Marco Genthe
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Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Corona-Pandemie hat auch den Rechtsstaat vor ganz besondere Herausforderungen gestellt.
Die Gerichte mussten verschiedenste Rechtsverordnungen auf ihre Rechtmäßigkeit und zuletzt auch auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüfen und haben einige von ihnen als unwirksam erklärt. Die Bürger erlebten nie dagewesene Eingriffe in ihre Grundrechte, und zunehmend mehr Menschen scheinen auch das Vertrauen in den Rechtsstaat zu verlieren. Und das, meine Damen und Herren, halte ich für ein gesellschaftspolitisches Alarmsignal.
Denn das Vertrauen in den Rechtsstaat ist die tragende Säule unserer freiheitlich-demokratischen Bürgergesellschaft. Ich dachte, da sind wir alle uns eigentlich parteiübergreifend einig. Nun haben wir mehrere Redner der Großen Koalition gehört, die sich sehr gelobt haben, und ich werde Ihnen jetzt ein wenig Wasser in den Wein gießen. Das hätte ich auch ganz gerne mit dem Kollegen Limburg getan, der jetzt aber garantiert vor dem Livestream sitzt.
Insofern noch einmal gute Besserung an dich, Helge!
Meine Damen und Herren, bereits im letzten Jahr habe ich Sie an eine Stelle in Ihrem Koalitionsvertrag erinnert. Da heißt es:
„SPD und CDU wollen die Voraussetzungen für schnelle, verständliche und nachvollziehbare Verfahren verbessern sowie einen modernen und sicheren Justizvollzug gewährleisten.“
Das war Ihr Anspruch an fünf Jahre Große Koalition in Niedersachsen. Und an diesem Anspruch werden Sie sich auch messen lassen müssen.
Wie Justizministerin Havliza aber selbst einräumt, ist der Justizhaushalt mit einem Gesamtvolumen von gerade mal 1,4 Milliarden Euro auch in GroKoZeiten eher bescheiden geblieben. Wir hätten uns - insbesondere aufgrund der eingangs erwähnten gesellschaftlichen Situation - deutlich mehr Engagement gewünscht. Dieses Budget, meine Damen und Herren, reicht einfach nicht aus.
Die niedersächsischen Strafkammern haben inzwischen die höchste Belastung seit zehn Jahren. Es ist keine Lösung, Richter aus dem Zivilbereich im Strafbereich aushelfen zu lassen. Löcher zu stopfen, indem man woanders welche aufreißt, meine Damen und Herren, kann keine ernsthafte Justizpolitik sein. Gerade im Bereich des Strafrechts ist es entscheidend, auf kriminelle Phänomene schnell und entschieden zu reagieren.
Ich freue mich daher auch persönlich sehr, dass Sie unserem Antrag „Konsequentes Vorgehen gegen kriminelle Familien-Clans“ endlich gefolgt sind. Sie haben schon sehr lange gebraucht, um sich unserer Meinung anzuschließen, dass die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sinnvoll ist, um dem Phänomen Clan entgegenzuwirken. Herr Calderone hat es eben noch einmal ganz deutlich erwähnt. Aber ich sage an dieser Stelle: Das hätten Sie auch schon zwei Jahre früher haben können, wenn Sie unserem Antrag gefolgt wären. Jetzt ist natürlich von entscheidender Bedeutung, dass diese neuen Strukturen mit ausreichend Personal unterlegt werden.
Meine Damen und Herren, die Personalsituation wird in den nächsten Jahren insgesamt eine sehr große Herausforderung werden. Bis 2030 gehen bundesweit etwa 40 % aller Staatsanwälte und Richter in den Ruhestand. Wie Sie mit Ihrer Personalpolitik einen Kollaps vermeiden wollen, ist mir völlig schleierhaft.
Ich darf Sie erinnern:
„SPD und CDU wollen sich für eine angemessene Ausstattung der Justiz einsetzen. Am Personalbedarfsberechnungssystem
Meine Damen und Herren, daher stellen wir mit unserem Antrag knapp 600 000 Euro zur Verfügung, um der Überlastung der Gerichtsbarkeit in Niedersachsen entgegenwirken zu können.
Straftäter müssen nicht nur schnell verurteilt werden können. Vielmehr muss die Vollstreckung ebenfalls schnell erfolgen. Hier ist es wichtig, dass genügend Haftplätze und vor allen Dingen auch genügend Personal vorhanden sind.
Doch leider fehlen nach wie vor fast 200 Strafvollzugsbeamte. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter und das Justizministerium nun eine einheitliche Sprachregelung gefunden haben, um diesen Mangel zu beseitigen. Aber nun, meine Damen und Herren, muss dieser Mangel auch einmal angegangen werden. Unser Haushaltsentwurf sieht daher an dieser Stelle 20 zusätzliche Vollzeiteinheiten vor.
Personalmangel in den Vollzugseinrichtungen führt dazu, dass Inhaftierte am Ende nur noch verwaltet werden. Die Resozialisierung bleibt auf der Strecke. Es bleibt den Beamten schlicht und ergreifend nicht genügend Zeit, um z. B. auf die drohende islamistische Radikalisierung eines Inhaftierten zu reagieren. Welche Folgen das haben kann, das wissen wir alle.
Ein weiteres Beispiel aus der Praxis macht deutlich, wie dünn die Personaldecke in einer JVA inzwischen geworden ist: In den Anstalten herrscht ein Ärztemangel, den Sie im Übrigen auch nicht in den Griff bekommen. Aus diesem Grunde müssen Ärzte außerhalb einer Anstalt aufgesucht werden. Diese Ausführungen sind mit einem enormen Personalaufwand verbunden und begründen zugleich natürlich auch ein Sicherheitsrisiko. Eine Ausführung dauert zwei bis drei Stunden. Pro Gefangenen werden stets mindestens zwei, manchmal auch drei Vollzugsbeamte als Begleiter eingesetzt. Die fehlen dann schlicht und ergreifend in den Anstalten.
Um hier eine Entlastung für das Personal - und am Ende natürlich auch für die Inhaftierten - zu erreichen, haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Einführung der Telemedizin in
den Justizvollzugsanstalten vorsieht. Ich war gleichzeitig erstaunt und erfreut, als ich erfuhr, dass die Große Koalition unseren Entschließungsantrag - im Übrigen inklusive der Überschrift - inzwischen abgeschrieben hat und als ihren eigenen zu verkaufen versucht. Aber sei es drum! Hauptsache, wir kommen an dieser Stelle weiter.
Meine Damen und Herren, neben der Personalsituation darf die bauliche Situation nicht aus dem Blick geraten. Dass die Baumaßnahmen im Vollzug mit diesem Haushalt um 4 Millionen Euro gekürzt werden, obwohl weiterhin Haftplätze fehlen, ist nicht nachzuvollziehen.
Gleiches gilt für den Staatsschutzsenat in Celle. Auch hier wird - Herr Calderone hat es eben erwähnt - ein neues Gebäude dringend benötigt. Die Ministerin bemüht sich schon sehr lange um Zuschüsse aus Berlin. Aber aus der Hauptstadt kam sehr lange keine Antwort.
Ich hoffe aber, dass wir jetzt - ganz aktuell - an dieser Stelle konkreter werden können und dass sich da etwas verbessern kann.
Meine Damen und Herren, die Leistungsfähigkeit der Justiz ist gerade in diesen angespannten Zeiten entscheidend für den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft. Die immer größer werdenden Herausforderungen für den Rechtsstaat durch politische und religiöse Radikalisierung, Organisierte Kriminalität und die Folgen der Corona-Pandemie sind ohne eine ausreichend ausgestattete Justiz nicht zu stemmen. Es wird Zeit, dass auch Sie das erkennen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die innere Sicherheit bleibt ein zentrales Thema in Niedersachsen, insbesondere in der aktuell pandemiebedingt inzwischen sehr aufgeheizten Situation.
