Wenn wir die aktuellen Maßnahmen aufrechterhalten, dann ist mit einer fortschreitenden Reduzierung der Reproduktionszahl R zu rechnen. Wir hoffen, dass wir einen stetigen Rückgang der Neuinfektionen und eine abnehmende Anzahl der mit COVID-Erkrankten belegten Intensivplätze sehen werden.
Um diese Entwicklung einerseits zu beschleunigen und andererseits einen erneuten Anstieg mit größerer Sicherheit zu verhindern, gelten nun zusätzlich die bekannten, am 25. November beschlossenen Maßnahmen. Ihre Wirksamkeit wird auch weiterhin unter Betrachtung der Kennzahlen zum Infektionsgeschehen stetig evaluiert.
Zu Frage 2: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung angesichts des verlängerten Lockdowns zusätzlich, um die kommunale Ebene, soziale Einrichtungen und die betroffenen Branchen zu unterstützen, und wie ist der Stand der Umsetzung von bereits beschlossenen Unterstützungsmaßnah
Zu Ihrer Frage stelle ich zunächst einmal fest: Diese Landesregierung plant mitnichten zu jedem einzelnen Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder jeweils separat und
sozusagen spontan neue Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene. Unsere Hilfsmaßnahmen sind auf längere Dauer angelegt. Sie richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf der wirtschaftlichen Akteure. In Details werden wir gegebenenfalls nachsteuern.
Unsere Maßnahmen dienen dazu, die betroffenen Unternehmen, Einrichtungen, Kommunen usw. in der Krise insgesamt und damit langfristig zu unterstützen.
Bezogen auf die von Ihnen genannten drei Themenbereiche - kommunale Ebene, soziale Einrichtungen und betroffene Branchen -, kann ich Ihnen folgende Zahlen nennen:
Aus dem Bereich des Innenministeriums und dem Bereich des Finanzministeriums sind u. a. die Umsetzung eines kommunalen Hilfsprogramms mit einem Volumen von 1,1 Milliarden Euro zu nennen, insbesondere die Kofinanzierung einer Gewerbesteuerausfallpauschale für das Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 814 Millionen Euro, die Pauschale zu Abgeltung krisenbedingter Mehraufwendungen der Gemeinden in Höhe von 100 Millionen Euro sowie die Stärkung des kommunalen Finanzausgleiches mit 598 Millionen Euro.
Aus dem Bereich des Innenministeriums wurden bereits drei Maßnahmen umgesetzt. Eine ist noch in Planung; das sind die Corona-Sonderprogramme für Hilfsorganisationen.
Im Sozialministerium wurden bereits acht Maßnahmen umgesetzt. Eine ist in Planung; es geht hierbei insbesondere um die COVID-19-Fragen für gemeinnützige Organisationen.
Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen ergriffen worden: von der Staatskanzlei, vom Umweltministerium - dort sind es allein sieben Maßnahmen, u. a. die Richtlinie für den Bereich Sportstättenbau - und aus dem Bereich des Kultusministeriums; dort geht es u. a. um die IT-Infrastrukturausstattung für unsere Schulen.
Insgesamt sind das deutlich über 40 Maßnahmen. Das zeigt, dass die Niedersächsische Landesregierung die Betroffenen in der Krise nicht alleinlässt. Auf uns kann man vertrauen!
Zu Frage 3: Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung mit der EU-Kommission noch immer über die Rechtmäßigkeit der Novemberhilfen verhandelt: Wann können die Betroffenen für wie lange mit welcher Hilfe rechnen?
Die Europäische Kommission hat am 19. November 2020 die Genehmigung der Anpassungen, insbesondere die Verlängerung bis zum 30. Juni 2021, der bereits genehmigten Beihilfemaßnahmen unter dem Temporarily Framework im Zuge der vierten Änderung erteilt. Dies betrifft die Kleinbeihilfen-Regelung 2020, die Bundesregelung
Bürgschaften 2020, die Bundesregelung Darlehen 2020 sowie die Bundesregelung Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsbeihilfen dieses Jahres.
Zudem wurde die Bundesregelung Fixkostenhilfe am 19. November 2020 seitens der EU-Kommission notifiziert, sodass im Rahmen der Novemberhilfe und der Novemberhilfe plus nun insgesamt Zuschusshöhen von 4 Millionen Euro beihilferechtlich möglich sind. Die Novemberhilfe des Bundes ist am Mittwoch, den 25. November, in allen Bundesländern gestartet.
Gleichzeitig hat der Bund für die Verlängerung des Teillockdowns bereits eine Dezemberhilfe angekündigt. Auch die Überbrückungshilfe III soll bis Juni 2021 mit verbesserten Konditionen insbesondere für Soloselbständige fortgeführt werden.
Die Unternehmen, Soloselbstständigen, Angehörige der freien Berufe werden zusammenfassend seit März 2020 bis vorerst Juni 2021 durchgehend finanziell seitens des Bundes und der Niedersächsischen Landesregierung unterstützt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Bekämpfung der Corona-Pandemie fordert unseren vollen Einsatz. Wir müssen jeden Tag aufs Neue, jeden Tag flexibel auf die aktuellen Entwicklungen reagieren. Ein starres Festhalten an einmal getroffenen Festlegungen zur Pandemiebekämpfung kann es deshalb nicht geben. Wir werden immer wieder kurzfristig, aber dennoch passgenau reagieren müssen. Und genau das tut die Niedersächsische Landesregierung.
nen stellt der Kollege Volker Bajus. Ich bitte darum, dass die Fragestellerinnen und Fragesteller die Saalmikros und Seitenmikros nutzen und die Landesregierung vom Redepult antwortet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Informationen, die wir gerade erhalten haben.
