Protokoll der Sitzung vom 06.10.2020

Herzlichen Dank, Herr Minister Hilbers.

Herr Kollege Bode, ich hätte ganz gern, dass Sie einen Augenblick zuhören, weil wir jetzt abstimmen wollen.

Meine Damen und Herren, wir kommen, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, zur Abstimmung zunächst zu Tagesordnungspunkt 11 und hier zu den Nrn. 1 bis 3 der Beschlussempfehlung.

Wer den Nrn. 1 bis 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Wer der Nr. 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses unter Tagesordnungspunkt 11 zustimmen will, den bitte ich ebenfalls um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist dem mit großer Mehrheit so gefolgt worden.

Ich rufe die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 12 auf.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Aus COVID-19 lernen - Erfahrungen für zukünftige Pandemieplanung nutzen - Sonderausschuss zur Corona-Pandemie einsetzen - Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 18/7360 - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 18/7567

Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. Ich höre dazu keinen Widerspruch und lasse gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ältestenrats zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so erfolgt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern - Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 18/7361 - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 18/7568

Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass ebenfalls über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. Widerspruch dazu sehe und höre ich nicht. Deswegen stimmen wir gleich ab.

Wer also der Beschlussempfehlung des Ältestenrats zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 15: Erste (und abschließende) Beratung: Änderung des Beschlusses über die Einsetzung der Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen - für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“ - Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 18/7563

Nach der Auflösung der Fraktion der AfD soll mit diesem Antrag der Einsetzungsbeschluss für die Enquetekommission dahin gehend geändert werden, dass die Zahl der von den Fraktionen gestellten Kommissionsmitglieder um eines reduziert wird.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, über diesen Punkt ohne Besprechung abzustim

men und nach Möglichkeit auch die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den Antrag sofort anzuschließen.

Meine Damen und Herren, der Landtag kann die zweite Beratung sofort anschließen, wenn nicht gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung mindestens 20 Mitglieder des Landtages für eine Überweisung des Antrages an einen Ausschuss stimmen.

Ich frage entsprechend unserer Geschäftsordnung daher zunächst, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Es sind auch deutlich weniger als 20 Mitglieder, sodass eine Ausschussüberweisung nicht von der erforderlichen Zahl von Abgeordneten verlangt wird.

Nach § 39 in Verbindung mit § 29 Satz 1 unserer Geschäftsordnung beginnt die zweite Beratung frühestens am zweiten Tag nach Schluss der ersten. Sie kann nach Satz 3 dieser Vorschrift früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen.

Ich frage daher, ob es Widerspruch dagegen gibt, die zweite Beratung jetzt sofort durchzuführen. - Das sehe und höre ich nicht. Es gibt also keinen Widerspruch.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung in der Sache.

Eine Berichterstattung ist naturgemäß nicht vorgesehen.

Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.

Wer den Antrag in der Drucksache 18/7563 annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Meine Damen und Herren, der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Mit dieser Abstimmung in der Sache ist der für Donnerstag vorgesehene Tagesordnungspunkt 31 erledigt.

(Unruhe)

- Liebe Kollegen, könnten Sie die Beratungen da hinten einstellen! Draußen weitermachen oder hier drin folgen! Das sind die Alternativen. - Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, ich leite über zu dem

Tagesordnungspunkt 16: Erste (und abschließende) Beratung: Änderung des Beschlusses über die Einsetzung der Enquetekommission „Ehrenamt“ - Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 18/7564

Nach der Auflösung der Fraktion der AfD soll auch für diese Enquetekommission der Einsetzungsbeschluss dahin gehend geändert werden, dass die Zahl der von den Fraktionen gestellten Kommissionsmitglieder um eines reduziert wird.

Auch hier waren sich die Fraktionen im Ältestenrat einig, ohne Besprechung abzustimmen und nach Möglichkeit die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den Antrag sofort anzuschließen.

Ich frage auch hier, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. - Das ist nicht der Fall. Es hätten mindestens 20 Abgeordnete sein müssen. Eine Ausschussüberweisung wird also nicht von der erforderlichen Zahl von Abgeordneten verlangt.

Nach § 39 in Verbindung mit § 29 Satz 1 unserer Geschäftsordnung beginnt die zweite Beratung frühestens am zweiten Tag nach Schluss der ersten. Sie kann nach Satz 3 dieser Vorschrift früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen.

Ich frage daher, ob es Widerspruch dagegen gibt, die zweite Beratung jetzt sofort durchzuführen. - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung in der Sache.

Eine Berichterstattung ist naturgemäß nicht vorgesehen.

Gibt es Wortmeldungen? - Das ist auch nicht der Fall.

Wer also den Antrag in der Drucksache 18/7564 annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Mit dieser Abstimmung in der Sache ist der für Donnerstag vorgesehene Tagesordnungspunkt 32 erledigt.

Somit kommen wir zum

Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratung: Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 18/7566

Wie Sie der Beschlussempfehlung des Ältestenrats in der Drucksache 18/7566 entnehmen können, empfiehlt Ihnen der Ältestenrat in seiner Eigenschaft als Geschäftsordnungsausschuss eine Änderung der Geschäftsordnung.

Die Änderung führt dazu, dass nach der Auflösung der Fraktion der AfD in den von der Änderung betroffenen Gremien die Mitgliedschaft des bisher von der Fraktion der AfD entsandten Mitglieds entfällt und die Besetzung im Übrigen unverändert bleiben kann.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.