Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung tätig werden, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wenn auch Sie das so sehen, dann bitte ich kurz um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Tagesordnungspunkte 24 und 25 rufe ich vereinbarungsgemäß zusammen auf, also
Tagesordnungspunkt 24: Urheberrecht schützen - Upload-Filter vermeiden - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/3268
Tagesordnungspunkt 25: Upload-Filter sind ein Risiko für die Meinungs- und Informationsfreiheit - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 18/3257
Zu diesen Anträgen war ursprünglich die erste Beratung vorgesehen. Wie mir mitgeteilt wurde, sind die Fraktionen jedoch übereingekommen, die beiden Anträge ohne Aussprache in die Ausschüsse zu überweisen. Ich schaue noch einmal in die erste Reihe. - Das ist so. Dann werden wir so verfahren.
(Helge Limburg [GRÜNE] - in der zweiten Reihe sitzend -: Schauen Sie ruhig auch einmal in die zweite Reihe! - Gegenruf von Jörg Bode [FDP]: Ich bin jetzt extra in die erste gekommen!)
- Das war ein unverzeihlicher Fauxpas, Herr Kollege Limburg. Hinter der ersten Reihe kann nur eine starke zweite Reihe stehen. Sonst wird das hier alles nichts. Das gilt für alle Fraktionen.
(Jens Nacke [CDU] - in der ersten Reihe sitzend -: Das ist eine Unver- schämtheit, Herr Präsident! - Heiter- keit)
Federführend soll in beiden Fällen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen tätig werden, mitberatend der Unterausschuss „Medien“. Wenn Sie so befinden wollen, darf ich um ein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung: Ermäßigten Mehrwertsteuersatz auch für elektronische Presse schnell umsetzen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/3261
Diesen Antrag einbringen möchte für die antragstellende Seite - in diesem Fall für die CDUFraktion - der Abgeordnete Dr. Karl-Ludwig von Danwitz. Herr von Danwitz, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 1968 gibt es in Deutschland die Mehrwertsteuer. Die Ideengeber dieser Steuer führten damals gleich zwei Steuersätze ein: den Regelsatz von 10 % und den ermäßigten Steuersatz von 5 % für Artikel der Grundversorgung.
Aus den 10 % sind inzwischen 19 % geworden, aus den 5 % 7 %. Den Unterschied zugunsten der Grundversorgung gibt es aber immer noch.
Gute Zeitungen sind unserer Demokratie etwas wert. Sie sind mehr wert als schlechte und falsche Nachrichten. Deswegen, so denke ich, zahlen wir alle gerne die Mehrwertsteuer darauf.
Aber bei Onlineangeboten von Zeitungen darf es auch gerne ein bisschen weniger sein. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt nämlich bisher nur für gedruckte Zeitungen. Onlineangebote werden noch mit 19 % besteuert. Es ist nicht logisch, dass die gedruckte Zeitung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, aber die Onlineausgabe mit demselben Inhalt dem vollen Mehrwertsteuersatz.
Wir alle wissen doch ganz genau: Die Zukunft der Medienhäuser liegt im Digitalen. Wenn wir also den Begriff „Zeitung“ benutzen, dann ist damit nicht mehr unbedingt das bedruckte Papier gemeint. Gemeint sind guter Journalismus, umfassende Informationen, Kommentare, die auch andere Seiten eines Themas beleuchten, Satire, über die wir schmunzeln, und die Bilder, die uns Promis manchmal ein wenig näher bringen. Gemeint sind Brexit, Straßenausbaubeiträge, Bundesliga, das Ergebnis der Landratswahl und vieles mehr. Diese Themenvielfalt wird in Niedersachsen - da sind wir uns, denke ich, alle einig - von erstklassigen Zeitungsjournalisten gemacht, aber nicht mehr unbedingt auf Papier gedruckt.
