Christian Grascha

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Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe eine Frage.
Sie haben gerade die Liste der Freilichtmuseen vorgetragen, die geschlossen sind. Mir stellt sich die Frage: Warum bedarf es dann eigentlich noch einer Regelung in der Verordnung, die Einrichtungen zu schließen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten heute Morgen, durch meine Fraktion beantragt, die aktuelle Corona-Politik unter dem Tagesordnungspunkt 24 b auf der Tagesordnung.
Wir mussten jetzt zur Kenntnis nehmen, dass in der Online-Ausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung von heute, 12.55 Uhr, darüber spekuliert wird, dass es zu Verschärfungen kommt und die Landesregierung Verschärfungen in der
Schublade hat. Da ist u. a. davon die Rede, dass Kontaktbeschränkungen verlängert werden, die Einzelhandelsbeschränkungen verändert werden, dass Distanzlernen schon ab der nächsten Woche beginnen soll. Zitat in dem Artikel: An den Schulen werde etwas passieren.
Darüber wurde hier heute Morgen nicht ein einziges Wort verloren, meine Damen und Herren!
Parallel zur Sitzung des Landtages die Presse zu informieren und hier im Parlament darüber kein einziges Wort zu verlieren, das ist wahrlich mal wieder ignorant gegenüber der Volksvertretung.
Das haben wir hier schon häufig thematisiert und diskutiert, und das bleibt auch richtig.
Aber wir möchten das noch einmal nutzen, um Sie einerseits dazu aufzufordern, über diese Überlegungen hier heute zu unterrichten - idealerweise und mit unserer Zustimmung nach der Mittagspause -, und andererseits noch einmal den Appell an Sie zu richten, Herr Ministerpräsident: Nutzen Sie dieses Plenum und Beratungsgegenstände, um Kriterien transparent zu machen! Denn nur dann verstehen die Menschen die Regelungen besser, dann werden sie stärker akzeptiert, dann stoßen sie auf stärkere Akzeptanz, und dann werden auch die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie erfolgreicher. Nutzen Sie diese Chance!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wenzel, bei aller Sympathie und der ansonsten ja sehr, sehr guten Zusammenarbeit, die wir im Haushaltsausschuss pflegen, muss ich doch sagen, der Niedersachsenfonds, den Sie auch hier wieder promotet haben, ist ein Stück weit genau das, was die Große Koalition und was auch Sie nach meiner Wahrnehmung immer beim Sondervermögen kritisiert haben: Im Ergebnis ist es eine Entmachtung des Parlaments.
Ich finde es ein Stück weit problematisch, dass man hier immer den Eindruck erweckt, als ob das alles mit einer jährlichen Haushaltsplanung und einer mittelfristigen Finanzplanung, die ja auch dahintersteht, nicht kalkulierbar und nicht planbar ist. Ich glaube, es ist bei einer verlässlichen Politik, die auf Vertrauen und Zutrauen setzt, möglich, über Jahre hinaus Finanzplanung zu machen. Deswegen, so glaube ich, ist diese Entmachtung des Parlaments, die Sie mit Ihrem Niedersachsenfonds vorhaben, der falsche Weg. Hier ist das Haus, das am Ende über den Haushalt entscheidet, und es ist die Kernkompetenz der Volksvertretung, jährlich über den Haushalt zu entscheiden.
Andererseits habe ich ein Stück weit das Gefühl, dass in diesen Niedersachsenfonds immer so ziemlich alles gepackt wird, was an Wünschen und an Vorstellungen da ist. Das erinnert mich so ein bisschen an den Jäger 90. Alles, was immer wieder refinanziert wird, kommt da raus.
Von daher glaube ich persönlich nicht, dass das eine gute Lösung ist, weil die Kernfrage eben nicht beantwortet wird. Es gibt keinen Gegensatz zwischen einer Begrenzung der Neuverschuldung oder dem Schuldenabbau und den Investitionen. Es ist eine Frage der Prioritätensetzung. Es ist beides zu tun sinnvoll. Es spricht nichts gegen die Investitionen, die Sie gemacht haben. Aber es ist eben nicht erforderlich, das alles über neue Schulden zu machen, sondern es ist dann eben eine Frage der Prioritätensetzung, weniger in den konsumtiven Bereich zu gehen und mehr in den investiven Bereich.
Das vorneweg für den Bereich, den Sie hier gerade vertreten haben, Herr Kollege Wenzel.
Ich glaube, wenn wir uns den Einzelplan 04 ansehen - und darum geht es ja bei der heutigen Debatte -, dann müssen wir feststellen, dass insbesondere die Beschäftigten in der Finanzverwaltung angesichts der Corona-Krise sehr große Herausforderungen in diesem Jahr gehabt haben. Einerseits hat natürlich die enorme Belastung durch die Abarbeitung von Steuerstundungsanträgen bestanden. Das ist auch für die Beschäftigten eine enorme Belastung gewesen. Andererseits haben wir jetzt ja auch erlebt - und dafür können wir uns im Namen des gesamten Hauses bedanken -, dass sich freiwillige Beschäftigte gemeldet haben, 400 an der Zahl, die im Bereich der Kontaktnachverfolgung bei den Gesundheitsämtern eingesetzt werden. Ich glaube, es ist ein gutes Signal, dass Beschäftigte hier ihre Solidarität bekunden, sich in den Dienst der Gesellschaft stellen und hier bei der Bekämpfung der Pandemie mithelfen.
Das muss man immer vor dem Hintergrund sehen, dass gerade diese Verwaltungen auch ansonsten vor enormen Herausforderungen stehen. Ich erinnere nur an die Reform der Grundsteuer. Da gibt es entsprechende Herausforderungen auch für die Verwaltung. Das ist eine kommende Herausforderung. Aber das ist eben alles, was sozusagen noch on top kommt. Insofern ist dieses Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung besonders wertzuschätzen.
Aber der Arbeitgeber - und in dem Fall ist ja das Land Niedersachsen der Arbeitgeber - steht natürlich in der Verantwortung. Die Kanzlerin hat heute und auch in den letzten Tagen wieder appelliert, dass die Arbeitgeber in Deutschland alle Möglichkeiten nutzen sollen, um die Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken. Da stehen wir als Arbeitgeber aber auch in der Verantwortung, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit auch unsere Beschäftigten das tun können.
Es ist doch gar nicht einzusehen, dass wir an privatwirtschaftliche Arbeitgeber appellieren, gleichzeitig als Staat in dem privatesten Bereich regulieren und sagen, die Menschen dürfen sich in den eigenen vier Wänden nur noch mit fünf Personen treffen, gleichzeitig als Arbeitgeber aber nicht in der Verantwortung stehen, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit unsere Beschäftigten auch tatsächlich komplett ins Homeoffice gehen können.
Ich glaube, dass wir hier in der Pflicht sind. Hier muss eindeutig noch mehr passieren, insbesondere bei der organisatorischen und bei der technischen Ausstattung unserer Finanzämter und der Finanzverwaltung. Das, was jetzt im Haushalt steht, ist zu wenig. Hier muss mehr passieren. Deswegen haben wir mit unserem Änderungsantrag beantragt, dass es eine zusätzliche Offensive für die Ausstattung von mobilen Arbeitsplätzen geben muss.
