- Ja, das können Sie gerne machen. Das können Sie auch gerne mal vorbringen, wenn Sie mit der Polizei und nicht nur mit dieser einen kleinen Polizeigewerkschaft diskutieren. Dann würde Ihnen gesagt werden, dass die Zeit - - -
(Saskia Buschmann [CDU]: Ich bin Mit- glied der GdP! - Gegenruf von Wiard Siebels [SPD]: Und was sagt die GdP dazu?)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Lühmann beantwortet die Zwischenfrage, und alle anderen hören bitte zu.
Im Einsatz- und Streifendienst ist die Belastung sehr hoch. Wir sehen derzeit sehr viele Einsatzlagen. Ich danke der Polizei, die auch heute wieder diese Einsatzlage managt. Was die Polizei in Niedersachsen seit dem 7. Oktober an Einsatzlagen zu bewältigen hat, ist wirklich herausragend. Mein ganz herzlicher Dank von dieser Stelle dafür!
Wenn uns die Polizei nicht das Signal gibt, dass sie Taser unbedingt braucht - und dieses Signal gibt sie uns eben nicht -, dann müssen wir ihr nicht auch noch zusätzlichen Trainingsaufwand und zusätzliche Rechtsunsicherheit geben. Wir würden ihr damit Rechtsunsicherheit geben, weil die Kolleg*innen dann begründen müssten, warum sie in diesem oder jenem Fall dieses oder jenes Mittel benutzt haben oder zum Beispiel nicht erkannt haben, dass eine Person schwanger ist. Meine Frau ist Hebamme. Schon sie kann nicht sehen, ob eine Frau schwanger ist. Warum ein Polizist das können soll, möchte ich gerne mal wissen. Aber dazu muss er begründen, wenn er den Taser fälschlicherweise genommen hat. Neun Todesfälle hat es seit 2021 bei Tasereinsätzen gegeben. Die können wir an dieser Stelle ja nicht einfach unter den Tisch fallen lassen!
Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn, liebe Kollegen von der CDU, möchte ich auf die, wie ich finde, unverschämte und respektlose Äußerung in Richtung unserer Innenministerin eingehen. Ich sage es ganz deutlich: Ihre ideologisch geprägten Forderungen nach mehr Waffen entsprechen auch dann nicht den praktischen Anforderungen im Polizeialltag, wenn Sie mit Argumenten aus dem Werbeprospekt eines Waffenherstellers gefüttert werden.
Sie behaupten in Ihrem Antrag, dass schon die Androhung eines Tasereinsatzes eine deeskalierende Wirkung hat. Nun, das kann man durchaus differenziert sehen; denn an vielen Stellen kann die Androhung eines Tasereinsatzes auch für die Eskalation der Lage sorgen.
Sie meinen ja auch, das Ganze mit Daten aus Nordrhein-Westfalen belegen zu können. Ich denke, Sie interpretieren die Daten falsch. Denn es gibt Situationen, die kann man nicht so einfach vom grünen Tisch aus beurteilen. Es gibt eine Studie der niederländischen Polizeiakademie, die sich mit dem Testverlauf in der niederländischen Streifenpolizei befasst. Dort ist genau das dokumentiert.
Es gibt einen anderen Punkt: Stehen mehr Einsatzmittel zur Verfügung, dann werden auch mehr Einsatzmittel gegen Menschen verwendet. Bereits 2019 hatte ein Polizeisoziologe, Rafael Behr, darauf hingewiesen, dass dem so sein werde. Anhand der Daten von NRW können wir das auch nachvollziehen. 2022 - also nach dem Test - gab es knapp 150 Tasereinsätze. 2023 waren es schon 242. Der Gebrauch von Schusswaffen hat sich aber nicht reduziert; er ist gleich geblieben. Er lag 2023 bei 23. Im Vergleichszeitraum von 2010 bis 2020 waren es durchgehend zwischen 14 und 25 je Jahr. Die Zahl ist also nicht zurückgegangen.
Entschuldigen Sie, Herr Saade, dass ich Sie unterbreche. Ich muss mal in Richtung der Regierungsbank schauen. Es gibt Besprechungsräume, die Sie auch gerne nutzen können. - Vielen Dank.
Das wichtigste Einsatzmittel eines guten Polizeibeamten - das hat mein Kollege eben schon gesagt - ist grundsätzlich das gesprochene Wort. Damit funktioniert Deeskalation am besten.
Sie können sich übrigens gerne auch die Zahlen der anderen Bundesländer ansehen. Sie werden feststellen, dass die Zahl der Tasereinsätze wächst - und zwar überproportional -, dass es aber nicht weniger Schusswaffeneinsätze gibt. Der Taser ist somit außerhalb von Spezialeinheiten kein Ersatz für die Schusswaffe, sondern eine zusätzliche Waffe, die der Deeskalation entgegentritt.
