Protokoll der Sitzung vom 07.02.2024

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Jetzt ist die Fraktion der AfD an der Reihe. Das Wort hat der Abgeordnete Bothe. Bitte schön!

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Weil dies nicht die erste Debatte zu diesem Thema ist, möchte ich da heute ein bisschen anders rangehen.

Immer wenn in den Medien ohne jedwede weitere Information lediglich von einem Mann als Tatverdächtigen einer Straftat die Rede ist, kann man wohl davon ausgehen, dass bei weiterer Frage nach den Hintergründen des Tatverdächtigen, wie etwa nach Herkunft und Aufenthaltsstatus - wir tun das ja manchmal als Fraktion -, ein Teil dieser Antworten zumindest die Regierungsfraktionen von Rot-Grün verunsichern würde, wie es einmal ein ehemaliger Bundesinnenminister sinngemäß elegant ausdrückte.

Am 27. November letzten Jahres lief wieder einmal ein mit einer Axt bewaffneter Mann durch das Stadtzentrum von Delmenhorst und bedrohte mehrere Passanten. Nachdem er einen Polizeibeamten angriff, schoss dieser ihn nieder. Dem Polizeibeamten blieb offenkundig keine andere Wahl als der Einsatz

der Schusswaffe, weil ihm kein milderes Mittel zur Abwehr des Angriffs zur Verfügung stand.

Immer wieder kommt es zu diesen Situationen wie auch am 17. Mai 2023 in Hannover-Vinnhorst, als Polizeibeamte ebenfalls einen 25-jährigen Mann in einer Asylunterkunft niederschießen mussten, um ihn zu stoppen.

Beides sind Fälle, bei dem der Einsatz eines Tasers mit hoher Wahrscheinlichkeit den Tod bzw. die schwere Verletzung bei den Betroffenen verhindert hätte. Umso unverständlicher ist es und bleibt es, dass diese Landesregierung sich hartnäckig weigert, wenigstens einem Pilotprojekt zuzustimmen. Jetzt zieht sogar Schleswig-Holstein nach, weil die Erfahrungen der Länder mit dem Taser durchweg positiv sind.

Beamte der Polizei in NRW haben in ihrem Pilotversuch - bis Ende 2021 lief der; mittlerweile ist der Taser dort flächendeckend eingeführt - fast 160-mal den Taser gezogen. Dabei reichte in 123 Fällen die bloße Androhung des Einsatzes. Es gab nur 31 tatsächliche Schussabgaben. In der überwiegenden Zahl konnten also gefährliche Situationen ohne jedwede Gewalt entschärft werden.

Die gleiche Einsatzsituation in Niedersachsen: Man weiß nicht, was dabei passiert wäre. - Diese hartnäckige Verweigerungshaltung der Landesregierung und von Ihnen, Frau Ministerin, ist schlichtweg nicht nachvollziehbar. Während Elektroimpulsgeräte flächendeckend im Einsatz sind und sich bewähren, zieht man sich hier auf Daten und Anhörungen, die über zwei Jahre her sind, zurück.

Wenn, Frau Ministerin, Ihr Meinungsverstärker - damit meine ich gar nicht aus den Regierungsfraktionen, sondern den Vorsitzenden der Jungen Gruppe der GdP, Kevin Komolka - offenbar der Ansicht ist, gefährliche Situationen lassen sich von Polizeibeamten statt durch den Einsatz eines Tasers auch argumentativ lösen, wie er in einer Pressemitteilung meinte, dann fragt man sich, warum seine Kollegen nicht die Silvesterkrawalle einfach wegdiskutiert haben oder mit Messern und Äxten bewaffnete Angreifer nicht einfach mit widerstandsunfähig machenden Argumenten gestoppt haben.

Nein, werte Kollegen, diese seltsam weltfremde Auffassung eines einzelnen polizeilichen Bedenkenträgers kann kein Maßstab sein. Die klaffende Lücke zwischen den Einsatzmitteln Schlagstock, Pfefferspray und Pistole muss vernünftigerweise auch in Niedersachsen endlich geschlossen werden.

Wir stimmen diesem Antrag zu.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist jetzt der Kollege Lühmann am Rednerpult. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! „Und ewig lockt der Taser“ möchte man in Anlehnung an den Filmklassiker sagen. Denn was in der Mitregierungszeit der CDU schon keine Mehrheit gefunden hat, wird jetzt wieder vorgelegt.

Sie wissen genau, dass Sie dafür keine Zustimmung kriegen.

(Ulf Thiele [CDU]: Ja, bedauerlich! Sehr bedauerlich!)

Die bekommen Sie wegen vieler guter und auch ernsthafter Gründe nicht.

(Ulf Thiele [CDU]: Schade für unsere Polizisten!)

- Das erkläre ich Ihnen gleich, Herr Thiele.

Diese haben sich gegenüber der parlamentarischen Befassung mit Distanzelektroimpulsgeräten in der vergangenen Legislaturperiode nicht verändert. Das gilt auch weitgehend für die Studienlage. Ihrem Antrag sind leider keine neuen validen Erkenntnisse zu entnehmen. Denn zum tatsächlich umfassenden Einsatz von sogenannten Tasern ist die Studienlage ja durchaus sehr kritisch.

