Seit Juni 2017 haben wir auf Initiative der Bundesländer eine gesetzliche Regelung, sodass bei Auftreten von Krätze in Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften die zuständigen Gesundheitsämter informiert werden. Wir haben also eine lokale Meldepflicht. Die funktioniert schnell und zügig vor Ort. Wir brauchen wirklich keine landes- und bundesweite Meldepflicht nach den §§ 6 und 7. Damit schießt man wirklich über das Ziel hinaus.
Wir brauchen auch keinen Erlass, der unsere Gesundheitsämter verpflichtet, dem Landesgesundheitsamt jeden Fall von Krätze zu melden. Sonst
ist man für Bürokratieabbau - hier fordert man Bürokratie. Wir brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter vor Ort und nicht dafür, dass sie noch zusätzliche Statistiken und Melderegister ausfüllen.
Zahlenmaterial haben wir mehr als genug. Auf dieser Grundlage werden bestehende Handlungskonzepte erarbeitet. Diese werden auch laufend weiterentwickelt. Die Kollegin Joumaah hat das eben noch einmal skizziert.
Auch die geforderten Informationsbroschüren für Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen gibt es alle. Sie werden auch laufend aktualisiert. Ich kann hier eigentlich immer nur sagen: Bitte machen Sie sich schlau! Denn Fakt ist und bleibt, dass Krätze einfach unangenehm ist und auch bleibt - es gibt auch kein Medikament gegen die unangenehmen Nebenwirkungen -, aber relativ harmlos und heute wirklich gut zu behandeln ist.
Es wird auch weiterhin gewisse Zyklen geben. Darauf kann man dann vor Ort adäquat reagieren. Das noch einmal als Entgegnung auf Ihre Zahlen. Das habe ich Ihnen auch schon das letzte Mal gesagt. Diese Zyklen werden auch weiter erforscht. Aber ich halte es wirklich für notwendig, dass man nicht bei jedem Zeitungsartikel die Pferde scheu macht, sondern dass man die Kirche im Dorf lässt, dass die Arbeit in den Händen unserer örtlichen Gesundheitsämter bleibt und die Prävention gemeinsam ausgebaut und fortgeführt wird.
Vielen Dank, Frau Janssen-Kucz. - Aus dem Plenum liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass jetzt die Landesregierung noch einmal das Wort hat. Frau Dr. Reimann, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben ja bereits einiges über das Krankheitsbild und die Übertragung von Skabies gehört. Ich möchte auch im Sinne der Erkrankten noch ein paar sachliche Hinweise geben:
Wichtig ist, dass es sich erstens um eine behandelbare Erkrankung handelt und zweitens die Krankheit nicht leicht übertragbar ist.
Wichtig ist, dass man beim ersten Anzeichen für eine Erkrankung tatsächlich einen Arzt oder eine Ärztin aufsucht. Mit Medikamenten lässt sich die Erkrankung dann auch gut behandeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit geht auch die Forderung nach Einführung einer grundsätzlichen Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz in diesem Fall fehl. Auch eine Meldung an das Landesgesundheitsamt benötigen wir aus fachlicher Sicht nicht. Denn es kommt weniger darauf an, dass der öffentliche Gesundheitsdienst über jede einzelne Erkrankung Bescheid weiß, als darauf, dass er im Falle eines Ausbruchsgeschehens unterstützen kann. Deshalb gibt es - das ist ja hier auch schon gesagt worden - entsprechende Mitteilungspflichten, und zwar dann, wenn Skabies in Gemeinschaftseinrichtungen auftritt. In Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche gilt darüber hinaus ein Betretungsverbot für Menschen, die an Skabies erkrankt sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Landesgesundheitsamt unterstützt die Kommunen und Einrichtungen natürlich auch beim Thema Skabies. Hier steht es im Austausch mit den Kommunen, aber auch in gutem Austausch mit der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Fachverbänden sowie auf Bundesebene mit dem RKI, dem Robert Koch-Institut. Es informiert den Öffentlichen Gesundheitsdienst regelmäßig über Mitteilungen und Fortbildungen. Darüber hinaus stellt das Landesgesundheitsamt auf seiner Homepage alles Wissenswerte zu Skabies zur Verfügung. Speziell für Alten- und Pflegeeinrichtungen werden Arbeitshilfen zur Thematik angeboten.
Weitere Informationen auch für die Bevölkerung, also nicht nur für die Fachleute, finden sich auf der Seite des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Das Landesgesundheitsamt weist auf seiner Internetseite auf diese bereits bestehenden guten Informationsangebote hin. Hier noch einmal eigene Merkblätter zu entwerfen, ist daher ebenfalls nicht erforderlich.
Zusammenfassend will ich feststellen, dass wir in Niedersachsen insbesondere durch die Initiativen des Landesgesundheitsamtes dem Thema Skabies ausreichend Rechnung tragen. Die im Antrag
Wir sind bei TOP 17. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/2905 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei großer Mehrheit ist damit der Antrag abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wie ich vorhin schon angekündigt habe und wie es auch abgestimmt ist, wollen wir noch den Tagesordnungspunkt 29 behandeln.