Die Steuergewerkschaft hat das den haushaltspolitischen Sprechern bzw. den Mitgliedern des Haushaltsausschusses ja auch in beeindruckenden Zahlen präsentiert. Insgesamt reden wir hier über 9 700 Arbeitsplätze im Innendienst. 3 000 davon sind bereits mobil ausgestattet. Von diesen kommen jetzt bis zum Jahresende aber nur 500 hinzu. Das ist eindeutig zu wenig. Hier muss mehr Tempo gemacht werden; denn hier steht der Arbeitgeber in der Verantwortung.
Zum Schluss möchte ich noch einen Punkt ansprechen, der in der Tat peinlich für das Finanzministerium bzw. insbesondere für den Finanzminister ist. Wir reden landauf, landab über Digitalisierung und darüber, dass wir die Chancen der Digitalisierung nutzen wollen - und die Finanzverwaltung ist seit fast zwei Jahren nur eingeschränkt per E-Mail zu erreichen. Das ist einfach peinlich, Herr Finanzminister. Ich habe in der Zeitung gelesen, Sie sind selbst ratlos. Ich frage mich, wie dieses Problem gelöst werden soll. Darauf müssen Sie dem Haus, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern mal eine Antwort geben.
Dieses Problem muss schnellstens abgestellt werden. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger. Das muss von Ihren zur Chefsache gemacht werden. Wenn Sie es innerhalb der Landesverwaltung mit IT.N nicht hinkriegen, dann muss das eben nach außen vergeben werden. Aber dieser Zustand ist definitiv unhaltbar, und hier braucht es eine Lösung.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Genau das, was Sie gerade dargestellt haben, hat Herr Kollege Bode in seinem Wortbeitrag ja beantragt. Wir wollen, dass über unsere Änderungsanträge zunächst einmal abgestimmt wird und dann in einzelnen Punkten. Uns ging es aber um den Punkt, dass zunächst einmal über die Änderungsanträge der FDP-Fraktion abgestimmt wird. Da es in der Geschäftsordnung so ist, wie Sie beschreiben, haben wir uns auf § 99 bezogen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund der Einschränkungen, die wir im Einzelhandel auch durch die neue Verordnung haben, und vor dem Hintergrund der Befürchtung, dass es durch eine Schlangenbildung vor den Geschäften gegebenenfalls zu einem Infektionsgeschehen kommt, hat der Wirtschaftsminister des Landes am 26. November gegenüber der dpa eine Kritik geäußert. Ich zitiere wörtlich:
„Hier gehen die Einschränkungen am Ziel, möglichst hohen Schutz zu erreichen, vorbei.“
Wie bewertet die Landesregierung die Kritik des Wirtschaftsministers?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich verlese die Dringliche Anfrage der FDP-Fraktion.
Wird aus dem Lockdown Light ein Lockdown Long?
Am 25. November 2020 berieten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten erneut mit der Bundeskanzlerin und verlängerten den Lockdown Light. Der ursprünglich nur für den Monat November angedachte Lockdown könnte nun laut
Beschluss bis über den Jahreswechsel hinaus andauern.
In der ab dem 1. Dezember 2020 geplanten Verordnung werden die Kontaktbeschränkungen mit Ausnahme der Weihnachtstage nochmals verschärft. Dienstleister, Theater, Kinos, Museen, Restaurants, Kneipen, Schwimmbäder, Sportstätten und viele weitere Freizeitanbieter müssen weiterhin ihre Türen geschlossen halten.
Private Zusammenkünfte sind auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen beschränkt. Kinder sind ausgenommen. Außerdem gibt es zu Beginn des Weihnachtsgeschäftes strengere Auflagen für den Einzelhandel. Hier soll ab einer Geschäftsgesamtfläche von 800 m2 ein Kunde pro 20 m2 statt ein Kunde pro 10 m2 gestattet sein.
Kinder und Jugendliche werden ab dem 21. Dezember in die Ferien geschickt. Die Schulen sollen bis dahin geöffnet bleiben und erst in den Wechselunterricht übergehen, wenn der Inzidenzwert 200 in der entsprechenden Region überschritten wird.
Viele Betroffene in den geschlossenen Branchen befinden sich bereits jetzt in existenziellen Nöten und stehen kurz vor dem Aus und erhoffen sich eine langfristige Perspektive und Planungssicherheit für die kommenden Wochen und Monate.
Auch wächst die Verunsicherung bei den Bewohnern von Pflegeeinrichtungen und Altersheimen und deren Angehörigen über die bevorstehende Weihnachtszeit. Viele befürchten, dass der Familienbesuch nicht möglich sein wird. Erst im Mai erklärte der Ministerpräsident in einer Regierungserklärung - ich zitiere wörtlich -:
„… für eine erfolgreiche Krisenbewältigung müssen alle Bereiche unserer Gesellschaft ein Gefühl dafür gewinnen, wann und unter welchen Bedingungen sie einen einigermaßen normalen Alltag wieder aufnehmen können.“
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen zu der neuen Corona-Verordnung:
2. Wie, durch welche Instanz und zu welchem Zeitpunkt werden im schulischen Kontext Cluster definiert?
3. Vor dem Hintergrund der bisher ungeregelten Abstände beim Schülertransport und im Personennahverkehr (SPNV, ÖPNV): Wie begründet die Landesregierung die 10- bzw. 20-m2-Regelung im Einzelhandel?
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund eines Artikels in der Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen am 3. November 2020 frage ich die Landesregierung, ob sie die Meinung des Ministerpräsidenten teilt, dass die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen werden sollten, Corona-Verstöße zu melden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der enormen Schuldenberge, die jetzt durch die Corona-Politik, durch die Rettungsmaßnahmen aufgetürmt werden, der pandemiebedingten Kosten und der Forderung des Ministerpräsidenten, einen Corona-Soli einzuführen: Wie bewertet die Landesregierung diesen Finanzierungsvorschlag des Ministerpräsidenten?
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Grundsteuer ist in diesen Tagen das steuerpolitische Vorhaben, das am heftigsten diskutiert wird und das auch am umfangreichsten ist.
Für uns Freie Demokraten war immer wichtig, dass man eine möglichst einfache - das heißt: unbürokratische - Umsetzung der Grundsteuer hinbekommt und wir keine Steuererhöhung haben. Das
heißt, dass wir - dem Wesen nach - keine Vermögensteuer einführen. Oder anders formuliert: eine kalte Progression, indem man die Grundsteuer quasi wertabhängig ausgestaltet. Das wollten wir immer vermeiden, und deswegen sind wir für eine einfache, unbürokratische Umsetzung mit einem Flächenmodell.
Vor allem das Thema Steuererhöhungen spielt hier aber eine ganz besondere Rolle. Die lehnen wir in dem Zusammenhang selbstverständlich ganz klar ab.
Es kommt auch nicht nur auf das Modell an, das am Ende gewählt wird, also ob man ein Flächenmodell wählt, ein Flächenlagemodell oder was auch immer in der Diskussion ist, sondern die Frage der Steuererhöhung ist im Wesentlichen auch davon abhängig, was die Kommunen machen, d. h. wie die Kommunen mit ihren Hebesätzen umgehen. Und da setzt unser Antrag an.
Natürlich wollen wir den Kommunen nicht vorschreiben, einen bestimmten Hebesatz zu wählen. Das liegt in der kommunalen Selbstverwaltung, das ist völlig klar. Aber wir wollen mit einem Transparenzregister zumindest erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger eventuelle Steuererhöhungen durch die Hintertür besser nachvollziehen können, und die Kommunen in der Rolle sind, sich rechtfertigen zu müssen.
