Christopher Emden
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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will mich kurzfassen. Alles Wichtige zu diesem Antrag ist, glaube ich, schon gesagt worden. Wie der Kollege Genthe eben ausgeführt hat, ist das längst in der Diskussion. Insofern weiß auch ich nicht wirklich, wozu es diesen Antrag noch braucht. Ich kann es nicht ganz erkennen.
Richtig ist es natürlich, diese Sache anzugehen. Richtig ist es natürlich - da sind wir uns alle einig, gerade in Anbetracht des zunehmenden Ärztemangels im Justizvollzug -, Telemedizin voranzubringen. Auf diese Weise können Ausführungen reduziert werden, personalintensive Transporte eines Gefangenen von A nach B, um dort eine Untersuchung vornehmen zu lassen, die man genauso gut über Telemedizin abdecken kann. Insofern ist das natürlich ein richtiger Ansatz und ein richtiges Vorgehen.
Einzig - da schließe ich mich meinen Vorrednern Bajus und Genthe an - warum es diesen Antrag jetzt noch geben muss, das habe ich nicht so ganz verstanden. Aber bitte, er wird unsere Unterstützung finden.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, jetzt sprechen wir noch einmal über den Handel mit Tieren. Wir hatten das Thema gestern schon einmal. Heute geht es speziell um die sogenannten Exoten, also um die nicht heimischen Wildtierarten.
Als leidenschaftlicher Tierschützer muss ich auch heute wieder sagen: Das, was in diesem Fall die Grünen präsentieren, geht bei Weitem nicht weit genug. Da geht wesentlich mehr, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Um nur eine Zahl zu nennen: Jährlich gibt es Importe von einer halben Million - plus, minus - lebender Reptilien in die Bundesrepublik. Das sind alle möglichen Reptilien. Man führe sich das einmal vor Augen: Wenn eine große Würgeschlange oder Ähnliches in einem kleinen Terrarium gehalten wird, dann ist das Tierquälerei vom ersten bis zum letzten Tag.
Ich unterbreche, weil da eine Zwischenfrage ist.
Ja, ich habe das quasi schon vorweggenommen.
Ich bin etwas erstaunt über Ihre Frage, weil Sie genau wissen, dass das nicht mein Ressort und nicht meine Zuständigkeit ist. Ich bin ja rechts- und medienpolitischer Sprecher.
Nichtsdestotrotz meine ich: Gerade wir haben bereits durch mehrere Anträge, z. B. zu Tierversuchen, Tiertransporten und betäubungslosem
Schächten,
sehr deutlich gemacht, dass wir, die AfD-Fraktion, die Partei ist, die sich den Tierschutz auf die Fahne geschrieben hat, und hier eben nicht die Grünen noch als Tierschutzpartei fungieren können. Nein, das sind Sie wahrlich nicht. Der heutige Antrag zeigt es wieder.
Die einzige Partei, die sich wirklich nachhaltig für Tierschutz einsetzt, die einzige Fraktion, die das im Niedersächsischen Landtag tut, die sitzt dort - das ist nämlich unsere AfD-Fraktion.
In dem Zusammenhang möchte ich Ihnen ein paar Dinge vorhalten.
Wenn Sie in Ihrem Antrag ernsthaft schreiben, es gebe vielfach eine artgerechte Haltung von Exoten, dann ist das wirklich ein Hohn. Wenn Sie sich einmal ansehen, wie diese Tiere häufig gehalten, eingepfercht, gefangen gehalten werden, wenn Sie sich überlegen, dass diese Tiere an ein menschliches Umfeld gar nicht gewöhnt sind - wir sprechen nämlich über Wildtiere -, wenn Sie berücksichtigen, dass diese üblicherweise - wir sprechen über nicht heimische Wildtiere - aus ganz anderen Teilen der Welt kommen und weder an unsere Umweltbedingungen noch an unsere klimatischen Bedingungen gewöhnt sind, wenn Sie überlegen, dass der Bewegungsraum und der Aktionsradius dieser Wildtiere eingeschränkt sind, die es normalerweise gewöhnt sind, weite Strecken zurückzulegen - es handelt sich schließlich um Wildtiere -, was in einer heimischen Dreizimmerwohnung definitiv nicht sichergestellt sein kann, und wenn Sie dann noch überlegen, dass der Export von Wildtieren aus Ländern, aus denen sie angestammt kommen, zum Artenschwund führt, dann frage ich mich, wie Sie allen Ernstes von einer artgerechten Tierhaltung sprechen können. Das ist Hohn und zeigt, dass Sie keinerlei Verständnis von Tierschutz haben.
Das Einzige, was man Ihrem Antrag irgendwie abgewinnen kann, ist dieses Vorhaben mit dem Sachkundenachweis. Das ist wenigstens ein kleiner Trippelschritt in die richtige Richtung - aber eben nur ein kleiner Trippelschritt.
Besser ist es, in diesem Entschließungsantrag Regelungen zu fordern, die wirklich etwas bewegen. Warum sollen Privatleute eigentlich partout nicht heimische Wildtiere halten? Ich sehe nicht die Notwendigkeit.
Ich meine, wir sollten eine Positivliste für diejenigen Tiere in den Fokus nehmen, gegen deren Haltung bei uns in der Bundesrepublik - notfalls in einer kleinen Einzimmerwohnung - keine Bedenken aus Gründen des Tier-, Natur- oder Artenschutzes bestehen. Nur dann, wenn keine Bedenken bei der Haltung bestimmter Tiere bestehen - diese sollten auf die Positivliste -, sollte überhaupt noch eine Haltung von Exoten zugelassen sein, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Diese Positivliste gibt es übrigens in ähnlicher Form bereits in Belgien und den Niederlanden. Die sind dort viel weiter. Daran sollten wir uns ein Beispiel nehmen. Diese Positivliste sollte nicht nur für den Handel, sondern auch für die Haltung und
damit generell gelten. Das hätte zur Folge, dass wir sehr effektiv diese raumgreifende Tierquälerei - man kann es nicht anders sagen - durch nicht artgerechte Haltung von exotischen Tieren endlich massiv eindämmen können. Denn auf dieser Positivliste werden sich gar nicht mehr so viele Tiere finden. Dann haben wir wirklich etwas für den Tierschutz getan. Das ist aber mit Ihnen ganz offensichtlich nicht zu machen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Medienstaatsvertrag hat ein kleines bisschen Licht. Das ist auch von den Kollegen, die zuvor gesprochen haben, schon deutlich ausgebreitet worden. Es gibt ein paar positive Ansätze. Aber er hat ganz viel Schatten. Deshalb findet er nicht unsere Zustimmung.
Schatten hat er insofern, als er etwas zementiert, was aufgebrochen gehört. Er zementiert nämlich weiter das Ausufern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weit weg von dem eigentlichen verfassungsgemäßen Auftrag, die Grundversorgung sicherzustellen. Was ist Grundversorgung? - Das sind Nachrichten - bitte pluralistisch und objektiv -, das ist Heimatfernsehen, das ist Kultur, das sind aber nicht teure Unterhaltungsformate, Sportübertragungsrechte und Ähnliches. Die sind genau die
Kostentreiber, weshalb wir diesen über 9 Milliarden Euro schweren, teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau das gilt es nicht zu zementieren, sondern das gilt es endlich zu beenden. Insofern können wir einem solchen Medienstaatsvertrag natürlich nicht zustimmen. Denn er zementiert zum einen die Ausuferungen, die ich gerade geschildert habe, er zementiert zum anderen aber auch diese Art der Finanzierung, nämlich die Finanzierung über Rundfunkbeiträge. Diese lehnen wir nun einmal strikt ab. Sie sind auch gar nicht nötig.
Ja, klar!
Dann lesen Sie sich bitte einmal den Text mit den entsprechenden Normen durch! Dann finden Sie nämlich, dass genau diese Dinge selbstverständlich auch darin enthalten sind. - Ich zeige es Ihnen gleich. Kommen Sie zu mir! Ich zeige es Ihnen mit Freude.
