Protokoll der Sitzung vom 15.07.2020

Jetzt kommen wir zur sogenannten Strebervariante, der FFP-Maske. Die FFP-Maske ist die einzige Maske, die wirklich vor Coronaviren schützt.

Die Wahrheit ist aber - es wird ja immer von Solidarität durch Maskentragen gesprochen; man schütze dadurch seine Umgebung -: Eine FFPMaske mit Filter schützt die Umgebung nicht, weil

der Filter nicht die Virenverteilung nach außen verhindert. Somit schützt die FFP-Maske nur den Träger selber, aber nicht seine Umgebung. Damit ist der ursprüngliche Sinn des Maskentragens aufgehoben.

Für alle Masken gilt außerdem - das ist der wesentliche Punkt -: Das lange Tragen von Masken ist gesundheitsschädlich. Es führt nämlich zu einer Hyperkapnie. Das bedeutet, dass der Kohlendioxidgehalt im Blut erhöht ist. Die Folge sind Krankheiten, Schwindel, Kopfschmerzen, Hautrötungen.

(Zuruf von der SPD)

Die Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung sind enorm.

Das ist auch der Grund dafür, dass Frau Ministerin Reimann noch am 27. April die Maskenpflicht ablehnte und dies auch in einer Pressekonferenz im Forum des Landtages sagte. Das ist der Grund dafür, dass die Maskenpflicht in Niedersachsen erst eingeführt wurde, nachdem andere Bundesländer, die die Maskenpflicht jetzt nach und nach abschaffen wollen, sie eingeführt hatten.

Die Maskenpflicht schadet dem gesellschaftlichen Leben hier bei uns in Niedersachsen. Sie zerstört - das sagt der Herr Wirtschaftsminister völlig richtig - das Konsum- und Kaufverhalten der Bürger. Herr Wirtschaftsminister, ich finde es daher äußerst bedauerlich, dass Sie nach CDU-Manier wieder von Ihrer klaren Linie abgerückt sind und sich wieder auf den Kurs Ihres Ministerpräsidenten begeben haben.

Wir halten also fest: Die Mund-Nase-Bedeckung hat keinerlei medizinischen Sinn, sondern ist im Gegenteil eine grob fahrlässige Gefährdung vieler Bürger. Sie schadet der Wirtschaft und dem gesellschaftlichen Zusammenleben.

Die Corona-Pandemie - machen wir uns doch einmal ehrlich! - ist vorbei. Das zeigen doch gerade auch die Zahlen des heutigen Tages deutlich. Es gibt also keinerlei plausiblen Grund mehr, gerade auf dieser Maßnahme zu bestehen, die Millionen Menschen in ihrem Alltagsleben einschränkt.

(Zuruf von der SPD)

Lassen Sie uns deswegen diese Maskenpflicht heute abschaffen und die Lebensqualität der Bürger in Niedersachsen wiederherstellen!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke sehr.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Fraktion der AfD hat für ihren Antrag in der Drucksache 18/6974 beantragt, die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den Antrag sofort anzuschließen. Der Landtag kann dies beschließen, sofern nicht gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung mindestens 20 Mitglieder des Landtages für eine Überweisung des Antrags an einen Ausschuss stimmen.

Ich frage daher entsprechend unserer Geschäftsordnung zunächst, ob Ausschussüberweisung gewünscht wird. - Das scheint nicht der Fall zu sein. Es haben sich keine 20 Mitglieder des Landtags für eine Ausschussüberweisung ausgesprochen. Eine Ausschussüberweisung wird nicht von der erforderlichen Zahl von Abgeordneten verlangt.

Wir kommen daher zur zweiten Beratung und zur Abstimmung in der Sache.

Wer den Antrag in der Drucksache 18/6974 annehmen möchte, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der AfD. Wer möchte den Antrag nicht annehmen? - Gibt es Enthaltungen? - Enthaltungen gibt es keine. Der Antrag wurde abgelehnt.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 12: Verfassungsgerichtliches Verfahren -

StGB 5/20 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen -

Drs. 18/6984

Die unter diesem Tagesordnungspunkt vorgesehene abschließende Beratung betrifft ein verfassungsgerichtliches Verfahren, dessen Einzelheiten Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen entnehmen können.

Der Ausschuss empfiehlt, von einer Stellungnahme gegenüber dem Staatsgerichtshof abzusehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch.

Daher lasse ich gleich abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der

Drucksache 18/6984 zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Somit wurde der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zur Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnitts. Der nächste, der 31. Tagungsabschnitt ist vom 14. bis zum 17. September 2020 vorgesehen; das ist von Montag bis Donnerstag. Die Landtagspräsidentin wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzungen festlegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer. Erholen Sie sich gut! Wir sehen uns im September gesund wieder.

Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg und einen schönen Feierabend.

Schluss der Sitzung: 18.52 Uhr.