Protokoll der Sitzung vom 07.02.2024

Deshalb bleiben wir dabei: Wir setzen auf eine adäquate und moderne Ausstattung in der Polizei. Daran werden wir als Landesregierung weiter arbeiten. Der Taser gehört nicht dazu. Er ist unserem Spezialeinsatzkommando vorbehalten. Das ist auch gut so. Damit ist die Polizei in Niedersachsen sehr gut aufgestellt.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 19/2316 ablehnen will, bitte ich um ein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und der Grünen. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD. Enthaltungen gibt es somit keine. - Herzlichen Dank.

(Unruhe - Einzelne Abgeordnete ver- lassen den Plenarsaal)

- Wir gehen noch nicht nach Hause. Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 10.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Die Zukunft der Krabben- und Muschelfischerei sichern: Wissenslücken schließen, Innovationen fördern und betriebliche Investitionen unterstützen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 19/1231 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 19/2919 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 19/3421

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt auf eine Annahme des Antrages in einer anderweitig geänderten Fassung.

Jetzt arbeiten wir die Wortmeldungen ab. Die erste Wortmeldung kommt aus der Fraktion der CDU. Frau Jensen, bitte schön!

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Es ist jetzt bald ein Jahr her, dass die ersten schwarzen Holzkreuze unter anderem in Neßmersiel, in Greetsiel und auch in Dangast im Landkreis Friesland, in meinem Wahlkreis, zu sehen waren. Denn unter den Krabben- und Muschelfischern herrscht seitdem die blanke Existenzangst. Der Grund ist hinlänglich bekannt: Die EU-Kommission hat in einem Aktionsplan ein Verbot der Nutzung von Grundschleppnetzen in allen Natura2000-Gebieten bis 2024 sowie ein vollständiges Verbot in jeglichen marinen Schutzgebieten bis 2030 formuliert. Experten sind sich eindeutig einig: Das wäre das Aus der hiesigen Krabben- und Muschelfischerei.

Deswegen war für uns als CDU-Fraktion sofort klar, dass wir den Fischern gegenüber Brüssel den Rücken stärken müssen. Denn - auch wenn es noch nicht eine Richtlinie oder eine Verordnung werden soll - ist die Stoßrichtung doch klar. Im April 2023 erklärte dann der EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, Herr Sinkevičius, in seiner Antwort an meine EVP-Kollegen, dass die Europäische Kommission für März 2024 kein pauschales Verbot von Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten plant.

Dennoch - da sind wir uns einig - dürfen wir hier nicht lockerlassen. Wir müssen auch weiterhin ganz deutlich gegenüber Brüssel klarmachen, dass es sich bei der Krabben- und Muschelfischerei nicht nur um ein erhaltens- und schützenswertes Kulturgut handelt, sondern auch um einen ernstzunehmenden Wirtschaftszweig, der auch insbesondere für den Tourismus essenziell ist. Denn: Was wäre die Küste ohne Kutter?

(Beifall bei der CDU)

Die Bedeutung der Küstenfischerei und der Einsatz für ihren Erhalt sind aber auch bei den regierungstragenden Fraktionen in diesem Hause unumstritten. In Bezug auf das „Wie?“ gehen die Meinungen aber etwas auseinander. Deshalb kam es auch im

Ausschuss nicht zu einem gemeinsamen Entschließungsantrag zum Erhalt der Krabben- und Muschelfischerei. Aus diesem Grund werden wir den Änderungsantrag von Rot-Grün ablehnen.

Das „Warum?“ erkläre ich nun. Schon der Titel des Antrages von SPD und Grünen „Ökologische Ausrichtung der niedersächsischen Fischerei mit notwendigem Augenmaß betreiben - keine pauschalen Verbote für unsere Krabben- und Muschelfischerei“ zeigt ganz klar, wohin die Reise gehen soll. Die ökologische Ausrichtung steht im Vordergrund. NGOs und Naturschutzverbände sollen mit ins Boot. Und dann wolle man gemeinsam überlegen, welche Maßnahmen und Ziele der Küstenfischerei helfen.

Ich sage Ihnen aber ganz klar: So retten Sie die Krabben- und Muschelfischerei nicht. Sie muss als das gesehen werden, was sie ist: ein relevanter Wirtschaftszweig für unsere Küstenregion, der seit dem 17. Jahrhundert erfolgreich im deutschen Wattenmeer fischt. Unser Antrag hat deswegen folgerichtig eine ökonomische Ausrichtung. Der Antrag von Rot-Grün hebt dagegen ab auf marine Biodiversität und Nachhaltigkeit, so als ob unsere Küstenfischer davon noch nie etwas gehört hätten.

