Protokoll der Sitzung vom 02.07.2020

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Bundesverband hat es getan. Alle Landesverbände haben es getan. Wir haben unverzüglich eine Kommission eingesetzt. Wir haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einbezogen. Wir haben uns diesem Vorwurf gestellt.

Es ist nicht in Ordnung, wenn Sie hier behaupten, wir hätten das nicht gemacht.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Daraufhin hat sich Herr Emden zu einer Kurzintervention gemeldet.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Menge, Sie mögen sich doch bitte einmal mit den Ergebnissen einer Studie des Göttinger Instituts für Demokratieforschung befassen.

(Eva Viehoff [GRÜNEN]: Die ist in un- serem Auftrag gemacht worden!)

- Ja, und genau dieser Studie konnten Sie entnehmen, dass diese Aufarbeitung eben nicht stattgefunden hat.

Alice Schwarzer ist, glaube ich, auch nicht so weit weg von Ihnen.

(Lachen bei der SPD - Eva Viehoff [GRÜNE]: Die ist dichter bei Ihnen!)

Wenn die genau das bemängelt, dann - davon gehe ich einmal aus - hat das auch ein gewisses Gewicht.

Sie hätten jetzt hier die Chance, sich ein für alle Mal - jedenfalls vor dem Niedersächsischen Landtag - davon zu distanzieren und Selbstkritik zu üben.

(Lachen bei den GRÜNEN - Wiard Siebels [SPD]: Das hat sie gerade ge- tan, ein für alle Mal! - Johanne Mod- der [SPD]: Meine Güte!)

Das sollten Sie dringend machen.

(Zustimmung bei der AfD - Miriam Staudte [GRÜNE]: Aber nichts zum Thema gesagt!)

Frau Menge möchte erwidern.

Ich habe noch Restredezeit, die ich dazu nutzen möchte, in diesem Parlament noch einmal zu erklären, warum ich wichtig finde, dass wir diesen Sonderausschuss einrichten.

Sie entnehmen dem, was ich gesagt habe, bitte, dass ich absolut ernsthaft und voller Überzeugung dahinterstehe, dass sexuelle Gewaltdelikte gegen Kinder nicht angehen dürfen,

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Wir alle!)

dass ich daran mitarbeiten möchte - dass wir alle in diesem Raum bis auf die AfD daran mitarbeiten möchten -, dass wir das gemeinsam vernünftig auf den Weg bringen,

(Wiard Siebels [SPD]: So ist es!)

und dass wir uns keine Grenze setzen, das nicht auch konstruktiv anzupacken.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Zu- stimmung bei der SPD und bei der FDP)

Ich zitiere am Ende, und das mag vielleicht noch einmal deutlich machen - - - Nein, ich lasse es lieber.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD - Frauke Heili- genstadt [SPD]: Denen geht es gar nicht um die Kinder, denen geht es nur um politischen Profit! Das hat die Rede ja nun eindeutig gezeigt!)

Jetzt geht es hier erst einmal weiter. Die SPD hat noch Redezeit. Die soll jetzt Herr Ulrich Watermann nutzen. Herr Watermann, eine Minute!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um sexuelle Gewalt gegen Kinder. Es geht um das Schlimmste, was ich mir vorstellen kann. Es geht darum, dass es Täterinnen und Täter gibt, die diese schrecklichen Verbrechen begehen, und dass es andere gibt, die das vermarkten und Geld damit verdienen.

Ich bin fest davon überzeugt, dass es zu keinem Zeitpunkt irgendwie nützt, dieses Thema politisch auszuschlachten.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der FDP)

Mir geht es um die Opfer. Es geht um die Opfer, denen gegenüber wir verantwortlich sind. Jeder der glaubt, dass er das mit politischem Schlagab

tausch hinkriegt, der versündigt sich an diesen Opfern.

(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie lebhafter Beifall bei der FDP)

Danke sehr.

Weitere Wortmeldungen sehen wir im Moment nicht, sodass wir zur Ausschussüberweisung kommen.

Vorgeschlagen wird zu beiden Tagesordnungspunkten der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Auch das ist nicht der Fall. Dann haben Sie sich so entschieden.