Deswegen geht es uns gerade bei der Grundsteuer darum, eben nicht mit der Steuererhöhungsspirale der letzten Jahre fortzufahren. Hier wollen wir entsprechend ansetzen und die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, mit ihren Kommunalpolitikern vor Ort zu sprechen und zu sagen: Das könnt ihr so nicht machen. Diese Hebesätze dürft ihr nicht anheben. Wofür wollt ihr sie denn anheben? - Es ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger hier zunächst einmal eine Transparenz haben.
Deswegen schlagen wir dieses Transparenzregister vor. Es soll, kurz gesagt, dazu führen, dass das Land ein Register erstellt, in dem die Höhen der jeweiligen kommunalen Hebesätze aufgeführt werden, die anzustreben sind, wenn das Steueraufkommen auf dem bisherigen Level bleibt.
Das ist das Ziel, sodass Kommunen - wenn sie denn diese Diskussion vor Ort führen - gar nicht erst Hebesätze darüber hinaus festlegen und immer in der Rechtfertigungspflicht gegenüber den Bürgerinnern und Bürgern sind, wenn es hier zu Steuererhöhungen kommt.
Das ist gerade in der Corona-Krise, die wir haben, besonders wichtig. Denn einerseits befürchten wir, dass viele Kommunen die Gelegenheit nutzen werden, um durch die Corona-Krise entstandene Mehrausgaben durch die Grundsteuer abzudecken. Da drohen also Steuererhöhungen. Andererseits dürfen wir aber auch den Bürgerinnen und Bürgern, den Eigentümern und Mietern nicht mit Steuererhöhungen kommen, sondern - im Gegenteil - stärken wir die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, indem wir die Belastung mindestens stabil auf dem heutigen Level halten und wir Eigentum fördern und das Eigentum nicht unattraktiver machen. Das würde eben mit Erhöhungen der Grundsteuer passieren.
Wir schlagen hier etwas vor, was in einem anderen Bundesland schon sozusagen angepeilt ist, nämlich in Schleswig-Holstein. Da gibt es schon politische Beschlüsse, ein Transparenzregister einzuführen.
Wir halten das für dringend erforderlich, nicht nur um vom Modell her Steuererhöhungen möglichst zu vermeiden und möglichst eine Aufkommensneutralität zu erzielen, sondern auch damit die Kommunen in die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern gehen und sich rechtfertigen müssen, wenn es hier tatsächlich zu Steuererhöhungen kommt.
Wir wollen also keine Steuerbelastungen für Eigentümer und damit auch nicht für Mieter. Die darf es nicht geben. Wir schlagen mit dem Transparenzregister einen Beitrag dazu vor, dass wir auch auf der kommunalen Ebene tatsächlich zu einer Aufkommensneutralität kommen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Holsten, wir wollen mit unserem Antrag nicht so, wie Sie es darstellen, die kommunale Selbstverwaltung beschränken. Zumindest steht davon in dem Antrag kein Wort. Darum geht es auch nicht.
Das, was Sie hier präsentiert haben, macht den grundsätzlichen Unterschied zwischen Ihrem Weltbild und unserem Weltbild deutlich. Wir sehen nämlich den Staatsaufbau zunächst einmal nicht von den Kommunen her, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern her. Um die geht es uns.
Daran, dass eine Kämmerin oder ein Kämmerer alle diese Dinge nachvollziehen kann, habe ich überhaupt keine Zweifel. Es geht darum, dass die Kommune sich bei eventuellen Hebesatz- und Steuererhöhungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern rechtfertigen muss. Das ist der entscheidende Punkt, um den es uns hier geht.
Mit Blick auf diese Rechtfertigung müssen wir Transparenz schaffen. Andere Bundesländer machen sich da, wie gesagt, auf den Weg.
Ich freue mich aber trotzdem auf die Ausschussberatungen; denn das, was Sie zum Schluss gesagt haben, war ja einigermaßen versöhnlich. Vielleicht finden wir ja doch noch einen Weg, diese notwendige Transparenz für die Bürger zu schaffen.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich bin mit Ihnen ja völlig einig, dass es darüber dann eine öffentliche
Debatte geben soll. Sie haben es ja bewusst mit „soll“ formuliert. Die Frage ist, wie wir als Land es unterstützen können, dass es diese öffentliche Debatte geben kann und auch geben muss. Dazu gibt es unseren Vorschlag. Vor diesem Hintergrund ist meine Frage: Wie wollen Sie sicherstellen, dass es diese öffentliche Debatte vor Ort dann auch gibt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich trage die Dringliche Frage der FDP-Fraktion mit dem Titel „Zweiter Lockdown für Niedersachsen“ vor:
Sieben Monate sind seit dem letzten Lockdown vergangen, noch immer befindet sich Niedersachsen in einer Pandemie mit unklarem Ende.
Die Maßnahmen, die unsere Gesellschaft und Wirtschaft im März hart getroffen haben, waren zu dieser Zeit richtig und notwendig, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Gesundheitssysteme nicht zu überlasten.
Die Landesregierung hat nun verkündet, dass es ab 2. November 2020 einen weiteren Lockdown geben wird.
Dieser wurde nach Ansicht von Beobachtern, wie der erste, ohne Parlamentsbeschluss und ohne die Chance auf eine demokratische Debatte beschlossen.
Der neue Lockdown kommt nach Ansicht von Experten ohne belastbare Rechtsgrundlage, nachvollziehbare Begründung und nachweisbare Infektionsausbrüche in den betroffenen Bereichen.
Was ist seit dem ersten Lockdown passiert?
Die Menschen in Niedersachsen, die Gastronomen, Hoteliers, Veranstalter und Kulturschaffenden, um nur einige wenige zu nennen, haben sich seit dem Ausbruch des Virus und dem ersten Herunterfahren des öffentlichen Lebens im März dem Leben mit dem Virus gestellt und die Verordnungspolitik der Landesregierung hingenommen.
Obwohl viele von ihnen schon im Frühjahr kurz vor der Insolvenz standen und die Umsatzverluste seitdem nicht ausgleichen konnten, haben sie in ihre Betriebe investiert, um diese infektionssicher zu machen. Sie haben innovative, kluge und kreative Konzepte entwickelt, um das gesellschaftliche Leben auch in einer Pandemie möglich zu machen, und versucht, sich der Verordnungslage flexibel anzupassen.
So äußert der Virologe Dr. Schmidt-Chanasit zu den Maßnahmen:
„Weder zielgerichtet noch verhältnismäßig“,
und weiter:
„Es macht keinen Sinn, ein Hotel zu schließen mit Hygienekonzept, ein Restaurant zu schließen mit Hygienekonzept, Theater zu schließen mit Hygienekonzept, wo keine Infektionen aufgetreten sind.“
Die Landesregierung geht trotz neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und guter Hygienekonzepte im öffentlichen Raum den gleichen Schritt wie im März.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie hat sich das Infektionsgeschehen in den letzten drei Monaten in den nun eingeschränkten Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Freizeiteinrichtungen, Dienstleistungssektor, Kultur, Profi- und Amateursport entwickelt?
2. Nach welchen Kriterien und Maßstäben werden wann weitere Beschränkungen bzw. Lockerungen veranlasst?
3. Hat die Landesregierung eine Strategie, die flächendeckende Durchführung von Schnelltests zu ermöglichen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, ich habe für meine Fraktion eine Nachfrage zu der ersten Frage.
