Protokoll der Sitzung vom 15.09.2020

Danke schön. - Meine Damen und Herren, die nächste Rednerin ist die Kollegin Meta JanssenKucz, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Kinder sollen atmen“ - es graust einem wirklich, was für Anträge hier zum Teil ins Parlament kommen. Manchmal wünsche ich mir an gewissen Stellen doch wirklich eine etwas härtere Zensur, weil das sowas von überzogen ist.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zurufe von der AfD)

- Da können Sie gern dazwischen schreien.

Mit diesem Antrag haben Sie doch einmal wieder deutlich gemacht: Ihr Ziel ist, Verschwörungstheorien weiter Vorschub zu leisten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren.

Ich habe es so erlebt: Die Kinder, die ich kenne, und auch die Eltern, mit denen ich gesprochen habe - sie haben das Thema Einschulungsfeiern angesprochen, Herr Bothe -, sagen: Es gab eine neue Kreativität an den Schulen. Wir haben nicht in der Aula gesessen, und es wurde standardmäßig gesungen. Es fanden Veranstaltungen draußen statt. Es war viel mehr Interaktion dabei. Also, ich habe eigentlich nichts Negatives gehört, und ich bin wirklich stolz auf die Kreativität gerade der Schulen und Schulleitungen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Am Ende steht aber, dass wir alle, unsere Schulen, unsere Kommunen und wir Eltern, vor Herausforderungen stehen. Und da hilft es nichts, wenn Sie hier versuchen, eine Entsolidarisierung der Gesellschaft zu predigen.

Wir setzen auf Solidarität. Wir setzen auf Eigenverantwortlichkeit. Darum geht es und um das wirkliche Abwägen von Freiheit und Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Wir haben heute Morgen über Risikogruppen gesprochen, über Schüler, über Angehörige. Vieles reicht uns nicht, manches würden auch wir als Opposition anders justieren. Aber am Ende steht: Wir ringen um den richtigen Weg. Und das ist ein tägliches Ringen. Ich kann Sie nur auffordern, sich daran zu beteiligen.

(Glocke des Präsidenten)

- Einen Satz noch!

Herr Bothe, das ist eigentlich Ihr Antrag. Sie haben Ihren Gerichtsprozess gegen Masken in der Schule verloren, und jetzt haben Sie versucht, das in einen Entschließungsantrag zu packen. Das ist ganz schön armselig.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Danke, Frau Kollegin. - Herr Bothe meldet sich für eine Kurzintervention.

Herr Präsident, ich möchte hier erst einmal feststellen, dass die Kollegin gefordert hat, dass Anträge gerade von Oppositionsgruppen zensiert werden. Das möchte ich hier einmal protokollarisch festhalten.

(Widerspruch von Meta Janssen-Kucz [GRÜNE] - Zurufe von den GRÜNEN)

Das Zweite ist die Falschaussage, dass meine Klage gegen das Land Niedersachsen gescheitert ist. Nein, der Eilantrag wurde aufgrund eines Formfehlers erst einmal abgewiesen. Das lag daran, dass die Landesregierung, nachdem meine Klage eingereicht worden war, einfach die Paragrafen ein bisschen umgestellt hat.

(Widerspruch von Meta Janssen-Kucz [GRÜNE])

Das kann ich auch nachweisen. Das Hauptsacheverfahren läuft noch. Da ist man noch dabei. Und ich bin sehr optimistisch, dass das erfolgreich sein wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke schön, Herr Bothe. - Sie wollen erwidern, Frau Kollegin.

Herr Kollege Bothe, ich glaube, Sie können nicht gut zuhören, oder Sie wollen nicht zu hören und verstehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich weise das aufs Schärfste zurück. Ich habe sehr deutlich gesagt: Manchmal wünsche ich mir eine Art von Zensur - das können Sie nachher im Protokoll nachlesen -, weil ein solcher Titel eines Entschließungsantrages unterstellt, dass der Rest hier im Parlament nicht will, dass die Kinder atmen. Es ist wirklich böswillig, finde ich, was Sie da machen. - Das ist das eine.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zurufe von Klaus Wichmann [AfD])

- Herr Wichmann, Sie haben keine Kurzintervention gemacht; ich spreche jetzt zu Herrn Bothe.

Herr Bothe, noch einmal zu Ihrer Klage: Das OVG hat Ihre Klage formal und inhaltlich zurückgewiesen. Es hat ganz klar gesagt, dass die Verordnung vom 31. Juli und auch die von davor keine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Mund-NaseBedeckung in Pausen und im Unterricht vorgesehen hat, sondern dass sie nur in Bereichen zu tragen ist, in denen es die örtlichen Gegebenheiten nicht anders hergeben.

Nichts anderes steht in den Verordnungen und in den jeweiligen Hygieneplänen. Daraus dann so einen Antrag zu stricken, ist in meinen Augen Verschwörungstheorie.

