Karl-Ludwig von Danwitz
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um die Besoldungsanpassung für A-12-Lehrkräfte, für Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte.
Das Thema wird selbstverständlich auch von den Regierungsfraktionen bearbeitet. Das sieht man daran, dass wir uns im letzten Jahr bei den Haushaltsberatungen intensiv mit diesem Thema beschäftigt haben und es jetzt zu einer Erhöhung um 97 Euro monatlich - einer Stellenzulage für die A-12-Lehrkräfte - gekommen ist.
Selbstverständlich schätzen auch wir die Arbeit dieser Lehrkräfte. Wir beschäftigen uns auch mit weiteren Schritten, mit weiteren Stellenzulagen. Aber wir müssen das gesamte Besoldungsgefüge und den Landeshaushalt im Auge behalten. Wir wissen, dass wir an diesem Thema weiter arbeiten müssen.
Ja, gerne.
Liebe Frau Kollegin, vonseiten des Finanzministeriums - Sie haben es in Ihrer Rede angesprochen - wurde gesagt, man müsse die Tätigkeit, die Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsdauer betrachten. Hier hat es eben Veränderungen gegeben. Aber das ist selbstverständlich abgewogen worden.
Über die Wortwahl des Finanzministeriums kann man sich streiten. Aber inhaltlich ist alles abgeprüft worden, was uns wichtig ist. Die Ausbildungsdauer, die Ausbildungsinhalte, die Arbeit, die an den Schulen geleistet wird, die unterschiedlichen Un
terrichtsverpflichtungen - all dies ist von uns bewertet worden. Die 97 Euro Stellenzulage waren ein wichtiger erster Schritt. Ob weitere Schritte folgen können, hat auch etwas mit dem Landeshaushalt zu tun. Das Thema wird von uns weiterhin intensiv bearbeitet. Deswegen votieren wir hier für „Material“ und „Sach- und Rechtslage“.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir votieren bei dieser Petition für „Sach- und Rechtslage“, weil den Petenten zum Teil schon entgegengekommen wird. Ich bitte, die Petenten aus
führlich darüber zu informieren, dass wir uns als Regierungskoalition gemeinsam mit der Landesregierung intensiv Gedanken dazu gemacht haben.
Wir haben im Rahmen der Haushaltsklausur intensiv darüber nachgedacht, wie wir die Situation der A-12-Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Realschulen verbessern können. Wir haben genau überlegt: Wie hat sich die Ausbildung in diesem Bereich verändert? - Die Ausbildung ist länger und intensiver geworden. Wir haben aber auch intensiv darüber nachgedacht, wie die konkrete Dienstausübung aussieht.
Wir sind am Schluss zu der Erkenntnis gekommen, dass wir mit einer Stellenzulage nicht nur von 50 Euro, sondern von 97,27 Euro ab August dieses Jahres
- sehr wohl brutto - anfangen werden. Das wird im nächsten Jahr fortgesetzt. Das macht haushaltsmäßig in diesem Jahr 13 Millionen Euro aus, im folgenden ganzen Jahr schon 31 Millionen Euro.
Wir haben uns natürlich überlegt, was diese Umsetzung der Forderung, alle Lehrkräfte komplett von A 12 auf A 13 umzustellen, kosten würde. Das wären mindestens 200 Millionen Euro. Ich erwarte von den Oppositionsfraktionen dann auch eine Haushaltsvorlage, in der das vernünftig berücksichtigt wird.
Ich komme jetzt zu dem Argument, Lehrkräfte würden sich nicht mehr für Niedersachsen entscheiden und nicht mehr dafür entscheiden, Grund-, Haupt- und Realschullehrer zu werden.
Meine Damen und Herren, wo kommen wir denn hin? - Das sind junge Menschen, die nach dem Abitur doch nicht allein nach materiellen Gesichtspunkten entscheiden, Grund-, Haupt- und Realschullehrer oder Gymnasiallehrer zu werden. So materiell sind die jungen Menschen doch nicht eingestellt. Aus Liebe zu diesem Beruf entscheiden sie sich, z. B. lieber jüngere Schüler im Alter von sechs bis zehn Jahren zu unterrichten oder im Gymnasialbereich in der Oberstufe zu unterrichten. Das sind doch die Hauptkriterien und nicht allein das Finanzielle. Dass jeder gerne mehr Geld bekommen würde, sehen wir ein; das ist auch nachvollziehbar.
Wir haben jetzt mit den 97,27 Euro einen ersten wichtigen Schritt gemacht. Die finanziellen Folgewirkungen müssen wir in unseren Beratungen berücksichtigen.
Der Wunsch der Petenten ist zum Teil berücksichtigt. Deswegen unser Votum: „Sach- und Rechtslage“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Santjer hat schon einiges ausgeführt. Ich finde, es ist erst einmal positiv zu bewerten, dass wir die Schulgeldbefreiung für Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie und Podologie auf den Weg gebracht haben. Das geht zum Schuljahresbeginn 2019/2020 los. Wir sorgen auch dafür, dass Schülerinnen und Schüler, die ihre Ausbildung etwas eher, im Frühjahr dieses Jahres, angefangen haben, rückwirkend ihr Geld bekommen. Ich denke, das ist vernünftig auf den Weg gebracht.
