Volker Meyer

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Das ist nett, Frau Präsidentin. Aber ich denke, Frau Wernstedt möchte gerne zuhören. Das hatten wir jedenfalls miteinander abgesprochen.
- Wunderbar. Darüber freue ich mich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erinnere mich noch an die Diskussion, die wir in der vergangenen Woche zu diesem Thema geführt haben. Damals ging es in erster Linie darum, wie wir zu weiteren Lockerungen kommen können. Heute bin ich froh, dass wir diese Diskussion so nicht führen.
Schon damals haben wir betont, dass für uns das wirksamste Mittel gegen die Ausbreitung des Infektionsgeschehens die Kontaktreduzierung ist. Darüber waren wir uns auch einig, und das haben die
erste Welle der Pandemie und der erste Shutdown auch eindeutig bewiesen.
Der jetzige Teil-Lockdown hat bislang allerdings nur zu einer Kontaktreduzierung von etwa 40 % geführt, was nur eine Stagnation, aber eben keinen effektiven Rückgang des Infektionsgeschehens zur Folge hatte.
Diese Bewertung, Herr Kollege Birkner, teilen Sie ja auch. Jedenfalls haben Sie sich so am vergangenen Montag im Rundblick geäußert. Dort haben Sie dann aber auch sehr deutlich gemacht, dass Sie sich mehr Verlässlichkeit wünschen, gerade in Bezug auf die Maßnahmen über Weihnachten und über Weihnachten hinaus bis in den Januar. So ähnlich haben Sie es hier gerade auch formuliert.
Natürlich wollen wir alle gerne wissen, was in den nächsten Wochen möglich oder nicht möglich ist. Dies ist jedoch, wie die vergangenen Wochen immer wieder gezeigt haben, schwierig zu prognostizieren, da wir es nicht mit einem statischen, sondern mit einem sehr dynamischen Infektionsgeschehen zu tun haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat bereits Anfang Oktober ein Handlungskonzept mit festen Inzidenzen und auch festen Aussagen zu Belastungen im Gesundheitswesen vorgelegt - und es eben nicht im Geheimen gehalten, Frau Janssen-Kucz! Darin hat sie aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen bewährte Maßnahmen festgelegt, gleichzeitig aber auch strategische Ansätze und operative Elemente vorgestellt - gerade auch für die kommunale Seite -, um insgesamt eine Überlastung des Gesundheitswesens und auch einen landesweiten Shutdown zu verhindern.
Diese Kernziele dieses Handlungskonzeptes wurden erreicht, sodass sich die in diesem Konzept dargestellten Maßnahmen als richtig und insgesamt auch als nachhaltig erwiesen haben.
Ziel muss es sein - und da gehe ich mit meinen Vorrednern durchaus mit -, die zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin abgesprochenen Maßnahmen noch stärker an den vorhandenen Inzidenzen und den Belastungen im Gesundheitswesen ausrichten; denn die sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. In Niedersachsen liegt die Sieben-Tages-Inzidenz bei 75 bis 80, in Bayern und Nordrhein-Westfalen zwischen 170 und 200 und in Sachsen bei 320. Dass man also in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen andere Maßnahmen braucht als in Nie
dersachsen, versteht sich, glaube ich, von selbst. Und daran sollten wir uns auch auf Dauer ausrichten.
Unser Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat am Anfang dieser Woche noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig es ist, mit den Infektionszahlen herunterzukommen.
Ob 50 oder 35 lasse ich jetzt einmal dahingestellt sein. Aber wir sollten genau an diesen Zahlen ausrichten, wie wir zu weiteren Lockerungen kommen. Wir müssen entscheiden, was wir bei 50 und was wir bei 35 lockern, ob wir bei 50 sagen, wir lockern schon mal den Gastronomie- und Beherbergungsbereich, und ob wir bei unter 35 sagen, wir lockern bei Zoos, Freizeitparks, Tierparks usw. - einfach um Planungssicherheit für die Unternehmen hinzubekommen.
Ich finde, der Stufenplan, der hier Anfang Mai schon einmal vorgestellt wurde, war eine gute Grundlage, auf dem aufbauend wir auch die Lockerungen für die Zukunft darstellen sollten. Das hat sich damals als sehr erfolgreich erwiesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die nachhaltigste und beste Strategie zur Eindämmung des Corona-Virus hat die Niedersächsische Landesregierung aus meiner Sicht bereits vorbereitet - denn durch die freiwillige Impfung aller Bürgerinnen und Bürger lässt sich das Virus langfristig und verlässlich eindämmen. Hierzu wurde eine Impfkonzeption vorgelegt und mittlerweile etwa 50 Impfzentren landesweit installiert, sodass wir, sobald der Impfstoff vorliegt, die Bevölkerung Niedersachsens schnell impfen können.
Wir sollten es uns gemeinsam als Ziel setzen, die Bürgerinnen und Bürger zu animieren, dieses Angebot auch anzunehmen, um einen möglichst großen Teil der Bevölkerung zu impfen und damit auch eine entsprechende Immunisierung herstellen zu können. Lassen Sie uns daran weiterhin gemeinsam arbeiten!
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Corona hat im Jahre 2020, in Zeiten der Pandemie, in der Diskussion sicherlich die anstehenden Aufgaben in den Bereichen der medizinischen Versorgung, der Sicherung der Pflege, des Kinderschutzes, der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und auch von sozial benachteiligten Menschen und der Stärkung des Maßregelvollzugs hier in Niedersachsen überdeckt.
Die Auswirkungen dieser Krise haben sich in verschiedenen Bereichen deutlich bemerkbar gemacht. Schon über den ersten und zweiten Nachtragshaushalt wurden Mittel bereitgestellt, die wir für die Bewältigung der COVID-19-Pandemie benötigt haben. Im Corona-Sondervermögen sind für das Sozialressort insgesamt mehr als 600 Millionen Euro eingeplant worden. Dies hat dazu geführt, dass uns schreckliche Bilder von vielen Tausend Toten innerhalb weniger Tage, Triage in Krankenhäusern und die Überlastung in der Versorgung, die uns aus Nachbarländern bekannt
wurden, erspart geblieben sind. Die Rettung zahlreicher Leben ist vor allem ein Verdienst aller am Gesundheitswesen Beteiligten und auch derjenigen, die das im Verwaltungsbereich organisiert haben. Hierfür möchte ich nochmals ein ganz herzliches Dankeschön aussprechen.
Mit den 600 Millionen Euro haben wir die Kofinanzierung des Zukunftsprogramms Krankenhäuser des Bundes in Höhe von 77 Millionen Euro, die Beschaffung von Schutzausrüstung mit bis zu 400 Millionen Euro im ersten und mit nochmals bis zu 163 Millionen Euro im zweiten Nachtragshaushalt und die Hilfen für Jugend- und Familienbildung sowie Familienerholung und Jugendherbergen sichergestellt.
Dies sind nur einige Beispiele und nicht alle. Herr Kollege Bajus, daher müssen Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir hier helfen und eben nicht die kalte Schulter zeigen, wie Sie es formuliert haben.
Meine Damen und Herren, für ein soziales und gerechtes Zusammenleben in Niedersachsen zu sorgen, ist die Hauptaufgabe, der sich CDU und SPD hier permanent stellen und an der wir auch in diesem Jahr trotz Corona, wie die genannten Beispiele zeigen, erfolgreich gearbeitet haben.