Die verschiedenen von der Regierung beschlossenen Verordnungen bedeuten insbesondere für die Polizei eine große Herausforderung. Die Verordnungen stellen die Beamten deswegen vor große Probleme, weil die Politik es nach wie vor versäumt, ihre Entscheidungen transparent und nachvollziehbar zu erklären. So werden die Beamten der Polizei und die Ordnungsämter diese Defizite ganz besonders über die Feiertage und auch über Silvester zu spüren bekommen.
Aber die Verordnungen sind leider nicht die einzige schwierige Grundlage, mit der die Beamten arbeiten müssen. Seit Mai 2019 haben wir in Niedersachsen ein neues Polizeigesetz, das - zum Nachteil der niedersächsischen Polizeibeamten und Bürger - leider an etlichen Punkten - sagen wir mal - sehr umstritten ist. Vor allem ist es auch nicht europarechtskonform. Bereits seit Mai 2018 hätte die europäische JI-Richtlinie komplett umgesetzt sein müssen. Die entsprechenden Anpassungen im Polizeigesetz hat die Landesregierung bis heute nicht vorgenommen. Meine Damen und Herren, das ist unglaublich. Es reicht eben nicht, die EU in einem extra geschaffenen Ministerium abzufeiern, sondern man muss sie auch im Tagesgeschäft ernst nehmen.
Aber auch in anderen Bereichen wird die Polizei stiefmütterlich behandelt. Sie lassen leider in diesem Haushaltsentwurf Ihren großen Versprechungen im Koalitionsvertrag keine Taten folgen. Im Koalitionsvertrag haben Sie noch angekündigt, bis zu 3 000 dringend benötigte Stellen - Vollzug und Angestellte - bei der Polizei schaffen zu wollen. Davon kann doch jetzt gar keine Rede mehr sein! Der Innenminister plant für das Jahr 2021 keine zusätzlichen Anwärter einzustellen, und auch auf der politischen Liste findet sich dazu nichts. Im Gegenteil: Sie kürzen sogar Dutzende Stellen bei der Polizei. Das wird dazu führen, meine Damen und Herren, dass bis Ende 2022 nicht einmal 2 000 zusätzliche Stellen bei der Polizei geschaffen sein werden. Sie haben also Ihr Ziel deutlich verfehlt.
Umso bedenklicher ist das vor dem Hintergrund, dass Herausforderungen wie die Clankriminalität endlich konsequent angegangen werden sollen. Hinzu kommt die bereits erwähnte angespannte gesellschaftliche Lage. Das kann man sehr deutlich an der gestiegenen Zahl von Angriffen auf Vollstreckungsbeamte erkennen, meine Damen und Herren. Darauf muss man einfach mit mehr Personal reagieren. Deswegen steuern wir dem entgegen und kompensieren mit unserem Änderungsantrag 60 Stellen bei der Polizei, die Sie kürzen wollten.
Meine Damen und Herren, wir haben im Landtag bereits ausführlich über das Thema Clankriminalität gesprochen. Im Zuge der Anpassung richten Sie ständige Ermittlungsgruppen für den Bereich Organisierte Kriminalität ein, die sich auch mit der Clankriminalität beschäftigen sollen. Das ist immerhin ein kleiner Schritt in die Richtung, die wir als Freie Demokraten bereits seit zweieinhalb Jahren mit einem Entschließungsantrag verfolgen.
Eine weitere Baustelle sind die Bedingungen, unter denen unsere Polizeibeamten weiterhin arbeiten müssen. Bei den Gebäuden der Polizei besteht ein Sanierungsstau von über 120 Millionen Euro. Dass Ratten durch Dienstgebäude laufen und es verfaulte Fenster gibt, ist inzwischen wahrscheinlich jedem bekannt, meine Damen und Herren. Trotzdem unternimmt diese Landesregierung praktisch nichts dagegen - ganz im Gegenteil! Dass das Gewerbeaufsichtsamt Teile des Kriminaltechnischen Instituts schließen muss, ist für mich absolut unglaublich.
Obwohl Sie wussten, dass die betreffenden Arbeitsplätze in den Laboren gesundheitsgefährdend sind, haben Sie die Beamten dort weiterarbeiten lassen - von den Auswirkungen auf laufende Strafverfahren einmal ganz abgesehen! Meine Damen und Herren, dafür fehlt mir jedes Verständnis.
Als Arbeitgeber haben Sie auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beamten. Man kann doch nicht sehenden Auges ihre Gesundheit gefährden!
Dass der seit einem Jahrzehnt geplante Neubau des Landeskriminalamtes jetzt schon wieder gescheitert ist, ist ein weiteres unfassbares Versagen dieser Landesregierung.
Ein weiteres Beispiel: Seit drei Jahren bekommen Sie es nicht hin, eine Ausschreibung für neue Polizeihubschrauber auf den Weg zu bringen - und das, obwohl nur zwei von vier Maschinen fliegen, und selbst das nicht einmal lang - jedenfalls dann nicht, wenn ein voll ausgerüstetes SEK mit an Bord ist.
Nicht einmal das Budget für die persönliche Ausrüstung der Polizeibeamten ist auskömmlich. Meine Damen und Herren, für uns jedenfalls sieht Wertschätzung der herausragenden Arbeit der Polizisten anders aus. Da muss auf jeden Fall sehr vieles nachgebessert werden!
Außerdem kann ich nicht verstehen, dass diese Landesregierung den Katastrophenschutz derart stiefmütterlich behandelt. Dass die Kommunen jetzt besser bei der Finanzierung ihrer Feuerwehren unterstützt werden, ist richtig und wichtig. Aber Sie vergessen völlig die im Katastrophenschutz tätigen Organisationen wie das DRK oder die DLRG,
obwohl Sie wissen, dass der Fuhrpark der Hilfsorganisationen bereits seit Jahren wirklich veraltet ist.
Insbesondere vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen halte ich diese Entscheidung für fatal. Wir haben in diesem Zusammenhang bereits Mitte 2019 einen umfangreichen Antrag zum Wald- und Flächenbrandschutz vorgelegt.
Dieser beinhaltet ganz konkrete Vorschläge, wie der Katastrophenschutz auf die klimatischen Veränderungen vorbereitet werden sollte. Doch auch an dieser Stelle kommen Sie nicht weiter.
Meine Damen und Herren, ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen, weil er mir sehr am Herzen liegt: die Straßenausbaubeiträge. Wir haben schon oft über dieses Thema gesprochen, und ich kann
Ihnen versprechen: Wir werden das auch weiterhin tun.
Uns erreichen Schreiben von betroffenen Bürgern, die mit fünfstelligen Summen belastet werden. Liebe Kollegen von der SPD und der CDU, was ist Ihre Antwort an diese Bürger? - Die Antwort ist: Sie können ja eine zinsfreie Ratenzahlung der Straßenausbaubeiträge über 20 Jahre vereinbaren. - Mit anderen Worten: Sie können die Schulden Ihren Kindern vererben. Denn genau das schlagen Sie mit Ihrer sogenannten Flexibilisierung der Straßenausbaubeiträge vor.
Auch viele Menschen, die ein kreditfinanziertes Haus abbezahlen, um im Alter unabhängiger zu sein und ihren Kindern einen Wert zu hinterlassen, sind durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten. Ihre Straßenausbaubeiträge können solche Menschen zwingen, ihr Vorhaben aufzugeben. Das ist gesellschaftspolitischer und auch volkswirtschaftlicher Irrsinn, meine Damen und Herren.
Aus diesem Grund fordern wir mit unserem Änderungsantrag auch zu diesem Haushaltsplanentwurf wieder 50 Millionen Euro zur Kompensation für die Kommunen. Meine Fraktion und ich bleiben dabei: Die Straßenausbaubeiträge sind unsozial, ungerecht und gehören - wie inzwischen in zehn anderen Bundesländern - auch in Niedersachsen abgeschafft!
