Stephan Bothe

Sitzungen

18/4 18/5 18/6 18/7 18/9 18/11 18/12 18/13 18/14 18/15 18/16 18/17 18/19 18/20 18/22 18/23 18/25 18/26 18/27 18/28 18/29 18/30 18/31 18/32 18/33 18/34 18/35 18/37 18/38 18/42 18/43 18/44 18/45 18/46 18/47 18/48 18/49 18/53 18/55 18/56 18/58 18/59 18/60 18/62 18/63 18/64 18/65 18/67 18/68 18/69 18/70 18/71 18/72 18/75 18/76 18/77 18/79 18/80 18/81 18/82 18/83 18/84

Letzte Beiträge

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich würde, wenn Sie erlauben, gleich zwei Fragen stellen.
Meine erste Frage: Sie sprachen eben davon, dass Sie zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen werden. Ich hätte das gern konkretisiert. Plant die Landesregierung, diesen Gesetzentwurf noch in diesem Jahr einzubringen, und plant sie entsprechend auch, dass die Kammer noch in diesem Jahr abgewickelt wird?
Die zweite Frage: Da die Kammer im Rahmen der Rechtsnachfolge ja zum Land zurückkommen wird: Wie bewertet die Landesregierung im Blick auf die Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit, dass die Kammer mittlerweile auf 34 Stellen aufgewachsen ist?
Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Kollegen! Lockdown, Mund-Nase-Bedeckungspflicht, Bußgeld, PCR-Test-Pflicht für Urlauber usw. usf. - - -
Ich fahre mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, fort.
Ich sprach eben von der Mund-Nase-Bedeckungspflicht, von der PCR-Test-Pflicht für Urlauber usw. Die Liste der Regelungen, Verordnungen und
Maßnahmen, die seit dem Ausbruch des Coronavirus in Niedersachsen erfolgten, ist lang.
Heute möchte ich auf eine bestimmte Maßnahme bzw. Regelung eingehen, und zwar auf die häusliche Quarantäne für Kinder. Eine häusliche Quarantäne, die aufgrund einer Infektion oder aufgrund des Verdachts auf eine Infektion mit dem Coronavirus behördlich angeordnet wird, bedeutet, dass die betreffende Person ihren Wohnsitz 14 Tage lang nicht verlassen darf. Das ist Ihnen allen bekannt. Eine häusliche Quarantäne und deren Rahmenbedingungen werden von dem zuständigen Gesundheitsamt verordnet.
An dieser Stelle, werte Kollegen, komme ich nun zum eigentlichen Thema meiner heutigen Rede und unseres Antrags.
Die genannten Quarantänemaßnahmen haben in den vergangenen Wochen zunehmend groteske bis verstörende Formen angenommen. Welche genau, lege ich anhand eines Auszugs aus einem standardisierten Schreiben dar, das in den vergangenen Wochen von Gesundheitsämtern in Hessen, Baden-Württemberg, NRW und auch hier in Niedersachsen, in der Region Hannover, an Familien versandt wurde.
Ich zitiere aus diesem Schreiben:
„Ihr Kind muss im Haushalt Kontakte zu anderen Haushaltsmitgliedern vermeiden, indem Sie für zeitliche und räumliche Trennung sorgen - keine gemeinsamen Mahlzeiten -, Ihr Kind sollte sich möglichst allein in einem Raum getrennt von den anderen Haushaltsmitgliedern aufhalten.“
Nur zum Verständnis, meine Damen und Herren: Ein unter Quarantäne stehendes Kind soll 14 Tage lang komplett von der Familie, den Eltern und Geschwistern, separiert werden. Es muss demnach alleine essen, alleine spielen, alleine zu Bett gehen und sich, wenn möglich, auch alleine um die Körperhygiene - wie Zähneputzen und Waschen - und um das Anziehen kümmern. Es bleibt demnach zwei Wochen lang sich selbst überlassen und entgegen der familiären Alltagsroutine isoliert in seinem Zimmer.
- Dass Sie das belustigend finden, Herr Meyer, spricht für sich.
Mit Verlaub, werte Kollegen, eine solche Anordnung ist grotesk.
Aber es geht noch weiter: Kann eine Familie dieser Regelung nicht Folge leisten, weil die Wohnsituation die strikte Trennung der einzelnen Familienmitglieder nicht zulässt oder aber weil ein drei, vier oder fünf Jahre altes Kind seinen Alltag naturgemäß nicht im Selbstversorgungsmodus bewältigen kann, haben die Eltern mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Diese schließen laut Schreiben eine Herausnahme des Kindes aus der Familie mit anschließender Inobhutnahme für die Quarantänezeit nicht aus.
Ob Sie es nun glauben oder nicht, werte Kollegen: Diese Schreiben existieren und werden seit August an Eltern geschickt, und zwar auch hier in Niedersachsen, wie der Fall eines Achtjährigen in der Region Hannover gezeigt hat. In diesem Fall wurde der Junge trotz zweifachem negativen Test in Zwangsquarantäne verbannt. Die Eltern erhielten zuvor ein genau solches Schreiben.
Diese Vorgehensweise widerspricht klar dem Gebot des Schutzes der Kinder und Familien und wird deshalb von uns als AfD-Fraktion vehement abgelehnt.
Eine Absonderung von Kindern von ihren Eltern, ob krank oder gesund, ist in einer solchen Phase und auf einem solchen Weg schlichtweg Kindeswohlgefährdung, meine Damen und Herren, oder - und damit zitiere ich den Präsidenten des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers - mit psychischer Gewalt gleichzusetzen.
Allein die Androhung von Kindesentzug bei Verstößen gegen die Quarantänemaßnahmen setzt Eltern so stark unter Druck, dass dies zwangsweise zur Vernachlässigung der elterlichen Fürsorge führen kann - was im Sinne des § 8 a SGB VIII gleichermaßen Kindeswohlgefährdung wäre.
Familien und Kinder sind gerade in dieser momentanen, von Ihnen hervorgerufenen Krisenzeit besonders zu schützen und nicht zusätzlich zu verunsichern. Ein Handeln dieses Landtags und dieser Landesregierung ist daher unabdingbar.
Daher fordern wir in unserem Antrag, dass sich die Landesregierung - und vor allem die zuständige Ministerin - mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammensetzt und eine Vereinbarung trifft, damit solche Schreiben in Zukunft nicht mehr an
die betroffenen Eltern und deren Kinder versendet werden.