Der Sozialetat mit einem Gesamtvolumen von rund 5,4 Milliarden Euro, der zweitgrößte Etat im gesamten Etat des Landes Niedersachsen, zeigt deutlich, wo wir unsere Schwerpunkte setzen. Leider sind von diesen Mitteln nur 88,7 Millionen Euro als sogenannte freiwillige Leistungen für die Sozialpolitik in Niedersachsen frei gestaltbar. Alles Weitere ist durch Rechtsverpflichtungen für uns nicht gestaltbar.
Dabei haben CDU und SPD sich neben dem Thema „Corona und seine Auswirkungen“ besonders den Themen „Gesundheit und Pflege“, „Erhalt sozialer und ehrenamtlicher Strukturen“, „Behindertenhilfe“ und „Kinder, Frauen und Gewaltschutz“ gewidmet. In den umfangreichen Beratungen dieser Bereiche sind, wie ich finde, auch sehr gute Ergebnisse erzielt worden, die sich zum Teil auch in unseren politischen Listen für den Haushaltsentwurf 2021 widerspiegeln.
An einigen ausgewählten Punkten möchte ich Ihnen dies gerne noch einmal verdeutlichen.
Da sind zuerst die Investitionen in zukunftsfeste Krankenhausstrukturen in Niedersachsen zu nennen. Mit den Gegenfinanzierungen der Kommunen und den Bundesmitteln stehen uns im Jahre 2021 250 Millionen Euro für Krankenhausinvestitionen und zusätzlich noch einmal 117 Millionen Euro für die Pauschalförderung zur Verfügung. Darüber hinaus kommen 420 Millionen Euro aus dem Zukunftsprogramm Krankenhäuser. Das halten wir für eine beachtliche Summe, die der Krankenhausversorgung in Niedersachsen nachhaltig zugutekommen wird. Besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich viele Krankenhausträger auf den Weg machen, durch Spezialisierung und Zentralisierung das Angebot qualitativ zu optimieren und dabei eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.
Hinzu kommt, dass es gerade in den ländlichen Räumen immer schwieriger wird, genügend ansiedlungswillige Ärzte zu finden. Die Praxisnachfolge von ausscheidenden Medizinerinnen und Medizinern wird zunehmend schwieriger. Hier haben wir bereits mit einer Vielzahl von Maßnahmen reagiert. Nennen möchte ich nur den Ausbau der Studienplätze und die Stipendien für Studierende. Außerdem gibt es noch ein ganzes Bündel weiterer Maßnahmen, die wir in den nächsten Monaten ausbauen werden.
Wir dürfen dabei aber auch die Selbstverwaltung nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Bereits im Jahre 2014 hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen einen Landarztzuschlag vorgeschlagen. Dies wurde bis heute nicht von der KVN aktiv umgesetzt. Auch dies wäre ein Anreizinstrument, das kurzfristig die medizinische Versorgung auf dem Lande verbessern kann.
Ein großes Anliegen ist der Koalition die Umsetzung des Landespsychiatrieplans. Ein Kernelement dieses Plans ist die Einrichtung von gemeindepsychiatrischen Zentren. Die ersten Zentren haben die Arbeit aufgenommen. Ein weiterer Ausbau dieser gemeindepsychiatrischen Zentren wird in den nächsten Jahren erfolgen.
Dazu kommt ein weiteres Anliegen, das wir in den vergangenen Monaten mehrfach diskutiert haben, nämlich die Sicherheit im Maßregelvollzug. Nachdem wir hier im Jahre 2020 25 neue Stellen und 20 neue Plätze in der Maßregelvollzugsklinik Brauel geschaffen haben, werden wir diesen Weg
insgesamt weitergehen müssen. Wir benötigen hierzu auch weitere Plätze. Das ist, glaube ich, insgesamt in diesem Hause auch völlig unstrittig.
Weiterhin haben wir in den vergangenen Jahren über die politische Liste die Freie Wohlfahrtspflege, die Hospizarbeit, den Kinderschutzbund, die Familienbildungsstätten, die Familienverbände, die
Schuldnerberatung, Solwodi, die sozialpädagogische Betreuung jugendlicher Straftäter und die Aidshilfe unterstützt. Viele dieser Maßnahmen konnten wir in dem Haushalt 2021 verstetigen - wie ich finde, ein großer Erfolg dieser Regierungsfraktionen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Drei Punkte unserer Arbeit aus der politischen Liste möchte ich gern noch einmal besonders herausstellen. Da sind zum einen, wie im Koalitionsvertrag zugesagt, eine weitere Erhöhung des Landesblindengeldes auf 410 Euro monatlich und zum anderen der weitere Aufbau eines KinderschutzZentrums zur Stärkung des Kinderschutzes in Niedersachsen mit 500 000 Euro sowie außerdem die Unterstützung der Familienentlastenden Dienste in Niedersachsen mit 300 000 Euro. Mit der Verstetigung der angesprochenen Haushaltsansätze und den Ansätzen aus unserer politischen Liste gelingt es uns, bestehende und bewährte Hilfs- und Unterstützungsstrukturen zu erhalten und in Teilbereichen sogar auszubauen.
Noch kurz einige Anmerkungen zu den Änderungsvorschlägen der Oppositionsfraktionen.
Wenn ich mir einen Teil der Vorschläge der FDPFraktion anschaue, stelle ich fest, dass wir mit unseren Schwerpunkten in der Sozialpolitik richtig liegen. Hier kommen ähnliche Vorschläge. Nennen möchte ich nur die Schutzwohnungen für Frauen, die Täterarbeit und die sozialpädagogische Betreuung jugendlicher Straftäter. Gerade in diesen Bereichen waren wir auch in den letzten Jahren tätig und haben unsere Ansätze hier erhöht und verstetigt.
Ähnlich verhält es sich in Teilbereichen auch bei den Grünen. Sie wollen einen bunten Strauß von Wohltaten verteilen, die im Einzelplan 05 Mehrkosten von 28,4 Millionen Euro verursachen. Dieser Mehrbedarf - das wissen Sie genauso gut wie ich - ist völlig indiskutabel. Schon gar nicht können Sie hier 5 Millionen Euro für etwas etatisieren, was es in Niedersachsen gar nicht gibt, und auf diesem Weg versuchen, durch die Hintertür die pauschale
Beihilfe für Beamte einzuführen. Das ist mit uns nicht zu machen.
Zwar sind Ihre Vorschläge in Teilbereichen auch mit unseren deckungsgleich. Auch hier kann ich das Landesblindengeld nennen. Im Gegensatz zu uns sind Ihre Ansätze jedoch nicht seriös gegenfinanziert. Auch scheint der Begriff „Generationengerechtigkeit“ für Sie ein Fremdwort zu sein.
Zum Schluss darf ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialministeriums sowie bei Ihnen, Frau Ministerin und Herr Staatssekretär Scholz, ganz herzlich bedanken, und zwar nicht nur für die Haushaltsberatungen, sondern für die gesamte faire Zusammenarbeit im Jahre 2020. Diese Arbeit, die wir, wie ich finde, erfolgreich geleistet haben, werden wir gemeinsam im nächsten Jahr fortführen - zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger hier in Niedersachsen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen Punkt hat mir der Kollege Nacke vorweggenommen. Dazu braucht man auch nicht mehr zu sagen. Aber es ist vielleicht auch ganz gut, wenn Sie sich nur mit sich selbst beschäftigen. Denn dann gefährden Sie nicht die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
Ich möchte gerne noch kurz auf den Kollegen Bajus eingehen. Ich finde es, ehrlich gesagt, ein wenig anmaßend, was Sie hier gerade von sich gegeben haben. Wir stellen unsere Fragen selber. Dafür brauchen wir nicht die Hilfe der Fraktion der Grünen, um das einmal klarzustellen.
