Die Idee der damals in Verantwortung befindlichen Politiker war, alle sieben Jahre eine Folgebewertung der Grundstücke durchzuführen. Das hat natürlich schon bei der ersten Bewertung nicht funktioniert - und danach auch nie wieder. Es ist also nie wieder durchgeführt worden.
In der Folge dieser Erkenntnis ist dann auch massive Kritik aufgekommen. Diese ist ganz besonders ab 1990, also im Zuge der Wiedervereinigung, noch einmal lauter geworden, weil nämlich die Einheitswerte im westlichen Teil der Bundesrepublik von 1974 und im östlichen Teil der Bundesrepublik, also in der ehemaligen DDR, von 1935 waren und auch noch sind. Das muss man sich vor Augen führen.
Die Steuerpflichtigen haben sich immer öfter gegen diese Einheitswertbescheide gewehrt. Sie haben kritisiert, dass die Bewertung ihres Grund und Bodens gar nichts mehr mit den tatsächlichen Wertverhältnissen zu tun hat. Die dazu ergangenen Urteilen haben bis 2018 im Grunde genommen immer eine Wertverzerrung festgestellt, also einen deutliche Abstand zwischen dem tatsächlichen Wert, dem sogenannten Verkehrswert, und dem als Einheitswert typisiert festgestellten Wert.
Mit dem Urteil vom 10. April hat sich die Rechtsprechung dann geändert. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass die Wertverzerrung inzwischen so groß ist, dass der typisierte Wert und der tatsächliche Wert so weit auseinander liegen, dass gehandelt werden muss. Das Gericht hat mit diesem Urteil im Wesentlichen die Bewertungsmethode angegriffen und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2019, also in siebeneinhalb Monaten, ein neues Gesetz, einen neuen Bewertungsmaßstab zu schaffen. Die alte Regelung kann längstens bis Ende 2024 weiter genutzt werden.
Meine Damen und Herren, hier zeigt sich in allererster Linie ein Politikversagen. Das muss ich so deutlich sagen. Daran lässt sich nämlich erkennen, wie wenig Reformwille beim Gesetzgeber vorhanden war - der 25 Jahre Diskussionen um die Gerechtigkeit der Grundsteuer an sich hat vorbeistreichen lassen und das Bundesverfassungsgericht die Politik machen lässt. Das ist sehr trauriges Bild, das unsere handelnden Politiker hier abgegeben haben.
Die AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat sich bereits vor über einem Jahr damit befasst und nachgefragt, wie sich das Land Niedersachsen dort einbringt. Sie hat am 14. Mai eine Dringliche Anfrage gestellt. Diese wurde dann auch hier im Plenum behandelt. Der Tenor war: Im Grunde genommen läuft alles. Bund und Länder befinden sich in der Abstimmung. Es braucht nicht die AfD, um den Stein ins Rollen zu bringen.
Ein halbes Jahr später, am 5. Dezember, gab es wieder eine Dringliche Anfrage dazu. Auch die wurde hier im Plenum behandelt, und der Tenor war derselbe: Im Grunde genommen läuft es. Niedersachsen selbst hat sich noch auf kein Modell geeinigt, will aber auch kein eigenes Modell einbringen. - Das ist im Übrigen irgendwie das, was ich in diesem Hause viel zu häufig höre: Niedersachsen bringt sich irgendwie nie ein und schwimmt nur so mit. Aber das kann doch eigentlich nicht unser Anspruch sein.
Dann kam lange nichts, und dann gab es den Entwurf des Gesetzes von Bundesfinanzminister Scholz. Dieser Gesetzentwurf hat uns alle fassungslos zurückgelassen. Er hat nämlich ein Modell vorgelegt, das ein bisschen wertabhängig ist und auch auf die typisierten Mieten zurückgreift. Es ist nach einhelliger Meinung total bürokratisch - ich habe noch niemanden gehört, der das widerlegen wollte - und überfordert die Finanzverwaltungen der Länder auf jeden Fall. Und es ist auf keinen Fall aufkommensneutral, auch wenn das immer wieder beschworen wird.
