Protokoll der Sitzung vom 11.11.2020

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Bajus. Bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Minister, für die prägnante und klare Antwort zum Thema Celle. Ich

frage Sie dazu: Wie bewertet denn die Landesregierung die pauschale Massenquarantäne, die dort für 161 Personen verhängt wurde, obwohl nur ein Infektionsfall vorlag, die auch Kinder und Jugendliche betrifft und über drei Wochen gehen soll, wenn sie sich schon nicht dafür zuständig fühlt,

(Zuruf von der CDU: Frage!)

obwohl die Ministerin ausgeführt hat, -

Die Frage ist schon platziert.

- dass es in den Aufnahmeeinrichtungen separierte Unterkünfte für solche Fälle gibt?

Hallo! Die Frage ist schon rübergekommen.

Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Zu- rufe von der CDU)

Danke.

(Uwe Dorendorf [CDU]: Keiner hört den Quatsch! - Gegenruf von Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Was soll das denn? So kann man doch nicht miteinander umgehen!)

Herr Minister Pistorius, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um das noch einmal zu sagen: Das Gesundheitsamt stimmt unter Berücksichtigung der räumlichen Bedingungen, der Separierungsnotwendigkeiten und anderem mit der zuständigen Landesaufnahmebehörde vor Ort, mit der jeweiligen Unterkunft ab, was angemessen ist und was nicht. Die Leitung der Landesaufnahmebehörde ist nicht befugt, zu intervenieren. Das Gesundheitsamt stellt fest, was sich unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten empfiehlt. Danach wird eine Entscheidung getroffen. Unangenehm ist das allemal - darüber müssen wir uns nicht unterhalten.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Aber das Gesundheitsministerium hat doch für alle Bereiche Empfehlungen gege- ben!)

Danke schön, Herr Minister.

Herr Abgeordneter Meyer, ich darf Sie bitten, den Redner nicht zu stören. Wenn Sie etwas zu sagen haben: Sie wissen ja, wie das geht.

Die nächste Zusatzfrage kommt aus der FDPFraktion: Kollegin Schütz, bitte sehr!

Vielen Dank. - Frau Ministerin, Sie haben dargestellt, wie schwierig es ist, in Obdachlosensammelunterkünften Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln und Ähnliches umzusetzen. Auch vor dem Hintergrund der schwierigen Situation von obdachlosen Frauen frage ich Sie: Welche Bedeutung messen Sie „Housing-First“-Konzepten in diesem Zusammenhang bei? Wie wird die Landesregierung in Zukunft Konzepte, bei denen eine Einzelunterbringung in Wohnungen vorgesehen ist, unterstützen?

(Zustimmung bei der FDP)

Danke schön. - Frau Dr. Reimann, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte eingangs dargestellt, dass die Unterbringung der Obdachlosen in kommunaler Zuständigkeit liegt. Wir als Land unterstützen die Kommunen immer dann, wenn sie wirklich neue Dinge entwickeln und ausprobieren. Das ist z. B. beim Thema Selbsthilfe und Selbstvertretung von Obdachlosen der Fall - das ist Teil unserer Programme bzw. unseres Handlungskonzepts.

Wenn es neue Aspekte beim Thema „Housing First“ gibt, unterstützen wir gerne. Man muss aber sagen, dass verschiedene Ansätze zu „Housing First“ an verschiedenen Stellen schon gut untersucht sind. Es liegt in der kommunalen Verantwortung, sie für sich vor Ort umzusetzen. Aber wenn es neue Aspekte gibt, sind wir gerne dabei, sie mit zu untersuchen bzw. zu unterstützen.

Vielen Dank. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt von Herrn Bajus.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wird denn die Landesregierung die Empfehlungen der Kommission für Migration und Teilhabe umsetzen und z. B. für mehr Unterkünfte - vorgeschlagen wurden Ferienwohnungen usw. - sorgen, um die Situation in den Unterkünften zu entzerren?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Frau Ministerin Dr. Reimann?

(Ministerin Dr. Carola Reimann: Ich glaube, Herr Pistorius möchte zuerst antworten! Es kommt darauf an, um welche Unterkünfte es geht!)

- Werden Sie sich einig, einer muss! Aber einen rhetorischen Pas-de-deux würden wir auch akzeptieren.

Bitte sehr, Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es kommt darauf an, welche Unterkünfte gemeint sind.

In der Landesaufnahmeeinrichtung haben wir keine Erweiterungsmöglichkeiten. Wir nutzen die Spielräume, die wir dort haben, für Einzel- bzw. Zweifachunterbringung und zur Separierung. Darauf sind wir eingestellt. Das funktioniert bisher auch.

Was die kommunalen Unterkünfte angeht, bin ich nicht in der Lage, Ihnen dazu eine Antwort zu geben, weil das in jeder Kommune, wie Sie als langjähriger Kommunalpolitiker natürlich wissen, unterschiedlich geregelt ist und in jeder Kommune unterschiedliche Möglichkeiten zum Ausweichen bestehen. Von daher kann diese Frage jedenfalls an dieser Stelle nicht beantwortet werden.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage kommt wiederum aus der FDP: Kollegin Schütz noch einmal, bitte!

Vielen Dank. - Ich weiß nicht genau, wer meine Frage beantworten kann, die sich auf die Beschulung in der Landesaufnahmebehörde bezieht. Wie erfolgt dort eine Bildung von Kohorten bzw. eine weitestgehende Trennung? Wie kann das System der Kohorten, das bei dem Kommen und Gehen in der LAB NI immanent ist, aufrechterhalten werden?

Danke schön.

(Zustimmung bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Herr Minister Pistorius, bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Landesaufnahmeeinrichtungen gilt bei der Beschulung das Kohortenprinzip pro Klasse, wie mir gerade mitgeteilt wurde.

Danke schön, Herr Minister.

Meine Damen und Herren, zu dieser Dringlichen Anfrage unter Tagesordnungspunkt 34 a liegen mir keine weiteren Wortmeldungen für Zusatzfragen vor, sodass wir übergehen können zu

b) Werden nun auch in Niedersachsen die sogenannten roten Gebiete verkleinert? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/7870

Die Anfrage möchte, wenn ich das richtig deute, Kollege Hermann Grupe einbringen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Schleswig-Holstein werden die sogenannten roten Gebiete - hier geht es nicht um Corona, sondern um Nitratgebiete - von vormals etwa 50 % der Landesfläche auf nun rund 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche der bisherigen Kulisse reduziert, wie die Staatsekretärin bei ihrem Ausblick auf die Landesdüngeverordnung laut dem Bauernverband Schleswig-Holstein am 22. Oktober 2020 ankündigte.

Der Bauernverband Schleswig-Holstein lobte in einer Mitteilung die gute Zusammenarbeit mit dem

Ministerium, die sich nun auszahle. Außerdem betont der Verband, dass er „die Neuausweisung der roten Gebiete nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Düngeverordnung gegenüber dem Ministerium fortlaufend fachlich begleitet“ habe. Dies betreffe auch kritische Stellungnahmen zum Messnetz.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Werden auch in Niedersachsen die nitratbelasteten Flächen neu ausgewiesen, gegebenenfalls wann?

2. Wie groß schätzt die Landesregierung gegebenenfalls die neu auszuweisende Nitratkulisse in Niedersachsen?

3. Welche Auswirkungen hat der nachhaltig gesunkene Nitratsaldo auf eine Neuausweisung der roten Gebiete?