Meine Damen und Herren, die Digitalisierung schneide ich an dieser Stelle nur kurz an, weil sie sich durch den ganzen Haushalt zieht. Gerade das Corona-geprägte Jahr 2020 hat gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung ist, sei es im Kontext des Homeoffice oder beim Wahrnehmen von Behördenterminen. Unser Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf umfasst daher 10 Millionen Euro für die Digitalisierung der Landesverwaltung, insbesondere für die Schaffung von mobilen Arbeitsplätzen.
Meine Damen und Herren, der Rechtsstaat ist das Fundament für den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft. Die Politik muss die Sicherheitsbehörden so ausstatten, dass der Rechtsstaat nicht nur auf dem Papier existiert, sondern dass er auch durchgesetzt werden kann. Ihr Haushalt wird diesem Anspruch nicht ausreichend gerecht.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Schünemann hat ja eben schon die vielen Opfer dieser schrecklichen Attentate aufgezählt, und es ist ganz klar: An dieser Stelle muss gehandelt werden.
Das ist aber auch schon länger klar, Herr Kollege Schünemann. Bereits im Jahr 2015 habe ich hier das Problem einer möglichen Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten thematisiert. Der Anlass
war damals die Biografie der Attentäter von Paris. In der Folgezeit wurde insbesondere auch darüber diskutiert, ob bestimmte muslimische Seelsorger zu einer Radikalisierung von Inhaftierten beitragen. Und daraus hat das Justizministerium dann auch Konsequenzen gezogen und diesem Personenkreis den Zutritt zu den Anstalten verwehrt. Das war eine richtige Entscheidung der Justizministerin, meine Damen und Herren.
Die deutschsprachige Imamausbildung in Osnabrück, so wie sie gestern auf der Islamkonferenz diskutiert worden ist, ist sicherlich auch eine Chance, die muslimische Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten zumindest mittelfristig wieder anbieten zu können. Es ist selbstverständlich unbedingt zu vermeiden, dass sich empfängliche Menschen ausgerechnet in der Obhut des Staates, also in einer Justizvollzugsanstalt, gefährlich radikalisieren. Das ist offenbar aktuell bei den Tätern so geschehen. Dazu sind jedoch diverse Maßnahmen notwendig.
Herr Kollege Schünemann, ich will an dieser Stelle ein wenig konkreter werden. Es müssen insbesondere die Justizvollzugsbediensteten auch in die Lage versetzt werden, die Radikalisierung eines Inhaftierten überhaupt zu bemerken. Die Beamten müssen schlicht auch die Zeit haben, Verhaltensveränderungen wahrzunehmen - und das klappt nur, wenn auch genügend Personal vorhanden ist. Und da, meine Damen und Herren, hat Niedersachsen durchaus Nachholbedarf; das ist hier nämlich nicht der Fall. Bei Personalnotstand ist es einfach nicht möglich, sich ausreichend insbesondere um junge oder psychisch labile Gefangene zu kümmern. Und gerade diese sind anfällig für extremistische Ideen. Sie brauchen Aufklärung, eine Vertrauensperson und gegebenenfalls auch den Schutz vor Mithäftlingen, die in irgendeiner Art und Weise Druck ausüben.
Meine Damen und Herren, ein Aufenthalt in einer niedersächsischen Vollzugseinrichtung darf nicht wie ein ideologischer Brandbeschleuniger wirken. Wenn sich ein Mensch in staatlicher Obhut befindet, hat der Staat auch eine Verantwortung, und dazu zählt sicher auch der Schutz vor einer Radikalisierung.
Neben ausreichend Personal bedarf es sicherlich auch einer gründlichen Schulung der Justizvollzugsbeamten. Sie müssen einschlägige Symbole, Zeichen und Schriften überhaupt erst einmal erkennen. Insbesondere, wenn es sich um arabische Schriftzeichen handelt, ist das nicht immer einfach. Zudem unterliegen auch diese Symbole einer gewissen Entwicklung. Benötigt wird daher eine Schulung, die die Beamten auch auf dem jeweils aktuellen Stand hält. Notwendige Programme zur Deradikalisierung in Vollzugseinrichtungen sollten anhand bundeseinheitlicher Kriterien aufgestellt werden. Das wäre sicherlich auch eine Aufgabe der Landesjustizministerkonferenz.
Meine Damen und Herren, ich begrüße daher ausdrücklich, dass sich die Regierungsfraktionen nun dieser Problematik widmen, und ich bin gespannt, ob sich die dafür notwendigen Haushaltsmittel - also für das Personal, für die Schulungen, für die Programme - dann auch tatsächlich in dem Haushaltsentwurf 2021 wiederfinden.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass die Ministerin eben die Ziele verschiedener Maßnahmen aufgezeigt hat, frage ich nach, welches konkrete Testkonzept in den Einrichtungen der LAB NI besteht und ob die ankommenden Flüchtlinge in der Einrichtung oder bereits bei der Einreise getestet werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist eigentlich ein Stück weit skurril: Der Entschließungsantrag der Großen Koalition in Hannover nimmt einen Gesetzentwurf der Großen Koalition in Berlin auf und kritisiert diesen massiv. Es ist schon sehr erstaunlich und sehr bemerkenswert, wie sehr die Sichtweisen dieser beiden Großen Koalitionen am Ende auseinanderfallen, meine Damen und Herren.
Richtig ist, dass es im Insolvenzrecht durchaus Reformbedarf gibt.
Richtig ist auch, dass die Änderungen ganz besonders in einem Punkt auch die niedersächsische Justiz betreffen werden. Aus guten Gründen wird in einem Flächenland wie Niedersachsen darauf geachtet, dass die Justiz möglichst breit aufgestellt ist und die Bürger einen möglichst guten Zugang zu den einzelnen Institutionen haben.
Wir als Freie Demokraten haben die flächendeckende Verteilung der Kompetenzen für die Amtsgerichte immer ganz deutlich unterstützt. Die nun durch CDU und SPD in Berlin geplante Zusammenziehung der Regelinsolvenzverfahren auf die Landgerichtsbezirke wird zu einer ungewollten Konzentration dieser Verfahren führen. Hinzu kommt das Problem, dass es zu einer Trennung
von Zuständigkeiten bei zusammenhängenden Verfahren kommen wird. Das halten wir nicht für sinnvoll. Dass die Landesregierung insoweit in Berlin tätig und vorstellig werden soll, halten wir für richtig.
Meine Damen und Herren, der Entschließungsantrag weist zu Recht darauf hin, dass es außerdem verschiedene Anpassungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie geben wird. Die SPD-Fraktion hat gerade ebenfalls darauf hingewiesen.
Darum lassen Sie mich noch kurz auf diesen Aspekt der neuen Regelungen im Insolvenzrecht eingehen. Richtig ist, die Folgen der Pandemie für die Wirtschaft abzumildern. Doch ob die mit dem 1. Oktober in Kraft getretene Verlängerung des Aussetzens der Anzeigepflichten im Insolvenzrecht dabei das richtige Instrument ist, bezweifele ich.
Das private Gespräch könnte über diese Mikrofone auch ganz unprivat werden. Ich würde da auch zurückhaltend sein, Herr Kollege.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz überschreibt die erneute Verlängerung mit dem Ziel, mehr Rechtssicherheit in Krisenzeiten schaffen zu wollen. Meine Damen und Herren, für uns steht aber fest, dass Rechtssicherheit und Vertrauen innerhalb der Wirtschaft gebildet werden können, wenn gesetzliche Regelungen auch in schwierigen Zeiten gelten.
Offenbar sind diese Bedenken auch in Berlin aufgekommen, was die Verlängerung der in der Aussetzung festgelegten Beschränkung des Anwendungsbereichs auf den Tatbestand der Überschuldung, nicht aber auf den Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit zeigt.
Trotzdem besteht weiterhin die Gefahr, dass gesunde Unternehmen durch geschaffene Intransparenz im Geschäftsverkehr unverschuldet der Gefahr von Zahlungsausfällen gegenüberstehen. Der Gläubigerschutz muss an dieser Stelle wieder in den Vordergrund treten. Nicht umsonst lehnen auch Wirtschaftsverbände, Insolvenzverwalter und Juristen diese Änderungen ab.