Zudem fordern wir die Landesregierung auf - darin sind Sie normalerweise sehr gut, in diesem Fall aber leider nicht, Frau Ministerin -, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um über eine Verordnung zu sprechen, und eine Verordnung, dass es so etwas in Zukunft nicht mehr geben darf, auch dauerhaft in die Verwaltungsvorschriften zu integrieren.
Des Weiteren fordern wir die Landesregierung auf, das Infektionsschutzgesetz über den Bundesrat so weit anzupassen, dass so etwas in Zukunft nicht mehr zulässig ist und dass es den Kommunen hier keine freie Hand mehr gibt - weil so etwas strikt verboten gehört.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Kollegin Joumaah, ich muss die Vorwürfe am Ende Ihrer Rede weit von mir weisen.
Es gibt dieses Schreiben. Das haben Sie selber eingeräumt. Sie haben es selber als unglücklich bezeichnet. Da ist es doch einfach unsere Pflicht, Aufgabe und Verantwortung als Gesetzgeber, etwas zu kreieren, damit so etwas nicht mehr möglich ist. Ansonsten brauchen wir hier nicht sitzen.
Sie sagen einfach: Das waren Einzelfälle. - Es waren drei Jugendämter, und es kann noch vieles folgen! Daher müssen wir uns mit dieser Problematik auseinandersetzen. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um so etwas in Zukunft zu verhindern.
Danke, Frau Präsidentin. - Frau Kollegin, in Ihrer gewohnten Art haben Sie jetzt alles wieder sehr lapidar dargestellt. Dabei geht es hier eigentlich um eine ernste Sache.
Es gibt dieses Schreiben aus Hannover mit diesen Inhalten. Dass Frau Kollegin Bruns Gott sei Dank ein anderes Schreiben, ein abgeändertes Schreiben erhalten hat, ist ja zu begrüßen.
Sie haben anscheinend auch diesen Antrag nicht genau gelesen; denn darin steht nicht, dass alle Ämter das so gemacht hätten. Vielmehr wurden drei Beispiele genannt, und es heißt, es sollten Vereinbarungen getroffen werden, damit zukünftig alle Schreiben so aussehen wie das Schreiben an die Familie Bruns. Darum geht es in unserem Antrag: dass zukünftig alle vernünftig angepasste, aufs Kindeswohl differenzierte Schreiben vermitteln und somit allen geholfen ist.
So gesehen, sind wir uns also in der Sache einig. Sie wollen uns nur einfach nicht recht geben. Und das ist schwach.
Danke.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Werte Kollegen! Ich möchte hier noch einmal grundsätzlicher werden.
Friede Springer, Elisabeth Schaeffler, Anke Schäferkordt, Birgit Bohle, Elke Eller und Julia Jäkel - man könnte noch unendliche viele weitere nennen -: Das sind Namen erfolgreicher Frauen. Sie gehörten zu den erfolgreichsten Frauen in
Deutschland überhaupt, und sie haben vor allen Dingen eines gemeinsam: Sie haben es ohne Quote geschafft - beeindruckende, starke, charismatische Frauen.
Mir ist in diesem Moment bewusst, dass es gerade für mich als Mann natürlich schwierig ist, überhaupt über dieses Thema zu sprechen. Das Schicksal hat mich zu dieser Rede geführt. Ich versuche, das Thema jetzt sensibel anzugehen.
Andererseits bin ich - ich kann mich grundsätzlich als Anhänger feministischer Ideen sehen - der Meinung - ja, Frau Kollegin, das bin ich -, dass sich gerade Männer viel mehr mit diesem Thema befassen sollten, und zwar um zu verstehen, was
diese Worte überhaupt bedeuten und was in dieser Debatte überhaupt entscheidend ist.
Liebe Kollegen, als examinierter Altenpfleger weiß ich aus eigener beruflicher Erfahrung, wie gut, wie leistungsstark, wie belastbar und kompetent Frauen im beruflichen Alltag sind, wie sie in der Pflege sprichwörtlich ihren Mann stehen. Auch in meiner privaten Umgebung habe ich es eigentlich mit starken Frauen zu tun.
In meiner Tätigkeit als Kommunal- und Landespolitiker stehe ich bewusst mit vielen Frauen im Gespräch, gerade auch über dieses Thema, übrigens auch mit Frauen aus Ihren Parteien.
Ich muss sagen, alle diese Gespräche haben eines ergeben: Die allermeisten Frauen wollen überhaupt keine Quote. Frauen wollen nicht durch irgendwelche seltsamen Bevorteilungen in irgendwelche Ämter gedrückt werden. Sie empfänden das nämlich als Diskriminierung.
Werte Kollegen, ich kann gut nachvollziehen, dass Fairness in diesem Bereich ein Thema ist. Wenn meine politische Karriere nicht daran hinge, dass ich mich in meiner Partei aufgrund meiner Kompetenz, aufgrund meines politischen Geschicks oder einfach aufgrund meiner harten Arbeit durchsetze, sondern nur an meinem Geschlecht, dann würde ich bei dieser Sache doch ein schlechtes Gefühl bekommen. Ich bin mir ganz sicher, dass es auch den meisten Frauen so ginge.
- Diese Unterstellung ist einfach Unsinn. Männer und Frauen, die politische Karrieren anstreben, werden doch grundsätzlich immer gleich und fair behandelt.
Es liegt an ihrer fachlichen Kompetenz, an ihrem politischen Geschick und ihrer Sachlichkeit. Und am Ende setzt sich in der Politik Charakterstärke durch.
- Werte Kollegen, ich sehe, Sie sind einer ernsthaften Debatte hier gerade nicht zugänglich.
Dabei kann ich nur sagen: Niedersachsen braucht kein Paritätsgesetz. Man braucht generell keine Frauenquote. Die Frauen in der Politik in Niedersachsen und im Bund sind stark genug, sich alleine durchzusetzen. Sie setzen sich durch. Schauen Sie sich an, wer hohe Ämter in Politik und Parteien innehat!
Das sind alles Frauen, die es ohne Quoten geschafft haben.
Wir lehnen diese Enquetekommission deswegen aufgrund ihrer Unnötigkeit ab, und so werden wir beschließen.
Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Kollege Försterling, ich möchte einfach mitteilen, dass ich beschämt von Ihrem Redebeitrag bin.