Liebe Frau Kollegin Meta Janssen-Kucz, diejenigen, die vor einem Jahr oder vor zwei Jahren mit ihrer Ausbildung angefangen haben, konnten überhaupt nicht damit rechnen, dass die Schulgeldfreiheit in diesem Jahr kommt. Es ist nachvollziehbar, dass auch sie sich die Schulgeldfreiheit wünschen. Aber sie haben mit ihrer Ausbildung in dem Wissen angefangen, Schulgeld zahlen zu müssen. Es ist eine Errungenschaft, dass diejenigen, die jetzt anfangen, nicht mehr bezahlen müssen. Deswegen bleiben wir auf jeden Fall bei „Sach- und Rechtslage“.
Ich möchte noch einen Satz zur Ausbildungsvergütung sagen. Auch da haben wir jetzt einiges möglich gemacht. In den kommunalen Krankenhäusern kann jetzt eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Wir werden jetzt auch im Bereich der Erzieherinnen mit Ausbildungsvergütungen arbeiten, weil wir hier die duale Ausbildung auf den Weg gebracht haben.
Das alles ist vernünftig auf den Weg gebracht. Deswegen bleiben wir bei „Sach- und Rechtslage“.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind uns, auch im Ausschuss, einig gewesen, dass wir den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auch für elektronische Presse schnell umsetzen wollen. Presse und Zeitungen sind heute nicht mehr an Papier gebunden - Presse ist Qualitätsjournalismus, egal auf welchem Träger -, werden steuerlich aber immer noch so behandelt wie vor Jahrzehn
ten. Wir sind uns einig, dass wir das ändern wollen.
Jetzt sind alle Voraussetzungen erfüllt. Niedersachsen hat eine gute Anregung geliefert, und die EU hat ihren Job gemacht. Interessant übrigens für alle Europakritiker: Das ging schnell, korrekt und erfolgsorientiert. Die Mehrwertsteuer-Richtlinie ist jetzt angepasst.
Nun können wir alle gemeinsam unseren Finanzminister in Berlin auffordern zu reagieren. Er muss aktiv werden und steuerlich nachvollziehen, was im Leben längst Normalität ist.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist mittlerweile ziemlich genau ein Jahr her, dass wir hier im Plenum die letzte große Debatte zur frühkindlichen Bildung erlebt haben. Wir haben die Kindergartenbeitragsfreiheit auf den Weg gebracht. Damals haben alle Fraktionen ganz klar gesagt: Die Beitragsfreiheit kann nur der erste Schritt sein. Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Qualität und für die Gewinnung von mehr Fachkräften müssen folgen. - Deshalb freue ich mich auch, dass wir heute über dieses Thema sprechen.
Meine Damen und Herren, den vorliegenden Gesetzentwurf kann man dann aber sehr leicht und sehr überschaubar zusammenfassen: FDP und Grüne fordern die dritte Fachkraft in Kindergartengruppen verpflichtend und finanziert vom Land - ohne Antworten auf die Fragen, woher das notwendige Geld und woher das notwendige Personal dann kommen sollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit machen Sie sich einen ganz schön schlanken Fuß.
Es ist einfach, plakative Forderungen aufzustellen - ohne Gegenfinanzierung, ohne weitreichende Gedanken zur Fachkräftegewinnung. Dadurch verlie
ren Sie dann aber auch sehr schnell an Strahlkraft, wenn Sie hier nur mit diesem populistischen Gesetzentwurf kommen.
Im Raum stehen ganze 300 Millionen Euro Zusatzkosten - pro Jahr, meine Damen und Herren!
Angenommen, diese Zahl würde stimmen, hätten wir gemeinsam mit der Kita-Beitragsfreiheit allein in der frühkindlichen Bildung und nur für diesen Bereich jährlich rund 650 Millionen Euro mehr Ausgaben als zu Beginn dieser Legislaturperiode, und das dauerhaft, also Jahr für Jahr.
Sagen Sie mir bitte einmal: Woher soll dieses Geld kommen? Ginge es nach Ihnen, käme es am liebsten komplett vom Bund. Das Geld würde aber höchstens für Niedersachsen reichen, also nur für Niedersachsen. Hier fehlen einfach Antworten. Es fehlen auch Antworten darauf, woher diese fehlenden Fachkräfte dann kommen sollen.
Hier haben CDU und SPD, meine Damen und Herren, einfach die besseren Argumente.
Wir haben die Beitragsfreiheit umgesetzt.
Aber gern.
Natürlich trauen wir uns und der Landesregierung das zu. Genau zu diesen Punkten wäre ich jetzt gekommen.
Wir arbeiten kontinuierlich an dem Thema, und wir fangen mit der Gewinnung von Fachkräften an. Wir wollen die Attraktivität des Erzieherberufs steigern und fangen da mit dem ersten Punkt an: Niedersachsen beteiligt sich an der bundesweiten Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher. Wir haben 500 zusätzliche Auszubildende in diesem Jahr in den berufsbildenden Schulen. Ab dem 1. August wird für die Ausbildung kein Schulgeld
mehr fällig. Auch dies ist eine Attraktivitätssteigerung.
