Vielen Dank, Herr Gäde. - Die Kollegin Behrendt hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön! Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Gäde, Sie wollen Opfer betreuen. Wir wollen mit unserer Politik Opfer verhindern - das ist der Unterschied.
(Beifall bei der AfD - Wiard Siebels [SPD]: Das ist eine Unterstellung schmutzigster Art! Unglaublich! Be- schämend!)
(Stephan Bothe [AfD]: Einmal muss man sich distanzieren! - Gegenruf von Ulrich Watermann [SPD]: Einmal muss man sich von Herrn Bothe distanzie- ren!)
- Meine verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gab eine Kurzintervention. Darauf gibt es eine Erwiderung. Ich bitte Sie, zuzuhören. - Vielen Dank.
Frau Behrendt, Sie hören einfach nicht zu! Ich habe Ihnen gerade klar und deutlich geschildert, welche Handlungen die Landesregierung bislang unternommen hat.
Noch einmal zum BZgA-Rahmenkonzept zur Sexualaufklärung. Das habe ich mir natürlich angeguckt. Dort steht zum Beispiel: Kinder sollen lernen, Fragen zu stellen und sich bei Problemen an Vertrauenspersonen zu wenden. Sie sollen die Haltung entwickeln: „Mein Körper gehört mir!“ Sie sollen sich ihrer eigenen Rechte bewusst sein. Kinder sollen in ihren Rechten bestärkt werden.
Wenn Sie wirklich etwas dagegen haben, dann muss ich fragen: Wer schützt denn die Kinder vor der AfD?
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN - Wiard Siebels [SPD]: So ist es! - Zuruf von Jens-Christoph Brockmann [AfD] - Gegenruf von Wiard Siebels [SPD]: Hören Sie auf, dazwischenzu- brüllen!)
Wir sind noch in der Beratung. Die nächste Rednerin ist die Kollegin Ramdor aus der Fraktion der CDU. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD begründet diesen Antrag mit verschiedenen Beispielen sexuellen Missbrauchs und nennt beispielhaft den Fall einer Mutter aus dem Jahr 2018, die den sexuellen Missbrauch ihres Kindes durch den eigenen Lebensgefährten gedeckt und geduldet hat, oder den Fall des Dauercampers in Lügde.
Jeder dieser Fälle - ich glaube, da sind wir uns in diesem Haus alle einig - ist einer zu viel. Wir müssen alles daransetzen, dass es möglichst gar nicht zu diesen Fällen kommt.
Leider überlegen Sie von der AfD in Ihrem Antrag nicht konkret, wie Sie bessere Frühwarnsysteme aufbauen können und wie wir die Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen können.
Diese konkreten Inhalte liefern wir als CDU, zum Beispiel mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe. Mit unserem Gesetzentwurf könnten wir den Weg vieler anderer Bundesländer gehen und wirklich etwas für den Kinderschutz in Niedersachsen tun.
Wir könnten dafür sorgen, dass erste Anzeichen von Missbrauch nicht verheimlicht werden können, indem der Arzt durch das sogenannte Ärztehopping gewechselt wird, sondern die Ärzte im begründeten Verdachtsfall untereinander in einen Austausch treten können. Mit dieser Gesetzesänderung könnten Spuren von Kindesmissbrauch und Misshandlungen, die meistens im persönlichen Umfeld von Kindern stattfinden, schneller aufgedeckt werden.
Sie wollen mit Ihrem Antrag Schulbücher für den Sexualkundeunterricht überprüfen lassen. Das steht in Ihrem Antrag unter der Nr. 9. Wie den Kindern in Lügde oder dem Kind, das von dem Lebensgefährten seiner Mutter missbraucht wurde, geholfen worden wäre, wenn wir die Schulbücher oder
den Biologieunterricht überarbeiten, wie Sie von der AfD das in Ihrem Antrag fordern, erschließt sich mir nicht.
Wenn Sie sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Inhalte, mit denen Kinder und Jugendlichen im Alltag konfrontiert werden, angemessen sind, dann sollten Sie sich einmal mit der Medienkompetenz für die sozialen Medien und den dortigen Kinderschutz auseinandersetzen. Dort kommen Kinder und Jugendliche an Fotos und Videomaterialien heran, die nicht für ihr Alter angemessen sind - aber nicht in Schulbüchern, die übrigens vom NLQ geprüft werden und eine befristete Genehmigung haben, und zwar nicht erst seit Ihrem Entschließungsantrag, sondern diese Genehmigungspflicht gibt es bereits seit 1998.
Sie fordern in Ihrem Antrag des Weiteren Aspekte, die bereits umgesetzt werden. Sie fordern zum Beispiel Aufklärungskampagnen. Auf der Seite des niedersächsischen Sozialministeriums können Sie sich kostenlos Materialen der Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsoffensive „Kinderschutz geht alle an!“ oder der Kampagne #einetrachtliebe bestellen oder Ansprechpartner finden. Zusätzlich führen die niedersächsischen Kinderschutzzentren das SocialMedia-Gemeinschaftsprojekt #hilfefürdich durch. Wenn Ihnen diese Kampagnen nicht zusagen, können Sie zudem die letztes Jahr neu aufgelegte Bundeskampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ nutzen.