Meine Damen und Herren, wer heute eine Zeitung aus Papier bezahlt, bezahlt damit 7 % Mehrwertsteuer, für dieselbe Zeitung als E-Paper aber
Diesen Unterschied wollen wir deshalb aufheben. Schon im Januar 2016 hat der Landtag auf Antrag der CDU-Fraktion eine Entschließung mit dem Titel „Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Onlineangebote von Zeitungen und anderen Medien“ angenommen. Damals wurden der Bund und die EU aufgefordert, sich für eine Veränderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU einzusetzen.
Diese Richtlinie wurde im November des letzten Jahres geändert, sodass die Mitgliedstaaten jetzt die Möglichkeit haben, die Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften anzupassen. Jetzt könnten auch hier die 7 % angesetzt werden.
Wir bitten daher die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.
Nicht nur die Leser der elektronischen Medien, auch die Steuerverwaltung wird es freuen. Es muss nicht mehr unterschiedlich besteuert werden, und es müssen nicht mehr so umfangreiche Prüfungen stattfinden.
Ich denke, hier sind genügend Argumente ausgetauscht. Ich bitte bei diesem Antrag um Unterstützung aus diesem Raum.
Vielen Dank, Herr Kollege von Danwitz. - Jetzt hat sich für die Fraktion der AfD Kollege Peer Lilienthal gemeldet. Bitte sehr, Herr Lilienthal, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich es vergesse: Wir beantragen, dass dieser Antrag im Haushaltsausschuss mitberaten wird. Erstens ist dies natürlich ein finanzpolitisches Thema - es geht hier um die Umsatzsteuer -, zweitens ist das Aufkommen der Umsatzsteuer natürlich auch für den Landeshaushalt relevant. Dass das im Haushaltsausschuss gut aufgehoben ist, hat auch der Beitrag des Kollegen von Danwitz eben gezeigt.
Natürlich gab es auch vor 1967 schon ein System der Umsatzsteuer. Sie wurde aber nach einem anderen System erhoben. Vorher war es ein Allphasenbruttosystem; seit 1967 ist es ein Nettosystem mit Vorsteuerabzug. Auf die Auswirkungen, die übrigens auch auf diesen Antrag durchschlagen, kommen wir gleich. Aber der Reihe nach!
Tatsächlich kennt das Umsatzsteuergesetz im Wesentlichen zwei Steuersätze, nämlich den sogenannten normalen Steuersatz von derzeit 19 % und den ermäßigten. In § 12 Abs. 2 steht, was ermäßigt besteuert wird. Diese Vorschrift verweist auf die Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz. Die ist unheimlich lang, und in der steht eine ganze Menge Lieferungen, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Wir wollen einmal ganz kurz in die Entstehung schauen: In den 1960er-Jahren - der Kollege hat es schon ausgeführt - wurde das Umsatzsteuersystem umgearbeitet. Es gab sozialpolitische Gründe dafür, einige Güter nicht mit dem normalen Steuersatz von damals 10 % zu besteuern, sondern mit einem ermäßigten Steuersatz von - auch das ist schon angesprochen worden - 5 %.
Sozialpolitische Gründe? Man kann sich denken, was dahintersteckte: Es ging darum, z. B. Lebensmittel der Grundversorgung und Heilleistungen von Ärzten günstig zu halten.
Das ist auch heute noch so: Wenn Sie zum Arzt gehen und eine Heilleistung in Anspruch nehmen, dann ist die in aller Regel mit 7 % besteuert. Wenn man sich aber einen Brilli auf einen Schneidezahn kleben lässt, dann macht das zwar möglicherweise auch ein Arzt, aber es wird mit 19 % besteuert. Schwierig - das wird schon hier deutlich - ist die Abgrenzung.
Und ja: Die Ermäßigung galt von Anfang an auch für Zeitungen. Denn auch die wurden vom Gesetzgeber in dem Beratungsprozess, der von 1963 bis Ende der 60er-Jahre lief, der Grundversorgung zugeordnet.