Wir führen hier eine ernste Debatte. Sie besuchen Kinder. Ich habe zwei Kinder, die von der Maskenpflicht betroffen sind, und ich muss sagen, dies ist eine große psychische Belastung. Ich sage einmal: Kinder werden zu Virenschleudern gemacht.
Im Endeffekt haben wir in Niedersachsen keine Maskenpflicht im Unterricht - noch nicht. Wenn man Ihrer Argumentation folgt, dann haben wir sie bald, was eine ganz dramatische Geschichte ist.
Sie sprachen von „Conni macht Mut“. Ich möchte Ihnen von der Einschulung meiner Tochter erzählen. Kinder haben unter einem Plexiglas-Visier für die neuen Schüler gesungen. Für mich persönlich war es eine ganz schlimme Situation, in der Großeltern aufgrund von Hygienekonzepten nicht kommen durften und zum Teil nur ein Elternteil an der Einschulung teilnehmen durfte.
Das ist eine ganz dramatische Situation, von der viele Kinder betroffen sind - und Sie lesen hier Kinderbücher vor! Das finde ich skandalös!
Herr Präsident, ich möchte hier erst einmal feststellen, dass die Kollegin gefordert hat, dass Anträge gerade von Oppositionsgruppen zensiert werden. Das möchte ich hier einmal protokollarisch festhalten.
Das Zweite ist die Falschaussage, dass meine Klage gegen das Land Niedersachsen gescheitert ist. Nein, der Eilantrag wurde aufgrund eines Formfehlers erst einmal abgewiesen. Das lag daran, dass die Landesregierung, nachdem meine Klage eingereicht worden war, einfach die Paragrafen ein bisschen umgestellt hat.
Das kann ich auch nachweisen. Das Hauptsacheverfahren läuft noch. Da ist man noch dabei. Und ich bin sehr optimistisch, dass das erfolgreich sein wird.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Toepffer, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen, vor dem Hintergrund, dass Sie am Wochenende wohl interessiert den AfD-Parteitag verfolgt haben.
Sie sprachen eben von den Corona-Demos und gleichzeitig von Rechtsextremen und Reichsbürgern. Meine Frage ist: War jeder Bürger, der in Berlin bei der Querdenken-Demo demonstriert hat, für Sie ein Rechtsextremer oder ein Reichsbürger?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte auf die Rede von Herr Kollegen Toepffer eingehen und seine Anwürfe zurückweisen, dass am Wochenende auf dem AfD-Landesparteitag alle CoronaRegeln außer Kraft gesetzt wurden und dass die Abgeordneten meiner Fraktion hier somit - - -
Natürlich ist das ein Angriff! Herr Kollege Toepffer hat behauptet, dass wir die Gesundheit der anderen Kollegen - - -
- Das hat er sehr wohl gemacht. Herr Kollege Toepffer hat uns vorgeworfen, dass wir die Gesundheit des ganzen Landtags gefährden würden.
Diese Behauptung möchte ich ausdrücklich zurückweisen, Herr Kollege. Es ist grob falsch. Es gab ein Hygienekonzept des Gesundheitsamtes Braunschweig.
Das sind diese Behauptungen! Mich persönlich betraf, dass - - -
Kollege Toepffer hat vorgeworfen, dass u. a. auch ich die Gesundheit aller Abgeordneten hier gefährden würde, weil wir uns am Wochenende nicht an Hygienemaßnahmen gehalten haben.
Dies weise ich weit zurück. Wir haben uns an das Hygienekonzept der Stadt Braunschweig gehalten. Es wurden Hygieneregeln eingehalten, gerade von allen Abgeordneten, die hier anwesend sind. Somit ist Ihre Behauptung verleumderisch und falsch.
Zu spät, Herr Minister. Vielen Dank, für das Zulassen dieser Zwischenfrage.
Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin, für die undeutliche Aussprache meines Namens.
Herr Minister, ich frage vor dem Hintergrund, dass Sie von der Krise im Einzelhandel sprachen: Sehen Sie die Pflicht für das Tragen einer MundNase-Bedeckung als mitverantwortlich dafür, dass es aktuell zu Umsatzeinbrüchen im Einzelhandel kommt?
Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte mich noch mal für meinen Schreibfehler auf dem Zettel entschuldigen.
Frau Ministerin, ich frage vor dem Hintergrund der Zahlen, die Sie gerade genannt hatten: Sie sprachen von 30 000 Tests, die in einem Monat in Niedersachsen durchgeführt werden. Das sind ungefähr 4 300 Tests in einer Woche. Wir haben jetzt täglich 22 Neuinfektionen. Also haben wir eine Infektionsrate von 0,5 % der Personen, die getestet werden. Das bedeutet ja, dass das Infektionsgeschehen hier doch extrem abnimmt.
Vor diesem Hintergrund und dem Hintergrund, dass wir jetzt eine Genesungsrate von 92,7 % haben, frage ich: Wenn wir eine Genesungsrate von 100 % haben, was ja in den nächsten Wochen realistisch ist, -
- ist dann die Corona-Pandemie bzw. die Bezeichnung als Epidemie hier in Niedersachsen für Sie beendet?
Danke schön.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Lechner, Sie sprachen eben in Ihrer Rede von sinnvollen Änderungen. „Sinnvoll“ ist ja immer etwas Subjektives. An dieser Stelle stellt sich die Frage der Notwendigkeit und auch der Notwendigkeit der Zügigkeit der Änderung der Rechtsvorschriften. Deswegen möchte ich hier einmal einen anderen Ansatz wählen.
Aus den Statistiken der Mai-Ausgabe der Statistischen Monatshefte Niedersachsen geht hervor, dass es im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 in den Monaten Januar bis März keine überproportionale Sterblichkeit in Niedersachsen gegeben hat. Auch wenn das nur Rohdaten sind: Bei diesen Zahlen kann auf keinen Fall von einer epidemischen Lage landesweiter Tragweite gesprochen werden.
Die Zahlen für das zweite und das dritte Quartal - sprich: für April bis September - liegen uns heute noch gar nicht vor. Also wissen wir bis heute gar nicht, wie groß die Tragweite dieser Pandemie eigentlich im Vergleich zu der Sterblichkeit und den Erkrankungszahlen der Vorjahre ist. Daher macht ein Schnellschuss dieser Art überhaupt keinen Sinn.
