Silke Lesemann

Sitzungen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Über dem Haushaltsplanentwurf im Bereich Wissenschaft und Kultur schweben gewissermaßen zwei Schwerter des Damokles. Es sind die Pandemie und die globale Minderausgabe.
Von den beiden pandemiebedingten Nachtragshaushalten in Milliardenhöhe haben Wissenschaft und Kultur - notwendigerweise - profitiert. Wir haben die Investitionen vieler Millionen Euro beschlossen, u. a. in die Infektionsforschung, in unsere beiden Universitätskliniken MMH und UMG, in Digitalisierung und Sanierung unserer niedersächsischen Hochschulen. Ich finde es wichtig, dass man diese beiden Nachtragshaushalte auch noch einmal vor dem Hintergrund des Haushaltsplanentwurfs 2021 betrachtet. Denn der Spielraum fällt nun deutlich geringer aus.
Das Thema globale Minderausgabe begleitet den Wissenschaftshaushalt seit geraumer Zeit. Für das MWK sind diese zusätzlichen Einsparverpflichtungen gravierend. Hiervon sind mit Ausnahme von HBK und HMTMH alle unsere Hochschulen betroffen. Der Aderlass ist da. Ab dem Jahr 2021 müssen dauerhaft jedes Jahr ca. 32 Millionen Euro als globale Minderausgabe erbracht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erleben gerade hautnah, welchen Mehrwert Wissenschaft und Forschung für uns alle haben. In Niedersachsen werden ganz hervorragende Beiträge zur Bewältigung von COVID-19 geleistet. Ich weise nur auf abendliche Talkshows hin, in denen immer wieder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Niedersachsen sprechen, die um Expertise gebeten werden.
Zu nennen sind auch die wesentlichen Forschungsbeiträge zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels und zum Umbau der für unser Bundesland so wichtigen Automobilindustrie.
Aber von nichts kommt nichts! Man braucht einen fruchtbaren Boden und auch eine gute Grundfinanzierung. Wir brauchen eine vielfältige Wissenschaftslandschaft - ausdrücklich unter Einbeziehung der Kultur-, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, zu deren Lasten globale Kürzungen meist gehen.
Unter dem Druck der Pandemie werden die öffentlichen Haushalte künftig auch stärker belastet. Gleichzeitig sind sie durch die Schuldenbremse deutlich eingeschränkt. Hochschulen liefern die Grundlagen für die Innovationsfähigkeit unseres Bundeslandes. Die Konkurrenzfähigkeit der niedersächsischen Hochschulen liegt in unserem ureigenen Interesse.
Die globale Minderausgabe ist für unsere Hochschullandschaft ein großes Problem. Mögliche Spielräume der Schuldenbremse müssen wir künftig dringend noch mehr nutzen. Die Frage der Hochschulfinanzierung inklusive Hochschulbau
bedarf nicht nur in Niedersachsen dringend weiterer Kraftanstrengungen. Die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung ist für die Weiterentwicklung unseres Bundeslandes zentral. Unsere Hochschulen benötigen jeden Cent.
Meine Damen und Herren, übermorgen werden wir den Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur mit einem Gesamtvolumen von mehr als 3,6 Milliarden Euro verabschieden.
Unsere Universitätskliniken haben in den letzten Monaten viele an Corona Erkrankte gerettet. Herzlichen Dank für das, was hier zur Rettung von Menschenleben geleistet wurde.
Auch im Haushalt 2021 legen wir einen Schwerpunkt auf unsere Hochschulmedizin. Ich nenne hier den Aufbau von weiteren Medizinstudienplätzen an der Universitätsmedizin in Oldenburg. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag zur Entschärfung des Hausärztemangels in unserem Bundesland.
Wir werden außerdem die bestehenden Kapazitäten im Bereich Psychologie und Psychotherapie bedarfsgerecht ausbauen, mehr Studienplätze in der Pflegepädagogik einrichten und bis zu 140 Studienplätze im Bachelorstudiengang Hebammenwissenschaft in Oldenburg, Göttingen, Osnabrück und Hannover schaffen.
Der Haushalt des Ministeriums für das kommende Jahr sieht zudem wichtige Investitionen im Bereich der Erwachsenenbildung vor. Viele Maßnahmen und Projekte, die die regierungstragenden Fraktionen im vergangenen Jahr über die politische Liste finanziert haben, sind mittlerweile im regulären Haushalt verstetigt. Hierzu gehört beispielsweise die Förderung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf kommunaler Ebene. Die Volks
hochschulen bekommen eine Finanzhilfe von mehr als 900 000 Euro.
Über die sogenannte politische Liste ist es uns außerdem gelungen, 300 000 Euro zur Stärkung der Landeszentrale für politische Bildung bereitzustellen. Damit können die digitalen Angebote - wie etwa eine Social-Media-Kampagne für Demokratiebildung - und die Entwicklung von Medienkompetenzen ausgebaut werden. Hier nimmt unsere Landeszentrale bereits jetzt bundesweit eine Vorreiterrolle ein.
Noch immer entscheidet gerade in Deutschland die soziale Herkunft über den Bildungserfolg. Die ersten Studierenden in ihrer jeweiligen Familie können kaum auf ein Netzwerk zurückgreifen, das ihnen den Einstieg in Studium und Beruf ebnet. Wir fördern deshalb zum wiederholten Mal die engagierte Initiative ArbeiterKind, damit mehr junge Menschen in Niedersachsen zum Studium ermuntert werden, die zu den ersten in ihren Familien gehören, die diesen Bildungsweg beschreiten wollen.
Abschließend möchte ich die Aufmerksamkeit auf das Haushaltsbegleitgesetz lenken, das wir übermorgen auch beschließen werden. Die CoronaPandemie ist für viele Studierende eine Belastungsprobe, die jetzt schon länger dauert, als wir anfangs vermutet hatten. Insofern ist es sehr richtig, dass wir uns dazu entschieden haben, nicht sofort im Sommersemester eine Verlängerung der Regelstudienzeit zu beschließen, sondern auch die folgenden Semester bis zum Sommersemester 2021 zu berücksichtigen.
Die Corona-Pandemie ist, wie gesagt, eine große Belastungsprobe. Es gibt eine Verlagerung der Vorlesungen in den digitalen Raum und einen damit einhergehenden Wegfall sozialer Kontakte. Anstatt im Vorlesungs- oder Seminarraum zu sitzen, schaut man auf Kacheln auf dem Bildschirm. Es fehlen wichtige Diskussionen, die normalerweise geführt werden und dazu beitragen, den Studienerfolg zu sichern. Der Wegfall von Jobs und damit einhergehende Geldsorgen - auch das sind große Herausforderungen. Auch wenn man sagen muss, dass die Hochschulen bei der Digitalisierung von Lehre sehr viel gestemmt haben und dabei große Fortschritte gemacht haben.
Dennoch wollen wir, dass Studierende durch die Corona-Pandemie keine Nachteile haben. Wir werden die Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester beschließen. Das ist eine wichtige Entlastung der Studierenden in Niedersachsen.
Die Verlängerung der Regelstudienzeit kommt allen zugute, die im Sommersemester 2020 studiert haben, aber auch all denjenigen, die ihr Studium im Sommersemester 2021 beginnen werden.
So weit zum Bereich Wissenschaft. Zum Bereich Kultur wird nun meine Kollegin Hanna Naber sprechen.
Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen, meine Herren! Der Antrag der FDP greift ein wichtiges Thema auf. Wie wir alle wissen - das ist hier vorhin schon einmal formuliert worden -, reicht das in der Schule Gelernte nicht als Vorrat für ein ganzes Leben. Für viele Menschen werden der Alltag und auch das Berufsleben zunehmend komplexer. Um hier erfolgreich bestehen oder am politischen Meinungsbildungsprozess teilnehmen zu können, sind Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten insbesondere in sich stetig verändernden Gesellschaften wesentlich. So verstanden, ist lebensbegleitendes Lernen eine wichtige Voraussetzung für Chancengerechtigkeit, für soziale Teilhabe und damit auch für unsere Demokratie.
Ja, meine Damen und Herren, auch Wissen gehört demokratisiert. Neue Erkenntnisse aus Forschung und Lehre sollen selbstverständlich ihren Weg in die Gesellschaft und in die wirtschaftliche Anwendung finden. In diesem Bereich sind die Hochschulen schon länger unterwegs und in letzter Zeit verstärkt im Sinne einer Third Mission tätig. Wir haben dazu auch schon einmal hier im Parlament einen Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen eingebracht und darüber debattiert; mein Kollege hat das eben ausgeführt.
