Der Gesetzgeber hat mit der vorgenommenen Änderung in Anlage 2 Ziffer 3.3 - hier wird die Höhe der Wasserentnahmegebühr geregelt - eine wohlgemeinte Präzisierung vorgenommen, da die Auslegung der Formulierung „Wasserentnahme zur Beregnung und Berieselung“ wiederholt zu Diskussionen und gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt hat. Das Niedersächsische OVG hat in seinem Urteil von 2018 den Wunsch nach Präzisierung der Formulierung kundgetan.
Diesem Wunsch folgend, spricht der Gesetzgeber seitdem statt von Grundwasserentnahme zur „Beregnung und Berieselung“ von Grundwasserentnahme zur „Beregnung und Berieselung zu landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Zwecken“. Das war gut gemeint, jedoch nicht gut gemacht. Während zuvor die unpräzise Formulierung „Beregnung und Berieselung“ die Bewässerung von Sportrasenflächen laut Niedersächsischem OVG ermöglichte, fielen diese nach der Präzisierung einfach durch das Raster. Folge: Unsere Sportvereine werden vom Land zusätzlich zur Kasse gebeten.
Es sind unsere Sportvereine, für die ich heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes einbringe.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Namen meiner Fraktion bitte ich, folgendes Gesetz zu beschließen:
„Das Niedersächsische Wassergesetz vom 19. Februar 2010 …, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. September 2022 …, wird wie folgt geändert:
,… zur Beregnung und Berieselung zu landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Zwecken“
„sowie zur Förderung des Pflanzenwachstums auf Sportflächen durch als gemeinnützig anerkannte Vereine.‘“
Die Gesetzesänderung bezweckt, die vorgenommene Präzisierung des Niedersächsischen Wassergesetzes auf Grundwasserentnahmen zur Förderung des Pflanzenwachstums beizubehalten, gleichzeitig jedoch die Ausschließung der Beregnung und Berieselung zur Förderung des Pflanzenwachstums auf den Sportplätzen als gemeinnützig anerkannter Vereine wieder in die Ziffer 3.3 aufzunehmen.
Unser Antrag auf Gesetzesänderung folgt den Überlegungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg und hat zum Ziel, die gemeinnützigen Sportvereine vor unangenehmen Erhöhungen der Wasserentnahmegebühren zu schützen und sie in den vorherigen, hinsichtlich der Gebührenhöhe privilegierten Zustands zurückzuversetzen. Wir setzen damit die überfällige Korrektur um und wollen einen sicheren Rahmen für unsere Sportvereine schaffen.
Mit der gut gemeinten letzten Änderung des Gesetzes sollte ein Problem gelöst werden. Tatsächlich haben wir damit ein neues Problem geschaffen. Ich freue mich auf die sich nun anschließende Diskussion, hoffe aber, dass wir uns gemeinsam hinter unsere ehrenamtlich geführten Vereine stellen.
Herzlichen Dank. Das war eine Punktlandung. - Die Diskussion beginnt mit dem Abgeordneten der SPD: Herrn Gerd Hujahn. Herr Hujahn, Sie haben das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Jetzt schreibe ich mir das alles auf, und mein Kollege Frank Schmädeke macht es so wie schon in
der letzten Wahlperiode und nimmt mir mit seinem ersten Beitrag schon fast alles weg, was ich mir aufgeschrieben habe.
Das heißt, ich kann mich kürzer fassen, was sicherlich allen entgegenkommt. Aber ein paar Aspekte noch. Die hat der Kollege ein bisschen hintangestellt.
Lieber Herr Schmädeke, die CDU und die SPD haben das Gesetz zusammen gemacht. Wenn jetzt darauf geschimpft und gesagt wird, das hätten wir auch schon vorher erkennen können, dann müssten wir mit uns selbst schimpfen, wenn wir ehrlich sind. Und wir wollen ja auch ehrlich bleiben.