Dieses Modell von Bundesfinanzminister Scholz ist auf gar keinen Fall konsensfähig. Nicht nur wir sind damit nicht einverstanden; auch die regierungstragenden Fraktionen im Bund sind es anscheinend nicht. Wir hören nicht nur aus den Ländern wie Bayern, die eine Öffnungsklausel fordern, oder Baden-Württemberg Kritik, sondern auch aus dem Bund.
In Baden-Württemberg ist man sich noch nicht einmal innerhalb der Regierung einig. Sie ist ja Schwarz-Grün geführt.
Während die CDU eine Öffnungsklausel möchte, möchte der grüne Teil der Regierung so richtig nichts. Sie drücken zwar aufs Gas und sagen, es
muss bald etwas passieren, aber positioniert, Herr Limburg, hat sich Ihre grüne Finanzministerin dort unten überhaupt nicht.
Was macht nun Niedersachsen? - Zunächst einmal stellen wir fest, dass wir jetzt zwei Finanzminister haben, einmal den altbekannten Kollegen Hilbers und dann Dr. Althusmann, der sich jetzt auch aufgeschwungen hat, zu Steuerthemen zu sprechen. Das freut uns, weil wir ja keinen Finanzminister von der SPD haben.
Aber wir haben zumindest zwei von der CDU - im Unterschied zum Innenminister, da haben wir pro Fraktion zumindest einen.
Herr Althusmann hat geäußert, dass das ScholzModell „Bürokratiewahn pur“ sei. Herr Hilbers hat noch nicht so richtig Stellung bezogen, hat aber gesagt, dass ein Flächenmodell eigentlich besser sei. Einigung? - Fehlanzeige!
Die erste Option ist: Wir machen nichts. Wir lassen den 31. Dezember 2019 verstreichen. Dann ist die Grundsteuer weg, und die Kommunen sind in Not. - Das ist - da werden Sie mir wahrscheinlich zustimmen - eine nicht gangbare Option.
Die zweite Option ist: Man macht ein Kompromissgesetz mit Öffnungsklausel. Man sagt also, wir nehmen ein schlechtes Gesetz auf Bundesebene hin, nehmen aber eine Öffnungsklausel, die es den Ländern dann ermöglicht, eine eigene Regelung zu treffen, um die Fehler des Bundes zu heilen. In diese Richtung geht der FDP-Antrag.
Aus meiner Sicht ist das Zeitfenster dafür allerdings geschlossen, und zwar sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene. Mir kann niemand erzählen, dass wir, nachdem wir es in den vergangenen Jahren nicht hinbekommen haben, ein Grundsteuergesetz auf Bundesebene auf den Weg zu bringen - oder auch nur einen vernünftigen Bewertungsmaßstab -, in den verbleibenden siebeneinhalb Monaten auf Landesebene die Öffnungsklausel vernünftig nutzen würden. Es gäbe im Übrigen auch kein gutes Bild für die Bundespolitik ab, wenn hier wieder die Kleinstaaterei ausgerufen würde.
Die dritte Option ist eine Notlösung. Ich hoffe, niemand von Ihnen liebäugelt mit dieser Idee, bis zum Ende 2019 irgendein Gesetz zu verabschieden, von dem man schon weiß, dass es uns nicht über die kommenden Jahre trägt, und dann diese Übergangsfrist bis 2024 nutzen zu wollen, um ein richtiges Gesetz zu machen. Das wäre dann allerdings ein politischer Offenbarungseid.
Wir fordern Sie deshalb auf: Gehen Sie mit uns! Lassen Sie uns gemeinsam das Steuerungeheuer bezwingen, die Grundsteuer abschaffen und danach eine breite und ergebnisoffene Diskussion führen!
