Niemand möchte auf einem trockenen und staubigen Sandboden Fußball spielen. Die hier angestrebte Gesetzesänderung ist daher zu begrüßen, wenn es um die Präzisierung des Niedersächsischen Wassergesetzes geht. Daher ist es nur folgerichtig, wenn Sportvereine der Land- und Forstwirtschaft sowie dem Erwerbsgartenbau bei Wasserentnahmen zur Förderung des Pflanzenwachstums gleichgestellt werden - ein erster wichtiger und richtiger Schritt.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist einstimmig.
Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drs. 19/1595
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Bevor ich unseren Gesetzentwurf erläutere, möchte ich Folgendes voranstellen:
Fakt ist, dass die Kommunen in Niedersachsen durch ihre finanziellen Verpflichtungen am Limit sind. Fakt ist auch, dass wir als AfD uns grundsätzlich für die Entlastung der Kommunen, der Bürger und somit auch für den Steuerzahler einsetzen. Dazu gehört, dass wir unsinnige Ausgaben, die aus den Lieblingsprojekten der vorherigen und jetzigen Regierung entstehen, nicht mittragen. Dennoch: Wenn langfristige, vernunftbasierte Änderungen erzielt werden, ist unsere Fraktion bereit, Kompromisse einzugehen.
Der vorliegende Gesetzentwurf befasst sich mit der Änderung der §§ 8, 9 und 38 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 107 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes. Diese regeln die Besetzung der Stellen der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretungen in den Kommunen.
Die Gleichstellung der Geschlechter betrifft Männer und Frauen gleichermaßen. Und trotzdem schließt das NKomVG in seiner bisherigen Form eine Besetzung der Stellen von Gleichstellungsbeauftragten mit Männern aus. Dies widerspricht einer tatsächlichen Gleichstellung im Sinne unseres Grundgesetzes. Die eine Hälfte der Bevölkerung von diesem Amt auszuschließen, wirkt einer Gleichstellung geradezu diametral entgegen und schafft neue Ungleichheiten.
Mit unserem Gesetzentwurf, den wir als Kompromiss bewerten, werden somit auch Männer an einer gesamtgesellschaftlichen und neu zu definierenden Aufgabe teilhaben.
Für die hart arbeitende Bevölkerung ist der in aktueller Form bestehende, vollkommen überflüssige, Steuergelder verbrennende Posten der Gleichstellungsbeauftragten das, was es ist: ein Versorgungsposten für Akademiker, die nichts Vernünftiges gelernt haben oder nicht an der Wertschöpfungskette teilnehmen. Beste Beispiele hierfür: Die immer mehr werdenden Abschlüsse in Gender- und Diversity-Studies.
Ich zitiere eine bekannte Journalistin: „Niemand braucht sie, deshalb muss man ihnen eine Aufgabe geben.“ Die grünen Netzwerker müssten ohne das Märchen von den massenhaft benachteiligten Frauen ihre eigenen Genossinnen dann auch nicht in Versorgungsposten schummeln, wie wohl laut Medienberichten im Mai in Hannover geschehen.
Mein Fazit: In der momentanen Situation bedeutet unser Kompromiss, dass auch Männer berücksichtigt werden. Auf lange Sicht ist das Ziel natürlich, diesen kostenintensiven, aufgeblasenen Apparat von Nutznießern in Gänze abzuschaffen.
Wir, die AfD, wollen die Ressourcen der Arbeitskraft sowie die Gelder sinnvoller einsetzen. Beispiele und Möglichkeiten gibt es zuhauf. Anstatt sich für Geschlechtergerechtigkeit und Trans-Toiletten für die Stadtverwaltungen einzusetzen, wäre es sinnvoller, für den Schutz und die Förderung unserer Kinder zu arbeiten. Anstatt den finanziellen Rahmen für Genderideologien zu schaffen, wäre es sinnvoller, der Verarmung und dem gesellschaftlichen Abstieg vieler Bürger durch die Inflation entgegenzuwirken.
Setzt man sich mit dem Thema Gleichstellungsbeauftragte ernsthaft auseinander, drängt sich der Verdacht auf, dass etliche neue Berufszweige in der
Allein die Lohnkosten für Gleichstellungsbeauftragte betragen bislang mindestens 5 bis 6 Millionen Euro pro Jahr - Tendenz steigend. Aus diesem Grund beinhaltet unser Gesetzentwurf Folgendes:
Erstens: hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte für Gemeinden und Samtgemeinden nicht mehr ab einer Einwohnerzahl von 20 000, sondern erst ab einer Einwohnerzahl von 40 000 einzustellen. Das wäre übrigens ein Einsparpotenzial von ca. 60 %.
Zweitens: solange der Beruf der Gleichstellungsbeauftragten existiert, auch männliche Bewerber zulassen.
Drittens: diese Posten nicht nach Parteibuch, sondern durch faire Auswahlverfahren nach Befähigung und Berufserfahrung zu besetzen. Ein Nebeneffekt wäre außerdem, dass wir einer weiteren Spaltung zwischen den Geschlechtern entgegenwirken.
Wir, die AfD, die einzige Partei der Freiheit, werden immer wieder für die schrittweise Normalisierung der Lebenswirklichkeit kämpfen.
Vielen Dank. Das war die Einbringung. - Jetzt hat der Kollege Herr Watermann von der Fraktion der SPD das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Ausgeschlossen für Deutschland“, „Ausgeschlossen für die Demokratie“ beantragt die Änderung der Kommunalverfassung und des Personalvertretungsgesetzes.
Gestern hat der Fraktionsvorsitzende dieser Gruppe „Ausgeschlossen für Deutschland“, „Ausgeschlossen für die Demokratie“
hier vorgetragen, dass die Kommunalverfassung eigentlich nur kurz vor einer Kommunalwahl angefasst wird, und er hat gründliche Beratungen eingefordert. Heute stellt sich diese Fraktion hier hin und packt mal in eine ganz normale Gesetzesberatung
Sie arbeiten mit Vorwürfen, Sie arbeiten mit Verleumdungen und Beleidigungen gegenüber einer bestimmten Personengruppe. Sie benutzen diese Gesetzesberatung allein, um Ihre Themen nach vorne zu bringen.
Das sind Themen, die der Demokratie abgewandt sind, die nicht im Zusammenhang mit den Lebenszusammenhängen, in denen wir uns hier bewegen, stehen.
Sie sind hier nicht die Einzigen, die für die Freiheit sind, sondern Sie bewegen sich an dem Rand der demokratischen Verfassung. Ich sage Ihnen: Diese Beratung wird schnell und fix gehen, und damit ist dann Schluss.
Vielen Dank. - Die nächste Rednerin kommt aus der Fraktion der CDU und ist die Kollegin Frau Evers. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Zuschauer! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes rückt das Thema Gleichstellung in den Fokus und verfolgt dabei zwei wesentliche Punkte.
Da ist zum einen der Vorschlag, auch Männer als Gleichstellungsbeauftragte zuzulassen. Darauf kann man kommen. Ob das wirklich sinnvoll und auch erforderlich ist, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt. Wir als CDU-Fraktion sehen das jedenfalls kritisch.