Aus besagtem Grund haben wir am 1. März 2018 eine Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen in Kraft gesetzt. Entsprechend dieser Konzeption
haben mittlerweile alle Staatsanwaltschaften des Landes sogenannte Ansprechpartner Clan bestellt. Das ist also nichts Neues. Dabei handelt es sich um Staatsanwälte aus den Spezialabteilungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, und diese Ansprechpartnerinnen und -partner agieren als Netzwerkpartner im Zusammenwirken mit der Polizei und als behördeninterne Berater, also sozusagen als Wissensmittler. Dadurch hat sich die Sensibilität gegenüber dem Thema Clankriminalität sowohl bei der Polizei als auch innerhalb der Staatsanwaltschaften bereits spürbar erhöht.
Und - auch das ist immer eine gute Erkenntnismöglichkeit - bereits seit sechs Jahren erstellen wir als seinerzeit erstes Bundesland gemeinsam mit dem Innenministerium ein OK-Lagebild. Auch das zeigt die enge und gute Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften und den beiden Ministerien auf diesen Gebieten, ohne die es, meine Damen und Herren, auch gar nicht ginge. Die Polizei kann nicht ohne die Staatsanwaltschaften, und die Staatsanwaltschaften können nicht ohne die Polizei. Das sollte man einfach so anerkennen.
Gleichwohl reicht das natürlich nicht aus, um Herr über dieses als zunehmend bedrohlich empfundene Phänomen zu werden. Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU haben daher mit der Initiative, unsere Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Clankriminalität doch noch zusätzlich personell zu verstärken, ein ganz wichtiges Zeichen gesetzt. - Das auch noch einmal als Antwort auf die Frage des Kollegen Birkner. - Die neuen Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, welche im neuen Landeshaushalt für die Bearbeitung von Verfahren aus dem Bereich der Clankriminalität vorgesehen sind, werden dazu beitragen, unsere Null-Toleranz-Strategie gegenüber kriminellen
Ziel ist es dabei, diese Art von Kriminalität nicht nur ab der Schwelle zur organisierten Kriminalität, sondern bereits deutlich darunter mit konsequenter Strafverfolgung zu bekämpfen, beginnend bei Ordnungswidrigkeiten über häusliche Gewalt und Betäubungsmitteldelikte bis hin zur Schwerkriminalität. Aus diesem Grunde sind die neuen Stellen zur Umsetzung dieses Ziels zwingend erforderlich. Seien Sie versichert: Wir werden sie sinnvoll einzusetzen wissen, damit unser Rechtsstaat stark und wehrhaft bleibt. Parallelordnungen oder Paralleljustiz gilt es in jedem Fall zu unterbinden.
Damit soll es aber nicht genug sein, meine Damen und Herren. Staatlicher Schutz muss auch ganz besonders für die gelten, die unseren Staat repräsentieren und zu unser aller Wohl arbeiten oder handeln. Werden Bürgerinnen und Bürger oder Straßenverkehrsteilnehmer gezielt provoziert, werden Richter, Staatsanwälte, Polizisten und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst eingeschüchtert oder bedroht, werden Regeln und Gesetze bewusst ignoriert oder gar verhöhnt, dann ist das Maß voll.
Denjenigen, die meinen, über dem Gesetz zu stehen und sich alles erlauben zu können, muss und wird unser Rechtsstaat deswegen mit aller Konsequenz und Härte begegnen. - Das gilt natürlich insbesondere auch für Clanstrukturen. - Dem nehmen wir uns auf verschiedene Weise an.
Auf gesetzgeberischer Ebene ist Niedersachsen Vorreiter, wenn es um den Schutz von Amtsträgern geht. Vor gut zwei Wochen hat der Bundesrat beschlossen, einen von Niedersachsen wesentlich mitgestalteten Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Danach soll im Falle der Bedrohung eines Politikers ein erhöhter Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren gelten. Die Bedrohung muss natürlich im Zusammenhang mit der Ausübung des politischen Amtes gestanden haben.