Das Niedersächsische Hochschulgesetz benennt die Weiterbildung als zentrale Aufgabe der Hochschulen. Damit die Angebote wirken können, müssen die Bedürfnisse der Weiterzubildenden natürlich im Blick behalten werden. Die Stichworte lauten hier: Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Bil
dung ermöglichen. Das gelingt in erster Linie durch zeitlich und räumlich flexible Angebote.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, können wir in Niedersachsen in dieser Beziehung auf eine schon ganz lange Tradition zurückblicken: Seit mehr als 30 Jahren gibt es an der Leibniz Universität hier in Hannover das berufsbegleitende Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaften.
Nun einige Anmerkungen zum FDP-Antrag:
Unter Nr. 1 wird ein Programm zur Förderung digitaler Angebote und von Blended-Learning-Formaten der Fort- und Weiterbildung an Hochschulen angeregt. Das macht Sinn, zumal die Weiterbildungsstudiengänge und einzelne Angebote bei Förderprogrammen „Innovation plus“ und bei den Open Educational Recources für den Hochschulbereich explizit ausgenommen waren, soweit ich das übersehe.
Unter Nr. 2 wird die Kooperation mit Kammern zur Öffnung der Weiterbildungsangebote für berufstätige Nichtakademiker gefordert. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, sofern die Kooperation mit den Kammern nicht eine Engführung auf die dualen Ausbildungsberufe impliziert. Die Sozial-, Heil- und Pflegeberufe wären dann nämlich nicht berücksichtigt. Das sind aber gerade die Berufe, in denen sich aktuell eine Akademisierung vollzieht. Das heißt, hier wäre es besonders wichtig, die Durchlässigkeit für beruflich Qualifizierte zu erhöhen. Alle Qualifikationsebenen sollen in Zukunft auch in der akademischen Weiterbildung Anknüpfungsmöglichkeiten finden.
Unter Nr. 3 geht es um die Nutzung der studienrelevanten Infrastruktur für die Teilnehmenden an Weiterbildungsmodulen. Damit das möglich ist, brauchen sie einen Status im NHG. Diese Anregungen können wir gerne bei der bevorstehenden Novelle des NHG diskutieren. Der Gesetzestext ist ja gerade zur Verbandsbeteiligung versandt worden und liegt auch uns allen vor.
Unter Nr. 4 wird eine landesweite Plattform gefordert; das sagte die Kollegin Schütz gerade. Diese landesweite digitale Plattform gibt es mit der Koordinierungsstelle Studieren in Niedersachsen bereits. Gegebenenfalls müsste hier nachjustiert werden.
Auch in weiteren Punkten finden sich durchaus diskussionswürdige Anregungen, z. B. zum Ausbau der Alumnikultur. Aber hierzu gibt es bereits einen Vorschlag im Gesetzentwurf zur NHG
Novellierung. Wie gesagt, er ist bereits zur Verbandsanhörung verschickt worden.
Die unter Nr. 7 angeregte Heranziehung des Lehrdeputats einzelner Professuren für die Neukonzeption oder die Umstrukturierung einzelner Weiterbildungsstudiengänge lässt die geltende Lehrverpflichtungsverordnung bereits jetzt zu. Aber vielleicht ist ja auch hier genaueres Hinsehen lohnenswert.
Gleiches gilt für die Aspekte Kapazitätsverordnung, Rentabilitätsfragen und Umgang mit Vollkostenrechnung. Gleichwohl handelt es sich gerade hier um ein sehr komplexes Thema im Spannungsfeld steuerlicher Rahmenbedingungen, von EU-Beihilferecht und Hochschulautonomie, sodass einfache Lösungen nicht auf der Hand liegen.
In unserer Ausschussberatung sollten wir aber auf jeden Fall die jüngsten Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 2019 zur hochschulischen Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens einbeziehen. Auf diesen 130 Seiten sind sehr viele Anregungen versammelt, die auch Handlungsempfehlungen für die Politik, die Hochschulen etc. zulassen. Dort sollten wir reingucken: Dort finden wir garantiert interessante Anregungen.
Auch wenn in Niedersachsen schon vieles auf einem guten Weg ist - denn wir können hier eine Tradition fortsetzen -, lohnt es sich vielleicht, auch bei uns die Rahmenbedingungen zu verbessern oder weitere strategische Anregungen, Ansätze und Anreize zu entwickeln, um die hochschulische Weiterbildung umfassender als Teil des lebenslangen Lernens zu etablieren.
Die in der Weiterbildung liegenden Chancen umschreibt das Zitat der Schriftstellerin George Eliot sehr schön: „Es ist nie zu spät, das zu werden, was man hätte sein können.“ Und in diesem Sinne würden sich auch unsere Anstrengungen lohnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen, meine Herren! Menschenleere Labore, verschlossene Bibliotheken, plötzlich abgesagte Tagungen: Corona hat Studium und Lehre an unseren Hochschulen massiv verändert. Gemeinsames Lernen, die Begegnungen zwischendurch beim Kaffee oder am Abend in der Kneipe, der direkte und unmittelbare Austausch mit Kommilitonen und Lehrenden - das alles lässt sich nicht durch Begegnungen in digitalen Räumen, so gut diese auch organisiert sein mögen, ersetzen.
Die Corona-Pandemie ist für viele Studierende eine erhebliche finanzielle, soziale und auch emotionale Belastung. Umso mehr gilt das für das Sommersemester 2020, als quasi aus heiterem Himmel das erste digitale Semester an deutschen Hochschulen startete. Obwohl es dem Engagement der Hochschulen zu danken ist, dass das digitale Semester oft besser als zunächst vermutet ablief, hat die zwischenzeitliche Schließung von Hochschulen, Bibliotheken und Mensen - begleitet von den vorhin skizzierten Verunsicherungen - bei manchen zu Verzögerungen im Studienverlauf geführt.
Meine Damen und Herren, die niedersächsischen Hochschulen haben gleich im April angekündigt, Nachteile für das Studium nach Kräften zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf Studienzeiten und Prüfungen. Namentlich von LandesHochschulKonferenz und LandesAstenKonferenz wurde die Forderung nach einer Verlängerung der Regelstudienzeit erhoben. Durch die auch über das Sommersemester 2020 hinaus bestehende Ausnahmesituation dürfen keine weiteren Nachteile für Studierende entstehen. Vor allem darf es nicht zu einer Situation kommen, in der Studierende aufgrund einer Überschreitung der geltenden Regelstudienzeit ihren BAföG-Anspruch verlieren.
Im Zuge der Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes streben wir als Koalitionsfraktionen daher eine Verlängerung der Regelstudienzeit an.
Für Studierende, die seit dem Sommersemester 2020 eingeschrieben und nicht beurlaubt gewesen sind, soll dann eine um ein Semester verlängerte
individuelle Regelstudienzeit gelten. Studierende haben somit die notwendige Planungssicherheit, ihr Studium erfolgreich fortsetzen und abschließen zu können.
Wir wollen die Möglichkeit einer Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester schaffen, um die Auswirkungen der erheblichen pandemiebedingten Beschränkungen seit dem Sommersemester 2020 abzumildern. So können auch Studierende in Niedersachsen sicher sein, dass sie insbesondere bei Ansprüchen auf BAföG-Leistungen keinen Nachteil erleiden.
Flexible Lösungen wollen wir zudem für erbrachte Leistungen schaffen. Auch hier darf den Studierenden kein Nachteil entstehen. Umgekehrt sollen den Studierenden aber auch Corona-bedingt schwächere Leistungen nicht auf die Füße fallen. Im Rahmen unseres Gesetzentwurfs werden die Hochschulen deshalb die Möglichkeit erhalten, ihren Studierenden weitere Angebote, etwa mit Blick auf die Wertung von Prüfungen als Freiversuche oder Wiederholungsmöglichkeiten zur Notenverbesserung, zu unterbreiten. Im Sommersemester nicht bestandene Prüfungen könnten dann also auch als nicht durchgeführt gewertet werden.
Meine Damen und Herren, mit unserem Änderungsantrag wollen wir aber auch eine bessere Studierbarkeit trotz pandemiebedingter Einschränkungen erreichen. Hierzu gehört selbstverständlich auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur an unseren Hochschulen. Der Bedarf an Lehrformaten, die zwischen Online- und Präsenzlehre wechseln, wird wachsen und muss weiter ausgebaut werden. Der Anspruch an eine gute Lehre, den wir hier immer erheben, darf auch bei der Nutzung digitaler Lehrformate nicht auf der Strecke bleiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben gelernt, mit den Herausforderungen durch Corona bestmöglich umzugehen. Hierfür bedanke ich mich im Namen der SPD-Landtagsfraktion ganz herzlich bei allen Beteiligten, durch deren großes Engagement dies möglich war und auch weiterhin ist.