Sinnvoller wäre hingegen eine lückenlose Aufklärung des gesamten Pandemiegeschehens. Dafür brauchen wir aber belegbare Zahlen. Diese werden wir nicht vor 2021 haben.
Zu einer lückenlosen Aufarbeitung gehört auch die Überprüfung der bei uns bereits vorhandenen Werkzeuge; Sie haben sie auch schon angesprochen. Dazu zählen vor allen Dingen der Pandemieplan, der bereits seit 2005 ein zentrales Thema im Bereich des Infektionsschutzes ist, sowie das Infektionsschutzgesetz selbst und bei Gefahren noch größeren Ausmaßes das von Ihnen angesprochene Katastrophenschutzgesetz.
Problematiken, die bei einer solchen Aufarbeitung möglicherweise auftreten sollten, müssten dann in der Evaluation hier behandelt werden. Das könnten wir eigentlich frühestens nächstes Jahr tun. Aber genau für diese Situation sind diese Instrumente, Herr Kollege Lechner, geschaffen worden.
2007 wurde eine länder- und ressortübergreifende Krisenmanagementübung, die sogenannte LÜKEX durchgeführt. Dieser Übung lag das Szenario einer bundesweiten Grippeepidemie zugrunde. 33 % der Bevölkerung wären erkrankt, 400 000 Krankenhauseinweisungen und 100 000 Todesfälle hätte es nach diesem Szenario gegeben. Obwohl die letzte Auswertung - sprich: der vollständige Bericht - unter Verschluss ist, gab die Landesregierung auf Anfrage meines Kollegen Jens Ahrends an, dass Teile der Auswertung der LÜKEX 07 in die Pandemieplanung in Niedersachsen mit eingeflossen sind. Interessanterweise gaben Sie ebenfalls an, dass diese Erkenntnisse dabei geholfen hätten, einer Influenzapandemie im Jahre 2009 gut zu begegnen. Sprich: Wir hatten bereits eine Übung, aus der einige Erkenntnisse gezogen wurden, aufgrund derer eine Pandemie im Jahre 2009 gut hätte bewältigt werden können.
Warum wir jetzt aufgrund eines sehr viel milderen Verlaufs einer Corona-Pandemie, den wir in Niedersachsen nun mal hatten, zahlreiche Rechtsvorschriften ändern, ist kaum nachvollziehbar. Am Ende - da möchte ich Ihnen im Wesentlichen widersprechen - hat es in den Kommunen in den letzten Wochen und Monaten auch ohne eine Änderung von Rechtsvorschriften hervorragend funktioniert. Das müssen Sie einräumen.
Am Ende ist auch der Shutdown, der aus der Corona-Pandemie entstanden ist, nicht aufgrund mangelnder Kompetenzen dieser Landesregierung entstanden. Diese Landesregierung hatte jede Menge Kompetenzen. Man hätte es vorher gar nicht für möglich gehalten, was über das Infektionsschutzgesetz alles geht. Der Shutdown ist entstanden aufgrund mangelnder Erkenntnisse über den Epidemieverlauf und aufgrund eines Mangels an Schutzausrüstung. Da sind wir wieder bei der Pandemieplanung. Wäre diese Landesregierung ihrem Pandemieplan gefolgt, hätten Sie für ausreichend Schutzausrüstung sorgen müssen, und dann hätte es wahrscheinlich gar keinen Shutdown gegeben.
Daher scheint für uns zu diesem Zeitpunkt eine Änderung der Rechtsvorschriften nicht notwendig zu sein. Was wir brauchen, ist eine gezielte Aufarbeitung des Gesamtgeschehens. Wir brauchen einen Corona-Ausschuss. Wir müssen von vorne bis hinten durcharbeiten, was hier passiert ist. Dann können wir an unsere Instrumente gehen. Dann können wir den Katastrophenschutz evaluieren und reformieren. Dann können wir auch die Pandemieplanung an das jetzige Geschehen an
passen. Was Sie machen, wirkt auf mich, als wenn Sie diese Rechtsvorschriften aus einer gewissen Panikreaktion heraus ändern. Die Änderung der Rechtsvorschriften, die Sie jetzt vornehmen, ändert nichts an der Gesamtlage. Sie hilft kurzfristig niemandem. Ich sage voraus, dass sämtliche Rechtsvorschriften, die wir heute ändern, nächstes Jahr wieder geändert werden müssen, weil sie den Praxistest nicht bestehen werden.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mir ist sehr bewusst, dass ich gerade zwischen Ihnen und den Parlamentsferien stehe.
Aber wir müssen jetzt über ein Thema sprechen, welches Millionen Menschen betrifft und deswegen unbedingt noch vor der Sommerpause in diesem Parlament besprochen werden muss.
Es gibt ein altes deutsches Sprichwort - - -
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Es gibt ein altes deutsches Sprichwort, das heißt: Alter schützt vor Torheit nicht. Ich habe dieses einmal für die heutige Debatte umgedichtet in: Maske schützt vor Corona nicht.
Warum, werde ich Ihnen gleich näher erläutern.
Aber zunächst ein Blick auf die aktuellen Zahlen des Infektionsgeschehens in Niedersachsen, heute frisch aus dem Ministerium: Insgesamt gibt es 13 811 laborbestätigte Fälle von Corona-Infektionen. Davon sind inzwischen 12 806 wieder ge
nesen. Das entspricht einer Genesungsrate von 92,7 %. Es gab von gestern auf heute gerade einmal 21 Neuinfektionen.
Entsprechend dem ganz typischen Verlauf einer Epidemie, die immer zeitlich begrenzt ist, ist auch die Corona-Epidemie überwunden. Vor diesem Hintergrund macht die Maskenpflicht noch weniger Sinn, als sie es bei ihrer Einführung getan hat.
Somit zurück zu meiner Redewendung: Maske schützt vor Corona nicht. - Ganz im Gegenteil: Die Maskenpflicht ist sogar schädlich. Warum, möchte ich Ihnen erläutern. Dazu habe ich heute drei verschiedene Maskentypen mitgebracht, die nicht nur hier im Parlament, sondern auch von den Bürgern in diesem Land getragen werden.
Beginnen wir mit der selbstgenähten Baumwollstoffvariante, mit der aktuell auch verschiedene Kollegen gern durch die Gegend laufen.
- Gefällt sie Ihnen? Ich schenke sie Ihnen gern, Herr Schwarz.
