Daraus ist eine Erfolgsgeschichte geworden. Die Europäische Union hat Europa über 60 Jahre Frieden beschert. Gerade jetzt, 75 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes, gibt es wieder Kräfte, die die europäische Einigung, diese Erfolgsgeschichte, dieses Friedensprojekt, offensiv infrage stellen. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte Anlass sein, innezuhalten und des Endes des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 zu gedenken.
Frau Präsidentin, eine Damen und Herren, der 8. Mai war in seiner Bedeutung mitnichten stets unumstritten. Viele - zu viele - sahen in ihm einen Tag der Niederlage. Es ist ohne Frage das große historische Verdienst des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, dass er in seiner Rede anlässlich des 40. Jahrestags des Endes des Zweiten Weltkriegs in Europa im Bundestag ausdrücklich festgestellt hat: Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung!
Auch wenn das viele im Jahr 1945 sicherlich anders gesehen haben - überzeugte Nazis und Mitläufer haben wahrscheinlich aus ihrer Sicht eher eine Niederlage erlitten -, so ist im Ergebnis dieses Land, Deutschland, am 8. Mai von der Schreckensherrschaft des NS-Regimes befreit worden. Diese Deutung ist spätestens seit der WeizsäckerRede maßgeblich, und sie kann unterstrichen werden, indem der 75. Jahrestag im kommenden Jahr einmalig auch in Niedersachsen zum Feiertag erklärt wird.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dankbar, dass sie dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat. Denn wir werden uns schon Gedanken darüber machen müssen, wie wir im nächsten Jahr und darüber hinaus mit dem 8. Mai umgehen. Aber ein Feiertag ist, zumal in Gesetzesform, etwas Besonderes. Dann muss man sich schon Gedanken darüber machen, ob das alles so richtig ist.
Damit wir uns richtig verstehen: Der 8. Mai ist ein großes historisches Datum für uns in Deutschland und in Niedersachsen: Ende des Zweiten Weltkriegs zumindest in Europa, Ende der NaziHerrschaft, endlich Frieden für viele Menschen, Ausgangspunkt für neue Lebensentwürfe.
Es gab aber auch Menschen, die den 8. Mai gar nicht toll fanden. Sie durften in Kriegsgefangenschaft gehen und sind gar nicht oder erst zehn Jahre später wiedergekommen. Es gibt Millionen von Menschen, die vertrieben wurden, ihre Heimat verloren haben, auch in Niedersachsen ansässig
wurden. Die fänden es sicherlich nicht toll, wenn wir ausschließlich dieses Datum feiern. Man muss also schon ein bisschen darüber nachdenken.
Ich denke, unstreitig ist, dass das ein wichtiger Tag ist: zum Gedenken, zum Erinnern, zum Erkennen, auch zum Lernen, und das nicht nur in den Schulen. Das muss sicherlich in dem Sinne gepflegt werden.
Nun ist es mit dem 8. Mai grundsätzlich so eine Sache. Wann darf man und ist man gefordert, einen Feiertag zu schaffen? - Ich glaube, in dieser Frage muss es einen bundeseinheitlichen Konsens geben. Es darf kein Niedersachsen-Unikat sein. Den ganz großen Konsens in der Bevölkerung sehe ich in Berlin und auch bundesweit noch nicht als gegeben an.
Es klang schon an: Wir sind ja hier in Niedersachsen frisch Feiertagsdebatten-erprobt. Man weiß natürlich gleich, welche Diskussion dann losbrechen wird: Die Gewerkschaften finden das toll, die Leute nehmen es gerne mit. Die Unternehmer - die Wirtschaft - werden sagen: Um Gottes willen! Noch ein Feiertag? Die Wirtschaft bricht zusammen! - Das sollten wir vielleicht beiseitelassen, aber eben auch wissen, wie dann diskutiert wird.
Ich gebe zu, die Neigung in der CDU-Fraktion und auch bei anderen ist nicht so, dass man unbedingt auf einen oder nachfolgend mehrere Feiertage zusteuern möchte. - Dies als Zwischenbemerkung.
Aber beleuchten wir noch einmal den 8. Mai bzw. die Frage, welche Feiertage man sich sonst noch vorstellen kann. Der 27. Januar ist ein großer Tag, eine Schande für Deutschland, dieser Zivilisationsbruch - die Befreiung von Auschwitz und anderen Lagern, von Bergen-Belsen und anderen Standorten in Niedersachsen, ein würdiger Tag. Warum nicht der?