Die Hochschullehre gleicht in weiten Teilen Großveranstaltungen mit hoher Kontaktdichte. Die vollständige Rückkehr zur Präsenzlehre wird angesichts aktuell steigender Infektionszahlen auch im Wintersemester nicht möglich sein. Gleichwohl ist ein direkter Kontakt zwischen den Studierenden und den Lehrenden gerade am Studienbeginn und
auch in der Prüfungsphase wichtig. Die Hochschulen müssen schauen, wie man das gut umsetzen kann, ohne gesundheitliche Risiken einzugehen.
Den Studierenden ist für ihr verantwortungsvolles und auch rücksichtsvolles Handeln und ein gewisses Verständnis für die weiterhin notwendigen Zumutungen zu danken.
Ich möchte es hier nochmals betonen: Der Studienerfolg darf durch Corona nicht infrage gestellt werden. Wir wollen die Voraussetzungen für ein Gelingen des Studiums schaffen, auch in Zeiten der Pandemie. Wir alle wünschen uns die baldige Rückkehr einer wirklich lebendigen Hochschulkultur als Biotop für Kreativität und wissenschaftliche Innovationen, so wie wir es vor der Pandemie kannten.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! In den vergangenen Jahren haben Fragen der Museumsethik, Fragen nach dem Ursprung und der Herkunft von musealen Objekten an Bedeutung gewonnen. Handfeste Spuren kolonialer Vergangenheit gibt es selbstverständlich auch in Niedersachsen. Kürzlich war ich zu Besuch im Roemer- und Pelizaeus-Museum. Das kann ich übrigens jedem von Ihnen guten Gewissens empfehlen - tolles Museum. Ein Großteil der Objekte wurde zwischen 1844 und 1900 gesammelt. Aufgrund unvollständiger Inventuraufzeichnungen ist bei vielen der über 15 000 Objekte unklar, wie viele von ihnen aus kolonialen Kontexten stammen.
Die Situation in Hildesheim zeigt sich ähnlich in anderen niedersächsischen Museen. Oft ist die Herkunft von Artefakten mit ethnologischen und außereuropäischen Bezügen unklar.
Gleichwohl bemühen sich die Museen nach Kräften sehr engagiert, Herkunft und Fragen der Legalität der Erwerbung vollständig zu klären. Die Debatte um den Umgang mit der kolonialen Vergangenheit und der Restitution von Raubkunst hat in Deutschland an Fahrt aufgenommen. Das gilt auch für Niedersachsen. Seit geraumer Zeit ist die Pro
venienzforschung auch in den Fokus niedersächsischer Museen gerückt, zumal es mit dem Kulturgutschutzgesetz von 2016 erklärtes Ziel von Bund und Ländern ist, Kulturgüter vor einer Beschädigung, Zerstörung oder Entfernung von ihrem angestammten Ort zu schützen. Denn Kulturgüter sind identitätsstiftend und sollten nachfolgenden Generationen erhalten bleiben.
In Niedersachsen befasst sich seit 2018 der Forschungsverbund Provenienzforschung in außereuropäischen Sammlungen und der Ethnologie - PAESE - mit der Aufarbeitung des kolonialen Erbes einiger niedersächsischer Museen.
Meine Damen und Herren, damit allein ist die Sache aber noch nicht erledigt; denn koloniales Erbe umfasst mehr und ist nicht nur in unseren Museen aufzufinden. Der Kolonialismus endete in Deutschland offiziell 1918 mit dem Ende der Herrschaft über Kolonien. Hegemoniale Diskurse und Strukturen wirken aber bis heute fort; denn entgegen vieler Auffassungen ist der Kolonialismus noch lange nicht Geschichte, sondern die Überordnung und vermeintliche kulturelle Überlegenheit eurozentristischer Sichtweisen gegenüber afrikanischen, chinesischen und ozeanischen Perspektiven setzt sich immer noch fort.
Wie einschlägige Schulbuchstudien, beispielsweise des Braunschweiger Georg-Eckert-Instituts für internationale Schulbuchforschung nachweisen, werden bis heute eurozentristische Denkweisen in Schulbüchern kolportiert. Das ist problematisch; denn kolonialrassistisches Überlegenheitsdenken im globalen Norden begünstigt die Festigung kolonialrassistischer Vorstellungen gegenüber Menschen aus dem globalen Süden und schwarzen Menschen in Deutschland.
Schauen wir nur einmal auf die Demonstrationen von Black Live Matters, und wir sehen die vielfältigen Nachwirkungen des Kolonialismus: perfide, teils gut versteckte Vorurteile in breiten Teilen der Gesellschaft. Das können wir in Niedersachsen nicht weiter akzeptieren, und deshalb sollten wir uns auch mit diesem Thema beschäftigen.
In diesem Zusammenhang ist auch ein Blick in die Lehrpläne unserer Schulen wichtig. Vielversprechend scheint mir der Ansatz des neuen bildungspolitischen Schwerpunktes des Kultusministeriums „Demokratiebildung an Schulen in Niedersachsen stärken“ zu sein, in dem innerhalb der nächsten beiden Jahre verstärkt Formen und Folgen des Kolonialismus und der Dekolonisation in den Blick genommen werden sollen.
Auf Bundesebene ist der Anstoß der Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und ihrer Verankerung in der deutschen Erinnerungskultur bereits erfolgt. Und auch in Niedersachsen - das wurde bereits erwähnt - wurden 2015 unter Rot-Grün Schritte zur Aufarbeitung eingeleitet, über die wir uns im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur gerne unterrichten lassen sollten.
Grundsätzlich haben wir es mit einem Thema zu tun, dessen Aufarbeitung nicht von heute auf morgen gelingen kann. Der Antrag fordert, dies nicht nur der Fachöffentlichkeit zu überlassen. Wie das gut funktionieren kann, zeigt beispielsweise die in Hannover Ende der 1980er-Jahre erfolgte stadtöffentliche Diskussion um die Umbenennung des nach dem in höchstem Maße menschenverachtenden ehemaligen Reichskommissar von
Deutsch-Ostafrika, Carl Peters, benannten Platzes. Das war eine sehr gute Diskussion, besser als die Diskussionen, die derzeit um Straßenumbenennungen stattfinden.
Wesentliche wissenschaftliche Beiträge zur Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit gibt es gerade aus Niedersachsen schon seit mehreren Jahrzehnten. So gibt es an der Leibniz Universität bereits seit mehr als 40 Jahren einen Lehrstuhl - lange Zeit vertreten von Professor Helmut Bley -, der sich der afrikanischen Geschichte bzw. der deutschen Kolonialgeschichte widmet. Das ist ein damals noch sehr exotisch anmutender Forschungszweig, der aber in vielerlei Weise grundlegend für die heute geführten Diskussionen ist.
Ich begrüße den grundsätzlichen Ansatz, die wissenschaftliche und gesellschaftliche Aufarbeitung voranzubringen. Machen wir uns aber nichts vor: Das wird ein sehr langer Prozess sein, oder es ist bereits ein sehr langer Prozess, und er bedarf zahlreicher Beteiligungen.
Meine Damen und Herren, die Mutter des vorliegenden Antrags ist ein sehr ähnlicher Antrag der Grünen aus dem Bundestag. Das diskreditiert das Anliegen nicht. Zahlreiche Forderungen, die hier aufgestellt werden, zeigen aber deutlich in Richtung Bund und machen aus gesamtstaatlicher Perspektive eher Sinn.
Die koloniale Vergangenheit Deutschlands sowie das Fortbestehen kolonialer Denkmuster müssen aufgearbeitet und in der deutschen Erinnerungskultur verankert werden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für ein neues Miteinander in der Gestaltung einer gemeinsamen und auch gerech
teren Zukunft mit den ehemals kolonialisierten Ländern und Gesellschaften.
Dieser komplizierte und lang andauernde Prozess wird auch in den Bundesländern gestaltet. Niedersachsen leistet bereits sehr wichtige Beiträge für die Aufarbeitung des Kolonialerbes. Eine entsprechende Unterrichtung im Wissenschaftsausschuss wird hierzu sicherlich wichtige Einblicke liefern.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Die Hochschulmedizin spielt für das Wissenschafts- und Gesundheitssystem in Deutschland eine maßgebliche Rolle. In der Universitätsmedizin sind Forschung, Lehre und Krankenversorgung untrennbar miteinander verwoben. Die Herausforderungen bei der Bewältigung der
Corona-Pandemie haben diese Bedeutung nochmals unterstrichen. Sowohl bei der Behandlung schwer erkrankter COVID-19-Patientinnen und -Patienten, bei der Übernahme wichtiger Koordinationsaufgaben in den einzelnen Regionen, der Beratung von Politik und Behörden als auch bei der Erforschung von Behandlungsstrategien zur Bekämpfung des Virus, die Universitätsmedizin erbringt für unser aller Wohl unverzichtbare Leistungen.
