Zu den drei Monaten: Es gibt eine alte Verordnung, die drei Monate alt ist. Wir haben mehrfach darauf verzichtet, eine Veränderung daran vorzunehmen, weil wir das Infektionsgeschehen beobachten wollen. Das Konzept für die Veränderung in dieser Verordnung datiert aber von Ende September. Es wird seitdem in den Verordnungstext umgesetzt.
Sie haben zweitens gefragt: „Wie begründet die Landesregierung die jeweiligen Vorschriften der geplanten neuen Verordnung im Einzelnen?“
Wir ziehen Lehren aus den bisherigen Erfahrungen und halten an einem anhaltend hohen Schutzniveau für die Menschen in Niedersachsen fest. Grundlage ist eine noch stärkere Betonung der AHA-Regeln, auf die ich schon hingewiesen habe: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske. Das ist und bleibt das Fundament des Infektionsschutzes. Jahreszeitlich bedingt, kommt das Lüften hinzu.
Wir bemühen uns darum, auf dieser Grundlage klare Regeln in der Verordnung festzulegen, die für Bürgerinnen und Bürger gut verständlich sind. Um es kurz zu sagen: draußen ohne Maske - es sei denn, der Mindestabstand ist nicht gewährleistet -, drinnen immer mit Maske - es sei denn, man sitzt, und der Abstand ist gewährleistet. In allen öffentlichen Einrichtungen gelten Hygienepläne und deren konsequente Beachtung.
Auf Basis dieser relativ einfachen Aussagen haben wir unsere Verordnung kürzer fassen und die Regelungen in weiten Bereichen beibehalten können. Ganz ohne besondere Regeln für bestimmte Bereiche geht es aber auch in Zukunft nicht.
Neu - das wurde heute Morgen schon intensiv besprochen - sind die Regeln zu Zusammenkünften im Privaten. Dazu muss man sagen, dass wir mit Zusammenkünften bisher sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben. Wir haben gute Erfahrungen mit Gaststätten, Theatern, Kinos und vielen anderen Angeboten gemacht. Dort sind Vorsicht und Umsicht sehr ernst genommen worden, obwohl sich die genannten Bereiche in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.
Wir haben aber schlechte Erfahrungen mit größeren Zusammenkünften im privaten Bereich gemacht. Es gibt etliche Beispiele - über das jüngste berichtet der NDR -, dass es bei Zusammenkünften zu Infektionen kommt und die Regeln zu Abstand, Hygiene und Maske nicht beachtet werden.
Wie Sie wissen, haben wir in Niedersachsen bislang auf Regelungen für den privaten Bereich verzichtet. Aber nach den Erfahrungen, die wir in den letzten Tagen und Wochen gemacht haben, glauben wir, dass eine Begrenzung notwendig ist; denn wenn viele Menschen zusammenkommen, ist das Risiko größer. Mit der Zahl der Gäste wächst auch das Risiko.
Drittens haben Sie gefragt: „Warum weicht die Landesregierung von der mit den anderen Ministerpräsidenten“ - es fehlen die Ministerpräsidentin
nen - „und der Bundeskanzlerin verabredeten Vorgehensweise ab, wonach man es bei privaten Räumen bei einer Empfehlung belassen wollte?“
Die Beschlüsse der Regierungschefinnen und -chefs und der Kanzlerin gelten für die ganze Republik und sind immer Kompromisse zwischen Ländern mit hoher Inzidenz und Ländern mit sehr niedriger Inzidenz. Aus unserer niedersächsischen Perspektive und mit Blick auf unsere Situation haben wir eigene Konsequenzen zu ziehen.