Vor dem Hintergrund, dass für eine langfristige Strategie insbesondere das Wissen darüber entscheidend ist, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt, und Sie zu der Frage 1 ausgeführt haben, dass die Landesregierung im Prinzip keine Kenntnisse darüber hat, frage ich Sie: Wie wollen Sie in Zukunft sicherstellen, dass wir mehr über die Ausbreitung des Virus wissen und darüber erfahren, wo das passiert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe eine Zusatzfrage zu den Schnelltests. Vor dem Hintergrund, dass Sie gerade ausgeschlossen haben, dass es hier einen flächendeckenden Einsatz gibt, die Schnelltests aber nicht sozusagen die Testkapazitäten bei PCR-Tests in Anspruch nehmen, und vor dem Hintergrund, dass viele gesellschaftliche Aktivitäten - seien es Veranstaltungen, sei es der Schulbetrieb, sei es beispielsweise der Besuch im Pflegeheim - oder eben auch die eigenverantwortliche Unterbrechung von Infektionsketten mit diesen Schnelltests möglich wären, frage ich Sie, Frau Ministerin: Warum ist der flächendeckende Einsatz dieser Schnelltests aus Ihrer Sicht nicht sinnvoll?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe eine Zusatzfrage zum Lüftungskonzept in den Schulen. Vor dem Hintergrund, dass wir jetzt steigende Infektionszahlen erleben und möglicherweise wieder Schulschließungen drohen, frage ich die Landesregierung, ob man anderen Bundesländern folgt und ein Förderprogramm für Luftfilter auflegt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin, ich habe eine Nachfrage zu dem, was Sie eben ausgeführt haben. Sie verweisen darauf, dass sich die Ministerpräsidenten auf diese Grenze von 25 verständigt haben. Die Ministerpräsidenten haben sich meiner Kenntnis nach aber auch darauf verständigt, dass das eine reine Empfehlung ist. Deswegen frage ich Sie: Warum weicht die Landesregierung mit Blick auf diese Empfehlung von dem Konsens der Ministerpräsidenten ab?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Land erlebt in diesen Tagen und Wochen eine beispiellose Wirtschaftskrise. Die Anzahl der Kurzarbeiter lag alleine im Mai bei über 7 Millionen Menschen, das Bruttoinlandsprodukt ist in den Monaten April bis Juni um über 10 % gesunken, und möglicherweise droht im Laufe dieses Jahres auch noch eine Insolvenzwelle.
Diese Wirtschaftskrise legt aber auch strukturelle Probleme unseres Landes offen. Und wir stehen riesigen Herausforderungen gegenüber: beispielsweise durch Veränderungen bei der Mobilität, durch den Klimawandel, durch den demografischen Wandel oder im Bereich der Medizin.
Diese Herausforderungen und die aktuellen Probleme unseres Landes aufgrund der Wirtschaftskrise lassen sich im Prinzip nur mit Innovationen und mit Neugründungen lösen. Deswegen kann die Antwort auf diese Wirtschaftskrise und auf diese Megaherausforderung aus unserer Sicht nur heißen, dass wir den Menschen Mut machen müssen, ein Unternehmen zu gründen.
Und hier hat Niedersachsen aufzuholen. Ich will in diesem Zusammenhang nur auf zwei aktuelle Publikationen verweisen.
Aus dem Start-up-Monitor ergibt sich, dass Niedersachsen leider zurückfällt. Im Start-up-Barometer rangiert Niedersachsen nur auf Platz 9 der Bundesländer.
Das zeigt, dass wir in unserem Bundesland endlich eine neue Gründerzeit brauchen - und da bietet der gemeinsame Änderungsantrag der vier Fraktionen hier im Landtag gute Ansätze. Ich darf mich in dem Zusammenhang herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit bedanken. Der Kollegin Liebetruth wünsche ich von dieser Stelle gute Besserung. Insgesamt haben wir hier ein sehr gutes Ergebnis präsentiert.
In der Debatte wurde die ressortübergreifende Strategie angesprochen. Sie ist auch in der Beschlussempfehlung enthalten. Frau Kollegin Wulf hat recht: Wir haben das hier oft thematisiert. Ich bin auch froh, dass sie in der Beschlussempfehlung enthalten ist, aber ehrlich gesagt müssen wir doch ein wenig traurig sein, dass es sie nicht heute schon gibt. Es bietet sich doch geradezu an, eine Strategie aus einem Guss zu entwickeln, über
Ministeriumsgrenzen hinaus zu agieren und dieses Thema nicht nur in einem Ressort zu platzieren. Aber immerhin: Heute wird es der Landtag voraussichtlich beschließen.
Wir werden Veränderungen bei den Gründungsstipendien haben. Es geht weg von den „BürokratieStipendien“, wie wir sie in unserem Entschließungsantrag genannt haben, hin zu Gründungsstipendien. An dieser Stelle wird das Thema Bürokratieabbau nämlich plötzlich ganz konkret. Da reden wir nicht über eine Clearingstelle oder über Bundesratsinitiativen, die sicherlich in die richtige Richtung führen, sondern hier kann das Land ganz konkret bei eigenen Vorgaben Bürokratie abbauen. Wir sind gespannt, ob das tatsächlich passiert.
Der Venture Capital Roundtable ist für meine Fraktion ebenfalls ein wichtiges Anliegen, weil hier nicht nur Kapital vom Land und gegebenenfalls andere staatliche Gelder akquiriert werden, sondern weil auch private Investoren mit ins Boot geholt werden und dort dann ein Austausch stattfinden kann.
Uns ist noch besonders wichtig - und das ist auch der Grund, warum wir unseren Antrag „Für eine neue Gründerzeit in Niedersachsen“ im Verfahren belassen haben -, dass die Zusammenarbeit zwischen den Start-up-Zentren, den Technologie- und Transferstellen und den Universitäten und Hochschulen weiter intensiviert wird, dass im Prinzip an jeder geeigneten Universität eine solche Stelle geschaffen wird - wir haben es „University Hub“ genannt - und die bisherigen Angebote deutlich ausgebaut werden. Hier brauchen wir aus unserer Sicht einen Kulturwandel.
Die Dinge, die wir in unserer gemeinsamen Beschlussempfehlung festgelegt haben, gehen in die richtige Richtung - das nehmen wir durchaus positiv zur Kenntnis -, können aber nur ein erster Schritt sein. Wir wollen auch die nächste Stufe erreichen, nämlich dass sich Universitäten und Hochschulen über einen landesweiten Dachfonds direkt an Start-ups beteiligen können. Das wäre aus unserer Sicht der noch bessere und noch weiter führende Weg. Aber immerhin ist der Punkt mit in die Beschlussempfehlung aufgenommen.
Wir sind sehr gespannt, was tatsächlich passiert, und werden das natürlich sehr aufmerksam verfolgen. Der Landtag wird hier wichtige Initiativen anschieben. Wir brauchen gerade in dieser Krisensituation eine neue Kultur, einen neuen Gründergeist bei vielen, die im Land tätig sind. Dafür bietet diese Beschlussempfehlung eine gute Grundlage. Deswegen werden wir ihr sehr gerne zustimmen.
Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Ich teile vieles von dem, was Sie gesagt haben, insbesondere den langfristigen Ansatz der Förde
rung. Aber wie erklären Sie dann, dass in der mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2022 die Förderung für die Start-up-Zentren ausläuft, dass im mittelfristigen Zeitraum die Förderung für die Gründungsstipendien von 2 Millionen Euro auf 0,5 Millionen Euro abschmilzt und dann auch gänzlich ausläuft? Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erläutern, warum wir zwar den Nrn. 1, 2 und 3 der Beschlussempfehlung zustimmen, der Nr. 4 - also dem Punkt zu den Bemerkungen, die durch den Haushaltsausschuss auf den Weg gebracht wurden - aber nicht zustimmen werden.
