sage an dieser Stelle sehr deutlich: Wir haben sinkende Kriminalitätszahlen. In diesem Jahr - das sagen alle zu Recht - hat das viel mit Corona zu tun. Aber wir hatten auch in den drei oder vier Jahren davor schon sinkende Kriminalitätszahlen. Das ist der Erfolg einer herausragend guten Arbeit der niedersächsischen Polizei.
Meine Damen und Herren, mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 und dem Nachtragshaushalt 2018 wurden insgesamt 650 zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten im Vollzug geschaffen. Die daraufhin zum 1. April und 1. Oktober 2018 eingestellten Anwärterinnen und Anwärter werden ihr Studium an der Polizeiakademie im kommenden Jahr abschließen und dann die Polizei unmittelbar und echt verstärken. - Meine Damen und Herren, dafür wird es dann erforderlich sein, mit dem Haushalt 2021 die genannten 650 Anwärterstellen in Kommissarstellen umzuwandeln.
Mich freut zudem sehr - auch wenn es in der Summe ein kleiner Betrag ist, ist mir das sehr wichtig -, dass nach den parlamentarischen Beratungen nun weitere 200 000 Euro für unsere 2019 gestartete Initiative „Polizeischutz für die Demokratie“ zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle nutze ich sehr gerne die Gelegenheit, noch einmal ein herzliches Dankeschön an die Beschäftigten der niedersächsischen Polizei zu richten - übrigens gerade auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die niedersächsische Polizei hat sich in den vergangenen Monaten wieder einmal und ganz besonders als das gezeigt, als das wir sie immer sehen wollten, nämlich als eine Bürgerpolizei, die konsequent, aber umsichtig und angemessen mit dieser auch für sie außerordentlich schwierigen - und neuen - Situation umgeht. Die Art und Weise, wie sie Regelungen durchgesetzt und die Bürgerinnen und Bürger auf ihr Verhalten angesprochen hat, hat bei mir zu einer großen Anzahl von positiven Zuschriften und Meinungsäußerungen geführt, über die ich als verantwortlicher Minister mich außerordentlich gefreut habe.
Das ist ein gutes Signal und zeigt: Die Polizei in Niedersachsen genießt nach wie vor allergrößtes Vertrauen bei den Menschen in unserem Land.
Ein zweiter Schwerpunkt ist die Landesaufnahmebehörde in Niedersachsen. Fakt ist: Die LAB NI ist organisatorisch und personell gut aufgestellt. Das ist in diesem Jahr einmal mehr deutlich geworden. Wir haben auch in Corona-Angelegenheiten wenige Schwierigkeiten gehabt in unseren überschaubar großen Einrichtungen, die gut und verantwortlich geführt werden.
Dennoch ist es unverzichtbar, die vorhandenen Unterbringungskapazitäten zu erweitern. Das hat mehrere Gründe. Zum einen wird sich - das ist angesprochen worden - die Verweildauer bestimmter Personengruppen in den Einrichtungen der Landesaufnahmebehörde verlängern; das ist u. a. eine Folge des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, des „GeordneteRückkehr-Gesetzes“, das im August 2019 verkündet wurde. Außerdem - das haben wir sehr früh in den Blick genommen - wird aller Voraussicht nach Ende 2022 eines der beiden großen Ankunftszentren in Niedersachsen, der Standort Bad Fallingbostel, zur Eigennutzung an die Bundeswehr zurückgegeben werden müssen.
Im Kapitel 0328 ist deswegen eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 21 Millionen Euro für die Anmietung eines neuen Standortes für eine Erstaufnahmeeinrichtung für die Landesaufnahmebehörde veranschlagt. Zusammen mit der Landesaufnahmebehörde prüfen wir aktuell intensiv die Möglichkeiten der Erweiterung der Kapazitäten, und zwar sowohl im vorhandenen Bestand der LAB NI als auch Alternativen anderer Art. Die besonderen Erfahrungen dieses Jahres, d. h. die sichere Aufnahme zahlreicher Menschen in Zeiten einer Pandemie, fließen in diese Prüfung natürlich ein.
Meine Damen und Herren, der dritte Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist der Bereich des Katastrophenschutzes. Die Corona-Pandemie zeigt einmal mehr: Der niedersächsische Katastrophenschutz funktioniert sehr gut. In ganz Niedersachsen unterstützen die Einheiten des Katastrophenschutzes bei der Bewältigung der Pandemie.
Es ist und bleibt jedoch unverzichtbar, den Bevölkerungsschutz in Niedersachsen weiterzuentwickeln, um mit den gestiegenen Anforderungen -
insbesondere mit Blick auf die weitreichenden Folgen des Klimawandels - Schritt zu halten.
Trotz der geringen finanziellen Spielräume ist es gelungen, zusätzliche Haushaltsmittel insbesondere für die Bekämpfung von Vegetationsbränden bereitzustellen. Insgesamt 10 Millionen Euro für Fahrzeuge der Fachrichtung Brandschutz im Katastrophenschutz werden in der Mittelfristigen Planung zusätzlich veranschlagt. Mit dem Haushaltsplanentwurf 2021 wird damit der 2020 einmalig um rund 1 Million Euro erhöhte Ansatz bis 2024 fortgeschrieben und um weitere 1,5 Millionen Euro aufgestockt. Im Haushaltsplan für 2021 ist außerdem neben dem erhöhten Ansatz eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7,5 Millionen Euro veranschlagt. Damit können bis 2021 entsprechende Förderungen der Kommunen bereits über die vollen 10 Millionen Euro ausgesprochen werden.
Der vierte Bereich, die Digitalisierung, ist bereits sehr ausführlich angesprochen worden. Deswegen will ich mich hier zeitlich beschränken.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass wir die Mittel für den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur und die Entwicklung der entsprechenden Lösungen im Sondervermögen mit besonderem Vorrang bedenken. Darüber hinaus werden in den nächsten Jahren jedoch auch für den Betrieb erhebliche Mittel erforderlich werden. Die Planung für die hierfür erforderlichen Mittelbedarfe kann jedoch naturgemäß erst dann seriös durchgeführt werden, wenn das Verfahren steht und damit bekannt ist, welcher Aufwand für Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung entsteht. Daher wächst dieser Mittelbedarf dann über die Jahre an.
Als Sportminister will ich schließlich nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass wir im Rahmen der parlamentarischen Beratung des Haushaltes für ein weiteres Jahr 500 000 Euro für das Programm „Integration im und durch den Sport“ zur Verfügung stellen können und 150 000 Euro für die weitere Förderung von Special Olympics in Deutschland und in Niedersachsen. Ich danke den Regierungsfraktionen für die Bereitstellung dieser Mittel.
Mit der Finanzhilfe, der Mehreinnahmen aus der Glücksspielabgabe, den zusätzlichen Mittel für den Sportstättenbau sowie dem Corona-Sonderprogramm stehen dem organisierten Sport damit 2021 mehr als 50 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.
Ich wiederhole einmal: 50 Millionen Euro! Ein Höchstwert in der Geschichte des Landes Niedersachsen, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, ich denke, dieser Überblick über einige zentrale Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen des Haushaltsschwerpunktes Inneres und Sport zeigt deutlich: Es ist uns in dieser für uns alle nach wie vor außergewöhnlichen und belastenden Situation gelungen, wichtige Weichen für die Zukunft zu stellen. Trotz der finanziellen Zwänge durch die COVID-19-Pandemie sind wir mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport sehr gut aufgestellt, um den Herausforderungen auch im kommenden Jahr und darüber hinaus erfolgreich begegnen zu können.
Ich danke allen Beteiligten aus meinem Haus und aus dem Hohen Hause hier für die hervorragende Zusammenarbeit und bitte Sie, dem Entwurf für den Einzelplan 03 zuzustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Menge, die Antwort liegt in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes in Celle, weil alle Maßnahmen in der Landesaufnahmebehörde vor Ort in Abstimmung mit den dortigen Gesundheitsämtern geschehen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Augenblick sind mir keine Fälle von ausreisepflichtigen Afghanen bekannt, die in Sammelabschiebungen involviert wären.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um das noch einmal zu sagen: Das Gesundheitsamt stimmt unter Berücksichtigung der räumlichen Bedingungen, der Separierungsnotwendigkeiten und anderem mit der zuständigen Landesaufnahmebehörde vor Ort, mit der jeweiligen Unterkunft ab, was angemessen ist und was nicht. Die Leitung der Landesaufnahmebehörde ist nicht befugt, zu intervenieren. Das Gesundheitsamt stellt fest, was sich unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten empfiehlt. Danach wird eine Entscheidung getroffen. Unangenehm ist das allemal - darüber müssen wir uns nicht unterhalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es kommt darauf an, welche Unterkünfte gemeint sind.