Außerdem bringen wir zunehmend berufsbegleitende und dualisierte Ausbildungswege auf den Weg. Dadurch geht für angehende Erzieherinnen und Erzieher in Zukunft in der Ausbildung beides: Geld verdienen und Berufspraxis sammeln. Das ist ein ganz, ganz wichtiges Anliegen, was wir, denke ich, gemeinsam mit dieser Landesregierung auf den Weg bringen. Das ist auch die Antwort auf die Frage, ob wir uns das zutrauen.
Wir haben uns auf den Weg gemacht, um parallel zu arbeiten und um den Erzieher-Kind-Schlüssel zu verbessern. Aber dazu gehört eben mehr Personal. Und dieses Personal besorgen wir durch Attraktivitätssteigerung, durch mehr Ausbildung, durch vergütete Ausbildung.
Zusätzlich gibt es, meine Damen und Herren, aus dem Gute-Kita-Gesetz 526 Millionen Euro. Nahezu alles fließt in die Qualitätsverbesserung und verbessert so langfristig den Fachkraft-Kind-Schlüssel. Das ist genau das, was Sie wollen. Wir stärken die Kindertagespflege. Wir bauen die Betreuungsplätze bedarfsgerecht aus. Wir unterstützen die Kita-Leitungen. Wir qualifizieren das Fachpersonal von morgen und binden es durch unsere interessanten Ausbildungsmodelle ganz früh an die jeweiligen Einrichtungen. Und wir stellen zusätzlich Fach- und Betreuungskräfte ein. Ein umfassender Maßnahmenkatalog, der unseren Kindern, aber auch dem Personal in den Einrichtungen zugutekommt.
Wir lassen dabei den Kitas den nötigen Spielraum. Sie sollen möglichst selbst entscheiden, wo das Geld den größten Mehrwert bietet. Wir liefern Antworten auf die Fragen, wie wir die frühkindliche Bildung in Niedersachsen zukunftsfest aufstellen können. Wir arbeiten, wie ich schon gesagt habe, kontinuierlich an den Themen Finanzierung und Betreuer-Kind-Schlüssel sowie an der Fachkräftegewinnung.
Zum Schluss eine Bemerkung zum Thema Betreuungsschlüssel: Dieser Schlüssel ist deutlich besser als sein Ruf. Niedersachsen schneidet hier im Bun
desvergleich gut ab. Laut Niedersächsischem Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung liegt der Fachkraft-Kind-Schlüssel im Ü-3-Bereich aktuell bei 1 : 8,2, bundesweit liegt er leider nur bei 1 : 9,1. Wir brauchen uns hier also nicht zu verstecken. Wir sind gut aufgestellt. Es ist trotzdem kein Grund, sich auszuruhen, sondern einer, dafür zu arbeiten, dass er weiter verbessert werden kann.
Gerne, Frau Hamburg.
Ganz klare Antwort: Wir stehen für eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels im Stufenmodell. Warten Sie unseren Gesetzentwurf zum KitaGesetz ab! Er wird noch in diesem Jahr an Sie verteilt werden. Wir arbeiten uns dann gemeinsam an dem Thema ab. Unsere Vorstellungen liegen klar auf dem Tisch, Ihre jetzt auch. Welche Ansätze wir dann für die richtigen halten, werden wir im Ausschuss ganz intensiv und rauf und runter diskutieren. Ich freue mich schon auf diese Beratungen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Thema haben wir jetzt anscheinend in jedem Plenarsitzungsabschnitt.
Es ist einfach so, dass Kommunen vor Ort bestimmte Dinge selbst festsetzen sollen. Als Landtag haben wir uns nur mit der Beitragsfreiheit beschäftigt. Aber Dinge wie die Änderung der Geschwisterregelung und die Erhöhung der Gebühren für die Krippen- und Hortbetreuung, Mittagessen, Spätdienste werden eben kommunal - vor Ort! - entschieden. Deswegen müssten sich die Petenten an die zuständigen Entscheider vor Ort wenden. Wir haben hier nur über die Dinge zu reden, die das Land entscheidet.
Hier ist ganz klar zu sagen: Es handelt sich um kommunale Angelegenheiten. Deswegen bleiben wir bei dem Punkt bei „Sach- und Rechtslage“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 1968 gibt es in Deutschland die Mehrwertsteuer. Die Ideengeber dieser Steuer führten damals gleich zwei Steuersätze ein: den Regelsatz von 10 % und den ermäßigten Steuersatz von 5 % für Artikel der Grundversorgung.
Aus den 10 % sind inzwischen 19 % geworden, aus den 5 % 7 %. Den Unterschied zugunsten der Grundversorgung gibt es aber immer noch.
Meine Damen und Herren, von der Mehrwertsteuer komme ich jetzt zu unseren Zeitungen.
Gute Zeitungen sind unserer Demokratie etwas wert. Sie sind mehr wert als schlechte und falsche Nachrichten. Deswegen, so denke ich, zahlen wir alle gerne die Mehrwertsteuer darauf.
Aber bei Onlineangeboten von Zeitungen darf es auch gerne ein bisschen weniger sein. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt nämlich bisher nur für gedruckte Zeitungen. Onlineangebote werden noch mit 19 % besteuert. Es ist nicht logisch, dass die gedruckte Zeitung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, aber die Onlineausgabe mit demselben Inhalt dem vollen Mehrwertsteuersatz.