Wer in den Bericht des Landesrechnungshofs schaut - und ich kann das wirklich jedem Kollegen empfehlen, insbesondere auch für den Fachbereich, in dem man tätig ist, weil hier doch verschiedene Dinge zum Vorschein kommen, die man sonst nicht ohne Weiteres mitbekommt -, findet verschiedene Punkte. Ich möchte mich auf zwei grundsätzliche Punkte beschränken, bei denen wir weniger mit den Formulierungen, die wir jetzt hier beschließen werden, sondern grundsätzlich ein Problem haben.
Der erste Punkt betrifft die NORD/LB. Wir teilen natürlich die Dinge, die wir hier beschließen. Aber Anspruch und Wirklichkeit klaffen hier eben auseinander. So hätte man beispielsweise die Frage, welche Ziele wir eigentlich mit dieser Beteiligung verfolgen, schon vor der Kapitalmaßnahme hier diskutieren müssen, und durch die Landesregierung hätten diese Ziele festgelegt werden müssen. - Deswegen können wir diesem Punkt nicht zustimmen.
Der zweite Punkt betrifft die Schuldenbremse. In dem Beschluss ist festgelegt - und alle haben dem auch zugestimmt -, dass die aufgenommenen Schulden eben nur zur Bewältigung der Auswir
kungen der COVID-19-Pandemie verwendet werden können. Aber auch hier klaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander; denn mir hat immer noch niemand erklären können, was Radwege, E-Ladesäulen und Polizeiautos mit der Bewältigung der Pandemie zu tun haben.
Hier wird schlicht und ergreifend politisch einfach aus dem Vollen geschöpft - und deswegen ist nicht Corona für die Schuldenberge, die jetzt entstehen, verantwortlich, sondern diese Regierung und die Fraktionen, die sie tragen, nämlich SPD und CDU.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass die Gesamtkosten für die Kammer 13 Millionen Euro betragen. Das betrifft aber nach meiner Einschätzung nur den reinen Geldfluss. Deswegen frage ich Sie: Wie hoch ist dieser Betrag, wenn man eine Vollkostenrechnung, also insbesondere auch Kosten für Gutachten, die wahrscheinlich zur Errichtung der Kammer benötigt wurden, oder Kosten für das Personal, das zur Errichtung der Kammer beispielsweise im Ministerium beschäftigt wurde, zugrunde legt?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Ich habe eine Frage zum zweiten Nachtragshaushalt und zur Bewirtschaftung des Sondervermögens.
Vor dem Hintergrund, dass 200 Millionen Euro für Schutzausrüstungen vorgesehen sind, aber bisher noch keine Mittel abgerufen wurden, frage ich, was dafür der Grund ist.
Herr Ministerpräsident! Ich frage Sie: Warum verweigern Sie im Landtag die Beratung und die Beschlussfassung über die Corona-Verordnungen, insbesondere die ab Mai, und folgen nicht dem Beispiel anderer Bundesländer und ermöglichen diese Beratung und Beschlussfassung im Landtag?
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion unterstützt den Antrag des Kollegen Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und zwar aus folgendem Grund:
Es handelt sich um ein ordnungsgemäßes Verfahren. Die Fraktion hat einen Antrag eingebracht. Herr Kollege Nacke, dieser Antrag ist über die Drucksachenstelle per E-Mail verschickt worden. Ich habe diese E-Mail in der Mittagspause wahrgenommen. So digital sind wir da bei uns.
Es handelt sich natürlich um ein in der Geschäftsordnung vorgesehenes Verfahren, wenn eine Fraktion einen Antrag stellt und dann eine Ergänzung der Tagesordnung vorschlägt.
Natürlich haben auch uns in den letzten Tagen die Bilder von Lesbos sehr erschrocken. Sie sind Teil der tagesaktuellen Debatte.
Herr Kollege Nacke, Ihre Behauptung, Lesbos sei hier nicht zum Thema gemacht worden, ist insofern falsch, als die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in
der Befragung des Ministerpräsidenten die erwähnte Frage gestellt hat.
Diese Frage konnte nicht beantwortet werden. Der Ministerpräsident hat darauf verwiesen, dass es noch eine Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung gibt. Diese Meinungsbildung sollte deswegen möglichst bis morgen Abend abgeschlossen sein.
Bis dahin sollte in diesem Hause zumindest eine Unterrichtung oder eben eine Beratung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stattfinden.
Ich will hier ganz deutlich sagen: Unabhängig davon, dass wir in der Sache nach Prüfung des Antrages anderer Auffassung sind - - - Wir sind eher der Auffassung, dass wir Soforthilfe leisten müssen, den Kindern, den kranken und den alten Menschen, die dort insbesondere in Not sind. Da finde ich eine Debatte über Zahlen wirklich eher peinlich, unabhängig davon, ob wir da über 1 000 oder 1 500 reden.
Es geht hier darum, den hilfsbedürftigen Menschen tatsächlich zu helfen und diese in Griechenland zu evakuieren.
Ansonsten streben wir eben eine europäische Lösung an, und an der muss nun zügig gearbeitet werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben seit Beginn dieser Pandemie - insbesondere zu Beginn der Pandemie - massive staatliche Eingriffe erlebt. Viele davon konnte man sich vor einem halben Jahr noch nicht vorstellen.
Diese Maßnahmen - das sage auch ich, das sagen auch wir - waren zum damaligen Zeitpunkt nachvollziehbar und richtig. Diese Vollnarkose - wenn man so will -, in die unser Land gelegt wurde, war zum damaligen Zeitpunkt richtig. Aber ich glaube schon, dass man heute mit vielen Kenntnissen, die wir in Bezug auf den Umgang mit der Pandemie haben, anders reagieren würde. Wir leben glücklicherweise in einer Staatsform, die immer wieder lernend ist. Dieser Corona-Sonderausschuss ist auch genau dafür gedacht, dass man die Entscheidungen, die getroffen wurden, und die Auswirkungen, die sich dadurch ergeben haben - Herr Wichmann, auch die Auswirkungen auf soziale und ökonomische Fragen, die Sie hier angesprochen haben -, in dem Ausschuss entsprechend auswertet und daraus die notwendigen Konsequenzen für zukünftige Entwicklungen zieht.
Deswegen fand ich es gut, dass der Bundesgesundheitsminister vor ein paar Tagen gesagt hat, dass mit dem Wissen von heute der Lockdown nicht so drastisch ausfallen würde, wenn wir jetzt erneut darüber diskutieren würden. Vor dem Hintergrund des heutigen Wissens würde man wahrscheinlich nicht so ohne Weiteres Friseure, Einzelhändler etc. schließen oder Besuchsverbote in Pflegeeinrichtungen aussprechen.
Ich halte es für wichtig, dass die Politik den Bürgerinnen und Bürgern auch sagt, dass es heute neuere, weitere Erkenntnisse gibt und wir dementsprechend die politischen Entscheidungen möglicherweise anders treffen würden bzw., um bei dem Bild der Vollnarkose zu bleiben, nicht mehr das Land in eine Vollnarkose legen müssten, sondern örtliche Eingriffe vornehmen würden, die regional oder lokal dort beschränkt sind, wo das Infektionsgeschehen entsprechend vorhanden ist.
