Protokoll der Sitzung vom 10.09.2019

Artikel 5/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Auch hier bitte ich um Zustimmung. - Gegenstimmen, Enthaltungen sehe ich nicht.

Artikel 6. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen und Enthaltungen sehe ich nicht. Somit ist auch Artikel 6 mit der Änderung beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen und Enthaltung sehe ich nicht.

Somit haben wir das Gesetz mit den Änderungen einstimmig beschlossen.

Wir kommen jetzt noch zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz in der vorgelegten, geänderten, Form zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich frage noch nach Gegenstimmen und Enthaltungen. - Beides sehe ich nicht. Damit haben wir dieses Gesetz einstimmig auf den Weg gebracht. Vielen Dank.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/3762 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 18/4502 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/4543

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Wir kommen jetzt zur Beratung.

Die erste Wortmeldung liegt aus der SPD-Fraktion vor. Frau Abgeordnete Dr. Silke Lesemann hat das Wort. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Die Sanierung der Universitätskliniken in Göttingen und in Hannover ist ein wesentliches Projekt dieser Legislaturperiode. Bei der Sicherung der Krankenversorgung und Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten hat die Universitätsmedizin eine ganz besondere Bedeutung. Deshalb ist es richtig, dass diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen den bereits in der letzten Wahlperiode begonnenen Weg weiter beschreiten und die Sanierung von MHH und UMG umsetzen werden; denn nur so können die Versorgung schwerstkranker Menschen und die medizinische Versorgung und Forschung auf höchstem Niveau sichergestellt werden.

Der Landtag hat deshalb ein Sondervermögen in Höhe von 2,1 Milliarden Euro aufgelegt, damit diese Bauprojekte realisiert werden können. Mit dem Beschluss für neue Steuerungs- und Überwachungsaufgaben und der Gründung einer Dachgesellschaft mit zwei rechtlich selbstständigen Baugesellschaften hat das Land einen weiteren Schritt zur Umsetzung dieser Milliardeninvestitionen getan.

Um die umfangreichen Investitionen für Sanierung und Neubau an unseren Universitätskliniken UMG und MHH zu realisieren, muss allerdings das Niedersächsische Hochschulgesetz geändert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst im Wesentlichen zwei Änderungen. Er ermöglicht den beteiligten Hochschulen in der Grundordnung die

Berufung eines weiteren Vorstandsmitglieds. Außerdem schafft er die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umwandlung der bisherigen Teilstudienplätze der Universitätsmedizin Göttingen in Vollstudienplätze. Beginnend vom Wintersemester 2020/21 und aufwachsend soll die vereinbarte Studierendenzahl für die patientenbezogene Ausbildung um 30 Plätze je Semester - also 60 pro Jahr - erhöht werden. Wir wollen so dem Ärztemangel begegnen. Dies ist ein wichtiger Baustein für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Niedersachsen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Für die Kooperation mit einem Klinikum - hier denken wir insbesondere auch an das Klinikum in Braunschweig - bedarf es einer besonderen Regelung.

Den Usancen entsprechend, haben wir eine Anhörung in mündlicher und auch schriftlicher Form durchgeführt. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten für die zügige, gleichwohl gründliche Beratung, besonders aber bei Frau Brüggeshemke vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst.

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wurde mit wenigen Änderungen bzw. Klarstellungen im federführenden Ausschuss zur Annahme empfohlen. Damit wird im Wesentlichen den Vorschlägen des GBD gefolgt.

Dieser Gesetzentwurf stellt die Weichen für die Zukunft der medizinischen Versorgung in unserem Bundesland. Ich bitte Sie daher um Zustimmung.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Dr. Lesemann. - Für die CDUFraktion spricht nun der Abgeordnete Jörg Hillmer. Bitte schön, Herr Hillmer!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzungen für eine bessere medizinische Ausbildung in Niedersachsen an drei ganz entscheidenden Stellen.