Ich darf daran erinnern, dass wir seit Ende Oktober einen dramatischen exponentiellen Anstieg der Corona-Infektionen feststellen mussten. Staatliche Eingriffe - ich glaube, da sind wir uns auch einig - waren daher dringend geboten, um die Kontaktnachverfolgung wieder zu gewährleisten und auch um unser Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Dass das entscheidendste und wirksamste Mittel hierfür Kontaktreduzierungen sind, haben uns, glaube ich, die erste Welle der Pandemie und auch der erste Shutdown eindeutig gezeigt.
Bei Maßnahmen der Kontaktreduzierung müssen wir aus unserer Sicht darauf achten, ob es sich um Kontakte von existenzieller Notwendigkeit wie z. B. in den Lebensbereichen Bildung, Arbeit und Wirtschaft handelt oder ob es sich um Kontakte handelt, die mehr den Bereich der Freizeit des Einzelnen betreffen und nicht unbedingt für jeden existenziell notwendig sind.
Genau diese bedeutsame und für uns gravierende Differenzierung, meine Kolleginnen und Kollegen von FDP und Grünen, finden wir weder in Ihren Anträgen noch in Ihren Änderungsanträgen. Auch in den Ausschussberatungen haben Sie hierzu nichts gesagt.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch durchaus selbstkritisch auf die getroffenen Entscheidungen für Weihnachten und Silvester eingehen. Bei allem Verständnis für Familienbesuche - aus infektiologischer Sicht ist es sicherlich schwierig, diese Regelungen nachzuvollziehen. Daher kann man nur appellieren - Frau Modder hat es vorhin auch schon einmal getan -, sich gerade zu dieser Zeit sehr stark an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten, um nicht wieder ein exponentielles Wachstumsgeschehen zu verursachen.
Die jetzt geltenden Maßnahmen und Kontaktbeschränkungen haben dazu geführt, dass die Menschen etwa 40 % weniger Kontakte haben. Dadurch haben wir den dramatischen Anstieg der Corona-Infektionen gestoppt. Dies zeigt, dass der von der Landesregierung eingeschlagene Weg der richtige ist und auch zum Erfolg führen wird.
Sie, meine Damen und Herren aus den Oppositionsfraktionen, greifen sich immer nur einzelne Bereiche oder einzelne Teilbereiche, um Betroffene aus bestimmten Teilbereichen zu begünstigen. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen haben demgegenüber das gesamte Land Niedersachsen im Blickfeld ihrer Betrachtung.
Man kann sich eben nicht nur hinstellen und fordern, einzelne Bereiche wieder zu öffnen oder bestimmte Gruppen zu entlasten. Da müssen Sie auch gleichzeitig sagen, welche Maßnahmen Sie aus Sicht des Infektionsschutzes gebremst haben wollen. Das machen Sie nicht. Herr Bode hat auch sehr deutlich gesagt, dass Sie das nicht wollen, weil Sie dazu eine andere Auffassung haben. Diese Auffassung teilen wir nicht, und das halten wir auch nicht für in Ordnung.
Die seit dem vergangenen Donnerstag - damals noch im Entwurf - vorliegende neue CoronaVerordnung hat dies auch deutlich gemacht. Auch hier ging es Ihnen wie den Grünen nur um bestimmte Gruppen. Konstruktive Vorschläge zur weiteren Eindämmung der Pandemie sind ausgeblieben.
Zu all den hier vorliegenden Anträgen, auf die ich jetzt nicht im Einzelnen eingehen will - das haben meine Vorredner zur Genüge gemacht -, stellen wir fest, dass viele Punkte bereits umgesetzt sind oder sich in der Umsetzung befinden. Zu nennen - einige Beispiele sind vorhin bereits genannt worden - ist das Thema der neuen Teststrategie, sind die erweiterten Beatmungskapazitäten, sind auch Besuchsregelungen. Bei anderen Vorschlägen, die von Ihnen gekommen sind, ist die Zuständigkeit
des Niedersächsischen Landtages vielfach nicht gegeben. Daher werden wir die vorliegenden Anträge ablehnen.
Ich möchte gern eine Aussage meines Kollegen Jens Nacke aus der letzten Plenarsitzung aufgreifen. Er hat hier am 10. November dieses Jahres gesagt:
„Wenn Grüne und FDP eine ernsthafte Debatte über Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wollen, dann müssen sie auch ernsthafte Anträge stellen.“
Diesem Anspruch sind Sie aus unserer Sicht in der letzten Plenardebatte, in den Ausschussberatungen und auch in der heutigen Aussprache nicht gerecht geworden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch unseren entschlossenen und konsequenten Weg sind uns Bilder wie in einigen Nachbarländern erspart geblieben - Gott sei Dank! In Niedersachsen gab es keine Transporte von Pandemietoten durch die Bundeswehr, und es gab auch keine Bilder von überfüllten Intensivstationen in Krankenhäusern, in denen Ärztinnen und Ärzte vor Triage-Entscheidungen standen.
All dies zeigt, dass wir sehr viel - wenn auch sicherlich nicht alles - richtig gemacht haben. Wir können dieser Landesregierung in der Pandemie absolut vertrauen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die nehme ich an.
Sehr geehrte Frau Viehoff, es geht bei der Betrachtung nicht um einzelne Gruppen. Sie machen wieder den gleichen Fehler, den ich Ihnen eben vorgeworfen habe. Es geht um die Betrachtung der gesamten Wirtschaft. Dort sind uns andere Dinge wichtiger als die, die Sie angesprochen haben.
Herr Kollege Bode, Frisöre müssen auch heute schon ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen. Sie haben dies vielfach auch vorgelegt und in ihren eigenen Geschäften umgesetzt.
Zu den von Ihnen angesprochenen Öffnungen: Sie haben vorhin davon gesprochen, dass diese kein Infektionsgeschehen auslösen. Das ist aber nicht nachweisbar. Wir wissen, glaube ich, beide: Je näher man mit Leuten zusammen ist, desto eher kommt es zur Übertragung von Infektionen. Das ist der Grund, aus dem es hier zu entsprechenden Einschränkungen gekommen ist. Das können Sie auch nicht wegdiskutieren.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich einmal den Titel dieser Aktuellen Stunde anschaut und sich die Ausführungen der Kollegin Janssen-Kucz anhört, dann muss man sagen: Es ist dringend an der Zeit und auch notwendig, dass man die Diskussion zu diesem Thema zunächst einmal wieder versachlicht.
Aufzeigen möchte ich zunächst gerne die Rahmenbedingungen im Bereich der Pflege, wo wir uns zurzeit bewegen. Erinnern möchte ich zum einen an eine Grafik, die uns Sozialministerin Frau Dr. Reimann im letzten Plenarabschnitt hier vorgestellt hat. Dabei wurde deutlich: Falls wir keine
neuen Einschränkungen vornehmen, wird es hier in Niedersachsen am 12. Dezember dieses Jahres dazu kommen, dass Beatmungskapazitäten vollkommen erschöpft sind und das hierfür benötigte Pflegepersonal nicht zur Verfügung steht.
Herr Staatssekretär Scholz hat in der letzten Woche im Sozialausschuss deutlich gemacht, dass das Sozialministerium und die Krankenhausgesellschaft davon ausgehen, dass in den Krankenhäusern in Niedersachsen bei einer Reduktion des Normalbetriebes - natürlich unter Weiterführung aller notwendigen medizinischen Behandlungen - ausreichend Pflegepersonal zur Verfügung steht. Das klingt nicht nur nach einem Plan, sondern das ist ein Plan, den die Landesregierung hat und den Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen sollten.
