Mit den Verbänden der Leistungserbringer in der Behindertenhilfe verhandelt das Land derzeit Lösungen zur Refinanzierung bereits entstandener sowie voraussichtlich auch zukünftig entstehender pandemiebedingter Mehrkosten. Das betrifft persönliche Schutzausrüstungen, die zwingend erforderlich sind, oder auch weiteren Personalbedarf.
Für die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen galt von Mitte März bis Ende Mai ein Betreuungsverbot. Im Anschluss daran erfolgte die schrittweise Öffnung. Um daraus resultierende negative Auswirkungen auf das Entgelt und das Arbeitsgeld der Menschen mit Behinderungen abzumildern, hat die Landesregierung in Abstimmung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege einvernehmlich Kriterien entwickelt, um mögliche Einbußen bei den Werkstattentgelten zu kompensieren.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen ist diese ursprünglich bis zum 30. September 2020 vereinbarte Soforthilfe in dieser Woche bis zum 31. Januar 2021 verlängert worden. Insofern haben die Anbieter sozialer Leistungen im Bereich der Behindertenhilfe wieder eine verlässliche Situation.
Wir haben dafür 5,2 Millionen Euro bereitgestellt. Weitere 22,7 Millionen Euro stehen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege als Instrument zur Verfügung, um flexibel auf neue Situationen reagieren und sich den Herausforderungen stellen zu können.
Bei den Frauenhäusern, die Sie ebenfalls angesprochen haben, wurden bereits in der vorherigen Lockdown-Phase wichtige Informationsmöglichkeiten geschaffen. So wurde beispielsweise auf der Ampel-Website ein extra Corona-Button eingerichtet, über den man sich über alles, was notwendig ist, und darüber, wie bei Fragen zu Quarantänefällen zu verfahren ist, informieren kann. Es werden in allen Phasen immer gut 10 bis 15 % der Plätze - das sind 45 bis 50 Plätze - als Notplätze freigehalten. Zusätzlich wird im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge in den Landkreisen Wohnraum angeboten.
Landesmittel für die Schwangerenberatungsstellen, die für die 248 Beratungsstellen die Möglichkeit eröffnen, zertifizierte Hardware und Software anzuschaffen, wurden ebenfalls in Höhe von 240 000 Euro bereitgestellt.
Sie sehen: Im sozialen Bereich - ich könnte das noch um viele Einzelmaßnahmen vertiefen - sind viele Maßnahmen aufgegriffen wurden, um soziale Dienstleister, Menschen, die sich sozial engagieren, und die vielen ehrenamtlichen Institutionen in unserem Lande nicht allein zu lassen.
Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zur dritten Frage. Da geht es um die Frage, wie die Landesregierung Infektionsschutz am Arbeitsplatz sicherstellen will, insbesondere im Niedriglohnsektor.
Die zehn staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen sind für die Aufsicht des betrieblichen Arbeitsschutzes zuständig. Die Kontrollen erfolgen stichpunktartig und anlassbezogen in den Betrieben. Nach anfänglichen Einschränkungen in den Außendiensttätigkeiten aufgrund der CoronaPandemie wurde der Außendienst zwischenzeitlich wieder vollumfänglich aufgenommen. Ein besonderer Schwerpunkt wurde seit Juli 2020 auf die Branche Schlachten und Fleischverarbeitung ab einer Zahl von 50 Beschäftigen gelegt. Es wird u. a. die Einhaltung der SARS-CoV-2-Standards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kontrolliert.
Darüber hinaus setzt sich das Land Niedersachsen für das Arbeitsschutzkontrollgesetz ein, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet und konkrete Regelungen vorsieht, die langfristig sicherlich dazu beitragen, die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzrechten und damit auch den Schutz der öffentlichen Gesundheit in diesen Betrieben zu gewährleisten.
Ich darf Sie um einen Moment Geduld bitten. Wir nehmen jetzt einen Wechsel in der Sitzungsleitung vor, und dann geht es gleich weiter. Es sind schon einige Zusatzfragen angemeldet.
Für die erste Nachfrage hat sich aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Volker Bajus gemeldet.
Ich denke, wir handhaben es wieder so, dass die Fragesteller und Fragestellerinnen entweder das rechte oder das linke Mikrofon nutzen und die Landesregierung von der Mitte antwortet. Das erleichtert den Ablauf. Danke.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Hilbers, für die ausführliche Stellungnahme.
Es ist schon erstaunlich, was seitens der Landesregierung alles geleistet wurde. Aber unsere Frage war - angesichts dessen, dass wir heute Mittag eine neue Lagebeschreibung durch den Ministerpräsidenten gehört haben -: Welche Maßnahmen ergreifen Sie zusätzlich, um in dieser schwierigen Situation den Menschen in diesem Land zu helfen?
Herr Kollege Bajus, die Programme, die wir aufgelegt haben und die wir derzeit im Portfolio haben - im Umfang der 33 bestehenden Förderrichtlinien und der 15 neuen, die wir noch auflegen werden -, sind ja gerade darauf ausgerichtet, jetzt in dieser Krise zu helfen. Insofern haben wir ein breites Instrument.