Meine Damen und Herren, es bleibt zu hoffen, dass die Politik an dieser Stelle nicht versucht, schlechte Wirtschaftszahlen zu verschleppen, um vielleicht noch über die Landtagswahlen in BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz im März 2021 zu kommen. Das würde sicherlich zulasten der ohnehin schon angeschlagenen Wirtschaft gehen und wäre unverantwortlich. Das wäre ein weiterer Schlag gegen die Akzeptanz der pandemiebedingten Maßnahmen innerhalb der Bevölkerung. Davor kann man nur eindringlich warnen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Der Kollege Limburg hat eben völlig zu Recht das Verfahren an dieser Stelle kritisiert.
Auch wir sehen es so, dass die Diskussion, die gerade in Berlin geführt wird, ganz dringend einer Stellungnahme aus Niedersachsen bedarf. Nichts
destotrotz: Vom Verfahren her hätte die Große Koalition durchaus rechtzeitig auf uns zukommen und deutlich machen können, dass eine sofortige Abstimmung beantragt werden soll, und die Gründe dafür darlegen können. Dann hätten wir ganz anders darüber diskutieren können.
Meine Damen und Herren, ich denke, es ist auch aufgrund der angesprochenen Probleme, die an der einen oder anderen Stelle in Niedersachsen beim Insolvenzrecht bestehen, doch sinnvoll, noch eine Beratung im Ausschuss durchzuführen. Für die FDP-Fraktion kann ich aber zusagen, dass das sehr, sehr zügig erfolgen kann, sodass wir auf jeden Fall das Dezember-Plenum erreichen und rechtzeitig ein Signal nach Berlin senden können, was in Niedersachsen notwendig ist. Wir sehen die Dringlichkeit an dieser Stelle und würden uns sehr freuen, wenn die Große Koalition bei anderen Themen, insbesondere im Bereich der COVID-19Pandemie, auch des Öfteren mal die Dringlichkeit sehen könnte.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Grundgesetz kennt einen umfangreichen Katalog von Grundrechten. Verschiedene Grundrechte können dabei durchaus in ein Spannungsverhältnis zueinander geraten, in einen Konflikt. In einem solchen Fall sind diese Rechte in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Das Recht, zu demonstrieren und sich zu versammeln, zählt sicherlich zu den wichtigsten Grundrechten unserer Bürgerinnen und Bürger. Entsprechend braucht es schon gute Argumente, das Demonstrationsrecht bzw. die Versammlungsfreiheit einzuschränken.
In der aktuellen Pandemiesituation bleibt die Versammlungsfreiheit selbstverständlich bestehen.
Allerdings ist es notwendig, Regelungen zu finden, die eine ausufernde Infektion der Gesellschaft mit all ihren negativen Folgen verhindert.
Bei der Demonstration in Leipzig wurde versucht, diese beiden Dinge - die Versammlungsfreiheit auf der einen Seite und den Infektionsschutz auf der anderen Seite - zusammenzubringen. Das, meine Damen und Herren, kann allerdings nur dann funktionieren, wenn die Teilnehmer einer solchen Veranstaltung einsehen, dass es auch außerhalb der Veranstaltung Menschen gibt, die ebenfalls Grundrechte haben, z. B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Diese Einsichtsfähigkeit gab es in Leipzig ganz offensichtlich nicht.
Meine Damen und Herren, nicht zuletzt die geplante Demonstration in Braunschweig macht offensichtlich, dass wir auch in Niedersachsen ein Konzept erarbeiten sollten, wie wir mit solchen Situationen umgehen wollen.
Es kann jedenfalls nicht sein, dass die Polizei in einer solchen Lage alleingelassen wird und dann nach der Situation oberschlau kritisiert wird. Der Innenminister ist daher aufgefordert, dieses Thema bei der nächsten Sitzung der Innenministerkonferenz auf die Tagesordnung zu bringen. Die Innenminister der Länder müssen sich überlegen, wie zukünftig sichergestellt werden kann, dass der Polizei bei solchen Veranstaltungen genügend Personal zur Verfügung steht.
In jedem Fall darf es nicht wieder passieren, dass die Polizei nicht in der Lage ist zu verhindern, dass sich die Teilnehmer einer solchen Demonstration weder an die Auflagen der Gerichte noch an die Auflagen der Genehmigungsbehörden halten. Der Rechtsstaat muss auch in einem solchen Fall durchgesetzt werden können.
Die Angriffe auf die Beamten und Journalisten sind überhaupt nicht zu akzeptieren. Überhaupt muss sich der Rechtsstaat bei solchen Gewaltorgien absolut resolut zeigen und am Ende auch tatsächlich der Stärkere bleiben.
Daneben muss man sich in der politischen Diskussion auch der Frage stellen, wie die Akzeptanz der pandemiebedingten Maßnahmen innerhalb der Bevölkerung gesteigert werden kann. Die immer wieder angemahnte parlamentarische Beteiligung der von den Menschen gewählten Abgeordneten ist insoweit ganz sicher ein ganz wichtiger Punkt.
Meine Damen und Herren, man muss sich jedoch auch klar werden, wer die gegenwärtige Situation auszunutzen versucht. Da gibt es immer wieder den Hinweis, dass sich auch rechte Extremisten auf diesen Versammlungen tummeln. In Niedersachsen wurde durch den Verfassungsschutz bestätigt, dass tatsächlich Rechtsextremisten auf solchen Demonstrationen auftreten. Sie haben jedoch bisher keinen prägenden Einfluss auf die Demonstrationen, wurde im letzten Monatsbericht des Verfassungsschutzes festgestellt. Dass aber ausgerechnet an dem Gedenktag an die Reichspogromnacht die Demonstration in Braunschweig stattfinden sollte, macht ganz sicher eine Neubewertung dieser Lage notwendig.
Das alles macht es politisch aber umso wichtiger, dass man sich mit der überwiegend vernünftigen Diskussion in der Bevölkerung tatsächlich auseinandersetzt. Das geschieht am besten an dem Ort, den das Grundgesetz für solche Diskussionen vorsieht, nämlich in den Parlamenten. Parlamentarische Debatten, insbesondere über Grundrechtseingriffe, sind kein Selbstzweck, sondern ein Mittel, die verschiedenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger abzuwägen und transparent zu machen, warum welche Entscheidung getroffen wurde. Da,
meine Damen und Herren, hat Niedersachsen durchaus Nachholbedarf.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Eine moderne, liberale Demokratie lebt von dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die entscheiden und sich einbringen möchten. Das schließt die Mitbestimmung unterhalb der repräsentativen Demokratie ausdrücklich ein.
Direkte Demokratie kann in einer Kommune eine gute Ergänzung zur Interessenvertretung der Bevölkerung durch die Ratsmitglieder sein. Wir stehen der Diskussion, die die Grünen mit diesem Gesetzentwurf noch einmal ins Plenum gebracht haben, sehr offen gegenüber und durchaus nicht so negativ wie die CDU.
Es muss allerdings vermieden werden, dass sich die gewählten Vertreter aus der Verantwortung stehlen, um nicht mit unpopulären Entscheidungen in Verbindung gebracht zu werden. Im bereits mehrfach erwähnten Bayern passiert das schon, meine Damen und Herren.
Dabei machen die Art und Weise des Verlaufs der Abstimmung z. B. über den Brexit in Großbritannien oder das Minarettverbot in der Schweiz die Argumente für die repräsentative Demokratie noch einmal sehr deutlich.
Die Konsequenzen einer Entscheidung, die durch das Bürgerbegehren zustande kommt, müssen verständlich kommuniziert werden. Es macht daher auch Sinn, wenn man u. a. von den Initiatoren einer solchen Abstimmung verlangt, auch die finanziellen Folgen einer solchen Entscheidung aufzuzeigen. Die von den Grünen vorgeschlagene Abschaffung des Kostendeckungsvorschlages
lehnen wir daher konsequenterweise ab.
