Protokoll der Sitzung vom 22.03.2023

Dennis True (SPD) Ja

Thomas Uhlen (CDU) Nein

Eva Viehoff (GRÜNE) Ja

Ulrich Watermann (SPD) Ja

Stephan Weil (SPD) Ja

Nadja Weippert (GRÜNE) Ja

Dr. Thela Wernstedt (SPD) Ja

Klaus Wichmann (AfD) Nein

Alexander Wille (CDU) Nein

Christoph Willeke (SPD) Ja

Tim Julian Wook (SPD) Ja

Sebastian Zinke (SPD) Ja)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin.

Jetzt kommt meine Frage ins Plenum: Befindet sich ein Mitglied des Landtages im Saal, das noch nicht abgestimmt hat? - Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.

Dann schließe ich jetzt die Abstimmung und bitte Sie, sich einen Moment zu gedulden. Das Ergebnis der Auszählung wird gleich vorliegen.

(Die Stimmen werden ausgezählt)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis liegt jetzt vor. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Ich gebe das Ergebnis bekannt.

Von 146 Mitgliedern haben 137 abgestimmt. Mit Ja haben 76 gestimmt, mit Nein haben 61 gestimmt, der Stimme enthalten hat sich niemand. Damit stelle ich fest, dass der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses gefolgt worden ist.

Wir kommen jetzt zur Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Sie befasst sich mit der in die Beratung einbezogenen Eingabe 3310 mit einem Folgesatz und der Eingabe 3406.

Der Ausschuss empfiehlt, die Einsenderinnen und Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - SPD und Grüne. Wer ist dagegen? - Wer ist dagegen? Nicht so zaghaft! - CDU und AfD.

(Ulf Thiele [CDU]: Wie kann man so eine Sitzungsleitung machen?)

Damit ist der Nr. 2 der Beschlussempfehlung gefolgt.

Ich komme jetzt zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 5.

Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/110 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - SPD, Grüne und CDU. Wer ist dagegen? - Die AfD-Fraktion. Enthaltungen? - Keine. Damit wurde der Beschlussempfehlung gefolgt.

Wir nehmen jetzt einen Wechsel der Sitzungsleitung vor.

(Vizepräsident Jens Nacke über- nimmt den Vorsitz)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, guten Tag auch von meiner Seite! Die beiden folgenden Tagesordnungspunkte werden vereinbarungsgemäß zusammen aufgerufen:

Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2022/2023 (Zweites Nachtrags- haushaltsgesetz 2023) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 19/775

Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023 - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 19/881

Zur Einbringung hat sich von der Landesregierung Herr Minister Heere gemeldet. Bitte schön! Sie haben das Wort.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Sebastian Lechner [CDU]: Ist das die erste Rede, Herr Minister?)

Ein paar Tage durfte ich schon.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Situation in Niedersachsen bleibt bestimmt von der weltpolitischen Lage und dem völkerrechtswidrigen Angriff der russischen Föderation auf die Ukraine mit all seinen Folgen im Hinblick auf Energieversorgung, Inflation oder Fluchtbewegungen auch hier bei uns.

Der zweite Nachtragshaushalt 2023, dessen Entwurf ich heute für die Regierung einbringen darf, setzt unmittelbar dort an. Während der erste Nachtrag, den Sie am 30. November des letzten Jahres beschlossen haben, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Krisenbewältigung geschaffen hat, antworten wir mit diesem zweiten Nachtragshaushalt auf weitere drängende aktuelle Herausforderungen.

Mit dem Entwurf zu diesem Nachtrag bewegen wir ein zusätzliches Volumen von 776 Millionen Euro. Zusammen mit den Bundesmitteln, die zum Teil durchlaufen, z. B. wegen der Wohngeldreform, oder als zusätzliche Kofinanzierungsanteile des Bundes, die wir eingeworben haben, zur Verfügung stehen, beläuft sich das zusätzliche Ausgabevolumen auf rund 1,5 Milliarden Euro.

Ein Großteil der zusätzlichen Landesmittel, nämlich 472 der 776 Millionen Euro, wird in insgesamt vier Bausteinen für die Bewältigung des Fluchtgeschehens und die Entlastung der Kommunen eingesetzt.