Anders als im Antrag dargestellt, gibt es landesweite Beratungs- und Unterstützungsnetze für von Gewalt betroffene Menschen. Für Kinder gibt es 22 Beratungsstellen bei sechs Kinderschutzzentren und 56 Ortsverbände des Kinderschutzbundes. Diese Anzahl zeigt, dass die Stellen vorhanden sind, wir diese aber besser miteinander vernetzen und verstetigen müssen, wie es die Enquetekommission hier im Landtag bereits 2022 gefordert hat.
Sie schaffen es zudem nicht, in Ihrem Antrag zum Beispiel in den Nrn. 7, 11 oder 16 zwischen der sexuellen Aufklärung in der Pubertät und dem Umgang mit einem Gewaltschutzkonzept in den Kitas zu unterscheiden, sondern fordern für Vierjährige dieselben Dinge wie für einen 16-Jährigen. Ich bin der festen Überzeugung, dass zwischen einem Vierjährigen und einem 16-Jährigen verschiedene kognitive und emotionale Entwicklungsschritte liegen.
Anstatt zu versuchen, in die vorgegebenen überprüften Schulbücher und die Unterrichtsgespräche von Pubertierenden Kindesmissbrauch hineinzuinterpretieren, sollten Sie sich den Bereichen zuwenden, in denen wirklich ein Missbrauch stattfindet - und das ist das private Umfeld der Kinder und Jugendlichen. Sie sollten sich überlegen, wie Erzieherinnen, Sozialpädagogen oder Lehrkräfte besser geschult werden können, diesen Missbrauch zu erkennen, wie sie Gespräche bei Verdachtsmomenten führen sollten und wie diese Expertengruppe besser in das Meldesystem eingebunden werden könnte. Konkrete Vorschläge zu diesen Aspekten finden sich in Ihrem Antrag kaum wieder.
Der Abschlussbericht der Enquetekommission zum Kinderschutz liegt bereits seit dem September 2022 vor und hat zu diesen Aspekten konkrete Antworten geliefert. Der Interministerielle Arbeitskreis arbeitet bereits seit zehn Monaten. Erste Ergebnisse liegen uns bis jetzt leider immer noch nicht vor. Konkrete Ideen für einen besseren Kinderschutz wurden von der Enquetekommission erarbeitet und müssen nun in konkrete Forderungen umgesetzt werden, um Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen. Wir haben dazu bereits Vorschläge gemacht.
Kein Kind wird vor Missbrauch geschützt, wenn wir uns mit Schulbüchern im Rahmen des Sexualkundeunterrichts beschäftigen, wie es leider in Ihrem Antrag der Fall ist.
Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun der Minister Dr. Andreas Philippi das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem die demokratischen Fraktionen dieses Hauses schon heute Vormittag in den beiden Aktuellen Stunden die AfD in aller Deutlichkeit als antidemokratisch und rechtspopulistisch entlarvt haben, zeigt auch dieser Entschließungsantrag, wie Ihre Politik mit Fehlinformationen, Verschwörungstheorien, Halbwahrheiten und Angst erzeugender Demagogie funktioniert.
Sie haben in diesem Antrag zum Rundumschlag gegen die queere Community, gegen Transmenschen, gegen Dragqueens usw. ausgeholt. Ihr Antrag nutzt - ich zitiere hier Herrn Kleinwächter vom Rundblick - „weder Kindern noch der Streitkultur“. Sie beweisen hier nicht Ihr Interesse an Kinderrechten. Sie beweisen einmal mehr Ihre Phobie gegen die Menschen.
Für die Niedersächsische Landesregierung hat der Schutz von Kindern allerhöchste Priorität. Vor diesem Hintergrund erfolgte auch die Einrichtung eines Interministeriellen Arbeitskreises „Kinderschutz“. Im April 2023 hat das Kabinett beschlossen, einen Interministeriellen Arbeitskreis unter der Führung meines Ministeriums einzurichten. Bis Mitte 2024 werden hier erste Ergebnisse veröffentlicht und zur Umsetzung gebracht.
Meine Damen und Herren, der Kinderschutz ist schon lange ein wichtiges Arbeitsfeld. Es gibt seit Jahrzehnten - wir haben das gehört - ein breites Netz an landesgeförderten Einrichtungen im Kinderschutz sowie diverse Modellvorhaben zur Erprobung innovativer Handlungsansätze. Ergänzt werden diese von Offensiven und Kampagnen, die die breite Aufmerksamkeit für den Schutz von Kindern erhöhen.
Anliegen des Interministeriellen Arbeitskreises „Kinderschutz“ ist es nun insbesondere, die Ressortgrenzen aufzubrechen und den Kinderschutz interdisziplinär zu gestalten. Ziel ist, einen kinderrechtebasierten Kinderschutz vorzuhalten. Ausschlaggebend dabei ist, die Bedürfnisse des Kindes nach Schutz, Förderung und Beteiligung zu berücksichtigen.
Entschuldigen Sie, Herr Minister! Es gibt eine Wortmeldung der Kollegin Behrendt zu einer Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?
Meine Damen und Herren, für mich als niedersächsischen Kinder- und Jugendminister hat es die höchste Priorität, dass alle Kinder und Jugendlichen gesund und unbelastet aufwachsen. Die Realität für
Kinder ist aber leider oft eine andere. Das Aufwachsen ist mit Gefahren und Risiken verbunden. Vor allem erfahren Kinder viel zu häufig dort Gewalt, wo sie sich eigentlich sicher sein sollten: in der eigenen Familie. Eine Tabuisierung dieses Themas trägt zu einer höheren Gefährdung von Kindern und Jugendlichen bei.