Aber selbstverständlich - daher bin ich der CDUFraktion dankbar, dass dieser Gesetzentwurf eingebracht wurde - hat auch uns der Hilferuf des Landessportbundes erreicht. In unserer Fraktion gibt es Kreissportbundvorsitzende. Die Diskussion ist entbrannt, und selbstverständlich möchte die SPDFraktion nicht, dass unsere Vereine gegen die Wand laufen. Der Sport hat einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert, und wir müssen es unseren Kindern und Jugendlichen, aber auch den Erwachsenen ermöglichen, Sport zu treiben.
Die Erhöhung - auch das gehört dazu - ist ja deshalb erfolgt, weil wir die Gewässerrandstreifen dünger- und pflanzenschutzmittelfrei halten wollten. Zur Gegenfinanzierung haben wir die Wasserentnahmegebühren verdoppelt. Die Differenz ergibt sich zwischen der öffentlichen Wasserversorgung und der Beregnung und Berieselung, also der Grundwasserentnahme für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, den 1,4 Cent.
Ich möchte nur am Rande sagen, dass die Diskussion sicherlich noch über das, was wir bis jetzt haben, hinausgehen wird. Ich habe mit dem Umweltminister auch über manche unfairen Auswirkungen, die wir damals nicht gesehen haben, gesprochen. Ich nenne ein Beispiel, das nicht aus dem Sport kommt: In meinem Nachbarort gibt es ein Sägewerk. Holz braucht einen Nassplatz, damit es nicht kaputt ist, bis es gesägt wird. Dafür hat das Sägewerk eine ganz normale Genehmigung. Die Kosten sind nach der Änderung von 2 081,94 Euro auf 26 767,80 Euro, also um knapp 1 285 % gestiegen. Das ist natürlich heftig.
Nun kann man sagen, ein solches Sägewerk ist gewerblich. Ja, das ist es. Das Problem ist aber: 4 km Luftlinie davon entfernt befindet sich noch ein Nass
platz, auch für Holz, das in einem Sägewerk verarbeitet wird, aber das gehört den Landesforsten. Da kann man sich die Differenzen für die gleiche Tätigkeit angucken. Auch hier muss man fragen: Ist es fair, dass für Gleiches nicht Gleiches bemessen wird?
Noch nicht ganz eingängig ist mir, liebe CDU, warum bei Ihnen die Gemeinnützigkeit der Vereine im Vordergrund steht. Was ist mit nicht gemeinnützigen Vereinen? Was ist mit kommunalen Sportplätzen? Ich denke, über diese Grenzziehung sollten wir reden; denn wir reden ja über künftige Grenzziehungen für diesen Bereich. Wir müssten also auch genauer auf die Vereinsträgerschaft schauen. Aber dazu haben wir ja dann die Gesetzesberatung im Ausschuss.
Unter dem übernächsten Tagesordnungspunkt treffen wir uns ja im Wasserbereich wieder. Dann geht es in Richtung Landwirtschaft. Mich als wasserpolitischen Sprecher erreichen manchmal auch Nachrichten wie: Hier im landwirtschaftlichen Bereich wird Mais zu der verringerten Gebühr für land- und forstwirtschaftliche Zwecke berieselt oder beregnet. Da gibt es doch glatt Kritiker, die fragen: Was ist denn mit den 18 % Ackerfläche für Mais für Biogasanlagen? - Natürlich brauchen wir Biogasanlagen und Wärme. Aber ist das Land- und Forstwirtschaft, oder ist das ähnlich wie der Braunkohleabbau doch eher Strom- und Wärmeerzeugung? Auch diese Diskussionen gibt es.
Ich will das Fass nicht unbedingt aufmachen, weil ich das für völlig in Ordnung halte. Aber dies soll zur Verdeutlichung dienen. Es bestehen eben gewisse begriffliche Unschärfen. Unter dem Begriff „land- und forstwirtschaftlich“ kann man eben nicht alles subsumieren.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, um zu sehen, wie wir eine Grenzziehung hinbekommen, die fair, gerecht und für alle tragbar ist. Dass wir unsere Sportvereine schützen wollen, ist, denke ich, unser aller Ziel. Schauen wir einmal, wie wir das hinkriegen.
Vielen Dank für den Gesetzentwurf und vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die Ausschussüberweisung.