Wir alle wissen doch ganz genau: Die Zukunft der Medienhäuser liegt im Digitalen. Wenn wir also den Begriff „Zeitung“ benutzen, dann ist damit nicht mehr unbedingt das bedruckte Papier gemeint. Gemeint sind guter Journalismus, umfassende Informationen, Kommentare, die auch andere Seiten eines Themas beleuchten, Satire, über die wir schmunzeln, und die Bilder, die uns Promis manchmal ein wenig näher bringen. Gemeint sind Brexit, Straßenausbaubeiträge, Bundesliga, das Ergebnis der Landratswahl und vieles mehr. Diese Themenvielfalt wird in Niedersachsen - da sind wir uns, denke ich, alle einig - von erstklassigen Zeitungsjournalisten gemacht, aber nicht mehr unbedingt auf Papier gedruckt.
Meine Damen und Herren, wer heute eine Zeitung aus Papier bezahlt, bezahlt damit 7 % Mehrwertsteuer, für dieselbe Zeitung als E-Paper aber
19 %. Das können wir niemandem erklären. Denn beides ist natürlich Grundversorgung.
Diesen Unterschied wollen wir deshalb aufheben. Schon im Januar 2016 hat der Landtag auf Antrag der CDU-Fraktion eine Entschließung mit dem Titel „Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Onlineangebote von Zeitungen und anderen Medien“ angenommen. Damals wurden der Bund und die EU aufgefordert, sich für eine Veränderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU einzusetzen.
Diese Richtlinie wurde im November des letzten Jahres geändert, sodass die Mitgliedstaaten jetzt die Möglichkeit haben, die Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften anzupassen. Jetzt könnten auch hier die 7 % angesetzt werden.
Wir bitten daher die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.
Nicht nur die Leser der elektronischen Medien, auch die Steuerverwaltung wird es freuen. Es muss nicht mehr unterschiedlich besteuert werden, und es müssen nicht mehr so umfangreiche Prüfungen stattfinden.
Ich denke, hier sind genügend Argumente ausgetauscht. Ich bitte bei diesem Antrag um Unterstützung aus diesem Raum.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich spreche zu dem Punkt der veränderten Gebührensituation.
Hierzu muss man grundsätzlich sagen: Das Land gibt den Rahmen vor. Wir haben die Kita-Beitragsfreiheit auf den Weg gebracht. Aber die Gebühren für den Besuch der Kindertagesstätten werden kommunal festgesetzt. Das ist ganz klar eine kommunale Aufgabe.
Die Kommunen sollen sich möglichst an der Einkommenssituation der Eltern orientieren. Sie sollen dafür sorgen, dass es möglichst eine Geschwister
staffel gibt. Daran kann man die Kommunen nur immer wieder erinnern.
Ansonsten ganz klar: Wir können nicht direkt in die kommunale Aufgabe eingreifen. Deswegen votieren wir hier für „Sach- und Rechtlage“.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich fange mit dem Thema Kindergartengebühren an.
Leider haben einige Kommunen nach der Schaffung der Beitragsfreiheit für die Kinder ab drei Jahren die Beiträge für die Kinder unter drei Jahren erhöht oder an der Geschwisterstaffel etwas geändert.
Wir konnten uns darüber freuen, dass das Kultusministerium die kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich darum gebeten hat, dass nicht an der Gebührenschraube gedreht wird,
damit wirklich alle Eltern entlastet werden. Aber wir müssen sagen: Das unterliegt der kommunalen Hoheit.
Die Kommunen sollten die Gebühren und Entgelte möglichst nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten und auch nach der Zahl der Kinder festsetzen. Aber da können wir ihnen nicht hineinreden. Wir haben die Kommunen darauf hingewiesen und sie darum gebeten, sich möglichst daran zu halten. Aber wir haben keinen Einfluss.
Deswegen zu diesem Punkt: „Sach- und Rechtslage“.
Bei der zweiten Petition geht es um tarifliche Zulagen für pädagogische Fachkräfte in therapeutischer Funktion an Förderschulen.
Die Kollegin hat es angesprochen: Es geht hier um Tarifverhandlungen. Bei den letzten Verhandlungen zum TV-L wurde erreicht, dass verschiedene Beschäftigtengruppen im Sozial- und Erziehungsdienst eine monatliche Zulage bekommen können. Es geht um 100 und um 80 Euro. Davon profitieren auch pädagogische Mitarbeiter an Förderschulen.
Mitarbeitern, die in therapeutischer Funktion an Förderschulen arbeiten, können wir diese Zulage aber leider nicht zahlen. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder spricht dagegen. Es müssten sich alle Bundesländer einig sein, damit man dies
auf den Weg bringen könnte. Das ist im Moment nicht zu erwarten.
Deswegen können wir hier leider auch nur für „Sach- und Rechtslage“ votieren.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Kindergartenbeitragsfreiheit haben wir das größte bildungs- und familienpolitische Projekt seit Jahrzehnten auf den Weg gebracht. Wir entlasten Familien, besonders junge Familien mit mittlerem Einkommen.
Es war klar: Wenn die Kommunen auf Elternbeiträge verzichten müssen, müssen wir uns mit ihnen zusammensetzen und verhandeln, wie das ausgeglichen werden kann. Bei den Verhandlungen wurde lange und intensiv diskutiert. Am Ende war aber klar: Das Land zahlt den Kommunen für die fehlenden Elternbeiträge eine erhöhte Finanzhilfe.