Diese Entscheidungen betrafen und betreffen natürlich verschiedenste Einrichtungen - Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeheime, Gastronomie, Hotellerie, Einzelhandel, Handwerk, Gesundheitsämter, Forschungseinrichtungen. Ver
schiedene Institutionen und Einrichtungen waren und sind betroffen. Überall haben wir laufend Entwicklungen, sodass wir auf neuere Erkenntnisse
reagieren und wieder zu neuen Entscheidungen kommen.
Diesen Abwägungsprozess, diese Diskussion haben wir ja auch immer wieder in diesem Haus. Überall findet das statt - fast überall; denn bei der parlamentarischen Beteiligung sind wir leider immer noch bei dem Stand von Februar und März.
Das Geschehen wird von der Landesregierung immer noch über die Ministerverordnungen geregelt - ohne parlamentarische Debatte, ohne parlamentarische Beteiligung. Diese parlamentarische Beteiligung wird leider bis dato immer noch verweigert. Ich halte es auch für einen entscheidenden Punkt, aus diesem Krisenmodus von Februar und März herauszukommen und jetzt wieder breite parlamentarische Debatten zu diesem Thema zu führen und auch Entscheidungen zu treffen. Das steigert definitiv die Qualität der staatlichen Eingriffe. Es steigert auch die Verständlichkeit und die Nachvollziehbarkeit dieser Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger.
Deswegen ist neben den Fragen, die ansonsten ja auch im Antrag formuliert sind, dieser entscheidende Punkt für uns sehr wichtig. Es geht darum, dass die parlamentarischen Rechte wahrgenommen werden können, dass der Parlamentarismus auch in einer solchen Situation funktioniert und entsprechend auch hier reagieren kann und zu Entscheidungen kommt. Eine solche Situation ist nicht nur die Stunde der Regierung, sondern eben auch die Stunde des Parlaments.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich bin den Grünen für diesen Antrag sehr dankbar. Zwar waren die Voraussetzungen, als er damals zustande kam, glücklicherweise andere als heute. Aber wenn der Fall einer Notsituation eingetreten wäre und wenn das Parlament nicht mehr hätte zusammenkommen können, dann wäre das eine gute Möglichkeit gewesen, die Beratungen im Ältestenrat, in diesem „Notparlament“, auch öffentlich zu machen.
Von daher, sehr geehrter Herr Kollege Siebels, kann ich Ihr Argument nicht ganz nachvollziehen; denn wenn dieser Fall eintreten sollte, wird das Parlament ja nicht mehr zusammenkommen können, um die Geschäftsordnung zu ändern. Das ist also nicht ganz schlüssig.
Ehrlicherweise habe ich den Vorschlag der Grünen auch so verstanden, dass wir das als allgemeine Regelung in die Geschäftsordnung hineinschreiben wollen, also gar nicht an eine Notsituation gebunden.
Warum im Ältestenrat einzelne Beratungsgegenstände nicht auch heute schon öffentlich behandelt werden, erschließt sich mir nicht. Wie gesagt, es ist ja keine Pflicht, sondern nur die Möglichkeit des Gremiums, das entsprechend zu beschließen. Von daher werden wir dem Antrag der Grünen heute zustimmen.
Zu dem zweiten Antrag, der gemeinsame Änderungsantrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und meiner Fraktion, die „Corona-Klausel“ innerhalb der Geschäftsordnung zu verlängern, ist noch zu sagen, dass es dabei ja nicht nur darum geht, ganze Sitzungen digital durchzuführen, sondern eben auch darum, einzelne Abgeordnete kurzfristig digital zuschalten zu können, wenn z. B. bei dem einen oder anderen Erkältungssymptome auftreten und man sich entsprechend nicht ganz sicher ist. Wir haben dazu, Frau Präsidentin, vor Kurzem mit der Landtagsverwaltung korrespondiert, und es gibt dafür gute Lösungen, sodass das kurzfristig möglich ist. Auf diesen Punkt wollte ich an der Stelle noch hinweisen.
Dann würde ich mir wünschen, dass wir nach Ablauf der Frist in der Geschäftsordnung das erste Halbjahr 2021 dazu nutzen, diese Regelung möglichst in die normale Geschäftsordnung zu übernehmen, weil sich diese Techniken dann bewährt haben und wir sie durchaus auch unabhängig von der Pandemie nutzen können.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben am Zweiten Nachtragshaushalt für dieses Haushaltsjahr erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel. Das hat damit zu tun, dass wir die Schuldenbremse haben. Das ist ja keine juristische Lappalie, sondern steht in der Verfassung. Die Schuldenbremse ist der Garant für die Generationengerechtigkeit. Deswegen ist uns dieser Punkt so wichtig.
Die Kritikpunkte sind ja auch in der Ausschussberatung nicht nur von uns auf den Tisch gelegt worden, sondern insbesondere auch vom Landesrechnungshof. Dabei geht es um zwei Punkte:
Erstens geht es darum, dass der Charakter der Schuldenbremse, der Geist der Schuldenbremse es notwendig macht, dass man zumutbare Anstrengungen unternimmt, damit man die Neuverschuldung möglichst reduziert. Und jetzt frage ich die Landesregierung: Was ist denn noch weniger zumutbar als die Nutzung der Rücklage, die sowieso schon im Haushalt ist, aber noch nicht durch irgendetwas belegt ist oder für irgendetwas vorgesehen ist? Es ist doch logisch, dass man dann diese allgemeine Rücklage nutzt, um zumutbar die Neuverschuldung entsprechend zu reduzieren!
Da gibt es nicht nur den Landesrechnungshof, sondern auch den Bundesrechnungshof - auf der Bundesebene haben wir ja ein ähnliches Thema - und ein juristisches Gutachten vom Bund der Steuerzahler.
Jeder Privatmensch würde sich ja genauso verhalten. Wenn man in finanzielle Not gerät, geht man doch nicht zuerst zur Bank und holt sich einen Kredit, sondern dann nutzt man zunächst einmal das Tagesgeldkonto, um davon die notwendigen Ausgaben zu finanzieren. Genauso würde sich jeder Normalbürger im Land auch verhalten.
Hinzu kommt ein zweiter Punkt, nämlich die Frage: Wie eng muss eigentlich der Zusammenhang zwischen den Notlagenkrediten und der Bewältigung der Notsituation sein? Wir haben ebenfalls - genauso wie viele Juristen - erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel, ob dieser Zusammenhang tatsächlich besteht.
Wozu braucht man Fahrradwege zur Bewältigung der Corona-Notsituation? Wozu braucht man E-Ladesäulen zur Bewältigung der Notsituation?
Es ist doch wirklich ein Hohn, dass damit die Notlagenverschuldung begründet wird! Schon beim ersten Härtetest für die Schuldenbremse hebeln Sie die Schuldenbremse aus, meine Damen und Herren!
Dann ist es auch so, dass Sie die Rücklage in den nächsten Jahren sowieso einwerfen. Und was ist da der Hintergrund? - Der Hintergrund ist natürlich, dass Sie Druck vom Haushalt nehmen wollen. Sie wollen notwendige Einsparungen unterlassen, um dann Bändchen durchzuschneiden und kurz vor den Wahlen noch einmal Förderbescheide zu überreichen. Genau diese Motivation steht doch dahinter.
