Protokoll der Sitzung vom 07.02.2024

Erstens die Ausweitung der Freistellungsregelung für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen. Bisher galten diese Regelungen für Fortbildungsveranstaltungen im Katastrophenschutz nur, sofern diese von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde auch veranlasst wurden. Künftig sollen auch Übungen von Hilfsorganisationen von dieser Regelung ganz allgemein profitieren.

(Beifall bei der CDU)

Zweitens den Verweis auf die Freistellungsregelung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes.

Diese Regelung des § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz soll zukünftig für alle Helfer im Katastrophenschutz gelten.

Drittens die Einführung einer neuen Einsatzschwelle. Bisher wurden Ehrenamtliche nur dann von der Dienst- oder Arbeitspflicht freigestellt, wenn sie im Rahmen des Katastrophenfalls oder eines außergewöhnlichen Ereignisses tätig wurden. Künftig sollen die Freistellungsregelungen auch gelten, wenn die Helfer im Rahmen eines Einsatzes tätig werden, der durch eine Rettungs- oder Feuerwehrleitstelle oder auf Anordnung einer örtlichen Einsatzleitung oder einer Kommune erfolgt und dadurch die Einsatzkräfte zur Abwehr einer konkreten Gefahr alarmiert wurden.

Viertens die Ausweitung der Regelung auf Privatorganisationen. Die Regelung für Freistellungs- und Erstattungsansprüche sollen auf alle Personen ausgeweitet werden, die bei Hilfsorganisationen tätig sind, sofern sich diese im Katastrophenschutz engagieren.

Fünftens die Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes. Die Freistellungsregelung des § 17 Abs. 3 Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz soll künftig auch für ehrenamtliche Helfer gelten, die zur Bewältigung eines Großschadensereignisses herangezogen werden und die damit im Rahmen des sogenannten erweiterten Rettungsdienstes tätig sind. Meine Damen und Herren, dies bedeutet ganz konkret, dass alle diese Helfer in Zukunft von der Arbeit oder vom Dienst freigestellt werden, ihren Lohn fortgezahlt und ihre Auslagen erstattet bekommen.

(Beifall bei der CDU und von Jozef Ra- kicky [fraktionslos])

Der vorliegende Gesetzentwurf ist damit Ausdruck unserer tiefen Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement in unserem Land. Ohne die vielen Freiwilligen wäre unsere Gesellschaft nicht handlungsfähig. Sie sind es, die Tag und Nacht für unsere Sicherheit sorgen und in Notlagen zur Stelle sind. Ihr Einsatz ist unverzichtbar und verdient unseren allerhöchsten Respekt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir ein klares Zeichen der Anerkennung und Unterstützung für die vielen ehrenamtlichen Helfer in unserem Land. Er stärkt die Einsatzbereitschaft und Motivation der Einsatzkräfte und trägt zur Verbesserung der Gefahrenabwehr in Niedersachsen bei.

Abschließend erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass in 12 von 16 Bundesländern bereits ein Großteil der von uns heute vorgelegten Regelungen umgesetzt ist. Meine Damen und Herren, jetzt ist es an der Zeit, dass auch wir in Niedersachsen diese entscheidenden Änderungen und Verbesserungen unseres Katastrophenschutzgesetzes beschließen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, daher appelliere ich an Sie alle, sich ebenfalls für die Helfergleichstellung in Niedersachsen einzusetzen und unserem Gesetzentwurf zu folgen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen ehrenamtlichen Helfern für ihren täglichen Einsatz zu danken. Sie sind mit vielen anderen die wahren Helden des Alltags, auf die wir uns alle jederzeit verlassen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und von Jozef Ra- kicky [fraktionslos])

Vielen Dank. - Der nächste Redner, von der Fraktion der SPD, ist der Kollege Kauroff. Bitte schön! Sie haben das Wort.

(Beifall bei der SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich denke, Sie alle stimmen mir zu, wenn ich sage: Personen, die sich bei der Feuerwehr und im Katastrophenschutz in Niedersachsen einsetzen, leisten Großartiges. Dank ihnen leben wir in einem sicheren Bundesland, dank ihnen bleiben wir gelassen.

Wir alle bleiben gelassen, weil wir es gewohnt sind, dass Expertinnen und Experten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes vor Ort sind. Wir sind es gewohnt, dass sie bei Katastrophen wie Unfällen, Bränden und extremen Wetterlagen genau wissen, was zu tun ist. Ihr selbstloser Einsatz verdient unseren tiefsten Respekt und größte Anerkennung.

Ich spreche heute auch über die Gleichstellung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bei den niedersächsischen Feuerwehren und beim Katastrophenschutz. Lassen Sie mich das etwas näher ausführen.