Das Grundübel der Medienpolitik in diesem Land besteht ja darin, dass die Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer wieder flankiert
wird durch eine stetige Verteuerung und durch die finanzielle Ausstattung über die Rundfunkbeiträge.
Noch einmal: Davon müssen wir wegkommen. Sie sind unsozial, weil nahezu jeder - bis auf jene, die ALG-II-Leistungen empfangen oder aus sonstigen Gründen am Existenzminimum liegen - dies bezahlen muss, gerade auch derjenige, der nicht auf diesem Einkommensniveau, sondern ein kleines bisschen darüber liegt, dem aber 18,36 Euro, über die wir ja demnächst sprechen werden, sehr wehtun können, z. B. gerade dann, wenn er heute von Kurzarbeit und den geringeren Einkünften, die mit ihr im Zusammenhang stehen, leben muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, über 9 Milliarden Euro für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen nicht sein. Wir sind angetreten, das zu ändern. Wir wollen das ändern. Wir sind der Meinung: Wenn wir uns auf den verfassungsgemäßen Auftrag besinnen - das habe ich Ihnen eben dargelegt -, dann haben wir einen öffentlichrechtlichen Rundfunk, der nur noch ein Bruchteil dessen kosten wird, was er heute kostet.
Damit sind wir ein ganz großes Stück weiter; denn dann kann man auf Rundfunkbeiträge verzichten. Es geht nicht - um das noch einmal ganz klarzustellen - um die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als solchen. Nein, die Grundversorgung muss sichergestellt sein. Mit einem vernünftig durchdachten Modell kann man aber diese Grundversorgung sicherstellen, ohne dass man den Bürgern in die Tasche greifen muss. Dafür steht die AfD.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen hier über eine der dunkelsten Seiten unserer Gesellschaft: den Missbrauch des Unschuldigsten, was unsere Gesellschaft hat - den Kindern. Insofern ist es in der Tat nicht richtig, die Diskussion hierüber für parteipolitische Profilierungen zu nutzen.
Ganz wichtig in diesem Zusammenhang sind das besonnene Umgehen mit diesem Thema und ein wirklich vertieftes Betrachten dessen, was nötig ist, damit sich Fälle wie Lügde - um nur ein Beispiel zu nennen - nicht wiederholen.
Wir haben gesehen, dass es auch nach Lügde weitere Fälle gab. Meistens sind es große Ringe. Es sind also nicht Einzeltäter, sondern sie sind untereinander vernetzt. Das heißt, wir haben eine große Zahl an Beteiligten. Es gibt sicherlich eine sehr große Dunkelziffer, was solche Fälle betrifft, sodass wir davon ausgehen können, dass dieses Übel noch größer ist, als wir es bisher haben wahrnehmen können.
Was gilt es also zu tun, sehr verehrte Damen und Herren? - Drei Punkte sind es, die uns besonders wichtig sind.
Einer davon, der in unserem Antrag zum Ausdruck kommt, ist, die Verjährung für schwere Formen des Kindesmissbrauchs endlich aufzuheben. Es geht darum, dass sich niemand, der sich einmal in einem schweren Fall an einem Kind vergangen hat, jemals sicher sein darf, dass er nicht irgendwann doch noch zur Rechenschaft gezogen wird. Gerade bei Kindesmissbrauch ist es so wichtig, auf die Verjährung zu verzichten; denn gerade dort gibt es oftmals die Situation, dass betroffene Kinder - unter Druck gesetzt und psychisch traumatisiert - erst Jahrzehnte später überhaupt von ihren Erlebnissen sprechen können.
Gerade dann ist es doch wichtig, diesen Betroffenen nicht sagen zu müssen: Wärst du mal drei Jahre früher gekommen, dann hätten wir noch was machen können. - Gerade dann müssen diese Betroffenen, wenn sie endlich in der Lage sind, ihr Leid zu klagen, noch Gehör finden, und es muss noch zu staatlicher Verfolgung und - im besten
Fall - zu Sanktionen des Verantwortlichen kommen können.
Warum haben wir, auch wenn sich das im Entschließungsantrag der Großen Koalition wiederfindet, diesem nicht zustimmen können? - Das liegt an den anderen beiden Punkten, die ich erwähnen möchte.
Der eine ist die Anzeigepflicht. Da kann ich mich kurz fassen; der Kollege Genthe hat dazu schon sehr treffend ausgeführt. Die Anzeigepflicht ist kontraproduktiv, meine sehr verehrten Damen und Herren. Allein das ist schon ausschlaggebend, diesem Antrag nicht zustimmen zu können, auch wenn ansonsten durchaus vernünftige Ansätze darin zu finden sind. Dazu gehört die Ausstattung der Ermittlungsbehörden. Und dieser Punkt ist viel wichtiger als die Sanktionsschärfung. Denn jemand, der sich an Kindern vergeht, lässt sich nicht davon abschrecken, wie lang er dann eventuell ins Gefängnis muss, wenn er so etwas tut. Er lässt sich höchstens einerseits dadurch abschrecken, dass er nicht sicher sein kann, nicht auch nach 30 Jahren noch verfolgt zu werden, andererseits vor allem aber dadurch, dass der Ermittlungsapparat besser funktioniert.
Die Bereiche der Bekämpfung von Kinderpornografie und Missbrauch von Kindern sind unterausgestattet. Da muss viel mehr passieren. Es muss mehr Geld in die personelle Ausstattung der Ermittlungsbehörden fließen. Es muss mehr Geld in die Sachausstattung fließen. Das ist sehr wichtig.
Man sieht ja, wenn so ein Ring aufgedeckt wird, was für Unmengen an Datenmaterial dadurch entstehen. Wenn man dann nicht schnell ist und mit großer Manpower an die Aufklärung geht, verschwinden und verwischen Spuren, und man kann das, was man durch die Aufdeckung eines solchen Rings eventuell an Ermittlungserfolgen erreichen kann, gar nicht gänzlich nachvollziehen. Insofern ist das ein wichtiger Punkt.
Ich fasse zusammen: Die Sanktionserhöhung ist wichtig, aber nicht so wichtig, wie sie hier dargestellt wurde. Maßgeblich sind die bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden und vor allen Dingen auch die Beendigung der Verjährungsregeln bei schwerem Kindesmissbrauch.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Eben habe ich schon über menschliche Abgründe reden dürfen,
als es um Kindesmissbrauch ging. Jetzt sind wir wieder bei etwas Widerlichem, nämlich dem Umgang des einen oder anderen Menschen mit dem Tier.
Ein Tier ist ein Lebewesen und keine Sache. Was wir in Zusammenhang mit Tierhandel, gerade über das Internet, erleben müssen, ist abscheulich und widerlich. Dem gehört ein Riegel vorgeschoben. Insofern sind wir alle, glaube ich, uns einig. Das habe ich jedenfalls den Ausführungen meiner Vorredner so entnehmen können.
Der Tierhandel gerade von Haustieren im Internet ist ein riesiges Problem, nicht zuletzt auch deshalb, weil häufig mafiöse Strukturen dahinterstehen; Stichwort „Welpenmafia“ - wir haben eben schon Beispiele gehört -, häufig aus Osteuropa. Schätzungen gehen davon aus, dass jedes Jahr ungefähr 100 000 Welpen illegal in die Bundesrepublik importiert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist also keine Kleinigkeit, über die wir hier sprechen. Es sind aber auch nicht nur die illegalen Importe von Welpen - als Beispiel -, sondern das Problem ist noch viel größer.
Wenn man sich anschaut, was ein Spontankauf im Internet für ein Tier bedeuten kann, dann muss man sich überlegen, ob wir nicht viel weiter gehen müssen und einen viel globaleren Ansatz brauchen als den, der diesem Entschließungsantrag zugrunde liegt.
