Protokoll der Sitzung vom 12.09.2019

(Beifall bei der AfD)

Zu Wort gemeldet hat sich für die Landesregierung die Justizministerin, Frau Havliza. Bitte!

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stehe jetzt zwischen Ihnen und dem Ende des Plenartages. Ich werde es möglichst kurz machen.

Herr Kollege Limburg, auch wenn wir etwas nicht erfunden haben - wir können es trotzdem zu einem Erfolgsmodell machen. Das sind die Häuser des Jugendrechts bereits jetzt - jedenfalls so, wie sie angelaufen sind. Daher ist der Titel des Entschließungsantrags aus meiner Sicht schon richtig gewählt.

Wir haben entsprechend der Koalitionsvereinbarung und darüber hinaus bereits an insgesamt fünf Standorten die sogenannten Häuser des Jugendrechts eingerichtet, nämlich in Göttingen, Hannover, Lüneburg, Osnabrück und Salzgitter. Alle an Jugendstrafverfahren beteiligten Akteure haben an allen Standorten längst die Zusammenarbeit aufgenommen und setzen beschlossene Maßnahmen um. Gleichzeitig werden weitere Maßnahmen für eine noch intensivere Zusammenarbeit geplant. Darunter fallen auch - lassen Sie mich das an dieser Stelle sagen - die Kooperation und die enge Zusammenarbeit mit den Schulen.

Es war bereits festzustellen, dass schon die gemeinsame Arbeit an den Kooperationsvereinbarungen und Geschäftsordnungen zu einer wirklich verdichteten Zusammenarbeit und einer deutlichen Verbesserung der persönlichen Kontakte der eingebundenen Institutionen geführt hat.

Nur in Osnabrück werden gemeinsame Räume durch Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendsachbearbeitung der Polizei sowie Jugendgerichtshilfe angemietet. Sie befinden sich in unmittelbarer

Nähe dieser Institutionen und sollen nach Abschluss der Umbauarbeiten bezogen werden.

Ein leer stehender Gebäudetrakt der Staatsanwaltschaft in Lüneburg ist mit einem eigenen Eingang versehen worden und wird dort als Haus des Jugendrechts genutzt. Ich war vor Kurzem dort, habe mir das angeschaut und muss sagen: Zu sehen, wie die Akteure dort zusammenarbeiten, hat mich von der Idee und von dem Ansatz der Häuser des Jugendrechts noch mehr überzeugt, als ich es ohnehin schon war. Wir haben damit in der Praxis einen Weg eröffnet, Jugendstrafverfahren zügig und effektiv durchzuführen und - auch das ist ganz wichtig - passgenau erzieherische Maßnahmen bis hin zu Sanktionen - als letztes Mittel - so früh wie möglich greifen zu lassen.

In Hannover z. B. treffen sich die Beteiligten in regelmäßigen Abständen zum runden Tisch. Dort wird im Spätsommer die Kooperationsvereinbarung im Rahmen einer größeren Fachveranstaltung unterzeichnet.

Auch in Göttingen ist das bereits aufgenommen worden. Ausgewählte Jugendverfahren werden in Fallkonferenzen und - ganz wichtig! - in Prognosekonferenzen bearbeitet.

In Salzgitter - das Amtsgericht Salzgitter und die Polizei Salzgitter haben sich ein Haus des Jugendrechts ausdrücklich gewünscht - hat die Polizei die organisatorische Koordination für das Alltagsgeschäft übernommen, insbesondere für die Einladungen zu gemeinsamen Besprechungen. Das ist immer dann erforderlich, wenn die Staatsanwaltschaften nicht am Ort des Haus des Jugendrechts sind; denn davon haben wir im Land nur elf Behörden.

Die fünf eingerichteten Häuser des Jugendrechts zeigen schon jetzt, dass dies nicht nur modellhafte Leuchtturmprojekte sind, sondern dass ein Konzept geschaffen wurde, das flexibel und maßgeschneidert, an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst, eingesetzt wird. So muss kein Standort per se ausgeschlossen sein, nur weil keine Staatsanwaltschaft vor Ort ist. Langfristig könnte damit eine Umsetzung im gesamten Flächenland Niedersachsen möglich werden, dessen Besonderheiten mit seinen immerhin 80 Amtsgerichten natürlich Rechnung zu tragen ist.

So kann das Haus des Jugendrechts nur in den Zentren tatsächlich eine von mehreren Institutionen gemeinsam genutzte Immobilie sein. In der Fläche, je nach den strukturellen Gegebenheiten

und örtlichen Besonderheiten, kann das Haus aber auch ganz anders ausgestaltet sein - auch virtuelle Häuser des Jugendrechts gibt es.

Wo sich Intensiv- und Schwellentäter häufen, bieten sich z. B. interdisziplinäre Fallkonferenzen und vorrangige Jugendverfahren ganz besonders an. Woanders kann es sinnvoll sein, vereinfachte Jugendverfahren zu fördern. All das wird dann in den Fallkonferenzen besprochen werden. Mir kommt es vor allem darauf an, dass die Vernetzung der eingebundenen Behörden den einzelnen Jugendlichen am besten gerecht werden kann.

Ich bin mir sicher, dass wir einen guten Weg eingeschlagen haben, um Jugendkriminalität weiterhin Erfolg versprechend bzw. mit noch mehr Erfolg bekämpfen zu können. Diesen Weg wollen wir deshalb mit den Regierungsfraktionen konsequent weiterverfolgen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit; auch ich bin auf die Evaluation gespannt.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.

Es ist der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen vorgesehen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist das einstimmig überwiesen.

Das war für heute der letzte Tagesordnungspunkt. Wir wünschen Ihnen seitens des Präsidiums einen schönen Abend - und vielleicht auch einen sehr informativen Austausch beim Parlamentarischen Abend des Sparkassenverbandes Niedersachsen - und sehen uns morgen früh um 9 Uhr in neuer Frische wieder. Einen schönen Abend! Tschüs!

Schluss der Sitzung: 18.26 Uhr.