Das Gegenteil aber ist der Fall: Die Krabben- und Muschelfischer fischen freiwillig unter dem MSCSiegel, und das nicht erst seit gestern. Die grundsätzliche Forderung, die Fischerei nachhaltiger zu gestalten, wurde von unseren heimischen Fischern im Rahmen der MSC-Zertifizierung bereits zu großen Teilen erfüllt. So gibt es technische Verbesserungen am Fanggeschirr. Es gibt ein Monitoring des Beifangs und eigene Managementsysteme, die erfolgreich und unabhängig bewertet wurden.

Die traditionelle Krabbenfischerei im deutschen, niederländischen und dänischen Wattenmeer ist erst vor wenigen Monaten nach einem 14-monatigen Prüfverfahren von unabhängigen FischereiGutachtern erneut MSC-zertifiziert worden. Sie haben also das Zertifikat für nachhaltige Fischerei schon heute in der Tasche.

Zudem verzichtet die deutsche Nordseekrabbenfischerei auf Dolly Ropes und nimmt damit sogar eine Vorreiterrolle in der Bekämpfung der Plastikmüllverschmutzung in der Nordsee ein.

(Vizepräsident Marcus Bosse über- nimmt den Vorsitz)

Nur etwa 40 % des Nationalparks Wattenmeer werden dabei überhaupt befischt. In sensiblen Habitaten wie Seegraswiesen oder Muschelbänken fi

schen sie gar nicht. Die Fangaktivitäten der Krabbenfischer entsprechen dabei schon jetzt den strengen Vorgaben der gerade genannten MSC-Umweltstandards, dem Bundesnaturschutzgesetz, den gesetzlichen Vorgaben für Nationalparks und der EUHabitat-Richtlinie.

Sie brauchen also keine weitere Ordnungskeule, sondern 100 % Unterstützung und Rückenwind aus Niedersachsen.

(Beifall bei der CDU)

Sie brauchen Rückendeckung, nun nicht mehr nur gegenüber der EU, sondern auch gegenüber der Ampelregierung in Berlin, die im Haushalt des Bundes bei den Fördermitteln aus dem Windenergieauf-See-Gesetz für die Fischerei den Rotstift angesetzt hat.

Ich begrüße sehr, dass SPD und Grüne ihren Änderungsantrag gestern nochmals dahin gehend verändert und angepasst haben, dass sie die Kürzung der Fischereikomponente der Wind-auf-See-Mittel inhaltlich ablehnen.

Folglich fordere ich Sie aber auch auf, im Bundesrat den Bundeshaushalt 2024 zu stoppen. Mittlerweile haben sich Bürgervertreter, also Gemeinden, Landkreise, Interessensverbände, IHK, Landwirtschaftskammer und Vertreter der Tourismusbranche Ostfrieslands zusammengetan und den Zukunftspakt „Küstenfischerei 2050“ formuliert, den die CDUFraktion entschieden unterstützt.

Ein verbrieftes Fischereirecht im Küstenmeer zur Schaffung stabiler Rahmenbedingungen unter anderem mit folgenden Inhalten sind darin enthalten: Erhalt der Fanggebiete und Fangmöglichkeiten im Küstenraum, Öffnung der Windparks und Offenhaltung der FFH-Gebiete inklusive des Wattenmeers, Anerkennung der fischereilichen Nutzung als fester Bestandteil von Nationalparks und des Weltnaturerbes Wattenmeer sowie Aufbau eines Fischereifonds, in den alle fanggebietsbeanspruchenden Nutzergruppen einzahlen, um die Schiffe der Flotten zu modernisieren und den Erhalt der Fischereihäfen zu finanzieren.

Ich hatte mir sehr gewünscht, dass alle Fraktionen des Landtags unserem Entschließungsantrag hätten folgen können, um nicht nur ein deutliches Signal in Richtung Fischer und Fischerinnen zu senden, sondern sich auch ganz klar zur wirtschaftlichen Stärkung des ländlichen Raums zu bekennen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Die nächste Wortmeldung liegt aus der Fraktion der AfD vor, und zwar vom Abgeordneten Dannenberg.