In der Landesaufnahmeeinrichtung haben wir keine Erweiterungsmöglichkeiten. Wir nutzen die Spielräume, die wir dort haben, für Einzel- bzw. Zweifachunterbringung und zur Separierung. Darauf sind wir eingestellt. Das funktioniert bisher auch.
Was die kommunalen Unterkünfte angeht, bin ich nicht in der Lage, Ihnen dazu eine Antwort zu geben, weil das in jeder Kommune, wie Sie als langjähriger Kommunalpolitiker natürlich wissen, unterschiedlich geregelt ist und in jeder Kommune unterschiedliche Möglichkeiten zum Ausweichen bestehen. Von daher kann diese Frage jedenfalls an dieser Stelle nicht beantwortet werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Landesaufnahmeeinrichtungen gilt bei der Beschulung das Kohortenprinzip pro Klasse, wie mir gerade mitgeteilt wurde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bilder von Leipzig haben wir alle vor Augen: rund 20 000 Menschen dicht an dicht, ohne Abstand, die allermeisten ohne Maske - eine diffuse Mischung aus CoronaLeugnern, Impfgegnern, Esoterikern, Rechtspopulisten und Rechtsextremisten.
Meine Damen und Herren, ich werde hier keine Bewertung des Einsatzes und auch keine Kommentierung dazu vornehmen. Aber eine Sache liegt mir am Herzen: Wenn Entscheidungen staatlicher Institutionen unterschiedlicher Ebenen dazu führen, dass die Polizei - Polizistinnen und Polizisten in großer Zahl - wieder einmal zum Prellbrock wird, dann, meine Damen und Herren, schwillt mir allmählich der Kamm.
Wir haben es zu tun mit einer außerordentlich schwierigen Lage, und wer auch immer welche Entscheidung zu verantworten hat - von Leipzig über Dresden und Bautzen -, der sollte sich bewusst sein: Ja, Polizei ist dafür da, Gefahren abzuwehren und die Freiheit, die Rechte, den Rechtsstaat und die Demokratie zu schützen. Aber sie sollte nicht herhalten als die Institution, die am Ende die Fehler oder die falschen Entscheidungen anderer - oder auch den fehlenden Mut, richtige Entscheidungen zu treffen - ausbaden muss. Das dürfen wir unseren Polizistinnen und Polizisten nicht länger zumuten. Die Zeiten sind schwer genug, und sie werden noch schwerer, meine Damen und Herren.
Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen gibt es auch anderswo in Deutschland. Übrigens ist am Freitag auch eine in Hannover angemeldet, von einem Vertreter dieser Bewegung. Mit einem Infobus soll eine Demonstration auf dem Opernplatz stattfinden. Bislang geht man laut Veranstalter von 200 bis 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus.
Überwiegend - Leipzig, Dresden, Stuttgart, Berlin sind Ausnahmen - wird bislang friedlich demonstriert. Aber wir sehen an den jüngsten Ereignissen, dass sich das zunehmend zu ändern scheint, und zwar auch in zunehmend großer Zahl. Wir in Niedersachsen, das kann ich Ihnen versichern, sind im Hinblick auf die Radikalisierung dieser Bewegung sehr, sehr wachsam. Wir haben es zu tun mit einer eher unübersichtlichen, heterogenen, zusammengeschlossenen Gruppe, die sich unter dem Dach der Ablehnung der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie zusammengefunden hat.
Es kann kein Zweifel bestehen, meine Damen und Herren: Das Versammlungsrecht und der Grundsatz der freien Meinungsäußerung sind unverrückbare Grundpfeiler unserer Verfassung. Und darum
müssen wir es als starke Demokratie nicht nur ermöglichen, dass diese Veranstaltungen durchgeführt werden, sondern wir müssen auch aushalten, was da gesagt wird, und sei es noch so ein großer Unsinn - solange es nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und unsere Grundwerte geht. Dabei gilt aber gleichzeitig: Das Grundrecht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit ist ebenfalls ein außerordentlich hohes Gut, und das muss in der aktuellen Lage eben immer wieder einbezogen und abgewogen werden. Und das heißt eben auch: Das Recht darauf, seine Meinung frei zu äußern, dafür zu demonstrieren und sich zu versammeln, entbindet nicht von der Pflicht, sich an Auflagen und Gesetze zu halten. Jeder, der das nicht versteht, versteht unser System, unsere Demokratie nicht, meine Damen und Herren.
Die Niedersächsische Corona-Verordnung trägt diesem Balanceakt, der schwierig ist, Rechnung, indem Versammlungen unter freiem Himmel von den Kontaktbeschränkungen der Verordnung ausgenommen sind. Auch sieht die Verordnung bislang keine Versammlungsverbote vor. Gleichzeitig müssen aber Schutzmaßnahmen wie das Einhalten der Abstände und das Tragen von Masken eingehalten werden, um die Gesundheit von Menschen zu schützen.
Um die Versammlungsbehörden in der aktuellen Situation bei ihren schwierigen Entscheidungen zu unterstützen, hat die Landesregierung an die Kommunen und die Polizeibehörden schon vor geraumer Zeit Hinweise für mögliche Maßnahmen und Beschränkungen bei Versammlungen herausgegeben, und natürlich reden wir im Kreise der Innenministerinnen und Innenminister auch längst darüber. Entscheidend ist hier, die Balance zu finden, meine Damen und Herren. Das sage ich ausdrücklich auch mit Blick auf die Polizei, die von diesen Versammlungen immer als Erste betroffen ist und dabei einem besonders hohen Gefährdungsgrad ausgesetzt ist.
Auch an dieser Stelle möchte ich deshalb die Gelegenheit nutzen, den niedersächsischen Polizistinnen und Polizisten noch einmal ausdrücklich für ihren herausragenden Einsatz zu danken, der sich in der aktuellen Pandemie wieder einmal ganz besonders zeigt.
Meine Damen und Herren, nicht alle, die gegen die Corona-Maßnahmen auf die Straße gehen, sind Neonazis und Rechtsextremisten. Einige? Viele? Genau wissen wir es nicht, und das verändert sich ja auch. Aber - und das wird zunehmend zum Problem - sie machen sich immer wieder, ob sie es wollen oder nicht, mit Rechtsextremisten gemein, die mit ihnen Seite an Seite demonstrieren oder sogar vorangehen, um Polizeiblockaden zu durchbrechen. Dafür gibt es zahlreiche Belege. Die Bilder der Reichsflaggen vor dem Reichstag in Berlin sind uns allen noch in Erinnerung.
Ein weiteres unglaubliches Beispiel ist etwa - wir haben es gerade gehört - die für 18.18 Uhr angemeldete und inzwischen wieder abgesagte Demonstration in Braunschweig. Das bedarf keiner weiteren Kommentierung, meine Damen und Herren.
Der Einfluss von Rechtsextremisten auf die Szene und die Demonstrationen gegen die CoronaMaßnahmen kann nicht wegdiskutiert werden, und er darf nicht unterschätzt werden.
Gleichzeitig sehen wir: Die Bewegung der CoronaLeugner radikalisiert sich auch von innen heraus, und zwar auch ohne Einfluss von rechts. Alle Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden als vermeintlich diktatorisch bezeichnet, und zwar aus zahlreichen unterschiedlichen politischen und ideologischen Richtungen dieser Bewegung. Allein die Tatsache aber, dass wir in einem Land leben, in dem Menschen jedes Wochenende frei demonstrieren können, einem Land, in dem die Gerichte eine strenge Kontrolle des Regierungshandelns vornehmen und dabei auch Verordnungen der Exekutive teilweise aufheben, zeigt übrigens, wie absurd diese Vorwürfe sind.