Meine Damen und Herren, abgesehen davon gibt es sicherlich Möglichkeiten, die Elemente der direkten Demokratie attraktiver zu machen. Dazu könnte man die Quoren zur Zulassung und zur Gültigkeit eines Bürgerbegehrens durchaus senken. Auch eine Erweiterung des Themenkatalogs halten wir durchaus für möglich. Allerdings darf man an dieser Stelle nicht überziehen.
Es macht wenig Sinn, die Kompetenzen der ehrenamtlich engagierten Kommunalpolitiker derart zu beschneiden, dass sie praktisch überhaupt nicht mehr in der Lage sind, strategische oder politische Entscheidungen zu treffen. Am Ende muss die direktdemokratische Beteiligung in einem vernünftigen Gleichgewicht zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Parlamenten sein. Eine moderne und lebendige repräsentative Demokratie muss im Einklang mit direktdemokratischen Elementen stehen.
Dazu bedarf es im Übrigen auch einer umfassenden politischen Bildung und vor allen Dingen der Transparenz über den Abstimmungsgegenstand. Das war bei der eben schon erwähnten BrexitAbstimmung nicht gegeben.
Es bleiben daher noch viele Fragen offen, die wir in den folgenden Ausschussberatungen diskutieren müssen. Aber, meine Damen und Herren, gerade in der aktuellen gesamtgesellschaftlichen Situation ist es besonders wichtig, deutlich zu machen, wie wertvoll unsere Demokratie in Deutsch
land ist. Dafür gilt es auch an dieser Stelle zu arbeiten.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich verlese den Bericht über die Beratungen zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Vereinigung der genannten Kommunen.
Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lutter am Barenberge sollen in die Stadt Langelsheim eingegliedert werden. Darüber sind sich die Ausschussmitglieder einig.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde direkt an den Ausschuss überwiesen und dort von einem Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport in seinen Grundzügen vorgestellt. Der Gesetzentwurf dient dazu, die Wirtschafts- und Gestaltungskraft der durch die Eingliederung größeren Stadt Langelsheim im Landkreis Goslar zu stärken. Die haushaltswirtschaftliche Situation soll sich verbessern. Zudem wird auf die demografische Entwicklung in der Region reagiert, die rückläufig ist.
Meine Damen und Herren, von der heute hier beratenen Eingliederung erhoffen wir uns eine strukturelle Stärkung der beteiligten Kommunen. Dabei haben die Beratungen in den kommunalen Gremien vor Ort mit breiter Mehrheit zu dem Ziel der Eingliederung geführt. Darauf wurde auch in der Gesetzesberatung noch einmal hingewiesen.
Der Gesetzentwurf stieß auf eine fraktionsübergreifende Zustimmung im Ausschuss. Die empfohlenen Änderungen beruhen auf redaktionellen Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Diese will ich hier nicht im Detail wiedergeben, sondern den Bericht insoweit zu Protokoll geben.
Den empfohlenen Änderungen liegen im Einzelnen die folgenden Erwägungen zugrunde:
Zu § 2:
Der Ausschuss empfiehlt zu Absatz 3, im Wortlaut der Vorschrift zu verdeutlichen, dass sich das Ortsrecht auf ein Teilgebiet einer der bisherigen Gemeinden oder der bisherigen Samtgemeinde beziehen muss, um von der Höchstgeltungsdauer in Absatz 2 Satz 1 befreit zu sein (vgl. die Beschluss- empfehlung zu § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Vereinigung der Gemeinden Banteln, Betheln, Brüggen, Despetal, Rheden und der Stadt Gronau [Leine] sowie über die Neubildung des Fleckens Duingen und der Samtgemeinde Leinebergland, Landkreis Hildesheim [LT-Drs. 17/4742, S. 3]).
Im Hinblick auf die Benutzungssatzungen empfiehlt der Ausschuss, die in anderen Gebietsänderungsgesetzen übliche Formulierung zu verwenden (vgl. etwa LT-Drs. 17/4742, a. a. O.).
Zu § 4:
In Absatz 1 soll Satz 6 des Entwurfs in Satz 4/1 verlagert werden, um die Regelungen an die Abfolge der Verfahrensschritte anzupassen (vgl. die Beschlussempfehlung zu § 4 Abs. 1 Sätze 4 bis 5/1 des Gesetzes über die Vereinigung der Gemeinden Banteln, Betheln, Brüggen, Despetal, Rheden und der Stadt Gronau [Leine] sowie über die Neubildung des Fleckens Duingen und der Samtgemeinde Leinebergland, Landkreis Hildes- heim [LT-Drs. 17/4742, S. 5]).
Der in Satz 4/1 Halbsatz 2 enthaltene Zusatz über die Versendung der Tagesordnung und die ortsübliche Bekanntmachung ist auch in anderen Gebietsänderungsgesetzen enthalten, wenn in diesen eine Regelung über die Aufstellung der Tagesordnung für die erste Sitzung des Gremiums getroffen wird (vgl. etwa die Beschlussempfehlung zu § 4 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Vereinigung der Gemeinden Banteln, Betheln, Brüggen, Despetal, Rheden und der Stadt Gronau [Leine] sowie über die Neubildung des Fleckens Duingen und der Samtgemeinde Leinebergland,
Landkreis Hildesheim [LT-Drs. 17/4742, S. 5]). Das MI hat sich für eine Aufnahme des Zusatzes ausgesprochen. Dem folgt der Ausschuss mit seiner Empfehlung.
Zum Zwecke der Klarstellung, dass von Absatz 3 Satz 1 auch die Mitgliederversammlungen der Parteiorganisationen der Samtgemeinde Lutter am Barenberge erfasst werden sollen (vgl. S. 10 des Gesetzentwurfs [LT-Drs. 18/7573]), empfiehlt der Ausschuss, das Wort „Gemeinden“ durch das Wort „Kommunen“ zu ersetzen (vgl. § 1 Abs. 1 des Nie- dersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes).
Die Verweisung in Absatz 4 soll redaktionell bereinigt werden.
Meine Damen und Herren, als Berichterstatter möchte ich abschließend allen beteiligten Kommunen ein gutes Gelingen bei der Umsetzung des Eingliederungsgesetzes wünschen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Nach den diversen Vorkommnissen bei der US-amerikanischen Polizei ist auch unsere Polizei in den Fokus geraten. Das geschah oft zu Unrecht. Die US-amerikanische Polizei ist mit der unsrigen in vielerlei Hinsicht überhaupt nicht zu vergleichen. Das fängt schon mit der Ausbildung an. Während in den USA oft Ex-Soldaten in gerade mal 19 Wochen - im Durchschnitt 19 Wochen! - zu Polizisten ausgebildet werden, haben unsere Polizisten ein dreijähriges Bachelorstudium hinter sich. Das, meine Damen und Herren, ist eine völlig andere Qualität.
Auch was die Ausbildungsinhalte und die tatsächliche Praxis betrifft, verbieten sich solche Vergleiche. Gerade vor diesem Hintergrund geben uns die nun in mehreren Bundesländern aufgedeckten Chatgruppen mit rechtsextremen Inhalten sehr zu denken. Diese Vorkommnisse müssen lückenlos aufgeklärt werden, und die betreffenden Beamten müssen die strafrechtlichen und disziplinarischen Maßnahmen erwarten.
Meine Damen und Herren, ich bin daher sehr froh darüber, dass es bis heute keine Hinweise darauf gibt, dass auch niedersächsische Beamte irgendwie an diesen Vorkommnissen beteiligt waren. Dennoch müssen wir auch in Niedersachsen solche Vorfälle genau beobachten und gegebenenfalls Konsequenzen ziehen. Insoweit begrüßen wir ausdrücklich, dass hier bereits bei der Einstellung, bei der Ausbildung, bei der Fortbildung und auch im Rahmen verschiedener Projekte gegengesteuert wird.