Es ist unpopulär zu sparen. Aber es wäre verantwortungsvoll, damit entsprechend umzugehen.
Meine Damen und Herren, wenn man sich den Finanzierungsplan anschaut, sieht man ja, dass jedes Ministerium bedient wird. Jeder darf mal ran; jeder will was; jeder kriegt etwas. Das läuft ja ungefähr nach dem Motto: Wenn der etwas kriegt, dann will ich aber auch etwas haben!
Schauen wir uns das doch an: Der Wirtschaftsminister hat Sonderprogramme zur Unterstützung der Wirtschaft. Dann sagt der Umweltminister: Ich will aber auch etwas haben, und zwar für die energetische Sanierung! - Dann kommt die Staatskanzlei und sagt: Werbekampagne!
Zum Schluss kommt noch der Wissenschaftsminister und sagt, dass er bei einem 8-Milliarden-EuroHaushalt noch 14 000 Euro für den Akkreditierungsrat haben möchte.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin.
Meine Damen und Herren, dieses Verhalten erinnert mich eher an einen Spielplatz. Dieses kindische Verhalten ist aber auch das Einzige, was mich bei diesem Nachtragshaushalt an die nächste Generation erinnert.
Vielen Dank.
Frau Kollegin Wulf, ich möchte noch einmal auf die Frage der Digitalisierung der Straßenbauverwaltung eingehen. Wenn Ihnen dieses Projekt so wichtig ist, wie Sie es hier darstellen, warum haben Sie das denn bisher nicht im Sondervermögen Digitalisierung abgebildet, das ja immerhin ein Volumen von 1 Milliarde Euro ausmacht?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen leider feststellen, dass der Finanzminister mit der Redezeit genauso verschwenderisch umgeht wie mit dem Geld der Steuerzahler.
Leider hat er seine komplette Redezeit nicht dazu genutzt, die Dinge klarzustellen. Er ist zwar auf die Vorschläge von FDP und Grünen eingegangen. Okay - geschenkt. Aber nehmen Sie doch bitte zumindest die Kritik und die Stellungnahme des Landesrechnungshofs ernst.
Ich nenne noch einmal die Stichworte, um Ihnen das in Erinnerung zu rufen: Es gibt Zweifel an der Begründung der Kredite. In der Stellungnahme des Landesrechnungshofs steht:
„Das Land muss insbesondere alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Kreditaufnahme zu begrenzen... Finanzierungsalternativen nicht ausgeschöpft … Für den Landesrechnungshof ist aus dem Gesetzentwurf nicht erkennbar, dass die Landesregierung entsprechende Abwägungen im erforderlichen Umfang vorgenommen hat … Aus Sicht des Landesrechnungshofes sollte die Allgemeine Rücklage ganz oder teilweise überwiegend zur Bewältigung der Notsituation eingesetzt werden, um die Kreditaufnahme zu verringern.“
Es geht weiter: Die Vorsorgemittel werden als „unzulässig“ bezeichnet. Das Sondervermögen wird als „Schein-Transparenz“ bezeichnet.
Sehr geehrter Herr Finanzminister, wenn Sie hier schon eine so lange Rede halten, dann gehen Sie doch zumindest auf die Kritik und die Stellungnahme des Landesrechnungshofes ein.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund der vielen Vorteile, die der Minister für das Flächen-Lage-Modell beschrieben hat, und der trotzdem noch nicht erfolgten Festlegung der Landesregierung frage ich die Landesregierung, welche Argumente eigentlich noch für das Bundesmodell sprechen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im September des letzten Jahres haben wir hier unsere Initiative, eine Fragestunde an den Ministerpräsidenten in der Geschäftsordnung zu verankern, eingebracht. Die Motivation war damals unser Eindruck, dass der Ministerpräsident zwar beispielsweise vor oder auch nach der Sommerpause der Presse in der LPK Rede und Antwort gestanden hat, aber eben nicht hier im Parlament. Deswegen haben wir diese Initiative damals ergriffen.
Wir haben uns schon seinerzeit darüber gefreut, dass es ein grundsätzliches Einvernehmen im Haus darüber gab, dass dies eine gute Idee ist, die in Analogie zur Regelung im Deutschen Bundestag zu sehen ist. Daher haben sich die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf den Weg gemacht, einen gemeinsamen Entwurf auf den Tisch zu legen.
Daher darf ich mich erst einmal bei allen Kollegen - Kollegen sind es in dem Fall - herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Auch wenn es zwischendurch etwas zäh war, will ich mich hier auf die Würdigung des Ergebnisses konzentrieren. Mit dem Ergebnis, das jetzt auf dem Tisch liegt, sind wir zufrieden.
Bei der Gelegenheit darf ich noch auf den Änderungsantrag eingehen. Es ist so, dass wir das Fragerecht in Analogie zur Dringlichen Anfrage bei den Fraktionen aufgehängt haben. Die Fraktionen haben viermal die Möglichkeit, eine Frage an den Ministerpräsidenten zu stellen. Das Ganze soll in einer Zeit von bis zu 90 Minuten stattfinden. Damit wir nicht in eine „Dauerschleife“ geraten, wie wir das hier im Haus schon bei den Mündlichen Anfragen erlebt haben, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass zunächst einmal die Oppositionsfraktionen von dem Fragerecht Gebrauch machen. Wie gesagt: Mit dem Ergebnis können wir gut leben.
Unsere Motivation bleibt, wie sie damals war: Wir sind der Überzeugung, der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik. Insofern muss er hier im Haus seine Politik erklären und Rede und Antwort stehen. Wir begreifen dieses neue zusätzliche Instrument in der Geschäftsordnung als Stärkung des Parlamentarismus.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Krise, die wir in den letzten Monaten erlebt haben, haben wir viel Zusammenhalt in unserem Land erlebt. Für uns Freie Demokraten sind aber Zusammenhalt und eigenes Zutrauen bzw. die Sicherung von Selbstbestimmung zwei Seiten derselben Medaille. Das müssen wir uns jeden Tag neu erkämpfen, und wir müssen jeden Tag neu darüber diskutieren, wie genau diese Abwägung gesellschaftlich umgesetzt werden kann.
Natürlich müssen wir von staatlicher Seite aus verschiedenste Dinge unterstützen, um genau diesen gesellschaftlichen Zusammenhalt zu gewährleisten. Dazu gehört in dieser Krise natürlich, dass Unternehmen unterstützt werden, die unver
schuldet in eine Krise geraten sind. Dazu gehört, dass wir die medizinische Versorgung und Ausstattung sicherstellen, damit wir bestmöglich für diese Pandemie gewappnet sind.
Dazu gehört aber auch - und den Zusammenhalt und die Solidarität in diesem Bereich meinen wir auch -, dass die Möglichkeiten des Staates natürlich begrenzt sind. Das heißt, wir müssen auch Solidarität gegenüber den kommenden Generationen üben, indem wir die Möglichkeiten, die heute da sind, um die Neuverschuldung möglichst zu reduzieren, nutzen. Denn eines ist auch klar: Die Schulden, die heute aufgenommen werden, müssen spätere Generationen zurückzahlen. Deswegen sind die Schulden von heute die Steuern von morgen, meine Damen und Herren. Auch daran müssen wir denken.
