Protokoll der Sitzung vom 21.06.2023

Da ist zum einen der Vorschlag, auch Männer als Gleichstellungsbeauftragte zuzulassen. Darauf kann man kommen. Ob das wirklich sinnvoll und auch erforderlich ist, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt. Wir als CDU-Fraktion sehen das jedenfalls kritisch.

Fakt ist, dass im Rot-Grün regierten Hamburg seit 2021 auch Männer als Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden können. Im Erfahrungsbericht zur Umsetzung des Hamburgischen Gesetzes zur

Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst heißt es dazu:

„Seit Inkrafttreten des novellierten HmbGleiG 2015 können auch Männer als Gleichstellungsbeauftragte tätig sein. Dies trägt der Überzeugung Rechnung, dass eine wirksame Gleichstellungsarbeit nur möglich ist, wenn die Perspektiven von Frauen und Männern Berücksichtigung finden.

Insgesamt waren Ende 2020 in der hamburgischen Verwaltung 134 Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretungen bestellt, davon waren 98 Frauen und 36 Männer …. In 2016 gab es 116 Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretungen, davon waren 86 Frauen und 30 Männer.“

Sehr geehrte Damen und Herren, wie wir wissen, ist die Position der Gleichstellungsbeauftragten so etwas wie die Weiterentwicklung der Frauenbeauftragten. Hintergrund sind die strukturellen Benachteiligungen von Frauen in vielen Bereichen. Diese Benachteiligungen reichen von geschlechterspezifischen Diskriminierungen am Arbeitsplatz bis hin zu ungleichen Karrierechancen und Lohnunterschieden.

Dass hier nach wie vor ein weiter Weg zu gehen ist, bestätigen zahlreiche Studien und belegt auch der Gender Pay Gap, an den wir vor wenigen Wochen besonders erinnert haben.

Die Hauptaufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht also noch immer darin, diese Ungleichheiten zu bekämpfen und die Rechte- und Chancengleichheit von Frauen zu fördern. Auch Männer können unter einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung leiden - ganz klar. Bei den Aufgaben der Gleichstellung ist diese Konstellation aber eben die Ausnahme und nicht die Regel.

Meine Damen und Herren, das ist auch das schlagende Argument, die Position der Gleichstellungsbeauftragten grundsätzlich Frauen vorzubehalten. Wir signalisieren damit deutlich, dass Frauen in unserer Gesellschaft besondere Unterstützung benötigen, um bestehende Ungleichheiten zu überwinden. Gerade die Erfahrungen und Perspektiven von Frauen für eine erfolgreiche Gleichstellungsarbeit sind unerlässlich. Frauen haben eine einzigartige Expertise und Sensibilität, um die spezifischen Herausforderungen anzugehen, mit denen sie in dieser Funktion konfrontiert werden. Deshalb sollte diese Position der Gleichstellungsbeauftragten weiterhin weiblich besetzt sein.

Der zweite Aspekt im vorliegenden Gesetzentwurf zielt darauf ab, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte nur noch in Kommunen mit mindestens 40 000 Einwohnern einzufordern, anstatt wie bisher bereits ab 20 000 Einwohnern.

§ 8 NKomVG und die dort genannte Verpflichtung zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter wurden 2016 geändert. Im damaligen Gesetzgebungsverfahren haben sich die kommunalen Spitzenverbände gegen die derzeit geltenden Regelungen ausgesprochen. Sie haben in ihrer Stellungnahme vom 16. Juni 2016 die gesetzlichen Vorgaben als Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung zurückgewiesen: Den Kommunen werde die Freiheit genommen, selbst darüber zu entscheiden, welche politischen Ziele mit welchem hauptamtlichen Personal vor Ort verfolgt werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben angemahnt, dass das Land, wenn es schon gesetzliche Vorgaben macht, die Kosten der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten zu tragen habe.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau sollten wir als Investition in die Zukunft betrachten, die langfristig Vorteile mit sich bringt. Eine Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Schaffung einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft bei und unterstützt die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der Kommune.

Meine Damen und Herren, es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass Frauen Zugang zu Unterstützung und Schutz haben. Indem wir die Position der Gleichstellungsbeauftragten Frauen vorbehalten und ihre Besetzung unabhängig von der Einwohnerzahl der Kommune gewährleisten, senden wir eine klare Botschaft, dass Frauenrechte und Gleichstellung von zentraler Bedeutung sind und weiterhin ernst genommen werden müssen.

Das steht nicht im Widerspruch zu Männerrechten, sondern unterstreicht, dass die gesamtgesellschaftliche Aufgabe keineswegs abgeschlossen ist und ebenfalls weiterhin und überall relevant ist - in der Großstadt genauso wie in der Kleinstadt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei den GRÜ- NEN)

Vielen Dank. - Von der Abgeordneten Frau Schülke liegt eine Wortmeldung zu einer Kurzintervention vor.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich verstehe Ihre Rede nicht so ganz: Einerseits sagen Sie, in Hamburg gibt es die männlichen Gleichstellungsbeauftragten, und da ist das anscheinend auch ganz gut und ganz toll - andererseits soll das in Niedersachsen aber irgendwie nicht funktionieren.