Erstens. Der Neubau der beiden großen Universitätskliniken ist eine riesige Herausforderung für das Land und die beteiligten Hochschulen. Für eine effiziente und wirtschaftliche Organisation werden wir zwei Baugesellschaften gründen. Mit

dem vorliegenden Gesetzentwurf geben wir den medizinischen Hochschulen die Möglichkeit, ihre Bauaufgaben auf diese Baugesellschaften, an denen sie zu 50 % beteiligt sind, zu übertragen.

Zweitens. Für die Bewältigung der Bauaufgaben können insbesondere die medizinischen Hochschulen nach diesem Gesetz einen zusätzlichen Vorstandsposten für den Bereich Infrastruktur berufen. Wir meinen, das wird dem Umfang dieser Aufgabe äußerst gerecht.

Drittens - der mit Sicherheit wichtigste Punkt - schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen für zunächst 60 zusätzliche Medizinvollstudienplätze an der Universitätsmedizin in Göttingen. Dazu kann die Universitätsmedizin mit Trägern von besonders qualifizierten Krankenhäusern eine sehr enge Zusammenarbeit vereinbaren, die weit über das Verhältnis eines Lehrkrankenhauses hinausgeht. Die Leiterinnen und Leiter von Kliniken und Instituten dieses Krankenhauses können Mitglieder der UMG werden. Mit diesen zusätzlichen 60 Medizinstudienplätzen an der Universitätsmedizin in Göttingen und 50 zusätzlichen Studienplätzen an der MHH in Hannover und weiteren 40 Studienplätzen an der European Medical School wird Niedersachsen dann über 150 zusätzliche Medizinstudienplätze verfügen. Das ist eine Steigerung um immerhin 23 % in zwei Jahren und ein großer Erfolg für unseren Wissenschaftsminister Björn Thümler.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die Ziele dieses Gesetzentwurfs und die dafür gewählten Instrumente haben alle Fraktionen im Ausschuss überzeugt. Ich bitte daher auch Sie um Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hillmer. - Für die FDP-Fraktion spricht nun die Abgeordnete Susanne Victoria Schütz. Bitte schön, Frau Schütz!

Danke. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem vorliegenden Vorschlag zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes wird die FDP-Fraktion zustimmen.

Zum einen führt dieser Gesetzentwurf notwendige Änderungen im Hinblick auf die Bauvorhaben der Universitätsmedizin herbei; wir haben es eben schon gehört. Eingeführt werden soll sowohl an der MHH als auch an der UMG ein viertes Vorstandsmitglied mit der Aufgabe Bau. Angesichts der Komplexität der vor uns liegenden Bauaufgabe eine ausgesprochen sinnvolle Idee!

Die zu errichtenden Krankenhausbauten sind erstens für einen ausgesprochen komplexen Krankenhausbetrieb auszurichten. Zweitens geht es zumindest teilweise auch um das Mitdenken der Lehre, die in der Universitätsmedizin am Bett erfolgen muss. Die eingesetzte Technik ist komplexer geworden. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird mitzudenken sein. All das ist schon ohnehin räumlich komplex. Die Medien, die zu führen sind, sind vielfältig. Hinzu kommt die Herausforderung, die Gebäude so zukunftsfest zu planen, dass die jetzt nur zu erahnenden Änderungen in den Abläufen, Medizintechnik und Digitalisierung auch in künftigen Jahrzehnten umsetzbar sind. Dafür bedarf es eindeutiger Vorgaben vonseiten des Nutzers, die auch im Sinne einer effektiven Umsetzung nicht mehr ständig angepasst und geändert werden müssen, besonders auch, um die Kosten im Blick zu behalten. Den Bauverlauf zu begleiten und zeitnah sinnvolle Entscheidungen zu treffen, all das ist sachgerecht nicht durch einen der bestehenden Vorstände mitzuleisten.

Wenn wir nicht offenen Auges ins Chaos laufen wollen, tun wir gut daran, dafür einen weiteren Vorstand zu benennen. Was passiert, wenn die Baubegleitung und die Vorgaben nicht funktionieren, haben wir in den letzten Jahren schon einmal beobachten können. Das sollte, das darf sich bei Projekten dieser Größenordnung keinesfalls wiederholen!