Meine Damen, meine Herren, der Koalitionsvertrag dieser Landesregierung misst der niedersächsischen Hochschulmedizin eine große Bedeutung bei. Es ist erklärter Wille der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, die erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen der Hochschulmedizin in Göttingen und Hannover sowie den Ausbau der Uni-Medizin in Oldenburg in dem dafür erforderlichen Rahmen zu unterstützen.
Gleichzeitig will die Koalition die Anzahl der Medizinstudienplätze deutlich erhöhen; denn Niedersachsen hat unter den großen Flächenländern die geringste einwohnerbezogene Anzahl an Studienplätzen. Durch den Ausbau der Hochschulmedizin in Oldenburg, der EMS, und die Umwandlung von Teilstudienplätzen in Vollstudienplätze in Göttingen sollen bis zum Ende dieser Wahlperiode bis zu 200 zusätzliche Studienplätze geschaffen werden. Bis zum Wintersemester 2024/25 sollen dann pro Jahr auch 200 junge Menschen ihr Medizinstudium in Oldenburg aufnehmen können.
Mit den zusätzlichen Medizinstudienplätzen soll insbesondere die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessert werden.
Wichtige Weichen sind bereits gestellt worden, liebe Kollegin Viehoff. Gehandelt worden ist bereits. Das heißt aber nicht, dass alles schon erledigt wäre. Wir müssen uns weiter auf den Weg machen. Ich erinnere beispielsweise an das Sondervermögen für die Sanierung der Uni-Kliniken in Hannover und Göttingen sowie die Einrichtung einer gemeinsamen Dachgesellschaft zur Realisierung der Bauvorhaben. Der Ausbau der Medizinstudienplätze ist auf einem guten Weg: plus 50 an der Medizinischen Hochschule Hannover, plus 60 in Göttingen. Es ist uns auch gemeinsam gelungen, die Zahl der Studienplätze an der European Medical School zum jetzt auslaufenden Semester von 40 auf 80 Plätze aufzustocken. Das war ein großer Schritt in die richtige Richtung. Die Zahl der Studienplätze muss aber schrittweise weiter erhöht werden, um den ärztlichen Bedarf gerade im Nordwesten unseres Bundeslandes abzudecken.
Der Ausbau der Medizinstudienplätze und die Sanierung der in die Jahre gekommenen Klinikgebäude sind eine riesige organisatorische und finanzielle Kraftanstrengung. Es ist uns bewusst, dass für eine Erweiterung auf bis zu 200 Plätze die zurzeit vorhandene Infrastruktur nicht ausreichend ist. Das gilt übrigens bereits jetzt.
Nein, ich will weiter ausführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang ist es sehr enttäuschend, dass die für den Ausbau der EMS erforderlichen Mittel keine Berücksichtigung im Haushaltsplanentwurf der Landesregierung für 2021 gefunden haben.
Im Flächenland Niedersachsen ist es in Bezug auf den Hausärztemangel von besonderer Wichtigkeit, dass die EMS bereits im Studium Aspekte der Allgemeinmedizin in den Fokus der Studierenden stellt. Auf diese Weise unterstützt sie die Ausbildung von Hausärzten mit Blick auf den ländlichen Raum. Die EMS ist nicht nur ein regionaler Leuchtturm, sondern auch eine einzigartige grenzübergreifende Kooperation mit den Niederlanden, regionalen Krankenhäusern und Ärzten. Sie wurde kürzlich vom Wissenschaftsrat zum zweiten Mal positiv evaluiert. Die Kosten für den notwendigen Ausbau der Infrastruktur werden auf ca. 142 Millionen Euro geschätzt. Der Antrag auf Bewilligung von 80 Millionen Euro für den ersten Bauabschnitt wurde nun abgelehnt.
Diese Baumaßnahmen für Forschung und Lehre sind über das MWK zu finanzieren. Parallel dazu hat das niedersächsische Sozialministerium für Baumaßnahmen an den kooperierenden Krankenhäusern zur Sicherung und Verbesserung der Krankenversorgung mit einem Landeszuschuss von über 167 Millionen Euro gesorgt. An dieser Stelle gilt mein herzlicher Dank Frau Ministerin Dr. Reimann.
Meine Damen und Herren, der Koalitionsvertrag gilt weiterhin, und wir erwarten, dass die vereinbarten Maßnahmen bis zum Ende dieser Wahlperiode umgesetzt werden. Aktuell zeigt uns die Pandemie, wie unverzichtbar die durch eine gut ausgebaute Hochschulmedizin geleistete Daseinsvorsorge für jeden von uns ist.
Was die Universitätsmedizin Göttingen und auch die MHH angeht, werden wir sehr darauf achten, dass der Zeitplan auch nach den vorgenommenen organisatorischen Änderungen nicht weiter beeinträchtigt wird. Dies ist nämlich unabdingbar für eine gute medizinische Versorgung, besonders in Niedersachsen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt selten Zeiten, in denen Wissenschaft und Forschung eine so große Aufmerksam
keit genießen, wie es derzeit der Fall ist. Selten ist ihr unmittelbarer Nutzen für uns alle so mit Händen zu greifen wie jetzt.
Zweifellos hat sich den Anlass dazu niemand gewünscht. Gleichwohl zeigt sich, wie wichtig Investitionen in Forschung sind. Im Falle der CoronaPandemie zahlen sie sich in dem Überleben von Menschen und der Verhinderung von Krankheit aus.
Aber ohne wirksame Impfstoffe oder Medikamente gibt es zurzeit nur ein wirksames Mittel im Kampf gegen COVID-19, nämlich das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln und die Einschränkung sozialer Kontakte. Gerade Letzteres fällt schwer und verursacht soziale und wirtschaftliche Kollateralschäden, über die wir hier schon ausführlich gesprochen haben.
Die Forschenden arbeiten mit Hochdruck. Niedersachsen hat in der Grundlagenforschung und bei den Infrastrukturen eine führende Rolle. In den Bereichen Infektionsforschung, Epidemiologie und Virologie sind wir mit vielen Einrichtungen sehr gut aufgestellt, die einschlägig forschen und unermüdlicher wertvolle Beiträge zur Bekämpfung des Coronavirus liefern. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen, die sich an dieser für uns so wichtigen Forschungsleistung beteiligen.
Die Entwicklung leistungsfähiger diagnostischer Tests, von Behandlungsmöglichkeiten und Impfstoffen fördert das Land mit vielen Millionen Euro. Nun ist auch ein Bundesprogramm aufgelegt worden, von dem sicherlich auch Niedersachsen profitieren wird.
Meine Damen und Herren, die Forschung zum COVID-19-Virus konzentriert sich vor allem auf die Entwicklung eines Impfstoffes und die Antikörperforschung. Während mit einem Impfstoff frühestens 2021 zu rechnen ist, liefert die Antikörperforschung wesentlich frühere, schnellere Ergebnisse.
Meine Kollegin Annette Schütze berichtete neulich von einem Besuch bei der Firma Yumab, die - das haben hier auch verschiedene Vorrednerinnen ausgeführt - gemeinsam mit der TU Braunschweig und dem Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung einen Antikörper aus menschlichem Blut entwickelt, der schon Ende 2020 zur Verfügung stehen könnte.
Dieser Forschungsansatz ist nicht nur international akzeptiert, sondern verspricht auch die Entwicklung einer schnellen und Erfolg versprechenden Therapie für Corona-Kranke. Ergebnisse wie die
se, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Yumab in Braunschweig in so kurzer Zeit erzielt haben, sind sehr vielversprechend und machen uns Hoffnung.
In Braunschweig aber liefert vor allem auch das HZI, das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, weitreichende Forschungsergebnisse. Das Projekt SORMAS wurde schon von Herrn Hillmer und den Vorrednerinnen erwähnt. Im Rahmen seiner Forschungsstrategie und mit seinen Kooperationen bündelt das HZI seine Ressourcen für Projekte zur Eindämmung der Infektionskrankheit.