Was heißt das, meine Damen und Herren, nun alles für Niedersachsen? Wir sehen uns sehr genau an, wer zum Umfeld dieser Gruppierung gehört, und wir beobachten weiter sehr genau, wie dynamisch sich die Radikalisierung innerhalb dieser Szene vollzieht. Wir werden weiterhin mit dem notwendigen Augenmaß, aber - das sage ich sehr deutlich - auch mit der entsprechenden Entschlossenheit vorgehen. Wir können - das bleibt so - dabei über jede Maßnahme diskutieren. Ja, das sollen und das müssen wir sogar. Aber das Verleugnen, meine Damen und Herren, kann und wird in letzter Konsequenz dazu führen, dass andere Menschen in ihrer Gesundheit massiv gefährdet werden und im schlimmsten Fall sterben.
Wer so etwas tut, meine Damen und Herren, der denkt nicht quer - der denkt viel zu kurz, der denkt gar nicht oder mit einer ganz anderen Zielrichtung. Weltweit sind mittlerweile mehr als 1 Million Menschen an Corona gestorben. Und noch sehr viel mehr Menschen müssen mit den teilweise massiven körperlichen und seelischen Folgen dieser Krankheit leben. Über 50 Millionen Menschen haben sich angesteckt.
Dass wir in Deutschland noch besser dastehen als viele andere, liegt auch daran, dass wir richtige Maßnahmen getroffen haben - meistens mit Augenmaß - und auch als Gesellschaft weitgehend solidarisch sind. Wir werden deshalb weiter sehr aufmerksam und entschlossen im Sinne unserer solidarischen Gemeinschaft, im Sinne unserer Gemeinschaft handeln.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie der Presse entnehmen konnten, ist am Samstag vergangener Woche in Drochtersen eine islamistisch motivierte, ausreisepflichtige Person festgenommen und zur Verhinderung geplanter Straftaten in Polizeigewahrsam genommen worden.
Ich bin sehr dankbar, dass die Sicherheitsbehörden durch ihr konsequentes Handeln und auch durch ihr länderübergreifendes Zusammenarbeiten einen möglichen islamistisch motivierten Anschlag vereitelt haben.
Bereits heute, also drei Tage später - und das ist der Kern der Mitteilung -, ist der Betreffende in sein Heimatland abgeschoben worden.
Dieses schnelle Handeln zeigt, dass der Rechtsstaat sich sehr wohl zur Wehr setzen kann und keine extremistischen Tendenzen duldet. Durch die erfolgreiche Abschiebung hat der Rechtsstaat zügig und konsequent gehandelt. Ich danke den beteiligten Behörden des Bundes und der Länder für ihren Einsatz.
Insbesondere die Bundes- und die Landespolizei sowie die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen haben diese zeitnahe Rückführung durch ihre Arbeit ermöglicht und dafür einen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger des Landes geleistet. Dafür danke ich allen Bediensteten, die diese Maßnahme in bester Kooperation durchgesetzt haben.
Aber auch die umgehende Aufnahmebereitschaft des Herkunftsstaats als Grundvoraussetzung für eine Rückführung möchte ich besonders hervorheben. Auch das ist keine Selbstverständlichkeit.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich - auch im Interesse diplomatischer Beziehungen - keine weiteren Einzelheiten zu dem Fall nennen kann.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kann überhaupt keinen Zweifel geben: Extremismus und Rassismus haben in der Polizei nichts zu suchen!
Polizistinnen und Polizisten sind Stellvertreter und Verteidiger des Rechtsstaates. Sie stehen für das Gewaltmonopol des Staates. Wer fremdenfeindliches und rechtsextremistisches Gedankengut in sich trägt und andere Menschen diffamiert, ist ein Feind unserer freiheitlichen demokratischen
Grundordnung. Jemand, der so etwas tut und von sich gibt, darf keine Polizeiuniform tragen. Da bin ich völlig klar, meine Damen und Herren.
Die jetzt in Nordrhein-Westfalen oder Berlin bekannt gewordenen Fälle sind erschreckend, schockierend und völlig inakzeptabel. Aber dazu müssen wir dann auch sagen, meine Damen und Herren: Wir in Niedersachsen tun bereits seit vielen, vielen Jahren sehr, sehr viel, um Derartiges in Niedersachsen, ich will nicht sagen: zu verhindern - das wird uns im Zweifel nicht gelingen -, aber weitgehend auszuschließen und zu erschweren.
Ich will nicht alles wiederholen, was hier dazu gesagt worden ist. Aber wir sind ständig dabei, uns weiter zu verbessern. Wir tun alles, was wir können, in der Aus- und Fortbildung und im täglichen Dienst, um extremistische Weltanschauungen in der Polizei - genauso wie übrigens in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen - zu erkennen und zu bekämpfen.
Meine Damen und Herren, Bürgernähe, Toleranz und das entschiedene Eintreten gegen Diskriminierung sind nach meinem und unserem Verständnis fest im Selbstverständnis unserer Polizei verankert. Diese Einstellung, diese Haltung, wird schon
bei der Einstellung - wir haben es gehört - intensiv geprüft. Während des Studiums an der Polizeiakademie Niedersachsen wird ein besonderer Fokus auf die Rolle der Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat und auf berufsethische Aspekte gelegt. Zahlreiche Fort- und Weiterbildungen zu interkulturellen Kompetenzen haben sich ebenfalls längst - seit Jahren - etabliert.
Eine besondere Bedeutung - das will ich deswegen auch besonders hervorheben - hat auch unsere 2019 gestartete Initiative „Polizeischutz für die Demokratie“, die auch im Zusammenhang mit der GdP entstanden ist.
Lassen Sie mich noch ein Wort zur Ausbildung sagen. Als vor drei, vier Jahren in einigen Bundesländern gefordert wurde, Hilfspolizisten anzustellen - das wurde damals übrigens auch hier im Land gelegentlich gefordert - , habe ich mich sehr deutlich und konsequent dagegen gestellt, weil ich nichts davon halte, in einer „Schnellbesohlung“ Menschen mit einer pseudopolizeilichen Ausbildung auszustatten und dann mit einer Waffe auf die Straße zu schicken. Was daraus wird, kann man eindrucksvoll in den USA und anderswo sehen, meine Damen und Herren.
Ja, gerne.
Ich habe das schon vor einiger Zeit in einem anderen Kontext gelesen. Ich glaube, das war im Rundblick. Ich war einigermaßen darüber befremdet, anlasslos und ohne Verdachtsmomente auf Nachrichten auf dienstlichen oder privaten Geräten zuzugreifen. Das ist mit meinem Verständnis von Führung jedenfalls nicht vereinbar, meine Damen und Herren.
Zurück zum Projekt „Polizeischutz für Demokratie“. Ziel dieses Projektes ist es, die Widerstandskraft der Polizei gegen demokratiegefährdende Erscheinungen proaktiv weiter zu stärken. Wir haben dafür in Niedersachsen einen Oberbegriff - wenn Sie so wollen: ein Label - entwickelt, das inzwischen bundesweit von Experten als Fachbegriff genutzt wird und diese Widerstandskraft sehr schön bezeichnet. Wir sprechen von „demokratischer Resilienz“, meine Damen und Herren.
Ich will noch etwas hinzufügen: Seit Jahren machen wir in der Strategieentwicklung der Polizei hervorragende Erfahrungen damit, die Polizistinnen und Polizisten und übrigens auch das Personal in der Verwaltung bei der Entwicklung von Strategien einzubinden. Wir verbessern konkret seit Jahren unsere Fehlerkultur genau mit dem Anspruch, der beschrieben worden ist. Es gibt eine zunehmend offenere Kommunikation in der Polizei. Auch das ist Voraussetzung dafür, hier weitere wesentliche Schritte vorangehen zu können.
Aber alles das, meine Damen und Herren, ist keine Garantie und kein absoluter Schutz gegen inakzeptables Fehlverhalten von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Umso wichtiger ist es, jeden möglichen Fall von Rassismus oder Extremismus innerhalb der Polizei konsequent und genau zu untersuchen und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.
In diesem Zusammenhang will ich darauf hinweisen: In Niedersachsen haben wir seit dem 1. Juli 2014 eine Beschwerdestelle im Innenministerium eingerichtet. Hier haben nicht nur alle Bürgerinnen und Bürger, sondern auch alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Möglichkeit, auf Fehlverhalten in den eigenen Reihen aufmerksam zu machen.