Denn wenn man mit einem Klick ein Tier kaufen kann, dann tut man das nicht selten relativ unüberlegt - wie gesagt: Spontankauf. Eventuell ist man nach ein, zwei Wochen überrascht, dass das Tier auch Arbeit bedeutet, und möchte sich diesem schnell wieder entledigen, weil man vorher nicht genügend darüber nachgedacht hat. Beratung findet überhaupt nicht statt.
Man weiß auch nicht, von wem man kauft und wie das Tier vorher gehalten wurde, ob es ordnungsgemäß gehalten wurde oder ob es eventuell durch Haltungsbedingungen traumatisiert ist und dadurch Schäden mitbringt, die eine Integration in die Familie gar nicht zulassen.
Als Verkäufer weiß man auch nicht, wer das Tier kauft, ob er überhaupt in der Lage ist, mit dem Tier umzugehen, und in welche Bedingungen das Tier dann kommt.
Alle diese Umstände sind bei einem Internethandel mit Haustieren systemimmanent, meine sehr verehrten Damen und Herren. Insofern geht das Problem weit über die illegalen Importe hinaus.
Das wiederum lässt nur einen einzigen Schluss zu: Dieser Antrag, sehr verehrte Damen und Herren, greift viel zu kurz. Wenn wir wirklich effektiv etwas gegen diese abscheulichen Misshandlungen von Tieren, die damit zusammenhängen, aber auch gegen die eventuell gar nicht gewollte, jedoch in der Folge dieser Art von Internethandel dann doch stattfindende schlechte Behandlung von Tieren tun wollen, dann geht das nicht mit dem, was dieser Entschließungsantrag vorschlägt. Nein, dann muss man weiter gehen. Österreich hat es übrigens vorgemacht. 2017 wurde dort generell der Verkauf von Tieren auf öffentlichen Plätzen - und damit auch im Internet; das gehört dazu - verboten. Genau das ist der einzig richtige Weg.
Es wundert mich - aber eigentlich wundert es mich noch nicht mal mehr -, dass die Grünen nicht auf diese Idee kommen. Sie waren mal, glaube ich, eine Tierschutzpartei. Sie sind es längst nicht mehr. Das sieht man immer wieder. In den drei Jahren, die ich jetzt in diesem Parlament bin, habe ich das schon ganz oft gemerkt. Sie haben es auch hier wieder gezeigt. Warum gehen Sie keinen Schritt weiter? Warum wollen Sie es dabei belassen?
Es geht darum, hier das Hauptproblem anzugehen und den Internethandel mit Haustieren insgesamt trockenzulegen. Er ist generell zu verbieten. Nur dann können wir diesem abscheulichen Leid, dem die Tiere vielfach ausgesetzt sind, effektiv entgegentreten.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über Clankriminalität. Sie ist ein besonders extremes, besonders schlimmes Beispiel für eine Art von Parallelgesellschaften, die sich in unserem Land gebildet haben. Woher kommen sie? - Sie kommen in erster Linie - vor allen Dingen, man muss es wirklich so sagen - aus einem falsch verstandenen Toleranzverständnis und aus einer daraus resultierenden Tabuisierung jeglicher Kritik - jeglicher Gedanken - am kritischen Hinterfragen kultureller Unterschiede, wenn sich
die Betreffenden gegen unsere Gesetze wenden; dies wird dann eben auch ausgenutzt. So entstehen Parallelgesellschaften, und so kann es eben auch dazu kommen, dass Familienclans, die es eventuell schon in ihren Herkunftsländern gab, hier ihre Art und Weise des Verhaltens und des Miteinanderlebens fortsetzen. Das ist häufig genug eben nicht gesetzeskonform und entspricht nicht unseren Regeln und unserem Rechtsstaat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesen Fällen müssen wir antworten können, vor allen Dingen dann, wenn es nicht nur eine Ignorierung unseres Rechtsstaats ist, sondern ein dauerhafter, eklatanter Verstoß. Und genau den haben wir bei der Clankriminalität.
Insofern ist das kein neues Problem. Die Clankriminalität konnte über Jahre - bald schon über Jahrzehnte - heranwachsen, und Sie alle, wie Sie hier sitzen und schon länger im Parlament sind - die etablierten Parteien, um sie so zu nennen -, tragen ein Stück weit mit Verantwortung dafür, weil Sie erst jetzt anfangen, sich dagegen auszusprechen, und erst jetzt anfangen, Aktionen und Maßnahmen zu ergreifen. Das hätten Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, schon vor vielen, vielen Jahren machen müssen.
Wie gesagt, falsch verstandene Toleranz ist das Stichwort. Ich freue mich sehr, dass das jetzt ein bisschen kritischer gesehen wird. Es wird allerdings immer noch darüber diskutiert, ob Clankriminalität nun eher ein Phänomen bei Menschen aus ausländischen Kulturkreisen ist oder ob das ein deutsches Phänomen ist. In diesem Zusammenhang wird immer über die Abschiebungsproblematik gesprochen.
Ich weise nur darauf hin: Die Abschiebung von Menschen ausländischer Herkunft bzw. Staatsbürgerschaft, die hier eklatant gegen das Gesetz verstoßen, ist ein sehr scharfes Schwert. Das sollte man durchaus in den Blick nehmen. Gleichwohl - das ist ein durchaus berechtigter Einwand - haben einige dieser Clanmitglieder auch eine deutsche Staatsbürgerschaft. Da muss man sich dann aber die Frage stellen, ob man in der Vergangenheit eventuell das eine oder andere Mal doch zu leichtfertig eine deutsche Staatsbürgerschaft vergeben hat und ob man das künftig nicht anders fassen sollte, meine sehr verehrten Damen und Herren. Denn, noch einmal, Abschiebung ist das schärfste Schwert.
Aber es gibt auch andere scharfe Schwerter. Dazu findet sich in dem Antrag einiges wieder. Das fin
det auch unsere Unterstützung. Das ist z. B. die Sanktionsverschärfung. Es darf eben nicht dazu kommen, dass man aus falsch verstandener Toleranz - noch einmal dieses Stichwort - meint: Oh, ein anderer Kulturkreis, da muss man besondere Milde walten lassen.
Nein, im Gegenteil: Wenn dieser andere Kulturkreis letztlich dazu führt, dass man sich unseren Gesetzen, unserem Staatssystem, unserem
Rechtsstaat gegenüber verachtend positioniert, dann ist das eher ein strafschärfendes Merkmal und kein strafmilderndes Merkmal, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ein anderer Punkt, der auch ganz wichtig ist, ist die Vermögensabschöpfung; denn das tut wirklich weh. Solange die Menschen, die aus ihren clankriminellen Machenschaften massiv Gewinne erwirtschaften, diese quasi unbehelligt nutzen können, damit Eindruck vor den anderen machen und zeigen können, dass es sich doch lohnt, solange dieser Sumpf nicht trockengelegt wird, wird sich kaum etwas ändern können. Das ist eine ganz wirksame Maßnahme. Das heißt, wir brauchen eine aktive Vermögensabschöpfung. Dazu gehört selbstverständlich auch die bereits angesprochene Beweislastumkehr.
Nötig ist auch, ein vernünftig koordiniertes Handeln zwischen allen Behörden, die betroffen sind, zur Bekämpfung der Clankriminalität endlich umzusetzen. Das ist administrativ eine Herausforderung; das ist keine Frage. Dieser Herausforderung müssen wir uns jedoch stellen. Das bedeutet mehr Gelder und mehr Aufwand. Aber es geht gar nicht anders. Wir müssen endlich dazu kommen, Clankriminalität wirksam und effektiv ohne Tabuisierung und falsch verstandene Toleranz zu bekämpfen.
Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Limburg, ich glaube, Sie haben ein bisschen nicht verstanden. Dass Sie jetzt meinen, von der Clankriminalität auf die Familie Schlecker kommen zu können, ist schon ein gewagter Zirkelschluss. Da ziehen Sie wirklich einen gewagten Kreis.
Natürlich stellt sich meinetwegen die Frage, wie wir „Clan“ definieren. Das mag ein Clan sein. Auch die Familie Deichmann wurde in einer Fernsehsendung jetzt als Clan präsentiert.
Damit sind wir mal wieder bei der Frage des Framings, meine sehr verehrten Damen und Herren, das dann wieder dazu führt, dass man auf einmal alles Mögliche, was sich - wie die Familie Deichmann - völlig bewährt hat und in den letzten Jahrzehnten eine große Leistung erbracht hat, auf einmal als Clan darstellt, um dann diesen Begriff zu verwässern,
damit er nicht mehr primär auf Menschen mit Migrationshintergrund gemünzt sein kann.
Das ist doch aberwitzig! Wir sprechen hier über kriminelle Familienclans. Das sind nun einmal per Definition diejenigen, über die wir hier auch in den Reden gesprochen haben.
Das sind Menschen mit Migrationshintergrund, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder nicht.
Sie importieren teilweise ihre Strukturen, die sie schon im Ausland, in ihrem Herkunftsland, aufgebaut haben, hierher und behalten sie bei. Sie lehnen konsequent den Rechtsstaat ab. Sie lehnen unsere Gesetze ab. Sie bedrohen unsere Strafverfolgungsbehörden. Sie bedrohen Angehörige der Justiz. Ich kann mich nicht erinnern, dass das seitens der Familie Schlecker irgendwann einmal passiert wäre.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen uns heute noch einmal mit schwierigen, mit tiefsten menschlichen Abgründen befassen; denn es geht hier um Kindesmissbrauch. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fälle, die in den letzten Monaten bekannt wurden, haben uns alle sprachlos zurückgelassen. Es ist erschütternd, zu sehen, dass es in der Bundesrepublik - u. a. auch in Niedersachsen - immer wieder neue Fälle von schwersten Kindesmissbrauchs-Handlungen gibt. Im großen Umfang sind es vielfach Netzwerke, die dort aktiv sind. Wir kennen wahrscheinlich nur die Spitze des Eisberges. Es sind immer wieder prominente Fälle, die jetzt durch die Medien gehen, aber es wird noch eine unglaublich große Dunkelziffer geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es trifft die Schwächsten in unserer Gesellschaft, die Kinder, die teilweise so jung sind, dass sie noch nicht einmal wissen, wie ihnen eigentlich geschieht, die aber trotzdem durch derartige Vorfälle für ihr Leben gezeichnet sind. Nun kann man sich fragen, wie man das in den Griff bekommen will. Man kann es wahrscheinlich gar nicht in den Griff bekommen, zumal allzu häufig die Täter und die Opfer in einem sozialen Umfeld zu finden sind. Häufig sind die Opfer Kinder, Stiefkinder oder Pflegekinder.
Wir müssen aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, alles daransetzen, um die Gefahr für die Kinder, Kindesmissbrauchs-Fällen ausgesetzt zu sein, zu reduzieren. Dazu gibt es unterschiedliche Mechanismen. Ein ganz besonders wichtiger Mechanismus ist nach unserem Dafürhalten, die Verjährungsregel zu ändern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie müssen sich vor Augen halten, dass gerade Kinder vielfach nicht in der Lage sind, über das Erlebte zu sprechen und dass sie sich, natürlich auch eingeschüchtert von den Tätern - wie gesagt, häufig aus dem nahen sozialen Umfeld -, häufig auch nicht trauen, darüber zu sprechen. Sie bleiben also stumm. Sie erheben nicht ihre Stimme. Sie erleiden das Martyrium. Das tragen sie Jahre, vielfach Jahrzehnte mit sich, und
manchmal sind sie in der Lage, im Erwachsenenalter darüber zu sprechen - manchmal.
Dann ist es wichtig, dass es dann nicht heißt: Tja, liebes Opfer, du hättest ein paar Jahre früher kommen müssen. Jetzt greift die Verjährungsregel. Jetzt ist die Tat verjährt, und man kann hier keinen Rechtsfrieden mehr herstellen. - „Rechtsfrieden“ ist auch das Stichwort, meine sehr verehrten Damen und Herren. Verjährung ist dafür da, dass irgendwann, wenn gefühlt - ich formuliere es einmal salopp, auch wenn das auf diesen Fall nicht wirklich zutrifft - Gras über eine Sache gewachsen ist, wenn die Distanz zur Tat so groß geworden ist, dass man sagen kann: Es ist zur Herstellung des Rechtsfriedens nicht mehr nötig, eine Tat weiterzuverfolgen.
Gerade im Bereich des Kindesmissbrauchs, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann man diesen Gedanken eben nicht fassen. Nun kann man sagen, wir haben einen einzigen Straftatbestand, der unverjährt bleibt: Das ist der Mord. - Gibt es aber nicht rein rechtspolitisch und rechtsdogmatisch gesehen durchaus Parallelen zwischen schwerem Kindesmissbrauch und Mord? Auch bei schwerem Kindesmissbrauch geht es vielfach um das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer, um niedere Beweggründe und ähnliche Tatbestandsmerkmale, die Sie auch beim Mord wiederfinden. Und auch beim schweren Kindesmissbrauch stirbt ein Stück des Opfers durch diese Taten.
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, bin ich rechtspolitisch schon der festen Überzeugung, dass man durchaus - auch im Hinblick auf andere Straftatbestände - vertreten kann, dass der schwere Kindesmissbrauch eine Sonderrolle bekommen muss und nicht länger verjähren darf, zumal die Regelung, wie wir sie jetzt haben - das darf man nicht vergessen - die Täter sogar dazu verleitet, besonderen Druck auf das Kind auszuüben, damit es erst mal schweigt, damit man die Chance hat, es so lange zum Schweigen zu bringen, dass es dann irgendwann, wenn es im fortgeschrittenen Erwachsenenalter doch einmal reden sollte, keine Gefahr mehr gibt und man straffrei davonkommt.
Das ist ein Mechanismus, meine sehr verehrten Damen und Herren, den es aufzubrechen gilt. Deshalb ist es so wichtig, die Verjährungsregel hier abzuändern. Nebenbei - darüber wurde schon diskutiert - sind Sanktionsschärfungen sicherlich auch ein Mittel, ich bin aber der festen Überzeu
gung: Einen Triebtäter hält es nicht unbedingt ab, wenn er mit ein oder zwei Jahren mehr Haft zu rechnen hat. Die Chance, nach einer Tat davonzukommen, weil er die Hoffnung hat, das Opfer bei besonderer Druckausübung so lange ruhigzustellen, bis die Verjährungsregel greift, wird ihn wesentlich eher dazu verleiten, eine solche Tat zu begehen, als eine Strafschärfung ihn abhalten würde. Deshalb gilt es, hier anzusetzen. Das ist ein Punkt.
Ein weiterer Punkt, sehr verehrte Damen und Herren, ist selbstverständlich: Wir müssen mehr Geld ausgeben für die Verfolgungsbehörden. Diese sind vielfach überlastet. Es gibt häufig Ermittlungspannen. Das hat sich z. B. im Fall Lügde immer wieder herausgestellt. Auch da müssen wir viel mehr investieren; denn nur eine konsequente Ermittlungsarbeit kann zur Vermeidung von Pannen und zur verstärkten Aufdeckung solcher Fälle führen.
Insofern ist das ein ganzer Fächerkanon, aber noch einmal: Ganz wichtig ist es als Signal, auch an jeden Täter, an jeden, der sich an Kindern vergeht, die Verjährungsregel für die schweren Kindesmissbrauchsfälle aufzuheben.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das klang ja sehr vielversprechend, was wir hier bisher hören durften, gerade auch vonseiten der SPD mit dem Antrag, den Sie hier miteingebracht haben, und auch vonseiten der Grünen.