Auch konnten in der ersten Welle der Pandemie trotz aller Belastungen und Herausforderungen in der stationären und ambulanten Pflege alle pflegebedürftigen Personen von unseren Pflegekräften gepflegt werden. Hierfür gab es nicht nur Applaus, sondern auch einen vom Land Niedersachsen mitfinanzierten Pflegebonus.
Jetzt noch einmal ein großes Dankeschön an alle Pflegekräfte für ihren enormen Einsatz. Auch das ist ein Plan der Landesregierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund stellt sich natürlich die Frage, warum man gerade jetzt eine Allgemeinverfügung erlässt, die Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit und eine Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit auf maximal 60 Stunden ermöglicht. Hierfür gibt es einige Gründe.
- Warten Sie kurz ab, Frau Staudte, ich erläutere Ihnen das im Weiteren.
Nennen möchte ich beispielhaft nur einen: die Gefahr eines COVID-Ausbruchs in einem Pflegeheim. Wenn sich dann das Pflegepersonal in Quarantäne begeben muss, muss die Einrichtung mit flexiblem Personaleinsatz reagieren können, um Engpässe zu bewältigen und die Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen.
Außerdem bleibt festzuhalten, dass diese Allgemeinverfügung keine Verpflichtung auslöst, 60 Stunden pro Woche zu arbeiten, die Mehrarbeit vor Ort weiter mitbestimmungspflichtig ist und diese Mehrarbeit ausgeglichen werden muss. Darüber hinaus können wir alle uns, meine ich, darauf verlassen, dass die Arbeitgeber diese Möglichkeit nicht leichtfertig ausnutzen werden, sondern in ihren Einrichtungen gemeinsam mit dem Personal Möglichkeiten zu Mehrarbeit prüfen werden. Möglich wäre es z. B., mit den Pflegekräften in Teilzeit über Mehrarbeit zu sprechen, wenn sie sich dies auf freiwilliger Basis vorstellen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Regierungsfraktionen und die Landesregierung viele Pläne für die Attraktivität der Pflege in Niedersachsen haben, ist in der „Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen“ deutlich geworden.
Außerdem können Sie sicher sein, dass unsere Sozialministerin diese Allgemeinverfügung nicht leichtfertig erlassen hat und uns allen die Bedeutung von Gesundheitsschutz und Arbeitszeitgesetz bewusst ist.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich ganz herzlich bei unserer Justizministerin Barbara Havliza bedanken. Endlich ist einmal deutlich geworden, wie sich die Situation mit denen, die draußen sind, wirklich darstellt. Ich glaube, das ist für uns alle hilfreich, um zu sehen, wie notwendig Veränderungen im Maßregelvollzug sind, und zwar nicht erst seit 2018, sondern schon viel früher.
Wenn wir uns das Thema Unterbringung anschauen, stellen wir fest, dass es gerade im niedersächsischen Maßregelvollzug überdurchschnittlich hohe Verweildauern gibt. Der Ländervergleich ist im Sozialausschuss mehrfach dargestellt worden.
Woran liegt das? Worin besteht das Problem? Das liegt daran, wie beide Redner vorhin bereits dargestellt haben, dass wir Schwierigkeiten haben, die Stellen im Maßregelvollzug zu besetzen. Nur wenn wir ausreichend Pflegekräfte und therapeutisches Personal haben, kann uns das gelingen, was wir alle hier gemeinsam erreichen wollen, nämlich dass diejenigen, die entweder psychisch krank sind oder Abhängigkeitserkrankungen haben, von diesen Erkrankungen geheilt werden und damit keine weiteren Straftaten begehen.
Daher kann ich nur an uns alle appellieren, gemeinsam zu versuchen, zu Verbesserungen zu kommen. Das ist auf der einen Seite die Schaffung neuer Plätze im Maßregelvollzug; das ist völlig unstreitig. Da ist die Landesregierung auch dran; die 32 Plätze sind angesprochen worden. Ich sage auch selbstkritisch, dass das nicht ausreichen wird, wie wir an den Zahlen sehen. Wir werden uns daher noch einmal deutlich mit dem Sozialministerium darüber auseinandersetzen müssen, wie wir in den nächsten Jahren zu mehr Plätzen kommen.
Nichtsdestotrotz brauchen wir auf der anderen Seite auch mehr therapeutisches Personal in diesem Bereich, um für die Plätze, die wir heute haben und die wir in Zukunft haben werden, adäquate Therapien anbieten zu können.
Ein weiterer Punkt, der uns immer wieder vor Probleme stellt, ist die Frage der Prognostizierung von Fallzahlen. Wir haben zwar in den vergangenen Jahren die Erfahrung gemacht, dass die Fallzahlen jährlich um etwa 5 % steigen. Wie sich die Rechtsprechung in diesen Bereichen entwickelt, können wir nicht weiter voraussagen. Nichtsdestotrotz wird auch an dieser Zahl deutlich, dass wir zu Veränderungen kommen müssen.
Wir alle haben gemeinsam den Auftrag, auf Veränderungen, auf Erweiterungen der Kapazitäten, auf mehr Personal hinzuwirken. Hieran sollten wir weiter mit Nachdruck arbeiten.
Herzlichen Dank.
Natürlich, gern. Das habe ich nicht gesehen.
Über die internen Abläufe innerhalb der Landesregierung bin ich nicht unterrichtet. Dafür bin ich dann leider doch zu weit entfernt. Wenn dem so ist, wie die Ministerin sagt, ist das sicherlich nicht gut. Das will ich hier so offen und ehrlich sagen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Besonders erschütternde Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern haben in den vergangenen Monaten Gesellschaft und Politik gleichermaßen entsetzt. Gleichzeitig besteht aber ein breit getragenes Interesse an der Aufarbeitung dieser Fälle. Es soll analysiert werden, was diese Vorgänge begünstigt hat, wo es Lücken im System und in der Kommunikation der staatlichen Jugendhilfe gibt, ob es andere Strukturen braucht oder an welchen Stellen Strukturen verbessert werden müssen.
In diesem Zusammenhang soll das System der Jugendhilfe in Niedersachsen einer kritischen Betrachtung unterzogen und sollen Vorschläge für eine Neuausrichtung gemacht werden. Außerdem muss eine solche Aufarbeitung das Ziel haben, Fehlentscheidungen und Versäumnisse im Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch zu analysieren, personelle und strukturelle Schwachstellen in der Fallbearbeitung zu erkennen, Täterstrategien zu beleuchten und konkrete Vorschläge für Verbesserungen beim Vorgehen im Verdachtsfall sexualisierter Gewalt zu erarbeiten.
Eine Analyse behördlicher Verfahrensstrukturen, insbesondere an den Schnittstellen zwischen Behörden des Landes und denen der Kommunen, aber auch länderübergreifende Strukturen müssen diese Arbeit ergänzen, um systematischer als bisher mögliche Gefährdungen erkennen zu können.
Hierzu, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben die Landesregierung und die Fraktionen von CDU und SPD in den vergangenen Monaten bereits einige Vorarbeiten geleistet, auf die die Enquetekommission zurückgreifen kann. Einige Beispiele möchte ich Ihnen nennen.
