Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Bley, ich schätze Sie sehr. Aber das, was Sie hier aufführen, zeigt Ihre Hilflosigkeit bei diesem Gesetzentwurf.
Ich habe im Ausschuss gesagt, dass das Gesetz notwendig ist, weil wir dem Bundesrecht zum Carsharing gerecht werden müssen und das auf Landesebene umsetzen sollen. Ich habe Ihnen im Ausschuss gesagt, dass das Gesetz gute Ansätze bezüglich des Radverkehrs hat. Ich habe im Ausschuss auch gesagt, dass wir uns der Stimme enthalten werden, weil wir das fraktionsintern noch einmal beraten werden.
Im Übrigen haben wir das am 30. Oktober beraten. So lange ist das alles also noch nicht her. Das Protokoll liegt ja auch seit gestern vor. Ich habe nur richtiggestellt, dass ich nicht die Regeln für das Carsharing begrüßt habe, sondern begrüßt habe, dass es ein Landesrecht geben muss, welches das Bundesrecht auf Landesebene umsetzt.
Wenn Sie es nicht ertragen können, dass es so, wie ich es gerade vorgetragen habe, richtig ist und es möglicherweise etwas missverständlich im Protokoll steht, hat das nichts damit zu tun, dass sich Schulz-Hendel missverständlich ausgedrückt hat.
Es gibt ja mal solche Missverständnisse. Ich hätte mir eher einen sachlichen Beitrag gewünscht als das, was Sie jetzt zu initiieren versuchen.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Schulz-Hendel. - Meine Damen und Herren, nun hat sich für die CDU-Fraktion der Kollege Karsten Heineking zu Wort gemeldet. Bitte sehr, Herr Kollege Heineking.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei unseren politischen Entscheidungen ist es besonders wichtig, dass wir darauf achten, was von uns gefordert wird, was notwendig ist und womit wir einen entscheidenden Beitrag für die Zukunft leisten können. Die Fragen der Mobilität und Infrastruktur sind dabei enorm wichtig.
Mit der Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes erfüllen wir in vier Bereichen die Forderungen der Kommunen und passen unser Landesrecht zudem den Möglichkeiten des Bundesrechts an.
Wir schaffen Rechtssicherheit, wenn es um die Ausweisung von Parkflächen für Carsharing geht. Unsere vorderste Prämisse ist hierbei ganz klar der Klimaschutz. Carsharing stellt gerade in Innenstädten und stadtnahen Wohnbereichen eine sinnvolle Alternative zum eigenen Auto dar. Wir verstehen stationsgebundene Carsharing-Angebote daher als eine neue Form der Mobilität, die die Ansprüche an die Flexibilität mit einem umweltschonenden Aspekt vereint. Die Nutzer sollten dabei für die gelegentliche Nutzung der Fahrzeuge die Möglichkeit der zuverlässigen Standorte haben. Daher ist es wichtig, dass die Kommunen das Recht erhalten, entsprechende Parkflächen auszuweisen.
Bei der Ausweisung von Carsharing-Parkplätzen handelt es sich einerseits um eine Dienstleistung und andererseits um eine Sondernutzung. Beide Aspekte machen es dringend erforderlich, dass wir die EU-Dienstleistungsrichtlinie berücksichtigen. Zudem soll der umweltbezogene Aspekt hinreichend erfüllt werden. Deswegen ist es unerlässlich, dass die Carsharing-Anbieter entsprechende Eignungskriterien erfüllen. Die Eignungskriterien sind unter Berücksichtigung des § 18 a und somit unter Berücksichtigung umweltbezogener Kriterien von den Gemeinden festzulegen. Diese Kriterien müssen vor Beginn des Auswahlverfahrens gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie zwingend festgelegt werden. Deshalb müssen wir den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Kollege, Ihr Wirtschaftsminister hat ja eine Clearingstelle zur Vermeidung von unnötiger Bürokratie
eingerichtet. Wäre es nicht eine gute Möglichkeit, hier die bürokratieärmere Variante und Lösung zu wählen - zumal es sich hier ja eigentlich nur um eine, sage ich mal, etwas veränderte Nutzung von Anliegerparken handelt -, anstatt die große europäische Dienstleistungsrichtlinie in Angriff zu nehmen, wenn in einer kleinen Gemeinde solche Fragen geregelt werden?
Herr Kollege, nach unseren Informationen insbesondere vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst müssen wir diesen Weg gehen. Uns ist der Klimaschutz in diesem Falle eben auch besonders wichtig. Deshalb müssen die Kriterien im Vorfeld bekannt gemacht werden. Möglicherweise kann man auf anderen Wegen Bürokratie abbauen. Aber diese Dinge sind uns eben wichtig. Deshalb müssen wir diesen Weg gehen.
Mit der Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes zeigen wir einmal mehr, dass Niedersachsen nicht nur neue Formen der Mobilität im Blick hat, sondern auch die altetablierten Formen - und damit meine ich den Radverkehr - nie aus den Augen verloren hat.
Die Bestrebung, das Fahrradland Nummer eins zu werden, verfolgen wir weiterhin. Zukünftig können Radwege auch außerhalb der Straßenlinien geplant und gebaut werden. Das Gesetz definiert diese Radwege als öffentliche Straßen, die planfestgestellt werden. Notfalls können die erforderlichen Flächen auch enteignet werden.