Sie argumentieren, dass bei einem Angriff mit Hieb- und Stichwaffen oft eben nur die Schusswaffe bleibt. In solchen Hochstresssituationen müssen sogar mehrere Schüsse abgegeben werden. Es besteht die wachsende Gefahr, dass Angreifer ihr Leben verlieren. Damit plädieren Sie für den Tasereinsatz.
Aber was geschieht in einer solchen Situation explizit mit dem Beamten? Das ist eine Hochstresssituation; das hatten wir schon. Der Beamte, der zur Waffe greift, macht das ja nicht ohne Grund. Es besteht eine Gefahr für Leib oder Leben. Laut polizeilicher Schulung braucht man zu einem Messer- angreifer etwa 10 m Sicherheitsabstand. In der Praxis bedeutet der Einsatz eines Tasers, dass man diesen Sicherheitsabstand auf maximal 7,5 m verkürzen muss.
Was passiert beim Tasereinsatz? Zwei kleine Pfeile werden verschossen. Sie müssen ihr Ziel treffen. Das ist in einer Hochstresssituation sehr schwierig, und zwar sowohl mit der Schusswaffe - deshalb gibt es meistens mehrere Schüsse, bis nämlich eine Stoppwirkung einsetzt - als auch beim Taser. Mit dem hat man aber nur einen Versuch. Treffen die Pfeile nicht, hat man verwachst. Falls der Angreifer
eine Lederjacke trägt - das kann vielleicht sein -, gehen die Pfeile nicht durch. Auch dann ist der Tasereinsatz wirkungslos. Was also dann? Schade, falsches Einsatzmittel, wir trauern mit der Familie?
Die Problematik ergibt sich aber auch aus der rechtlichen Einordnung. Der Taser ist, wie Sie sicherlich wissen, unterhalb der Schwelle der Schusswaffe. Er ist somit das mildere Mittel. Im Zweifel müssen Beamte in der Praxis in einem Bruchteil einer Sekunde entscheiden, was das mildeste Mittel ist. Stellt sich nach dem Einsatz vielleicht heraus, dass nicht das mildeste ausreichende Mittel gewählt worden ist, sondern die Schusswaffe, obwohl der Taser vielleicht ausgereicht hätte, dann muss sich der Beamte Sorgen darüber machen, dass ein staatsanwaltschaftliches Verfahren droht, weil er eben nicht das mildeste Mittel gewählt hat. Im Übrigen wurde auch schon dokumentiert, dass der Taser versehentlich nicht gezogen wurde. Ein Beamter wollte also im Einsatz den Taser ziehen, hat aber im Affekt seine Schusswaffe gezogen und jemanden erschossen. Auch das kann passieren.
Taser im Einsatz- und Streifendienst. Niedersachsen ist bekanntlich ein Flächenland. Zum Beispiel in meiner Heimatregion bedeutet das, dass ein Funkstreifenwagen unterwegs ist. Mit viel Glück kommt nach 20 Minuten vielleicht noch ein zweiter vor Ort an. Ich denke an meine frühere Dienststelle. Es kann schon mal sein, dass der 60-Jährige gemeinsam mit der 50-jährigen Kollegin aus dem Wagen aussteigt. Am nächsten Tag ist vielleicht der 22Jährige mit der 50-Jährigen unterwegs. Das wechselt, das sind also nicht unbedingt eingespielte Teams. Genau das ist ein Grund, warum wir den Taser dem SEK vorbehalten. Dort sind junge Profis, die regelmäßig und intensiv trainieren, Profis, die ein erhöhtes Risiko eingehen können, weil es für sie kalkulierbar ist. Jeder kennt die einstudierten Verhaltensweisen der Kollegen, und es gibt ganz andere persönliche Schutzausstattungen. Wenn der Tasereinsatz schiefläuft, dann gibt es da noch eine Rückfallebene. Das kann ich übrigens nur empfehlen: Zu dem Thema gibt es tolle Protokolle aus dem Innenausschuss der letzten Legislaturperiode, als der Kollege Mauritius Fahrbach vom SEK dazu referiert hat.
- Welche denn? Sie haben Beispiele aus NRW geliefert, aber keine wirklich neuen Erkenntnisse zur Sache.
Ich mache es kurz: Die Einführung eines Tasers klingt simpel. Wer das Thema aber wirklich sachlich und verantwortungsvoll behandelt, der wird schnell feststellen, dass der Einsatz einer solchen Waffe ein taktisches Konzept erfordert. Das wiederum führt zu einem erheblichen Fortbildungsbedarf. Wir meinen, dass dieser eben nur von den Spezialisten, die in besonderen Fällen zum Einsatz kommen - also den SEKs -, erbracht werden kann. In diese Hände gehören die Taser, und das aus gutem Grund. Einen Änderungsbedarf daran sehen wir natürlich nicht.