Einige Kolleginnen und Kollegen versuchen nun, bei diesem Thema Verunsicherung zu schüren.
Zuerst wurde prophezeit, die Abschlagszahlungen würden zu spät kommen, freie Träger würden reihenweise schließen. Und was ist passiert? - Nichts! Es läuft alles geordnet weiter.
Dann wurde ein Chaos bei Betriebskindergärten prognostiziert. Man hat sich hier die MHH vorgenommen und gesagt, dort werde nichts weiterlaufen können. Und auch dort hat sich am Ende herausgestellt: Es waren schlechte kommunale Absprachen, Abstimmungs- und Steuerungsprobleme. Man wollte das Land also völlig zu Unrecht zum Sündenbock stempeln.
Und heute, meine Damen und Herren, nun der Härtefallfonds! Dazu kann ich einfach nur sagen: Die meisten Kommunen kommen mit den Beträgen vom Land zurecht, und für die anderen gibt es eben einen Härtefallfonds von 48 Millionen Euro.
Wir als CDU haben uns intensiv dafür eingesetzt, dass dieser Fonds eingerichtet wird. Wir haben sogar unsere Zustimmung zum Gesetz davon abhängig gemacht. Jetzt gibt es den Härtefallfonds, und da wird natürlich auch Geld ausgezahlt,
aber eben, wie mit den kommunalen Spitzenverbänden abgesprochen, nach Abrechnung des Kindergartenjahres 2018/2019. Das ist im nächsten Herbst. Dann kann der Antrag gestellt werden, und dann fließt selbstverständlich auch das Geld.
Wir wünschen uns dann zur Mitfinanzierung Gelder vom Bund - Stichwort „Gute-Kita-Gesetz“. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP und von den Grünen, Sie können sich auf Bundesebene gerne mit dafür starkmachen, dass es dort vorangeht, damit wir dann die Vereinbarung treffen können. Und dann wird das Geld fließen.
Abschließend kann man hier nur sagen: In der Fragestunde wurde heute wieder mal versucht, den Eindruck zu erwecken, die Landesregierung halte sich nicht an die im Sommer zugesagten Vereinbarungen. Nach Beantwortung aller Fragen ist, denke ich, jedem hier klar geworden: Das Kultusministerium ist auf dem richtigen Weg. Die Landesregierung ist auf dem richtigen Weg. Gelder werden wie vereinbart an die Kommunen fließen.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich spreche zu der Petition, in der es um die Weiterbeschäftigung geht.
Die Petentin hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, der leider nicht verlängert werden konnte. Da die Landesregierung aber ein großes Interesse daran hat, tüchtige Beschäftigte im Schuldienst zu halten, wurden Gespräche angeboten und intensiv geführt. Wie die Kollegin schon ausgeführt hat, erfüllt die Petentin die Voraussetzung, als Lehrerin an einer niedersächsischen Schule zu unterrichten, aber nicht, da sie ihre Ausbildung nur in einem Fach gemacht hat.
Ihr wurde gesagt, dass sie einen Antrag stellen und einen Eignungstest machen könnte. Diesen Antrag hat sie bis jetzt nicht gestellt. Deswegen ist im Moment keine Weiterbeschäftigung, auch nicht als Quereinsteigerin, möglich. Eine Weiterbeschäftigung als pädagogische Mitarbeiterin wurde ange
boten. Das wurde aus finanziellen Gründen abgelehnt. Von daher kommen wir im Moment mit der Petentin nicht weiter.
An der Schule geht es mit dem Sprachförderunterricht weiter, leider nur im Umfang von acht Stunden. Es wurde aber eine Kraft gefunden, die die Sprachförderung und die Alphabetisierung der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler übernehmen kann. Von daher können wir heute nur für „Sach- und Rechtslage“ plädieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Petentin wünscht eine kostenlose Beförderung ihres Kindes zur Waldorfschule auch in den Klassen 11 und 12.
Hierzu ist zu sagen: Für die Schülerbeförderung ist grundsätzlich der Landkreis zuständig. Der Landkreis kann darüber in eigener Hoheit entscheiden. Aber der Landkreis sollte keine Ausnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler machen, die von den Regelungen zur kostenlosen Schülerbeförderung abweichen. Es kann anders entschieden werden, aber wir sollten das den Landkreisen überlassen.
Deswegen sind wir hier für „Sach- und Rechtslage“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Petenten wünschen, dass weniger Gymnasiallehrkräfte an andere Schulformen abgeordnet werden. Das ist natürlich verständlich.
Zunächst zu den Zahlen: Die Zahlen ändern sich jeden Tag. Es handelt sich immer nur um Momentaufnahmen. Täglich werden neue Kräfte eingestellt.
Konkret dazu, warum Abordnungen durchgeführt werden: Sie werden durchgeführt, damit es im Land Niedersachsen zu einer gleichmäßigen Unterrichtsversorgung kommt und damit alle Schulformen vernünftigen Unterricht erteilen können.