(Beifall bei der AfD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Fischerei vor der niedersächsischen Küste ist es wie mit allen anderen Berufsgruppen aus dem primären Sektor. Seit Menschengedenken praktizieren sie Nachhaltigkeit, schon lange bevor es diesen Begriff überhaupt gab. Aber kulturell gewachsene Formen der Naturnutzung werden unter rot-grüner Regie schnell zur bedrohten Art. Zwar steht in dem vorliegenden Antrag als erste Forderung der Erhalt der traditionsreichen Küstenfischerei, trotzdem gehen bei den Berufsfischern die Alarmsirenen, denn für sie tragen die Formulierungen eine schlichtweg zu grüne Handschrift und sind zum Teil mit Fragezeichen behaftet.

Einige Beispiele: den Beifang weiter reduzieren. - Ein erfahrener Fischer vor der Küste versicherte mir: Alles Mögliche ist längst gemacht. Da werden zum Beispiel Siebnetze benutzt, die sind mehrschichtig aufgebaut. Vor dem Krabbennetz befindet sich ein weiteres Netz mit größeren Maschen, sodass alles, was größer als eine Krabbe ist, schon unter Wasser nach oben oder unten vom Netz abgeleitet wird. Potenzieller Beifang wird also schon unter Wasser unversehrt aussortiert. Besser geht es doch gar nicht.

Die Fischerei hat einen hohen Eigenantrieb, innovativ zu sein. Aber viele Dinge sind eben auch zu Ende ausprobiert und ausgereift.

Weiteres Beispiel: Im Antrag ist vom Fischen mit elektrischen Impulsen die Rede. - Das funktionierte einst gut auf Seezungen. Die Fische wurden durch den Impuls aufgeschreckt und gingen ins Netz. Auffällig waren aber viele gekrümmte Fische, teilweise mit gebrochenem Rückgrat. Da drängte sich schon die Frage auf: Was passiert denn mit all den Lebewesen, die nicht im Netz bleiben? Hat der Elektroimpuls sie getötet? Wie sieht es da unten aus? - Nicht umsonst ist diese Elektrofischerei mittlerweile verboten. Auf alles andere als Seezungen hat das Fischen mit Elektroimpulsen nach Auskunft eines erfahrenen Kutterkapitäns sowieso nicht funktioniert, aber in Ihrem Antrag steht es als Option drin. Na dann Ahoi.

Dann noch so ein links-grüner Evergreen: Überwachung und Kontrolle einer vermeintlich illegalen Fischerei. Dabei ist dies vor den niedersächsischen Küsten gar kein Problem. Auf den Fischkuttern sind eine Blackbox und ein Automatisches Identifikationssystem, AIS. Es sendet ständig Navigations- und Schiffsdaten, kann jeder im Internet abrufen. Es ist alles gläsern.

Leider verlieren die Fischer immer mehr Fanggründe durch den massiven Zuwachs von Windkraftanlagen, und dann auch noch die Stromkabel zur Landanbindung der Windmühlen. Fischer müssen von diesen Kabeln in beide Richtungen 500 m Abstand halten - extra Wachschiffe liegen dort.

Rot-Grün sorgt sich, die Kutterfischerei am Gewässergrund sei schädlich. Aber müssten Sie sich nicht auch mal fragen, welch enormen Eingriff in den Meeresboden die Fundamente von Windkraftanlagen und verlegte Kabel bedeuten?

(Beifall bei der AfD)

Dann natürlich noch Ihr Dauerbrenner Klima. Selbst hier wird noch irgendwie das Wort „Klimaauswirkungen“ reinoperiert und mit abenteuerlichen Verrenkungen versucht, der Fischerei jetzt noch Klimaschädlichkeit anzuheften. Sie schreiben, die Grundschleppnetzfischerei greife die Sedimente an. Also erstmal: An dem Netz sind Rollen, die pflügen den Meeresboden nicht um, sondern rollen da bloß drüber. Aber es wird ja noch dreister: Sie behaupten, insbesondere die Sedimente seien der CO2-Speicher des Meers. - Das stimmt nicht. Das CO2 reichert sich im Wasserkörper an, vornehmlich in tieferen Schichten.

(Zuruf von der AfD: Richtig!)

Ich finde Ihre fachlichen Fehler erschreckend. Ich kann Ihnen ja mal den Kontakt zu meinem früheren Erdkundeprofessor herstellen, von dem ich mir das hier vorgestern noch mal bestätigen ließ. Vielleicht gibt er Ihnen ein bisschen Nachhilfe in Geografie.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von Pascal Leddin [GRÜNE])