Liebe Frau Viehoff, ein erhöhter Finanzbedarf wird nicht erkannt. Die Hochschulen haben auch keinen erhöhten Finanzbedarf gemeldet, der sich in Personal niederschlagen könnte, sondern möglicherweise im Verbrauch von Hygienemitteln. Diese sind jedoch im normalen Geschäftsbetrieb der Hochschulen untergebracht. Daher gibt es keine Nachforderungen; es gibt aber auch keine Kürzungen.
Danke schön, Herr Minister. - Frau Viehoff, laufen Sie nicht so weit weg, Sie sind nämlich mit der nächsten Zusatzfrage wieder dran. Wenn Sie noch den Überblick über Ihre Anmeldungen haben,
Vor dem Hintergrund, dass inzwischen NordrheinWestfalen, Hessen und weitere Bundesländer rechtliche Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, wonach das Sommersemester nicht der allgemeinen Regelstudienzeit zuzurechnen ist, frage ich die Landesregierung, warum dies in Niedersachsen immer noch nicht vollzogen ist. Wie wir gerade gehört haben, gibt es im Prüfungsbereich an der einen oder anderen Stelle Schwierigkeiten, und das Studium konnte nicht korrekt im Sommersemester beendet werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Viehoff, es verhält sich so, dass wir uns mit dem Bund in einer Klärung dieser Rechtsfrage befinden. Wir sind der Auffassung, dass es einer gesetzlichen Regelung gar nicht bedarf, weil das Bundes-Ausbildungsförderungsgesetz geändert worden ist. Nach dieser Gesetzesänderung wird BAföG automatisch um ein Semester nach hinten verlängert, wenn klargemacht werden kann, dass eine Verlängerung der Studienzeit beispielsweise aufgrund von Corona notwendig wird, weil man sein Studium nicht wie vorgesehen beenden konnte.
Darüber gibt es zwei Meinungen. Wir glauben, es geht ohne eine Gesetzesänderung. Der Bund glaubt das eigentlich auch, mag uns das aber nicht schriftlich mitteilen. Deswegen sind wir darüber noch im Gespräch. Wir sind der Auffassung, dass das jetzt durchgeführte Semester für die Masse der Studierenden zwar eine Herausforderung war, aber eine Leistungserbringung erfolgt ist.
Ich finde, wir müssen in unserer Gesellschaft das Thema Leistungserbringung würdigen, selbst unter schwierigen Bedingungen. Diese schwierigen Bedingungen liegen vor. Deswegen sind wir der tiefen Überzeugung, dass es pauschal nicht den einfachen Weg geben sollte zu sagen, es gab das Semester nie, sondern dass gesagt werden sollte, das Semester hat stattgefunden.
Wenn man das Semester als Nichtsemester zählen würde, würde es im Übrigen erhebliche Auswirkungen beispielsweise auf unterschiedliche Rechtskreise wie die Hochschulfinanzierung haben. Daher werden wir diesen Weg so nicht gehen können.
Die Stärke sollte darin liegen, wie ich in einer meiner Antworten bereits gesagt habe, dass wir „Beinfreiheit“ geben, indem die Hochschulen entscheiden können, wie sie damit umgehen.
Wir werden daran arbeiten, dass es eine einvernehmliche Regelung für alle Hochschulen gibt, sodass man aus einer Einzelfallprüfung herauskommt. Das Pendant dazu wäre nämlich, eine Prüfung jedes einzelnen Falles vorzunehmen. Das wäre ziemlich albern. Wir gehen davon aus, dass ein Teil der Studierenden aufgrund von Vorerkran
kungen, chronischen Erkrankungen oder was auch immer dieses Semester nicht so durchführen konnte, wie sie es gewollt haben. Diese Studierenden müssen quasi automatisch die Verlängerung um ein Semester erhalten.
Das Gleiche gilt für diejenigen, die Prüfungsmöglichkeiten wahrgenommen haben, aus welchen Gründen auch immer aber durchgefallen sind. Wir würden den Hochschulen im Rahmen der von uns vorgegebenen „Beinfreiheit“ immer raten zu sagen, dass sie die Prüfung wiederholen dürfen und die stattgefundene Prüfung nicht zählt, damit man mit dieser Sache vernünftig umgeht.
Ich glaube, es ist besser, pragmatisch vorzugehen, statt anzufangen, irgendwelche Gesetze wild zu ändern. Diese Gläubigkeit an Gesetze ist nicht immer hilfreich; der Pragmatismus muss es machen.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt die Kollegin Schütz für die FDP-Fraktion. Bitte!