Darüber hinaus stellt die Landesregierung, der Kultusminister, im Moment im Hinblick auf die Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren alle verfügbaren Gymnasiallehrkräfte ein. Deswegen ist es wichtig, dass im Moment alle Gymnasiallehrkräfte eingestellt werden. Die Versorgung ist hier gut. Durch Abordnungen wird nun dafür gesorgt, dass auch an anderen Schulformen eine vernünftige Unterrichtsversorgung gewährleistet werden kann. Deswegen plädieren wir hier für „Material“ sowie für „Sach- und Rechtslage“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Frühkindliche Bildung legt den Grundstein für den Bildungserfolg unserer Kinder.“ So lautet der erste Satz unseres Entschließungsantrages, und genauso ist es. Bildung beginnt von Anfang an mit der Geburt, in der Familie, bei den Eltern und Großeltern.
Bildung beginnt jedoch auch immer früher außerhalb der eigenen vier Wände: in der Krippe, in der Kita. Denn immer mehr Eltern entscheiden sich heute dazu, ihre Kinder dort betreuen und in ihrer Entwicklung begleiten zu lassen. Die Nachfrage nach Krippen- und Kita-Plätzen nimmt aus diesem Grunde natürlich zu. Eltern wollen dabei stets das Beste für ihr Kind. Ich denke, das brauche ich hier
niemandem zu erzählen. Das ist selbstverständlich.
Unsere Aufgabe ist es, für die Betreuung unserer Kinder möglichst gute Rahmenbedingungen in den Kindertagesstätten zu schaffen, damit Eltern ganz sicher sein können: Meine Kinder sind in der Kita gut aufgehoben und werden von personell ausreichend und entsprechend qualifizierten Fachkräften betreut.
Meine Damen und Herren, es wurde ja heute bereits mehrfach betont: Die Einführung der Beitragsfreiheit - wir haben uns hierüber intensiv gestritten - ist ein Schritt, und die Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung ist ein weiterer Schritt. Wir möchten beides. Wir möchten nicht, wie ja FDP und Grüne hier manchmal andeuten, ein Entweder-oder. Wir wollen beides; denn es muss Hand in Hand gehen.
Deswegen haben wir uns gemeinsam mit der SPD dazu entschieden, einen Entschließungsantrag zu formulieren, in dem die Qualität in der frühkindlichen Bildung im Mittelpunkt steht.
Denn uns ist ganz klar: Auch in diesem Bereich wollen wir Akzente setzen. Uns liegt die Qualität in der frühkindlichen Bildung am Herzen.
In der Vergangenheit wurde hier bereits viel erreicht. Seit 1996 gilt in Deutschland und in Niedersachsen ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, seit 2003 auch auf einen Krippenplatz. Das Angebot wird somit zunehmend umfangreicher und vielfältiger.
Wir haben uns in den vergangenen Monaten schon intensiv dafür eingesetzt, das finanziell zu begleiten. Wir haben im Nachtragsaushalt 2018 60 Millionen Euro für die Schaffung zusätzlicher 5 000 Krippenplätze eingeplant. Wir haben die Weichen für eine Verlagerung der vorschulischen Sprachförderung in die Einrichtungen der frühkindlichen Bildung gestellt und haben das heute gesetzlich verankert, und wir haben soeben mit breiter Mehrheit die Einführung der Beitragsfreiheit beschlossen. Ich denke, damit haben wir das größte familien- und bildungspolitische Projekt der letzten Jahre auf den Weg gebracht.
Darauf können wir stolz sein. Aber darauf wollen und dürfen wir uns hier nicht ausruhen. Wir wollen die frühkindliche Bildung weiter voranbringen, und wir wollen eine weitere Novelle des Kita-Gesetzes auf den Weg bringen - für die hohe Qualität und um die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte vor Ort zu verbessern. Dieser Entschließungsantrag ist der erste Schritt dazu.
Was wollen wir konkret erreichen? - Zum Ersten eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und der Rahmenbedingungen vor Ort und zum Zweiten attraktive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher.
Seit 2014 läuft in Niedersachsen der Stufenplan zur Einführung einer dritten Kraft in Krippen. Spätestens ab dem 1. August 2020 wird in jeder Krippengruppe mit mindestens elf Kindern eine dritte Kraft tätig sein. Dies ist wichtig, weil zusätzliches Personal für unsere Kinder für gemeinsames Lernen, für gemeinsames Spielen zur Verfügung steht. Je mehr Zeit direkt am Kind verbracht werden kann, umso besser. Dokumentationspflichten - das ist mir ein wichtiges Thema - sollten dabei auf das erforderliche Maß zurückgeführt werden.
Im nächsten Schritt wollen wir den Fachkraft-KindSchlüssel auch im Kindergarten verbessern. Ein erster Schritt soll die Erarbeitung eines Stufenplans sein. Mit dessen Umsetzung wollen wir dann - ähnlich wie bei der Einführung der dritten Fachkraft in den Krippen - auch im Kindergarten nach und nach eine bessere Relation erreichen.
Uns allen ist jedoch klar - das muss man hier sagen -, dass das Personal dafür noch gefunden werden muss. Zurzeit herrscht in Niedersachsen akuter Fachkräftemangel. Nach Angaben der Bundesagentur gab es viele unbesetzte Stellen für Erzieher und Sozialpädagogische Assistenten. Hier müssen wir entgegenwirken.
