Warum handeln Sie nicht? An den 100 000 Euro, die das laut Gesetzesvorschlag der CDU ungefähr kosten wird, kann es doch wahrlich nicht liegen. Es finden sich zig Projekte von rot-grüner Gender-Ideologie im Haushalt. Geld ist da. Wenn Sie das Geld nicht nehmen wollen, Frau Behrens, ein Tipp von mir: Ihr SPD-Landratskollege bei mir im Landkreis Gifhorn, Herr Tobias Heilmann, leistet sich jetzt einen bescheidenen, kleinen Dienstwagen: 90 000 Euro Listenpreis, Sonderausstattung, 2,6 t. So sieht die soziale Gerechtigkeit, wirklich gelebt, bei der SPD aus!
Unsere Helfer wollen Taten sehen. Sie wollen keine Gender-Politik. Sie wollen endlich eine Umsetzung und eine Gleichstellung. Wir von der AfD-Fraktion erwarten daher, dass es zu einer Gleichstellung noch vor Ostern kommt, dass es nicht zur typischen SPD-Blockadepolitik im Ausschuss kommt. Das haben die helfenden Menschen, die Helfer hier in unserem Land, nicht verdient.
Die AfD ist bereit, Verantwortung zu übernehmen. Tun Sie es endlich auch, liebe Regierungsfraktionen.
Vielen Dank. - Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Weippert das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Solidarität und Zusammenhalt waren die zwei Schlagworte, die in den letzten Wochen Niedersachsen dominiert haben. Auch ich möchte daher an dieser Stelle noch einmal von ganzem Herzen allen Menschen danken, die sich bei der Bewältigung der Hochwasserlage engagiert haben: den ehrenamtlichen Rettungskräften, den Landwirtinnen und Landwirten, den Kommunen sowie den vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Sie alle haben erneut gezeigt, wie der Zusammenhalt in einer Gesellschaft in Krisenzeiten funktioniert. Meinen allergrößten Respekt und Dank dafür!
Trotz der Weihnachtsfeiertage haben sich selbst aus nicht betroffenen Regionen Niedersachsens ehrenamtlich Engagierte auf den Weg in die Hochwassergebiete gemacht, um ihren Beitrag im Kampf gegen die Wassermassen und zum Schutz der Menschen in Niedersachsen zu leisten. Viele haben dieses Jahr Silvester nicht in Festsälen, sondern auf dem Deich verbracht.
Als Mitglied des Innenausschusses war es mir persönlich ein wichtiges Anliegen, mir selbst vor Ort ein Bild zu machen. Deshalb habe ich am 27. Dezember gemeinsam mit unserer Innenministerin Daniela Behrens sowie meinen Kollegen Pascal Leddin und Rüdiger Kauroff die Gemeinde Eicklingen im Landkreis Celle besucht.
Folgendes hat mich dabei besonders beeindruckt und ist mir nachhaltig im Kopf geblieben: das gemeinsame Anpacken von Jung bis Alt nicht nur aus verschiedenen Dörfern im Umkreis, sondern sogar aus anderen Bundesländern. Vor allem aber werde ich die gute Stimmung der Helfenden im Angesicht einer real drohenden Katastrophe niemals vergessen.
Und damit kommen wir dazu, was unsere solidarische Gesellschaft auch noch ausmacht und zusammenhält: Zuversicht. Zuversicht, eine drohende Katastrophe abzuwenden. Zuversicht, gemeinsam
stark zu sein, egal, wie widrig die Umstände auch sein mögen. Und Zuversicht für ein besseres und sicheres Morgen.
Genau das ist es auch, was wir in diesen Tagen auf den Straßen und Marktplätzen im ganzen Land spüren. Insbesondere unsere ehrenamtlichen Rettungskräfte haben den Menschen in den Hochwassergebieten genau das vermittelt. Und deshalb darf es keine Helfer*innen erster und zweiter Klasse geben. Jedes ehrenamtliche Engagement ist gleich viel wert und gleich zu würdigen. Denn jede einzelne helfende Hand wurde und wird gebraucht.
Wir haben gehört, dass es heute nicht um Opposition oder Regierung geht. Darum geht es aber auch morgen nicht. Denn nur gemeinsam werden wir die großen Herausforderungen, die vor uns liegen, bewältigen können.
Neben dem vorliegenden Gesetzentwurf der CDU haben wir als rot-grüne Regierungskoalition einen umfassenden Entschließungsantrag mit dem Titel „Niedersachsen zusammen gegen das Hochwasser - die Folgen der Fluten bewältigen, Konsequenzen für die Zukunft ziehen“ auf den Weg gebracht, den wir übermorgen hier im Plenum erstmalig beraten werden. Ein Punkt des Antrags ist ebenfalls das Thema Helfergleichstellung, das sich im Übrigen auch im rot-grünen Koalitionsvertrag wiederfindet.
Mit der reinen Gleichstellung der Helfenden von anerkannten Hilfsorganisationen mit den Freiwilligen Feuerwehren ist es aber noch nicht getan und eine komplette Gleichstellung noch nicht erreicht.
Bei meinem Besuch Anfang Januar in der von Hochwasser besonders schwer getroffenen Gemeinde Lilienthal bin ich mit zwei engagierten Mitgliedern der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, der DLRG, ins Gespräch gekommen. Auch sie haben mir von einer weiteren, dringend zu beseitigen Ungleichbehandlung - die ich auch aus meiner eigenen Samtgemeinde kenne -, erzählt: die Unterbringung der Boote, Fahrzeuge und der Ausrüstung der lokalen Katastrophenschützer*innen in den Kommunen.