Vielen Dank. - Herr Minister, Sie haben das Nothilfeprogramm des Bundes erwähnt. Vor dem Hintergrund, dass die Gelder den Studierendenwerken aufgrund der Anzahl der zu vertretenden Studenten zugewiesen worden sind, es aber, je nachdem, wie viele Anträge gestellt werden, bearbeitet und genehmigt worden sind, eine Feinregulierung geben soll, möchte ich wissen: Erhalten die Studierendenwerke eine Unterstützung, um so ausgerüstet zu sein, damit sie genauso schnell arbeiten können wie Studierendenwerke in anderen Bundesländern? Ich fände es schade, wenn das Geld woanders hinfließen würde, bloß weil die anderen fixer sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist nicht nötig, weil die Studentenwerke 80 % der eingegangenen Anträge bereits bearbeitet und im überwiegenden Fall positiv beschieden haben. Wir
sind mit den Studentenwerken in einem ständigen Austausch und haben so auch ein gutes Gefühl dafür, wie das vom Bund zugewiesene Geld ausgegeben wird. Aus dem Nothilfeprogramm stehen ungefähr 7,3 Millionen Euro zur Verfügung, die auf die Studentenwerke Niedersachsens aufgeteilt werden. Davon sind jetzt, wie ich glaube, 1,7 Millionen Euro abgeflossen. 80 % der Anträge sind bearbeitet und entsprechend beschieden.
Danke schön. - Die nächsten drei Zusatzfragen haben Sie, Frau Kollegin Viehoff. Sie haben es selbst in der Hand, sie getrennt oder auch gebündelt zu platzieren - je nachdem, um welchen Gegenstand es dabei geht. Aber erst einmal sind Sie an der Reihe. Bitte sehr!
Vor dem Hintergrund, dass die Hochschulen uns berichten, dass sie in der Corona-Pandemie einen erhöhten Finanzbedarf haben, frage ich die Landesregierung, ob für den Haushalt 2021 geplant ist, den Hochschulen erneut eine globale Minderausgabe abzuverlangen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Viehoff, diese Meldung hat uns in dieser Form nicht erreicht. Hochschulen brauchen immer Geld - und immer mehr davon. Es würde mich überraschen, wenn es anders wäre.
Die globale Minderausgabe in Höhe von 7,8 Millionen Euro, die wir zusätzlich zu erbringen haben, wird in Teilen auch den Hochschuletat treffen, aber nicht zur Gänze.
Vor dem Hintergrund, dass die Studierendenwerke, wie schon ausgeführt, auch mit erheblichen Verlusten in diesem Sommersemester arbeiten müssen, frage ich die Landesregierung, ob sie diese Verluste teilweise oder ganz ausgleichen
wird oder ob die Kosten von den Studierenden durch die Erhöhung der Studierendenbeiträge getragen werden müssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Viehoff, Einnahmeausfälle bei den Studentenwerken gibt es nur im Wohnheimbereich. Ansonsten gibt es keine Einnahmeausfälle im Bereich der Studentenwerke.
In Ihrer Antwort auf die Frage 1 unserer Anfrage haben Sie gesagt, dass Ihnen noch keine umfassenden Informationen von Hochschulen, Studierenden und Studierendenwerken vorliegen. Meine Frage ist, ob man diese Abfrage nicht digital hätte durchführen können, wo die Hochschulen doch derzeit so fit darin sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Viehoff, da wir regelmäßig mit den Hochschulen, den Hochschulleitungen, den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, aber zum Teil auch mit anderen Gruppen in Kontakt stehen, haben wir ein relativ gutes Bild darüber, was an den Hochschulen passiert. Deswegen haben wir keine Abfrage veranlasst. Diese hätte man natürlich digital durchführen können. Allerdings wäre es die unnötige Beschäftigung eines Systems, das sich auf Studierende konzentrieren soll. Da sind die Kapazitäten derzeit viel besser eingesetzt.
Vielen Dank. - Da der Minister mit seiner letzten Antwort bereits auf eine meiner Fragen geantwortet hat, brauche ich nur noch diese eine Zusatzfrage. Vielen Dank.
Sie haben ja schon erläutert, welche Gelder in dem Soforthilfeprogramm geflossen sind. Ein Anteil davon sind aber auch KfW-Kredite. Können Sie dazu schon Zahlen nennen? Diese Kredite sind ja nicht sehr beliebt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Schütz, da haben Sie uns tatsächlich erwischt. Wir haben keine Abfrage bei der KfW gemacht, wie viele Kredite in diesem Bereich nach Niedersachsen geflossen sind. Allerdings ist es richtig, dass sich die Beliebtheit der Kredite etwas in Grenzen hält.
Meine Damen und Herren, zum Tagesordnungspunkt 6 a liegen mir keine weiteren Wortmeldungen oder Wünsche nach Zusatzfragen vor.