sondern ich habe gerade auch deswegen bis jetzt keinerlei Kontakt mit den Medien gehabt. Ich habe mir heute also wirklich Mühe gegeben, auch den strengen Augen des Kollegen Limburg, was mein Verhalten angeht, gerecht zu werden. Ich bin aber ein bisschen frustriert, dass das wieder nicht geklappt hat.
Richtig ist: Wir brauchen dieses Gesetz nicht wegen Olaf Lies. Denn Olaf Lies hat sich - wie wir uns miteinander erinnern - aus freien Stücken, aus guten Gründen und zu meiner anhaltend großen Freude entschieden, weiter ein aktiver Teil unserer Landespolitik zu sein. Darüber freue ich mich ein übers andere Mal.
Richtig ist aber, dass uns die Diskussion im Sommer daran erinnert hat, dass da in der Tat noch etwas offen war.
Da tun wir auch rechtzeitig etwas. Es ist nämlich wiederum falsch, was der Kollege Limburg sagt, als ob wir gewissermaßen nachklappen würden. Nein, bis heute haben zehn Länder keine Regelung. Lediglich sechs haben eine Regelung. Ab heute werden es dann sieben sein, und das ist gut so.
Wir orientieren uns bei dieser Regelung an den Bundesvorgaben, weil wir glauben, dass es gut ist, so gut wie möglich einen gemeinsamen Rahmen zu haben.
Ich will an dieser Stelle einer Legende vorbeugen: Ich höre immer wieder von älteren Kolleginnen und Kollegen - vielleicht machen Sie diese Erfahrung
auch -, dass es doch bemerkenswert und für die Betroffenen enttäuschend ist, wie schnell man in dem Moment, in dem man kein Amt mehr hat, von der Bildfläche und aus der Erinnerung verschwunden ist. Niemand von uns sollte also glauben, dass wir dann allzu lange Zeit auf irgendwelche wie auch immer geartete Netzwerke zurückgreifen könnten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Auch vor diesem Hintergrund ist die Zeit, die wir an dieser Stelle vorgesehen haben, angemessen, zumal es sich - darauf hat die Kollegin Osigus richtig hingewiesen - um ein Grundrecht handelt, nämlich um das Grundrecht der Berufsfreiheit, das jedem von uns zusteht, wenn wir aus unseren Ämtern ausgeschieden sind.
Langer Rede, kurzer Sinn: Das ist eine angemessene und gute Regelung. Ich würde mich sehr freuen, wenn der Landtag ihr zustimmt.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu der Debatte über diesen Punkt nicht vor, sodass wir jetzt in die Einzelberatung eintreten und zur Beschlussfassung kommen.
Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer sich dieser anschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die ganz klare Mehrheit. Damit ist die Änderungsempfehlung des Ausschusses angenommen worden.
Wer dem Gesetzeswerk als Ganzes zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Das Erste war die eindeutige Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt und der Gesetzentwurf der Landesregierung mit Änderungen beschlossen worden.
Es folgt die Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung, nämlich über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/4417 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Mit großer Mehrheit wurde der Beschlussempfehlung gefolgt und der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Nr. 3 der Beschlussempfehlung. Dabei geht es um den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/4452 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die eindeutige Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt und der Gesetzentwurf der Fraktion Bünd
Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes, des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege, des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst und des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/4395 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/5291 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/5320 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/5318
Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt auf eine abweichende Fassung des § 8 des Gesundheitsfachberufegesetzes.
Wir treten jetzt in die Beratungen ein. Die erste Wortmeldung kommt aus der Fraktion der CDU. Herr Kollege Volker Meyer, Sie haben das Wort. Bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz mit einigen Stichworten auf die wesentlichen Gesetzesänderungen eingehen, die in diesem Gesetzentwurf zusammengefasst sind.