Schauen wir uns doch einmal an, wie es im Moment läuft: Eine junge Frau will Erzieherin werden. Sie muss vier Jahre lang zur Schule gehen. Sie erhält in dieser Zeit keinen Cent Ausbildungsvergütung. Im Gegenteil, sie muss an der einen oder anderen Privatschule noch Schulgeld bezahlen. Dann ist es manchmal nicht verwunderlich, dass sich junge Menschen für einen anderen Beruf ent
scheiden, in eine andere Ausbildung mit Ausbildungsvergütung gehen.
Meine Damen und Herren, wir brauchen in Niedersachsen eine dualisierte Ausbildung für die Erzieherberufe.
Wenn wir in Zukunft im Wettbewerb mit anderen Bundesländern mithalten wollen, geht daran kein Weg vorbei. Das heißt: Schulgeldfreiheit an allen Schulen, höhere Praxisanteile in der Ausbildung, Einsatz der Auszubildenden direkt vor Ort beim Kind und eine angemessene Vergütung!
Die CDU hat bereits in den letzten Monaten entsprechende Vorschläge geliefert und vorgestellt. Wir freuen uns, dass jetzt auch das Kultusministerium die Dringlichkeit erkannt hat und für das kommende Schuljahr mehrere Projekte angekündigt sind. Auch die Schulgeldfreiheit soll auf den Weg gebracht werden. Parallel sind die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten für den Erzieherberuf und ein einfacherer Berufszugang für Quereinsteiger wichtig. Auch dies wird beim Fachkräftemangel etwas Abhilfe schaffen.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist vielleicht kein Patentrezept. Er wird nicht von heute auf morgen alle Probleme in der frühkindlichen Bildung lösen können, aber er ist ein weiterer wichtiger Schritt, ein Anstoß, um die frühkindliche Bildung in Niedersachsen weiter voranzubringen.
Und warum machen wir das alles? - Der Philosoph Dante sagte einmal:
„Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben: die Sterne der Nacht, die Blumen des Tages und die Augen der Kinder.“
In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Südniedersachsen ist Teil des größten Schutzgebietes des Feldhamsters. Maßnahmen zur Verbesserung der Bestandssituation sind natürlich von hoher Bedeutung. Hier wird aber auch viel gemacht. Ich frage den Ex-Minister Herrn Meyer: Ist da eigentlich nicht genug gemacht worden, sodass Sie heute meinen, hier müssten mehr Maßnahmen auf den Weg gebracht werden?
Bis zum Jahr 2015 wurde der Feldhamster nach dem ELER-Förderprogramm „Spezieller Arten- und Biotopschutz“ gefördert. Seit dem Jahr 2015 ist der Feldhamster im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen unterstützt worden. Es gibt insbesondere für den Feldhamster bestimmte Förderkulissen, bestimmte Maßnahmen, die auf den Weg gebracht wurden. Das Land Niedersachsen unterstützt darüber hinaus die Deutsche Wildtierhilfe bei einem Projektantrag zum Schutz des Feldhamsters. Der NLWKN hat einen Leitfaden bei Baumaßnahmen mit dem Titel „Berücksichtigung des Feldhamsters in Zulassungsverfahren und in der Bauleitplanung“ herausgebracht.
Es gibt also sehr viele Maßnahmen. Wir denken, das ist ausreichend. Es wurde viel gemacht. Wenn nicht genug gemacht wurde, dann kann das höchstens in der letzten Legislaturperiode passiert sein. Da war Herr Ex-Minister Meyer zuständig.
Wir denken, es sind genügend Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Deswegen votieren wir für „Sach- und Rechtslage“.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem Antrag und bei dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen geht es um Qualitätsverbesserungen im Kindertagesstättenbereich - ein Ziel, welches wohl die meisten von uns verfolgen; denn Kinder sind unsere Zukunft. Gerade in den ersten Lebensjahren werden die Weichen für die weitere Entwicklung gestellt. Engagierte Erzieherinnen und Erzieher sind dabei der entscheidende Erfolgsfaktor für gute Arbeit in den Kindertagesstätten.
Genügend Zeit für die Erzieherinnen und Erzieher zur Vorbereitung ihrer Arbeit in den Kitas und ein vernünftiger Betreuungsschlüssel sind hier besonders in den Blick zu nehmen.
Aber mit der Herangehensweise von Bündnis 90/Die Grünen bei ihrem Antrag nach dem Motto „man müsste, man könnte, man sollte“ kommen wir hier nicht weiter. Wenn, wie im Antrag beschrieben, von Bundesseite ein Kita-Qualitätsgesetz und Geld angekündigt werden, aber dann nicht kommen, wenn von Landesseite Geld vom Bund eingefordert wurde, dann aber ebenfalls nichts kommt, dann hilft uns das nicht weiter.
Wir - CDU und SPD - werden schon in einigen Monaten den Entwurf eines neuen Kindertagesstättengesetzes vorlegen. Dann können Sie alle sich mit ihren Vorschlägen einbringen: Wo besteht Handlungsbedarf? Wie soll der neue Betreuungsschlüssel aussehen? Was kostet jede einzelne Maßnahme? Wo kann man Bundesmittel einsetzen, die hoffentlich kommen? Welche Spielräume lässt der Landeshaushalt? Welche Fortbildungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher sind notwendig? Und - das wurde auch schon im Antrag angesprochen -: erweiterte Regelungen für Elternvertretungen.