Wichtig ist: Wir sprechen hier von einer unabhängigen Stabsstelle, die dem Staatssekretär zwar
zugeordnet ist, aber organisatorisch nicht an die Polizeiabteilung im Innenministerium angegliedert ist. Zudem evaluieren wir die Arbeit dieser Stelle und überprüfen, wo es Verbesserungspotenziale gibt, und zwar kontinuierlich und seit einiger Zeit. Ich freue mich, dass das hier auf breite Zustimmung zu stoßen scheint. Wir beschäftigen uns mit der Frage einer Anlaufstelle auch für anonyme Hinweise aus der Polizei, um ihnen besser und früher nachgehen zu können, um aber eben auch Beratung geben zu können. Wir sind also dauernd dabei, das Qualitätsmanagement innerhalb der Polizei und der Landesverwaltung als solcher auch im Sinne einer offenen Fehlerkultur weiter zu optimieren.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich betonen: Ich halte es für dringend angezeigt, diese oft sehr emotional geführte Debatte etwas mehr zu versachlichen. Dazu gehört - erlauben Sie mir den Hinweis -, dass solche Plakate der Grünen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenig hilfreich sind.
Das erweckt den Eindruck, als hätten wir ein riesiges Problem von Rechtsextremismus in der Polizei. Davon kann nun wahrhaftig keine Rede sein. Unsere Polizei ist bestens ausgebildet und steht auf dem Boden unserer Verfassung. Ich wiederhole gerne, was ich in letzter Zeit oft gesagt habe: Ich bin davon überzeugt, dass wir eine der besten Polizeien der Welt haben, meine Damen und Herren. Darauf sollten wir stolz sein.
Da ich glaube, dass wir immer noch besser werden können und dass wir in Niedersachsen seit Jahren auf dem richtigen Weg sind, habe ich übrigens schon vor zwei Wochen - die Studie selber ist schon länger im Gespräch, auch von mir - gemeinsam mit anderen Bundesländern den Vorschlag der GdP aufgegriffen, eine Studie über die Rahmenbedingungen des täglichen Alltags in der Polizei durchzuführen. Ich finde diesen Vorschlag gut. Er zeigt in die richtige Richtung. Er beleuchtet vielleicht noch nicht alles. Darüber wird zu reden sein. Aber klar ist: Herr Reul ist jetzt auch auf dem Dampfer angekommen, übrigens als erster
B-Innenminister. Ich freue mich sehr darüber. Es
wird Zeit, dass sich die anderen anschließen, meine Damen und Herren.
Dieser Vorschlag der GdP ist gut, weil das nämlich einer von mehreren möglichen Ansätzen ist - ich betone: von möglichen weiteren Ansätzen -, um zukünftig deutlich breiter angelegte Erkenntnisse darüber zu erlangen, wie es zu bestimmten Entwicklungen auch in der Polizei kommen kann: Rassismus, Extremismus, Racial Profiling. Es geht nicht darum, irgendjemanden an den Pranger zu stellen. Es geht nicht darum, einen Generalverdacht auszusprechen, sondern es geht darum, die Polizei von haltlosen Vorwürfen, wie wir sie in den letzten Monaten immer wieder gehört haben, zu entlasten und zu dokumentieren und zu beweisen, dass sie auf dem Boden unserer Verfassung steht.
Eine solche Studie sollte sich aber nicht nur auf Niedersachsen beschränken, sondern wir sollten hier im Konzert der Länder viel tun. Daher werde ich zunächst mit meinen Kollegen der SPDgeführten Ressorts Ende des Monats und auch bei der Herbst-IMK in Weimar im Dezember im Kreise der Minister gemeinsam mit Horst Seehofer sprechen, und zwar ohne Scheuklappen und ergebnisoffen. Ich bin sicher, wir werden zu einem guten Ergebnis kommen.
Aktuell kann ich sagen: Die niedersächsische Polizei ist beim Kampf gegen Rechtsextremismus und demokratiegefährdende Tendenzen sehr gut aufgestellt. Über unser Konzept und die vielen präventiven Maßnahmen wurde auch der Ausschuss für Inneres und Sport in der vergangenen Woche umfassend unterrichtet. Die Resonanz war - darüber habe ich mir sehr gefreut - sehr positiv.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein sicheres Niedersachsen braucht einen starken Brand- und Katastrophenschutz. Das gilt gerade mit Blick auf die unmittelbaren Folgen des Klimawandels. Wald- und Flächenbrände beschäftigen uns genauso wie Starkregenereignisse und Hochwasserlagen mit bedenklicher Regelmäßigkeit, und gerade Brände beschäftigen uns immer früher im Jahr.
Aber auch darüber hinaus ist die Welt unübersichtlicher und die Gefährdungslage komplexer geworden. Die aktuelle Corona-Pandemie zeigt einmal mehr unmissverständlich: Wir müssen bestmöglich auf alle erdenklichen Krisensituationen vorbereitet sein. Ganz entscheidend kommt es dabei immer wieder auf die überwiegend ehrenamtlichen Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen an.
In den kommenden Monaten wird es u. a. darum gehen, die großartige Arbeit z. B. des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu unterstützen. Daneben ist die Bewältigung der Corona-Krise aber eben auch
eine Einsatz- und Führungsaufgabe. Dafür brauchen wir leistungsfähige behördliche Strukturen und weiterhin ein schlagkräftiges Krisenmanagement - gerade bei unerwarteten und außergewöhnlichen Ereignissen.
Im Innenministerium haben wir daher strukturelle Konsequenzen gezogen. Nach den Erfahrungen aus der Flüchtlingsbewegung 2015/2016 haben wir die in Niedersachsen bewährte Kooperation mit den Aufgabenträgern im Katastrophenschutz verstetigt. Mit dem Landesbeirat Katastrophenschutz haben wir ein Gremium geschaffen, das eine effektive und schnelle Koordination gerade auch in Krisensituationen - wie derzeit - ermöglicht.
An dieser Stelle möchte ich sehr gerne die Gelegenheit nutzen, meine Damen und Herren, mich ausdrücklich und von Herzen bei den Hilfsorganisationen, den Feuerwehren und ihren Verbänden, den kommunalen Spitzenverbänden und bei unseren Partnern von THW und Bundeswehr für diese großartige Zusammenarbeit zu bedanken.
Meine Damen und Herren, wichtig war auch: 2018 und 2019 hat die Strukturkommission „Einsatzort Zukunft“ zentrale Zukunftsfragen des Brandschutzes detailliert bearbeitet. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen der Kommission werden in den Entwurf einer weiteren Novelle des Brandschutzgesetzes einfließen. Gleichzeitig haben wir uns entschieden, auch die staatlichen Behörden und Einrichtungen im niedersächsischen Bevölkerungsschutz neu und modern - d. h. vor allem fokussiert und gebündelt - aufzustellen. Durch die Gründung eines Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz wollen wir Aufsichtsbehörden und Schulungseinrichtungen des Landes in einer Behörde vereinen.
Sehr geehrter Herr Kollege Meyer, man muss sich schon wundern: Als Sie gerade gesprochen haben, habe ich gedacht: Gibt es eigentlich zwei Niedersachsen? Vielleicht eines hier und eines im Paralleluniversum?
Ihre Sichtweisen auf das Land Niedersachsen sind erschütternd. Das ist eine Frage von Sehstärke und Fokussierung. Ich kann Sie nur dringend ermuntern, sich die Realität anzugucken, und zwar die in diesem Universum und nicht die andere. Dann könnten Sie sich hier deutlich besser informiert zeigen, lieber Herr Meyer.
Zentrale Punkte unserer Reform sind:
Erstens. Wir bündeln Kompetenzen und erhalten für überörtliche Lagen eine leistungsstarke und hoch professionelle Einsatzreserve.
Zweitens. Das bisherige Kompetenzzentrum für Großschadenslagen wird zu einem Landeskatastrophenschutzstab für überörtliche Lagen mit festem Lagedienst im Innenministerium weiterentwickelt. Dadurch sollen die an Zahl und Komplexität, aber auch Dauer zunehmenden überörtlichen Lagen besser bewältigt werden. Gleichzeitig werden dafür notwendige planerische und konzeptionelle Arbeiten beschleunigt. Die seit über sieben Monaten laufende erfolgreiche Unterstützung
durch den Stab des Kompetenzzentrums in der Corona-Pandemie bestärkt uns in dieser Entscheidung, meine Damen und Herren.