(Beifall bei den GRÜNEN - Klaus Wichmann [AfD] meldet sich zu einer Kurzintervention)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Kurz zur Geschäftsordnung: Während des Redebeitrages von Frau Janssen-Kucz gab es von Ihrer Seite eine Kurzin

tervention, nämlich die von Herrn Bothe. Die wurde durch Rede und Gegenrede quasi abgehandelt. Weitere Kurzinterventionen und Kurzinterventionen auf Kurzinterventionen gibt es nach der Geschäftsordnung nicht. Das bitte ich einzusehen.

So, meine Damen und Herren, zum Tagesordnungspunkt 21 liegen dann keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir diesen Tagesordnungspunkt verlassen können.

Ich schaue einmal den Herrn Ministerpräsidenten an. Er sieht sich in der Lage, hier eine Unterrichtung zur Thematik „Öffnung von bundesweiten Sportgroßveranstaltungen für Zuschauer“ abzugeben. Dann darf ich Sie, Herr Ministerpräsident, bitten, das Wort zu nehmen. Bitte!

(Jens Nacke [CDU]: Sollten wir den Antrag nicht vielleicht noch in den Ausschuss überweisen?)

- Oh, Entschuldigung! Gut, dass unsere Parlamentarischen Geschäftsführer aufpassen.

Es geht noch einmal um TOP 21 „Kinder sollen atmen“. Hier wird die Überweisung an den Kultusausschuss vorgeschlagen. Wer so verfahren will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen. - Danke, Herr Kollege Nacke, für die Unterstützung.

Nun zu:

Außerhalb der Tagesordnung: Bundeseinheitlicher Umgang mit Zuschauerinnen und Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen - Unterrichtung durch den Ministerpräsidenten

Jetzt geht es los. Herr Ministerpräsident, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestern habe ich in der Regierungserklärung ja gesagt, dass es laufende Gespräche der Chefs der Staatskanzleien über den künftigen Umgang mit Sportgroßveranstaltungen gibt. Dazu hat es heute Nachmittag eine Verständigung gegeben, über die ich kurzerhand berichten wollte.

Ich sage vielleicht gleich am Anfang dazu, dass alle Beteiligten davon ausgehen, dass diese Maßstäbe dann auch die Blaupause für die Beurteilung aller anderen Großveranstaltungen dieser Art sein werden. Das gilt dann insbesondere auch im Kul

turbereich - da denke ich beispielsweise an große Konzerte -, sodass niemand meinen muss, dass wir hier am Ende des Tages nur über Sport sprechen. Tatsächlich geht es weit darüber hinaus.

Der Gegenstand des Vorschlags der Chefs der Staatskanzleien lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Erstens. Man hat sich intensiv auseinandergesetzt mit den Hygienekonzepten der Deutschen Fußballliga und der anderen Bundessportverbände, also Handball, Basketball, Volleyball etc. Das ist auch die Grundlage für die Zulassung von Zuschauern.

Zweitens. Wir reden über einen sechswöchigen bundesweiten Probebetrieb. Wir wollen also miteinander schauen, ob das, was jetzt vereinbart worden ist, tatsächlich auch in der Praxis vernünftig ist und zu vertretbaren Ergebnissen führt oder nicht.

Drittens. Es gelten die folgenden Leitlinien: Das regionale Pandemiegeschehen muss die Grundlage des Ganzen sein, maßgeblich aufbauend auf den Zahlen des RKI. Eine Zulassung von Zuschauern erfolgt in der Regel nicht mehr, wenn in der Sieben-Tages-Inzidenz im Austragungsort pro 100 000 Einwohnern ein Wert größer 35 erreicht worden ist. Sie erinnern sich an die frühere Diskussion: Wir haben gesagt, ab einem Wert von 50 gibt es sozusagen einen absoluten Warnwert, und bei größer 35 ist - wenn Sie so wollen - Voralarm. Es wird gesagt: Wenn man diese Stufe erreicht hat, dann sollte man tatsächlich auch keine zusätzlichen Risikoherde ermöglichen.

Viertens. Die Veranstaltungen und die Zulassung des Besuchs zu solchen Veranstaltungen erfolgen auf Basis von personalisierten Tickets, damit gegebenenfalls die Infektionsketten immer und überall nachvollzogen werden können.

Fünftens. Wir reden über das Abstandsgebot von 1,5 m entsprechend den jeweiligen Landesregelungen und darüber, dass eine Entzerrung von Besucherströmen beim Rein- und Rausgehen etc. Grundlage des Konzepts sein muss.

Nächster Punkt. Vorgesehen ist das Tragen einer Atemmaske während der Veranstaltungen in Abhängigkeit vom Veranstaltungsort, wenn das vorgesehen ist. Gleichzeitig ist eine ausreichende Lüftung in den einzelnen Hallen vorausgesetzt. Was heißt das? Ich hatte schon gestern gesagt, dass wir auch für Niedersachsen planen, dass im Inneren der Grundsatz gilt, dass eine Maske zu tragen ist, es sei denn, dass der Mindestabstand