Björn Thümler
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die niedersächsischen Hochschulen haben in der aktuellen Pandemie-Situation mehrfach gezeigt, wie leistungsstark und anpassungsfähig sie sind. Es gelang, nicht zuletzt aufgrund des engagierten Einsatzes der Präsidien, der Lehrenden und der Verwaltungskräfte, den notwendigen Umstieg vom analogen zum digitalen Studienalltag fließend zu gestalten. Dafür danke ich an dieser Stelle ausdrücklich allen Beteiligten. Gemeinsam mit der Landeshochschulkonferenz ist es zudem gelungen, eine gemeinsame Empfehlung zu entwickeln und dem Infektionsgeschehen, aber auch der Hochschulautonomie gebührend Rechnung zu tragen.
Lassen Sie mich aber etwas zur Kernfrage von Bündnis 90/Die Grünen sagen. Exzellente Forschung weist sich durch einen überdurchschnittlich hohen Erkenntnisfortschritt gegenüber dem bisherigen Erkenntnisstand aus. Sie kann nur in einem strengen wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsverfahren identifiziert werden. Exzellenz in der Lehre zeichnet sich analog dazu durch herausragende Ergebnisse in der hochschulischen Lehre aus. Sowohl die nachhaltige Entwicklung konkreter Kompetenzen als auch die erfolgreiche Vermittlung eines durch besondere Komplexität gekennzeichneten theoretischen Sachverhalts oder Zusammenhangs können darunter gefasst werden.
Niedersachsen ist es in der aktuellen Exzellenzrunde gelungen, die Zahl der erfolgreichen Cluster von drei auf sechs zu verdoppeln. Trotzdem blei
ben die norddeutschen Länder mit insgesamt 15 Clustern gegenüber dem Süden und dem Westen unterrepräsentiert. Daher setzt die Landesregierung auf die Stärkung der länderübergreifenden Zusammenarbeit in den Zukunftsfeldern, z. B. in der Gesundheitsforschung, der Energieforschung und der Künstlichen Intelligenz.
Eine wichtige koordinierende Rolle spielt dabei die Norddeutsche Wissenschaftsministerkonferenz.
Die Exzellenzcluster des Landes Niedersachsen wurden und werden insbesondere mit Mitteln des Niedersächsischen Vorab erfolgreich unterstützt und gefördert.
Exemplarisch seien genannt:
- Stärkung des Exzellenzclusters Abwehrmechanismen gegenüber Infektionen und ihre Kontrolle - RESIST an der MHH, gefördert mit 2 Millionen Euro von 2020 bis 2025,
- Quantentechnologien der zweiten Generation - Aufbau eines „Quantum Valley Lower Saxony“ an der LUH, Gesamtförderung 25 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2025,
- Überführung der bisherigen Projektgruppe Hör-, Sprach- und Audiotechnologie (HSA) in ein eigenständiges Fraunhofer-Institut für Hör-,
Sprach- und Neurotechnologie in Oldenburg, Gesamtförderung 15,1 Millionen Euro in den Jahren 2019 bis 2024,
- Einrichtung einer Plattform für das Exzellenzcluster „Multiscale Bioimaging: von molekularen Maschinen zu Netzwerken erregbarer Zellen“ an der Universität Göttingen, Gesamtförderung 9,9 Millionen Euro zwischen 2020 und 2023,
- Stärkung des Exzellenzclusters „Multiscale Bioimaging“ mit einer Gesamtförderung von zusätzlichen 3 Millionen Euro zwischen den Jahren 2021 und 2025,
- Beschaffung eines Kryoelektronenmikroskops und eines Kryotomographen, inklusive Umbaumaßnahmen, im Rahmen des Exzellenzclusters „Multiscale Bioimaging“ an der Universität Göttingen, Gesamtförderung 5 Millionen Euro in den Jahren 2020 bis 2021,
- Unterstützung des Exzellenzclusters „Hearing4all“ im Bereich der Signalverarbeitung von Cochlea-Implantaten an der MHH mit 500 000 Euro,
- Translationsforschung zur Entwicklung und Etablierung audiologischer Präzisionsmedizin
für die Praxis der Hörhilfeversorgung am HörTech in Oldenburg mit einer Gesamtförderung von 2,5 Millionen Euro in den Jahren 2020 bis 2024.
Ziel ist es, die Entwicklungsschritte zur audiologischen Präzisionsmedizin aus der Grundlagenforschung des Exzellenzclusters „Hearing4all“ in die Translationsforschung der HörTech einzubinden und einzubringen, sodass diese Entwicklung in der klinischen und der industriellen Praxis ankommt.
Im Rahmen der Exzellenzinitiative werden die niedersächsischen Exzellenzcluster in der vergangenen Förderperiode aus den Mitteln des Niedersächsischen Vorab gefördert. Die aktuell erfolgreichen sechs Exzellenzcluster der Exzellenzstrategie werden hingegen über den Landeshaushalt gefördert.
Meine Damen und Herren, mein Ministerium hat in Vorbereitung der nächsten Runde der Exzellenzstrategie bei der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen eine Potentialanalyse des niedersächsischen Hochschul- und Wissenschaftssystems in Auftrag gegeben. Ziel der Landesregierung ist eine bestmögliche Unterstützung der Hochschulen für die kommende Runde der Exzellenzstrategie. Ein zentraler Aspekt ist dabei, dass in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren geeignete exzellente Themenfelder bzw. Standorte identifiziert werden können und die Universitäten, die bereits Exzellenzcluster eingeworben haben oder die eine Antragstellung planen, von der WKN beraten werden.
Eine Bewertung der nachhaltigen Auswirkungen der letzten Exzellenzrunde auf die teilnehmenden Hochschulen ist noch nicht abschließend durchführbar. Das Hochschulbarometer 2020 zeigt als allgemeinen Trend auf der Basis einer Befragung der Leitungen zur Lage ihrer jeweiligen Hochschule, dass durch die Exzellenzstrategie geförderte Universitäten hier deutlich optimistischer als nicht geförderte Universitäten sind. Generell hat der Exzellenzprozess die Profilbildung - auch in den entsprechenden niedersächsischen Hochschulen - gestärkt.
Beispielhaft sei hier die Initiative „Quantum Valley Lower Saxony“ genannt, die von der LUH und der TU Braunschweig maßgeblich getragen wird. Hierbei wird auf die erfolgreichen Cluster „QuantumFrontiers“ und „Phoenix-D“ aufgesetzt. Diese vom Land mit 25 Millionen Euro unterstützte Initiative soll die hervorragenden wissenschaftlichen wie infrastrukturellen Rahmenbedingungen im Bereich
der Quantentechnologien aufbauen und in den Exzellenzclustern „QuantumFrontiers“ und „Phoenix-D“ bündeln. Dabei sind der Aufbau eines Quantencomputers, die weitere Verbesserung von Lehre und Forschung, der Wissenstransfer, die Kooperation mit der Wirtschaft und die Einwerbung zusätzlicher Drittmittel zentrale Zielsetzungen.
In diesem Umfeld konnte sich Ende November 2020 in der letzten Entscheidungsrunde des DFGBewilligungsausschusses für die Sonderfor
schungsbereiche die relativistische und quantenbasierte Geodäsie „Terra Q“ durchsetzen. Hier sollen grundlegend neue Sensoren, Messtechniken, Analysemethoden und Modellierungsansätze entwickelt werden, damit neueste Erkenntnisse, vor allem aus der Quanten- und Gravitationsphysik, dazu beitragen können, die Genauigkeit geodätischer Messungen signifikant zu erhöhen.