Dem nun von den Grünen vorgeschlagenen Lagebild stehen wir grundsätzlich offen gegenüber. Auch gegenüber einer Studie haben wir uns immer offen gezeigt. Hierbei ist mir aber eines ganz besonders wichtig. Eine solche Studie kann nur mit den Polizeibeamten funktionieren und nicht gegen sie. Zudem müssen wissenschaftlich anerkannte Instrumente eingesetzt werden, die einen objektiven Charakter haben und eine wirklich offene Studie ermöglichen.
Ob eine solche Studie tatsächlich mit allen Bundesländern umsetzbar ist, da bin ich angesichts unseres föderalen Systems allerdings eher skeptisch. Insoweit finde ich den Vorschlag des Innenministers aus Nordrhein-Westfalen, Herrn Reul, sehr interessant. Er schlägt eine Studie vor, die den Berufsalltag der Polizei unter die Lupe nimmt, aus der gegebenenfalls Erkenntnisse erwachsen, wie man den Berufsalltag so umorganisieren kann, um solche Vorfälle zu verhindern.
Kritisch, meine Damen und Herren, sehe ich die Forderung unter Nr. 6 des Antrages. Die unter RotGrün eingeführte Beschwerdestelle funktioniert tatsächlich nicht.
Sie genießt bei den Polizeibeamten kein Vertrauen und wird von ihnen daher so gut wie gar nicht angesprochen. Die FDP-Fraktion hat daher schon im Februar dieses Jahres einen ausdifferenzierten
Vorschlag für eine Vertrauensstelle für die Polizeibeamten vorgelegt. Der zuständige Ausschuss hatte im März beschlossen, die Landesregierung um eine Unterrichtung zu bitten. Diese ist bis heute leider nicht erfolgt, was ich sehr bedauere.
Meine Damen und Herren, unser Ansatz ist sehr viel breiter und bezieht sich nicht nur auf die Problematik extremistischer Tendenzen, aber ausdrücklich auch darauf. Entscheidend ist, dass unser Vorschlag einen Ansprechpartner vorsieht, der solche Hinweise auf Wunsch anonym entgegennehmen kann. Er soll keine Disziplinarbefugnis besitzen, sondern Sachverhalte aufnehmen, bewerten und dann einer Lösung zuführen.
Eine solche Stelle, meine Damen und Herren, die auch das Vertrauen unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten besitzt, ist der entscheidende Hebel, solche rechtsextremistischen Vorfälle aufzudecken und die Dinge schnellstmöglich zu beenden.
Es macht daher sehr viel Sinn, unseren Antrag wirklich mal sachlich zu diskutieren.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben von der SPD, die diese Aktuelle Stunde beantragt hat, viele salbungsvolle Worte gehört, allerdings wenig zur konkreten Arbeit, die im Katastrophenschutz notwendig ist. Da kam von der CDU-Fraktion schon deutlich mehr. Darum möchte ich in medias res gehen.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Diskussion über das große Corona-Artikelgesetz sollte eigentlich auch das Katastrophenschutzgesetz geändert werden. Man hat es dann sinnvollerweise ausgenommen, weil dieses Artikelgesetz sehr schnell beraten wurde. Wie wir gesehen haben, sind dabei auch einige Fehler passiert. Beim Katastrophenschutzgesetz wollte man sich solche Fehler schlicht und ergreifend nicht leisten. Daher soll das nachgezogen werden, was eine sinnvolle Entscheidung ist.
Jetzt scheint etwas in der Entwicklung zu sein. Ich habe den Entwurf noch nicht gesehen, werde ihn mir aber sehr genau ansehen, insbesondere was die notwendigen Strukturanpassungen in der Organisation betrifft, aber auch Dinge wie z. B. die Helferfreistellung im Voralarm.
Es gibt auch zusätzliche Mittel für den Brandschutz für die Gemeinden. Die, Herr Kollege Meyer, haben Sie nicht erwähnt oder dazugerechnet, das muss man aber fairerweise tun. Wir sehen das sehr positiv, auch wenn diese Mittel schuldenfinanziert sind.
Meine Damen und Herren, wir haben immer mehr klimatische Extremphänomene. Darum haben wir als FDP-Fraktion Ihnen auch schon im Juni 2019 einen umfangreichen Entschließungsantrag zur Vegetationsbrandbekämpfung vorgelegt. Er beinhaltet ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Das betrifft die technische Ausstattung, die Ausbildung, und das betrifft auch verschiedene Strukturreformen. Aber solche organisatorischen Anpassungen nützen am Ende dem Katastrophenschutz nichts, wenn sie nicht auch entsprechend mit finanziellen Mitteln unterlegt sind. Dabei denke ich insbesondere auch an die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen, die, meine Damen und Herren, noch gar nicht richtig erwähnt worden sind.
Stand jetzt - also ganz aktuell - findet sich im Haushaltsplanentwurf der Großen Koalition eine Kürzung um 1 Million Euro gegenüber dem Vorjahr bei diesen mitwirkenden Hilfsorganisationen. Liebe Große Koalition, ich frage mich: Was soll das für ein Signal sein? Auf der einen Seite richten Sie eine Enquetekommission für das Ehrenamt ein, und auf der anderen Seite wird gerade im ehrenamtlichen Bereich gekürzt. Das verstehe jedenfalls ich nicht, meine Damen und Herren.
Gerade diese Hilfsorganisationen benötigen Verlässlichkeit. Das heißt, sie benötigen eine Durchfinanzierung dieser Mittel, damit die Möglichkeit besteht, entsprechend zu planen. Gerade auch diese Organisationen haben unter der CoronaSituation zu leiden. Das betrifft deren Einnahmen, das betrifft aber auch die Situation im Ausbildungsbereich. Denn viele Ausbildungen waren überhaupt nicht durchführbar. Deshalb wird es schwierig, irgendwann einmal die notwendigen Neubesetzungen von Positionen vorzunehmen.
Es gibt aber noch ein weiteres Problem, das heute noch nicht benannt worden ist, und zwar die Tatsache, dass der Bund die Fahrzeuge für den Katastrophenschutz, die er zugesagt hat, nicht vernünftig liefert. Da sind erhebliche Kürzungen vorgenommen worden. Der Bund hinkt da hinterher. Die Landesregierung hat dieses Problem erkannt - das steht sogar als Bemerkung im Haushaltsplanent
wurf -, aber es passiert nichts. Wir haben immerhin hier in Hannover eine Große Koalition und auch in Berlin eine Große Koalition - da könnte man doch einfach mal miteinander sprechen und das aus der Welt räumen! Der Katastrophenschutz wäre es auf jeden Fall wert, dass man diese Gespräche sucht, meine Damen und Herren.
Was an dieser Stelle auch immer wieder vergessen wird, ist die Präventionsarbeit. Die häufigste Ursache für Brände, gerade in der Natur, ist Fahrlässigkeit. Es darf einfach nicht passieren, dass Menschen, die sich in der Natur bewegen, Katastrophen aus reiner Unwissenheit auslösen. Gerade was die Präventionsarbeit betrifft, kann man eine ganze Menge mehr machen.
Meine Damen und Herren, Sie machen einen Anfang, aber für das kommende Haushaltsjahr wäre deutlich mehr möglich und auch nötig.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema E-Sport bewegt die Gesellschaft. E-SportEvents erreichen im Internet über Plattformen Millionen von Zuschauern. Auch in Deutschland gibt es Millionen von E-Sportlern, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene. E-Sport
Gruppen bilden sich bundesweit. Auch in Niedersachsen gibt es entsprechende Angebote von klassischen Sportvereinen, aber auch von anderen
Akteuren wie z. B. der E-Sport-Factory in Osnabrück. Um solche Angebote machen zu können, brauchen insbesondere die Sportvereine Planungssicherheit. Es ist daher richtig, dass die Große Koalition nunmehr eine Forderung der FDP aufgreift und eine Überarbeitung des Gemeinnützigkeitsrechts initiieren möchte.