Die Größe von Coronaviren beträgt 160 nm. Das entspricht 0,16 µm. Die Größe von Poren dieser Baumwollmasken beträgt aber 0,3 µm. Das Ergebnis: Die Coronaviren fliegen durch diese Masken wie durch ein offenes Fenster. Zudem entsteht unter diesen Masken ein - - -
- Doch, es ist wahr. Lesen Sie das beim RKI nach!
Zudem entsteht unter diesen Masken ein warmfeuchtes Milieu aufgrund der feuchten Atmung des Menschen.
Ich möchte Ihnen einfach nur etwas zeigen.
Ich darf fortfahren? Das ist aber sehr freundlich, Frau Präsidentin.
Ich möchte Ihnen etwas vorführen: dass Sie hier auch selber als Abgeordnete etwas grundlegend Falsches suggerieren. Sie suggerieren, dass diese Masken vor irgendetwas schützen würden. Aber sie schützen halt nicht. Sie schützen auch nicht vor Coronaviren, und somit schützen sie weder Ihre Umgebung noch Sie. Diese Masken sind am Ende mehr schädlich, als dass sie nützen.
Kommen wir zu Maskentyp Nummer zwei, das ist die OP-Maske, mit der auch hier im Plenum gerade verschiedene Kollegen sitzen. Diese Maske wird ja normalerweise im Krankenhaus getragen. In meiner aktiven Pflegezeit habe auch ich sie öfter verwendet.
Ich habe eine gute Nachricht für Sie: Diese Maske schützt vor Bakterien. - Aber vor Coronaviren schützt sie nicht.
Zudem sollte man bei diesen Masken auf strengste Hygiene achten. Sie müssen nach 20 bis 30 Minuten entfernt und entsorgt werden. Jetzt seien wir doch einmal ganz ehrlich, werte Kollegen - auch diejenigen, die solche Masken tragen -:
Welcher Bürger benutzt diese Maske so? - Keiner. Diese Maske ist alltagsuntauglich.
Jetzt kommen wir zur sogenannten Strebervariante, der FFP-Maske. Die FFP-Maske ist die einzige Maske, die wirklich vor Coronaviren schützt.
Die Wahrheit ist aber - es wird ja immer von Solidarität durch Maskentragen gesprochen; man schütze dadurch seine Umgebung -: Eine FFPMaske mit Filter schützt die Umgebung nicht, weil
der Filter nicht die Virenverteilung nach außen verhindert. Somit schützt die FFP-Maske nur den Träger selber, aber nicht seine Umgebung. Damit ist der ursprüngliche Sinn des Maskentragens aufgehoben.
Für alle Masken gilt außerdem - das ist der wesentliche Punkt -: Das lange Tragen von Masken ist gesundheitsschädlich. Es führt nämlich zu einer Hyperkapnie. Das bedeutet, dass der Kohlendioxidgehalt im Blut erhöht ist. Die Folge sind Krankheiten, Schwindel, Kopfschmerzen, Hautrötungen.
Die Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung sind enorm.
Das ist auch der Grund dafür, dass Frau Ministerin Reimann noch am 27. April die Maskenpflicht ablehnte und dies auch in einer Pressekonferenz im Forum des Landtages sagte. Das ist der Grund dafür, dass die Maskenpflicht in Niedersachsen erst eingeführt wurde, nachdem andere Bundesländer, die die Maskenpflicht jetzt nach und nach abschaffen wollen, sie eingeführt hatten.
Die Maskenpflicht schadet dem gesellschaftlichen Leben hier bei uns in Niedersachsen. Sie zerstört - das sagt der Herr Wirtschaftsminister völlig richtig - das Konsum- und Kaufverhalten der Bürger. Herr Wirtschaftsminister, ich finde es daher äußerst bedauerlich, dass Sie nach CDU-Manier wieder von Ihrer klaren Linie abgerückt sind und sich wieder auf den Kurs Ihres Ministerpräsidenten begeben haben.
Wir halten also fest: Die Mund-Nase-Bedeckung hat keinerlei medizinischen Sinn, sondern ist im Gegenteil eine grob fahrlässige Gefährdung vieler Bürger. Sie schadet der Wirtschaft und dem gesellschaftlichen Zusammenleben.
Die Corona-Pandemie - machen wir uns doch einmal ehrlich! - ist vorbei. Das zeigen doch gerade auch die Zahlen des heutigen Tages deutlich. Es gibt also keinerlei plausiblen Grund mehr, gerade auf dieser Maßnahme zu bestehen, die Millionen Menschen in ihrem Alltagsleben einschränkt.
Lassen Sie uns deswegen diese Maskenpflicht heute abschaffen und die Lebensqualität der Bürger in Niedersachsen wiederherstellen!
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Ich verlese unsere Kleine Anfrage für die Fragestunde „Das Krisenmanagement der Landesregierung“.
Ein Referent im Referat KM 4, „Schutz Kritischer Infrastrukturen“ im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, hat eine interne Analyse zum Krisenmanagement der Bundesregierung im Zuge der Coronavirus-Pandemie angefertigt. Dieses Papier hat der Mitarbeiter an alle Landesregierungen weitergeleitet, darunter auch an die E-MailAdresse eines Mitarbeiters im niedersächsischen Ministerium für Inneres.
1. Ist es richtig, dass das oben angesprochene Papier bei einem Mitarbeiter des Innenministeriums per E-Mail eingegangen ist?
2. Wurde das Papier von Mitarbeitern des Ministeriums für Inneres bearbeitet/gelesen?
3. Wie wurde daraufhin seitens des Ministeriums für Inneres, respektive der Landesregierung, mit dem Papier verfahren?
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Minister, für die kurze und bündige Beantwortung. Vor dem Hintergrund, dass in diesem Papier ja doch sehr quellengesättigt über verschiedene Aspekte rund um das Krisenmanagement der Bundesregierung informiert wurde, ist meine Frage: Hat der Minister für Inneres dieses Papier gelesen oder zu Händen bekommen?
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
- Nein, es war kein Blindgänger, weil ich mit genau dieser Antwort des Ministers gerechnet habe. Und ich habe auch mit Ihrer Reaktion hier gerechnet, werte Kollegen.
Es ist nämlich entlarvend, was hier gerade geschieht. Es ist entlarvend, wie diese Landesregierung und dieser Landtag arbeiten. Entscheidungen, welche Millionen Bürger betreffen, kann man nämlich nur aus einer Erkenntnislage ziehen, welche dies zulässt.