Parallel läuft dazu auf dem Gebiet der Quantentechnologie ebenfalls der Sonderforschungsbereich 1227 „Designte Quantenzustände der Materie (DQ-mat) - Herstellung, Manipulation und Detektion für metrologische Anwendungen und Tests fundamentaler Physik“. Zusätzlich fördert das Land Niedersachsen mit bisher 2 Millionen Euro den Aufbau des CCC-N, Comprehensive Cancer Center Niedersachsen, um auch in der Krebsforschung die notwendigen Impulse zu geben, um dieses Volksleiden in den Griff zu bekommen.
Gleichzeitig fördert das Land Niedersachsen das COFONI-Netzwerk, das Netzwerk für die CoronaVirus-Infektionsforschung in Niedersachsen, mit 8,5 Millionen Euro, um dieses Netzwerk zu stabilisieren und in Deutschland und darüber hinaus sichtbar zu machen.
Drittens fördern wir die Wissenschaftsallianz Wasserstofftechnologie, um auch auf diesem Zukunftsfeld deutlich zu machen, dass die Energieversorgung von morgen nicht zufällig zustande kommt, sondern genau dann, wenn die Erkenntnisse der Grundlagenforschung in die Transformation und damit auch in die wirtschaftlichen Prozesse übersetzt werden können.
Zudem sind wir bestrebt, eine erhebliche Schwäche Niedersachsens Stück für Stück abzubauen. Wir brauchen mehr außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Land. Daher freue ich mich, dass es gelungen ist, drei neue DLR-Institute, ein neues Fraunhofer-Zentrum sowie eine Fraunhofer
Arbeitsgruppe sowie zwei Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft in Niedersachsen anzusiedeln. Außerdem wird jetzt gerade das größte Max
Planck-Institut für Naturwissenschaften in Niedersachsen von der Max-Planck-Gesellschaft gegründet. Darüber hinaus ist Niedersachsen nunmehr Sitzland des DFKI mit vier Arbeitsgruppen. Das, meine Damen und Herren, ist exzellent.
Sie sehen also, dass wir uns schon jetzt sehr intensiv mit der Frage von Exzellenz in Niedersachsen beschäftigen und die Hochschulen im Land sehr eng in diesen Prozess eingebunden haben.
Deshalb sind Kürzungen in Zukunftsinvestitionen insbesondere in der Bildung nicht nur schmerzhaft, sondern lange spürbar, und lange spürbare Nachwirkungen sind an dieser Stelle schlecht.
Allerdings offenbaren Sie schon in der Einleitung Ihrer Anfrage, dass es Ihnen nicht um die Exzellenz geht, sondern um billige Effekthascherei. Bei den angeblichen Kürzungen an der LUH geht es bislang um Vorschläge des Präsidiums an den Senat, die weder beschlossen noch umgesetzt sind. Zudem ist es die Aufgabe des Präsidiums nach dem NHG, Strukturfragen zu stellen und Vorschläge zur Entwicklung der Hochschule zu machen. Wahrscheinlich ist genau das in der Vergangenheit nicht ausreichend genug getan worden. Bei einer Reduzierung der Zuweisungen um 1,25 % bei einem Gesamtbudget von 2,1 Milliarden Euro reden wir von 25 Millionen Euro, was viel Geld ist.
Ich bitte, das nicht falsch zu verstehen: Ich halte das für falsch, vor allem als Signal in der jetzigen Zeit. Aber - ich habe das schon vor ein paar Tagen gesagt - wir haben keine anderen Möglichkeiten, weil wir als Solidarsystem funktionieren. Jeder muss seinen Beitrag dann leisten, wenn es gefordert wird. Ja, es ist richtig: Weitere Einsparungen über diesen Weg fordern strukturelle Veränderungen am System. Die Rasenmähermethode funktioniert nicht mehr, und strukturelle Entscheidungen muss der Landtag treffen, meine Damen und Herren.
Das Problematische in der Finanzierung der Hochschulen sind aber nicht in erster Linie diese Kürzungen, sondern das ist ein Nichtausgleich der erhöhten, teils drastisch erhöhten, laufenden Kosten. Dazu haben Sie in Ihrer Regierungszeit in drastischer Weise beigetragen. Durch den von Ihnen verordneten Umstieg auf grünen Strom sind die Kosten nochmals explodiert; ohne Kompensation. Soviel dazu, wenn Ursache und Wirkung nicht gesehen werden können oder nicht gesehen werden sollen.
Die Größenordnung dieser durch Sie verursachten Kostensteigerungen minimiert das Budget der Hochschulen in fast gleicher Höhe wie die globale Minderausgabe. Die Einsparvorgaben im Einzelplan 06 gliedern sich in drei Teile. Sie werden nicht alle erstmalig im Landeshaushalt 2021 haushaltswirksam, sondern wurden schon 2020 wirksam. Im Sinne einer transparenten und vollständigen Beantwortung werden alle drei Teile in den folgenden Antworten berücksichtigt.
Zu den Einzelfragen.
Erstens. Die Weiterentwicklung der strategischen Schwerpunktsetzung gehört zu den regelmäßigen Aufgaben der Hochschulen und ist üblicher Gegenstand der Verhandlungen über den Hochschulentwicklungsvertrag. Im Vorfeld der für 2021 angesetzten Verhandlungen über den nächsten Hochschulentwicklungsvertrag identifizieren die Hochschulen gegenwärtig im Rahmen ihrer Hochschulautonomie diejenigen Bereiche, die aufgrund der herausgehobenen Bedeutung für die weitere Hochschulentwicklung von den Auswirkungen der globalen Minderausgabe ausgenommen werden müssen. Diese hochschulinternen Prozesse unter Beteiligung der Fakultäten und der Gremien sind bisher nicht abgeschlossen und können daher noch nicht in Gänze beurteilt werden.
Angesichts der bisher vom Land gemachten und mit den Hochschulen erbrachten Leistungen insbesondere zur Stärkung der Lehre - hier Sonderpädagogik, Lehrkräftebildung, Hochschulpakt
2020, Digitalisierungsprofessuren, Akademisierung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe - besteht die Erwartung, dass die Hochschulen die Bedeutung des Kernaufgabenbereichs der Lehre sowie der gesellschaftlichen Anforderungen berücksichtigen und insofern auch beispielsweise in der Verwaltung nach Synergien suchen. Es ist dabei nicht auszuschließen, dass aufgrund einer verstärkten Mittelkonkurrenz die kritische Prüfung von Studiengängen durch die Hochschulen auch im Hinblick auf mögliche Synergien mit anderen Universitäten und Fachhochschulen strenger als in den Vorjahren ausfallen kann. Es ist jedoch nicht zu befürchten, dass das breite Angebot von Bachelor- und Masterstudiengängen durch die Einsparverpflichtungen unverhältnismäßig eingeschränkt wird.
Zweitens. Der Landesregierung ist es in den vergangenen Jahren gelungen, den Lehr- und Wissenschaftsstandort Niedersachsen nachhaltig zu stärken. Im Bereich der ärztlichen und nichtärztlichen Gesundheitsberufe wurden bereits mehr als
1 Milliarde Euro für die Bauvorhaben von MHH und UMG bereitgestellt und die Grundlage dafür geschaffen, das Sondervermögen schrittweise auf 2,1 Milliarden Euro anwachsen zu lassen.
Für den Ausbau des dritten Medizinstandorts Oldenburg konnte ebenfalls Planungssicherheit für den weiteren Ausbau erreicht werden.
Die Landesregierung setzt gleichzeitig den Masterplan Medizinstudium 2020 des Bundes um und modernisiert die Ausbildung in den nichtärztlichen Gesundheitsberufen, zuvorderst in der Pflegepädagogik, den Hebammenwissenschaften und der Psychotherapie.
