Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann sprechen die Grünen davon, Fake News bekämpfen zu wollen. Ich habe aber das Gefühl, für die Grünen ist alles Fake News, was nicht in ihr Weltbild passt. Egal, was es ist, sobald es nicht passt, wird es zu Fake News degradiert.
Und wenn wir schon darüber sprechen, meine sehr verehrten Damen und Herren, zwei Beispiele möchte ich Ihnen kurz auf den Weg geben hinsichtlich der angeblichen Unabhängigkeit, Neutralität und Objektivität der sogenannten Qualitätsmedien.
Ein Beispiel, ganz brandaktuelle Zahlen, erstes Halbjahr 2020. Wir haben einmal untersucht, wie oft Vertreter der einzelnen Parteien bei den vier großen politischen Talkrunden im öffentlich
rechtlichen Rundfunk auftreten. Das war von der AfD: bei „Maischberger“ zwei Mal im ersten Halbjahr 2020, bei „Maybritt Illner“ ein Mal, bei „Anne Will“ ein Mal, bei „Hart aber fair“ kein Mal. Anders war es bei den Vertretern der anderen Parteien. Die Vertreter der CDU waren insgesamt zu 38 % eingeladen, die Vertreter der SPD waren zu 28 % eingeladen. Die Grünen haben interessanterweise weitaus mehr, als sie im Bundestag repräsentiert sind, nämlich 14 % der Teilnehmer entsenden können, die FDP nur 9,6 % und die Linksextremen immer noch 7,6 %.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das zeigt ein eklatantes Ungleichgewicht. Da kann man wahrlich nicht von Objektivität oder Neutralität sprechen.
Ein anderer Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Es ging um die Krawalle im Südwesten unserer Bundesrepublik.
Da wurde von einem Zuschauer bei „heute“ nachgefragt, wie es denn sein könne, dass auf den Videos, die man von der Partyszene sehen konnte, überwiegend in einer Form gesprochen wurde, die darauf hinweisen könnte, dass dort Menschen mit Migrationshintergrund unterwegs waren. Die Antwort von „heute“ war dann allen Ernstes, die deutsche Sprache sei reich an Dialekten und man möge doch bitte jemanden wegen seines Dialekts nicht diskriminieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das spottet Hohn. Und das sollen dann die Qualitätsmedien sein? Das soll man noch weitergehend unterstützen? Und man soll sie nach Vorstellung der Grünen noch mehr an das staatliche System anpassen, damit sie noch willfähriger berichten. Das kann es wirklich nicht sein. Dieser Antrag ist also - ich wiederhole es nicht - nicht nur sehr dürftig, sondern er ist obendrein völlig fehlgeleitet.
Danke. - Wir haben jetzt noch eine Wortmeldung des Ministerpräsidenten zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen. Bitte, Herr Ministerpräsident!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte mich zunächst einmal allen anschließen - und muss das gar nicht näher begründen -, die sich schon herzlich bedankt haben für ausführliche, wirklich weiterhelfende Informationen der Bevölkerung durch die Medien bei uns in Niedersachsen während der CoronaKrise - und nach wie vor. Ich glaube, wir haben gerade in dieser Zeit sehr genau zu schätzen gewusst - und vielleicht teilweise gelernt -, wie wichtig es ist, dass es wirklich Medien gibt, die vertrauenswürdig sind. Das ist eine Erfahrung, die ich mir im Hinterkopf behalte und die ich mir auch bei weiteren Diskussionen wünsche, auf die wir sicherlich in relativ kurzer Zeit noch einmal zurückkommen werden.
Es ist also keine Frage der Wertschätzung gegenüber den Medien, die hier in dem Antrag der Grünen angesprochen ist, sondern für mich stellt sich dasselbe Problem in zweierlei unterschiedlicher Hinsicht. Es stellt sich das Problem der Gleichbehandlung, das Problem der Gleichbehandlung zwischen verschiedenen Unternehmen in verschiedenen Branchen und zwischen verschiedenen Menschen.