Vielen Dank, Herr Saade. - Für die Landesregierung hat die Innenministerin, Frau Behrens, das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen leisten täglich Großartiges. Das erleben wir gerade in diesen turbulenten Zeiten. Die Polizei in Niedersachsen ist immer ein Garant für Stabilität und Augenmaß. Unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen daher die besten Rahmenbedingungen und auch eine angemessene Ausstattung für ihren alltäglichen Dienst. Ich glaube, bis hier sind wir alle uns einig.
Die Frage ist nun: Gehört der Taser zu dieser alltäglichen Ausstattung? Gehört er zur Stärkung der Polizei? Nützt dieses Thema der Debatte zur Stärkung der Polizei? - Frau Buschmann, Sie selber haben eingeräumt, dass das nicht das drängendste Problem ist, das die Polizei gerade beschäftigt. Auch ich bin viel bei der Polizei unterwegs, und mich hat bis jetzt niemand aus dem Einsatz- und Streifendienst darauf angesprochen und dafür plädiert, hier unbedingt zu einer Veränderung der Ausstattung zu kommen.
Daher gibt es keine neue Erkenntnislage für die Landesregierung. Wir haben im Plenum des Landtages und in den Ausschüssen diverse Male darüber diskutiert - auch in der letzten Legislatur. Ich habe mir die Protokolle dazu durchgelesen. Der Leiter des Spezialeinsatzkommandos hat umfangreich dazu vorgetragen. Dabei kommt man immer wieder zu dem gleichen Ergebnis: Eine Pilotierung des Tasers im Einsatz- und Streifendienst in der Landespolizei ist nicht erforderlich. Der Taser ist im Spezialeinsatzkommando im Einsatz. Das ist ausreichend und sachgerecht, und deshalb brauchen wir keine Pilotierung in Niedersachsen für diesen Bereich.
Wir haben eine angemessene Ausstattung unserer Polizistinnen und Polizisten. Das haben wir genau im Blick. Wir haben mit Reizstoff, dem Schlagstock und schlussendlich der Schusswaffe unsere Beamtinnen und Beamten gut ausgestattet. Es besteht keine Notwendigkeit einer zusätzlichen Waffe am Gürtel, mit der wir unserer Polizei neben weiterem Gewicht enormen Trainingsaufwand und viele ungeklärte juristische Fragen ans Bein binden. Insbesondere diese Gefahrenlage ist bisher von den Antragstellern, von der CDU-Fraktion, vollkommen unterbewertet worden. Dazu haben Sie in den bisherigen Beratungen wirklich keine neuen Erkenntnisse liefern können.
Auch die immer wieder vorgetragene Behauptung, andere Bundesländer würden allesamt auf Taser umstellen, stimmt so nicht. Es gibt einzelne Länder, die den Taser eingeführt haben oder pilotieren. Es gibt in Deutschland aber keinen flächendeckenden Einsatz im Einsatz- und Streifendienst - mit gutem Recht. Das ist weiterhin sehr sachgerecht.
Es wird immer wieder das Argument vorgetragen: Der Taser entspannt in einer Situation, in der man vielleicht eine Schusswaffe einsetzen muss. - Hier sollten wir uns die Datenlage in Niedersachsen anschauen: Der Einsatz der Schusswaffe gegen Personen erfolgt äußerst selten und ist natürlich Ultima Ratio. Wir sind hier nämlich nicht in einem „Tatort“ am Sonntagabend. Das kann man hier nicht erleben. Hier gibt es eine sehr zurückhaltende Nutzung von Schusswaffen.
Im Jahr 2021 wurde genau ein einziges Mal ein Warnschuss abgegeben und genau zweimal die Schusswaffe gegen Personen eingesetzt. Im Jahr 2022 wurden drei Warnschüsse abgesetzt, und genau zweimal wurde die Schusswaffe gegen Personen eingesetzt. Das ist die Dimension, über die hier diskutiert wird. Ich denke, diese Zahlen zeigen sehr
deutlich, dass die Vorstellungen in Bezug auf den Einsatz des Tasers mit der Realität des Polizeialltags überhaupt nichts zu tun haben.
Deshalb bleiben wir dabei: Wir setzen auf eine adäquate und moderne Ausstattung in der Polizei. Daran werden wir als Landesregierung weiter arbeiten. Der Taser gehört nicht dazu. Er ist unserem Spezialeinsatzkommando vorbehalten. Das ist auch gut so. Damit ist die Polizei in Niedersachsen sehr gut aufgestellt.