Im Rahmen der weiteren Beratung sowohl des hier vorliegenden Gesetzentwurfs als auch unseres rotgrünen Entschließungsantrags muss das Hin und Her zwischen Land, Landkreis und Kommune bei der Zuständigkeit für die dringend benötigten Gebäude ebenfalls geregelt werden.
Ich freue mich daher, dass wir alle bei diesem Thema solidarisch sind und zusammen an einem Strang ziehen, und blicke zuversichtlich auf die weiteren Beratungen im Fachausschuss.
Vielen Dank. - Jetzt ist noch einmal die CDU an der Reihe. Sie hat noch Restredezeit. Die Kollegin Butter macht sich bereits auf den Weg. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Gleicher Einsatz, gleiche Regeln - so kurz und knapp könnte man die Helfergleichstellung zusammenfassen.
Zu Recht ist die Helfergleichstellung immer wieder Thema unter ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in Hilfsorganisationen wie zum Beispiel dem DRK oder der DLRG. Denn das Ehrenamt steht im Bevölkerungsschutz auf ganz unterschiedlichen gesetzlichen Füßen. Über 90 % des Bevölkerungsschutzes wird in Deutschland durch Ehrenamtliche getragen. 90 %! In Krisenlagen sind Ehrenamtliche aus verschiedenen Organisationen oft gemeinsam im Einsatz. Jedoch variieren die Rahmenbedingungen für diese ehrenamtlichen Einsätze je nach Einsatzorganisation und sogar nach Bundesland.
Gleicher Einsatz, gleiche Regeln? - Nein, denn die gibt es bislang in Niedersachsen nicht. Bei Einsätzen gibt es bislang keine Lohnfortzahlung für die ehrenamtlichen Retter. Das führt dazu, dass sich der DLRGler bei mangelnder Freistellung sogar Urlaub nehmen muss, während sein Kollege am Nachbarschreibtisch im Büro für denselben Einsatz Lohnfortzahlung bekommt; denn der ist Feuerwehrkamerad. Wer bei der Feuerwehr oder beim THW während der Arbeitszeit im Einsatz ist, bekommt also trotzdem seinen Lohn. Auch für Lehrgänge müssen die Arbeitgeber die Mitglieder freistellen. Für den Dienstausfall werden sie vom Staat entschädigt.
Helfer ist also nicht gleich Helfer. Aber, meine Damen und Herren, eine Zweiklassengesellschaft im Ehrenamt darf es nicht geben.
Diese Gerechtigkeitslücke, die die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer vollkommen zu Recht frustriert, muss geschlossen werden. Für das Fortbestehen der ehrenamtlichen Hilfeleistung, die wir so nötig brauchen, ist eine Helfergleichstellung unerlässlich. Und ich hoffe, lieber Kollege Herr Kauroff, ich habe Sie falsch verstanden, als Sie sagten, dass wir keine Änderung der Gesetze bräuchten und dass das die Kommunen wuppen könnten. Ich hoffe, ich habe Sie da falsch verstanden.
Gleicher Einsatz, gleiche Regeln! Welche Änderungen die CDU hierzu im vorliegenden Gesetzentwurf vorsieht, hat mein Kollege Wille ausführlich dargelegt. Damit kommt die CDU der vielfachen Forderung nach, dass alle Einsatzkräfte - egal, ob von anerkannten Hilfsorganisationen, Feuerwehr oder THW - die gleichen Rechte mit Blick auf den Einsatz bekommen.
Frau Ministerin, Sie waren kürzlich bei mir im Wahlkreis und haben nun auch persönlich in einem Gespräch mit meiner Ortsgruppe, der DLRG Horneburg/Altes Land, erfahren, wie wichtig der Einsatz der DLRG unter anderem im Katastrophenfall im engen Zusammenspiel mit der Feuerwehr und dem THW ist - so geschehen beim jüngsten Hochwasser. Diese Helferinnen und Helfer haben Großartiges geleistet, nicht nur zu Hause im Landkreis Stade, sondern nach getaner Arbeit auch im Heidekreis. Ich finde es sehr bedauerlich, dass ich als örtliche Abgeordnete erst im Nachhinein aus der Zeitung von Ihrem Besuch erfahren habe.
Auch Sie haben sich für eine Helfergleichstellung ausgesprochen. So weit scheinen wir also gar nicht auseinanderzuliegen. Allerdings, Frau Ministerin, in einem unterscheiden wir uns: Sie reden, wir machen.
Der Gesetzentwurf der CDU zur Helfergleichstellung liegt auf dem Tisch. Unterstützen Sie diesen! Denn hier sollte es uns allen um die Sache gehen.
Lassen Sie uns also für unsere Ehrenamtler mehr tun, als sie - wie heute hier oftmals geschehen - in Plenarreden zu loben! Lassen Sie uns für unsere Ehrenamtler mehr tun, als ihnen einen Tag, nämlich den 5. Dezember, zu widmen! Lassen Sie uns bitte
gemeinsam für unser Ehrenamt an einem Strang ziehen und mit diesem Gesetzentwurf zeigen, wie viel uns das Ehrenamt wirklich wert ist!
Federführend: der Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend: der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, der Ausschuss für Haushalt und Finanzen und der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dieser Ausschussüberweisung so folgen kann, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist einstimmig.
Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Unsere Kinder schützen - nein zur frühkindlichen Sexualisierung! - Antrag der Fraktion der AfD - Drs. 19/2227 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 19/2811
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, diesen Antrag abzulehnen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Wir kommen nun zur Beratung. Es beginnt die Kollegin Frau Behrendt von der Fraktion der AfD. Bitte schön!