Wir haben zunächst einmal die Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsberufe auch in Schulen in freier Trägerschaft und in der Schule der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer, die zu 80 % Logopädieinhalte unterrichten, in das Gesetz aufgenommen. Damit haben wir unsere Zusage eingelöst, die Schulgeldfreiheit für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen gesetzlich abzusichern.
Entgegen unserer ursprünglichen Planung ist es gelungen, alle Schülerinnen und Schüler in die Schulgeldfreiheit einzubeziehen, die ihre Ausbildung bereits ab dem 1. Januar 2019 begonnen haben. Ich finde, das ist eine herausragende Leistung dieser Koalition.
An den neuesten Ausbildungszahlen kann man auch sehen, dass diese steigen und wir unser Ziel, mehr junge Menschen für die Ausbildung in diesen Berufen zu gewinnen, erreicht haben.
Natürlich wissen wir auch, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler von dieser Schulgeldfreiheit profitieren. Das haben Stichtagsregelungen leider so an sich. Und wir müssen, glaube ich, auch so ehrlich miteinander sein: Eine sofortige Schulgeldbefreiung für alle Schülerinnen und Schüler allein aus Landesmitteln war für uns nicht finanzierbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen gerade aus den Oppositionsfraktionen, Sie fordern zwar die Schulgeldfreiheit ab sofort für alle Schülerinnen und Schüler und erweitern zum Teil auch noch die Gruppen, die von der Schulgeldfreiheit profitieren sollen. Sie planen diese Ausgaben auch in Ihren Änderungsanträgen zum Haushalt ein. Eine belastbare Gegenfinanzierung ist dort aber nicht gegeben. Darauf werden wir sicherlich im Rahmen der Haushaltsdebatte in den nächsten Tagen noch genauer eingehen können.
Hier sind in einem Ausführungsgesetz zunächst Regelungen zur Ombudsstelle ergänzt und Finanzregelungen getroffen worden. Dies ermöglicht die Schaffung einer Ombudsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Auszubildenden und den Trägern der praktischen Ausbildung sowie die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, um flexibel Finanzregelungen im Rahmen der generalisierten Pflegeausbildung zu treffen. Alle weiteren Regelungen zu der eigentlichen generalisierten Pflegeausbildung werden im Niedersächsischen Schulgesetz verankert werden.
Im Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege wird u. a. eine allgemeine Anmeldepflicht für Heilpraktiker eingeführt, damit die untere Gesundheitsbehörde die Überwachung der vor Ort tätigen Heilpraktiker auch wirksam durchführen kann. Dies, meine Damen und Herren, erhöht aus unserer Sicht den Patientenschutz und wird daher auch ausdrücklich von uns begrüßt.
Um einen Überblick über die ambulante und stationäre Hebammenversorgung in Niedersachsen zu bekommen, haben die Koalitionsfraktionen die Aufnahme einer Meldepflicht ins Hebammengesetz beantragt, da hier bisher zuverlässige Daten fehlen und wir immer nur über gefühlte Versorgungslagen sprechen.
Darüber hinaus wird im Pflegekammergesetz die Wahl der Kammerversammlung nach Wahlgruppen abgeschafft, und es werden die neuen Berufsbezeichnungen Pflegefachfrau und Pflegefachmann eingeführt. Dies sind sicherlich notwendige Änderungen, die kurzfristig erfolgen müssen. Wie jedoch schon in der Diskussion in der letzten Woche im Ausschuss angedeutet, gehen wir davon aus, dass wir nach Vorlage der Evaluationsergebnisse das Kammergesetz weiter novellieren müssen.
Möglichkeit einer Fesselung geschaffen, wenn bei Maßregelvollzugspatienten nach den gesetzlichen Voraussetzungen während einer Ausführung, einer Vorführung oder eines Transports eine Fesselung notwendig ist, um sie vor sich selbst oder Dritte vor ihnen zu schützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist ausgewogen, aus unserer Sicht auch den Notwendigkeiten angepasst