Erstens. Wie bereits gestern erwähnt, wurde im Februar 2019 auf Anregung von Frau Justizministerin Barbara Havliza die Kommission zur Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen unter Leitung von Professorin Dr. Ute Haas gegründet. Die Präventionskommission hat im März 2020 ihren Bilanzbericht vorgelegt und damit ihre Arbeit beendet. Der Bericht soll aus Sicht der Kommission kein Schlussbericht im herkömmlichen Sinne sein. Die Verfasserin und der Verfasser verstehen ihn vielmehr als Auftakt für eine weiterführende, sich verstetigende Arbeit zum Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen und als Aufforderung an die Adressaten,
die hier vorgestellten Empfehlungen umzusetzen und ihnen auch Vorrang einzuräumen.
Dem ist eine sogenannte Monitoring-Arbeitsgruppe nachgefolgt. Diese Arbeitsgruppe möchte das Thema im Landespräventionsrat weiter verstetigen, ihre fachliche Expertise zur Verfügung stellen und die Empfehlungen aus dem Bericht in Politik und Praxis einbringen.
Zum Zweiten haben CDU und SPD für die Unterstützung kommunaler Maßnahmen und Projekte zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen 150 000 Euro zur Verfügung gestellt. Dieses Geld wurde abgerufen und in verschiedene Projekte investiert, die jetzt evaluiert werden und aus deren Ergebnissen man sicherlich auch einige Maßnahmen ableiten kann.
Besonders hervorheben möchte ich drittens auch den Bericht von Frau Frenzel über die Überprüfung der Fallbearbeitung und der Organisation der Verwaltungsabläufe im Landkreis Hameln-Pyrmont im Zusammenhang mit dem Missbrauch eines durch den Landkreis betreuten Pflegekindes, der in der letzten Woche im Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtages vorgestellt wurde und aus dem sich - ich glaube, da waren sich alle Fraktionen einig - eine ganze Reihe von Handlungsempfehlungen ableiten lassen.
Dies sind nur einige Beispiele, die zeigen, dass die Landesregierung und die Regierungsfraktionen in dieser Frage viel Vorarbeit geleistet und bereits eine Menge Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen auf den Weg gebracht haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass es uns in den letzten Wochen gelungen ist, hier in diesem Hause einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Lassen Sie uns gemeinsam in den nächsten Monaten dafür Sorge tragen, dass wir auf Grundlage der bereits vorhandenen Expertisen und der noch dazuzugewinnenden Erkenntnisse weitere Missbrauchsfälle verhindern und unsere Kinder vor sexueller Gewalt schützen können.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der erschütternden Missbrauchsfälle in Lüdge, Bergisch Gladbach und Münster ist es aus unserer Sicht notwendig, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gerade jetzt noch konsequenter und effektiver bekämpft wird.
Kinder als schwächstes Glied unserer Gesellschaft bedürfen unserer besonderen Fürsorge. Alles für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und Gewalt zu tun, sollte für uns alle eine Selbstverständlichkeit sein.
Daher hat unsere Justizministerin Barbara Havliza in den vergangenen Wochen wiederholt die Anhebung der Mindeststrafe in § 176 Abs. 1 StGB gefordert. Damit würde der sexuelle Missbrauch von Kindern künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt. Denn sexueller Missbrauch ist kein Vergehen, er ist ein Verbrechen. Das sollte uns allen klar sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Forderung unserer Justizministerin findet sich im veröffentlichten Gesetzentwurf des Bundes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder wieder. Neben der Einführung des Begriffs „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“, der das Unrecht der Täter klar be
schreibt, wird der Grundtatbestand der sexuellen Gewalt gegen Kinder künftig ein Verbrechen sein und mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe belegt.
Weitere Strafverschärfungen sind für die Verbreitung, den Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie, das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten von Materialien und für Taten mit oder von Dritten vorgesehen.
Bei der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, wird zukünftig die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnen. Das ist aus unserer Sicht ein wesentlicher Schritt.
Vorsicht geboten ist hingegen bei der grundsätzlichen isolierten Abschaffung der Verjährung nur in Fällen des Kindesmissbrauchs. Deswegen halten wir es für richtig, dass die Bundesjustizministerin der SPD diesen Punkt nicht in ihren Referentenentwurf aufgenommen hat.
Das Verjährungsrecht des deutschen Strafrechts muss als Ganzes betrachtet werden. Deswegen kommt für uns eine grundsätzliche Änderung der Verjährungsfrist im Kindesmissbrauchsrecht auch nur nach einer grundsätzlichen Überprüfung aller Verjährungsfristen infrage. Unreflektierte und sich lediglich zu einer Medienkampagne eignende Forderungen machen wir jedenfalls in dieser Frage nicht mit.
Meine Damen und Herren, eine hohe Strafe und eine unvermeidbare Gerichtsverhandlung können ihre abschreckende Wirkung jedoch nur unter einer Voraussetzung entfalten, nämlich nur dann, wenn der Täter ernsthaft damit rechnen muss, erwischt zu werden.
Daher bedarf es umfassender Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden. Dies gilt im besonderen Maße für die Verfolgung von Kinderpornografie im Internet und im Darknet. Auch hier sieht der Gesetzentwurf mit Erleichterungen der Anforderungen an die Untersuchungshaft sowie erweiterten Möglichkeiten für die Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung neue, gute Möglichkeiten vor.
Im Übrigen brauchen die Sicherheitsbehörden nicht nur im Bereich des Kindesmissbrauchs, sondern grundsätzlich bessere Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung und der Onlinedurchsuchung.
Auch in Niedersachsen, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat sich in den vergangenen Monaten einiges getan. Als ein Beispiel möchte ich die im Februar 2019 auf Anregung der Justizministerin Barbara Havliza eingesetzte Kommission zur Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen unter Leitung der Vorsitzenden des Landespräventionsrates, Frau Professor
Dr. Ute Haas, nennen.
Diese Präventionskommission hat im März 2020 ihren Bilanzbericht vorgelegt und damit ihre Arbeit beendet. Ihr nachgefolgt ist eine sogenannte Monitoring-Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe möchte das Thema beim Landespräventionsrat verstetigen, ihre fachliche Expertise zur Verfügung stellen und die 13 Empfehlungen aus dem Bericht in Politik und Praxis einbringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein besserer Schutz von Kindern lässt sich nur erreichen durch einen klugen Mix aus schärferen Strafen, einer noch effektiveren Strafverfolgung, Prävention und Qualifizierung der Justiz.
Zu diesem klugen Mix gehört auch die Anzeigepflicht eines geplanten sexuellen Missbrauchs von Kindern - eine Forderung des Entschließungsantrags -, die sicherlich sinnvoller und wirkungsvoller ist als akademische Debatten über eine Verjährung.
All dies sieht unser Entschließungsantrag vor. Die weiteren vorliegenden Anträge haben sicherlich auch richtige Ansätze, greifen jedoch nur Teilaspekte auf, sodass wir sie für erledigt erklärt haben. - Daher bitten wir Sie, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss jetzt doch ein paar Sätze an die Opposition loswerden.
- Ja, gerne.
Wenn ich auf der einen Seite die AfD mit ihrer Forderung nach der Abschaffung aller CoronaVerordnungen höre, kann ich nur feststellen: Sie sind gewillt, die Gesundheit der Bevölkerung hier in Niedersachsen zu gefährden. Das ist mit uns eindeutig nicht zu machen!
Auf der anderen Seite sollten Sie, Herr Kollege Meyer, Ihren Wissensschatz nicht unter den Scheffel stellen. Ich glaube, dass Sie einiges aus der Verordnung verstehen - wir alle verstehen einiges aus der Verordnung. Ich glaube, dass jeder hier im Raum die Verordnung - zumindest in Ansätzen oder auch in vielen Bereichen - versteht.