Weitere Schwerpunkte dabei sind: Wie lassen sich kritische Infrastrukturen noch besser schützen? Und wie sieht die Konzeption der zivilen Verteidigung auf Landesebene aus?
In beiden Bereichen wollen wir systematische Verbesserungen erzielen. Neben der schon angesprochenen Brandschutzgesetznovelle wollen wir deshalb auch das Katastrophenschutzgesetz umfassend modernisieren, und zwar über die bereits Corona-bedingt umgesetzten Änderungen hinaus. Auch diese Novelle werden wir zeitnah in den Landtag einbringen.
Auch an dieser Stelle, lieber Herr Meyer: Wie man angesichts der Diskussion, die wir heute führen - vielen Dank übrigens für diese Aktuelle Stunde -, ernsthaft infrage stellen kann, dass das Land Niedersachsen wie ein Mann bzw. wie eine Frau gegen die Pläne von Spahn steht, irgendetwas am Rettungsdienst zu ändern, erschließt sich mir nicht. Denn an dieser Auffassung kann es überhaupt keine Zweifel geben.
Aber es passte ja so schön in den schlechten Abriss, den Sie hier vom Land Niedersachsen gemacht haben. Aber jedem sein Pläsir!
Im Katastrophenschutz verbessern wir daneben die Vorbereitung auf die Bewältigung von kerntechnischen Unfällen durch die 2019 eingeleiteten Beschaffungsmaßnahmen. 2021 stehen hierfür noch mal 5 Millionen Euro bereit. Die fortgesetzten
Zuwendungen des Landes an die Hilfsorganisationen für die Beschaffung von Fahrzeugen werden die ehrenamtlich getragenen Strukturen in der Fläche weiter stärken.
Insgesamt achten wir sehr genau darauf, mit den genannten Investitionen und getreu dem Leitbild, auf unerwartete Lagen bestmöglich vorbereitet zu sein, einen Doppel- oder einen Mehrfachnutzen zu schaffen.
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Maßnahmen, meine Damen und Herren, haben wir bereits in diesem Jahr den Aktionsplan „Vegetationsbrandbekämpfung“ auf den Weg gebracht. Auch das haben Sie merkwürdigerweise nicht erwähnt. Mittelfristig werden wir in den nächsten vier Jahren mit 10 Millionen Euro die Ausstattung der Feuerwehren mit geländefähigen Fahrzeugen und der nötigen speziellen Ausstattung verbessern. Auch das darf und muss hier gesagt werden.
Zugleich treiben wir den Ausbau der NABK weiter konsequent voran. Nach dem Spatenstich im Juni werden wir noch in diesem Jahr Richtfest beim Wirtschaftsgebäude feiern können. Weitere Baumaßnahmen schließen sich nahtlos und kontinuierlich an.
Für in diesem Jahr fertiggestellte Vorhaben und die nächsten Schritte - auch das will ich noch mal erwähnen - nimmt das Land insgesamt rund 20 Millionen Euro in die Hände.
Sie sehen also: Wir sind absolut auf dem richtigen Weg und bündeln alle Kräfte für den Brand- und Katastrophenschutz in Niedersachsen. Klar ist aber auch: Es braucht in den kommenden Jahren viel Einsatz, viel Mut und viele Ressourcen, um die Feuerwehren, Behörden und Organisationen im Katastrophenschutz bestmöglich aufzustellen.
Dafür werde ich mich auch weiter persönlich einsetzen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorab kann man feststellen: E-Sport ist längst kein Nischenthema mehr. Wir sprechen über ein weltweites Phänomen, das Millionen von Menschen erreicht und begeistert. Auch das große Interesse aller Fraktionen in diesem Haus zeigt das. Der digitale Breitensport ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen.
Mich freut sehr: Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag von SPD und CDU zur Förderung des digitalen Breitensports machen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um den E-Sport angemessen zu unterstützen.
Wichtig ist, dass wir uns einig sind, worüber wir beim Thema E-Sport sprechen. Ich will das noch einmal deutlich sagen, auch wenn es schon mehrfach erwähnt worden ist: Zum einen fallen hierunter die virtuellen Sportsimulationen, also Fußball - das kenne ich auch aus persönlicher Praxis -, Tennis und Basketball, nur eben nicht analog - ich kenne es in beiden Richtungen -, sondern digital. Zum anderen gibt es den Bereich E-Gaming, wo es wiederum um alle anderen virtuellen Spiel- und Wettkampfformen geht. Das reicht von EgoShootern wie „Counter-Strike“ über „League of Legends“ bis hin zu virtuellen Kartenspielen.
Der heutige Entschließungsantrag befasst sich ausdrücklich und ausschließlich mit den virtuellen Sportarten, nicht aber mit dem Bereich E-Gaming, und das ist richtig so.
Worum geht es? - Unser klares Ziel ist es, gemeinsam - das betone ich - mit dem Landessportbund Niedersachsen zu prüfen, inwiefern man die wachsende Bedeutung der virtuellen Sportarten im Vereins- und Breitensport fördern kann.
Die größte Herausforderung ist dabei aktuell die fehlende Anerkennung als Sport. Dadurch wird bislang auch der Status der Gemeinnützigkeit verwehrt, mit dem zahlreiche Erleichterungen und Privilegien verbunden sind. Damit es hier weiter vorangehen kann, sind nicht nur in meinem Haus, sondern ressortübergreifend zahlreiche Fragen zu klären.
Durch das Finanzministerium wird etwa zu prüfen sein, ob und unter welchen Voraussetzungen dem E-Sport die Gemeinnützigkeit zugesprochen werden kann. Das Sozialministerium wird vor der Aufgabe stehen, die gesundheitlichen Auswirkungen des E-Sports zu beleuchten.
Es ist ganz klar, um dieses Thema seriös anzugehen, müssen wir uns auch mit Themen wie Suchtgefahr, Prävention, Gesundheitsförderung und anderem beschäftigen.
Zusätzlich wird es aber auch darauf ankommen, traditionellen und virtuellen Sport eben nicht gegeneinander auszuspielen, sondern nach Möglichkeit miteinander zu verbinden.
Als einen weiteren Schritt werden wir einen konkreten Leitfaden erarbeiten. Dadurch geben wir Finanzämtern und Sportvereinen zukünftig ganz praktische Hilfestellungen. Dabei geht es z. B. um die Frage, ob Sportvereine ihre Sportabteilung um virtuelle Sportarten erweitern können, ohne den Status der Gemeinnützigkeit zu gefährden oder zu verlieren. Das ist natürlich eine zentrale Frage.
Diese und weitere Herausforderungen zeigen, wie komplex das Thema E-Sport ist. Umso wichtiger ist es, von Anfang an alle wichtigen Akteure mit im Boot zu haben. Der Landessportbund ist als Dachverband für den organisierten Sport in Niedersachsen verantwortlich. Deshalb ist es auch unverzichtbar, ihn bei all den anstehenden Entscheidungen und Überlegungen eng und frühzeitig einzubinden. Ich möchte an dieser Stelle ganz klar betonen: Es obliegt einzig und allein dem LSB, Kriterien für eine mögliche Aufnahme virtueller Sportarten zu entwickeln. Wir bieten dabei natürlich unsere Unterstützung an.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns einig: E-Sport ist ein spannender und vielfältiger Bereich, der viele und natürlich vor allem junge - aber nicht nur junge - Menschen begeistert und aus unserer Lebenswirklichkeit nicht mehr wegzudenken ist. Entgegen manchen Klischees werden hier auch Inklusion und Integration gefördert. Jedenfalls ist das möglich.
Das alles macht deutlich: Wir sollten den E-Sport vor allem als Chance begreifen. Ich habe das schon mehrfach betont. Die große Sportbegeisterung der Menschen in unserem Land zeigt: Niedersachsen ist seit Jahrzehnten ein echtes Sportland.
Der vorliegende Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen schafft eine gute Grundlage, um in Zukunft auch eine vielfältige, starke und erfolgreiche E-Sport-Szene zu ermöglichen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will Sie heute kurz unterrichten zur Haltung der Landesregierung zu der Entscheidung auf Bundesebene, angesichts der Brandkatastrophe in Moria weitere Flüchtlinge von den griechischen Inseln aufzunehmen.