Was ich aber, wenn Sie beide hier auch auf schonungslose Aufklärung und besonderen Opferschutz pochen, bisher vermisse, ist eine eindeutige Distanzierung von den Vorgängen in Ihren jeweiligen Parteien, die mich zweifeln lassen, wie ernst das Ganze eigentlich gemeint ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte daran erinnern: Die Grünen haben in ihrem Grundsatzprogramm von 1980 eine weitgehende Liberalisierung von sexuellen Handlungen mit Kindern gefordert. Bis in die 90er-Jahre hinein hat es bei den Grünen Menschen gegeben, die Pädophilie nicht nur propagiert, sondern auch praktiziert haben - Stichwort „Falckenstein-Keller“. In Wahlkämpfen wurde für die Straffreiheit der Pädophilie eingetreten.
Noch 2013 bemängelte Alice Schwarzer - das bemängele auch ich -, dass die Grünen es bis heute nicht vermocht haben, sich davon wirklich einmal zu distanzieren und das kritisch aufzuarbeiten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gehört zur Wahrheit.
Zur Wahrheit gehört auch, dass noch kürzlich in Ihren Reihen ein Herr Adomat saß, der jetzt Landrat in Hameln-Pyrmont ist und den Mitarbeitern seines Jugendamtes, die eine Aussage vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Nordrhein-Westfalen hätten machen müssen, auf Kosten des Kreishauses einen Anwalt zur Seite gestellt hat, der diesen geraten hat, nicht auszusa
gen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau dieser Landrat hat als Kandidat im Wahlkampf - wie alle anderen Landratskandidaten auch - eine schonungslose Aufklärung gefordert. Das ist aber genau das Gegenteil davon. Hier wird bewusst und gezielt jede Aufklärung vermieden, und das unter Missachtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Auch das gehört zur Wahrheit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Wahrheit gehört auch, dass Sie eventuell einmal Ihr Verhältnis zu einem Helmut Kentler aufarbeiten sollten, der bekanntermaßen pädophil war und unter dem Schatten sozialdemokratischer Unterstützung
aus dem Berliner Senat praktisch freie Hand hatte, um sogar Schutzbefohlene pädophiliebekannten Personen auszuliefern, damit diese sich dann entsprechend an den jugendlichen Schutzbefohlenen vergehen konnten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sebastian Edathy ist ein weiterer Fall, den man in dieser Reihe nennen kann - nur beispielhaft.
Es gibt also die meiner Meinung nach durchaus berechtigte Frage: Wie ernst ist es Ihnen eigentlich damit? - Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe da so meine Zweifel.
Die Jusos fordern allen Ernstes Straffreiheit für Schwangerschaftsabbrüche bis zum neunten Monat.
- Dann lesen Sie doch einmal nach, was Ihre Jusos da verlangen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei einer solchen menschenverachtenden Position der SPD
- damit kennen Sie sich ja aus, Herr Siebels -
fällt direkt die generelle Beschimpfung von Polizisten als latent rassistisch, die Unterstützung des Erdogan-Regimes durch jemanden, der kürzlich noch in Ihren Reihen war
und jetzt für das Terrorregime Erdogans sogar - - -
- - - oder auch die vielfältigen Schulterschlüsse mit der Antifa zeigen Ihren eigentlichen Blick auf die Welt.
Wenn der Verfassungsschutz, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine objektive und neutrale Institution wäre, dann müsste er Sie in den Blick nehmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Menge, Sie mögen sich doch bitte einmal mit den Ergebnissen einer Studie des Göttinger Instituts für Demokratieforschung befassen.
- Ja, und genau dieser Studie konnten Sie entnehmen, dass diese Aufarbeitung eben nicht stattgefunden hat.
Alice Schwarzer ist, glaube ich, auch nicht so weit weg von Ihnen.
Wenn die genau das bemängelt, dann - davon gehe ich einmal aus - hat das auch ein gewisses Gewicht.
Sie hätten jetzt hier die Chance, sich ein für alle Mal - jedenfalls vor dem Niedersächsischen Landtag - davon zu distanzieren und Selbstkritik zu üben.
Das sollten Sie dringend machen.
Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Sie haben eben den Begriff „Mohr“ erwähnt. Ich möchte Sie fragen, ob Sie sich bei den Recherchen für Ihre Rede einmal damit befasst haben, woher dieser Begriff eigentlich kommt.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag der Grünen ist nicht nur richtiggehend schlecht. Er zeigt auch, dass die Grünen eigentlich nichts weiter sind als ein verlängerter Lobby-Arm im Parlament. Ob das jetzt Windindustrie ist oder eben beispielsweise die Medien sind. Ansonsten kann man sich gar nicht erklären, warum ein solcher Antrag, der auch noch handwerklich - das wurde ja dankenswerterweise schon von meinen Vorrednern aufgegriffen - so etwas von saumäßig unterirdisch ist, hier präsentiert wird.
Das mache ich. Okay gut, dann gehe ich jetzt nur noch auf die Sache ein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie gesagt, es ist genauso erstaunlich, das Fehlverständnis in diesem Antrag wiederzufinden, auf der Bundesebene irgendetwas zu machen, wie der Umstand, dass es in diesem Antrag immer noch „Rundfunkgebühr“ heißt. Darüber habe ich mich das letzte Mal schon ausgelassen.
Was mich aber noch viel mehr irritiert, meine sehr verehrten Damen und Herren: Es wird jetzt eine Anhebung des Rundfunkbeitrags - wie es heutzutage richtigerweise heißt - auf 18,36 Euro geben. Die Grünen wollen noch mehr, und das ist in Zeiten von Corona, in Zeiten von wirtschaftlichen Existenzängsten unzähliger Menschen, blanker Hohn.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Grünen meinen, Qualitätsjournalismus stärken zu wollen. Es ist aber nicht unbedingt stärkend, wenn die Presse, die Medienanstalten insgesamt, am staatlichen Tropf hängen. Dann wird man nämlich ganz besonders darum bemüht sein, willfährig und eben gerade nicht objektiv und unabhängig zu berichten, sondern das zu machen, was denjenigen gefällt, die am Geldhahn sitzen, damit das Geld auch weiter sprudelt. Das heißt, der letzte Rest der eventuell noch an medialer und journalistischer Unabhängigkeit in diesem Land zu sehen ist, wird dann
auch noch eingestellt werden. Soviel ist klar. Allein deshalb ist das schon grundverkehrt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann sprechen die Grünen davon, Fake News bekämpfen zu wollen. Ich habe aber das Gefühl, für die Grünen ist alles Fake News, was nicht in ihr Weltbild passt. Egal, was es ist, sobald es nicht passt, wird es zu Fake News degradiert.
Und wenn wir schon darüber sprechen, meine sehr verehrten Damen und Herren, zwei Beispiele möchte ich Ihnen kurz auf den Weg geben hinsichtlich der angeblichen Unabhängigkeit, Neutralität und Objektivität der sogenannten Qualitätsmedien.
Ein Beispiel, ganz brandaktuelle Zahlen, erstes Halbjahr 2020. Wir haben einmal untersucht, wie oft Vertreter der einzelnen Parteien bei den vier großen politischen Talkrunden im öffentlich
rechtlichen Rundfunk auftreten. Das war von der AfD: bei „Maischberger“ zwei Mal im ersten Halbjahr 2020, bei „Maybritt Illner“ ein Mal, bei „Anne Will“ ein Mal, bei „Hart aber fair“ kein Mal. Anders war es bei den Vertretern der anderen Parteien. Die Vertreter der CDU waren insgesamt zu 38 % eingeladen, die Vertreter der SPD waren zu 28 % eingeladen. Die Grünen haben interessanterweise weitaus mehr, als sie im Bundestag repräsentiert sind, nämlich 14 % der Teilnehmer entsenden können, die FDP nur 9,6 % und die Linksextremen immer noch 7,6 %.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das zeigt ein eklatantes Ungleichgewicht. Da kann man wahrlich nicht von Objektivität oder Neutralität sprechen.
