Als federführender Ausschuss ist der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgeschlagen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 16: Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Landtages im Stiftungsrat der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten - Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 19/884 - Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drs. 19/988
Nach § 5 des Gesetzes über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ hat die Stiftung einen Stiftungsrat. Die Zusammensetzung dieses Stiftungsrates ist in § 6 des Gesetzes geregelt. Danach gehören dem Stiftungsrat vier Vertreterinnen und Vertreter des Landtages an, die der Landtag aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode wählt. In gleicher Weise ist für jedes Mitglied des Stiftungsrats ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen, das jeweils einem ordentlichen Mitglied persönlich zugeordnet wird.
Die bisher vorliegenden Wahlvorschläge einschließlich der jeweiligen persönlichen Vertretungen sind dem gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 19/884 sowie dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in Drucksache 19/988 zu entnehmen.
Ich frage, ob es darüber hinaus weitere Wahlvorschläge gibt. - Das sehe ich nicht. Dann werden wir über die Wahlvorschläge in den Drucksachen 19/884 und 19/988 entscheiden.
Ich weise darauf hin, dass es mehr Kandidatinnen und Kandidaten als zu besetzende Posten gibt. Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat darauf verständigt, in diesem Fall mit Stimmzetteln zu wählen. Ich erinnere daran, dass Wahl mit Stimmzetteln nicht eine geheime Wahl bedeutet, sondern nur, dass die Wahl schriftlich durchgeführt wird.
Ich darf Sie bitten, alle Ihre Plätze einzunehmen; das bedeutet, dass jeder und jede den eigenen Platz einnimmt. Ich bitte um Aufmerksamkeit für die organisatorischen Hinweise:
Die Mitglieder des Landtages werden durch die Schriftführerin Frau Grashorn in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und kommen dann bitte einzeln hier nach vorn.
Die Stimmzettel werden an der Bank der Landtagsverwaltung auf meiner rechten Seite sowie an der Bank der Staatskanzlei auf meiner linken Seite ausgegeben. Ich bitte die Mitglieder der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf der von mir aus gesehen linken Seite des Raumes zu wählen. Die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der AfD bitte ich, auf der von mir aus gesehen rechten Seite des Raumes zu wählen. Die Mitglieder der Landesregierung bitte ich, jeweils auf ihrer Seite des Saales an der Wahl teilzunehmen - natürlich nur, sofern sie dem Landtag angehören.
Sie erhalten jeweils auf der genannten Seite Ihren Stimmzettel. Nach Ihrer Wahl in der Wahlkabine gehen Sie bitte auf Ihrer Seite des Raumes hinter der Trennwand und dann über die seitlichen Rampen zu den Wahlurnen, die auf dem Stenografentisch stehen, und werfen den Stimmzettel dort ein, sodass wir quasi zwei Einbahnstraßen benutzen.
Wie auf dem Stimmzettel vermerkt, können bis zu vier Stimmen abgegeben werden. Wer mehr als die vorgesehenen vier Stimmen abgibt, also mehr als vier Kreuze macht, macht den Stimmzettel dadurch ungültig. Die Stimmzettel sehen nur die Möglichkeit vor, kenntlich zu machen, welchen Wahlvorschlägen Sie Ihre Stimme geben möchten. Ein „Nein“ oder eine „Enthaltung“ sind nicht vorgesehen.
Die Stimmabgabe erfolgt jeweils paarweise für das zu wählende Mitglied und die persönliche Stellvertretung. Auf den Stimmzetteln sind die Namen der vorgeschlagenen Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Die vorgeschlagenen persönlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind jeweils zugeordnet.
Ich bitte Sie, bis zum Aufruf Ihres Namens auf Ihren Plätzen sitzen zu bleiben und gleich nach der Stimmabgabe wieder Platz zu nehmen.
Mit Ihrem Einverständnis beauftrage ich Frau Schütze auf der von mir aus gesehen linken Seite und Frau Klages auf der von mir aus gesehen rechten Seite, jeweils unterstützt durch die Landtagsverwaltung, die Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen. Herrn Miesner bitte ich, die Aufsicht an den Wahlurnen zu führen. Ich bitte nun die genannten Schriftführerinnen und Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen.
Bevor wir jetzt zum Namensaufruf kommen, weise ich die an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach der Beendigung des Namensaufrufs gesondert aufgerufen werden, ihre Stimme abzugeben.
Für die Zeit, in der ich selbst meine Stimme abgebe, darf ich Frau Tippelt bitten, mich kurz zu vertreten.