Am 8. Mai 2020 - und der Minister hat es gerade bestätigt - erhielt der Mitarbeiter des Landesinnenministeriums eine E-Mail aus dem Bundesinnenministerium. In dieser E-Mail lieferte der Beamte aus dem Referat KM 4, welches zuständig ist für den Schutz kritischer Infrastrukturen, eine ihresgleichen suchende Analyse zum Versagen des Staates im Umgang mit dem Coronavirus.
Dass hier die deutsche Presselandschaft versagte, ist die eine Seite der Geschichte. Die andere Seite der Geschichte ist: Was macht die Landesregierung mit diesen Erkenntnissen? - Statt diese Inhalte, ob sie nun offiziell relevant waren oder nicht, zu prüfen, was in diesem Fall eigentlich die originäre Aufgabe Ihres Ministeriums gewesen wäre, passierte nichts, abgesehen davon, dass diesem hochrangigen Behördenmitarbeiter auf Bundesebene der Schwarze Peter zugeschoben wurde. Statt sich einfach einmal inhaltlich mit diesem Papier zu beschäftigen, es vielleicht auch weiterzugeben, es dem Innenausschuss oder vielleicht auch dem Gesundheitsausschuss zur Kenntnis zu geben, hat man es einfach - Sie haben es gerade bestätigt - gelöscht.
Aber in diesem Papier - und darum geht es mir hier jetzt gerade - wird ausführlich und quellengesättigt dargelegt, welche Auswirkungen die staatlichen Zwangsmaßnahmen auf das Leben potenziell Be
troffener entfalten. Auch wird ausgeführt, welche katastrophalen volkswirtschaftlichen Folgen die Corona-Maßnahmen der Regierung in Zukunft noch haben werden. Gefahren für die einzelnen Wirtschaftszweige und Branchen werden skizziert, ebenso die Überreaktion staatlicher und politischer Akteure auf allen Ebenen. Und vor allem wird die unzureichende Arbeit des RKI scharf kritisiert, dessen Lageeinschätzung am Ende auch hier in Niedersachsen Grundlage aller Entscheidungen war. Der Referent aus dem Ministerium konstatierte zusammenfassend über die ergriffenen COVID19-Maßnahmen: Der Kollateralschaden ist inzwischen höher als der erkennbare Nutzen.
Bezeichnend in diesem Zusammenhang ist, werte Kollegen, dass sowohl die Bundesregierung als auch unsere Landesregierung bereits Anfang des Jahres auf die aufkommenden Zeichen hätten reagieren müssen. Aber anstatt eine eigene kritische Haltung aufzubauen, wurde sich stets auf das fehlerhafte Material des RKI verlassen. Am Ende stand der Shutdown aufgrund unzureichender Daten und fehlerhafter Erkenntnisse.
Wir halten also fest: Im Umgang mit dem Coronavirus muss von einem fahrlässigen Staatsversagen auf Bundes-, aber auch auf Landesebene hier in Niedersachsen gesprochen werden.
Das Krisenmanagement des Kabinetts Weil muss auch vor dem Hintergrund dieses Papiers und von Aussagen anderer hochrangiger Stellen neu bewertet werden. Die Corona-Krise hat zutage gefördert, dass diese Regierung nicht in der Lage war, die Situation ganzheitlich zu bewerten. Angesichts einer wahrhaftigen Krise haben Sie versagt, weil Sie nicht in der Lage waren, Erkenntnisse aus verschiedenen Stellen für Ihre Entscheidungen heranzuziehen, sondern sich rein bzw. oft auf die fehlerhafte Lagebeurteilung des RKI und auf den kanzlerischen Haus- und Hofvirologen Drosten verlassen haben.
Werte Landesregierung, ich gestehe Ihnen ja zu, dass Sie trotz Ambivalenz zum Teil mutiger waren als Berlin.
Aber dieses Papier zeigt, dass hier offenkundig massive Fehler gemacht worden sind. Und ich kann Sie nur wirklich ermahnen, dass wir in eine Aufarbeitung kommen.
Ja, Frau Präsidentin, ich komme zum Ende der Rede.
Eine Aufarbeitung des Handelns auch dieser Landesregierung ist dringend vonnöten, weil Fehler begangen wurden, die Millionen Menschen betreffen.
Vielen Dank.
Vielen Dank - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Frau Kollegin Bruns, Sie haben uns in der einen oder anderen Debatte ja schon Jahreszahlen entgegengeworfen, die vielleicht nicht so nett waren. Ich sage Ihnen jetzt auch einmal eine Jahreszahl: Ihr Antrag ist März 2020.
Die Situation hat sich verändert. Wir haben gerade die frischen Zahlen vom Ministerium bekommen: Wir haben bei COVID-Patienten eine Genesungsrate von 89,4 %. Das bedeutet, dass nur 0,01 % der Bevölkerung überhaupt noch davon betroffen sind.
Sieht man sich den Verlauf der Infektionszahlen an, stellt man fest, dass es während der gesamten Pandemie - also seit März - zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems gegeben hat. Denn ein exponentielles Wachstum der Infektionszahlen gab es nicht. Dies bestätigen vor allem auch die offiziellen Zahlen des Ministeriums.
Am 18. März 2020 waren laut Gesundheitsministerium 2 362 Betten - wovon 1 859 Beatmungsbetten waren - als Intensivkapazitäten vorhanden. Am 22. April hatte die Pandemie in Niedersachsen ihren Zenit erreicht. Damals betrug die Zahl der COVID-Patienten in den Krankenhäusern Niedersachsens rund 1 000 Menschen, wovon 200 beatmet wurden. Danach ging die Zahl stetig zurück.
Stellt man diese Zahlen nun in Bezug zueinander, kommt man auf ein klares rechnerisches Ergebnis. Selbst beim höchsten Belegungsstand während der COVID-Pandemie waren in den niedersächsischen Krankenhäusern noch 1 300 Intensivbetten frei. Von den Beatmungsplätzen waren sogar 1 659 jederzeit vorhanden.
Somit hat die Bettenkapazität in allen niedersächsischen Krankenhäusern und Rehakliniken auch ohne das komplette Einstellen aller elektiven Eingriffe und das Freimachen von Betten jederzeit ausgereicht. Es gab sogar viele Bettenleerstände - auch auf anderen Stationen - und Kurzarbeit wie im Klinikum Hildesheim. Trotzdem wurden die Krankenhäuser dazu verpflichtet - das wurde eben angesprochen -, 20 % ihrer Normalbetriebs- und
25 % ihrer Intensivkapazitäten für COVID-Patienten freizuhalten.