Ich habe einleitend schon beschrieben, wie die direkten Kontakte zwischen Menschen zur Übertragung des Virus führen. Wie Sie alle wissen, wird die Infektion in erster Linie über Tröpfchen von Mensch zu Mensch übertragen, in bestimmten Konstellationen auch über sogenannte Aerosole in schlecht belüfteten Räumen. Je mehr Menschen zusammen sind, desto höher wird das Risiko für das Ansteckungsereignis. Aufgrund der Aerosolwirkung ist das Ansteckungsrisiko in geschlossenen Räumen noch einmal deutlich höher als unter freiem Himmel - dies umso mehr - das möchte ich betonen -, je stärker sich die Infektion in der Bevölkerung verbreitet; denn wie wir wissen, ist man auch schon ansteckend, wenn man noch keine oder nur leichte Symptome hat. In der aktuellen epidemiologischen Lage mit zunehmender Zahl der Infektionen erhöht sich auch für jede und jeden von uns das Risiko einer Ansteckung. Jede und jeder kann unbemerkt zum Ausgangspunkt einer neuen Infektionskette werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit den Sommerferien waren die Reiserückkehrenden - das wurde auch im Plenum umfassend besprochen - zunächst die Hauptinfektionsquelle. Wir haben eigentlich erwartet, dass die Infektionszahlen etwa zwei Wochen nach den Sommerferien wieder sinken. Das ist nicht passiert. Stattdessen sehen wir seit Wochen stetig steigende Infektionszahlen, am heutigen Tag sind es 273 Infektionen. Das sind etwa zehnmal so viele wie im Sommer pro Tag.
Wir wissen aus den Berichten des NLGA, aber auch aus den Berichten des Robert Koch-Instituts - auch der heutige Bericht des Robert Koch-Instituts weist wieder darauf hin -, dass die privaten Feiern ein Hauptgrund für diese steigenden Inzidenzen sind. Deshalb haben wir uns vor dem Hintergrund der aktuellen Lage mit deutlich steigenden Infektionszahlen dafür entschieden, durch eindeutige Regelungen Sicherheit und Klarheit für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, und zwar unab
hängig vom Anlass des Zusammenseins - das ist eine weitere Änderung. Ich bin mir sicher, dass die überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes für diese Regelungen Verständnis hat und sie auch einhalten wird. Sie werden sich zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit aller daran halten.
Jetzt ist Gelegenheit gegeben, Zusatzfragen zu stellen. Eine erste Zusatzfrage hat Herr Kollege Limburg, Bündnis 90/Die Grünen, angemeldet. Bitte sehr, Herr Limburg!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Reimann, Sie selbst haben gerade auch das Thema Reiserückkehrer und die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin angesprochen. Vor dem Hintergrund, dass dort vereinbart wurde - das wurde ja auch bundesweit in den Medien berichtet -, dass ab sofort eine Mindestquarantäne für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Risikogebieten von fünf Tagen gilt, aber gleichzeitig im Entwurf der novellierten Niedersächsischen Corona-Verordnung, die diese Woche in Kraft treten soll, weiterhin die alte Regelung steht, dass man bei einem negativen Corona-Test überhaupt nicht in Quarantäne muss, und drittens ergänzend wiederum Ihr Appell gekommen ist, doch auf jegliche Reise auch im Inland oder innerhalb von Niedersachsen zu verzichten, frage ich: Was wird denn nun in den Herbstferien in Niedersachsen gelten?
(Helge Limburg [GRÜNE]: Eine! - Hei- terkeit - Helge Limburg [GRÜNE]: Das andere war „vor dem Hintergrund“!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter. Ich versuche mal, das Potpourri zu beantworten.
Ich beginne mit der Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen; auch darüber beraten die Bundesländer heute Nachmittag. Sie ist auf der Bundesebene in Vorbereitung. Dazu gibt es einen Entwurf, den wir dann umgehend umsetzen werden. Ich selbst habe mich sehr für eine verkürzte und einheitliche Quarantäneregelung eingesetzt. Die wird jetzt auch kommen; die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister haben das schon seit einer erheblichen Weile überlegt und besprochen. Es ist klar, dass die Zeit auf zehn Tage verkürzt wird. Eine Quarantäne ist immer erforderlich, aber es besteht die Möglichkeit, die Quarantäne durch einen Test nach fünf Tagen zu verkürzen - so denn der Test negativ ausfällt.
In unserer Corona-Verordnung ist in der Tat noch eine Regelung enthalten, die einen Test ermöglicht, aber eigentlich auch Quarantäne vorsieht. Durch die vielen Tests im Sommer ist der Eindruck erweckt worden, dass der Test zuerst kommt. Zuerst kommt aber immer die Quarantäne. Da im Sommer so viele Reisegebiete zu Risikogebieten erklärt wurden, gab es die Möglichkeit, am Flughafen einen Test zu machen. Diese Möglichkeit wurde auch in Hannover sehr umfassend und schnell etabliert. Denn die Reisenden sollten bei ihrer Rückkehr nicht völlig davon überrascht werden, dass sie in Quarantäne müssen, weil ein Gebiet plötzlich zum Risikogebiet erklärt wird. Wir haben leider sehen müssen, dass über den Sommer um uns herum nicht nur fernere touristische Gebiete, sondern auch die Nachbarländer zu Risikogebieten erklärt worden sind.