- Aber ich darf noch einmal anmahnen: Die Geräuschkulisse muss runtergefahren werden. Sonst geht das alles nicht.
Tagesordnungspunkt 29: Abschließende Beratung: Konsequenzen aus Dieselbetrugsskandal ziehen: Wirtschaftssanktionsrecht verschärfen, Zivilprozessrecht anpassen, Whistleblower schützen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/1394 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/3245
Wir treten in die Beratung ein. Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr, Herr Kollege!
sachsen hat sich vor einigen Jahren der wohl größte Wirtschaftsskandal der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte ereignet. Die Rede ist von der Dieselbetrugsaffäre. Der Volkswagenkonzern stand im Zentrum dieser Affäre. Wie wir heute wissen, stand er dort nicht allein. Mehrere Autobauer in Deutschland und international haben auf die eine oder andere Weise bei den Motorangaben und Abgasangaben betrogen.
Wie geht die Politik mit einem solchen Skandal um? - Im Landtag haben wir zahlreiche Unterrichtungen darüber erhalten. Wir haben die Rolle des Landes Niedersachsen als Miteigentümer diskutiert. Wir sollten aber auch über Regelungen im Ordnungswidrigkeitenrecht für Unternehmenssanktionen - das Strafrecht trifft es nicht ganz - reden. Wir sollten auch über die Frage reden, wie der zivilrechtliche Schutz verbessert und wie es zukünftig erleichtert werden kann, dass solche Betrugsskandale früher das Licht der Öffentlichkeit erblicken.
All dies schlagen wir in unserem Entschließungsantrag vor. Zum einen geht es uns um eine Anhebung der Obergrenze für Geldbußen für Unternehmen. Dazu hat die Landesregierung gesagt: Die ist de facto schon sehr hoch, weil neben der im Ordnungswidrigkeitengesetz festgelegten Grenze auch der wirtschaftliche Wert abgeschöpft werden soll - das ist beim VW-Verfahren geschehen -, den ein Unternehmen durch den Betrug erlangt hat. Ja, sicherlich, das kann eine sehr hohe Summe werden.
Aus unserer Sicht sind das aber zwei verschiedene Dinge. Das eine ist, wenn man sich im Strafrecht bewegen würde, die Vermögensabschöpfung in Form der Einziehung des erlangten Wertes. Das andere ist die eigentliche Strafe. Die eigentliche Strafe ist in Deutschland, gemessen an den Bilanzsummen und den Gewinnsummen unserer Unternehmen, vergleichsweise gering. Wir meinen, eine deutliche Anhebung der Strafe, um die es im Kern gehen muss, ist dringend überfällig.
Dieser Betrugsskandal mit vielen Betroffenen - gemeint sind nicht nur die Autokäuferinnen und Autokäufer, sondern auch diejenigen, die insbesondere in den Städten schlechte Luft einatmen mussten; man vergisst immer, dass auch sie Opfer dieses Abgasskandals sind - ist von großem öffentlichen Interesse. Dieses Verfahren ist jedoch in einem nicht öffentlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen worden. Das Einzige, was
die Öffentlichkeit von der juristischen Aufarbeitung in diesem Bereich erfahren hat, war eine Pressemitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft Braunschweig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir meinen: Das kann so nicht sein! Der Rechtsstaat lebt auch von Transparenz und Öffentlichkeit.
Wäre es ein Strafverfahren gegen eine natürliche Person gewesen - was ja noch kommen kann; wir wissen es nicht -, dann wäre selbstverständlich grundsätzlich die Öffentlichkeit zugelassen gewesen. Journalistinnen und Journalisten hätten dann von den einzelnen Verfahrensschritten berichtet. Damit wären Transparenz und Rechtsfrieden in der Öffentlichkeit hergestellt worden. Das war hier nicht der Fall.
Wir meinen: Es muss der Standard sein, dass in solchen vergleichbaren Verfahren wenigstens der abschließende Bußgeldbescheid veröffentlicht wird.
Im Deutschen Bundestag ist im vergangenen Jahr die Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht worden. Die Große Koalition im Bund hat gesagt: Das ist jetzt der große Wurf für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Zivilrecht. Da können Verfahren gebündelt werden.
Aus unserer Sicht - übrigens auch aus Sicht des Deutschen Juristentages; darauf möchte ich hinweisen - ist das nicht der große Wurf. Die Musterfeststellungsklage begegnet vielerlei Kritik. Nach wie vor müssen alle Geschädigten einzeln formal klagen. Nur eine bestimmte Anzahl von Verbänden ist überhaupt zugelassen, um Musterfeststellungsverfahren zu führen.
Wir meinen: Das alles reicht nicht. Es muss eine echte Gruppenklage geben, zu der sich Geschädigte zusammenschließen können, um gemeinsam ihre Rechte wahrnehmen zu können.
Schließlich hat dieser Skandal auch gezeigt, dass es in Deutschland an einer Kultur des sogenannten Whistleblowing mangelt. Um das klarzustellen: Vor Whistleblowing - bevor sich jemand an die Öffentlichkeit oder an die Strafverfolgungsbehörden aus einem Unternehmen heraus wendet - muss immer die interne Rüge stehen. Man muss immer erst interne Unternehmenskanäle bemühen.