In diesem Zusammenhang ist völlig klar und steht außer Frage, dass wiederum Deutschland in Europa ein wirtschaftlich starkes Land ist, sodass wir dementsprechend mehr schultern können als andere in Europa. Wir brauchen aber Europa, um im internationalen Wettbewerb angesichts von Global Playern wie China oder den USA zu bestehen. Da würden wir als einzelnes Land nichts ausrichten können. Deswegen ist es wichtig, dass wir eine erfolgreiche Staatengemeinschaft haben, die uns auch in Zukunft - wie in der Vergangenheit - Frieden und Wohlstand schafft und sichert.
Es ist bedauerlich, dass wir immer wieder eine Krise brauchen, um über bestimmte Strukturfragen in der Europäischen Union zu diskutieren. Ich glaube, das ist ein Fehler, den wir in den letzten Jahren häufig genug gemacht haben. Schauen wir einmal in Richtung Finanzkrise, in Richtung Flüchtlingskrise oder jetzt auf die aktuelle Pandemie: Wir haben immer eine Krise gebraucht, um bestimmte Strukturen und Abläufe in der Europäischen Union zu hinterfragen und dann zu handeln.
Wir sollten vielmehr die Zeit dazwischen, in der wir nicht permanent im Krisenmodus sind, nutzen, um die Europäische Union zu reformieren. Das bedeutet, dass wir beispielsweise die Finanzstruktur innerhalb der Europäischen Union, dass wir Institutionen bzw. ihre Aufgaben - beispielsweise des Europäischen Parlaments - kritisch hinterfragen müssen. All das kann man natürlich viel besser machen, wenn man sich nicht im Krisenmodus befindet, sondern genügend Zeit hat, auch eine öffentliche Debatte darüber zu führen.
Wir wollen in dieser Situation natürlich trotzdem Solidarität üben - das ist überhaupt keine Frage. Ich will aber dazusagen: Solidarität ist keine Einbahnstraße. Diejenigen, die Solidarität von den starken Ländern erfahren, müssen auch darauf antworten, indem sie beispielsweise Strukturreformen durchführen, die vor der Krise nicht erfolgt sind. Dazu gehört, dass Zukunftsprojekte angeschoben und finanziert werden, anstatt Konsumausgaben zu finanzieren. Dazu gehören auch Kriterien, die alle gemeinsam definieren und an die sich dann alle halten müssen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass wir Europa brauchen, und wollen den Zusammenhalt in Europa stärken. Das gelingt aus unserer Sicht am ehesten, indem wir den Ländern helfen, die besonders stark von der Corona-Krise und ihren gesundheitlichen Folgen betroffen sind. Wir dürfen die Hilfe nicht nur danach ausrichten, ob jemand vor der Krise schlecht gewirtschaftet hat. Und deswegen müssen die Maßnahmen, die jetzt auf der europäischen Ebene angeschoben werden, ein Motor insbesondere für Innovation auf unserem Kontinent, für die Digitalisierung und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sein. Das ist etwas, das uns auch in der Zukunft helfen wird.
Was auch noch dazukommt: Die Beseitigung der Kosten muss eine Einmaligkeit sein. Daraus kann kein Dauermechanismus werden, sondern die Hilfe und die Solidarität sind eine einmalige Leistung, die auch entsprechend bezahlt werden muss. Das heißt, wir brauchen auch konkrete Tilgungs- bzw. Rückzahlungspläne. Das ist alles sehr wichtig, wenn wir besser aus dieser Krise herauskommen wollen, als wir reingekommen sind.
Wir als Freie Demokraten wollen nicht in die Vorkrisenzeit zurück, sondern die Gunst der Stunde nutzen, um besser aus dieser Krise herauszukommen; denn wir brauchen ein starkes und ein innovatives Europa.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch meine Fraktion hat bereits vor vier Wochen erklärt, dass sie auf die Erhöhung der Grundentschädigung in diesem Jahr angesichts der momentanen Krisenlage verzichtet.
Allerdings sind wir der Auffassung - darauf möchte ich heute noch einmal hinweisen -, dass wir diese Entscheidung nicht als generöse Entscheidung überhöhen sollten. Denn angesichts der vielen Menschen, die sich im Land wirklich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen und im Moment von 60 oder 67 % Kurzarbeitergeld leben müssen, ist der Verzicht auf eine Erhöhung um 2,8 % ein Signal, das am Ende eher komisch aussieht. Insofern ist es angemessen, dass wir darauf verzichten, aber wir sollten das auch nicht überhöhen.
Sie werfen sich hier, liebe Kollegin und liebe Kollegen von der AfD, dann doch hinter einen fahrenden Zug; denn, wie gesagt, die anderen vier Fraktionen haben das schon erklärt.
Die Debatte ist gut. Ich finde es okay, dass wir diese Debatte führen. Allerdings ist es so: Eine Debatte über ein Thema zu führen, bei dem sich alle einig sind, ist auch eher etwas langweilig. Daher wollen wir uns lieber auf die Debatten konzentrieren, bei denen wir eher strittige Meinungen haben.
Deswegen wir es am Ende vermutlich so ausgehen, dass wir diesen Antrag im Ältestenrat für erledigt erklären müssen, weil, wie die Vorredner
schon dargestellt haben, ein Beschluss in dieser Art und Weise, wie Sie ihn vorsehen, nicht notwendig ist.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir in diesen Tagen über Wirtschaftspolitik sprechen, dann geht es häufig um Soforthilfe, um Liquiditätshilfe, es geht um Kurzarbeitergeld und anderes. Das macht schon deutlich, dass wir in einer Krise sind.
Aber es lohnt sich meines Erachtens auch in der Krise, an das Morgen zu denken und an die Frage, wie der Staat es schaffen kann, die Wirtschaft und damit einen Aufstieg zu unterstützen. Denn es geht ja um die Frage: Wie kommen wir aus dieser Krise wieder heraus?
Wie schaffen wir dann einen Aufstieg? Wie können Arbeitsplätze entstehen, die auch in 10, 20 Jahren tatsächlich noch Bestand haben werden? Ich glaube, dass das eine Diskussion ist, die in der heutigen Zeit tatsächlich hier stattfinden sollte.
Aber dann müsste das Freibier zumindest von Einbecker kommen, dann würde ich in der Tat das Redepult verlassen.
Also: Es geht darum, schon heute über das Morgen zu diskutieren. Die Antworten, die bisher von der Landesregierung gekommen sind, sind mir da einfach zu wenig. Der Ministerpräsident hat seine Forderung nach einer Abwrackprämie gestern hier noch einmal untermauert. Das ist aus meiner Sicht nicht ausreichend. Statt über eine Abwrackprämie müssen wir doch eher über Aufstiegsprämien diskutieren - z. B bei der künstlichen Intelligenz, z. B. bei der Digitalisierung, z. B. bei moderner Mobilität wie mit Flugtaxis. Das wäre alles viel zukunftsträchtiger, als hier über Instrumente der 90er-Jahre zu diskutieren. Wir müssen hier über Arbeitsplätze und die Wirtschaft der Zukunft sprechen!
Deswegen schlagen wir vor, eine neue Gründerzeit in Niedersachsen einzuläuten. Gründerzeit heißt für uns, dass wir uns insbesondere mit Innovationen und neuen Technologien beschäftigen, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Wir brauchen sie aber auch, um gesellschaftliche, ökonomische, ökologische und soziale Herausforderungen zu meistern. Denn tatsächlich kann man auch die häufig mit Innovationen bestehen.
Innovation heißt nämlich, dass wir die Aufgaben der Zeit lösen können, ohne dass es einen Wohlstands- und einen Freiheitsverlust geben muss. Ich nenne nur drei Beispiele: