Protokoll der Sitzung vom 27.03.2019

Schließlich hat dieser Skandal auch gezeigt, dass es in Deutschland an einer Kultur des sogenannten Whistleblowing mangelt. Um das klarzustellen: Vor Whistleblowing - bevor sich jemand an die Öffentlichkeit oder an die Strafverfolgungsbehörden aus einem Unternehmen heraus wendet - muss immer die interne Rüge stehen. Man muss immer erst interne Unternehmenskanäle bemühen.

Wenn aber solche Kanäle nicht zur Verfügung stehen oder erfolglos bemüht werden, muss es für die Betroffenen, die Kenntnis von Straftaten haben, rechtssicher möglich sein, die Öffentlichkeit und Strafverfolgungsbehörden zu informieren. Ich meine, das sollte selbstverständlich sein. Hier gibt es Nachbesserungsbedarf.

Ich bitte trotz der Ausschussberatung um Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Limburg. - Jetzt ist die FDPFraktion an der Reihe. Herr Dr. Genthe, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Richtig ist, dass der Dieselskandal, die sogenannten Panama Papers oder der Datenskandal um Facebook ohne Hinweisgeber aus den jeweiligen Firmen wahrscheinlich überhaupt nicht aufgedeckt worden wären.

Richtig ist auch, dass die sogenannten Whistleblower nach der Aufdeckung eines solchen Skandals nicht im Regen stehen gelassen werden sollten.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Insoweit kann ich die Intention des Antrages der Grünen durchaus verstehen und ihr folgen. Allerdings ist ein Schutz von Whistleblowern nur dann gerechtfertigt, wenn es sich nicht um Racheakte enttäuschter Mitarbeiter oder reine Schmutzkampagnen handelt. An dieser Stelle wird es vermutlich schon schwieriger, meine Damen und Herren. Jedenfalls wird es ganz sicher insoweit immer unterschiedliche Ansichten geben.

Über die von den Grünen geforderte Anhebung der Obergrenzen für Geldbußen kann man sicherlich und muss man sogar reden.

Eine erzwungene Veröffentlichung rechtskräftiger Urteile - so die zweite Forderung der Grünen - widerspricht jedoch allen Regelungen über die Akteneinsicht in Gerichtsverfahren.

Die weitere Forderung nach einer zivilrechtlichen Gruppenklage hat sich meiner Meinung nach durch die nunmehr eingeführte Musterfeststellungsklage erst einmal erledigt. Es sollte mindes

tens abgewartet werden, ob sich das Instrument in der Zukunft bewährt.

Die vierte Forderung der Grünen bezieht sich auf den direkten Schutz von Whistleblowern. Auch hier hat sich inzwischen etwas getan. Die EU hat vor wenigen Tagen Mindeststandards zum Schutz der Hinweisgeber beschlossen. Demnach werden Unternehmen und Organisationen verpflichtet, den Mitarbeitern zu ermöglichen, vertrauliche Informationen über Missstände zu melden. Unter bestimmten Umständen können sie sogar sofort Behörden einschalten oder in ganz besonders krassen Fällen öffentlich in Erscheinung treten. In diesen Fällen bleiben sie vor Repressalien geschützt.

Meine Damen und Herren, es bleibt abzuwarten, wie die Bundesrepublik diese Regeln in nationales Recht umwandelt und ob das am Ende in der Praxis tatsächlich wirksam ist.

Die Kombination aus richtiger Intention, einer rechtlich fragwürdigen Forderung und einer zumindest teilweise erledigten Forderung bringt uns jedenfalls dazu, uns an dieser Stelle zunächst zu enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Es spricht jetzt für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Thiemo Röhler. Herr Röhler, bitte sehr! Ich erteile Ihnen das Wort.

(Beifall bei der CDU)

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wird keine Überraschung sein, Herr Kollege Limburg, dass wir heute Ihren Antrag ablehnen werden. Ehrlicherweise bin ich nach den Ausschussberatungen fast davon ausgegangen, dass Sie diesen Antrag zurückziehen werden,

(Helge Limburg [GRÜNE] lacht)

weil die Unterrichtung durch die Landesregierung deutlich gemacht hat, dass Ihre Forderungen, wie Herr Kollege Genthe gerade sehr schön dargelegt hat, zum Teil überholt sind. Erstens sind sie teilweise nicht umsetzbar, zweitens sind sie auch nicht nachvollziehbar.

Die Unterrichtung durch die Landesregierung hat ergeben, dass gerade im Jahr 2013 die Höchstgrenzen der Bußgelder verzehnfacht worden sind:

auf 5 Millionen Euro bei fahrlässigen Delikten und auf 10 Millionen Euro bei vorsätzlichen Delikten. Im VW-Skandal ist ein Bußgeld in Höhe von 1 Milliarde Euro - und damit deutlich mehr - festgesetzt worden. Sie selber sagen: Das liegt zu einem großen Teil daran, dass ein Teil Bußgeld und ein Teil Vermögensabschöpfung - also die Abschöpfung dessen, was rechtswidrig aus der Tat erlangt worden ist, sei sie fahrlässig oder vorsätzlich begangen - ist. Damit wird dem Unternehmen oder demjenigen, der einen Fehler gemacht hat, das, was ihm unrechtmäßigerweise zugegangen ist, wieder entnommen. Daher sagen im Übrigen auch alle Praktiker, dass diese Höchstgrenzen von Bußgeldern vollkommen richtig sind.

Ebenso haben wir gehört, dass die Große Koalition in Berlin derzeit ein neues Gesetz entwickelt, damit in Zukunft auch bei Unternehmenssanktionen - darauf deutete Herr Kollege Genthe eben hin - die Geldsanktionen an der Wirtschaftskraft gemessen werden. Bei Unternehmen mit Umsätzen ab 100 Millionen Euro sollen sie 10 % des Umsatzes ausmachen. Das ist schon in Vorbereitung.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Dann kön- nen Sie ja zustimmen!)

- Nein, das brauchen wir nicht, weil es ja der anderen gesetzlichen Regelungen gar nicht bedarf, Herr Kollege. Das ist aber, glaube ich, auch allen deutlich geworden.

Zu der Veröffentlichung von rechtskräftigen Bußgeldern oder verfahrensabschließenden Entscheidungen, Beschlüssen - oder was auch immer -: Davor, dies allen zur Verfügung zu stellen, haben uns alle - das ist, glaube ich, ebenso deutlich geworden - aus der Landesregierung und diejenigen, die wir gehört haben, gewarnt. Warum ist das so? - Weil darin auch persönliche Daten stehen können, weil darin auch Geschäftsgeheimnisse und Verfahrensabläufe von Unternehmen auftauchen können, die natürlich nicht in die Öffentlichkeit gehören. Bei allen fehlerhaften Taten, die begangen worden sind, darf man nicht außer Acht lassen, dass man auch hier eine Abwägung treffen muss und dementsprechend nicht alles in die Öffentlichkeit geben darf.

Es ist gesagt worden, man könnte vielleicht auch schwärzen. Dazu haben Sie aber selbst im Ausschuss sofort gesagt, dass das auch nicht sinnvoll wäre und nicht angedacht sei.

Dann muss man sich fragen, was man eigentlich will. - Ja, der Skandal ist da. Und ja, das, was dort

passiert ist, war falsch. Ich glaube, das wissen wir alle. Die richtigen Antworten darauf müssen gefunden werden. Aber wenn man diesen Antrag nur dazu nutzen will, Herr Kollege, um mitzuteilen, dass die Luft schmutzig ist, dann ist das Effekthascherei. Da gibt es, glaube ich, andere Möglichkeiten. Das deutet ein bisschen darauf hin, dass Sie vielleicht nur wieder darauf aus sind, die Menschen in Niedersachsen und Deutschland zu kujonieren.

Die dogmatischen Regelungen sind klar. Das hat der Kollege Genthe gerade ganz richtig erwähnt. Das Akteneinsichtsrecht sagt uns ganz genau, welche Regeln gelten. Man braucht ein berechtigtes Interesse, um überhaupt Akteneinsicht gewährt zu bekommen. Im Übrigen braucht nur der Nebenkläger im Strafprozess kein berechtigtes Interesse nachzuweisen, da klar geregelt ist, wer überhaupt Nebenkläger sein darf. Ansonsten muss man es halt vortragen.

(Zuruf von Helge Limburg [GRÜNE])

Da können wir nicht auf einmal bei einer Straftat, die viel schwerwiegender ist, Herr Kollege Limburg, ganz andere Maßstäbe als bei einer Ordnungswidrigkeit anlegen. Von daher ist das erstens dogmatisch total daneben und zweitens vollkommen systemfremd.

(Zuruf von Miriam Staudte [GRÜNE])

Das ist der Grund, warum wir den Antrag heute entsprechend ablehnen werden.

Die Musterfeststellungsklage ist eingeführt. Auch das ist erwähnt worden. Im Übrigen gibt es die Streitgenossenschaft in der ZPO. Auch dazu können sich Kläger zusammentun. Das alles ist schon Realität. Wir brauchen das in der Gesetzgebung nicht.

Eines ist vielleicht ganz interessant: Der Bundestag hat am Donnerstag, am 21. März dieses Jahres, den Entwurf eines Geschäftsgeheimnisgesetzes angenommen. Die Vorlage haben dort nicht nur die CDU/CSU und SPD, sondern auch Bündnis 90/Die Grünen mitbeschlossen gegen die Stimmen der AfD und der FDP, die dort im Bundestag gesagt hat, die Whistleblower müssten noch ein wenig mehr geschützt werden. Ich frage mich, warum Sie sich im Bundestag anders verhalten als hier im Niedersächsischen Landtag.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU sowie Zustim- mung von Johanne Modder [SPD])

Danke schön, Herr Röhler. - Zu einer Kurzintervention auf Ihren Redebeitrag hat sich Herr Abgeordneter Limburg gemeldet.

(Unruhe)

- Zuhören, Herr Röhler!

Bitte sehr, Herr Limburg!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Röhler, zwei Dinge:

Zum einen: Ich muss den Kollegen Dr. Genthe, ehrlich gesagt, ein bisschen verteidigen. Er hat dem Antrag nicht zugestimmt, er hat ihn aber auch nicht so abgelehnt, wie Sie es hier gerade suggeriert haben, sondern er hat sehr differenziert argumentiert, dass es z. B. im Bereich WhistleblowerSchutz in der Tat Handlungsbedarf gibt. Nehmen wir nur einmal diesen Bereich heraus! Ich finde es schon bedauerlich, Herr Röhler, dass Sie schlicht und ergreifend alles abbügeln, ohne eigene Vorschläge zu machen. Es ist ja in Ordnung, wenn Sie sagen, die grünen Vorschläge überzeugen Sie nicht. Aber hier so zu tun, als gebe es überhaupt keinen Handlungsbedarf, als müsse man nichts machen und könne man alles abbügeln, finde ich wirklich enttäuschend.

(Zustimmung von Imke Byl [GRÜNE])

Dann verweisen Sie darauf: Die Bundesregierung, die Koalition, hat ja etwas angekündigt, da ist ja etwas in der Mache, dann müssen wir hier nichts tun! - Lieber Herr Kollege Röhler, wenn die Große Koalition in Berlin ankündigt, irgendetwas zu machen und irgendetwas in der Mache ist, dann - das haben wir in der Vergangenheit gelernt - heißt das für effektive Rechtsetzung erst einmal überhaupt gar nichts.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Dr. Marco Genthe [FDP])