Wissenschaft lebt vom Austausch. Der passiert natürlich auch in unserem Bundesland. Erst gestern hat die Hannoversche Allgemeine Zeitung unter der Überschrift „Hannovers Virusjäger“ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vorgestellt, die in vorwiegend hannoverschen Forschungseinrichtungen nach Wirkstoffen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus forschen.
Illustriert ist der Artikel mit einem Puzzle. Es versinnbildlicht das Ergebnis der von ganz unterschiedlichen Instituten aus unterschiedlichen Disziplinen stammenden Forschungsarbeiten. Viele kleine Puzzleteile ergeben ein Gesamtbild mit dem Ziel, Infektionsforschung voranzubringen und den todbringenden Virus zu bekämpfen.
Ich nenne hier beispielhaft das HZI, das enge personelle und institutionelle Verbindungen nach Hannover unterhält, die TiHo Hannover, das Fraunhofer-Institut, das Zentrum für Individualisierte Infektionsmedizin, das „Twincore, Zentrum für Experimentelle und Klinische Infektionsforschung“, die Medizinische Hochschule Hannover und das Exzellenzcluster RESIST, das Forschende von MHH, HZI, Twincore und TiHo verbindet - und es gibt noch eine ganze Reihe mehr.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber nun auch einen Blick auf die gesellschaftlichen Implikationen der Corona-Krise richten! Die
Corona-Krise lässt aktuell das Vertrauen in die Wissenschaft steigen -
so die Ergebnisse einer Umfrage im Rahmen des Wissenschaftsbarometers von April 2020. 90 % halten die Expertise der Wissenschaft für wichtig und wünschen sich auch eine Beratung der Politik. Der Rat der Wissenschaft ist gerade jetzt so sehr geschätzt wie kaum zuvor.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die CoronaKrise hat aber auch Auswirkungen auf das Verhältnis von Wissenschaft und Politik. Die letzten Wochen haben gezeigt: Das wechselseitige Verständnis für das jeweils andere System mit seinen jeweiligen Funktionslogiken ist ausbaubar. Gerade jetzt brauchen Wissenschaft und Politik einen respektvollen Umgang miteinander.
Die Regierungsfraktionen im Niedersächsischen Landtag haben seit einiger Zeit Initiativen unternommen, um Wissenschaftskommunikation zu stärken. Wie wichtig dieses Thema ist, beweist sich gerade in Zeiten, die von der Pandemie geprägt sind. Gerade jetzt ist ein enges Zusammenwirken von Politik, Wissenschaft und Medien unabdingbar. Nur so gelingen die Aufklärung der Öffentlichkeit über die wissenschaftlichen Hintergründe, das Werben um Verständnis für die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und die Einordnung der Corona-Pandemie in ethische, politische, ökonomische und ökologische Zusammenhänge. Und das ist wichtig, damit um sich greifende Verschwörungstheorien und Fake News rund um Corona keine Chance haben.
Ich bedanke mich bei allen, die daran arbeiten, die wissenschaftliche Arbeit voranzubringen, bin aber auch der Auffassung, dass es unsere Aufgabe als Land ist, die Rahmenbedingungen für die Wissenschaft so gut wie möglich zu gestalten, -
- um die Forschung auch an dieser Stelle voranzubringen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Wenn Experten über ihr Fach sprechen oder schreiben, schalten Laien oft ab. Dabei ist es für die Wissenschaft heute vielleicht wichtiger denn je, ihre Erkenntnisse einem breiten Publikum zu vermitteln. Viele Hochschulen sehen im Thema Transfer inzwischen einen Gewinn für Forschung und Lehre, weil sich hier neue Fragestellungen eröffnen und neue Anwendungsfelder erschließen. Transfer ist nicht nur als Austausch von Technologiewissen zu verstehen, sondern als Dialog mit der Gesellschaft im weitesten Sinne. Ob mit der KinderUni, der universitären Stadtimkerei, dem Gründerzentrum oder dem Weiterbildungsstudiengang, unsere Universitäten und Fachhochschulen wirken heute auf vielerlei Arten in die Gesellschaft hinein.
Die Wissenschaft verlässt den Elfenbeinturm. Im Zentrum steht dabei der Dreiklang von gesellschaftlichem Engagement, Technologie- und Wissenstransfer sowie Weiterbildung - die sogenannte Third Mission. Was eine Hochschule ausmacht, sind Forschung und Lehre. Das, was sinnvollerweise als Third Mission zu bezeichnen ist, muss unbedingt an diese Kernaufgaben gebunden sein.
Im Übrigen gehört auch sonst vieles von dem, was heute zur Third Mission gezählt wird, seit Längerem zum Selbstverständnis unserer Hochschulen und ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz verankert. So misst beispielsweise die Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrags der Third Mission eine zunehmende Bedeutung bei. Die Hochschulen bekennen sich hier ausdrücklich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und dazu, das Vertrauen der Gesellschaft in Wissenschaft als Grundlage für den demokratischen Diskurs zu wahren und zu schützen.
Es besteht weitgehende Übereinstimmung, dass Hochschulen auf die Bedürfnisse der Gesellschaft reagieren sollten, statt am Rand zu stehen. Transparenz in der Wissenschaft sowie der Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft sind zentral geworden in einer Zeit, in der auch das gesellschaftliche Vertrauen in Institutionen sinkt. Es ist gut so, dass wir dagegen angehen, meine Damen und Herren.
SPD und CDU wollen mit ihrem heute zu beschließenden Antrag dieses wichtige hochschulpolitische Feld auch parlamentarisch unterstützen und in die Aufmerksamkeit des Landtags einbringen.
Während der Beratung dieses Antrags zeigte sich, dass wir mit verschiedenen Förderinitiativen von Bund und Land eine gute Ausgangsposition zur weiteren Unterstützung von Third-Mission-Aktivitäten an unseren Hochschulen haben. Bund und Länder fördern mit dem Programm „Innovative Hochschule“ solche Entwicklungen mit 550 Millionen Euro. Gemeinsam mit der Landeshochschulkonferenz wird an einer Landestransferstrategie gearbeitet, die in eine ressortübergreifende Strategie münden soll.
Dies helfe auch im innerhochschulischen Diskurs, wie Herr Professor Dr. Bertram in der Anhörung stellvertretend für die Landeshochschulkonferenz formulierte, im stark reputations- und wettbewerbsgeleiteten internen Binnenklima der Hochschulen. Dieses könne „im Zweifelsfall auch bei den Fachhochschulen dazu führen, dass die Leute lieber ein peer-reviewed paper erstellen als zu einer Bürgerversammlung zu gehen.“
Niedersachsen ist im Bereich der Third Mission aktiv. Ich nenne nur beispielsweise und ohne Anspruch auf Vollständigkeit die Ausschreibung „Transfer in Niedersachsen“, das Zentrum für digitale Innovationen Niedersachsen, Maßnahmen im Bereich hochschulischer Existenzgründungen, das Engagement im Bereich der Wissenschaftskommunikation sowie die Reihe „Forschung made in Niedersachsen“, mit der das Land die gesellschaftliche Bedeutung der Forschung in die öffentliche Aufmerksamkeit rückt.
Übrigens freue ich mich in diesem Zusammenhang über eine ganz aktuelle Pressemitteilung des MWK. Zum dritten Mal werden unter dem Titel „Zukunftsdiskurse“ geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte niedersächsischer Hochschulen gefördert, die sich mit aktuellen Fragestellungen auseinandersetzen und diese in der Öffentlichkeit diskutieren.
Im Übrigen haben die Fraktionen von SPD und CDU im Rahmen der politischen Liste bei den Haushaltsberatungen, die in der letzten Plenartagung im Dezember stattfanden, die Aktivitäten des Schlauen Hauses Oldenburg, des Forums Wissen in Göttingen und des Hauses der Wissenschaft in Braunschweig ebenfalls unterstützt.
Meine Damen, meine Herren, die im Rahmen unserer Beratung durchgeführte Anhörung ergab breite Zustimmung und Lob für unsere Initiative. Darüber freue ich mich genauso wie der Kollege Hillmer sehr. Dabei wurde deutlich, dass Niedersachsen als zweites Bundesland in diesem Feld aktiv und sichtbar wird und somit eine Vorreiterrolle einnimmt. Eine feste Implementierung gibt den Hochschulen mehr Planungssicherheit und schafft eine Kultur des Ermöglichens. Einerseits geht es natürlich um Geld; die Förderkulissen habe ich bereits genannt. Andererseits geht es auch um die Anerkennung der Transferleistung unserer Hochschulen und ihre wirkliche Anerkennung im Rahmen von Reputationsverfahren, die für die Hochschulen so wichtig sind.