Zunächst ist es mir aber wichtig, noch einmal deutlich zu betonen: Die furchtbaren Brände in den Flüchtlingsunterkünften auf Lesbos haben dazu geführt, dass rund 12 000 Menschen - Kinder, Jugendliche und Erwachsene - ohne Dach über dem Kopf teils auf Straßen campieren und übernachten müssen. Dieser Zustand dauert für viele dieser Flüchtlinge auch eine Woche nach den Bränden weiterhin an. Das muss uns alle beschämen, und wir in Europa sind verpflichtet, diesen Menschen aus humanitären Gründen zu helfen und sie sicher unterzubringen.
Sie alle wissen, dass eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union am Widerstand einiger Mitgliedstaaten scheitert, was ich ebenfalls beschämend finde. Das darf für uns aber kein Grund sein, tatenlos zuzuschauen. In Abstimmung mit anderen europäischen Ländern, die ebenfalls willig und bereit sind, schnell einen Teil der Menschen aufzunehmen, muss Deutschland vorangehen.
Daher begrüßen wir als Landesregierung ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung gestern bereit erklärt hat, den notleidenden Flüchtlingen aus Griechenland dringend benötigte Hilfe zukommen zu lassen. Nachdem der Bundesinnenminister am vergangenen Freitag erklärt hatte, von insgesamt 400 unbegleiteten Minderjährigen bis zu 150 aufnehmen zu wollen, sollen nunmehr insge
samt 1 553 Flüchtlinge aus Griechenland nach Deutschland geholt werden. Es handelt sich um 408 Familien mit Kindern, die in Griechenland bereits als schutzbedürftig anerkannt sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies ist ein dringend notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Diese Maßnahme wird erheblich dazu beitragen, eine Entlastung vor Ort und vor allem für die betroffenen Menschen zu schaffen. Ich kann nur jedes Land dazu aufrufen, dem Beispiel Deutschlands zu folgen und sich zu engagieren.
Bei meinen beiden Besuchen auf Lesbos war die Situation in Moria schon völlig inakzeptabel. Nach diesem Brand wird es Zeit, diesem unwürdigen und lebensgefährlichen Zustand rasch ein Ende zu setzen.
Die Europäische Union wird zu Recht daran gemessen, wie sie mit den schwächsten und hilfsbedürftigsten Menschen umgeht. Für die Niedersächsische Landesregierung ist jedenfalls klar, dass sie ihren Beitrag leisten wird. Wir sind darauf vorbereitet, und ohne dass es pathetisch klingen soll: Die Menschlichkeit verpflichtet uns, so zu handeln.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung nachrichtendienstlicher Be
stimmungen ist ein weiterer und wichtiger Schritt zur Stärkung des niedersächsischen Verfassungsschutzes.
Die Herausforderungen im Hinblick auf die Sicherheitslage in Niedersachsen sind unverändert hoch. Die Gefahr eines - seit Jahren erstarkenden - Rechtsextremismus sind nicht erst seit dem Mordanschlag auf den Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke und dem antisemitischen Anschlag in Halle für jeden erkennbar und greifbar. Auch die vom islamistischen Terrorismus ausgehende Bedrohungslage ist unverändert hoch.
Ganz aktuell ist im Zuge der andauernden CoronaPandemie zu beobachten, wie Verfassungsfeinde versuchen, Demonstrationen zu unterwandern und mit Verschwörungstheorien für ihre Zwecke zu missbrauchen. Umso wichtiger ist es, dass wir wachsam sind. Ein demokratischer Rechtsstaat muss wehrhaft sein gegen Extremisten, die versuchen, ihn mit Hass, Hetze und Gewalt zu bekämpfen, auszuhöhlen oder zu stürzen.
Genau hierzu, meine Damen und Herren, zum Schutz unserer freiheitlichen demokratischen
Grundordnung, leistet der vorliegende Gesetzentwurf einen weiteren Beitrag.
Ziel des Entwurfs ist es, durch gezielte Anpassungen der Befugnisse eine noch effektivere Aufgabenwahrnehmung durch den Verfassungsschutz zu erreichen. Dabei - das war und ist mir ein besonderes Anliegen - schaffen wir mit den geplanten moderaten Änderungen einen angemessenen Ausgleich zwischen der Wahrung der Freiheitsrechte und der größtmöglichen Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Niedersächsische Landesregierung hat sich schon im Koalitionsvertrag auf eine Erleichterung bei der Speicherung von Daten Minderjähriger verständigt. Wir haben die Erfahrung insbesondere im salafistischen Bereich gemacht, dass Radikalisierungen eben auch bisweilen schon in jungem Alter stattfinden, z. B. wenn dies von einem entsprechenden Elternhaus oder Umfeld unterstützt oder gar betrieben wird.
Um auch bei radikalisierten Minderjährigen handlungsfähig zu sein, wird das Mindestalter für eine Speicherung moderat herabgesetzt. Dabei betone ich ausdrücklich: Eine altersunabhängige Speicherung lehne ich entschieden ab. Vielmehr orientiert sich der Gesetzentwurf an der Strafmündigkeit, die erst nach Vollendung des 14. Lebensjahres be
ginnt. Eine Speicherung vor diesem Mindestalter bleibt weiterhin nicht zulässig.
Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt: Wir haben hier eine sinnvolle Abwägung zwischen sicherheitsbehördlichen Anforderungen und dem Schutz und der besonderen Berücksichtigung von Minderjährigen gefunden.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Erleichterung des Verfahrens zum Einsatz von Vertrauenspersonen vor; ebenfalls wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Einsatz von Vertrauenspersonen zählt in der Praxis - das wissen Sie alle - zu den effektivsten nachrichtendienstlichen Mitteln. Er ist daher zur Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes unverzichtbar. Der Einsatz von Vertrauenspersonen stellt einen nicht unerheblichen Grundrechtseingriff dar. Dies wird auch zukünftig im Verfassungsschutzgesetz berücksichtigt.
Zwar wird die erhebliche Bedeutung des Verdachts- und Beobachtungsobjekts als Voraussetzung für den Einsatz von V-Personen gestrichen. Die Entscheidung über einen Einsatz von V-Personen ist jedoch - das wissen alle; auch diejenigen, die die Streichung dieser Passage kritisieren - in jedem Einzelfall strengstens am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Diese Prüfung ist im Gesetz auch derzeit schon vorgeschrieben. Wie für jedes andere nachrichtendienstliche Mittel gilt der Grundsatz, dass der Einsatz eben nicht außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes steht, insbesondere nicht außer Verhältnis zu der Gefahr - ich betone: zu der Gefahr -, die von dem jeweiligen Beobachtungs- oder Verdachtsobjekt ausgeht oder ausgehen kann.
Zudem bedarf es - auch das will ich noch mal unterstreichen, weil das in der öffentlichen Debatte der letzten Wochen immer wieder gern unterschlagen wurde - nach wie vor der Zustimmung durch die G 10-Kommission.
Eine weitere Änderung betrifft die Datenübermittlung an die Träger von Einrichtungen, die in der Präventions- und Ausstiegsarbeit tätig sind. Auch darüber haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder gesprochen. Wir wollen durch maßvolle Erleichterungen bei der Datenweitergabe die wichtige Präventionsarbeit dieser Einrichtungen sowohl in der Einzelfallbearbeitung als auch bei der Abstimmung von Sensibilisierungsmaßnahmen stärken.
Die außerdem vorgesehene Anpassung des Auskunftsanspruchs schafft ein Gleichgewicht zwi
schen den Sicherheitsinteressen einerseits und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung andererseits. Durch die landesrechtliche Umsetzung wird die Kontostammdatenabfrage zukünftig auch dem niedersächsischen Verfassungsschutz ermöglicht, womit Finanzermittlungen maßgeblich erleichtert werden.
Schließlich haben wir im Gesetzentwurf erforderliche datenschutzrechtliche Anpassungen vorgenommen.
Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss kommen. Der Verfassungsschutz operiert in einem hoch dynamischen Bereich - das wissen Sie - mit sich stets verändernden Bedrohungsformen. Das macht nun einmal immer wieder auch gesetzliche Anpassungen nötig, um die Sicherheit und die Freiheit unserer Bürgerinnen und Bürger auch in diesen Zeiten gewährleisten zu können.