Mit diesen Änderungen schaffen wir Rechtssicherheit für Planungsbehörden insbesondere für Radschnellwege.
Es ist gelungen, einen positiven Kompromiss zu schließen, da die Forderungen des ADFC und die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt wurden. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf einer Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen und der weiteren Förderung des Radverkehrs.
Wir investieren in den Bau und die Unterhaltung von Radwegen. Wir sind uns darüber im Klaren, dass es sich um stetige Bemühungen und ein ständiges Voranbringen der Radinfrastruktur handeln muss.
Im zweiten Nachtragshaushalt wurden 20 Millionen Euro zusätzlich bis 2022 für ein Rad- und Radwegesonderprogramm eingestellt, wodurch die Infrastruktur für das Radfahren in den nächsten Jahren weiter verbessert wird.
15 Millionen Euro werden für den Radwegeneubau und die Radwegeerhaltung an den Landesstraßen bereitgestellt.
Mit 10 Millionen Euro wird der kommunale Radwegebau nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert.
Dieses Jahr stehen damit insgesamt 45 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für die Radinfrastruktur bereit. Wir wollen diesen Höchstbetrag auch im nächsten Jahr zur Verfügung stellen.
Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann hat deutlich gemacht, dass wir so viel wie nie zuvor in gute und sichere Infrastruktur für Fahrräder investieren. Ich zitiere:
„In den 1970er-Jahren haben Stadtplaner die autofreundliche Stadt realisiert, jetzt steht das Fahrrad im Fokus. Daran zeigt sich ein neues Umweltbewusstsein und ein anderes Lebensgefühl vor allem der jüngeren Generationen. Auch das Angebot neuartiger Fahrräder treibt den Wandel voran. Mit Lastenrädern lassen sich sogar Wocheneinkäufe erledigen und mit E-Bikes kann man etwas längere Strecken zum Arbeitsplatz bewältigen. Es ist unser Ziel, überall sichere und bedarfsgerechte Radwege zu schaffen.“
Ende des Jahres soll das Fahrradmobilitätskonzept Niedersachsen veröffentlicht werden: mit dem Ziel der Erhöhung der Anteile der zurückgelegten Wege per Fahrrad auf 20 % und einer Reduzierung getöteter oder verletzter Radfahrer um 20 %.
Auch wenn uns die momentane Situation in vielerlei Hinsicht dazu zwingt, im Stillstand zu verharren, so müssen wir doch mit Weitblick planen. Die Kommunen benötigen eine rechtliche Regelung für
die Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie, um die Planungen zu erleichtern und zu beschleunigen. Wir haben diese Notwendigkeit erkannt und deswegen die Anpassung in unseren gemeinsamen Änderungsantrag aufgenommen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen positive Signale senden und zeigen, dass wir unsere Ziele nicht aus den Augen verloren haben. Deshalb haben wir Anpassungen zum Anbauverbot vorgeschlagen. Hier haben wir Erleichterungen bei den Ausnahmeregelungen für bauliche Anlagen mit Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten vorgesehen.
Mit der Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes gelingt es uns, neue Wege anzubieten, beschleunigt und rechtssicher zu planen, Beziehungen zu verbessern, mobil und umweltfreundlicher in die Zukunft zu blicken. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung für den Änderungsantrag von CDU und SPD.
Vielen Dank, Herr Kollege Heineking. - Es liegen zwei Wünsche zu Kurzinterventionen vor, einmal vom Kollegen Bode und dann vom Kollegen Schulz-Hendel. Bitte schön, Herr Kollege Bode! Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Heineking, Sie haben eben gebeten, dem Änderungsantrag von CDU und SPD zuzustimmen. Aber mir persönlich und meiner Fraktion liegt gar kein Änderungsantrag von CDU und SPD vor. Was uns vorliegt, ist lediglich der Beschlussvorschlag des Ausschusses, der aufgrund von Änderungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die der Ausschuss insgesamt einstimmig übernommen hat, zustande gekommen ist. Klären Sie uns doch bitte auf, ob es noch einen anderen Änderungsantrag gibt.
Zweitens. Über die Frage, ob die Sondernutzungsgenehmigungen, die bisher den bestehenden Carsharing-Anbietern erteilt worden sind, noch einmal neu nach den neu aufgestellten Kriterien ausgeschrieben werden müssen und welche Rechtssicherheit und Bürokratie das bedeuten würde, haben wir im Ausschuss gefühlt 30 Sekunden mit dem GBD gesprochen haben. In dieser Situation
Deshalb beantrage ich, diesen Punkt in den Ausschuss zurückzuüberweisen, sodass wir diese Fragestellung noch einmal mit dem GBD klären können. Und dann könnten wir im DezemberPlenum in drei Wochen ein rechtssicheres Gesetz, vielleicht sogar einstimmig und ohne weitere Redezeit, beschließen. Das wäre doch der beste Weg für alle Beteiligten.
Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Nun hat der Kollege Schulz-Hendel das Wort zur Kurzintervention. Bitte sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will kein Öl ins Feuer gießen, aber dass Sie so nervös reagieren, hat ja vielleicht auch damit zu tun, dass einige Ihrer Abgeordneten gegenüber den Carsharing-Anbietern ganz anders argumentiert haben, als Sie es heute hier tun.