Der Landesregierung geht dieser Schutz noch nicht weit genug. Nicht nur Politiker, sondern auch Richter, Staatsanwälte, Polizisten und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind regelmäßig Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt.
Auf Niedersachsens Initiative hat sich deshalb auch die diesjährige Justizministerkonferenz mit der Thematik befasst, und die Bundesministerin der Justiz ist in der Folge um Prüfung gebeten worden, ob das geltende Strafrecht strafwürdige Gewaltandrohungen noch ausreichend erfasst. Gegenstand dieser Prüfung ist dabei nicht nur die Einführung eines besonderen Schutzes für bestimmte Berufsgruppen. Gegenstand dieser Prüfung ist auch die Frage, ob es für eine strafbare Bedrohung zukünftig ausreichen soll, wenn nur mit der Begehung eines Vergehens gedroht wird und nicht mit der Begehung eines Verbrechens. Das wollen wir ändern, damit zukünftig z. B. auch die Androhung einer Körperverletzung oder einer Sachbeschädigung strafbar wird.
Niedersachsen hat sich gegenüber dem BMJV für eine entsprechende Erweiterung des Straftatbestandes ausgesprochen. Wie in den vergangenen Tagen zu lesen war, hat das BMJV unsere Initiative aufgegriffen und plant nun, § 241 StGB entsprechend zu verschärfen. Künftig soll auch die Bedrohung mit verschiedenen Vergehen strafbar sein.
b) Polizisten bedroht! Was unternimmt die Landesregierung? - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/5379
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hörten es: Durch eine steigende Anzahl krimineller Familienclans, aber auch durch eine immer größer werdende islamistische Szene wird die Gefahr für Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte, aber eben auch für ihre Familien immer größer.
Bereits 2013 - Herr Dr. Genthe hat es angesprochen - erlangte ein Prozess wegen Mordes gegen ein Clanmitglied traurige Berühmtheit. Der Richter musste, nachdem er eine lebenslange Haft angeordnet hatte, sogar noch im Ruhestand unter Polizeischutz gestellt werden.
Immer wieder liest man von Vorfällen, in denen Polizeibeamte oder deren Familienangehörige an ihrer Privatadresse aufgesucht, eingeschüchtert und bedroht werden. So geschehen in Hitzacker, als 60 Linksextremisten einen Polizeibeamten und
dessen Familie an der Privatadresse bedrohten, oder in Mönchengladbach, als im Januar 2018 zwei augenscheinliche Islamisten mit einem Mercedes der S-Klasse vorfuhren. Sie haben den Polizisten, der regelmäßig Abschiebeflüge begleitete, dort angesprochen. Er musste seinen Hund einsetzen, um diese Männer wieder loszuwerden.
Aber auch Richter scheinen ratlos zu sein und verzichten aus Angst vor Randale und Sorge um die Sicherheit von Zeugen, des Staatsanwalts und des Gerichts auf öffentliche Prozesse. So geschehen in Essen im März 2019 bei dem Prozess gegen den Chef des Al-Zein-Clans.
Kleinen Moment, Herr Ahrends! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre schön, wenn es jetzt etwas ruhiger würde. Das Gemurmel ist doch zu stark. Aber das heißt jetzt nicht, dass man sich einfach zusammensetzt und dann weitermacht. Einfach ein bisschen leiser. - Vielen herzlichen Dank.
Aktuell erleben wir die Bedrohungen in Berlin, wo es um die Rigaer Straße und Liebigstraße geht. Auch dort wird ein Richter bedroht.
Nun meldet sich nach ähnlichen Vorfällen der Osnabrücker Polizeipräsident Michael Maßmann und fordert ebenso wie die Polizeigewerkschaft eine Erweiterung des Stalkingparagrafen und härtere Strafen bei Widerstandshandlungen und Nachstellungen.