Zum ersten: Wir haben ganz sicher die Situation, dass viele Medienunternehmen schwere Einbußen hatten - das ist von Ihnen ausgeführt worden - durch Einbrüche bei der Werbung. Das ist überhaupt nicht zu bestreiten. Nur in anderer Hinsicht haben andere Unternehmen in anderen Branchen ebenfalls tiefe, tiefe Einbrüche zu verzeichnen gehabt. Bei aller Wertschätzung für die Medien
und bei dem richtigen Hinweis auf Artikel 5 des Grundgesetzes: Gibt es wirklich einen triftigen Grund dafür, dass wir eine Branche mit einer Hilfe versehen, die wir vergleichbar großen Unternehmen in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Lage in anderen Branchen versagen? Sorry, ich meine nicht.
Und der zweite Gesichtspunkt: Was meine ich mit dem Thema Gleichbehandlung unter Menschen? Sie sprechen in einem anderen Teil Ihres Antrags eine gesonderte Unterstützung für soloselbständige Journalistinnen und Journalisten etc. an. Auch das ist ein Gerechtigkeitsproblem, weil wir darauf verzichtet haben - in Niedersachsen und im Bund in der weit überwiegenden Zahl der Länder -, Einkommensausfälle über gesonderte Programme zu erstatten. Das ist teilweise bei betrieblichen Kosten anders gewesen. Aber was Einkommensausfälle angeht, haben wir immer und überall gesagt: Wir müssen eigentlich versuchen, Bürgerinnen und Bürger gleichzubehandeln, und wir können da nicht zwischen einzelnen Berufsgruppen differenzieren. Das halte ich auch nach wie vor für richtig.
Ich weiß, dass die Kompensation durch die Grundsicherung für Selbstständige bei den Betreffenden nicht unbedingt beliebt ist. Übrigens, wenn man genau hinguckt, stellt man fest: Es gibt zahlreiche Konstellationen, in denen das eine wesentlich bessere Variante ist gegenüber gesonderten Unterstützungen, wie sie z. B. von den Grünen beantragt werden. Nehmen Sie nur einmal die Situation einer Familie mit Kindern! In einer solchen Situation kann man immer nur empfehlen, das, was der Staat anbietet, tatsächlich auch in Anspruch zu nehmen, nämlich die Grundsicherung für Selbstständige.
Zurück zum Thema Gleichbehandlung: Ich glaube, es gibt keine hinreichend triftigen Gründe, um zu sagen, dass wir da zwischen Menschen, die in große Schwierigkeiten geraten sind - und gelegentlich auch in Not -, nach der Berufsgruppe zu differenzieren. Auch da bitte ich um Verständnis. Und weil es kurz angesprochen worden ist: Die 1 Million Euro im Zweiten Nachtragshaushalt ist dazu wirklich kein Widerspruch. Da geht es nämlich letztlich um eine Unterstützung der Aktivitäten der nordmedia, die dabei helfen soll, die niedersächsische Filmwirtschaft nach dem Shutdown tatsächlich auch - hoffentlich relativ schnell - wieder nach vorne zu bringen. Ich glaube, das ist etwas, was sich doch deutlich von dem differenziert, was Sie bis jetzt an dieser Stelle angesprochen haben.
Vielleicht eine letzte Bemerkung: Sie wissen, dass in der Zwischenzeit - ich nehme an, dass der Antrag früher gestellt worden ist - der Bund angekündigt hat, 20 Millionen Euro für private Hörfunkanbieter zur Verfügung zu stellen, mit der Begründung, dass dort noch einmal eine besonders schwierige Situation entstanden ist, weil dort - anders als bei Zeitungsverlagen - keine Abonnements vorhanden sind, die zumindest eine gewisse Deckung in einem besonders schwierigen Zeitraum möglich gemacht haben.
Kurz gesagt: Wir glauben, dass es richtig ist, in dieser Hinsicht so zu verfahren, wie es der Ausschuss empfiehlt.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Der Abgeordnete Jörg Bode hat - vermutlich nach § 71 Abs. 3 GO LT - zusätzliche Redezeit erbeten. Ich würde sagen: 90 Sekunden.
Ich möchte gern auf die Fördermittel, die im Nachtragshaushalt eingestellt worden sind, eingehen. Herr Ministerpräsident, Sie haben jetzt dargelegt, dass das eine Unterstützung der nordmedia sein soll.