Der Bundespräsident hatte die Idee, den 18. März zu einem neuen Feiertag zu machen. - Die Begeisterung hält sich in Grenzen, obwohl man sagen kann: 18. März 1793, erste Verfassung, möglicherweise sogar die erste demokratische Republik in Deutschland, in Mainz. Er erinnert an die Paulskirchenverfassung im März 1848, an die Jahre 1918 und 1919. Er erinnert an die erste Volkskammersitzung am 18. März 1990.
Andere haben andere Ideen. Der Weltfrauentag wurde kürzlich in Berlin zum Feiertag erhoben. Der Weltkindertag wurde meines Wissens kürzlich in Thüringen zum Feiertag erhoben.
Wir müssen aufpassen, dass wir mit möglichen, auch noch so würdigen Feiertagen nicht inflationär umgehen. Denn wir haben in Deutschland einen großen gemeinsamen Feiertag: der 3. Oktober. Hier ist ein sehr großer - auch erforderlicher - Konsens gegeben. Wir sollten diesen Feiertag nicht über Umwege, vielleicht sogar ungewollt, infrage stellen. Selbst beim 3. Oktober müssen wir gemeinsam überlegen, wie wir ihn immer wieder würdig gestalten und eventuell nicht die Lust daran verlieren.
Ich bin Jahrgang 52. Ob Elternhaus, Nachbarschaft, Dorf, Umgebung, eigentlich war das so die Zeit - auch noch Jahrzehnte war das so - mit dem Tenor: Deutschland hat den Krieg verloren.
Erst als Richard von Weizsäcker diese denkwürdige Rede zum 40. Jahrestag gehalten hat, kam der Gedanke - auch zutreffend -, dass da möglicherweise auch ein Tag der Befreiung gegeben ist. Er hat das ja unter allen Aspekten ganz hervorragend ausgeleuchtet.
Aber ich mache darauf aufmerksam: Als er diese Rede hielt, war Deutschland noch geteilt. Wenn er von der Wiedervereinigung schon gewusst hätte oder wenn wir schon vereint gewesen wären, hätte er vielleicht eine andere Rede gehalten. Denn am 8. Mai hatten die künftigen Bewohner der SBZ und dann der DDR absolut keinen Grund zur Freude. Sie wurden einer Gewaltherrschaft ausgesetzt, hatten keine Reisefreiheit, hatten keine Demokratie. Mit allen Merkmalen des Unrechtsstaates mussten sie 40 Jahre leben. Die sehen das also möglicherweise ganz anders als Mitbürgerinnen und Mitbürger in alten Bundesländern.
Gucken wir auch einmal auf die Vertriebenen! Ich habe das eben schon erwähnt. 2 Millionen allein sind nach Niedersachsen gewandert. Die sehen den 8. Mai mit gemischten Gefühlen - auch die Nachfahren der damals Vertriebenen.
Aber gucken wir auch einmal ins Ausland! Wir würden meinetwegen einen 8. Mai oder einen 9. Mai - den Tag später - zum Feiertag erheben, weil wir sagen, das ist für uns der Tag der Befreiung gewesen. Da sagen die: Nun mal langsam!
Die Russen haben das als Großen Vaterländischen Krieg gesehen und feiern das heute. Für die drei Westalliierten war das der Sieg über Nazideutschland. Die Polen haben endlich ihre Eigenstaatlichkeit, ihre Freiheit wiedergewonnen. Es würde da vielleicht gemischte Gefühle auslösen, wenn wir jetzt auf einen solchen Feiertag - wenn auch nur einmalig - zusteuerten.
Ich will es einmal mit Richard von Weizsäcker beantworten. Sie haben seine Rede - Sie haben sie ja zitiert - nicht ganz gelesen. Ich zitiere ihn:
„Der 8. Mai ist für uns Deutsche kein Tag zum Feiern. Die Menschen, die ihn bewusst erlebt haben, denken an ganz persönliche und damit ganz unterschiedliche Erfahrungen zurück.
Der eine kehrte heim, der andere wurde heimatlos. Dieser wurde befreit, für jenen begann die Gefangenschaft. Viele waren einfach nur dafür dankbar, dass Bombennächte und Angst vorüber und sie mit dem Leben davongekommen waren. Andere empfanden Schmerz über die vollständige Niederlage des eigenen Vaterlandes. Verbittert standen Deutsche vor zerrissenen Illusionen, dankbar andere Deutsche vor dem geschenkten neuen Anfang.“
Weizsäcker empfiehlt - jetzt komme ich zum Schluss -: Der 8. Mai ist vor allem ein Tag der Erinnerung an das, was Menschen erleiden mussten. Erinnern, nachdenken und anderes mehr.