Während Ehrenamtliche der Feuerwehren für Einsätze und Fortbildungen von ihrem Hauptjob freigestellt werden und Ihnen der Verdienstausfall aufgrund fehlender Arbeitszeit erstattet wird, erhalten

Ehrenamtliche des Katastrophenschutzes diesen Ausgleich teilweise nicht.

Die CDU-Fraktion sieht mit ihrem Gesetzentwurf die Lösung zur Beseitigung dieser Ungerechtigkeit in der Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. Das Problem liegt jedoch nicht im Katastrophenschutzgesetz, sondern in dessen Umsetzung durch die Landkreise und die kreisfreien Städte. Es ist nämlich schon heute so, meine Damen und Herren, dass beide Gesetze, sowohl das Brandschutzgesetz als auch das Katastrophenschutzgesetz, Ausgleichszahlungen für Hilfskräfte implementiert haben. Der Unterschied zwischen beiden Gesetzen liegt jedoch in der praktischen Umsetzung.

Im Katastrophenschutz ist geregelt, dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Ausgleichszahlungen für Verdienstausfall im Hauptjob erhalten. Bedingung ist allerdings, dass die jeweiligen Kommunen und kreisfreien Städte bzw. Landkreise den Katastrophenvoralarm oder den Katastrophenalarm auslösen. Erst wenn dieser ausgerufen wird, müssen Landkreise und kreisfreie Städte die Verantwortung für ihre ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz übernehmen und ihnen entsprechende Verdienstausfälle bezahlen. Das funktioniert im Übrigen auch schon nach der heutigen Gesetzeslage, wenn die Feuerwehren oder Freiwilligen Feuerwehren, die vor Ort sind, die Hilfe der Helferinnen und Helfer anfordern.

Landkreise setzen sich aus mehreren Kommunen zusammen. Ruft eine oder rufen mehrere Kommunen den Katastrophenfall aus, so muss der Landkreis die finanzielle Verantwortung übernehmen und den Hilfskräften sozusagen das Geld zahlen, das sie brauchen, um ihren Verdienstausfall auszugleichen.

Genau dieses Problem zeigte sich auch während des Weihnachtshochwassers in Niedersachsen. Die Landkreise haben weder einen Katastrophenalarm noch einen Katastrophenvoralarm ausgerufen. Die Folgen sind weitläufig. Keine und keiner der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes wird für die Einsatzstunden und -tage finanziell entschädigt. Die ehrenamtlichen Feuerwehrleute hingegen haben Ausfallzahlungen für ihren Einsatz beim Hochwasser erhalten.

Warum ist das so? Schließlich haben beide Helfergruppen die gleiche Arbeit gemacht. - Meine Damen und Herren, an dieser Stelle versteckt sich die wahre Ungerechtigkeit. Der Grund der Ungleichheit

ist nicht das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz. Der Grund der Ungleichheit liegt eher in der praktischen Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen.

Die kreisfreien Städte und Landkreise übernehmen auch die finanzielle Verantwortung für die Ausgleichszahlungen an ehrenamtliche Feuerwehrleute. Die Mittel dafür kommen allerdings aus der Feuerschutzsteuer. Das ist ein gesonderter Geldtopf, aus dem unter anderem ehrenamtliche Feuerwehrleute für ihren Einsatz bezahlt werden. Für den Katastrophenschutz existiert eine solche Steuer und folglich ein solcher Geldtopf nicht. Die Ausgleichszahlungen für Ehrenamtliche des Katastrophenschutzes kommen direkt aus dem Haushalt der Landkreise und kreisfreien Städte. Mit anderen Worten: Diese Gelder sind nicht zweckgebunden und können auch für etwas anderes ausgegeben werden.

Meine Damen und Herren, selbstverständlich sollen alle Helferinnen und Helfer, unabhängig davon, ob sie sich bei der Feuerwehr oder beim Katastrophenschutz ehrenamtlich engagieren, gleichbehandelt und wertgeschätzt werden. Doch bevor wir gesetzliche Änderungen vornehmen, müssen wir erst prüfen, wie und ob jetzige Regelungen umgesetzt werden. Einfach das Gesetz zu verändern, würde nichts bringen, zumal Ausgleichszahlungen im Gesetz bereits verankert sind.

Deswegen werden wir prüfen lassen, ob es juristisch möglich ist, Kommunen in die Verantwortung für die Helfergleichstellung zu bringen. Wir sprechen uns dafür aus, dass bestehende Ungerechtigkeiten korrigiert werden. Gleichzeitig kann Gleichstellung in unterschiedlichen Formen ausgestaltet sein.