Im Haushaltsausschuss ist ein besonderer Anteil - ich glaube, es waren 400 000 Euro, also ein sehr großer Anteil - dieser 1 Million Euro für Kinos vorgesehen worden. Davon haben Sie jetzt gar nichts mehr gesagt. Gibt es inzwischen andere Überlegungen in der Landesregierung, das Geld zu verteilen, als es im Haushaltsausschuss dargestellt worden ist?
Herr Ministerpräsident, möchten Sie darauf antworten bzw. dazu Stellung beziehen? - Bitte gern, dann erteile ich Ihnen das Wort.
Vielen Dank. - Wie mir Herr Staatssekretär Dr. Mielke gerade gesagt hat, beziehen sich diese 400 000 Euro auf kleine, insbesondere kommunale Kinos und andere gemeinnützige Institutionen im Bereich der Filmwirtschaft, die also letztlich nicht mit Entgelterzielungsabsicht arbeiten.
Uns liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen zu dem Tagesordnungspunkt 34 vor. Somit kommen wir zur Abstimmung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/6380 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen sehe ich nicht. - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, CDU, FDP und AfD mehrheitlich abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 35: Abschließende Beratung: Gerechtigkeitslücke schließen - Wohnraumschaffung begünstigen und Rechtsfrieden
stärken - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 18/5867 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/6841
Wir steigen jetzt in die Beratung ein. Für die antragstellende Fraktion hat sich der Abgeordnete Christopher Emden, AfD-Fraktion, zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Emden!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie hätten die Chance gehabt, hier einen unglaublich ausgereiften, erst
um eine gravierende - ich betone: eine wirklich gravierende - Gesetzeslücke im deutschen Mietrecht zu schließen. Diese Chance haben Sie vertan; interessanterweise offensichtlich nicht wegen der Qualität des Antrages. Nein, das konnte Ihnen auch gar nicht gelingen, das hat auch die Unterrichtung durch die Landesregierung gezeigt. Deshalb betone ich extra noch, was für ein guter Antrag das ist. Nein, es ging Ihnen offensichtlich einzig und allein darum, wiederum einen Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen, aus falsch verstandenen Interessen hinsichtlich einer Wählerschicht, die der Mieter - so scheint es bei der SPD der Fall gewesen zu sein -, und bei der Union ging es, glaube ich, eher darum, einem Antrag der AfD nicht zustimmen zu können, weil man sich da irgendwie gebunden fühlt, selbst wenn man diesen für richtig erachtet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, worum geht es? - Es geht darum, dass Menschen, die ihr Geld z. B. in eine Wohnimmobilie anlegen und diese dann vermieten, auch die Chance haben oder vielmehr sicher sein können und darauf vertrauen können sollen, dass sie eine Immobilie haben, die dann auch irgendwann ein bisschen was abwirft und mit der sie z. B. ihre Rente aufbessern können oder Ähnliches.
Das Mietrecht weist allerdings - und genau darum geht es - eine Gerechtigkeitslücke insofern auf, als dass - was vom Prinzip her noch nicht zu beanstanden ist - ein Mieter erstmal die Miete zurückhalten - sprich: mindern - kann, wenn er angibt, einen Mangel in der Wohnung zu haben. Das kann stimmen - häufig stimmt es auch -, es muss aber nicht stimmen. Es gibt eben auch nicht selten Fälle, in denen das gar nicht der Fall, sondern vorgeschoben ist. Was bleibt dem Vermieter dann anderes übrig, als zu klagen, eventuell auch auf Räumung, wenn sich der Mieter zwei oder mehr Monatsmieten im Rückstand befindet. Das kann sich aufsummieren. Das Ganze dauert. Das Ganze kann ein, zwei Jahre dauern. Eventuell gibt es noch Sachverständigengutachten und Ähnliches. Währenddessen zahlt der Mieter keine Miete, und im Endeffekt, wenn der Vermieter dann irgendwann gewonnen hat und vollstrecken können sollte bzw. vollstrecken kann, stellt sich heraus: Der Mieter hat kein Geld mehr.