Angesichts dieser Zahlen wirkt Ihre Forderung, dass die Standorte für Behelfskrankenhäuser weiterhin beibehalten werden sollen, absurd. Denn - und auch das wurde eben angesprochen - das Behelfskrankenhaus auf dem Messegelände in Hannover, das 500 Betten hat, hat nicht einen einzigen Patienten behandelt.
Selbst das Gesundheitsministerium legte dieses Behelfskrankenhaus am 27. April als Reservekapazität ad acta und erklärte, dass keine Notwendigkeit für solche Behelfskrankenhäuser weiter bestehe. Und nun fordern Sie in Ihrem Antrag eine weitere Vereinbarung mit den Kommunen, um Standorte für weitere Behelfskrankenhäuser festzulegen. Das ist sinnlos!
Ich möchte einen weiteren Punkt, der durchaus interessant ist, aus Ihrem Antrag aufgreifen. Es geht dabei um Ausbau der Testkapazitäten. Zur Erinnerung: Einen solchen forderten wir als AfD bereits am 2. April im Rahmen unseres Maßnahmenplans zur Sicherung von Pflegeeinrichtungen
und ein weiteres Mal am 24. April als Ausweitung des Plans auf weitere Bereiche des Gesundheitswesens.
Dies forderten wir zu einem Zeitpunkt, als dies noch sinnvoll war, weil wir vor allem bei den Besuchssituationen in den Pflegeheimen Abhilfe schaffen und Lockerungen für Bewohner und Angehörige erwirken wollten.
Man muss bei den Testkapazitäten auch die neuesten Forschungen und Entwicklungen beachten. Auch die PCR-Tests müssen heutzutage kritischer bewertet werden, weil sie zum Teil erst positive und dann wieder negative Ergebnisse liefern. Das haben vor allem die Flächentests in der Bundesliga gezeigt. Hier ist keine Zuverlässigkeit zu sehen: Sie warnen bei einer Infektion. Aber dabei, ob es sich konkret um COVID-19 handelt, bleiben sie unklar.
Was bleibt zu sagen? Also: Die meisten Bereiche dieses Antrages sind, wie ich eben gesagt habe, von März 2020. Sinnvoll wäre es vielmehr - und dazu kommen wir nachher -, die ShutdownMaßnahmen zu beenden und diese auf regionaler
Ebene anzuwenden. Der Öffentliche Gesundheitsdienst - auch das wurde eben angesprochen - ist sehr gut aufgestellt und kann örtliche Infektionsgeschehen jederzeit in den Griff bekommen.
Lassen Sie uns im Ausschuss darüber diskutieren, ich glaube aber, dieser Antrag wird da nicht weit kommen.
Vielen Dank.
Ich danke Ihnen ganz herzlich, Herr Präsident.
Ich möchte nur etwas klarstellen, was die Kollegin Janssen-Kucz wahrscheinlich einfach falsch dargestellt hat.
Sie hat eben gesagt, dass zwar 89 % genesen seien, aber 10 % verstorben seien. Das ist natürlich nicht der Fall. Wir haben 13 579 positiv getestete Corona-Erkrankte, und davon sind 89,4 % genesen. Es sind in Niedersachsen 634 daran gestorben. - Einfach nur zur Klarstellung!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Es ist ja nicht gerade meine Stärke, die Ministerin zu verteidigen, aber in diesem Fall muss ich das tun.
Ich finde, das Ministerium hat ziemlich klug reagiert. Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde die mangelhafte Ware ausgetauscht. Deswegen sollte es in diesem Fall nicht zu Problemen in Niedersachsen gekommen sein. Am Ende ist es eine Bundesangelegenheit: Der Fehler ist im Bundesministerium für Gesundheit passiert.
Im Endeffekt sind solche Fälle einfach die logische Konsequenz einer mangelnden Vorbereitung. Zu Beginn der Epidemie gab es keine Lagerwirtschaft. Das war auch ein Fehler des Landesministeriums. Im Januar, als es noch genug Materialien auf dem Markt gab, wurden keine Vorbereitungen getroffen. Dann kam die Epidemie, der chinesische Markt, wo die meisten Materialien hergestellt worden sind, wurde geschlossen, und dann kam es auf der ganzen Welt zu einem Wild-West-Szenario. Bei der Jagd nach Schutzmaterialien gab es dann natürlich auch Betrug durch Firmen, die dafür Wahnsinnspreise genommen haben. Hinzu kam auch noch, dass der Bund noch im Februar 8,7 t Schutzmaterialien nach China verschenkt hatte. Auf dem deutschen Markt ist also ein gewaltiger Mangel entstanden, und das haben Kriminelle anscheinend dazu genutzt, fehlerhaftes Material zum möglichen, hoffentlich aber nicht eingetretenen Schaden von Menschen zu verkaufen.
Was müssen wir daraus lernen? - Wir müssen daraus lernen, dass die Produktion auch von Schutzmaterialien wieder nach Deutschland geholt werden muss.
Und wir müssen daraus lernen, dass wir wieder eine richtig große Lagerhaltung brauchen, weil solche Fälle immer wieder vorkommen könnten.
Das waren die Fehler, die in der Vergangenheit gemacht worden sind - und das, was hier passiert ist, scheint mir die logische Konsequenz daraus zu sein.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Frau Kollegin Janssen-Kucz, dass Sie die schrecklichen Missstände in einem Pflegeheim in Celle dafür nutzen, die Pflegekammer wieder politisch auf den Weg zu bringen, ist aus meiner Sicht perfide.
- Doch, das hat sie gemacht.
Werte Kollegen, das ist keine „Kammer des Schreckens“, sondern ein Alptraum, der nicht enden will.
Die Vollbefragung - ein einziges Desaster! Die Frage - irreführend formuliert! Es wurde eine Software verwendet, die das Umfrageergebnis letztlich verfälscht.
Ihre 6 Millionen Euro aus der politischen Liste! Werte Kollegen, das Ministerium lässt ein halbes Jahr verstreichen, bis auf öffentlichen Druck der Pflegekammer in einem offenen Brief etwas passiert, um sich dann an einen Verhandlungstisch zu setzen, um über etwas zu verhandeln, das wir im Dezember letzten Jahres beschlossen hatten. Werte Kollegen, das ist Missachtung des Parlaments.