Ein anderer Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Es ging um die Krawalle im Südwesten unserer Bundesrepublik.
Da wurde von einem Zuschauer bei „heute“ nachgefragt, wie es denn sein könne, dass auf den Videos, die man von der Partyszene sehen konnte, überwiegend in einer Form gesprochen wurde, die darauf hinweisen könnte, dass dort Menschen mit Migrationshintergrund unterwegs waren. Die Antwort von „heute“ war dann allen Ernstes, die deutsche Sprache sei reich an Dialekten und man möge doch bitte jemanden wegen seines Dialekts nicht diskriminieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das spottet Hohn. Und das sollen dann die Qualitätsmedien sein? Das soll man noch weitergehend unterstützen? Und man soll sie nach Vorstellung der Grünen noch mehr an das staatliche System anpassen, damit sie noch willfähriger berichten. Das kann es wirklich nicht sein. Dieser Antrag ist also - ich wiederhole es nicht - nicht nur sehr dürftig, sondern er ist obendrein völlig fehlgeleitet.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie hätten die Chance gehabt, hier einen unglaublich ausgereiften, erst
klassigen Entschließungsantrag mit auf den Weg zu bringen,
um eine gravierende - ich betone: eine wirklich gravierende - Gesetzeslücke im deutschen Mietrecht zu schließen. Diese Chance haben Sie vertan; interessanterweise offensichtlich nicht wegen der Qualität des Antrages. Nein, das konnte Ihnen auch gar nicht gelingen, das hat auch die Unterrichtung durch die Landesregierung gezeigt. Deshalb betone ich extra noch, was für ein guter Antrag das ist. Nein, es ging Ihnen offensichtlich einzig und allein darum, wiederum einen Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen, aus falsch verstandenen Interessen hinsichtlich einer Wählerschicht, die der Mieter - so scheint es bei der SPD der Fall gewesen zu sein -, und bei der Union ging es, glaube ich, eher darum, einem Antrag der AfD nicht zustimmen zu können, weil man sich da irgendwie gebunden fühlt, selbst wenn man diesen für richtig erachtet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, worum geht es? - Es geht darum, dass Menschen, die ihr Geld z. B. in eine Wohnimmobilie anlegen und diese dann vermieten, auch die Chance haben oder vielmehr sicher sein können und darauf vertrauen können sollen, dass sie eine Immobilie haben, die dann auch irgendwann ein bisschen was abwirft und mit der sie z. B. ihre Rente aufbessern können oder Ähnliches.
Das Mietrecht weist allerdings - und genau darum geht es - eine Gerechtigkeitslücke insofern auf, als dass - was vom Prinzip her noch nicht zu beanstanden ist - ein Mieter erstmal die Miete zurückhalten - sprich: mindern - kann, wenn er angibt, einen Mangel in der Wohnung zu haben. Das kann stimmen - häufig stimmt es auch -, es muss aber nicht stimmen. Es gibt eben auch nicht selten Fälle, in denen das gar nicht der Fall, sondern vorgeschoben ist. Was bleibt dem Vermieter dann anderes übrig, als zu klagen, eventuell auch auf Räumung, wenn sich der Mieter zwei oder mehr Monatsmieten im Rückstand befindet. Das kann sich aufsummieren. Das Ganze dauert. Das Ganze kann ein, zwei Jahre dauern. Eventuell gibt es noch Sachverständigengutachten und Ähnliches. Währenddessen zahlt der Mieter keine Miete, und im Endeffekt, wenn der Vermieter dann irgendwann gewonnen hat und vollstrecken können sollte bzw. vollstrecken kann, stellt sich heraus: Der Mieter hat kein Geld mehr.
Das sind nicht in erster Linie - das war ein Beispiel, das wir genannt haben - die Mietnomaden. Es ging in der Unterrichtung durch die Landesregierung auch um den Begriff „Mietnomaden“. Ich glaube, der ist ein bisschen missverstanden worden. Vor allen Dingen ist nicht verstanden worden, dass das nur ein Beispiel ist. Denn Mietnomaden im klassischen Sinne sind in der Tat häufig Menschen, die gar kein Geld haben, die also ein Mietverhältnis eingehen, obgleich sie von Beginn an wissen, dass sie die Miete nicht bezahlen können, das aber trotzdem machen, und dann irgendwann, wenn sie herausgeklagt sind, weiterziehen und den nächsten Vermieter übers Ohr hauen wollen.
Nein, sehr verehrte Damen und Herren, es geht auch um etwas anderes. Es geht nämlich um diejenigen, die sich genau diese Situation im Mietrecht, wie ich sie eben beschrieben habe, zu Nutze machen, weil sie vorgeben, es sei ein Mangel da, oder einen Mangel dramatisieren, und dann meinen, 80 % oder 90 % der Miete nicht oder gar nichts bezahlen zu müssen, und dann das Geld für den privaten Lebensunterhalt verbrauchen, für andere Dinge, um sich etwas zu gönnen, was sie sich sonst nicht hätten gönnen können. Es gibt auch nicht selten Fälle, in denen es einfach darum geht, zu sparen. Wenn das Geld wirklich ein bisschen knapp ist und man sich fragt „Naja, wo kann ich sparen?“, sagt man einfach: Bei Lebensmitteln nicht, dann nehme ich mal die Miete. - Das Problem ist - wie gesagt -, dass das dann immer zulasten des Vermieters geht, wenn er dann irgendwann einmal Recht bekommt und das nicht durchsetzen kann.
Darum geht es uns. Wir wollen sicherstellen, dass die Summe, die vom Mieter gekürzt wird, zunächst beim jeweiligen örtlichen Amtsgericht hinterlegt wird - jedes Amtsgericht verfügt über eine sogenannte Hinterlegungsstelle - und dann dort verbleibt, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Sollte der Mieter dann Recht bekommen, dann fällt ihm das Geld zu und er kann es verbrauchen, sollte der Vermieter Recht bekommen, dann geht er eben nicht leer aus, sondern dann fällt ihm das hinterlegte Geld zu.
Damit schaffen wir gleich Mehreres. Wir schaffen zum einen das Schließen einer klaffenden Gerechtigkeitslücke. Uns gelingt es damit zum anderen aber auch, mehr Rechtsfrieden herzustellen und sogar Verfahrenszahlen zu reduzieren. Denn auf diese Art und Weise ist es immer möglich, dass sich Mieter und Vermieter während eines laufenden Verfahrens noch einigen. Es kann eben
durchaus sein, dass viele Mieter entweder moderater reduzieren oder sich eben diese Gerechtigkeitslücke, die wir jetzt im Mietrecht haben, nicht mehr zunutze machen. Deshalb bin ich fest davon überzeugt - auch aus meiner Rechtspraxis als Richter -, dass sich das reduzierend auf die Zahl der Verfahren auswirken wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ging in der Unterrichtung im Ausschuss im Endeffekt auch um Mutmaßungen, zum einen um die Fragen, was eigentlich ein Mietnomade ist und ob dieser Geld hat oder nicht, und zum anderen eben auch um reine Mutmaßungen, also um die Fragen: Ist das verfahrensverringernd, also sinkt die Zahl der Zivilverfahren dadurch oder nicht, und wie viele Fälle betrifft das überhaupt? Insofern waren wir sehr dafür, dass es zu einer Anhörung der maßgeblichen Verbände kommt, die uns sicherlich mehr Auskunft darüber hätten geben könnten, weil weder die Landesregierung noch wir da valide Zahlen haben. Ich rechne es dem Kollegen von der FDP hoch an, dass er sich bei der Frage, ob wir eine Anhörung machen oder nicht, insoweit enthalten hat. Ich hoffe, Sie werden jetzt nicht von Ihrer Fraktion gesteinigt, wenn ich das hier so erwähne. Alle anderen haben es abgelehnt, weil sie es ohnehin vom Tisch haben wollten. Es ist ja ein AfD-Antrag.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben damit, nein, Sie haben damit eine Chance vertan, einen wirklich validen Antrag hin in Richtung der Schließung einer Gerechtigkeitslücke voranzutreiben. Das ist bedauerlich, aber Sie können sicher sein, die AfD wird nicht aufgeben, weiter für das Schließen von Gerechtigkeitslücken im Bereich des deutschen Rechts zu kämpfen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Prange, bei allem Respekt: Ich habe das Gefühl, Sie haben
den Antrag nicht gelesen. Und wenn Sie ihn gelesen haben sollten, dann haben Sie ihn schlicht nicht verstanden. Wenn Sie den Antrag einmal lesen und durchdringen, dann stellen Sie fest: Die Kritikpunkte, die Sie jetzt genannt haben, greifen gar nicht.