Erstens. Für 110 Millionen Euro stocken wir die Aufnahmekapazitäten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen auf 20 000 Plätze auf. Dazu dienen auch zusätzliche 60 Vollzeiteinheiten Personal. Dadurch schaffen wir auch in angespannten Zeiten auf der einen Seite die Voraussetzungen für geordnete Aufnahmeverfahren und geben den Kommunen auf der anderen Seite Planungssicherheit - und die ist dringend notwendig.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Zweitens. Wir stellen aufgrund des Aufnahmegesetzes 135 Millionen Euro zusätzlich für die Kostenabgeltungspauschale zur Verfügung.

Drittens. Wir leiten von 143 Millionen Euro Bundesmitteln für die Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine insgesamt 78 % - das sind 112 Millionen Euro - unmittelbar an die Kommunen weiter, und zwar in zwei Blöcken: auf der einen Seite 62 Millionen Euro für die Übernahme des kommunalen Anteils der Kosten der Unterkunft und auf der anderen Seite 50 Millionen Euro für die Kosten bei der Bereitstellung von Unterkünften, die sogenannten Vorhaltekosten.

Hierüber konnte unter Beteiligung des Innenministeriums, des Sozialministeriums und der Staatskanzlei mit den kommunalen Spitzenverbänden Einigkeit erzielt werden. Ich möchte allen Beteiligten auch an dieser Stelle für die konstruktiven Diskussionen danken.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Viertens. Weitere 115 Millionen Euro aus der Steuerverbundabrechnung kommen auch unmittelbar den Kommunen zugute.

Sie sehen an all diesen Punkten: Die Niedersächsische Landesregierung ist und bleibt auch in schwierigen Zeiten verlässliche Partnerin unserer Kommunen, und das ist auch gut so.

Auch über das Thema der aktuellen Fluchtbewegungen hinaus konzentrieren wir uns in diesem Entwurf auf vordringliche aktuelle Herausforderungen und Investitionen. Neben den Rechtsverpflichtungen oder der technischen Abbildung der Regierungsbildung will ich drei zentrale Kategorien nennen.

Erstens. Bereitstellung von Mitteln für prioritäre Maßnahmen und Projekte, die noch nicht ausfinanziert waren. Es gibt Lücken, die wir mit dem Nachtrag dringend schließen müssen. Dazu gehört u. a. die Fortsetzung der Sprach-Kitas, aus deren Förderung der Bund ausgestiegen ist. Wir finanzieren 12 Millionen Euro noch in 2023, und weitere Verpflichtungsermächtigungen über 38 Millionen Euro sind in den beiden nachfolgenden Jahren enthalten.

Weiter geht es um die Fortsetzung der Richtlinie Qualität in Kitas und die Dynamisierung der Jahreswochenstundenpauschale - 68 Millionen Euro -, um Investitionen in große Krankenhausstrukturprojekte - hier bringen wir Verpflichtungsermächtigungen über 210 Millionen Euro für die folgenden drei Jahre aus - und um die Schaffung von 44 zusätzlichen Plätzen beim Maßregelvollzug, wo wir Verpflichtungsermächtigungen über 23 Millionen Euro ausbringen.

Sie sehen, dass die Landesregierung in diesem Bereich, in dem es Lücken gab, eine Priorität auf Maßnahmen u. a. der frühkindlichen Bildung und der Gesundheitsversorgung legt. Lücken oder weitere Verzögerungen können wir uns in diesen Punkten nicht leisten. Sie werden durch diesen Nachtrag vermieden, und auch dafür ist es gut, dass wir diesen Nachtrag gemacht haben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Anne Kura [GRÜNE]: Richtig gut!)

Ein zweiter Bereich: Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln, um aus 1 Euro Landesgeld mehr zu machen. Dazu gehören z. B. eine Kofinanzierung des erhöhten Bundesanteils bei Wohnungsbauprogrammen - 22 Millionen Euro -, die Kofinanzierung zusätzlicher Bundesmittel bei der GAK Hochwasserschutz - 3,5 Millionen Euro -, zusätzliches Landesgeld bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung oder den überbetrieblichen Berufsbil

dungsstätten - 12 Millionen Euro - und Verpflichtungsermächtigungen über 31 Millionen Euro bei der GAK ländlicher Raum, um Bundesmittel der Folgejahre zu binden.