Die Antwort aus dem Innenministerium war jedoch, dass die entsprechenden Gesetze bereits verschärft worden seien, und man würde laufend prüfen.
Meine Damen und Herren, auch die Ministerin Havliza hat unlängst festgestellt, dass die Clankriminalität von Politik und Behörden zu lange auf die leichte Schulter genommen wurde.
Nach Hitzacker und nach Mönchengladbach hat die AfD-Fraktion sofort reagiert und bereits im September 2018 mit der Drucksache 18/1518 einen Antrag in dieses Parlament eingebracht. Die AfD fordert, über den § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes für die Berufsgruppen Polizei, Justizvollzug, Staatsanwaltschaft und Richter eine automatische
Auskunftssperre von Amts wegen und bei den Halterdaten im Bereich Kfz eine Übermittlungssperre gemäß § 41 des Straßenverkehrsgesetzes einzurichten.
An diesen beiden Stellen kann man bisher ganz einfach die Adressen von Personen aus den oben genannten Berufsgruppen erfahren. Das muss unterbunden werden.
Seit September 2018 ist dort nichts passiert, und unser Antrag wurde noch nicht beraten. Aber wie wir hörten, wird zu diesem Thema von den Regierungsparteien ein eigener Gesetzentwurf erarbeitet. Wir dürfen sehr gespannt sein, wann der kommen wird. Aber wir sehen: AfD wirkt.
Das kann aber längst nicht genug sein. Dazu muss man ein ganzes Paket von Maßnahmen schnüren. Gegen Clanmitglieder muss natürlich vorgegangen werden, und die Sicherheit aller Beteiligten, insbesondere der Zeugen, Staatsanwälte und Richter, muss jederzeit gewährleistet sein. Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, dass Prozesse aus Sicherheitsgründen nicht stattfinden können. Dementsprechend müssen ausreichend Justizwachtmeister und Polizisten zur Verfügung stehen und eingeplant werden, um die Prozesse durchzuführen. Den bedrohten Beteiligten ist auch nach dem Prozess weiter beizustehen. Kommt es zu Drohungen gegen diese Personen, muss mit aller Härte des Gesetzes reagiert werden.
Konsequente Abschiebung krimineller Ausländer, harte Strafen und - soweit nötig - dauerhafte Überwachungen der Clans müssen erfolgen, um unserem Rechtsstaat wieder den nötigen Respekt zu verschaffen, den er bei vielen Personen aus diesem Milieu schon längst verloren hat.
Kuscheljustiz, meine Damen und Herren, ist hier völlig fehl am Platz. Unsere Sicherheitskräfte setzen ihre Gesundheit und ihr Leben für alle Bürger unseres Staates ein. Lassen wir sie und ihre Familien nicht allein! Machen wir stattdessen deutlich: Wer unsere Polizisten angreift, greift uns alle an!
Deswegen sollte es keinerlei Denkverbote mehr geben. Viele Clanangehörige und Schwerstkriminelle verfügen über mehrere Staatsangehörigkeiten. Im Hinblick auf IS-Mitglieder, die sich an Kampfhandlungen beteiligen, haben wir das
die unseren Rechtsstaat zutiefst verachten und angreifen, die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verlieren sollten?
Natürlich, meine Damen und Herren, müssen Gesetze verschärft werden und höhere Strafen verhängt werden. Ich nenne z. B. die §§ 113 und 114 StGB - Widerstand und Angriff gegen Vollstreckungsbeamte - oder die §§ 238 und - wir hörten es - 241 StGB - Nachstellung und Bedrohung.
Aber vor allem müssen unsere Gesetze auch gegen hohe Clanmitglieder angewendet werden ohne Angst vor Repressalien gegen sich selbst oder die Familie. Nur so kann der Staat den nötigen Respekt vor dem Gesetz und vor den Sicherheitskräften erwirken, und nur so können wir unsere Beamten wirksam schützen. Unsere Beamten brauchen unseren Schutz, und zwar unverzüglich.