Insgesamt aber, meine Damen und Herren, tut sich die Landesregierung mit diesem Thema eher schwer. Das hat sie mit der Bundesebene durchaus gemeinsam. Zwar findet sich die vollwertige Anerkennung des E-Sports im dortigen Koalitionsvertrag, aber passiert ist seitdem nichts. Dennoch geht die gesellschaftliche Entwicklung weiter, und dem sollte die Politik dann auch Rechnung tragen. Meine Damen und Herren, die Abgrenzung zwischen Sport und E-Sport aus Ihrem Antrag ist insoweit nur sehr schwer durchzuhalten.
Was macht Sport eigentlich aus? Bedeutet Sport immer Bewegung? - Offenbar nicht; denn sonst wäre Schach beispielsweise keine anerkannte Sportart. Beim E-Sport kommt es insbesondere auf drei Eigenschaften an: Wahrnehmungsvermögen, Reaktionsgeschwindigkeit und die Feinmotorik. Auch die Wissenschaft reduziert deshalb den ESport nicht mehr auf das Drücken von Knöpfen.
Bedeutet Sport zwingend Gewaltfreiheit? - Das ist auch zweifelhaft, wenn man sich verschiedene Kampfsportarten oder auch den Boxsport ansieht, von regelmäßigen Verletzungen bei Sportarten wie Rugby, Football oder Fußball mal ganz zu schweigen.
Die von Ihnen gezogene Abgrenzung zwischen ESport und traditionellen Sportarten funktioniert daher nicht nach dem einfachen Schwarz-WeißPrinzip, sondern hat sehr viele Graubereiche.
Meine Damen und Herren, uns geht es um eine sportspezifische Förderung und die Möglichkeit, dass Vereine ihre Angebote mit einem pädagogischen Konzept verbinden können. Insoweit vermissen wir auch die Betonung der Chancen für die Integration und die Inklusion, die der E-Sport tatsächlich bietet. Wir wollen die positiven Aspekte des E-Sports im Sinne der Jugend- und Sportkultur fördern und den Risiken mit einem politischen Konzept begegnen. Wir wollen den Vereinen die Möglichkeit geben, über den E-Sport an junge Menschen heranzukommen, die für sie ansonsten möglicherweise nicht erreichbar sind.
Vieles von dem muss auf der Bundesebene entschieden werden. SPD und CDU sind daher aufgefordert, ihre Bundesspitzen dazu zu bewegen, die Zusagen für eine Förderung des E-Sports aus dem Koalitionsvertrag tatsächlich umzusetzen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In diesem Niedersächsischen Landtag gibt es vier Fraktionen, denen es um Inhalte geht - die SPDFraktion, die Grüne-Fraktion, die FDP und die CDU. Der Fraktion hier rechts außen geht es um andere Dinge. Darum macht es für mich überhaupt keinen Sinn, auf den Beitrag, den wir eben gehört haben, in irgendeiner Weise einzugehen. Es bringt nichts.
Meine Damen und Herren, ich bin Anhänger der europäischen Idee, weil die europäische Idee auf gemeinsamen Werten fußt. Sie fußt auf Menschenwürde, auf Freiheit und auf Sicherheit. Die Zustände in den Lagern - wir haben es eben auch vom Innenminister gehört; er war dort - entsprechen diesen Werten nicht und sind der europäischen Idee unwürdig.
Darum ist die Europäische Union insgesamt verpflichtet, hier zu Verbesserungen zu kommen. Das ist nicht etwas, was einzelne europäische Staaten leisten können, schon gar nicht einzelne Bundesländer, sondern da muss sich die Europäische Union insgesamt zusammenraufen, um wirklich zu Verbesserungen zu kommen.
Aber zunächst, meine Damen und Herren, ist es notwendig, kurzfristig Hilfe in Moria auf Lesbos zu leisten, damit die Menschen dort morgen etwas zu essen und auch ein Dach über dem Kopf haben.
Im Zweifel wird Griechenland an dieser Stelle überfordert sein. Die Inseln müssen evakuiert werden. Das, was wir heute Morgen gehört haben, ist ein gutes Signal, um hier weiterzukommen.
Meine Damen und Herren, ganz abgesehen von diesem aktuellen Fall bedarf es einer grundsätzlichen Neuausrichtung innerhalb der Europäischen Union. Wir brauchen eine Reform der Verteilung. Sie muss bedenken, welche Größe und welche Wirtschaftsleistung die einzelnen Nationalstaaten haben. Es muss vielleicht auch die Möglichkeit geben, dass einzelne Staaten ihre Aufnahmekapazitäten reduzieren können, dann aber vielleicht einen finanziellen Beitrag leisten oder einen anderen Beitrag, was z. B. den Schutz der Grenzen betrifft.
Wir brauchen Grenzen mit würdigen und rechtsstaatlichen Verfahren - Zentren, in denen diese Asylverfahren durchgeführt werden können. Und wir müssen die Lager auf den griechischen Inseln definitiv auflösen.
Die Menschen müssen auf das Festland.
Das ist auch eine Aufgabe der deutschen Ratspräsidentschaft: einen Migrationsgipfel auf der europäischen Ebene zu initiieren, um zu dieser Neuausrichtung zu kommen und die Unterbringung und auch die Integration in Europa vernünftig zu regeln.
Meine Damen und Herren, wie gesagt, ich bin ein Fan der europäischen Idee. Diese Zustände sind völlig unwürdig. Wir sind es der europäischen Idee schuldig, dass wir hier wirklich sehr schnell zu Verbesserungen kommen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen bereits im März 2019, also vor anderthalb Jahren, einen Antrag zur Einführung der Telemedizin in Justizvollzugsanstalten vorgelegt. Das wurde damals allgemein begrüßt und als vernünftige Idee aufgenommen, auch durch das Justizministerium. Aus diesem Grund gab es diverse Unterrichtungen des dafür zuständigen Unterausschusses durch das Justizministe
rium. Das Ministerium hat sich in anderen Bundesländern umgeschaut, Gespräche geführt und erste Initiativen ergriffen. In der Sitzung des Unterausschusses „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ im Mai dieses Jahres kamen wir alle dann überein, dass das Ministerium zu gegebener Zeit über die Ergebnisse eines Pilotprojektes unterrichten sollte.
Meine Damen und Herren, nun nehme ich völlig überrascht zur Kenntnis, dass die Große Koalition jetzt plötzlich einen eigenen Antrag dazu vorlegt. Sie war dabei so unfassbar innovativ - wirklich unfassbar innovativ -, dass sie selbst die Überschrift wortgleich von unserem Antrag abschrieb - exakt dasselbe wie wir vor anderthalb Jahren.
Auch inhaltlich haben Sie schlicht alles abgeschrieben. Einziger wirklich nennenswerter Unterschied ist die Tatsache, dass wir die Vergabe von Stipendien fordern, um angehende Mediziner für einen Dienst in Justizvollzugsanstalten zu interessieren; Sie wollen lediglich die Arbeit als Arzt in einer JVA „aktiv … bewerben“. Das ist aber wirklich der einzige Unterschied.
Bei so wenigen Unterschieden fragt man sich - auch Herr Bajus hat das eben getan -, warum sich die Große Koalition in einen längst fahrenden Zug schwingt. Nun, wir haben zwar eine Große Koalition in Niedersachsen, aber die bringt offensichtlich nicht mehr die Souveränität auf, einen Antrag der Opposition, der sich bereits in der Umsetzung durch das Ministerium befindet, zu unterstützen. Das, meine Damen und Herren, ist peinlich. Das ist schlicht und ergreifend peinlich.
Und das ist nicht das erste Mal. Ähnliches haben wir bei dem Antrag zur Bekämpfung krimineller Familienclans erlebt; Ähnliches haben wir bei der Frage der Bekämpfung von Kindesmissbrauch erlebt. Der politische Leerlauf der Großen Koalition, meine Damen und Herren, scheint zuzunehmen.