Um die Hochschulen in der digitalen Transformation zu unterstützen, wurden Mittel für die Errichtung von bis zu 50 Digitalisierungsprofessuren bereitgestellt. Mit dem Zentrum für digitale Innovationen Niedersachsen erfahren Translation und Transfer ihre gebührende Berücksichtigung. Zur Stärkung der digitalen Ausstattung der Hochschulen wurden Ad-hoc-Mittel in Höhe von 8 Millionen Euro und im zweiten Nachtragshaushalt zusätzliche Mittel in Höhe von 17,8 Millionen Euro bereitgestellt. Zusammen sind dies 25,8 Millionen Euro.
Wegweisend sind zudem das Portal zur Bereitstellung von Open Educational Resources sowie flankierende Programme, z. B „Qualität plus“ und „Innovation plus“.
Um die besonders stark durch die Lehrerbildung geprägten kleineren Universitäten wie Vechta, Hildesheim und Osnabrück sowie die künstlerischen Hochschulen bei der forschungsbasierten Weiterentwicklung der Lehrerbildung zu unterstützen, wurde die Grundfinanzierung dieser fünf Hochschulen seit 2018 um insgesamt 6 Millionen Euro aufgestockt.
Zusätzlich zu Grundfinanzierung der Wissenschaftseinrichtungen konnten aus Mitteln des niedersächsischen Vorabs von 2018 bis 2020 insgesamt 445 Millionen Euro für den Wissenschaftsstandort Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden und damit Rahmenbedingungen verbessert sowie wichtige Impulse gesetzt werden. Schwerpunkte der themenbezogenen Förderung waren die Bereiche Digitalisierung, Klima, Energie sowie Mobilität.
Daneben wurde in exzellente wissenschaftliche Infrastruktur und im Rahmen der Förderlinie „Holen & Halten“ in die Gewinnung von hervorragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Niedersachsen investiert. Dadurch wurde und wird
der Wissenschaftsstandort Niedersachsen substanziell und langfristig gestärkt.
Das Land wird die genannten Maßnahmen konsequent weiterführen bzw. finalisieren und auch zukünftig im Rahmen der finanzpolitischen Möglichkeiten mit passgenauen Instrumenten dafür Sorge tragen, dass eine Schwächung des Lehr- und Wissenschaftsstandortes Niedersachsen verhindert wird.
Drittens. Es ist eine wesentliche Zielsetzung der Landesregierung, den Hochschulen eine mehrjährige Planungssicherheit als Grundlage für hochschulautonome Entscheidungen und die Entwicklung innovativer Ansätze zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen an die Hand zu geben. Hierzu dient u. a. die Bund-Länder-Vereinbarung zum Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“, mit dem die temporären Hochschulpaktplätze in Niedersachsen auf Dauer gesichert werden können.
Darüber hinaus strebte die Landesregierung einen Anschlussvertrag für den Hochschulentwicklungsvertrag an, der im kommenden Jahr verhandelt werden und ab 2022, nach Auslaufen des gegenwärtigen Vertrages, gelten soll.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Frage 2: Nein.
Zu Frage 1: Es kommt darauf an, an welchen Standort man etwas verlagern wird. Wenn der konsekutive Studiengang verlagert würde, müsste man entsprechendes Personal an einen anderen Standort oder auch an zwei Standorte verlagern. Dann wiederum käme es darauf an, was verlagert würde. Deswegen ist eine Summennennung nicht möglich. Vielmehr hinge es davon ab, was konkret verlagert würde. Aber im Zusammenhang damit, dass die Betreuung qua Aufgabe eines Studiengangs gewährleistet sein muss, müssen alle, die diesen Studiengang durchgeführt haben, an dem Standort verbleiben, um die verbleibenden Studierenden bis zum Auslaufen zu betreuen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur zweiten Frage: Aerosolforschung wird in Niedersachsen vor allem am Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation in Göttingen betrieben.
Das hiesige Institut beschäftigt sich in der Aerosolforschung nicht detailliert mit dieser Frage; dort geht es vielmehr um Klimamodelle. So wurde ein Klimamodell insbesondere für städtische Agglomerationen entwickelt, das auf jeden Fall erhalten bleiben muss. Wir sehen dafür den Standort Braunschweig als geeignet an, weil es dort dafür einen entsprechenden Studiengang gibt, bei dem dieses Thema passgenau untergebracht werden kann.
Zur ersten Frage, die die Studienplätze betrifft: Darüber ist keine Aussage möglich, weil es keine konkreten Beschlüsse dazu gibt. Außerdem müssten die Hochschulen, wenn sie etwas beschließen sollten, uns Studienangebotszielvereinbarungen vorlegen, die wir dann zu prüfen hätten. Deswegen wären zahlenmäßige Angaben völlig unseriös.
Das Ziel ist auch nicht, Studienplätze zu streichen, sondern es geht um Möglichkeiten, zu Einsparungen zu kommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war erst ganz begeistert, Herr Alt, bei Ihrem Einstieg, den Sie gerade gefunden haben, und dachte: Jetzt kriegt er den richtigen Drive in die richtige Richtung. - Leider sind Sie dann aber an der falschen Ecke in die falsche Richtung abgebogen.
- Das war das mit dem Blinker, ja. Vor zwei Tagen hatten wir das mit dem Knutschen. Jetzt kommt das mit dem Blinker. Es ist ja doch eine spannende Plenarsitzung.
Aber im Ernst: Sie haben gesagt, dass die von Herrn Hillmer im Ausschuss gestellte Frage im Grunde genommen richtig gewesen ist. Sie ist auch wirklich zentral wichtig. Was ist denn eigentlich mit den Museen, haben sie auf, oder haben sie nicht auf? Ich kann Ihnen das gerade einmal sagen und einige Beispiele nennen.
Freilichtmuseum Hösseringen: regulär geöffnet von März bis Oktober, Wintermonate geschlossen.
Emsland Moormuseum: regulär geöffnet von März bis Oktober, Wintermonate geschlossen.
Freilichtmuseum Schneverdingen: regulär geöffnet von Mai bis Oktober, Wintermonate geschlossen.
Freilichtmuseum Haselünne: regulär geöffnet von April bis September, Wintermonate geschlossen.
Erdölmuseum Wietze: regulär von März bis Oktober geöffnet, Wintermonate geschlossen.
Archäologisches Zentrum Hitzacker: regulär offen von April bis Oktober, Wintermonate geschlossen.
Deutsches Sielhafen Museum: regulär von Mitte März bis Anfang November offen, Wintermonate geschlossen.
Europäisches Brotmuseum in Ebergötzen: offen von März bis November, Wintermonate geschlossen.
Kehdinger Küstenschiffahrts-Museum: geöffnet
regulär von Ostern bis Mitte November, ansonsten geschlossen.
Niedersächsisches Kleinbahn-Museum Bruchhausen-Vilsen: geöffnet von Mai bis September, ansonsten geschlossen.
Und so weiter, und so fort.
Sie sehen also: Die Museen können Sie nicht öffnen, weil sie gar nicht auf sind.
Sie können sie auch nicht zwingen, aufzumachen, weil sie regulär geschlossen sind,
nämlich aus der Verantwortung der sie tragenden Personen heraus, meine Damen und Herren. Dementsprechend geht dieser Antrag leider in die falsche Richtung.
Ich gebe Ihnen allerdings darin recht, dass man natürlich darüber nachdenken kann, Museen aufzumachen. Sie sind, etwas salopp gesagt, Brot für die Seele der Menschen, weil sie sich beschäftigen können und nicht beschäftigungslos irgendwo herumstehen müssen. Auf der anderen Seite -
Sofort, ich möchte den Satz gerne noch zu Ende führen.