Sie haben die Position mit dem Arrest erwähnt. Hätten Sie es genau gelesen, wüssten Sie: Es geht im Arrestverfahren nicht um Sachverständigengutachten oder Ähnliches. Genau das wollen wir auch nicht. Es geht lediglich um die Frage - so ist es auch ausdrücklich im Antrag formuliert -, ob der Mieter Ersatzvornahmekosten hatte, z. B. weil die Wohnung unbewohnbar ist. Wenn er sich für die Zeit der Unbewohnbarkeit eine andere Wohnung hat nehmen müssen, dann muss er die Miete für die erste Wohnung natürlich nicht hinterlegen. Genau darum ging es. Hierzu kann der Mieter z. B. einen Mietvertrag und Kontoauszüge vorlegen, die beweisen, dass er eine andere Wohnung angemietet hat. Insofern geht es nicht um einen Zeugenbeweis, es geht nicht um Sachverständige oder Ähnliches.
Das habe ich auch dem Herrn Rass versucht klarzumachen, der sich - ich betone es noch einmal - mehrfach in Spekulationen erging. Rein juristisch gesprochen, war die Unterrichtung weitestgehend unergiebig. Das muss man sagen.
Insofern hätte man hier eigentlich weiterschauen müssen. Dafür ist das Mittel der Anhörung schließlich da. Denn wir alle haben, was die Möglichkeit einer Fallreduzierung durch eine solche Regelung anbetrifft, aber auch was die Frage anbetrifft, ob so etwas überhaupt vorkommt - Sie negieren das, nach meiner Rechtserfahrung kommt das durchaus häufig vor -, im Trüben fischen müssen.
Noch ein Punkt zu dem, was Sie zu den Mietnomaden sagen:
Bei den Mietnomaden, die das richtig machen, ist das eben kein Fall von Mietbetrug.
Vielmehr zahlen die zunächst zweimal. Dann fallen sie nämlich aus dem Straftatbestand heraus, dann ist es kein Eingehungsbetrug mehr.
Insofern haben Sie, glaube ich, Ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Ich hätte mehr von Ihnen erwartet.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir überhaupt in diesen Jahren wieder mit einem zunehmenden Antisemitismus konfrontiert sind und darüber debattieren müssen, wie man diesem mit aller Entschiedenheit entgegentritt, lässt einen eigentlich sprachlos zurück.
Die AfD-Fraktion hat deshalb in Ansehung des - - -
Danke schön.
Die AfD-Fraktion hat sich dieser Problematik in besonderem Maße in Ansehung des Umstandes angenommen, dass es Antisemitismus eben nicht nur von rechts gibt. Da gibt es ihn auch. Rechtsextremistischer Antisemitismus ist durchaus verbreitet, so schlimm das ist.
Es gibt ihn aber auch von links. Es gibt auch linksextremistischen Antisemitismus, und es gibt auch Antisemitismus von Menschen, die aus dem arabischen Raum in unser Land kommen. Das darf man nicht vergessen.
Insofern ist es ganz besonders wichtig, eine Stelle einzurichten, die nicht an einem Ministerium angesiedelt ist, sondern - wie wir es mit unserem Gesetzentwurf fordern - einen wirklich unabhängigen Antisemitismusbeauftragten zu schaffen, der mit weiter reichenden Befugnissen ausgestattet ist, als das jetzt der Fall ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben es beantragt. Es lag dann erst einmal eine Weile im Ausschuss. In der Zwischenzeit wurde in der Tat ein Antisemitismusbeauftragter seitens der Landesregierung berufen. Das geschah ein gutes halbes Jahr nach unserer Gesetzesinitiative. Und jetzt soll das Ganze erledigt sein.
Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, so einfach ist es nicht! Es ist ein Unterschied, ob ein Antisemitismusbeauftragter einem Ministerium
unterstellt und dort angesiedelt ist oder ob es ein eigenes Gesetz für eine unabhängige Behörde dieser Art gibt. Das verlangen und fordern wir weiterhin. Denn nur dann, meine sehr verehrten Damen und Herren - nur dann! -, ist der Bedeutung dieser Aufgabe dieses Beauftragten Rechnung getragen. Nur dann, wenn wir ihm die Kompetenzen zuschreiben, die wir in unserem Gesetzentwurf festgelegt haben, kann er auch in einem Maße effektiv wirken und arbeiten, wie es die Umstände leider, muss man sagen, erfordern.
Deshalb bleibt es dabei: Wir beantragen, dieses Gesetz durchzubringen, und hoffen, dass Sie sehen, dass das notwendig ist, und jetzt die nötige Unterstützung geben.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich derartige Reden halte, frage ich mich immer, in welche Richtung Sie, Herr Limburg, das wieder falsch verstehen und falsch interpretieren. Es ist richtig interessant, das zu sehen.
In diesem Fall haben Sie es auch wieder hinbekommen. Selbstverständlich habe ich nicht gesagt, dass wir einen Antisemitismusbeauftragten nur deshalb fordern, weil es Antisemitismus auch von links oder von Menschen aus dem arabischen Raum gibt. Nein, das ist natürlich völliger Blödsinn.
Aber ich habe darauf hingewiesen - was in der Diskussion gerade auch aus Ihrer Partei immer wieder viel zu kurz kommt -, dass es eben nicht nur rechtsextremistischen Antisemitismus gibt und dass es fatal ist, wenn man sich darauf beschränkt. Genau das machen Sie. Insofern war es nach dem Sprichwort, dass getretene Hunde aufjaulen, klar, dass Sie genau das aufgreifen und in einen falschen Hals bekommen mussten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbstverständlich - das ist in der Tat ein wichtiger Punkt - gibt es sogar Antisemitismus aus der Mitte der Gesellschaft. Richtig. Genau deshalb zeigt sich umso mehr: Es muss einen unabhängigen Antisemitismusbeauftragten geben. Es braucht ein Gesetz für diese Stelle. Die Aufgaben, die wir ihm auferlegen wollen, sind im Übrigen - ich wiederhole es noch mal - weiter reichend, als das nach dem Vorhaben und der Umsetzung des Gesetzentwurfs der Landesregierung der Fall ist. Nur so kann man wirklich effektiv Antisemitismus bekämpfen.
Ich fand es wiederum entlarvend - wenn Sie schon vom Entlarven sprechen, Herr Limburg -, dass im Hinblick darauf, was richtig ist, was man machen muss, um Antisemitismus in diesem Land zu bekämpfen, von Ihnen überhaupt nichts Substanzielles kam.
Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Darauf hat die Welt gewartet. - Oder sagen wir doch lieber: Europa gewartet. - Wir wollen es doch nicht übertreiben.
Die ganzen Probleme, die die Europäische Union umtreiben, jetzt endlich haben wir die Lösung gefunden: Durch die Ergänzung der Niedersächsischen Verfassung in Artikel 1 wird das alles besser.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist wirklich mal ein toller Antrag. Bravourös!