Jetzt wird die Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen für alle Länder einheitlich gefasst, und wir werden sie auch umsetzen. Das wird eine verkürzte Quarantäne bedeuten. In allen Situationen wird es zu einer Anordnung der Selbstisolierung bzw. Quarantäne für zehn Tage kommen, mit der Möglichkeit eines Tests nach frühestens fünf Tagen, um die Quarantäne zu verkürzen.
Nun zu den Risikogebieten bzw. den Reisen in Risikogebiete: Es ist richtig, dass ich auf die Frage, ob man jetzt nach Berlin fahren sollte, gesagt habe: Lieber nicht! Ich kann nur davon abraten, in Risikogebiete - weder ausländische noch inländi
Geklärt werden muss aber der Umgang mit dem kleinen Grenzverkehr. Deswegen werden wir dazu in der Verordnung eine Regelung vorsehen; die Kollegin Meta Janssen-Kucz hatte das in der Debatte schon vorhin angesprochen. Ich kann wirklich nur alle ermuntern, sich sehr gut zu informieren und wirklich zu prüfen und abzuwägen, ob eine Reise in Risikogebiete erforderlich ist oder ob vermieden werden kann, in Risikogebiete - seien es ausländische oder inländische - zu fahren.
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie zur Begründung der Begrenzung auf 25 Teilnehmer bei privaten Veranstaltungen gesagt haben, Sie hätten in der letzten Zeit schlechte Erfahrungen bei großen Feiern im privaten Bereich gemacht, interessiere ich mich dafür, welcher Art diese Erfahrungen waren, und frage Sie daher: Wie viele Infektionsfälle hat es in Niedersachsen seit dem 1. September dieses Jahres bei privaten Feiern mit bis zu 25 Teilnehmern, mit 25 bis 100 Teilnehmern und mit 100 Teilnehmern und mehr gegeben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Frage, Herr Kollege Bode. Ich kann nicht auf Knopfdruck aus dem Kopf sagen, wie viele Infektionsfälle es seit dem 1. September gegeben hat - schon gar nicht in dieser Detailtiefe. Das reichen wir gerne schriftlich nach.
Was ich aber sagen kann - das habe ich schon eingangs gesagt -, ist: Das Robert Koch-Institut hat heute wieder - das macht es seit Tagen und Wochen - darauf hingewiesen, dass die Hauptquellen für die hohen Inzidenzen Familienfeiern und Feiern im privaten Umfeld sind. Aus Niedersachsen sind mir selbst zwei Ereignisse der letzten Tage in Erinnerung: Zum einen gehen im Landkreis Friesland
hohe Zahlen auf eine Hochzeitsfeier im privaten Rahmen zurück. Zum anderen gibt es eine sehr dynamische Entwicklung in der Gemeinde Lemwerder im Landkreis Wesermarsch. Dort ist die Sieben-Tage-Inzidenz sehr hoch. Das geht einher mit der Schließung von Einrichtungen wie Kindergärten, wo das Virus sofort eingetragen worden ist. Die Ursache dafür sind drei private Feierlichkeiten in Großfamilien.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage kommt ebenfalls aus der FDP-Fraktion: Kollege Dr. Stefan Birkner. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass die Verordnung vorsieht, dass auch Feiern bis 25 Personen nur unter Einhaltung des Abstandsgebotes zulässig sind, frage ich Sie: Warum sind unter dieser Maßgabe nicht auch Feiern mit über 25 Personen möglich? Wenn das Abstandsgebot eingehalten wird, ist die Infektionsgefahr doch gering.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Grundprinzip ist immer gleich; das haben Sie sehr richtig gesagt. Wenn man Säle hätte, in denen es Sitzplätze für 150 Leute mit Abstand gäbe, wäre das auch denkbar.
- Ich habe das vorhin dargestellt: Je größer die Zahl der Gäste, desto größer das Risiko einer Ansteckung und Infektion.
Natürlich können Sie fragen: Warum nicht 23, 24 oder 27? - Wir haben hier eine Vereinbarung getroffen; das machen wir ja auch in anderen Fällen. Wir haben auch verabredet, dass weitere Maß