Dabei stimme ich mit der vom LHK-Vertreter geäußerten Position, nicht jede Hochschule müsse zwangsläufig eine erstklassige Third-Mission
Hochschule werden, überein. Diejenigen aber, die sich auf den Weg machen, brauchen Unterstützung und Wertschätzung.
Wir erleben aktuell die immer häufigere und pauschale Infragestellung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse. Gerade jetzt ist der Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft unerlässlich. Wissenschaft muss aktuell ganz grundsätzlich um Vertrauen in der Bevölkerung werben, weil sie zwangsläufig oft komplexe Antworten gibt, wo sich die Leute einfache Antworten erhoffen.
Wissenschaft braucht Gesellschaft, aber auch umgekehrt. Das bedeutet, dass man durchaus auch untersuchen sollte, was die Ursachen des heutigen Legitimationsverlustes wissenschaftlicher Aussagen sind. Mit Sicherheit liegen sie in der Gesellschaft und damit auch in der Wissenschaft, die ein Teil der Gesellschaft ist.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Zunächst bedanke ich mich im Namen der SPD-Fraktion bei allen, die am Zustandekommen dieses umfangreichen Zahlenwerks beteiligt waren. Das war keine einfache Arbeit, zumal der Gesamtetat des MWK einer der umfangreichsten Einzelhaushalte in Niedersachsen ist.
Das ist auch ganz richtig so. Denn unsere Gesellschaft verändert sich rasant. Technologische Herausforderungen wie die Digitalisierung, aber auch der Klimawandel fordern auch Antworten aus Niedersachsen. Die Kreativität und Qualität dieser Antworten hängt von guter Bildung ab.
Das Studium ist einer der Eckpfeiler unseres Bildungssystems. Ein Studium soll den Menschen zu einem kritischen und selbstreflektierten Mitglied unserer Gesellschaft machen, gleichzeitig aber auch ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen und eine verlässliche Lebensperspektive eröffnen.
Das Hauptziel von Studium, Lehre und Forschung an unseren Hochschulen muss aber der gesamtgesellschaftliche Nutzen sein. Deshalb sind Investitionen in die Qualität von Studium und Lehre unabdingbar.
In Niedersachsen haben wir hier nach wie vor Aufholbedarf. Der aktuelle Niedersachsen-Monitor betont, dass der Anteil der Hochqualifizierten in den vergangenen Jahren zwar gestiegen ist, aber langsamer steigt als im Bundesschnitt. Und trotz steigender Erstsemesterquoten bleiben wir strukturell gegenüber den Stadtstaaten mit ihren zentralörtlichen Funktionen und ihrer hohen Attraktivität als Studienort zurück - und das, obwohl wir in Niedersachsen den prozentual höchsten Anstieg in Deutschland hatten.
Es gibt also noch eine ganze Menge zu tun. Aber daran arbeiten wir in dieser Regierungskoalition von SPD und CDU auch.
Ich nenne Ihnen hier nur einige Vorhaben aus dem Haushaltsplanentwurf im Bereich Wissenschaft: die finanzielle Absicherung der niedersächsischen Hochschulen durch Kofinanzierung der neuen Wissenschaftspakte - hierdurch erhalten unsere Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Planungssicherheit, die sie für langfristige Personalplanung benötigen -, die Festschreibung der erhöhten Grundfinanzierung der lehrerbildenden Hochschulen, den Ausbau der Medizinstudienplätze, die Akademisierung der Hebammenausbildung, die Stärkung der Digitali
sierung im Wissenschaftsbereich, das Sondervermögen zur Sanierung unserer hochschulmedizinischen Bauten sowie die Erhöhung der Mittel für regionale Forschungsförderungseinrichtungen.
Meine Damen und Herren, den Fraktionen von SPD und CDU waren über die vielen im Haushaltsplanentwurf bereits enthaltenen Positionen hinaus aber noch andere Aspekte wichtig, so das Thema Erwachsenenbildung.
Lebensbegleitendes Lernen - die Ermöglichung von Chancen auf bessere Teilhabe in jedem Lebensalter - ist uns als SPD-Fraktion besonders wichtig. Um das lebenslange Lernen zu unterstützen, werden wir die Einrichtungen und Angebote der Erwachsenenbildung in Niedersachsen ausbauen. Wir erhöhen die Finanzhilfe um 2 Millionen Euro. Nachdem wir bereits im vergangenen Jahr mit der politischen Liste die kommunalen und landesseitigen Erwachsenenbildungseinrichtungen
unterstützt haben, stellen wir nun erneut Mittel zur Verfügung und erhöhen damit den Haushaltsansatz um insgesamt 4,5 % gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung. So flankieren wir die wichtige Arbeit der Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Denn Alphabetisierung, Grundbildung und Weiterbildung, das Nachholen von Bildungsabschlüssen und vieles andere mehr unterstützen wir gerne.
Außerdem fördern wir die Landeszentrale für politische Bildung mit zusätzlichen 280 000 Euro, damit der Bereich „politische Medienbildung“ weiter ausgebaut werden kann. Dies ist auch ein ganz wichtiger Beitrag zu niederschwelliger, außerschulischer Demokratiebildung.
Schließlich wollen wir auch die hervorragende und wichtige Arbeit des Instituts für Solarenergieforschung in Hameln stärken.
Weil uns in Zeiten von Fake News eine verbesserte niedrigschwellige Wissenschaftskommunikation wichtig ist, erhalten auch das Forum Wissen Göttingen, das Haus der Wissenschaft in Braunschweig sowie das Schlaue Haus in Oldenburg eine Projektunterstützung.
Meine Damen und Herren, noch immer entscheidet gerade in Deutschland die soziale Herkunft über den Bildungserfolg. Die ersten Studierenden in ihrer jeweiligen Familie können in der Regel nicht auf ein Netzwerk zurückgreifen, das ihnen den Einstieg in Studium und Beruf ebnet. Wir fördern deshalb zum wiederholten Male die engagierte
Initiative „ArbeiterKind“, damit in Niedersachsen mehr junge Menschen zum Studium ermutigt werden, die zu den Ersten in ihren Familien gehören, die diesen Bildungsweg beschreiten wollen.
Zu den Haushaltsanträgen der Oppositionsfraktionen:
Zur AfD ist heute schon viel gesagt worden. Auch im Wissenschaftshaushalt spiegelt sich wider, was in anderen Haushalten der Fall ist: Die AfD-Fraktion möchte, ihrem ideologischen Unterbau entsprechend, alles zusammenkürzen, was irgendwie mit Frauenförderung oder mit Forschung zu Migration, Geschlechteraspekten oder frühkindlicher Bildung - nifbe - zu tun hat.
Grüne und FDP wollen Klimaforschung stärken. Niedersachsen nimmt in diesem Bereich bereits einen Spitzenplatz ein. Vermutlich gilt auch hier der Satz, dass es weniger an Erkenntnissen mangelt als an der Umsetzung hapert. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass wir uns im Wissenschaftsausschuss einmal darüber unterrichten lassen, welche Ansätze es hier schon gibt.
Das Thema „studentisches Wohnen“ ist angesprochen worden. Das Problem des fehlenden Wohnraums für Studierende muss im Zusammenhang mit der allgemeinen Lage auf dem Wohnungsmarkt betrachtet werden. Bauminister Olaf Lies ist hier schon sehr aktiv. Zum Beispiel wird studentisches Wohnen durch die Aufnahme in den sozialen Wohnraumförderfonds, der 400 Millionen Euro schwer ist, zusätzlich gefördert, neben allem, was bereits passiert. Ich setze auch an dieser Stelle darauf, dass die Landesregierung mit Hochdruck an der Umsetzung des Koalitionsvertrags arbeitet.
Meine Damen, meine Herren, Ausgaben für Forschung und Entwicklung leisten einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Mit Wissenschaft gestalten wir Zukunft. Jeder Euro ist hier gut investiert und bringt Zinsen.
Die Hochschulen sind das Herzstück des Wissenschaftssystems. Sie sind Orte der Ideen, der Innovation. Die differenzierte Hochschullandschaft in Niedersachsen prägt und bereichert die Innovationsfähigkeit unseres Bundeslands als Wissenschafts-, Industrie- und Technologiestandort. Mit dem vorgelegten Entwurf stärken wir diesen Standort.
Ich mache an dieser Stelle Schluss. Jetzt wird Hanna Naber zum Bereich Kultur sprechen, wenn sie denn darf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der technologische Fortschritt und der damit verbundene gesellschaftliche Wandel vollziehen sich im Bereich der künstlichen Intelligenz mit extrem hoher Dynamik. Diese Entwicklung sollten wir nicht nur beobachten, sondern sie aktiv gestalten und kritisch begleiten.