Ich frage mich, was Sie damit eigentlich wollen. Rein juristisch haben wir es - das klang schon an - mit einer Staatszielbestimmung zu tun, haben wir es im Endeffekt auch mit einer Auflistung von Selbstverständlichkeiten zu tun.
Glauben Sie wirklich, dass irgendein Problem dadurch gelöst wird, dass irgendein sprichwörtlicher Sack Reis in China umfällt, weil wir diese Regelung in die Verfassung aufnehmen? Meinen Sie denn ernsthaft, bisher sei der Integrationsprozess, wie er in Niedersachsen umgesetzt wird, quasi nicht vorhanden, sodass man nachjustieren müsse.
Oder meinen Sie etwa, die Europäische Union sei bisher nicht demokratisch, sei bisher nicht rechtsstaatlich, sei bisher nicht föderativ ausgestaltet, sodass es genau dieser Regelung bedarf, damit Niedersachsen darin Vorreiter wird, die Europäische Union zu demokratisieren und zu einem föderativen und rechtsstaatlichen Staatenbund auszuformen? - Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ganze ist wirklich obsolet. Ich glaube, man braucht darüber nicht groß zu beraten.
Was wir brauchen, ist doch endlich einmal eine Bestandsaufnahme der gravierenden Probleme, auch und gerade der Akzeptanzprobleme der Europäischen Union und der Politik der Europäischen Union. Wenn man sich damit einmal befassen wollte - den Grünen kann ich nur ernsthaft nahelegen, das einmal zu tun -, dann würde man feststellen, wo es wirklich hakt. Es hakt sicherlich nicht daran, dass die niedersächsische Landesverfassung, die in der Tat in Artikel 1 einen Europabezug, wie eben schon anklang, und nicht diese ausformulierten Punkte aufweist, sondern da liegt es an ganz anderen Dingen.
Da liegt es z. B. an einem Demokratiedefizit, da liegt es an einer völlig überbordenden Bürokratie in Europa, da liegt es daran, dass die Verantwortlichen für die europäische Politik, für die Politik innerhalb der Europäischen Union bis heute nicht begriffen haben, dass Bürgernähe akzeptanzfördernd sein könnte, und bis heute nicht begriffen haben, dass das Ganze nicht ein bürokratischer, subventionsgetriebener Moloch ist, sondern dass es eine einmalige Chance bietet, das Zusammenkommen von Ländern, die sich noch vor wenigen Jahrzehnten verfeindet gegenüberstanden, dass ein Aufeinander-Zugehen eine einmalige Chance für den Erhalt von Frieden und wirtschaftlichem Wohlstand bietet.
Das erwarte ich von der Europäischen Union. Ich stelle aber jeden Tag aufs Neue fest, dass diese Europäische Union so, wie sie gestaltet ist, wie sie aufgebaut ist und wie sie praktiziert wird, dazu nicht in der Lage ist.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine vielfältige Medienlandschaft, freie Presse, freier Journalismus, unabhängiger Journalismus sind auch uns ein ganz maßgebliches Anliegen. Insofern muss man sich in Anbetracht der jetzigen Situation Gedanken darüber machen, wie man vor allem auf das Wegbrechen der Werbeeinnahmen reagiert; denn gerade hinsichtlich der Regionalzeitungen - um ein Beispiel zu nennen - ist es wichtig, dass es hierbei nicht zu weiteren Konzentrationen kommt, sondern diese Zeitungen erhalten bleiben können.
Ob allerdings das, was die Grünen hiermit vorschlagen, das Richtige ist, wage ich zu bezweifeln. Das werden wir im Ausschuss weiter klären müssen. Ich greife nur zwei oder drei Ziffern heraus.
Zum einen die Ziffern 1 und 2: Das ist ein verquastes Fördermodell unter Verkennung der aktuellen Realitäten. Daran ist offensichtlich nicht wirklich intensiv gearbeitet worden.
Noch grotesker, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird es dann aber mit Ziffer 4. Wenn man sich überlegt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch Rundfunkbeiträge jährlich rund 8 Milliarden Euro und lediglich eine weitere Milliarde on top aus Werbebeiträgen erhalten, dann, so glaube ich, ist es nicht nötig, nein, sogar völlig grotesk, wenn man meint, man müsse den Rundfunkbeitrag weiter erhöhen. Das ist der falsche Weg, sehr geehrte Damen und Herren.
Im Gegenteil: Worüber wir reden müssen, ist doch - und da schwingt auch eine soziale Komponente mit; ich habe das gestern schon gesagt -, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Corona-Krise und der wirtschaftlichen Existenzängste vieler Menschen, jetzt endlich eine konsequente Absenkung des Rundfunkbeitrags herbeizuführen. Hier wird der völlig falsche Weg beschritten.
Und um der hieraus aufscheinenden Inkompetenz noch die Krone aufzusetzen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Grünen haben es immer noch nicht begriffen: Es heißt nicht mehr „Rundfunkgebühr“, sondern es ist inzwischen ein „Rundfunkbeitrag“. Das hat durchaus auch eine rechtliche Implikation. Das ist nämlich etwas anderes; das haben Sie bis heute nicht verstanden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass ehrenamtliche Betätigung eine tragende Säule unserer Gesellschaft ist, steht außer Frage; da sind wir alle einer Meinung. Deshalb möchte ich mich zunächst auch noch ein weiteres Mal ausdrücklich bei allen ehrenamtlich Tätigen für ihr Engagement zum Wohle der Gesellschaft bedanken.
Warum sage ich „ein weiteres Mal“? - Ja, da war doch was! Wir haben in diesem Hohen Hause doch schon einmal über das Ehrenamt diskutiert, und zwar infolge eines Entschließungsantrags der AfD-Fraktion in der Drucksache 18/2579. Auch da waren wir alle einer Meinung: Das Ehrenamt ist ganz wichtig, es ist das Rückgrat der Gesellschaft.
Nicht mehr einer Meinung waren wir allerdings bei der Frage, ob man das Ehrenamt weiter stärken müsse. Da gab in den Reden der Vertreter der anderen Fraktionen noch sehr viel Widerspruch. Es ist interessant, dass Sie das jetzt offensichtlich anders sehen.
Das freut mich natürlich erst einmal, lässt mich aber doch insoweit fragend zurück, warum Sie das vor gut einem Jahr offensichtlich noch nicht für notwendig erachtet haben. Was ist denn seither passiert? Oder war es wieder nur der typische Reflex: Da kommt ein AfD-Antrag, und sei er auch noch so gut: Wir müssen ihn kategorisch ableh
nen? - Ich denke, das wird der Grund gewesen sein.
Wir haben in unserem Antrag bereits gute, fundierte Vorschläge zur Stärkung des Ehrenamtes gemacht: eine Heruntersetzung der Schwelle für den Erhalt der Ehrenamtskarte, die Berücksichtigung großen ehrenamtlichen Engagements bei der Rente und Ähnliches. Wir haben auch davon gesprochen, dass man die Bürokratie abbauen muss, mit der sich z. B. Vereine nicht zuletzt aufgrund der Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung, aber auch aufgrund anderer Umstände konfrontiert sehen.
All das sind Punkte, die wir schon angesprochen haben und die ich hier in Erinnerung rufen möchte. Ich glaube, sie spielen eine wichtige Rolle, wenn wir eine Enquetekommission einrichten sollten - die sonst nach meinem Dafürhalten nur Zeitverschwendung wäre, aber auf keinen Fall Zeitverschwendung sein darf. Das Ehrenamt ist viel zu wichtig, als dass man hier wieder ein Jahr ins Land gehen lassen dürfte; denn wie gesagt: Auf Basis des AfD-Antrags von vor einem Jahr hätten wir schon viel weiter sein können.
Vielen Dank.