Vielen Dank. - Die nächste Rednerin ist Frau Janssen-Kucz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wasser, Trockenheit, Dürre sind mittlerweile in aller Munde und unsere tagtäglichen Themen. Sie haben Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung, auf die Landwirtschaft, auf den privaten Rasen, aber auch auf Rasensport, auf alles, was draußen in diesem Bereich stattfindet. Wasser wird in Zukunft sehr kostbar sein, noch kostbarer als bisher. Es ist für uns lebenswichtig. Das heißt auch, dass wir eine neue Sensibilität entwickeln müssen und dass wir wirklich vor einem Paradigmenwechsel stehen.
Ihr damaliger Wirtschaftsminister, Dr. Althusmann, hat schon im Jahr 2019 gesagt: Mit Blick auf unseren Umgang mit Wasser brauchen wir ein Umdenken. - Dieses Umdenken fand teilweise mit dem Wassergesetz aus dem September 2022 auch schon statt, indem man gesagt hat: Grundsätzliches Umdenken beim Wassermanagement! - Das haben Sie beschlossen.
Jetzt kommt zehn Monate später das: Wiederaufnahme der Beregnung und Berieselung zur Förderung von Pflanzenwachstum auf den Sportplätzen gemeinnütziger Vereine. Da habe ich gedacht: Schließen wir jetzt die Kommunen aus? Schließen wir sonstige Sportstätten aus? - Ich glaube, da gibt es noch ein bisschen Nachholbedarf.
Ich glaube nicht, dass man es sich so einfach machen kann, zu sagen: Wir versetzen die anerkannten Sportvereine jetzt in einen privilegierten Zustand zurück. - Das wäre ein bisschen zu einfach.
Schauen Sie sich bitte noch mal die Protokolle der Anhörung im letzten Jahr an - es ist gut zehn Monate her -, liebe CDU! Das hat alles eine Rolle gespielt, auch die Einnahmesituation usw. Wir können aktuell in diesem Umbauprozess nicht einfach auf eine Dreiviertelmillion an Einnahmen verzichten.
Ich glaube - da sind wir uns sicher einig -, dass das Sporttreiben im Freien für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Sommer weiter möglich sein muss - auch wenn man bei 30 °C aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Fußball spielt. Aktuell klappt es vor Ort in der engen Zusammenarbeit von LSB, Kreissportbünden und den Kommunen gut. Allen ist bewusst, dass es einen sensiblen Umgang mit der
In diesem Sinne: Wir können und sollten gemeinsam über das Wassergesetz beraten und schauen, wie wir die - auch sozialen - Unwuchten, die Unschärfen herauskriegen. Aber das Allerwichtigste ist, die aktuellen Handlungsbedarfe und den Paradigmenwechsel zu berücksichtigen, vor dem wir stehen.
Vielen Dank. - Für die Fraktion der AfD ist jetzt der Abgeordnete Schledde an der Reihe. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sportrasenflächen, die niedersächsische Vereine nutzen, betreuen und unterhalten, dienen der Förderung und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts - gerade auch im ländlichen Raum.
Gerade die Maßnahmen während der Corona-Zeit haben den Vereinen massiv geschadet. Hallen wurden geschlossen, Training fiel aus, Wettbewerbe wurden abgesagt. Verzeichneten laut der Landessportbund-Statistik von 2021 die ca. 9 300 Mitgliedsvereine noch knapp 2,5 Millionen Mitglieder, so waren es am Jahresende 100 000 Mitgliedschaften weniger. Daher sollte die Landesregierung alles zur Förderung unternehmen, um auch weiterhin das Ehrenamt und das Engagement der Vereine und ihrer Mitglieder bestmöglich zu unterstützen.
Niemand möchte auf einem trockenen und staubigen Sandboden Fußball spielen. Die hier angestrebte Gesetzesänderung ist daher zu begrüßen, wenn es um die Präzisierung des Niedersächsischen Wassergesetzes geht. Daher ist es nur folgerichtig, wenn Sportvereine der Land- und Forstwirtschaft sowie dem Erwerbsgartenbau bei Wasserentnahmen zur Förderung des Pflanzenwachstums gleichgestellt werden - ein erster wichtiger und richtiger Schritt.