Die Position der FDP, die an der Corona-Verordnung konstruktive Kritik übt, ist mir da im Wesentlichen viel lieber. Ich bin mit dem Kollegen Birkner durchaus einer Meinung und habe in den Ausschusssitzungen - genau wie der Kollege
Schwarz -, in denen wir zum Teil gemeinsam anwesend gewesen sind, durchaus für eine klarere und inhaltlich vielleicht auch schlankere Verordnung plädiert.
Mittlerweile muss man aber objektiv feststellen, dass das Verfassen von Schließungsanordnungen einfacher ist als die in Einzelschritten stattfindende Formulierung von Lockerungen, für die bestimmte Auflagen definiert werden müssen.
Innerhalb der letzten Monate gab es sicherlich wöchentlich, manchmal sogar täglich verschiedene Verordnungsänderungen, die oft auch unter enormem Zeitdruck formuliert wurden. Die Gründe hierfür waren Veränderungen der Infektionslage, neue wissenschaftliche Erkenntnisse über den Erreger, aber auch das politische Ziel, die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die heimische Wirtschaft möglichst zügig abzumildern.
Trotz aller Kritik im Einzelnen: Wir sind denjenigen, die diese Verordnungen immer wieder formuliert haben, hier und da auch einmal Dank schuldig, weil sie dazu beigetragen haben, das Pandemiegeschehen in Niedersachsen unter Kontrolle zu halten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass die neue Verordnung im Vergleich zur Vorgängerfassung deutlich abgespeckt wurde. Es gibt aus unserer Sicht aber weiterhin einiges an Kürzungs- und Vereinfachungspotenzial. Ich möchte zwei Punkte als Beispiele ansprechen:
Erstens. Der § 8 Abs. 2 zum Betreiben von Fahrschulen ist in dieser Ausführlichkeit sicherlich entbehrlich. Ich glaube, dass ein Verweis auf das Hygienekonzept hier ausreichend wäre.
Zweitens. In § 23 Satz 1 werden - wohl wegen des Bemühens um politische Korrektheit und um möglichst viele Religionen zu erwähnen - die Vorschriften für Religionsausübung mit 82 Worten beschrieben, was in dieser extremen Ausführlichkeit sicherlich zu ausufernd ist. Ich glaube, Religionsausübung ist Religionsausübung, sodass man das vereinfachen könnte, indem man schreibt: Die Religionsausübung in geschlossenen Räumen ist zulässig, wenn ein Hygienekonzept nach § 3 vorliegt. - Das ist kurz und prägnant, und es sind 13 statt 82 Worte.
Hinzu kommt - der Kollege Meyer hat es angesprochen - der Wunsch der kommunalen Spitzenverbände. Hier bewegen wir uns aber in einem bestimmten Spannungsfeld: Auf der einen Seite möchten gerade viele Bürgermeister - es gingen bei Ihnen sicherlich genau wie bei mir entsprechende Anrufe ein - möglichst kurze und prägnante Vorgaben. Auf der anderen Seite ist es aber
nicht möglich, einfach nur kurze und prägnante Vorgaben zu machen, ohne dass dadurch ein Interpretationsspielraum entsteht. Dieses Span
nungsfeld werden wir letztlich nicht komplett auflösen können.
Der zweite vom Kollegen Birkner angesprochene Punkt ist, dass die Verordnung für die Bürgerinnen und Bürger unverständlich sei. Ich würde mal behaupten, dass viele Regelungen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus der Öffentlichkeit aufgrund der breiten politischen Diskussion und auch der medialen Berichterstattung - egal, ob über Zeitung, Radio, Internet oder Fernsehen - prägnant aufgezeigt wurden. Es wurde immer wieder dargestellt, was sich ab wann ändert.
Dazu kommt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir den Stufenplan des Wirtschaftsministers
Dr. Bernd Althusmann hatten, der für ein hohes Maß an Transparenz sorgte, da er einen festen Zeitplan enthielt, wodurch die Aufhebungen der Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger planbar wurden und umgesetzt werden konnten.
Als Fazit kann man festhalten, dass die Verordnung in Teilbereichen sicherlich besser formuliert und an einigen Stellen auch gekürzt werden könnte.
Die einzelnen Maßnahmen werden aber nicht - wie hier behauptet - völlig intransparent dargestellt, sondern sind für die Bürgerinnen und Bürger vielfach verständlich.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den vergangenen Wochen und Monaten haben uns die Missbrauchsskandale in Lügde, Bergisch Gladbach und Münster gemeinsam erschüttert - grausame Straftaten in bislang kaum für möglich gehaltenen Dimensionen, die uns nicht nur betroffen, sondern in erster Linie auch wütend machen. Zu Recht wird auf vielen Ebenen der Ruf nach effektiver Prävention und konsequenter Strafverfolgung laut. Kinder als schwächste Mitglieder unserer Gesellschaft - ich glaube, darin sind wir uns einig - bedürfen unserer besonderen Fürsorge. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und Gewalt geht uns alle an.
Daher hat unsere Justizministerin Barbara Havliza in den vergangenen Wochen wiederholt die Anhebung der Mindeststrafe des § 176 Abs. 1 StGB gefordert. Danach würde der sexuelle Missbrauch von Kindern künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt. Denn - ich glaube, darin sind wir uns auch alle einig - sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen und kein Vergehen.
Umso erstaunter war ich, als ich in der Deister- und Weserzeitung lesen musste, dass sich unsere Ministerin nicht für eine Strafverschärfung einsetze. Genau das Gegenteil war in den vergangenen Wochen der Fall. Immer wieder hat unsere Justizministerin gemeinsam mit anderen den Druck auf die SPD-Justizministerin Frau Lambrecht erhöht,
damit diese ihren Widerstand gegen eine Strafverschärfung aufgibt. Dies ist gelungen. Dafür herzlichen Dank!
Eine hohe Strafe und eine unvermeidbare Gerichtsverhandlung können ihre abschreckende Wirkung jedoch nur unter einer Voraussetzung entfalten, nämlich nur dann, wenn die Täter ernsthaft damit rechnen müssen, erwischt zu werden. Daher bedarf es umfassender Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden. Dies gilt in besonderem Maße - das ist eben schon angesprochen worden - gerade für die Verfolgung von Kinderpornografie im Internet und im Darknet.
Ob das Thema Verjährung für uns ein probates Mittel ist, müssen wir in den nächsten Wochen sicherlich noch einmal gemeinsam miteinander diskutieren. Hierzu hat es am Dienstag durchaus umfassende Erläuterungen unserer Justizministerin, aber auch der Bundesjustizministerin gegeben, die dies im Rahmen der Gesamtthematik für etwas schwierig hält. Ich glaube, im Ausschuss werden wir für diese Gesamtangelegenheit einen gemeinsamen Weg finden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, primäres Ziel muss es für uns aber sein, solche Taten, so weit wie möglich, in ihrer Entstehung zu verhindern. Von enormer Wichtigkeit sind in diesem Zusammenhang örtliche Präventionsnetzwerke, die von den Kitas und den Schulen über Vereine und Organisationen bis hin zur Jugendhilfe zusammenarbeiten, damit Präventionsangebote noch besser miteinander vernetzt und koordiniert werden und damit sie vor allem - da haben wir manchmal Schwierigkeiten - alle Kinder und Jugendlichen erreichen können.
Vor Ort müssen kommunale Präventionsnetzwerke diese Funktion übernehmen und zwischen den beteiligten Institutionen Brücken bauen. Dank der über die politische Liste für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten 150 000 Euro können entsprechende Projekte jetzt vom Justizministerium unterstützt werden.