Jetzt, nach Tagesordnungspunkt 50, kommen wir, wie angekündigt, zu folgendem Punkt:

Außerhalb der Tagesordnung: Abgabe einer Regierungserklärung unter dem Titel „NDR-Berichterstattung zur Auslieferung schadhafter Masken“ - Unterrichtung durch die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Frau Sozialministerin Reimann hat mitgeteilt, dass sie nun eine Unterrichtung zu diesem Thema abgeben möchte. Ich erteile ihr das Wort dafür.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben um Unterrichtung gebeten. Dem komme ich gerne nach.

Der NDR hat berichtet, dass der Bund über die Kassenärztlichen Vereinigungen an Arztpraxen Masken ausgeliefert hat, die nicht den Qualitätsstandards entsprechen, und diese Auslieferung zum Teil erfolgt ist, obwohl bereit ein Prüfergebnis vorlag, das die mangelnde Qualität festgestellt hatte.

Dazu kann ich Ihnen berichten: Grundsätzlich ist eine teils mangelhafte Qualität von Atemschutzmasken, die seit Beginn der Pandemie in großen Mengen auf den Markt gekommen sind, nicht neu. Deshalb arbeiten alle Stellen, die Masken beschaf

fen, mit regulären Kontroll- und Prüfverfahren, um solche Masken aus dem Verkehr zu ziehen.

Dazu müssen Sie wissen, dass es zwei vollständig getrennte Lieferstränge gibt. Der Bund beschafft und bedient über die Kassenärztlichen Vereinigungen die Arztpraxen. Das Land bekommt ebenfalls Lieferungen des Bundes, die im Wege der Amtshilfe über die Katastrophenschutzbehörden an Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime abgegeben werden.

Die Lieferungen des Bundes, über die heute in den Medien berichtet wurde, stammen aus dem Vertriebskanal China im Zuge eines Rahmenvertrages, den der Bund abgeschlossen hat. Das Sozialministerium hat diesen Vertrag nicht abgeschlossen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen - und das ist das übliche Verfahren - hat von allen Chargen sämtlicher Wareneingänge Rückstellproben genommen, um die Qualität zu sichern. Die Chargennummern der jeweils mangelhaften Masken hat die KVN immer sofort auf der Internetseite veröffentlicht, sodass der Austausch der Ware mit den betroffenen Arztpraxen in allen Fällen reibungslos funktioniert hat. Die KVN hat uns bestätigt, dass in den Einzelfällen, in denen mangelhafte Masken an Arztpraxen ausgeliefert worden sind, diese ausgetauscht wurden. Es ist nach Aussage der KVN und auch uns kein Fall bekannt, in dem es aufgrund der Mängel zu einer Patientengefährdung gekommen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das Land nimmt von den Lieferungen, die wir für das Katastrophenschutz-Zentrallager erhalten, chargenweise Rückstellproben und hat alle Lieferungen des Bundes im Zentrallager sperren lassen. Diese Chargen werden vor der Auslieferung getestet. Die Testung übernimmt der TÜV NORD, mit dem mein Haus einen entsprechenden Rahmenvertrag geschlossen hat.

Und auch die vom Land selbst beschafften Maskenlieferungen aus China außerhalb der Bundeslieferung werden im Auftrag meines Hauses durch den TÜV NORD begutachtet und geprüft. Auch hier arbeiten wir mit Rückstellproben. Das ist das übliche Verfahren. Wir verhindern durch diese Qualitätsprüfung, dass mangelhafte Ware in den Umlauf gerät.

In einem Fall wurden Masken mangelnder Qualität an das Primatenzentrum in Göttingen geliefert. Die mangelnde Qualität bestand in diesem Fall darin, dass es sich um Masken nach dem FFP2-Standard gehandelt hat, obwohl auf den Masken der FFP3-Standard aufgedruckt war. Dies wurde in diesem Fall erst unmittelbar nach der Auslieferung festgestellt. Die Lieferung ist dann sofort ausgewechselt worden. Eine Gefährdung lag auch in diesem Fall nicht vor.

Das MS hat im BMG zusammen mit den Ländern die mangelhafte Qualität mehrfach scharf kritisiert und dem BMG schließlich mitgeteilt, dass keine Maskenlieferungen mehr angenommen werden. Das BMG hat seine Lieferungen daraufhin eingestellt.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.