Sie widersprechen sich, aber das ist irgendwie typisch CDU: nicht Fisch, nicht Fleisch, nur so ein bisschen Opposition. Aber es gibt eben keine halbe Gleichstellung, es gibt nur eine ganze Gleichstellung, genauso wie es auch nur eine ganze Freiheit gibt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Wir arbeiten unsere Rednerliste ab. Es spricht nun Frau Weippert von Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön! Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Ob die Suffragetten oder die Mütter unseres Grundgesetzes, es waren in der Vergangenheit immer Frauen, die sich am stärksten für ihre eigenen Rechte und die Gleichstellung eingesetzt haben. Und deshalb werden wir weder das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz noch das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz zum Negativen verändern.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nicht weniger als ein Frontalangriff auf unsere kommunalen Gleichstellungbeauftragten gefahren. Er sieht u. a. vor, dass Kommunen erst ab einer Größe von 40 000 - anstatt aktuell 20 000 Einwohner*innen - eine Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu beschäftigen haben. Das würde auch bedeuten, dass Kommunen erst ab dieser erhöhten Schwelle einen finanziellen Ausgleich vom Land für deren Beschäftigung erhielten.

Liebe Kolleg*innen, der Weg der rot-grünen Regierungsfraktionen steht dem diametral gegenüber. Denn die Benachteiligung von Frauen - nicht nur im Berufsleben - ist nach wie vor traurige Realität.

Wir wollen zukünftig mehr Frauen in der Verwaltung, mehr Frauen in der Politik und mehr Frauen in Führungspositionen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

An dieser Stelle möchte ich eine starke internationale Kämpferin für Gleichstellung, die leider bereits verstorbene US-Richterin Ruth Bader Ginsburg, zitieren. Sie antwortete im Jahr 2015 auf die Frage, wann es denn genug Richterinnen am neunköpfigen amerikanischen Supreme Court seien: „When there are nine.“

Auch im Jahr 2023 ist die in unserem Grundgesetz angestrebte Gleichberechtigung noch längst nicht erreicht. Deshalb wird es mit der rot-grünen Landesregierung auch kein gleichstellungspolitisches Rollback geben, sondern das genaue Gegenteil!

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer da mitgehen kann, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen Dank für die Einstimmigkeit.

Vereinbarungsgemäß rufe ich gemeinsam auf:

Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 19/1598

Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung: Wasser in Zeiten des Klimawandels - ein nachhaltiges und integriertes Wassermanagement für Niedersachsen weiterentwickeln - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 19/1602

Die Einbringung übernimmt von der Fraktion der SPD der Abgeordnete Pott. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Folgen des Klimawandels sind bereits jetzt für uns alle spürbar. Hitze- und Dürreperioden häufen sich, zugleich nehmen auch Extremwetterereignisse wie Starkregen zu. Aus all dem resultierende Waldbrände und Überschwemmungen werden zu Dauermeldungen in den Medien.

Das globale 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens droht deutlich verfehlt zu werden. In Niedersachsen liegen wir mit einer Erwärmung um 1,7 °C bereits heute signifikant über dem globalen Durchschnitt. Kurzum: Wir müssen handeln und unsere Klimaschutzbemühungen intensivieren - schnell und wirksam.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Daher haben wir als rot-grüne Regierungskoalition uns vorgenommen, das Klimagesetz noch im ersten Regierungsjahr zu überarbeiten - und wir halten Wort, meine Damen und Herren. Mit der Einbringung dieser ambitionierten Novelle des Klimagesetzes legen wir den Grundstein dafür, dass Niedersachsen bis 2040 klimaneutral sein wird, fünf Jahre früher, als bisher geplant.

Auch die Etappenziele auf diesem Weg zur Klimaneutralität passen wir entsprechend an. Die Landesverwaltung wird bereits im Jahr 2035 klimaneutral sein. Hiermit werden wir als Land unserer Vorbildfunktion gerecht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Zudem legen wir erstmals ein Minderungsziel für Treibhausgasemissionen aus kohlenstoffreichen Böden fest. Diese wollen wir bis zum Jahr 2030 um 1,65 Millionen t reduzieren und führen hierzu ein Torfabbauverbot in Niedersachsen ein.

(Zuruf von der CDU: Bringt doch nichts!)

Mit Blick auf das Erreichen dieser Zielsetzungen ergänzen wir die Klimaschutzstrategie des Landes um jährliche Zwischenziele und um klare Vorgaben für zentrale Sektoren. Hiermit erhöhen wir die Transparenz und schaffen mehr Planungssicherheit.

Meine Damen und Herren, die klimaneutrale Transformation eines starken Industrielandes wie Niedersachsen kann nur mit mehr Tempo beim Hochlauf der erneuerbaren Energien gelingen. Für den be

schleunigten Ausbau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen legen wir daher im Klimagesetz konkrete Ziele und Verpflichtungen fest. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass 2,2 % der Landesfläche als Vorranggebiet für Windenergie und 0,5 % als Vorranggebiet für Freiflächenphotovoltaik auszuweisen sind.

Mit dieser Gesetzesnovelle erweitern wir zudem die klimapolitischen Instrumente des Landes. Ein Klimacheck für den Landeshaushalt stellt künftig sicher, dass alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen des Landes auf ihre Auswirkungen auf die Erreichung der Klimaziele gemessen werden. So schaffen wir Transparenz und ermöglichen eine effektive Steuerung.

Genehmigungsverfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie den Netzausbau werden beschleunigt, indem Vorhaben zum Erreichen der Klimaziele von öffentlichen Stellen vorrangig bearbeitet werden; denn für Klimaschutzmaßnahmen und für Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise schreiben wir ein überragendes öffentliches Interesse fest. Kurz gesagt: Wir führen einen Vorrang für Klimaschutz ein.