Solch eine Arbeit hätte ich mir - ehrlich gesagt - auch vom Landkreis Hameln gewünscht. Wir alle sind in besonderen Situationen durchaus auch Angriffen ausgesetzt. Das ist mit Sicherheit für niemanden schön, das ist auch belastend, und wir haben auch die Pflicht, die Betroffenen zu schützen. Dass man daraus jedoch Profit schlagen
möchte, ist schon ziemlich instinktlos und muss aus unserer Sicht verhindert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, letztlich bleibt festzuhalten, dass die Missbrauchsskandale Lügde, Bergisch Gladbach und Münster uns verpflichten, alle bekannten Strukturen auf den Prüfstand zu stellen - wir sind in vielen Bereichen auch schon dabei - und dies mit dem nötigen Respekt gegenüber den Opfern im Ausschuss zu diskutieren.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man sollte angesichts eines Vorgangs, bei dem es sicherlich ein Problem gab und vielleicht auch Fehler gemacht worden sind, keine Panik schüren. Es gibt keinen Grund dafür, eine Panik entstehen zu lassen; denn die Fehler sind vom Ministerium sachgerecht abgearbeitet worden. Dafür zunächst einmal herzlichen Dank.
Ich glaube vielmehr, dass es hier in Teilbereichen ein Kommunikationsproblem gibt. Der Bayerische Rundfunk hat veröffentlicht, dass auf der einen Seite die KV Baden-Württemberg gesagt hat: Wir sind nicht gewarnt worden. - Gleichzeitig stellt das Bundesministerium auf der anderen Seite dar, dass man sich das EU-Schnellwarnsystem regelmäßig anschaut und entsprechend informiert. Ich frage mich, wo die Informationen verloren gegangen sind.
Diese Frage muss man in den nächsten Wochen aufarbeiten und klären, wo der Fehler passiert ist. Ich glaube, danach kann man das Thema abhaken. Wir alle sind uns sicherlich einig, dass in dem Bereich etwas mehr vorgehalten werden muss als in den vergangenen Jahren. Da sind wir insgesamt auf einem richtigen Weg.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Bothe hat es angesprochen: Wenn man sich heute einmal die Datenbank des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte über aktuelle Lieferengpässe anschaut, wird man feststellen, dass es dort aktuell 424 Eintragungen gibt. Vor der Pandemie-Zeit waren es 270 Eintragungen.
Gehen deshalb die Erkrankten in Niedersachsen leer aus? Bekommen sie keine Medikamente, wenn sie zum Apotheker ihres Vertrauens gehen, so wie die AfD oder auch Herr Bothe es uns hier weismachen will? - Mitnichten ist dies der Fall. Denn in dem Antrag der AfD werden die Grenzen zwischen einem Lieferengpass und einem Versorgungsengpass völlig ignoriert. Dies sind zwei Be
griffe, die in der medizinischen Realität einen großen Unterschied machen.
Bei einem Lieferengpass kann ein bestimmtes Medikament eines Herstellers nicht in einer normalen Lieferzeit, nicht in einer gewünschten Packungsgröße oder auch nicht in einer bestimmten Darreichungsform ausgeliefert werden. Außerdem kann es dort zu Lieferschwierigkeiten aufgrund erhöhter Nachfrage kommen. Dies ist sicherlich - das ist von Ihnen beschrieben worden - für den Patienten ärgerlich. Es sorgt auch beim Apotheker für Mehraufwand, beeinträchtigt aber in den allermeisten Fällen nicht die Therapie, weil ein anderes Produkt zur Verfügung steht.
Bei einem Versorgungsengpass hingegen ist dies natürlich nicht möglich. Der behandelnde Arzt muss einen neuen Wirkstoff suchen, der die entsprechende Therapie unter Umständen beeinträchtigen kann, und es kann unter Umständen auch passieren, dass die Heilungschancen nicht ganz so sind wie bei dem Ursprungsmedikament. Solche Versorgungsengpässe gibt es in Deutschland äußerst selten. Die allgemeine Versorgungslage der Bevölkerung ist mit einer Verfügbarkeitsquote von 99,3 % bei über 100 000 Humanarzneimitteln sehr gut. Auf diese Versorgungslage können sich die Patientinnen und Patienten hier verlassen.
Also stellt sich erneut die Frage: Ist der AfD-Antrag geeignet, die Lieferengpassproblematik zu beseitigen? - Auch hier muss man eindeutig feststellen: Nein. In einer globalisierten Welt kann es für internationale Problemstellungen keine nationalen oder subnationalen Lösungen geben. Vielmehr muss man auf europäischer Ebene in Zusammenarbeit mit Partnerländern nachhaltig für eine gesicherte pharmazeutische Versorgung sorgen. Hier hat sich, gerade gestern wieder, unser Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit seinen europäischen Kollegen auf den Weg gemacht und wird dies mit Sicherheit auch zu einem Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aufgrund der Kürze der Zeit kann ich nicht auf die weiteren Fehleinschätzungen im AfD-Antrag eingehen. Klar ist jedoch: Ihre Vorschläge sind in keinster Weise geeignet, Lieferengpässe zu beseitigen. Ich wäre dafür, dass wir uns im Ausschuss gemeinsam darüber austauschen, welche wirklich geeigneten Maßnahmen wir ergreifen können, um nicht nur Lieferengpässe zu beseitigen, sondern
auch Versorgungsengpässe langfristig zu verhindern.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst einmal feststellen, dass es in Niedersachsen zurzeit noch keine Erkrankungen mit dem Coronavirus gibt. Auch wenn ein Verdachtsfall angesprochen wurde, gilt generell: Es gibt keine Erkrankung mit dem Coronavirus in Niedersachsen - die Gefahr ist allerdings deutlich gestiegen.
Daher geht, finde ich, die Rede des Kollegen Bothe ein bisschen in Richtung Panikmache - was der ganzen Situation nicht angemessen ist.
Wer sich mit dem Coronavirus beschäftigt und dabei vom Mundschutz redet, der sollte eigentlich innerhalb der letzten drei Tage festgestellt haben, dass ein Mundschutz hier kein effektives Präventionsmittel ist. So ehrlich sollten wir miteinander umgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Präventionsarbeit - das hat die Ministerin angesprochen - ist ein ganz entscheidender Faktor. Dabei geht es vor allem um Hygiene.
Wer heute in die Apotheke oder zu Rossmann geht - dieser Name fiel hier zwei- oder dreimal -, der wird immer noch z. B. Sterillium für die Hände bekommen. Er bekommt auch Tücher und was weiß ich alles. Alles andere, was hier in dieser Frage erzählt wird, ist aus meiner Sicht wieder Panikmache, die hier nicht hingehört.
Nichtsdestotrotz bin ich natürlich bei Ihnen - der Kollege Försterling hat es angesprochen -, wenn wir in Sachen Prävention versuchen, alles Mögliche zu machen, was wir machen können. Ich sage mal: Ob wir eine entsprechende App oder Informationen auf den entsprechenden Internetseiten haben, die allen bekannt sind, dass das Landesgesundheitsamt tätig ist, dass das Landesgesundheitsamt die örtlichen Gesundheitsämter informiert - das sind doch alles Selbstverständlichkeiten, die hier auch entsprechend dargestellt werden.
Ich glaube, ein entscheidender Punkt ist: Wir müssen auch darüber nachdenken, dass das Ganze nicht nur eine reine Gesundheitsfrage ist.
Es entsteht ja nicht bei jedem, der Corona hat, eine Todesgefahr, sondern viele, die jetzt leider verstorben sind, hatten durchaus kritische Vorerkrankungen und ein hohes Alter. Ich glaube, das sind die entscheidenden Kriterien dabei.