Aber solange wir auf diese Art und Weise vernünftige Dinge für die Bürgerinnen und Bürger dieses Land erreichen können - auch als Opposition -: Mein Gott, dann nehme ich das hin.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern gehört sicherlich zu den schwierigsten Debatten, die wir in diesem Landtag überhaupt führen müssen.
Das tun wir nicht erst seit einem Jahr, Frau Kollegin Osigus, sondern ich erinnere mich an die letzte
Legislaturperiode. Da war Herr Edathy Anlass einer solchen Diskussion. Wir diskutieren das schon viel länger. Der Antrag der FDP-Fraktion dazu, der ein umfangreiches Maßnahmenpaket beinhaltet, liegt Ihnen bereits seit Monaten vor, meine Damen und Herren. Er wurde in den zuständigen Ausschüssen auch ausgiebig diskutiert. Weitere Anträge folgten.
Ich habe in der Landtagsdebatte im Juni dieses Jahres im Rechtsausschuss und auch im Sozialausschuss angeregt, die vorliegenden Anträge gemeinsam zu beraten und dann vielleicht auch gemeinsam zu einem Beschluss zu kommen.
Dieses Thema, meine Damen und Herren, eignet sich nämlich weder für einen politischen Streit noch für die Profilierung einer Fraktion oder einer Person.
Bis vor Kurzem hatte ich die Signale aus den anderen Fraktionen auch so verstanden, dass an einem gemeinsamen Papier allseits Interesse besteht, um hierbei auch ein möglichst starkes Signal zu senden. Insoweit habe ich mich aber ganz offensichtlich geirrt.
Insbesondere die SPD-Fraktion will diesen Antrag offenbar aus politischen Gründen jetzt beschließen, obwohl verschiedene Punkte darin äußerst kontraproduktiv sind. Was z. B. die Verjährungsfristen anbelangt, kann ich den regierungstragenden Fraktionen nur dringend empfehlen, noch einmal das Gespräch mit ihrer Justizministerin zu suchen, die sie schließlich auch einmal in ihr Amt gewählt haben. Sie hat zuletzt im Juni in diesem Haus fachlich begründet, warum eine Abschaffung der Fristen hochproblematisch ist. Ich habe den Kollegen Meyer eben so verstanden, dass die CDU-Fraktion das ebenfalls so sieht. Konsequenterweise müssten Sie diesen Antrag in der jetzigen Form heute also ablehnen. Hören Sie auf Ihre Ministerin, insbesondere da sie ja auch selbst praktische Erfahrung mit solchen Prozessen hat!
Meine Damen und Herren, Ihre Forderung nach der Strafbarkeit einer Nichtanzeige ist ebenfalls ein großer Fehler. Selbst die Opferverbände haben sich entsprechend geäußert. Es wäre fatal, wenn eine verschärfte Anzeigenpflicht dazu führen würde, dass sich Opfer nicht mehr an Vertrauensper
sonen wenden, da dies eine Strafanzeige zur Folge hätte.
Zudem besteht die Gefahr, dass die Opfer in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Familien- oder Bekanntenkreis ihre Aussage unter Umständen dahin gehend verändern, dass Mitwisser ausgenommen werden. Sollten später in einem Gerichtsverfahren daraufhin Zweifel an der Belastbarkeit der Zeugenaussagen entstehen, besteht die Gefahr von unberechtigten Freisprüchen, meine Damen und Herren. Welche persönlichen Folgen dies für die Opfer hätte, muss an dieser Stelle, glaube ich, nicht weiter ausgeführt werden.
Meine Damen und Herren, hier zeigt sich deutlich, was für ein Schnellschuss dieser Antrag ist.
Gleiches gilt für die Auswirkungen im Jugendstrafrecht. Wenn bereits ein Zungenkuss zwischen einer 13-Jährigen und einem 14-Jährigen zwingend zu einer Gerichtsverhandlung führt, hat das mit Jugendschutz überhaupt nichts mehr zu tun, meine Damen und Herren.
Bei einem solch geringen Altersunterschied und der Einvernehmlichkeit einen 14-Jährigen als Angeklagten vor Gericht zu ziehen, ist wirklich eine grundsätzliche Neuausrichtung Ihrer Jugendpolitik, meine Damen und Herren.
Ich will an dieser Stelle niemandem absprechen, zu Verbesserungen beim Schutz von Kindern kommen zu wollen. Aber unseren Antrag für erledigt zu erklären, dann in Teilen abzuschreiben und Punkte hinzuzufügen, die den Schutz der Kinder in der Praxis eher verschlechtern, ist einfach nur ein bitterer Vorgang.
Meine Damen und Herren, ich kann mich nur wiederholen: Beschließen Sie diesen Antrag heute nicht, sondern diskutieren Sie ihn noch einmal ausgiebig mit Ihrer Justizministerin.
Vielen Dank. - Vor dem Hintergrund, dass ein Infektionsgeschehen innerhalb der Beamtenschaft - insbesondere dann, wenn es sich um Beamte der Sicherheitsbehörden handelt oder Beamte, die mit der Bewältigung einer solchen Pandemie beschäftigt sind - ganz große organisatorische Probleme auslöst, frage ich die Landesregierung, ob es hierfür eine besondere Test- oder Quarantänestrategie oder Ähnliches gibt. Wie wird damit umgegangen?
Herr Präsident, ich glaube, ich habe siebeneinhalb Minuten. Kann das sein?
Ich meine, wir hätten siebeneinhalb angemeldet. Aber keine Ahnung!
Mein Parlamentarischer Geschäftsführer ist auch gerade weg. Dann rede ich ein bisschen schneller.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Anfang dieser Pandemie wussten wir alle nicht, was auf uns zukommt. Wir alle haben noch die erschreckenden Bilder aus den europäischen Nachbarländern im Kopf. Daher war es völlig richtig, dass diese Landesregierung schnell und entschlossen handelte. Dass in einer solchen Situation auch Fehler passieren, steht außer Frage. Als FDP-Fraktion haben wir auch nie einen Hehl daraus gemacht, dass wir für diese Fehler Verständnis haben.
Das Grundgesetz und auch die Niedersächsische Verfassung behalten aber auch in einer solchen Ausnahmesituation ihre Gültigkeit. In diesen Gesetzen sind im Übrigen auch Vorbereitungen auf solche Situationen getroffen worden. Das hat die Landesregierung - schon hinsichtlich der parlamentarischen Beteiligung - bereits vom ersten Tag an vergessen.
So bekam dieses Parlament die Verordnungen der Landesregierung, die ja massive Einschnitte in die bürgerlichen Freiheitsrechte bedeutet haben, nur über die Presse zu Gesicht.
Hinzu kamen massive Fehler in den Verordnungen selbst. Ich denke dabei insbesondere an die erste Verordnung bezüglich der Kontaktverbote. Die hätte nämlich bedeutet, dass Alleinstehende in ihren eigenen Wohnungen quasi in Isolationshaft genommen worden wären.
Diese Verordnung haben Sie innerhalb von 24 Stunden einfach mittels einer Presseerklärung wieder zurückbenommen. Allein schon diese Art und Weise des Umgangs mit den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger lässt einen fassungslos zurück, meine Damen und Herren.
Zusammen mit den Grünen mussten wir diese Landesregierung erst mithilfe des Staatsgerichtshofes zwingen, wieder zu einem verfassungsgerechten Verfahren zurückzukommen.
Nun haben wir eigentlich gedacht, dass diese Landesregierung aus diesen Fehlern gelernt hat. Doch dann haben Sie diesem Parlament dieses Artikelgesetz vorgelegt: Ein Sammelsurium von Änderungen unterschiedlichster Einzelgesetze. Auch dieser Gesetzentwurf strotzt nur so von Fehlern. Es sind auch keine Gründe dafür erkennbar, warum ein Gesetz von so einschneidender Wirkung und so großem Umfang im Schnellverfahren durch dieses Parlament gepeitscht wird.
Dass dieses Artikelgesetz mit heißer Nadel gestrickt wurde, sieht man bereits an den zum Teil haarsträubenden verfassungsrechtlichen Fehlgriffen.