- müssen Sie aber sehen - das haben wir schon vor zwei Tagen und auch heute Morgen hier noch einmal besprochen -: Wenn das Infektionsgeschehen so ist, wie es ist, und auf diesem Niveau bleibt - es geht zwar leicht herunter, aber nicht wirklich anhaltend, sondern steigt wieder langsam -, dann haben wir ein Problem. Deswegen muss ein Lockdown her. Der gilt für alle Bereiche, so schmerzlich das ist, eben auch für die Museen und für Freilichtmuseen, weil bei Begegnungen aller Art social distancing sein muss.
Das ist der Kern dessen, warum Ihr Antrag in die falsche Richtung geht. Er kommt zum falschen Zeitpunkt und geht in die falsche Richtung, meine Damen und Herren.
Jetzt gab es, glaube ich, eine Frage.
Das ist relativ einfach, Herr Grascha. Das liegt daran, dass wir ein langfristiges Konzept fordern. Deswegen sind die Freilichtmuseen, ebenso wie alle anderen Einrichtungen, dort aufgeführt. Dementsprechend werden sie nicht von Verordnung zu Verordnung einfach wieder herausgenommen, sondern diese Verordnungen gelten sozusagen in sich fort. Das ist der Grund, warum sie darin stehen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schön gebrüllt, Herr Alt, aber dummerweise in die falsche Richtung: Die Bibliotheken sind ja gar nicht geschlossen.
Ich sagte gerade, die Bibliotheken sind in Niedersachsen nicht geschlossen. Die wissenschaftlichen Bibliotheken sind alle offen,
die Universitätsbibliotheken sind alle offen, und die öffentlichen Bibliotheken können Ausleihverkehr nach Vorbestellung machen.
Das heißt, sie sind offen. Sie können sich in öffentlichen Bibliotheken der Gemeinde, der Stadt oder des Landkreises nicht hinsetzen und ein Buch anschauen, aber Sie können es vorbestellen und mit nach Hause nehmen. Das heißt, das, was Sie hier über Bildungsgerechtigkeit sagen, kann auch in Niedersachsen weiter stattfinden.
Da gibt es überhaupt keinen Unterschied.
Mal ein Wort zu Bayern, weil das so ein schönes Beispiel ist: Ich weiß nicht, ob Sie sich die Zahlen mal im Vergleich zu Niedersachsen angeschaut haben. Sie werden einen Unterschied feststellen. In Bayern redet man viel über harte Maßnahmen, aber in Niedersachsen machen wir sie. Deswegen sind unsere Zahlen besser, und deswegen ist das Gebrülle in Bayern schön, aber nicht hilfreich. Deswegen ist es auch nicht gut, wenn Sie das hier verbreiten, weil es falsch ist, meine Damen und Herren.
Noch einmal: Die wissenschaftlichen Bibliotheken in Niedersachsen sind geöffnet. Sie können auch begrenzt die Arbeitsplätze nutzen, wenn Sie dort mit ausgefüllten Zetteln usw. arbeiten. Bei den öffentlichen Bibliotheken: Ausleihe möglich, abholen möglich, aber nicht reinsetzen usw.
Das, bitte schön, merken! Das ist ganz wichtig, weil es tatsächlich darum geht, dass Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, sich ein Buch zu kaufen, es sich weiter ausleihen können. Es ist wichtig, zu wissen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weil Frau Naber das Thema gerade angesprochen hat: Es wird keine Rückforderungen von bewilligten Mitteln aus dem Kulturbereich geben, weil die Mittel ja genau dazu beitragen sollen, dass die Künstlerinnen und Künstler bzw. die Veranstaltungsstät
ten es nicht noch schwerer haben, als sie es ohnehin schon haben - und jede Rückforderung könnte im Grunde genommen das Aus für eine Einrichtung bedeuten.
Der zweite Punkt ist, dass die weiteren Bewilligungen von Maßnahmen aus dem Programm „Niedersachsen dreht auf“ in dieser Woche bzw. in der kommenden Woche weiter fortgesetzt werden und soweit möglich noch in diesem Jahr beschieden werden. Ansonsten noch im Januar; wir haben ja bis Ende Februar Zeit, die Sachen weiterzumachen.
Das ist übrigens auch der Kernpunkt. Sie brauchen kein Konzept einzufordern, wie die Kultur revitalisiert werden kann. Dieses Konzept haben wir mit „Niedersachsen dreht auf“ vorgelegt, in das wir explizit geschrieben haben, dass Kultureinrichtungen bis Februar beantragen können und die Veranstaltungen dann bis Ende 2021 durchgeführt werden müssen. Das ist beispielgebend in
Deutschland; andere Länder machen das so nicht. Das ist aber genau der Punkt. Wir sagen, 2021 kann man in den besseren Jahreszeiten wahrscheinlich wieder spielen und dementsprechend auch Kunst und Kultur sehen.
Dritte Bemerkung. Der fiktive Unternehmerlohn, über den wir hier schon mehrfach gesprochen haben, ist etwas, was ich persönlich ausdrücklich unterstütze und auch schon mehrfach bei Bundeswirtschaftsminister Altmaier hinterlegt habe. Der Bund hat sich jetzt an dieser Stelle bewegt. Die Novemberhilfe ist das eine, die Dezemberhilfe wird das andere sein. Das reicht aber am Ende nicht aus.
Deswegen ist der Hinweis, den Frau Naber gerade in der Frage gegeben hat, wie wir eigentlich mit der sozialen Absicherung von Soloselbstständigen, Künstlerinnen und Künstlern und vielen anderen Menschen, die damit zu tun haben, umgehen, eine der entscheidenden Fragen der Zukunft, die wir eben auch gemeinsam beantworten müssen. Natürlich ist in einem Solidarsystem klar: Wer nichts in die Kasse einzahlt, kann auch nichts rauskriegen. Das ist ja das Problem. Deswegen muss es einen Weg geben.
Wir haben auch mit Künstlerinnen und Künstlern in Niedersachsen besprochen, wie man diesen Weg gehen kann. Das ist aber nicht trivial, weil es natürlich Geld kosten wird, das aufgebracht werden muss. Aber auf der anderen Seite muss man es Künstlerinnen und Künstlern vielleicht auch zumuten, dass sie an dieser Stelle selbst weiter Beiträge
in diese Kasse einbezahlen, um dann entsprechend Geld herauszubekommen. Die Pandemie lehrt es. Ich glaube, dass wir auch da noch viele Gespräche vor uns haben. Das ist aber auch gut, damit wir auch im Gespräch sind.
Wir führen derzeit - ich glaube, das kann man für fast alle hier im Haus sagen - sehr viele Gespräche, nicht nur mit Künstlerinnen und Künstlern, sondern mit vielen Betroffenen in der Gastronomie und in vielen anderen Bereichen, die sich teilweise auch überschneiden und überdecken. Es ist gut, dass wir dicht bei den Menschen sind und zuhören, was sie zu sagen haben, um daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Das tun wir.
Das ist übrigens auch der Unterschied zu BadenWürttemberg. Dort hat man erst einmal mit viel Geld einen fiktiven Unternehmerlohn auf den Weg gebracht, aber mittlerweile kommen die Rückführungsbescheide; Geld muss wieder zurückbezahlt werden. Das wollten wir den Menschen in Niedersachsen ersparen, weil es natürlich zusätzlichen Frust bedeutet, wenn Sie erst Geld bekommen, das Sie ausgeben, und anschließend jemand vom Amt kommt und das Geld wieder zurückholen will. Das macht keinen Sinn, meine Damen und Herren.
Es mag hier vielleicht etwas nüchtern-norddeutsch zugegangen sein, aber am Ende sind wir dichter bei den Menschen. Und das ist gut so.
Ich danke Ihnen herzlich für die Zusammenarbeit und wünsche Ihnen einen frohen Advent und ein frohes Weihnachtsfest.
Bleiben Sie gesund! Bis ins nächste Jahr!
Vielen Dank.