Mit dem vorliegenden Antrag geht es uns u. a. darum, das parlamentarische und öffentliche Interesse stärker auf dieses sich rasant entwickelnde Forschungsfeld zu lenken und Stellschrauben zu identifizieren, um niedersächsische Vorhaben besser zu fördern und im internationalen und nationalen Kontext besser zu platzieren.
Wir wollen damit aber auch erreichen, die momentan sehr von technologischer Seite her geführte Diskussion auf gesellschaftspolitische und ethische Aspekte auszuweiten und diese Stränge miteinander zu verflechten.
Europa und mithin auch Deutschland liegen bei der Erforschung und Anwendung von KI gegenüber den USA und den asiatischen Ländern - vor allem China - um einiges zurück. Gleichwohl stechen in Niedersachsen als Akteure in diesem Bereich die Technische Universität Braunschweig, die Leibniz Universität Hannover, die MHH, die Universität Oldenburg gemeinsam mit dem OFFIS hervor, die im internationalen Vergleich einschlägige und anerkannte Forschungsergebnisse hervorgebracht haben.
In Niedersachsen sind vier KI-Initiativen hervorzuheben. Erstens das Zentrum für Digitale Innovationen mit der Ausschreibung von sechs Zukunftslabors, die ihren Beitrag zum Wissens- und Technologietransfer leisten. Zweitens. Durch Ausschreibung im VW-Vorab werden Forschungsprojekte mit insgesamt 22 Millionen Euro gefördert. Drittens
verstärken wir unsere Forschungsaktivitäten auf den Feldern KI und Digitalisierung mit dem Ausbau und der Weiterentwicklung der bisherigen Außenstelle des Deutschen Forschungsinstituts für Künstliche Intelligenz am Standort Osnabrück zum DFKI-Labor. Viertens laufen die Ausschreibungen für die Digitalprofessuren, bei denen das Thema KI auch eine wichtige Rolle spielt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir mit unserem Ansatz und dem Antrag richtig lagen, zeigt die große fachliche Zustimmung, die wir während der Anhörung im Ausschuss erhalten haben. Die Anregungen haben wir im Wesentlichen aufgenommen, und deshalb ist auch eine Änderung des Ursprungsantrags notwendig geworden. Ich will hier nur einige Punkte herausgreifen:
Wichtig ist der Ausbau der interdisziplinären Zusammenarbeit der niedersächsischen Hochschulen im Bereich der KI, aber auch die Prüfung, in welchen Studiengängen ein Modul zu Chancen und Grenzen der KI erforderlich ist, sowie die Verankerung der digitalen Bildung. Wir brauchen aber auch eine Stärkung der Fachkräfteinitiative mit einem Schwerpunkt digitale und innovative MINT-Qualifikation.
Ein weiteres Augenmerk legen wir auf die Verankerung eines gemeinwohlorientierten Anspruchs und auf die Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz beim Einsatz von KI. In diesem Zusammenhang spielen natürlich auch die Aspekte Datenschutz und Datensicherheit eine wesentliche Rolle.
Aufgrund der Schnelligkeit von Innovationen im Bereich KI und Big Data sind wir für einen besseren Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Hierzu gehört auch eine bessere Verzahnung der beiden Bereiche.
Meine Damen und Herren, man kann davon ausgehen, dass die KI-Systeme ihre Leistungsfähigkeit im Schnitt alle 3,5 Monate verdoppeln - so eine Analyse der Non-Profit-Organisation OpenAI. Wir tun gut daran, unseren Antrag heute zu beschließen, um eine parlamentarische Antwort aus Niedersachsen auf den Weg zu bringen.
Chancen und Möglichkeiten von KI für unsere Gesellschaft hängen davon ab, wie wir die Weiterentwicklung dieser Technologien künftig nutzen und unterstützen wollen. Unter welchen ethischen Aspekten und demokratischen Kontrollmechanismen wir dies tun, hängt aber auch von Themen ab wie Datensicherheit und Cyberkriminalität und Fragen des Urheberrechts. Der Mensch und der gesell
schaftliche Nutzen von KI-Anwendungen und -Technologien stehen dabei für uns ganz klar im Vordergrund. Unser Ziel sollte es sein, in Niedersachsen den digitalen Wandel und die Weiterentwicklung von KI-Anwendungen so zu unterstützen, dass sie dem Gemeinwohl dienen, rechtlich und ethisch eingebettet sind. Wir brauchen hier eine in die Fläche wirkende spezifische niedersächsische KI-Strategie, die unsere Standortstärken weiterentwickelt.
Ich bitte Sie um Beschluss zu diesem Antrag.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Die Sanierung der Universitätskliniken in Göttingen und in Hannover ist ein wesentliches Projekt dieser Legislaturperiode. Bei der Sicherung der Krankenversorgung und Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten hat die Universitätsmedizin eine ganz besondere Bedeutung. Deshalb ist es richtig, dass diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen den bereits in der letzten Wahlperiode begonnenen Weg weiter beschreiten und die Sanierung von MHH und UMG umsetzen werden; denn nur so können die Versorgung schwerstkranker Menschen und die medizinische Versorgung und Forschung auf höchstem Niveau sichergestellt werden.
Der Landtag hat deshalb ein Sondervermögen in Höhe von 2,1 Milliarden Euro aufgelegt, damit diese Bauprojekte realisiert werden können. Mit dem Beschluss für neue Steuerungs- und Überwachungsaufgaben und der Gründung einer Dachgesellschaft mit zwei rechtlich selbstständigen Baugesellschaften hat das Land einen weiteren Schritt zur Umsetzung dieser Milliardeninvestitionen getan.
Um die umfangreichen Investitionen für Sanierung und Neubau an unseren Universitätskliniken UMG und MHH zu realisieren, muss allerdings das Niedersächsische Hochschulgesetz geändert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst im Wesentlichen zwei Änderungen. Er ermöglicht den beteiligten Hochschulen in der Grundordnung die
Berufung eines weiteren Vorstandsmitglieds. Außerdem schafft er die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umwandlung der bisherigen Teilstudienplätze der Universitätsmedizin Göttingen in Vollstudienplätze. Beginnend vom Wintersemester 2020/21 und aufwachsend soll die vereinbarte Studierendenzahl für die patientenbezogene Ausbildung um 30 Plätze je Semester - also 60 pro Jahr - erhöht werden. Wir wollen so dem Ärztemangel begegnen. Dies ist ein wichtiger Baustein für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Niedersachsen.
Für die Kooperation mit einem Klinikum - hier denken wir insbesondere auch an das Klinikum in Braunschweig - bedarf es einer besonderen Regelung.
Den Usancen entsprechend, haben wir eine Anhörung in mündlicher und auch schriftlicher Form durchgeführt. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten für die zügige, gleichwohl gründliche Beratung, besonders aber bei Frau Brüggeshemke vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst.
Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wurde mit wenigen Änderungen bzw. Klarstellungen im federführenden Ausschuss zur Annahme empfohlen. Damit wird im Wesentlichen den Vorschlägen des GBD gefolgt.
Dieser Gesetzentwurf stellt die Weichen für die Zukunft der medizinischen Versorgung in unserem Bundesland. Ich bitte Sie daher um Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! In der vorvergangenen Woche haben Bund und Länder bedeutende Weichenstellungen für Hochschulen und Forschungsinstitute auf den Weg gebracht. Weit mehr als 100 Milliarden Euro - 160 Milliarden ungefähr - sollen demnächst fließen, um die Ende kommenden Jahres auslaufenden drei großen Wissenschaftspakte fortzusetzen und vor allen Dingen auf sichere Füße
zu stellen. Damit wird auch eine wichtige Forderung der SPD umgesetzt; denn wir haben uns in Bund und Ländern immer wieder dafür eingesetzt, dass es eine dauerhafte Finanzierung gibt.
In der Vergangenheit hat das mit der dauerhaften Finanzierung nicht immer so gut geklappt. Der letzte Hochschulpakt, 2014 abgeschlossen, war kurz vor dem Scheitern. Deshalb ist diese Einigung umso bedeutender. Davon wird - das haben auch schon meine Vorredner gesagt, meine Damen und Herren - auch die Wissenschaft in Niedersachsen profitieren.
Die in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz getroffenen Nachfolgevereinbarungen für den Hochschulpakt und für den Qualitätspakt Lehre sind ein Durchbruch für die nachhaltige Finanzierung unseres Hochschul- und Wissenschaftssystems. Damit, meine Damen und Herren, wurde nichts Geringeres als ein Systemwechsel in der Hochschulfinanzierung erreicht.