(Unruhe)

Darf ich Sie kurz unterbrechen? - Es gibt ein Grundrauschen, wird mir gerade signalisiert, sodass es für Kolleg*innen schwierig ist zu folgen. Ich bitte, Ruhe einkehren zu lassen.

(Zuruf: Auf der linken Seite!)

- Ja, ich wollte es jetzt nicht so deutlich sagen. - Vielen Dank.

Der Einsatz zeigt leider ganz real, dass auch sogenannte DEIGs oder Taser töten können. Neun tödliche Verläufe seit 2021 vermeldet die tageszeitung.

Da hilft auch nicht, dass etwa in Schleswig-Holstein sogenannte Taser nicht gegen erkennbar unter

14-Jährige, Schwangere oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen eingesetzt werden dürfen. Im polizeilichen Alltag hieße das dann, nicht nur im Bruchteil einer Sekunde abzuwägen, welches das mildeste Einsatzmittel ist, sondern dies zusätzlich abzuwägen und weitere beschränkende Faktoren einzubeziehen, etwa psychische Ausnahmezustände, die nicht selten mit dem Tatmittel Messer einhergehen, für die indes ein sogenannter Taser nicht angezeigt ist. Herr Bothe, das war der Fall in Hannover. Dort hätte man den Taser gar nicht einsetzen dürfen.

(Sebastian Zinke [SPD]: Genau so ist es!)

Wir als regierungstragende Fraktionen bleiben also in voller Übereinstimmung mit unserer Innenministerin bei unserer Auffassung, dass das hierfür notwendige und intensive Training, mithin die Nutzung von DEIGs, auf SEK-Beamte beschränkt bleiben sollte, die für diese Hochstresssituationen bestens trainiert und auch besser geschützt sind.

Auch aus Polizeisicht sind die Rufe nach einem weiteren Einsatzmittel tatsächlich überschaubar, auch wegen des Trainingsaufwands und ungeklärter juristischer Fragen - so die Gewerkschaft der Polizei. Gerade zu den juristischen Fragen schweigt sich der Antrag der CDU erkennbar aus. Auch in Ihrer Rede habe ich dazu wenig gehört. Darin habe ich auch nichts zu der Generalkritik gehört, die zum Beispiel Thomas Feltes immer wieder zur juristischen Frage ins Feld führt. Wir lassen die Polizist*innen dann mit der Situation alleine: Was nehme ich denn, und ist mein Gegenüber schwanger?

(Zuruf von der CDU: Darum geht es doch jetzt gar nicht!)

Solange dies nur schwer auszuräumen ist - diese Aspekte sind schwer auszuräumen -, bleibt es eben beim niedersächsischen Weg. Die stärkste Waffe unserer Polizei ist und bleibt - das muss man überhaupt nicht so despektierlich vortragen, Herr Bothe - eben die Dialogorientierung.

(Zuruf von der AfD: Bleibt der Stuhl- kreis!)

Wo diese komplett scheitert, etwa wenn eine Polizistin einem Menschen in einem psychischen Ausnahmezustand gegenübersteht, ist der sogenannte Taser weder für den Fremd-, noch für den Eigenschutz geeignet. In dieser Situation ist die Anwendung nicht angezeigt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deswegen gehen wir weiter ganz konsequent den Weg der Beschränkung auf die Spezialkräfte, und dabei bleiben wir auch.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Entschuldigung! Die Kollegin Buschmann möchte eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie sie zu?

Ja, das können wir machen.

Das ist doch mal nett. - Bitte schön!

Herr Lühmann, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

Was ist die Alternative, wenn der Polizist bzw. die Polizistin vor Ort überlegen würde: „Ich würde den Taser einsetzen - ich würde die Waffe einsetzen - ich würde den Taser einsetzen - ich würde die Waffe einsetzen …“? Er oder sie hat jetzt nur die Option, die Waffe einzusetzen. Wenn er oder sie die Waffe einsetzt, muss man als Polizist davon ausgehen, dass derjenige, der einem gegenübersteht, stirbt. Die Wahrscheinlichkeit, dass der andere beim Einsatz einer Schusswaffe stirbt, ist viel - elementar! - höher als bei Einsatz des Tasers. Was sagen Sie dazu?

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD)

Ich sage dazu, was ich eben schon gesagt habe: Die Situationen, in denen man das abwägen muss, sind Hochstresssituationen. Dafür braucht man im Einsatz- und Streifendienst ein intensives Training.

(Zurufe von der CDU: Genau das wol- len wir ja! Wollen Sie die Situation mit dem Räuber im Dialog lösen, oder wie?)

- Ja, das können Sie gerne machen. Das können Sie auch gerne mal vorbringen, wenn Sie mit der Polizei und nicht nur mit dieser einen kleinen Polizeigewerkschaft diskutieren. Dann würde Ihnen gesagt werden, dass die Zeit - - -