Wir brauchen einen starken und zugleich sensiblen Verfassungsschutz. Das ist unser Anspruch, und mit dem Gesetzentwurf schaffen wir deshalb eine moderne, zeitgemäße Grundlage, die den sicherheitspolitischen Anforderungen ebenso gerecht wird wie den berechtigten Erwartungen im Hinblick auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit und Verhältnismäßigkeit.
Vielen Dank fürs Zuhören.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten hier abschließend den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wiedereinsetzung eines Löschmoratoriums.
Um eines gleich vorweg zu nehmen: Rein vom Bauchgefühl her habe ich große Sympathie dafür. Es beschleicht einen so ein Gefühl: Da könnte noch etwas sein. Dürfen wir denn? Ist das nach all dem, was wir in den letzten Jahren gelernt haben, das Löschen nicht eigentlich falsch? - Aber am Ende bleibt übrig, dass das Bauchgefühl kein guter Ratgeber ist. Es ist bestenfalls ein Ratgeber, noch mal genau hinzuschauen. Bauchgefühl ersetzt auch nicht die Notwendigkeit, lieber Herr Kollege Limburg, sich an bestehende Gesetze zu halten.
Ich schicke vorweg: Dieser Entschließungsantrag ist deswegen abzulehnen, so nachvollziehbar - das betone ich gern nochmal - das Interesse nach umfassender Aufklärung ist. Das teile ich. Aber das Instrument, das Sie hier fordern, ist dafür nicht geeignet. Ein Löschmoratorium hilft uns nicht weiter.
Ich will das gern erläutern. Ein Löschmoratorium bewirkt, dass der im Verfassungsschutzgesetz geregelten Löschverpflichtung, auf die wir alle gemeinsam - gerade auch Sie, lieber Herr Kollege Limburg - in der Vergangenheit immer viel Wert gelegt haben,
nicht nachgekommen wird. Gesetzliche Löschfristen werden damit faktisch außer Kraft gesetzt. Zulässig und vertretbar ist das natürlich, aber nur dann, wenn dafür ein besonderer sachlicher Grund besteht. Ein solcher Grund kann etwa in einer parlamentarischen Überprüfung oder in einem ganz überwiegenden öffentlichen Interesse zum Wohle des Landes oder des Bundes bestehen.
Dazu will ich betonen: Die Aufklärung der Umstände der Mordserie des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes ist ein erforderliches und äußerst wichtiges Anliegen, und natürlich rechtfertigte genau das nach dem, was wir wussten und wissen, das damals eingesetzte Löschungsmoratorium. Es geht schließlich darum, alle Möglichkeiten unseres Rechtsstaates zu nutzen, damit sich so etwas nicht wiederholen kann.
Zum heutigen Zeitpunkt, acht Jahre nach Bekanntwerden des NSU und drei Jahre nach Aufhebung des Löschmoratoriums in Niedersachsen, besteht aber nun einmal kein weitergehender Aufklärungsansatz mehr, der sich aus dem noch vorliegenden Aktenmaterial ergeben könnte. Nach Bekanntwerden der Verbrechen des NSU sind in Niedersachsen umfangreichste Maßnahmen zur Aufklärung ergriffen worden.
Nochmals erwähnen will ich hier, dass allein die AG NSU im niedersächsischen Verfassungsschutz 750 Akten der Jahre 1990 bis 2011 zu den verschiedensten Bereichen des Rechtsextremismus ausgewertet hat. Die Ergebnisse dieser Auswertung wurden dem Generalbundesanwalt und den Untersuchungsausschüssen im Bund sowie in verschiedenen Ländern ausnahmslos zur Verfügung gestellt und liegen dort vor.
Im Zusammenhang mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zur Terrorgruppe NSU wurde von den Ländern ein umfassendes Löschmoratorium für sämtliche Unterlagen mit Bezug zum Rechtsextremismus angeordnet. Sämtliche Akten und Dateien des Verfassungsschutzes und der Polizei waren danach so lange aufzubewahren, bis die Untersu
chungsausschüsse des Bundestages und der betroffenen Landtage ihre Arbeit beendet hatten.
Den Untersuchungsausschüssen im Bund und in den Ländern sowie dem Generalbundesanwalt standen damit - ich wiederhole das - alle Erkenntnisse zur Verfügung, die in Niedersachsen durch umfangreiche Recherchen zusammengetragen
und ermittelt worden sind.
Im August 2013 hat der Bundestagsuntersuchungsausschuss zur rechtsextremen Terrorgruppe NSU einen Schlussbericht vorgelegt. Auf knapp 1 400 Seiten wurden Versäumnisse und Fehler der deutschen Sicherheitsbehörden dokumentiert und Reformvorschläge erarbeitet. Nach Abschluss der Untersuchungsausschüsse wurde das Löschmoratorium dann mit meiner Entscheidung vom 14. September 2017 für Niedersachsen endgültig aufgehoben.
Ich sage gern das, was auch Herr Dr. Birkner angesprochen hat - wir sind nicht immer, aber manchmal einer Meinung -: Im Hinblick auf den Schutz von Persönlichkeitsrechten und die vorzunehmende Abwägung auch mit den Kontrollrechten des Parlaments aufgrund der bereits erfolgten Zulieferung an die Untersuchungsausschüsse und schließlich unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in Niedersachsen kein eigenständiger Untersuchungsausschuss eingerichtet wurde - was sicherlich richtig war -, war eine weitere Aufrechterhaltung des Löschmoratoriums schon zum damaligen Zeitpunkt schlichtweg eigentlich nicht mehr zu rechtfertigen. Es hatte zu diesem Zeitpunkt bereits fünf Jahre Bestand.
Mit der Aufhebungsentscheidung ist Niedersachsen im Übrigen - das will ich abschließend noch sagen - keineswegs allein. Eine Abfrage im Mai dieses Jahres in den anderen Bundesländern hat ergeben, dass die dortigen Löschmoratorien zum größten Teil bereits aufgehoben wurden. So hatten neben Niedersachsen bereits acht andere Bundesländer das dortige Verbot zur Löschung aufgehoben, als da wären Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein
Westfalen, das Saarland und Sachsen-Anhalt, also auch einige Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung. In den übrigen Ländern lagen noch landesspezifische Gründe für eine Aufrechterhaltung vor, u. a. noch nicht abgeschlossene Untersuchungsausschüsse.
Infolge dieser Aufhebung des Moratoriums im Jahr 2017 wurden zur Löschung anstehende personenbezogene Daten vernichtet. Dies betraf die ge
sperrten Daten, die während des Moratoriums ausschließlich für die parlamentarische Kontrolle der einberufenen Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder noch vorgehalten waren. Für diese Daten stand bereits zum Zeitpunkt der Sperrung fest, dass sie für die Aufgabenerledigung des Verfassungsschutzes nicht mehr erforderlich waren. Das liegt zum einen daran, dass aus Niedersachsen bereits zum Zeitpunkt des Auffliegens der NSU-Terrorzelle aufgrund geringer Betroffenheit nur sehr wenige eigene Erkenntnisse beigesteuert werden konnten. Zum anderen betrifft dies den Abschlussbericht und die Dokumentation des behördlichen Handelns. Mit der Abarbeitung der Untersuchungsausschüsse war der Zweck einer weiteren Vorhaltung der Akten nun einmal eindeutig weggefallen. Für eine weitergehende Speicherung bestand keine rechtliche Grundlage mehr, und mit Aufhebung des Löschmoratoriums war eine Löschung damit unabdingbar.
Meine Damen und Herren, ich denke, damit ist deutlich geworden - deswegen habe ich mir ein bisschen mehr Zeit genommen -, dass eine Wiedereinsetzung des Löschmoratoriums wenig Sinn ergibt. Endgültig gelöschte Daten können und dürfen übrigens auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben nicht wiederhergestellt werden. Damit besteht eben keine Grundlage mehr für eine seriöse Darstellung und Bewertung des Sachverhaltes. Daher wiederhole ich es gerne noch einmal: So verständlich und nachvollziehbar das Bestreben einer umfassenden Aufklärung bleibt - das ist es ohne jeden Zweifel -, so wenig erfolgversprechend erscheint eine Wiedereinsetzung des Löschmoratoriums in Niedersachsen als Mittel für diese Aufklärung.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei den Regierungsfraktionen für die Einbringung dieses überaus wichtigen Gesetzentwurfes sowie für die schnelle Befassung in den Ausschüssen herzlich bedanken.
