Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 19/2631 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 19/3382 - Schriftlicher Bericht - Drs. 19/3433
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre dazu auch keinen Widerspruch.
Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den in der Beschlussempfehlung empfohlenen Änderungen in der Schlussabstimmung annehmen will, den bitte ich, soweit möglich, aufzustehen. - Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Wer möchte sich enthalten? - Die Fraktion der AfD hat sich enthalten, und die Fraktion der CDU hat offenbar nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Tagesordnungspunk 12: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 19/2844 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 19/3384
Die mündliche Berichterstattung hat die Abgeordnete Verena Kämmerling übernommen. Bitte schön, Frau Kämmerling!
Ich glaube, die allgemeine Aufmerksamkeit ist nach dem vorherigen Tagesordnungspunkt jetzt wieder voll hergestellt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz empfiehlt Ihnen in der Drucksache 19/3384, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und im mitberatenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig zustande.
Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss von der Landesregierung eingebracht und erläutert. Er enthält die nach Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Zustimmung des Landtages zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle.
Hintergrund dieses Staatsvertrages ist, dass bei besonders großen Elbehochwassern unter bestimmten Voraussetzungen der Elbescheitel durch Rückhaltung in der Havelniederung abgesenkt und eine Entlastung der Elbedeiche von der Havelmündung elbabwärts bis nach Niedersachsen, MecklenburgVorpommern und Schleswig-Holstein erreicht werden kann.
Vorpommern und Niedersachsen einen Staatsvertrag in dieser Sache geschlossen und darin die Entscheidung über die Flutung der Havelpolder und die Verteilung der Kosten geregelt.
Die Inhalte dieses Staatsvertrages werden in dem heute zu ratifizierenden Staatsvertrag im Wesentlichen übernommen. Die wesentliche Änderung gegenüber dem bereits seit 2008 geltenden Staatsvertrag liegt in der Aufnahme Schleswig-Holsteins in das Vertragswerk.
Der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf die kommunalen Spitzenverbände angehört, die die mit dem Staatsvertrag verfolgten Ziele sowie den Neuabschluss des Staatsvertrages begrüßen. Auch in den mitberatenden Ausschüssen war der Staatsvertrag unstreitig.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Auch dazu höre ich keinen Widerspruch.
Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Schlussabstimmung unverändert annehmen will, den bitte ich, soweit möglich, aufzustehen. - Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und der AfD. Ich frage trotzdem nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Rechnung über den Haushalt des Landesrechnungshofs (Einzelplan 14) für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 - Antrag der Präsidentin des Landesrechnungshofs - Drs. 19/3121 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 19/3323
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Landesrechnungshof die beantragte Entlastung zu erteilen. Eine Berichterstattung ist auch hier nicht vorgesehen.
Auch hier waren sich im Ältestenrat die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre auch hier keinen Widerspruch.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und offenbar auch der AfD. Trotzdem: Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung wurde einstimmig gefolgt.
Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - 1 BvR 1726/23 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 19/3389
Auch hier waren sich im Ältestenrat die Fraktionen einig, dass über diesen Tagesordnungspunkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Auch hier gibt es keinen Widerspruch.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 19/3389 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der AfD- und der CDUFraktion. Trotzdem: Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung wurde einstimmig gefolgt.
Ich schließe die heutige Sitzung und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Wir sehen uns morgen in aller Frische um 9 Uhr hier wieder.