Heute liegt uns ein konkreter Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen vor. Da frage ich mich natürlich: Warum erst jetzt und nicht schon in den
letzten viereinhalb Jahren? - Frau Piel, dazu hatten Sie etwas gesagt.
- Danke sehr.
Die Anforderungen an Erzieherinnen und Erzieher sind ja nicht erst seit drei Monaten angestiegen. Ich muss einfach sagen: Sie hatten genügend Zeit, eine Kita-Gesetznovelle auf den Weg zu bringen. Jetzt meinen Sie, uns treiben zu müssen. Dazu kann ich nur sagen: Das ist vollkommen unnötig. Unsere neue Landesregierung arbeitet erst seit wenigen Wochen, und wir haben uns schon auf den Weg gemacht.
Der Vorschlag in Ihrem Gesetzentwurf, schon zum 1. August 2018 - - -
Ich würde jetzt gerne im Zusammenhang vortragen. Dann nehme ich gerne Fragen entgegen.
Es geht um den Vorschlag, zum 1. August 2018 in allen Gruppen in Kindertageseinrichtungen mit 25 Kindern die dritte Kraft vorzuschreiben und auch vom Land zu bezahlen. Ich halte dies für völlig realitätsfremd.
Ein Großteil der Gruppen in Niedersachsen hat 25 Kinder. Wenn diese alle mit Drittkräften ausgestattet würden, wären heute schon mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr für die Finanzierung notwendig.
Das Hauptproblem ist allerdings der Fachkräftemangel in diesem Bereich. Sie als Grüne haben selbst dazu im letzten Plenum festgestellt, dass Erzieherinnen und Erzieher fehlen und viele Stellen überhaupt nicht besetzt werden können. Sie haben uns selbst erzählt, dass Stellen fehlen. - Wir hatten uns doch eigentlich darauf verständigt, dass wir gemeinsam beraten wollen, wie man die Erzieherausbildung und den Beruf attraktiver machen kann.
Meine Damen und Herren, die Finanzierung dieser vielen qualitätsverbessernden Maßnahmen und
die Bereitstellung entsprechender Fachkräfte müssen Hand in Hand gehen. Dies muss parallel im Blick behalten werden. Was nützt es uns, den Kindern und den Kitas, wenn wir Gesetze auf den Weg bringen, deren Inhalte sich nicht realisieren lassen?
Sehr geehrte Frau Piel, meine Damen und Herren, eine von Ihnen angedachte Verkleinerung der Gruppengrößen
sehe ich auch kritisch. Hier muss vorher auf jeden Fall ganz eng mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammengearbeitet werden. Kleinere Gruppen bedeutet auch Investitionsbedarf. Das bedeutet Bedarf an neuen Räumlichkeiten. Das würde viele Kommunen überlasten, Kommunen, die zum Teil schon heute Probleme haben, dem Bedarf angepasst Krippen- und Kita-Plätze zur Verfügung zu stellen.
Ihr Vorschlag, ab 2020 in jeder Kindergartengruppe eine Fachkraft mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation vorzuschreiben, ist in diesem kurzen Zeitraum ebenfalls unrealistisch. Die Fortbildungsmöglichkeiten müssen erst geschaffen werden, dann muss qualifiziert werden, und erst dann könnte nach und nach so gearbeitet werden.
Ihr Ansatz, auch in den Kitas überwiegend inklusiv arbeiten zu lassen, ist erkennbar. Aber auch hier muss wie überall gelten: Das Kindeswohl muss im Vordergrund stehen, und es ist mir wichtig, dass insbesondere die Sprachheilkindergärten erhalten werden.
Ich komme zum letzten Thema: Elternvertretung. Hier wird von Ihnen der Eindruck erweckt, als hätten Eltern kaum Einfluss auf die Arbeit in den Kindertagesstätten. Dabei gibt es ganz bestimmt in allen Einrichtungen gewählte Elternvertreter, die gemeinsam mit der Kita-Leitung in ihren kommunalen Parlamenten Anträge stellen können, die man ernst nimmt und die auch mitreden können, wenn es um pädagogische Inhalte, Elternbeiträge, Öffnungszeiten oder bauliche Maßnahmen geht. Wir brauchen meiner Meinung nach keine landeseinheitlichen Regelungen für die Elternvertretung. Ich denke, wir haben hier Regelungen vor Ort, die praktikabel und vernünftig sind.
Meine Damen und Herren, für unsere Kinder wollen wir zu Qualitätsverbesserungen in den Kitas
kommen. Dabei gibt es vieles zu beachten, wenn wir das Kita-Gesetz verändern wollen. Ich lade Sie alle ein, sich nach Vorliegen unseres Gesetzentwurfes mit realistischen Vorschlägen einzubringen, und freue mich auf die Beratung im Fachausschuss.
Danke.
Wir werden Geld einstellen. Über die Summe kann ich Ihnen vor den Haushaltsberatungen noch nichts sagen. Aber es wird zu Qualitätsverbesserungen kommen, schrittweise, sukzessiv, mit realistischen Zahlen, wobei wir insbesondere das Thema Fachkräftemangel in den Blick nehmen müssen. Ich habe es schon einmal gesagt: Es nützt nichts, Geld bereitzustellen, wenn wir die Fachkräfte nicht bekommen.