Meine Damen und Herren, es ist höchste Zeit, für eine Gleichstellung von Feuerwehr und Katastrophenschutz zu sorgen. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei der Feuerwehr und im Katastrophenschutz sollen das gleiche Recht haben. Es darf nicht sein, dass jene, die ihr Leben in den Dienst der Gemeinschaft stellen, benachteiligt sind, und das nur, weil sie sich beim Katastrophenschutz und nicht bei der Feuerwehr engagieren. Jede Person, die sich ehrenamtlich engagiert, darf die Sicherheit haben, dass ihre Kommune, ihr Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt ihre Einsätze wertschätzt und für Verdienstausfälle aufkommt.

Meine klare Bitte an die Landkreise und kreisfreien Städte: Übernehmt Verantwortung für eure Helferinnen und Helfer, stellt diejenigen von der Feuerwehr

und diejenigen vom Katastrophenschutz gleich! Denn mit der Gleichstellung schaffen wir eine Gesellschaft, in der das ehrenamtliche Engagement bei der Feuerwehr und beim Katastrophenschutz nicht geduldet, sondern aktiv gefördert wird.

Ich freue mich auf die weitere Auseinandersetzung im Fachausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Vielen Dank. - Der nächste Redner, von der Fraktion der AfD, ist der Kollege Marzischewski-Drewes. Bitte schön!

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Landsleute! Das Winterhochwasser in Niedersachsen hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig der Katastrophenschutz und das Zusammenspiel aller ehrenamtlichen Kräfte in den Blaulicht- organisationen sind. Dafür an dieser Stelle noch einmal einen ganz großen Dank von der AfD-Fraktion!

(Beifall bei der AfD)

Danke auch an die Tausenden von Menschen, Mitbürgern, die diese Leute mit Brot, mit Kaffee, mit Tee usw. unterstützt haben. Ganz großen Dank auch an die Landwirte, die jetzt gerade draußen vor dem Landtag protestieren, die hingefahren sind, die geholfen haben, die angepackt haben, die getan haben, die gehandelt haben.

Dieses Handeln erhoffen wir auch von der Landesregierung, wenn es im März darum geht, über den Agrardiesel im Bundesrat abzustimmen. Herr Weil, lassen Sie unsere Landwirte dann nicht im Stich! Halten Sie Wort! Wir sind gespannt. Die AfD-Fraktion steht jedenfalls an der Seite der Landwirtschaft.

(Volker Bajus [GRÜNE] lacht)

Die Gesetzesinitiative der CDU beruht auf dem richtigen Grundsatz, alle Helfer gleichzustellen. Richtig so! Die AfD unterstützt selbstverständlich dieses Ansinnen.

(Zuruf von Ulrich Watermann [SPD])

- Hören Sie zu!

Im Protokoll über die Sitzung des Innenausschusses vom 18. Januar ist auf Seite 22 bereits alles nachzulesen. Ich zitiere Helge Vogt vom Deutschen Roten Kreuz:

„Wir begrüßen diese Freistellung, möchten aber nicht unerwähnt lassen, dass eine im Koalitionsvertrag angekündigte, bislang aber noch nicht umgesetzte Gleichstellung aller Helfenden im Katastrophenschutz dringend erforderlich ist.“

Der Koalitionsvertrag liegt mittlerweile 15 Monate zurück. Konkrete Vorschläge? Heute wieder nicht! Wieder eine Ankündigung, vielleicht irgendetwas zu machen!

Frau Behrens, im Innenministerium brauchen wir endlich jemanden, der handelt. Wir brauchen einen Handlungsminister und keine Ankündigungsministerin, wie Sie es sind. Das Innenministerium befindet sich bereits seit elf Jahren in der Hand der SPD. Dort hissen Sie aber lieber Regenbogenflaggen, um sich für schöne Bilder ablichten zu lassen, als tatsächlich endlich ins Handeln zu kommen.

Warum handeln Sie nicht? An den 100 000 Euro, die das laut Gesetzesvorschlag der CDU ungefähr kosten wird, kann es doch wahrlich nicht liegen. Es finden sich zig Projekte von rot-grüner Gender-Ideologie im Haushalt. Geld ist da. Wenn Sie das Geld nicht nehmen wollen, Frau Behrens, ein Tipp von mir: Ihr SPD-Landratskollege bei mir im Landkreis Gifhorn, Herr Tobias Heilmann, leistet sich jetzt einen bescheidenen, kleinen Dienstwagen: 90 000 Euro Listenpreis, Sonderausstattung, 2,6 t. So sieht die soziale Gerechtigkeit, wirklich gelebt, bei der SPD aus!