Vor dem Hintergrund, dass Sie erklärt haben, dass die mittelfristige Strategie mit dem jetzigen Plateau an Infiziertenzahlen eigentlich schon erreicht sei und man hoffe, damit eine Absenkung zu schaffen: Wie sieht denn dann die mittelfristige Strategie für das nächste Quartal aus, wenn die Zahlen womöglich wieder ansteigen oder gleichbleiben? Welche Maßnahmen will die Landesregierung denn dann ergreifen? Gibt es überhaupt eine Strategie für diesen Fall, und was hat dann der Ministerpräsident vor der MPK mit „mittelfristige Strategie“ gemeint, wenn das schon heute erledigt sein sollte?
- Es waren zumindest zwei; darüber sind wir uns einig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, achten Sie darauf: Kurz und knapp und eine Frage!
Herr Abgeordneter Bajus, Sie haben nach der Strategie für die kommenden Monate gefragt. Da wir im Rahmen des Konjunkturpaketes und des zweiten Nachtragshaushalts alle unsere Maßnahmen auf die Jahre 2020 und 2021 ausgelegt haben und alle Maßnahmen zum Teil schon jetzt, im November, angelaufen sind bzw. im Dezember anlaufen und wir hier mit einer Größenordnung von immerhin ca. 1,4 Milliarden Euro hantieren, werden diese Maßnahmen weit bis ins nächste Jahr hineinreichen.
Wir wissen im Moment noch nicht - da können wir die Finanzkraft des Bundes in keiner Weise toppen oder ersetzen -, ob die 15 Milliarden Euro der Novemberhilfe, die 17 Milliarden Euro der Dezemberhilfe und die 25 Milliarden Euro der Überbrückungshilfe III ausgeschöpft werden. Was wir aber sagen können, ist: Sollte das Infektionsgeschehen in den nächsten Monaten - möglichst im landesweiten Durchschnitt - unter 50 gehen, werden wir über Lockerungen zu reden haben. Das ist allen Beteiligten klar. Wenn das allerdings nicht der Fall ist, werden wir alle Maßnahmen, die wir jetzt auf den Weg gebracht haben, konsequent fortsetzen. Und wir müssen noch einen langen Weg gehen. Die Programme sind noch nicht voll ausgeschöpft.
Ein Programm läuft exzellent: Das sind die Investitionshilfen für unsere kleinen und mittelständischen Betriebe.
Noch nicht optimal angelaufen - da müssen wir auch ehrlich sein - sind die Innovationshilfen, d. h. die Anträge von Unternehmen, die die Frage betreffen, was jetzt getan werden muss, um sich langfristig aufzustellen, um am Ende wirtschaftlich gestärkt aus der Corona-Pandemie herauszukommen. Da geht es z. B. darum: Was ist an technologischen Innovationen, Produktionstechnologien für meinen Betrieb möglicherweise das entscheidende Moment, wofür ich einen Antrag auf Förderung durch das Land stelle?
Diese Anträge sind komplex, und von daher sind sie auch unterschiedlich zu bewerten. Insofern kann ich Ihnen heute noch nicht sagen, ob im Januar, Februar oder März noch einmal ein völlig anderes, gezielteres Programm kommt. Wir werden erst einmal unsere Maßnahmen komplett umsetzen und darauf hoffen, dass wir dieses Geld im Sinne der Betriebe in Niedersachsen an der richtigen Stelle investieren.
Bitte beachten Sie bei aller Kritik, die man als Opposition zu Recht an einer Landesregierung üben kann: Die Situation der Betriebe in Niedersachsen im Bereich der Gastronomie, im Bereich der Schausteller, im Bereich der Reisebüros ist enorm angespannt. Viele haben ihr Eigenkapital in den letzten Monaten nahezu aufgebraucht. Die kommen jetzt an ihre Grenze. Viele werden möglicherweise über die Weihnachtszeit ihre Existenz aufgeben müssen oder spätestens im Frühjahr des kommenden Jahres erkennen, dass sie so nicht weitermachen können. Das zu verhindern, ist Ziel aller Maßnahmen der Landesregierung. Dafür stellen wir insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro an
Wirtschaftshilfen zur Verfügung. Ich glaube, das ist ein umfangreiches Paket, neben den Bundeshilfen. Hier greift alles ineinander.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Der Kollege Volker Bajus!
- Bitte nur eine, weil ich noch zwei Fragen aus der Grüne-Fraktion vorliegen habe. Dann ist das Kontingent ausgeschöpft.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich versuche es mit einer Frage. Wie sieht denn die Kommunikationsstrategie aus, die die Landesregierung in den nächsten Wochen zur Anwendung bringen will, die auch im Bund-LänderPapier gefordert ist, die einheitlich sein soll und die heute Morgen vom Ministerpräsidenten als transparent und niedrigschwellig bezeichnet wurde?
Danke schön. - Frage akustisch verstanden? - Herr Minister antwortet Ihnen auf die Frage nach der Kommunikationsstrategie. Bitte schön!