Ich habe gesagt: Wenn es erforderlich ist, justieren wir im Rahmen unseres Sondervermögens neu. Das ist der große Vorteil dieses Sondervermögens ist - Sie haben das immer kritisiert, aber jetzt wird es uns zum Vorteil -: dass wir, wenn es an bestimmten Stellen erforderlich ist, sehr schnell nachjustieren können, um wirksam Hilfe leisten zu können.
Ich sage aber auch noch einmal, dass die Hilfsprogramme des Bundes sehr große Hilfspotenziale bieten. Ich hoffe sehr, dass sie sehr unbürokratisch und schnell an den Start gehen.
Wenn sie 75 % der Umsätze abfedern, dann wird das zunächst einmal ein sehr großes Potenzial an Hilfeleistungen beinhalten, sodass wir uns sehr genau anschauen, welche Dinge wir fördern und welche der Bund fördert. Aber in unseren Hilfsprogrammen sind gerade jetzt für diese Maßnahmen sehr gute Hilfsmöglichkeiten vorhanden, die in dieser Situation auch ganz gezielt helfen. Da bin ich mir sicher. Deswegen habe ich sie hier noch einmal ausdrücklich erwähnt. Wir haben dafür flexible Lösungen geschaffen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage, ebenfalls aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: der Abgeordnete Detlev Schulz-Hendel. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Es wurden hier immer wieder die aktuell neuen Wirtschaftshilfen angesprochen. Vor dem Hintergrund, dass Milliardenbeträge noch nichts über die Wirksamkeit aussagen, frage ich die Landesregierung: Wie verhält
es sich denn eigentlich mit der angekündigten und von Ihnen angesprochenen Wirtschaftshilfe - 75 % der Umsätze des Vorjahres oder ersatzweise der Jahresdurchschnitt? Werden die auch dann in voller Höhe gezahlt, wenn Gastronomiebetriebe, Restaurantbetriebe To-go-Betrieb und Außer
Ich kenne das Paket nur so, dass die ausfallenden Umsätze - im Vergleich mit den Umsätzen im vergangenen Jahr, d. h. der Differenzbetrag - zu 75 % ausgeglichen werden. So habe ich diese Regelung verstanden. Aber vielleicht kann der Wirtschaftsminister das ergänzen und detaillierter beschreiben.
(Christian Meyer [GRÜNE]: Also wird Außer-Haus-Verkauf angerechnet! - Gegenruf von Jörg Bode [FDP]: Nein! - Gegenruf von Christian Meyer [GRÜNE] - Weitere Zurufe)
Meine Damen und Herren, Herr Wirtschaftsminister Althusmann wird jetzt ergänzen. - Herr Meyer und Herr Bode, warten Sie einfach auf die Antwort des Herrn Ministers.
Herr Abgeordneter, lassen Sie mich zunächst einmal vorwegschicken, dass die Mittel des Bundes, die angekündigten 10 Milliarden Euro, Bestandteil des gegenwärtigen Überbrückungshilfe-Pro
gramms sind. Es handelt sich dabei nicht um zusätzliche Mittel, sondern es sind Mittel aus der Überbrückungshilfe II, den angekündigten 25 Milliarden Euro, die bisher noch nicht verausgabt wurden.
Die 10 Milliarden Euro, die der Bund dort zur Verfügung stellt, übersteigen weit das Maß der Möglichkeiten des Landes Niedersachsen. Würden wir
aus den angekündigten 10 Milliarden Euro für die betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die seit Beginn der Krise Umsatzeinbußen erleiden, einen - wie üblich - 10-prozentigen Anteil erhalten, könnte dies eine Summe von bis zu 1 Milliarde Euro sein. Von daher muss man jetzt tatsächlich abwarten, wie stark sich die Umsatzeinbußen des Monats November auf die wirtschaftliche Situation in der Gastronomie, im Bereich der Schausteller auswirken. Im Zweifelsfall müssten wir Lücken schließen.
Sie wissen, dass ich angekündigt habe, beispielsweise für die Schausteller ein eigenes Programm aus dem Notfallfonds des Landes, der mit insgesamt 100 Millionen Euro dotiert ist, aufzusetzen. In dem Fall wären es 50 Millionen Euro, die gezielt für die Schausteller zur Verfügung gestellt werden.
Antragsberechtigt für die neue Wirtschaftshilfe des Bundes sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung ihr Geschäft untersagt wurde, die in vergleichbarer Weise direkt oder indirekt durch die Anordnung betroffen sind, die wir als Verordnung im Laufe des heutigen Tages auf den Weg bringen. Es handelt sich dabei um eine einmalige Kostenpauschale, errechnet aus einem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz. Der Bezugsrahmen hierfür ist der Vorjahresmonat November 2019.
Dann gibt es noch die Unternehmen, die erst nach November 2019 gegründet wurden. Das ist tatsächlich ein rechtssystematisches Problem. Diese nehmen auf den Vormonat Oktober 2020 Bezug, um eine Grundlage für die Höhe des ausgefallenen Umsatzes zu haben.