- Ich gucke mal nach links.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die COVID-19-Pandemie hat unser gesellschaftliches Leben und den öffentlichen Diskurs in diesem Jahr in herausragender Weise geprägt und tut es, wie wir alle merken, immer noch. In unseren Familien, im Berufsleben, aber auch hier im Niedersächsischen Landtag haben wir um die besten Lösungen gerungen und angemessene Maßnahmen und finanzielle Hilfe diskutiert. Dabei ging es manchmal auch hoch her. Einig waren wir uns jedoch in einem Punkt: Unser Handeln muss von der Wissenschaft geleitet sein.
Und Herr Alt, was Sie zu dem Thema Wissenschaft - ich komme da gleich einmal drauf - gesagt haben, könnte man in vielen Punkten gut unterschreiben. Aber wenn Sie im letzten Teil Ihrer Rede zur Kultur gerade genau diesen zentralen Satz „Unser Handeln muss von der Wissenschaft geleitet sein!“ wieder dermaßen ins Gegenteil verkeh
ren, bleiben wir im Grunde genommen auf dem falschen Fuß stehen. Warum sind denn alle Einrichtungen heruntergefahren worden? - Doch nicht, weil irgendjemand der Kultur vorwirft, sie sei sozusagen der Hotspot der Corona-Pandemie, sondern sie sind heruntergefahren worden, weil es um das Social Distancing geht. Die Göttinger Hochschule sagt es seit Anfang der Pandemie immer wieder: Social Distancing ist das Gebot der Stunde. Egal, ob die Leute zu Hause rumknutschen oder sich etwas hinter die Binde kippen - alles das soll eben gerade nicht stattfinden, weil es darum geht, sich weniger zu treffen. Das ist das Kernproblem.
Deswegen hatten wir ja im November die Situation, dass der Lockdown sozusagen wieder greifbar nahe war, weil man eben nicht - - -
- Bitte?
Herr Zinke kann ja knutschen, mit wem er will. Viel Spaß!
- Ja, auch das.
Aber ganz im Ernst: Das war das Problem im November, als die Kanzlerin gesagt hat, wir brauchen einen Lockdown, aber man sich eben nicht für einen totalen Lockdown entschieden, sondern gesagt hat, wir müssen auf verschiedene Sachen Rücksicht nehmen. Zu dem Zeitpunkt konnten wir 75 % der Infektionswege schon nicht mehr nachverfolgen. Noch einmal: Das ist das Kernproblem, mit dem wir es jetzt immer noch zu tun haben.
Nun kann man natürlich sagen: „Es ist blöd, dass die Kultur darunter leidet. Das wäre doch gar nicht
nötig; denn die haben ja vernünftige Hygienekonzepte.“
- Wie Gaststätten auch.
Aber das ist völlig wurscht, weil wir bei 75 % der Infektionen nicht wissen, woher sie kommen. Es weiß keiner, ob es nicht im Theater übertragen worden ist - oder eben in der Gastronomie -, und das ist doch genau der Gefahrenpunkt. Denn Corona ist kein Spaß! Das kann man sich auf den Intensivstationen und bei denen anschauen, die an der ECMO liegen, und auch bei denen, die zwar wieder genesen, aber immer noch nicht richtig gesund sind.
Das ist genau das Kernproblem, und deswegen bleibe ich dabei: Das Handeln muss wissenschaftlich geleitet sein. Das vergessen wir immer wieder, weil natürlich viele auf uns einflüstern oder einwirken und uns sagen, was wir alles tun müssten.
Deswegen ist Politik an dieser Stelle auch so schwierig. Sie muss den richtigen Weg finden und austarieren, was man der Bevölkerung gerade noch zumuten kann, damit es nicht zu einem solchen Eingriff in die Freiheitsrechte kommt, dass beispielsweise das Knutschen verboten werden muss. Das kann man übrigens auch schlecht kontrollieren, aber Sie verstehen, was ich damit sagen will. Deswegen muss es wissenschaftsgeleitet sein.
Ich würde mir wünschen, man würde einmal auf die Forscherinnen und Forscher hören. Nehmen Sie z. B. Frau Priesemann aus Göttingen. Sie bringt es in den Diskussionen klar auf den Punkt, und das macht sie nicht, weil sie die Menschen nicht mag, sondern sie macht es aus Verantwortung.
- Herr Grascha man muss sich das nur einmal erklären lassen: Wenn das Infektionsgeschehen auf einem so hohen Niveau ist und nicht sinkt und der Lockdown trotzdem nicht fortgeführt wird, geht das Niveau wieder nach oben und die dritte Welle ist vorhersehbar. Wenn wir so weitermachen, können wir sie Ostern erwarten.
Das ist doch das Kernproblem, über das die Menschen in diesem Land diskutieren. Das muss verstanden werden.
- Liebe Frau Hamburg, das hat mit dem Ministerpräsidenten nichts zu tun. Auch der Ministerpräsident ist nur einer von vielen Politikerinnen und Politikern:
- Ja, wirklich.
Und die Entscheidungen, die in den Ministerpräsidentenkonferenzen gefällt werden müssen, sind doch nicht einfach. Da besteht doch eine Einflussnahme von vielen Menschen, der auf ihnen lastende Druck ist groß. Da ist die Wirtschaft, das Herunterfahren, alles das muss man doch einmal sehen. Das ist doch kein Spaß.
Und dass wir zu Kürzungen kommen, ist doch keine Herzensangelegenheit der Regierung. Das ist auch keine Herzensangelegenheit der Regierungsfraktionen in diesem Hause, sondern das ist eine der Notwendigkeiten, denen wir uns stellen müssen, weil es nicht anders geht.
Liebe Frau Viehoff, da Sie das angesprochen haben: Wenn Sie wenigstens die globalen Minderausgaben aus Ihrem Antrag ausgebucht hätten, dann wäre es nett gewesen. Das haben Sie aber nicht.
Die FDP hat es zumindest geschafft, 2,4 Millionen Euro auszubuchen, den Rest aber eben auch nicht.
Das ist das Problem. Erzählen Sie doch den Leuten nicht, Sie würden hier eine andere Wissenschaftspolitik machen wollen! Das machen Sie nur auf dem Papier; das ist ein Papiertiger, nicht mehr und nicht weniger. Das ist die Wahrheit über das, was Sie hier tun.
Sie sprechen von der Wertschätzung gegenüber den Forscherinnen und Forschern. Aber reden Sie einmal mit den Leuten! Die lachen sich doch tot über das, was angekündigt wird, weil davon nichts hängenbleibt. Das ist doch genau der Punkt.
Und erzählen Sie den Leuten vor allen Dingen nicht, dass wir in Niedersachsen die Wissenschaft kaputtsparen. Das stimmt nämlich nicht.
Wir haben bei der Globalzuweisung um 1 % gekürzt - um 1,2 %, um ganz genau zu sein -, weil es nicht anders ging, weil es notwendig war. Herr Hillmer hat gerade noch einmal sehr dezidiert aufgezeigt, wie die Beschlusswege dazu gewesen sind.
Es sind Beschlüsse, die dieses Hauses mit Ihrer Zustimmung gefasst hat, die dazu geführt haben, dass sich die Beamten jetzt im Grunde genommen ihr Weihnachtsgeld selbst verdienen. Das ist der Hintergrund dieser Sparmaßnahme gewesen, meine Damen und Herren. Das muss umgesetzt werden, und dabei ist jeder Minister in die Disziplin der Landesregierung eingebunden. Wir müssen das erfüllen, und das tun wir dann auch - weil dies Ihr Beschluss war, weil das die Beschlusslage ist. So einfach ist das, meine Damen und Herren.