Über die Zeit sind dann weitere Ermäßigungen hinzugekommen, z. B. aus agrarpolitischen Gründen. So finden Sie in der Anlage 2 auch eine ganze Reihe von Tieren.
Es hat auch wirtschaftspolitische Einflüsse auf diese Anlage 2 gegeben, zuletzt - das ist ganz interessant; das wird gleich noch einmal wichtig - 2010: Die Hotelübernachtungen werden seitdem nicht mehr, wie vorher, mit 19 %, sondern aufgrund
Zweitens sind die Abgrenzungsprobleme immer schärfer geworden, nicht nur für die Finanzverwaltung, sondern natürlich in allererster Linie für den Steuerpflichtigen, der in erster Linie am Zug ist, zu erklären, was er da unternommen hat. Das ist unheimlich schwierig. Die Umsatzsteuer ist auch heute noch für Finanzverwaltung eine der spannendsten Steuern, weil diese Abgrenzung so schwer ist.
Ganz wesentliche Kritik übte im Jahr 2010 der Bundesrechnungshof, der die Ermäßigungen - im Zuge der Frage der Hotelübernachtungen - einmal grundsätzlich betrachtet hat, in einem Sonderbericht. Er hat gesagt: Im Grunde genommen sind diese Ermäßigungen gar nicht mehr zielführend. Viele Ermäßigungen haben mit dem ursprünglichen Regelungsinteresse des Gesetzgebers nichts mehr zu tun. Deshalb - so die Empfehlung des Bundesrechnungshofs damals - ist die Anlage 2 scharf auszudünnen. Damit ist er noch relativ vorsichtig geblieben.
Es gibt in der Literatur, z. B. von PwC, auch die Frage, ob man überhaupt zwei Steuersätze braucht; denn eigentlich war der Gedanke so, dass das Familieneinkommen nicht ausschließlich für Konsumgüter verwendet werden sollte und deshalb die Umsatzsteuer ein bisschen sozial gerechter gestaltet werden sollte. In der Fachwelt ist aber völlig unstrittig, dass die Umsatzsteuer der völlig falsche Ansatzpunkt ist, um irgendetwas sozial gerechter zu gestalten.
Wir haben auch hier diese Abgrenzungsprobleme. Die sind im Übrigen schon im Absatz 5 der Richtlinie 2018/1713 erkennbar. Darin steht nämlich im Grunde genommen - ein bisschen anders geschrieben -: Was ist eigentlich mit audiovisuellen Leistungen und Leistungen von Musik? Denn die finden Sie in den elektronischen Angeboten auch wieder. Da muten wir der Finanzverwaltung, aber auch den Anbietern neue Abgrenzungsprobleme zu.
Jetzt komme ich zu dem entscheidenden Kontra. Das ist wichtig, weil das schon in der Vergangenheit immer kolossal schiefgelaufen ist.
Wir nehmen einmal das Beispiel E-Paper. Das kostet jetzt 1,19 Euro und würde dann unter neuer Steuer 1,07 Euro kosten. So weit die Theorie. Aber Sie können sich sicher sein: Das passiert nicht. Das ist bei der Hotelübernachtung auch nicht passiert. Denn was ist passiert? - Der Nettopreis steigt. Der Preis für den Endverbraucher bleibt ganz genau so, wie er vorher war. Das heißt, für den Nutzer ergibt sich im Prinzip überhaupt kein Benefit.
Woher kommt dieser Antrag? - Natürlich - Sie haben es ja auch schon leicht angesprochen, Herr von Danwitz -: Die Presse ist in einer Krise. Die HAZ beispielsweise hat in den letzten Jahren über ein Drittel ihrer Printausgabe zurückgefahren. Das schlägt sich natürlich auf diesen Wirtschaftszweig nieder. Die SPD - ich vermute, aus dieser Richtung kommt der Antrag - hat natürlich ein Interesse daran, dass hier Marktstabilität herrscht. Um die Verbraucher geht es hier auf gar keinen Fall. Das nenne ich mal Steuergestaltung!