Meine Damen und Herren, die COVID-19-Pandemie stellt uns alle - und insbesondere auch die Verwaltungen - vor enorme Herausforderungen. Der Gesetzentwurf greift viele durch die Pandemie verursachte oder sichtbar gewordene Probleme auf, denen das Land durch die Änderung seiner eigenen Rechtsvorschriften begegnen kann und - ich füge hinzu - auch begegnen muss.
Ja, es stimmt: Der Gesetzentwurf musste in hohem Tempo beraten werden, und zwar deshalb, meine Damen und Herren, weil die Änderungen in den unterschiedlichen Gesetzestexten pandemiebedingt jetzt notwendig sind und keinen langen Aufschub dulden.
Wenn hier gesagt wird „Lass uns doch den Sonderausschuss in aller Ruhe abwarten“ - wie lange der auch immer arbeiten mag - „und die Evaluation, die Überprüfung der Krise und der getroffenen Maßnahmen, der Fehler, die gemacht wurden!“ - ja, diese Aufarbeitung ist notwendig. Sie ist sogar hilfreich und ganz sicher lehrreich. Aber wir haben
keine Zeit, darauf mit den Regelungen, die wir jetzt treffen können und müssen, zu warten. Denn wir haben durch die Pandemie, durch eine noch nie dagewesene Situation gelernt, dass es Momente und Bereiche gab, in denen alle Räder stillstanden, weil nichts mehr ging: keine kommunalen Beschlüsse, keine Personalratsbeschlüsse, keine Beschaffung in bestimmten Bereichen oder eine erschwerte Beschaffung.
Hier treffen wir unmittelbar am Ende der ersten und hoffentlich letzten Welle dieser Pandemie - wir wissen es ja nicht - die Vorkehrungen, die uns in den Stand versetzen, in dem Fall, dass es eine zweite Welle gibt - bevor wir die Ergebnisse des Sonderausschusses auswerten und umsetzen können -, die richtigen Maßnahmen unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - umzusetzen. Genau diese Schuld sollte niemand auf sich laden, die richtigen Maßnahmen hinauszuzögern und nicht zu ermöglichen, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen immer noch nicht geschaffen sind, obwohl sie hätten geschaffen werden können. Die Beispiele dafür sind zahlreich.
Für die in der Tat sehr intensiven Beratungen in den Ausschüssen gilt es, allen daran Beteiligten von Herzen zu danken: den Ausschüssen, seinen Mitgliedern, den Anzuhörenden, natürlich dem GBD, der Landtagsverwaltung sowie allen beteiligten Ressorts mit ihren Vertreterinnen und Vertretern. Die Beschlussempfehlung und der Bericht lassen erahnen, wie viel Arbeit in den vergangenen Wochen von allen Beteiligten geleistet worden ist. Die Mühen, meine Damen und Herren - das kann man gar nicht anders sehen; das finde ich jedenfalls -, haben sich gelohnt.
Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht die Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst. Dem Landtag wird dadurch - wir haben es mehrfach gehört - die Möglichkeit eingeräumt, auf Antrag der Landesregierung eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festzustellen. Erst mit dieser Feststellung - für alle, die es immer noch nicht haben zur Kenntnis nehmen wollen - tritt eine Vielzahl von Sonderregelungen in Kraft, die Möglichkeiten eröffnen, von den im Normalfall vorgesehenen Verfahren abzuweichen und der Lage entsprechend schnell und effektiv reagieren zu können. Wir haben gelernt, dass es in Krisensituationen darauf in besonderer Weise ankommt.
Lassen Sie es mich als Innenminister am Beispiel der für unser Gemeinwesen unverzichtbaren Arbeit der Kommunen und der Kommunalparlamente einschließlich ihrer Ausschüsse einmal verdeutlichen: Solange eine epidemische Lage - entweder von landesweiter oder nationaler Tragweite - festgestellt ist, erhalten die Organe der Kommunen jetzt durch dieses Gesetz die Möglichkeit, von bestimmten Vorschriften über das Verfahren in den Vertretungen abzuweichen.
Die Kommunen haben in den vergangenen Wochen und Monaten zum Teil kreative Lösungen finden müssen - das war schwierig genug -, um ihre Arbeit und Funktionsfähigkeit aufrechterhalten zu können. Gerade im Hinblick auf die aus Gründen der Infektionsprävention bestehenden Kontaktbeschränkungen waren die Regelungen des NKomVG bisher nicht auf einen solchen - bisher eigentlich gar nicht vorstellbaren - Pandemiefall ausgerichtet.
Ein Beispiel für eine wichtige Änderung ist der § 182 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Damit besteht die Möglichkeit, z. B. Entscheidungen im Umlaufverfahren zu treffen oder an Sitzungen per Videokonferenz teilzunehmen. Ich betone ausdrücklich, dass diese und auch weitere Instrumente immer im Ermessen der Kommunen liegen. Die Kommunen entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen wollen. Voraussetzung ist die Feststellung der epidemischen Lage - auch das ist wichtig -, mit erster Feststellung beschränkt auf einen Zeitraum von zwei Monaten.
Ähnliches gilt für die Personalvertretungen. Für die Personalvertretungen wird durch die Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes
die Möglichkeit eröffnet, Umlaufbeschlüsse zu fassen und Sitzungen per Video und auch als Telefonkonferenz durchzuführen. Das gilt übrigens ebenso für die nach dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz vorgesehenen Erörterungen oder Antragskonferenzen. Auch für die Vorstands- und Mitgliederversammlungen der Realverbände wird nun gesetzlich die Option - wohlgemerkt: die Option - festgelegt, Umlaufbeschlüsse fassen zu können.
Mit dem Gesetz werden zudem notwendige Regelungen im Kommunalwahlrecht getroffen. Ziel ist es, Wahlen in dem Spannungsfeld zwischen wahlrechtlichen Vorschriften einerseits und der Einhaltung des Infektionsschutzes andererseits zu ermöglichen oder sie eben nachzuholen, falls sie
nicht entsprechend vorbereitet oder durchgeführt werden konnten.
Aus einer potenziellen Verschiebung der Direktwahl, meine Damen und Herren, kann sich eine Vakanz im Amt der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten ergeben, die gerade bei besonderen Ereignissen wie einer Pandemie möglichst zu vermeiden sein sollte. Mit einer weiteren Änderung des NKomVG sollen deshalb die bereits bestehenden Möglichkeiten für Amtszeitverlängerungen erweitert werden. Auch das kann in Einzelfällen sehr wichtig werden. Denn gerade in Ausnahmesituationen ist es für ein wirkungsvolles Handeln der Kommunen von wesentlicher Bedeutung, dass erfahrene Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt der Nachfolgerin oder des Nachfolgers weiterführen können.
Meine Damen und Herren, wie zu Beginn bereits betont, stellt uns die COVID-19-Pandemie vor enorme Herausforderungen, wie wir sie bisher nicht kannten, und damit natürlich auch die kommunalen Haushalte. Mit dem bereits erwähnten § 182 werden den Kommunen daher zur Bewältigung der Folgen einer epidemischen Lage auch Erleichterungen in den haushaltsrechtlichen Bestimmungen im NKomVG zur Verfügung gestellt. Hierzu zählen insbesondere Regelungen zum Ausweis und Ausgleich von Fehlbeträgen als auch zur Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten und zur Deckung von über- oder außerplanmäßigen Ausgaben. Auch das ist ein wichtiges Signal und eine notwendige Unterstützung für unsere Kommunen.
Meine Damen und Herren, es ist viel über den Katastrophenschutz gesprochen worden. Ich will das nur in aller Kürze ansprechen. Diese Schritte sind unverzichtbar. Wir wissen nicht, ob und wann eine zweite Welle kommt. Darauf müssen und wollen wir vorbereitet sein, ohne gleich den landesweiten Katastrophenfall ausrufen zu müssen. Wir haben mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen, und ja, die kommunalen Spitzenverbände wollen - wie auch wir - eine Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes. Aber alle waren sich einig, dass dieser Schritt hier notwendig ist. Wir brauchen in solchen Fällen schnellere Handlungsmöglichkeiten, als wir sie bislang hatten.