Vielleicht als Vorschlag: Ich glaube nicht, dass wir den 8. Mai im nächsten Jahr einfach so an uns vorbeiziehen lassen sollten. Vielleicht finden wir hier einen Konsens, ohne das Gesetz zu verändern, eine würdige Gedenkstunde oder Feierstunde, vielleicht ein Historikersymposium zu veranstalten und das Ganze so zu gewichten, dass die Bevölkerung davon eine Botschaft erfährt, mit der sie umgehen kann.
Herzlichen Dank, Kollege Busemann. - Für die FDP-Fraktion bekommt nun Jan-Christoph Oetjen das Wort.
Ganz herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich überlege die ganze Zeit noch, sehr geehrter Herr Kollege Busemann, welche Note ich Ihnen für die Klimmzüge gebe, die Sie hier gerade veranstaltet haben, um über diesen Gesetzentwurf zu diskutieren.
Für uns alle ist klar, dass der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus in Erinnerung ist. Ich glaube, dass für unsere Generation - Herr Busemann, wenn ich das so sagen darf - eine Erinnerung wie „Da ist der Krieg verlorengegangen“ im Tagesleben mittlerweile eigentlich nicht mehr aktuell ist, sondern das ist der Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und nicht ein Tag der Niederlage.
Das ist ein wichtiges Datum, bei dem es gar nicht ums Feiern geht, sondern darum, zu gedenken, was, ausgehend von Deutschland, in ganz Europa passiert ist.
Ich bezweifele - Sie wissen ja, ich bin mit einer Französin verheiratet; die haben am 8. Mai schon immer frei -, dass die irgendwie angefasst sind, wenn wir in Deutschland ein Gedenken für den 8. Mai, für die Befreiung vom Nationalsozialismus organisieren. Es ist immer eine Frage, wie man es denn macht, sehr geehrter Herr Busemann.
Ich glaube, dass die Frage, wie wir denn dieses Datum begehen, das auf uns zukommt - der 8. Mai 2020 mit dem 75-jährigen Jubiläum -, eine ganz wichtige ist, über die wir uns auch gesellschaftlich unterhalten müssen und bei der wir auch die gesellschaftlichen Akteure fragen müssen - das ist ja nicht nur die Politik, sondern das sind Kirchen, zivilgesellschaftliche Gruppen, Gewerkschaften und alle, die sich auch schon in die anderen Debatten zum Thema Feiertage aktiv eingebracht haben -, wie wir diesen Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus im Jahr 2020 begehen wollen.
Ich glaube, dass der Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen Anlass sein kann, eine umfangreiche Anhörung im federführenden Ausschuss durchzuführen, um mit diesen Gruppen darüber zu sprechen, ob es richtig ist, einen „freien Tag“ zu ma
chen, diesen Tag also arbeitsfrei zu stellen, um Gedenken an den 8. Mai zu organisieren, oder es sinnvoll ist, andere Veranstaltungs- und Gedenkformen an diesem Tag durchzuführen, und wie wir die gesellschaftlichen Gruppen an dieser Stelle einbinden können. Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf ein guter Anlass ist, um diese Diskussion zu führen - unabhängig davon, wie man dann am Ende zu der Frage des freien Tages am 8. Mai 2020 steht.
Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass die Vergleiche, die hier angestellt wurden nach dem Motto: „Es gab da ja auch die erste Sitzung einer frei gewählten Volkskammer, es gibt einen Weltkindertag, und wir müssen darüber diskutieren, was alles noch Feiertag werden könnte“, bei dem 8. Mai nicht angemessen sind.
Wir reden an dieser Stelle davon, dass ein Krieg, der Europa in Schutt und Asche gelegt hat, zu Ende gegangen ist, dass in Europa und in Deutschland eine Naziherrschaft zu Ende gegangen ist, was für einen großen Teil Europas erst einmal Frieden und Freiheit gebracht hat. Leider hat das für den östlichen Teil Europas einen anderen Weg genommen. Auch das müssen wir in die Debatte sicherlich einbeziehen. Aber ich finde, dass es der Sache nicht angemessen ist, an dieser Stelle solche Vergleiche anzustellen.
Ich jedenfalls kann für meine Fraktion sagen, dass wir dafür offen sind, in der Diskussion im Fachausschuss darüber zu reden, wie die Ausgestaltung einer würdigen Feierlichkeit am 8. Mai 2020 aussehen kann.