Und ein Zweites: Was macht man denn, wenn man nicht genug Geld hat? Dann muss man Prioritäten setzen, und genau das haben wir gemacht. Wir haben über die Nachtragshaushalte die Netzwerke in der Corona- bzw. Infektionsforschung gestärkt. 8,4 Millionen Euro fließen für den Aufbau des COVID-19-Forschungsnetzwerks Niedersachsen
COFONI. Das bedeutet die Bündelung aller Forscherinnen und Forscher in Niedersachsen, die sich nicht nur mit COVID-19, sondern auch mit anderen Pandemien beschäftigen. Das ist gut ausgegebenes Geld, weil es uns auch nach der Krise - die übrigens nicht die Letzte sein wird; da können wir sicher sein -, also auch bei anderen Krisen, in die Lage versetzt, auf Forschungsleistungen der letzten 10 bis 15 Jahre aufzubauen.
Wer übrigens glaubt, dass der Impfstoff nebenbei erfunden worden ist, der irrt. Er geht auf die Grund
lagenforschung der letzten 10, 15 oder 20 Jahre zurück, die viel Geld fordert. Grundlagenforschung ist teuer, aber absolut notwendig, weil sie die Grundlage dafür bildet, solche Krisen überhaupt in den Griff zu bekommen. Wer darin nicht investiert, der macht einen Fehler. Deswegen investieren wir genau an dieser Stelle, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich ein Weiteres sagen. Ich habe mir heute Morgen in der Schillerschule hier in Hannover einen von uns finanzierten mobilen CoronaTest angeschaut. Der funktioniert vorbildlich, weil sich die Schillerschule darauf eingestellt hat, die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts immer wieder zum Testen inklusive Blutabnahme zu schicken. Warum ist das wichtig? Wir führen damit einen Langzeittest durch, der seit April dieses Jahres ununterbrochen in der Kette läuft, mit dem man die Infektionswege zwischen Schülern und Lehrern, zwischen Elternhaus und Schülern usw. verfolgen kann. Diese Erkenntnisse sind absolut wichtig, um bei einer weiteren Pandemie in die Lage versetzt zu werden, schneller als jetzt zu reagieren. Das kann man nur mit „learning by doing“ machen. Dafür werden 2,5 Millionen Euro investiert, und dieses Geld ist gut angelegt.
Frau Viehoff, Sie haben freundlicherweise auf Oldenburg hingewiesen. Ja, wir investieren 40 Millionen Euro. Ich frage mich, warum gerade Sie ständig das Thema EMS im Munde führen. Sie haben fünf Jahre die Möglichkeit gehabt, die EMS nach dem Start weiter auszubauen, und Sie haben gar nichts getan.
Es wäre fatal gewesen, wenn man die EMS wieder hätte schließen müssen, weil Sie fünf Jahre lang nichts gemacht haben. Der Wissenschaftsrat hätte es fast gemacht, wenn nicht die Begutachtung, die wir vorgezogen haben, so extrem positiv ausgefallen wäre und weil im Übrigen auch Groningen zum Standort Oldenburg steht. Dass die EMS überlebt hat, ist nicht Ihre Leistung, sondern das ist die Leistung der Menschen in Oldenburg!
Lassen Sie mich auch ein Wort zum Thema Kunst und Kultur sagen. Natürlich ist es schmerzlich, dass wir jetzt keine Kunst und Kultur genießen können, weder im Theater noch im Kino noch sonst irgendwo. Und ja, die Kulturschaffenden
leiden erheblich darunter, bis hin zur psychischen Anspannung. Aber mit Geld alleine ist das eben leider auch nicht zu lösen.
Herr Alt fragte vorhin, was denn die Kulturminister machen. Ich bin jetzt hier und sitze nicht in der Schalte der Kulturminister, die zeitgleich läuft, in der sich diese darüber austauschen, wie sie versuchen wollen, es bundesweit hinzubekommen. Ich kann Ihnen sagen, das wird sowieso nicht funktionieren, weil es gar nicht geht, weil das Pandemiegeschehen in Deutschland viel zu unterschiedlich ist. Gleichwohl werden wir versuchen, wie von der MPK gefordert, einen Katalog vorzulegen. Er enthält eine Rahmenanweisung. Diese muss aber sozusagen vor Ort immer in bestehendes Recht umgesetzt werden.
Ich gehe davon aus, dass wir den Spielbetrieb der Staatstheater und ähnlicher Einrichtungen vor Ende Januar ohnehin nicht wiederaufnehmen werden, weil ein Hü und Hott, ein Herunter und Hoch gar nicht verantwortbar wäre. Man braucht Ruhe und Flexibilität. Deswegen sind wir ja gerade in einem engen Austausch auf Bundesebene, weil alles andere nicht zu verantworten wäre.
Lassen Sie mich noch einen Punkt aufgreifen, auf den Frau Naber dankenswerterweise hingewiesen hat. Das mit der Pferdetränke in Oldenburg finde ich nicht lächerlich, auch wenn ich mich schon einmal in dieser Weise geäußert habe, aber das war eher ein Spaß. An dem Beispiel wird jedenfalls deutlich: Wenn es zwischen dem Bund und den Ländern - die ja die Kulturhoheit in diesem Land tragen - zu vernünftigen Absprachen käme, könnte man Gelder fließen lassen. Das ist aber nicht möglich, weil diese Mittel leider immer erst bei der Ramschsitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages verteilt werden. Dieses Mal war das kurz vor unseren Haushaltsberatungen der Fall, aber meistens kommt es viel zu spät, sodass wir nicht die Möglichkeit haben, diese Mittel entweder in eine Kofinanzierung zu nehmen oder aber den Finanzminister in Gesprächen mitzunehmen und zu sagen: Es lohnt sich, dieses Geld zu nehmen, weil es unsere Kasse entlastet, wie z. B. beim Landesmuseum Oldenburg oder aber unlängst bei der Kunsthalle Emden.
Ich bin trotzdem dankbar, dass die Kollegen im Deutschen Bundestag dies tun und - das ist eine neue Wendung; das liegt übrigens an dem neuen Sprecher auf der SPD-Seite im Haushaltsausschuss - dass auch einmal vorher gefragt wird: Was darf es denn sein?
- Ich will das einmal lobend sagen.
Das gab es vorher nicht, sondern da haben die Kollegen auch in den anderen Ländern gesagt, dass es hier diese Zwangsbereicherung in der Ramschsitzung gibt. Aber Dennis Rohde fragt wenigstens vorher einmal, wo man möglicherweise etwas machen könnte, und das funktioniert dann auch. Das ist eine gute Zusammenarbeit. Und wenn es so läuft, ist die Kulturhoheit auch gesichert.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit Frau Viehoff nicht Gefahr läuft, das letzte Wort zu haben, dachte ich mir, habe ich das heute mal.
Nein, Spaß beiseite.
In der Tat ist ja fast alles gesagt, aber eben auch noch nicht von jedem, also auch noch nicht von mir.
Als Erstes möchte ich sagen, dass es mir wichtig ist, dass wir bezüglich dieses Antrags noch mal ins Auge fassen, dass es neben dem angesprochenen Punkt zur Alumnikultur tatsächlich auch eine Regelung im NHG gibt, die vorsieht, dass sich die Hochschulen stärker um dieses Thema kümmern sollen, weil es in Deutschland im internationalen Vergleich eine etwas unterausgeprägte Zuwendung für Alumnis gibt, um das mal vorsichtig auszudrücken. Das soll abgestellt werden.
Das Zweite, was ich anmerken möchte, ist, dass der Problemhorizont im Feld der Weiterbildung an Hochschulen natürlich deutlich komplexer ist, als es im Entschließungsantrag dargestellt worden ist, weil es bei Hochschulen komplexe Systeme gibt, die eben nicht nach einfachen Kriterien funktionieren.