Und es ist nicht nur die Irreführung der vielen Tausend Pflegekräfte in diesem Land, sondern es ist auch eine Veräppelung der Öffentlichkeit. Am Ende ist es Zechenprellerei, was dieses Ministerium betreibt.
Aber da sprechen wir nur über die halbe Wahrheit; denn mittlerweile ist es ja nicht nur im Sozialministerium, sondern auch bei SPD und CDU angekommen, dass die 6 Millionen Euro wohl kaum für die laufenden Kosten dieser Pflegekammer ausreichen werden.
Dabei sagte der Kollege Volker Meyer noch im Dezember letzten Jahres allen Ernstes, die 6 Millionen Euro würden nicht nur für die Rückzahlung der Zwangsbeiträge reichen, nein, sie würden auch alle laufenden Kosten der Pflegekammer
decken - um im Februar darauf zu sagen, die 6 Millionen Euro hätten rein der Rückzahlung der Zwangsbeiträge gedient. Das würde also bedeuten, dass es im Jahr 2020 wieder Zwangsbeiträge gibt. - Herr Kollege Meyer, das ist schon stark, was Sie hier abgeliefert haben.
Ich habe Ihnen damals in den Haushaltsberatungen klar vor Augen geführt - da genügt ein Blick in den Haushaltsplan der Pflegekammer -, dass die 6 Millionen Euro bei einem Jahresbudget von 9 Millionen Euro, das die Pflegekammer in Niedersachsen hat, nicht reichen werden. Woher Sie dann das Geld nehmen wollten, um die Zwangsbeiträge zurückzuerstatten, bleibt bis heute Ihr Geheimnis.
Ich hatte es Ihnen im Februar noch einmal vorgerechnet. Jetzt haben Sie es schwarz auf weiß. Vielleicht werden Sie ja jetzt wach.
Aber an Ihrer Hinhaltetaktik - Herr Schwarz - halten Sie ja immer noch fest.
Sie betreiben sie ja bis heute. Heute werden Sie es wahrscheinlich auch wieder tun. Die vollmundig angekündigte Rückzahlung der Beiträge verzögert sich. Am Ende wird sie wahrscheinlich gar nicht kommen, wenn Sie ehrlich sind.
Würden die Pflegekräfte in diesem Land ihre Arbeit so verrichten, wie Sie die Kammerpolitik betreiben, müsste uns um die Alten und Kranken in diesem Land angst und bange werden.
Werte Frau Ministerin Reimann, wer einerseits dauerhaft gegen den klaren Willen der meisten Pflegekräfte in diesem Land an dieser Kammer festhält und andererseits die absolute Verantwortung für alle Desaster trägt - ich verweise auf die Beitragsbescheide zu Weihnachten und auf die Vollbefragung, für die Sie verantwortlich sind -, der trägt am Ende die Verantwortung. Und dann sollte er auch die Konsequenzen tragen.
Werte Kollegen, die Pflegekräfte in Niedersachsen wollen keine Kammer; das wissen Sie alle. Aber weil die GroKo einerseits eine Fake-Befragung durchführt und sich andererseits weigert, das Kammergesetz anzupassen, werden die Pflege
kräfte ab 2021 wieder Zwangsbeiträge bezahlen müssen. Ein komplettes Desaster, Frau Ministerin Reimann! Ihr Desaster, Frau Ministerin! Am Ende wird diese Kammer abgeschafft werden, weil sie keine Zukunft hat und mittlerweile sogar eine Art Arbeitgeberverband geworden ist, der bei der breiten Basis der Pflegekräfte keinerlei Akzeptanz mehr besitzt.
Daher lassen Sie jetzt uns als Landtag handeln. Lassen Sie uns erstens das Kammergesetz anpassen, welches die Beitragsfreiheit sowie die Rückerstattung sichert, und zweitens eine Befragung durchführen, die diesen Namen auch verdient. Diese Befragung sollte genau eine Frage beinhalten: Wollen Sie eine Pflegekammer - ja oder nein?
Sie wissen ganz genau, was die meisten Pflegekräfte antworten werden: Nein, wir wollen keine Pflegekammer. - Und das ist auch gut so.
Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Selbstverständlich begrüßen wir die neusten Forschungsergebnisse des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung in Braunschweig hinsichtlich
der Bekämpfung des Coronavirus sehr. Der wissenschaftliche Fortschritt ist - nicht nur für Niedersachsen - bei der Erforschung des Virus wirtschaftlich, aber auch gesellschaftlich überaus wichtig.
Der Nachweis von Antikörpern, die an das Coronavirus andocken und dieses beim Eindringen in Zellen hindern könnten, wird als großer Durchbruch gewertet. Sogar von einem Medikament, welches bereits in diesem Herbst zur Anwendung bereitstehen könnte, ist die Rede. Theoretisch gesehen, wäre das natürlich wünschenswert.
Aber wo stehen wir in der Forschung eigentlich wirklich? Ist es tatsächlich realistisch, dass ein Medikament noch dieses Jahr für schnellere Genesung eines an Corona Erkrankten sorgen kann? Um dies zu beantworten, möchte ich kurz den klassischen Entwicklungsablauf eines Medikaments bis hin zu seiner Zulassung genauer erläutern. Denn die Zulassung ist es, auf die es am Ende ankommt, verehrte Kollegen.
Man hat durch ein breit angelegtes Screening mehrerer Millionen Moleküle einen sogenannten Hit oder Treffer erzielt. Nun führen die Wissenschaftler chemische Tests und Modifikationen durch. Das ist der erste Schritt, und da befinden sich die Wissenschaftler in Braunschweig ungefähr. Im zweiten Schritt muss ein Wirkstoff in Labor- und Tieruntersuchungen auf seine Wirkung und seine Verträglichkeit getestet werden. Das nennt man dann die präklinische Forschung.
Erst wenn diese Tests und Analysen positiv sind, kann mit sogenannter klinischer Forschung, also einer Studie am Menschen, begonnen werden. Hier wird der Wirkstoff in der ersten Phase an wenigen gesunden Erwachsenen getestet, in der zweiten Phase an wenigen kranken Erwachsenen und in der dritten Phase schließlich an vielen kranken Erwachsenen.
Zusätzlich fallen weitere Schritte wie z. B. die Entwicklung der Darreichungsform des Medikaments an.