Zum anderen werden mit der Gesetzesänderung Vorkehrungen getroffen, damit die Universitätsmedizin in Göttingen aus den 60 Teilstudienplätzen volle Studienplätze machen kann. Bislang werden die betreffenden Studenten nur vier Semester - bis zum Physikum - ausgebildet. Dann müssen sie sich für die klinische Ausbildung anderswo einen Platz suchen, da die Bettenzahl der Klinik nur für einen Teil der Studierenden in Göttingen die Ausbildung am Bett ermöglicht.

Um den Engpass zu beseitigen, soll die UMG analog der Medizinerausbildung in Oldenburg mit einer Klinik eine Kooperation eingehen können. Ob die Suche nach einem Partner ausgeschrieben wer

den muss oder ob es der Wunschpartner - das Städtische Klinikum Braunschweig - wird, ist im Prozess noch offen. Braunschweig - von der Bettenzahl her auf Augenhöhe mit UMG und MHH und als Maximalversorger und bisheriges Lehrkrankenhaus der MHH mit der Lehre schon zum Teil vertraut - erschiene mir hierfür ein ziemlich idealer Partner zu sein. Hinzu kämen Kooperationsmöglichkeiten mit der ortsansässigen TU, die in mehreren inhaltlichen Bereichen zur Medizinerausbildung beisteuern könnte. Da böten sich auch inhaltlich gute Chancen für eine zukunftsfeste Medizinerausbildung.

Wir haben im Ausschuss deutlich nachgefragt, ob solche Kooperationen in Lehre und Forschung durch die Formulierungen ermöglicht werden. Das wurde vonseiten des Ministeriums eindeutig bejaht. Solche Chancen sollte das Land nutzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Schütz. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Eva Viehoff. Bitte!

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, die hier vorliegende Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes ist eine Reaktion auf Projekte der Landesregierung.

So nimmt diese Novelle erstens Bezug auf die Umwandlung von bestehenden 60 Teilstudienplätzen an der Universitätsmedizin Göttingen in Vollstudienplätze. Es wurde bereits ausgeführt, dass die betreffenden Studierenden dort bislang nur bis zum Physikum studieren können. Die klinische Ausbildung muss dann an anderen Standorten und meist auch nicht in Niedersachsen durchgeführt werden. Von daher ist diese Aufstockung ein richtiger Schritt.

Wer letztendlich der Kooperationspartner für diese klinische Ausbildung werden wird, ist noch unklar, aber natürlich war in den Beratungen auch von dem gut ausgestatteten Städtischen Klinikum in Braunschweig die Rede.

Von daher hat sich diese Beratung sehr positiv entwickelt, auch wenn sie am Anfang - als es um die Fragen ging, wer da mit wem kooperiert und ob auch die TU Braunschweig in irgendeiner Weise

dazugehört - sehr holprig war. Ein Teil dieser Fragen hat sich im Laufe der Diskussion geklärt.

Ich bin zuversichtlich, dass da es da jetzt tatsächlich zu einer Zusammenarbeit kommt. Denn ich glaube, der modernen Medizin tut es gut, sich nicht allein um klinische Ausbildung, sondern z. B. auch um Medizintechnik zu kümmern. Es ist wichtig, dass unsere jungen angehenden Ärztinnen und Ärzte von Anfang an auch mit solchen Themen betraut werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der zweite Punkt der Novellierung nimmt Bezug auf die geplanten Baumaßnahmen von UMG und MHH. Auch das wurde schon in den vorherigen Reden angesprochen. Es ist richtig und zielführend, dass beide Einrichtungen die Möglichkeit erhalten, für die anstehenden herausfordernden Aufgaben eine Position im bestehenden Leitungsgremium zu schaffen. Deshalb ist es richtig, diese Posten im NHG zu verankern.