Das Dritte, was ich anfügen will, ist, dass sich dieser Entschließungsantrag beispielsweise nicht damit beschäftigt, ob die Forderung nach mehr öffentlichen Mitteln über eine Berücksichtigung in der Kapazitätsverordnung oder über ein direktes Förderprogramm mit dem EU-Beihilferecht zu vereinbaren ist. Das ist bewusst ausgelassen. Das ist nämlich eine nicht unkomplexe Frage, die aufzugreifen sein wird.
Auch die in Nr. 6 genannte Frage des Eingriffs in die Hochschulautonomie sehe ich sehr kritisch, weil wir erstens gerade mehr anstatt weniger Hochschulautonomie wollen und weil zweitens die Hochschulen natürlich selbst entscheiden können müssen, wo sie ihre Schwerpunkte bilden. Ansonsten ergibt das Ganze nämlich keinen Sinn.
Entscheidend ist, dass es eine solche Plattform, die gefordert worden ist, von 2003 bis 2013 schon
einmal gab. Sie ist dann eingestellt worden, weil sie genau diesen Erfolg eben nicht gehabt hat. Deswegen wäre ich da bei Frau Viehoff und sage: Die Dinge, die wir schon haben, müssen wir stärken, die müssen wir nach vorne bringen. Nur das macht Sinn.
Aber ich denke, dass die Beratungen im Ausschuss genau auch das zeitigen werden und dass am Ende ein sehr geeinter Konsens zwischen allen Fraktionen dabei herauskommen wird, der der Weiterbildung insgesamt helfen wird. Denn das Thema des lebensbegleitenden Lernens wird uns sicherlich alle begleiten, und niemand ist davon ausgenommen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben gestern schon einmal allgemein über das Thema sprechen können. Heute geht es konkret um das Programm für Soloselbstständige.
Die Landesregierung will mit diesem Programm zur Vitalisierung der Kulturszene beitragen. Allerdings werden wir unseren Beitrag nicht in Form eines Grundeinkommens für jede Künstlerin und jeden
Künstler in diesem Land leisten können. Um nur einmal die Dimension zu verdeutlichen: Wenn man das, was Sie gerade gesagt haben, machen wollte, bräuchte man 100 Millionen Euro pro Monat. Ich weiß nicht, Frau Viehoff, in welchem Haushalt Sie das zusammenklauben wollen. In meinem Haushalt gäbe es das nicht. Sollte es im Keller des MF zufällig eine Gelddruckmaschine geben, wäre ich für einen Hinweis dankbar; dann könnten wir sehr schnell etwas zusammen machen.
Das, was Sie gerade gesagt haben, ist völlig illusorisch, und so wird es auch in anderen Bundesländern nicht gemacht. Dort rudert man kräftig zurück, weil es eben nicht funktioniert.
- Es ist kein Allheilmittel. Und gerade in BadenWürttemberg gibt es deswegen erheblichen Stress in der Kulturszene, weil die Wirkung nämlich sehr zweifelhaft ist. Die dortigen Kollegen rudern in einer atemberaubenden Geschwindigkeit zurück und gehen den Weg, den wir gehen, nämlich die Kulturszene so zu vitalisieren, dass Leistung und Gegenleistung korrespondieren und dementsprechend auch etwas auf die Straße kommt, anstatt so zu tun, als ob es eine Staatskultur gebe - die es in Deutschland in der Form Gott sei Dank nicht gibt.
Ich will an das anschließen, was der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung gesagt hat und was Herr Jasper und Frau Naber auch schon ausgeführt haben.
Der Kern des neuen Programms in der Förderrichtlinie „kulturelle Veranstaltungen“ ist, dass Soloselbstständige unterstützt werden - und Soloselbstständige sind dabei nicht nur Künstlerinnen und Künstler, sondern auch andere, die um die Künstlerinnen und Künstler herum einen Beitrag leisten, wie Tontechniker, Lichttechniker usw. Alle die können in diesem Paket abgerechnet werden: durch den Veranstalter, der es beantragen muss, im Prinzip „Leistung gegen Gegenleistung“, zu 100 % finanziert durch das Land Niedersachsen mit einer Kostenobergrenze von 30 000 Euro.
Diese Regelung, meine Damen und Herren, ist doch ziemlich klar, und ich weiß auch nicht, warum man hier von Pontius zu Pilatus müsste. Um seinen Antrag zu stellen, muss man zu den Landschaften bzw. Landschaftsverbänden gehen. Dort wird man beraten. Auch das Musikland Niedersachsen macht das so. Da hat es vor Kurzem eine Konferenz mit mehreren Hundert Beteiligten gegeben, in der sie genau darauf noch einmal hingewiesen worden sind.
Deswegen ist das, was Sie hier sagen, Frau Viehoff, falsch, und ich würde Sie auch bitten, das nicht ständig zu wiederholen, weil damit die Verunsicherung in der Szene größer wird.
- Wir machen genau das, weil wir mit den Leuten reden, im Übrigen auch mit AKKU, mit der Soziokultur und mit vielen anderen. Die wissen aus den Verbänden heraus ganz genau, wo sie ihre Leute hinschicken müssen, um dieses Geld zu beantragen.
Bestimmt.
Nein, das kann ich nicht, auch weil wir nicht in einer Haushaltsdebatte sind. Außerdem wissen Sie doch, wo das Geld ist, Herr Wenzel.
Von daher ist das völlig obsolet, weil der Wirtschaftsminister angekündigt hat, dass entsprechende Richtlinien für Veranstalter erstellt und demnächst auch das Licht der Welt erblicken werden.
- Sie müssen immer von der Gesamtsumme ausgehen, die in diesem Bereich schon zur Verfügung gestellt worden ist. Sie bringen nämlich immer gerne alles durcheinander, um das klar zu sagen.
Gerade für den Kunst- und Kulturbereich sind ja schon Gelder ausgezahlt worden - und zwar auf der Basis einer Richtlinie des Wirtschaftsministeriums, die zwischen ihm und dem Wissenschaftsressort geeint gewesen ist -, um Soloselbstständigen in der Anfangsphase der Pandemie Mittel zukommen zu lassen. Das ist bis zum 31. März geschehen. Danach nicht mehr, weil ab dann die Bundesverordnung galt und Soloselbstständige nicht mehr bezahlt werden durften. Das ist aber nicht unsere Erfindung gewesen, sondern die des Bundes.
Wir haben in den letzten Monaten versucht, das wieder umzudrehen und zu der klugen Regelung aus Niedersachsen zurückzukommen. Hätte diese Regelung die ganze Zeit gegolten, hätten wir die Diskussionen gar nicht gehabt, weil danach Soloselbstständige selbstverständlich genauso wie jeder andere Selbstständige auch behandelt worden wären.
In den anderen angesprochenen Bundesländern haben die Künstlerinnen und Künstler jetzt das Problem, dass sie massiv Mittel wieder zurückzahlen müssen, wenn sie Engagements wahrnehmen. Das ist ja das Kernproblem. Deswegen haben wir von Anfang an gesagt: Wir legen zunächst die Grundlage dafür, dass Einrichtungen erhalten bleiben und weitermachen können. Dann schaffen wir die Möglichkeiten, um Kulturveranstaltungen quasi wieder draufzusetzen. Und drittens - weil Sie es vorhin gesagt haben; ich habe es gestern übrigens auch erwähnt - kommen die 10 Millionen Euro, die
wir für die Gegenfinanzierung der Bundesmittel haben - - -
- Die Richtlinie ist ja auch noch in der Erarbeitung, die ist noch nicht fertig. Aber sie kommt. Sie wird an das angepasst, was der Bund macht. Der Bund sieht eine sehr komplexe Antragstellung vor. Das muss zielgenau passen, damit es auch die Richtigen erreicht.