Wir müssen uns vielmehr fragen: Wie gehen wir gerade jetzt mit Massenveranstaltungen um? Wie gucken wir darauf, woher die Besucher kommen? Wer kommt aus Italien? Wer kommt unter Umständen aus dem asiatischen Raum, wenn wir uns über Messen, über Stadionbesuche unterhalten?
Das gilt aber auch dann, wenn wir uns über Schulen und Kitas unterhalten. Das sind, glaube ich, die Ansammlungen, wo wir die größten Gefährdungen haben. Dann darf es sicherlich auch kein Tabu
geben, die eine oder andere Veranstaltung im Zweifel auch abzusagen.
Ich bin froh, dass die Ministerin - ob wir das jetzt „Krisenstab“ oder wie auch immer nennen, das lasse ich einmal völlig dahingestellt - im Ministerium eine entsprechende Gruppe eingerichtet hat. Das MI ist daran beteiligt. Das MK ist beteiligt. Die anderen Ministerien sind aufgefordert worden oder angeschrieben worden, sich daran zu beteiligen. Ich glaube, dass das eine Aufgabe des gesamten Kabinetts ist, der man sich insgesamt stellen wird. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg.
In der Frage, dass wir weiterhin gerne laufend unterrichtet werden wollen, Frau Kollegin JanssenKucz, liegen wir überhaupt nicht auseinander. Ich glaube, es ist für uns wichtig, dass wir den Überblick haben, welche Maßnahmen und politischen Handlungen hier im Land Niedersachsen in den nächsten Tagen und Wochen jeweils erforderlich sind.
Die Ministerin hat gezeigt, dass sie mit ihrem Ministerium das Heft des Handelns fest in der Hand hat. Dafür danke ich Ihnen, Frau Ministerin, und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Arbeit.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bothe, uns aufzufordern, zur Vernunft zu kommen, finde ich - ehrlich gesagt - schon ein bisschen unverschämt, um das einmal ganz vorsichtig auszudrücken. Denn wenn Sie sich die Protokolle des letzten Jahres einmal anschauen würden, würden Sie auch feststellen, dass die Beträge, die wir zur Verfügung gestellt haben, nicht dafür da sein sollten, dass die Finanzierung der Pflegekammer sichergestellt ist, sondern dass diejenigen, die Beiträge bezahlt haben, diese Beiträge zurückbekommen. Das war der einzige Sinn dieser Zahlungen.
Aber völlig unabhängig davon - da ist es auch egal, von welcher Kammer wir sprechen - lebt eine Kammer immer davon, dass sie von ihren Mitgliedern gewollt ist, dass die Mitglieder ihr vertrauen und dass das Führungspersonal und die Gremien vertrauensvoll miteinander arbeiten.
Ich denke, kaum ein anderes Thema hat uns in den letzten drei Jahren hier im Niedersächsischen Landtag so stark beschäftigt wie das der Pflegekammer. Dabei haben die Regierungsfraktionen gemeinsam versucht, trotz bekannter unterschiedlicher Positionen - dem will ich auch gar nicht widersprechen - der Pflegekammer die Möglichkeit zu geben, durch ihre Arbeit zu überzeugen und das Vertrauen der Mitglieder zu gewinnen.
In meiner Rede am 29. Januar dieses Jahres in diesem Haus hatte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, gebeten, dass wir gemeinsam den Weg der Evaluation bis Juni 2020 gehen, um dann zu entscheiden, wie wir eine Vertretung für die Pflegekräfte bekommen, die von ihnen gewollt ist und die auch ihr Vertrauen genießt.
Darin enthalten - Herr Birkner, da muss ich Ihnen widersprechen - war für uns immer die Vollbefragung der Mitglieder der Pflegekammer.
- Nein, wir haben sie nicht abgelehnt, sondern wir wollen sie im Rahmen der Evaluation mit durchführen.
Das war stets unsere Position, und die haben wir auch nicht verlassen.
Spätestens seit dem vergangenen Mittwoch wissen wir auch offiziell, dass die Gremien der Pflegekammer untereinander tief zerstritten sind und dass es keine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gibt. Daran werden auch die ausstehenden Evaluationsergebnisse nichts ändern.
Wer sich darüber hinaus einmal das Schreiben des ehemaligen Interimsmanagers der Verwaltung der Pflegekammer anschaut, in dem von abwertender Kritik, fehlender Transparenz bei Entscheidungen, von inhaltlichen Kündigungen und Kündigungsandrohungen die Rede ist, kann unumwunden feststellen, dass die Pflegekammer in ihrer jetzigen Form nicht arbeitsfähig ist.
Auch die Brücke, die wir der Pflegekammer Niedersachsen gebaut haben - eine nachträgliche Anschubfinanzierung, um die strittigen Pflichtbeiträge zu erstatten -, hat nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt. Es wurde weiter gestritten und wenig konstruktiv gearbeitet. Die mit 13 : 14 Stimmen gescheiterte Vertrauensfrage der Präsidentin der Pflegekammer zeigt darüber hinaus, dass die Mitglieder der Kammerversammlung kein Vertrauen zu ihrer Präsidentin haben. Daher ist es auch konsequent - wenn das vielleicht auch etwas spät bekannt gegeben wurde -, dass sie jetzt ihr Amt zur Wahl stellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion hat in den vergangenen Jahren immer wieder die Position vertreten, dass wir eine starke Vertretung der Pflegekräfte haben
möchten - eine Vertretung, die von den Pflegekräften gewollt ist, eine Vertretung, die das Vertrauen ihrer Mitglieder genießt. Damit wir eine starke Vertretung für die Pflege in Niedersachsen bekommen und nicht weiteres Vertrauen verspielen, brauchen wir ein sofortiges Meinungsbild, was für eine Vertretung die Pflegekräfte hier in Niedersachsen haben möchten.
Daher - das ist die Position - sollten wir sofort in eine Vollbefragung einsteigen, um festzustellen, ob die Kammerlösung mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen noch gewollt ist oder nicht mehr gewollt ist.
Die sofortige Befragung sollte nach unserer Auffassung verwaltungstechnisch auch kein Problem sein, weil man den Mitgliedern wegen der Beitragserstattung sowieso neue Beitragsbescheide zusenden muss. In diesem Zusammenhang kann man eine Befragung sofort mit durchführen.
Nur mit einer sofortigen Vollbefragung, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir aus unserer Sicht die Chance, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen, eine Vertretung für unsere Pflegekräfte zu schaffen, die von ihnen gewollt ist und die sich für eine bessere Pflege in Niedersachsen einsetzen kann. Hieran lassen Sie uns gemeinsam arbeiten!
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht nur in den letzten Jahren, sondern mindestens schon, solange ich diesem Haus angehöre, hat uns ein Thema immer wieder stark beschäftigt: die Gestaltung der Pflege und der Pflegekammer in Niedersachsen.
Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben hohe Erwartungen an Pflege- und Gesundheitspolitik nicht nur in Niedersachsen, sondern genauso im gesamten Bundesgebiet wie auch in jedem kommunalen Bereich. Sie erwarten, dass Staat und Gesellschaft in diesem Bereich füreinander einstehen. Ich denke, unsere Gesellschaft, gerade wir, die heutige Generation, hat die absolute Pflicht, sich um die ältere Generation zu kümmern und für unsere älteren Bürgerinnen und Bürger gute Versorgungseinrichtungen im Rahmen der Pflege und der Gesundheit zu gewährleisten.