Ich gebe Ihnen eine kurze Erinnerung: Zur finanziellen Absicherung der steigenden Studierendenzahlen hatten Bund und Länder im Jahr 2007 den ersten Hochschulpakt geschlossen. Damit wurde die Bedeutung von Wissenschaft, Forschung, innovativer Lehre und guten Arbeitsbedingungen betont und der Anspruch Deutschlands unterstrichen, mit seinen Hochschulen zur internationalen Spitze zu gehören. Auf den ersten folgte der zweite und auf ihn der dritte Hochschulpakt. Und nun soll der befristete Hochschulpakt als Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken dauerhaft verstetigt und in die Grundfinanzierung des Bundes übernommen werden. Er schafft damit die dringend benötigte Planungssicherheit an unseren Hochschulen. Das ist ein wirklich riesiger und nicht zu unterschätzender Verhandlungserfolg. Denn so bekommen unsere Hochschulen ein großes Plus an Planungssicherheit und Stabilität.
Ein großer Erfolg ist es, dass die jährlich 1,88 Milliarden Euro des Bundes 2024 auf über 2 Milliarden Euro erhöht werden und ab dann auch weiter erhöht werden. Hierüber werden Studienplätze finanziert und verstetigt, qualitative Ansätze in der Lehre gefördert. Und - sehr wichtig -: Dauerstellen an Hochschulen können geschaffen werden. Darauf werden wir weiter hinwirken.
Mit der Vereinbarung „Innovation in der Hochschule“, die hier ein bisschen gescholten wurde, wird
aber auch die Qualitätsverbesserung der Lehre fortgesetzt und in eine dauerhafte Perspektive überführt. Gute Projekte werden nachhaltig verankert, und das ist ein Sprung nach vorn. Für den Qualitätspakt Lehre gibt der Bund fortan zwar nur noch 150 Millionen Euro statt wie bisher 200 Millionen Euro, allerdings werden sich die Länder, die sich bisher nicht finanziell am Qualitätspakt beteiligt hatten, zwischen 2024 und 2027 mit insgesamt 40 Millionen Euro beteiligen. Außerdem wird der Pakt für Forschung und Innovation fortgesetzt und zwar länger als bisher erwartet. Bislang betrug die Verlängerung immer nur fünf Jahre, jetzt sind es zehn Jahre, und bis 2030 gehen 120 Milliarden Euro an die außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der dauerhafte Einstieg des Bundes in die Grundfinanzierung der Hochschulen und Forschungsinstitute sowie die Entfristung des Hochschulpakts schaffen Planungssicherheit. Das sind hervorragende Nachrichten. Das Geld aus dem Hochschulpakt und dem Qualitätspakt Lehre soll unbefristet fließen. Der Pakt für Forschung und Innovation wird auf zehn Jahre befristet und dann auch dynamisiert. Damit wird Verlässlichkeit bei der Finanzierung von Studienplätzen und Lehre geschaffen. Das ist wichtig zur Absicherung eines hohen Niveaus. Die Mittel können dazu genutzt werden, unbefristet Personal einzustellen und die Befristungen einzudämmen. Damit werden die Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen verbessert.
Das ist ein ganz wesentlicher Schritt. Denn dauerhafte Finanzierung schafft auch die Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigung.
Meine Damen und Herren, in diesen Tagen feiern wir das 70. Jubiläum unserer Verfassung. Artikel 5 Abs. 3 schützt die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Dieser Artikel verpflichtet den Staat dazu, die Grundlagen freier Forschung zu schaffen und zu erhalten. Dazu gehört am Ende schließlich auch die Ausstattung mit Finanzmitteln. Dass dies mit der Unterzeichnung der Fortsetzung der Pakte am 1. Juni auch gelingen wird, davon bin ich zutiefst überzeugt.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der Buchdruck, die Eisenbahn, das Telefon - technischer Fortschritt verändert unser Leben seit jeher. Das ist natürlich nichts Neues. Neu ist aber die derzeit hohe Geschwindigkeit des technischen Fortschritts.
Von Disruption, von einer wissenschaftlich-technischen Revolution wird im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz, mit KI gesprochen. Sie kann unser Leben komplett umkrempeln. Manch einer befürchtet, dass die künstlichen Intelligenzen irgendwann schlauer sein werden als der Mensch.
Das Thema künstliche Intelligenz beherrscht immer wieder die Schlagzeilen. Trivial und ganz kurz gefasst geht es darum, Maschinen etwas beizubringen, was sonst nur Menschen oder Tiere können. Bei künstlicher Intelligenz geht es darum, wie
die Maschine aus Daten Schlüsse zieht, Muster erkennt und daraus Handlungen ableitet. Man kann KI kurz als Teilgebiet der Informatik bezeichnen, das sich mit der Automatisierung intelligenten Verhaltens und dem maschinellen Lernen befasst.
Selbstfahrende Autos sind immer noch ein wichtiges Zukunftsthema. Sprechende Computerassistenten haben wir alle in unseren Smartphones. Pflegeroboter, Einflussnahme auf politische Prozesse, Analyse und Prognose menschlichen Handels - die Anwendungsfelder und -möglichkeiten von KI scheinen unbegrenzt.
Chancen und Möglichkeiten von KI für unsere Gesellschaft hängen allerdings davon ab, wie wir die Weiterentwicklung dieser Technologien künftig unterstützen wollen und unter welchen ethischen Aspekten und demokratischen Kontrollmechanismen wir dies tun, aber auch von Themen wie Datensicherheit und Cyberkriminalität und von Fragen des Urheberrechts. Der Mensch und der gesellschaftliche Nutzen von KI-Anwendungen und -Technologien stehen dabei für uns ganz klar im Mittelpunkt.
Meine Damen, meine Herren, Europa - und mithin auch Deutschland - liegt bei der Erforschung und Anwendung von KI gegenüber den USA und vor allen Dingen auch China zurück. Das hat Kollege Jasper schon betont. Die Stars unter den einschlägig Forschenden sind heiß begehrt und bekommen gerade und besonders aus den USA konkurrenzlos lukrative Angebote aus der Wirtschaft.
Deshalb finde ich sehr gut, dass jetzt verstärkt Maßnahmen zum Aufholen ergriffen werden und einflussreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der KI-Welt inzwischen Rufe nach Deutschland angenommen haben. An unseren niedersächsischen Universitäten und Hochschulen geschieht eine ganze Menge in diesem Zusammenhang. Zu nennen sind besonders die Aktivitäten an der TU Braunschweig, an der Leibniz Universität Hannover - und hier insbesondere im Forschungszentrum L3S - zu den Themen Mobilität, Auswirkungen von Digitalisierung, aber auch zur interdisziplinären Erforschung, zur Entscheidungsfindung mit KI.
An der Uni Oldenburg wird eine neue Vertiefungsrichtung Künstliche Intelligenz angeboten. Das Oldenburger OFFIS-Institut - - -
- Ja, Oldenburg. Wir haben erst gestern Abend gehört, was für ein hervorragender Standort das ist.
Das Oldenburger OFFIS-Institut greift mit dem Competence Cluster Deep Learning alle Chancen und Risiken in den Bereichen Deep Learning, Machine Learning und Artificial Intelligence auf und bündelt die Kompetenzen des OFFIS-Instituts in einer bereichsübergreifenden Forschungsstrategie.
Zwischen Oldenburg und Osnabrück gibt es eine Zusammenarbeit auf den Gebieten Informatik und Meereswissenschaften in Kooperation mit dem Deutschen Zentrum für Künstliche Intelligenz.
Das DFKI hat an der Uni Osnabrück inzwischen einen eigenen Standort und ist geradezu ein Hotspot in der akademischen Forschung und Lehre zu KI geworden. Hier wird künstliche Intelligenz gleichermaßen durch die Informatik und die Kognitionswissenschaften getragen, und es gibt mittlerweile sechs Stiftungsprofessuren für diesen Bereich.
Erfreulich ist auch, dass der Bachelorstudiengang Cognitive Science international einen hervorragenden Ruf genießt.
Es passiert zwar schon eine ganze Menge, aber wir müssen die Sichtbarkeit der niedersächsischen KI-Initiativen weiter erhöhen. Unser Ziel sollte es sein, hier in Niedersachsen den digitalen Wandel und die Weiterentwicklung von KI-Anwendungen so zu unterstützen, dass sie dem Gemeinwohl dienen und rechtlich und ethisch eingebettet sind.