Dafür wird dieses Geld aufgewandt, meine Damen und Herren, und deswegen sehe ich das Problem auch nicht. Wir kümmern uns auch um Soloselbstständige - genauso, wie es ist.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Land Niedersachsen lässt seine Kulturschaffenden und die Kulturszene in der Pandemie nicht allein. Mit dem Programm wollen wir möglichst viele Menschen erreichen.
Was Herr Bode gerade angesprochen hat, ist einer der Kernpunkte: Es wird versucht, das eine mit dem anderen in Verbindung zu bringen. - Das heißt, wir machen Veranstaltungen und geben dafür Geld, indem der Veranstalter mit dem Soloselbstständigen einen Vertrag schließt, den er dann einreichen muss. Die Leistungen in diesem Vertrag werden bezahlt - unabhängig davon, wie viele Personen an der Veranstaltung teilnehmen können. Findet diese Veranstaltung nicht statt, wird ein Ausfallgeld gezahlt, damit der Soloselbstständige Geld verdient; denn er hat sich ja vorbereitet. - Das ist im Grunde genommen das Konzept unseres Programms für Soloselbstständige.
Deswegen sind wir hiermit eigentlich auf dem richtigen Weg, genau, wie Sie es beschrieben haben; denn uns ist ja bekannt, dass die gesamte Szene darunter leidet. Was Frau Viehoff hier vorgetragen hat: Natürlich erreicht und berührt uns das. Es ist ja nicht so, dass wir in einer bürokratischen Burg leben, wo wir uns eingemauert haben und das nicht zur Kenntnis nehmen. Vielmehr macht auch uns das betroffen! Deswegen geben wir uns mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Mühe, uns auch mit Einzelfällen auseinanderzusetzen.
Gerade am letzten Donnerstag haben wir mit 121 Menschen darüber gesprochen und diskutiert, nämlich per Chat, wie das funktionieren kann und wo sozusagen die Essentials sitzen. Da muss man sehen: Es ist komplex, es ist schwierig, und es gibt eben kein Patentrezept, wie man das machen kann. Aber wir tun es, weil wir unsere Verpflichtung genau dort sehen, meine Damen und Herren.
Wir haben mit dem Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen bisher 250 kulturelle Vereine fördern können. Warum machen wir das? - Weil das eine Basis dafür ist, Kultur auch im ländlichen Raum, aber auch in der Stadt überhaupt stattfinden zu lassen. Wenn diese Einrichtungen verschwinden, brauchen wir ganz andere Formen, um überhaupt noch Kultur stattfinden lassen zu können. Deswegen war es der erste zentrale Baustein, dafür zu sorgen, dass dieser Bereich abgesichert ist, damit die kulturellen Strukturen erhalten bleiben.
Deswegen gilt an dieser Stelle der Dank den Landschaften und Landschaftsverbänden, die sich intensiv genau dafür eingesetzt haben und mitgewirkt haben, dass das Geld an die richtigen Stellen kommt, meine Damen und Herren.
Für die Soloselbstständigen habe ich es gerade gesagt: Im Zentrum unserer Aktivität steht die Vitalisierung der Kulturszene. Das ist eben nicht einfach mal so per Antrag gemacht, sondern natürlich ist das, was Herr Bode sagte, richtig: Es gibt ein Urmisstrauen. Die Leute haben schlicht und ergreifend Angst - Angst vor ihrer Zukunft, wie es morgen und übermorgen ist; denn sie kennen ja das Pandemiegeschehen und wissen, wie sich die Lage entwickelt. Das erzeugt natürlich Ängste! Davon kriegen Sie die Leute nur schwer wieder runter; denn man muss ja irgendwie mit jedem Einzelnen in Kommunikation treten, was aber schwierig ist. Deswegen haben wir das Programm „Niedersachsen dreht auf“ entwickelt, nämlich mit Kulturschaffenden gemeinsam und nicht quasi am grünen Tisch. Wir haben das Programm breit aufgestellt, um die Veranstaltungsförderung über die kulturelle Bildung und die Kulturschaffenden mit einzubinden, aber auch Soloselbstständige, die im privaten Bereich tätig sind, z. B. die Hochzeitsmusiker, die quasi immer hinten runtergefallen sind. Auch sie sind in dieser Richtlinie mit bedacht. Das heißt, wir kümmern uns quasi um die gesamte Breite.
Ja, man kann über Geld streiten. Ich bin immer dafür, erst einmal Geld auszugeben und dann darüber zu befinden, ob es reicht oder nicht. Aber man sollte nicht vorher schon sagen: Das reicht aber nicht, hinter die Beträge muss noch eine Null gesetzt werden. - Irgendwoher muss das Geld ja kommen! Da bin ich ganz beim Finanzminister: Wir drucken das Geld nicht selbst im Keller, sondern es muss verdient werden. Damit hat Herr Bode recht: Das Geld kommt aus dem Wirtschaftsprozess, meine Damen und Herren.
Auch mir ist bewusst, dass soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler ein großes Problem damit haben, in die Grundsicherung zu gehen. Ich kann das nachvollziehen. Aber ich kann diese Regelung leider nicht verändern, weil sich der Bund an dieser Stelle völlig stur gezeigt hat. Der Kollege Bernd Althusmann hat es bei der Wirtschaftsministerkonferenz versucht. Ich habe es bei der Kulturministerkonferenz versucht. Das Thema ist auf anderen Ebenen angesprochen worden. Eine Bewegung ist an dieser Stelle nicht möglich gewesen, was ausdrücklich zu bedauern ist. Gleichzeitig heißt das für Niedersachsen aber auch, dass wir nicht anstelle des Bundes treten und Grundsicherung für Kulturschaffende in diesem Land zahlen. Das geht systematisch nicht. Der Bund ist dafür zuständig, und er muss die entsprechenden Regelungen dafür erlassen, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich kurz etwas zu den Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen sagen, was die direkten Zuschüsse angeht. Es ist gesagt worden: Das Programm umfasst 25 Milliarden Euro. Bis Ende September konnten in Niedersachsen bereits 3 878 Anträge mit einem Volumen von 56,5 Millionen Euro bewilligt werden. Das heißt, die Veranstaltungswirtschaft, die hier mehrfach genannt worden ist, ist in diesem Weg quasi auch enthalten und wird sozusagen eng gefasst.
Der Bund hat jetzt erfreulicherweise die Überbrückungshilfen bis zum Dezember verlängert und diesen Zugang auch erweitert. Das heißt, er hilft dabei, dass die Veranstaltungswirtschaft besser über den Herbst und dadurch durch den Winter kommt. Ob das am Ende reichen wird, wissen wir immer erst dann, wenn genau diese Situation eintritt, und dann muss man versuchen, nachzusteuern, meine Damen und Herren.
Deswegen betone ich noch einmal: Förderlücken wird es immer geben können. Wir können nicht alles sozusagen aus der hohlen Hand heraus vordenken. Aber das, was innerhalb der Landesregierung geleistet wird, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Häuser leisten -, das will ich an dieser Stelle mal grundsätzlich würdigen -, ist schon ein hartes Stück Arbeit, meine Damen und Herren, und dafür herzlichen Dank an alle, die das tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Viehoff, da das mit den Zahlen manchmal schwierig ist, nun noch einmal: Es sind 10 Millionen Euro bei uns und 220 Millionen Euro beim MW.
Wenn Sie das teilen würden, kämen Sie auf andere Beträge. Aber Sie können es eben nicht einfach teilen, weil wir ja nicht jedem das Geld zuweisen.
Ich will das nur einmal klarstellen, weil sonst dieses schiefe Bild bleibt, das falsch ist: Wir fördern Veranstaltungen, bei denen Verträge hinterlegt sind. Das heißt, die Menschen, die das machen, bekommen dafür einen Lohn, der sie auch leben lässt. Sie müssen diese Anträge nur stellen. Das ist die Grundvoraussetzung.