Ich habe wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass Dr. Althusmann sich eingeschaltet hat. Wir müssen auch über eine Kompensation reden. Es sind ja auch schon Beispiele gebracht worden, z. B. der Vorschlag des Kollegen Kirchhof mit dem Hebesatz auf die Einkommensteuer, den die AfDBundestagsfraktion aufgenommen hat. Unser Antrag basiert in gewisser Weise zwar auch darauf, aber ich habe es ergebnisoffen gehalten. Das ist zumindest ein Punkt, an dem man ansetzen kann.
Und wir müssen selbstverständlich mit der kommunalen Familie reden; denn die hat deutliche Vorbehalte, wenn das jetzt einfach wegfällt. Der Ausfall muss natürlich kompensiert werden.
Vielen Dank, Herr Kollege Lilienthal. - Das war es noch nicht; denn Herr Kollege Grupe hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet, 90 Sekunden. Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Lilienthal, Sie haben sich in Ihrem Antrag auf die Grundsteuer B bezogen. Die wollen Sie abschaffen. Ich habe nun schon viele Diskussionen über die Höhe der Grundsteuer A und der Grundsteuer B geführt, und auch darüber, ob die eine oder die andere Steuer höher sein muss. Aber Sie wollen - verstehe ich das richtig? - nur die Grundsteuer B abschaffen und nicht die Grundsteuer A?
Und uns würde auch interessieren, welche Vorschläge Sie zur Gegenfinanzierung dieses Vorschlags haben. Aber wenn Sie tatsächlich nur die Grundsteuer B abschaffen und die Grundsteuer A so beibehalten wollen, dann wäre das der grundei
Ich stelle zunächst einmal fest, dass in dem Urteil auch etwas zur Grundsteuer A steht. Wenn jetzt aus der FDP Stimmen dahin gehend kommen, auch die Grundsteuer A anzutasten, dann können Sie das gerne in die Ausschussberatungen einbringen. Uns geht es zunächst einmal nur um die Grundsteuer B. Das ist im Übrigen die Grundsteuer, von der wir alle hier reden. Wir haben das in unserem Antrag nur präzisiert. Das ist der ganze Hintergrund.
Danke schön. - Jetzt spricht noch einmal die FDP, allerdings der Kollege Christian Grascha. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!
- Und ich darf um Ruhe bitten! Auch Herrn Bode und Herrn Grupe! Der Kollege möchte von Ihnen gehört werden.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion auf Bundesebene über die Neuregelung der Grundsteuer ist ja ziemlich verfahren - das muss man so sagen. Es erinnert eher an ein Mikadospiel: Wer sich zuerst bewegt, verliert. Und der Hauptverantwortliche dafür ist aus unserer Sicht Bundesfinanzminister Olaf Scholz.
Olaf Scholz spielt nämlich auf Zeit. Er hofft darauf, dass der Druck im Laufe des Jahres so groß wird, dass man irgendwann seinem Gesetzentwurf zustimmen wird.
Das Aufkommen aus der Grundsteuer ist eine Grundfinanzierung der Kommunen. Insofern ist dieser Druck natürlich da. Aber wir halten dieses Spiel für falsch. Wir sollten daran arbeiten, die Grundsteuer vernünftig neu aufzustellen, einfach und fair - und nicht diese politischen Spielchen spielen.
Alle politischen Richtungen haben versprochen, dass es im Zuge der Neukonzeption der Grundsteuer nicht zu Mehrbelastungen kommen soll. Aber schauen wir uns einmal den Plan von Olaf Scholz an, der im Moment auf dem Tisch liegt: das wertabhängige Modell. Das wird zu Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger führen, und zwar schon deswegen, weil er die Grundsteuer damit quasi mit einer kalten Progression versieht: Wertsteigerungen führen automatisch zu höheren Belastungen bei der Grundsteuer und damit auch zu höheren Belastungen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Deswegen ist das wertabhängige Modell von Scholz, was die Frage von Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger angeht, schon ein Wortbruch an sich.