Protokoll der Sitzung vom 07.02.2024

Und er brüstete sich obendrein damit, ehemals Innenminister in Niedersachsen gewesen zu sein.

Die Frage, die einem sofort in den Kopf steigt, lautet: Was haben Sie alle in den letzten Jahren und Jahrzehnten alles versäumt und verschlafen, dass sich unsere Straßen in einem so desolaten Zustand befinden?

(Beifall bei der AfD)

Von der SPD und den Grünen wurde darauf verwiesen, dass die Kommunen durch die Straßenausbaubeiträge und durch die Grundsteuer Einnahmen

generieren können, um die Straßen zu sanieren. - Das sieht Ihnen ähnlich: trotz Rekordsteuereinnahmen wieder einmal die Bürger zu schröpfen, um Ihre realitätsfremde und unwissenschaftliche Politik zu finanzieren, und dabei unsere Straßen zu vernachlässigen. „Dann ist da halt mal ein Schlagloch.“

Das Innenministerium setzt dem Ganzen noch die Krone auf und bezeichnet das Vorhaben als verfassungswidrig. Den ganzen zehn Bundesländern, die die Straßenausbeiträge bereits abgeschafft haben - oder planen, diese abzuschaffen -, wirft das niedersächsische Innenministerium vor, gegen das Grundgesetz zu verstoßen. - Vielleicht denkt ja Frau Innenministerin Behrens nun darüber nach, gegen diese zehn Bundesländer ein Verbotsverfahren einzuleiten.

(Wiard Siebels [SPD]: Sehr witzig!)

Meine Damen und Herren, vernünftig befahrbare Straßen sind und bleiben Aufgabe des Landes. Dieser Gesetzentwurf ist für die Bürger Niedersachsens. Entweder sind Sie für unsere Bürger oder gegen unsere Bürger.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Die nächste Wortmeldung kommt von der SPDFraktion. Herr Beck, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja schon in der Erstberatung zu diesem AfD-Antrag deutlich geworden, dass wir uns in der vergangenen Wahlperiode und auch in dieser Wahlperiode bereits mehrfach mit dem Thema der Straßenausbaubeitragssatzung hier im Parlament befasst haben.

Wir als SPD-Fraktion sehen uns im aktuellen Gesetzgebungs- und Beteiligungsverfahren einmal mehr in unserer Position - die ablehnend ist; das wird Sie nicht überraschen - bestätigt.

Auch die kommunalen Spitzenverbände wollen den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD aufgrund von unverhältnismäßigen Eingriffen in die Finanzhoheit der Städte und Gemeinden und aufgrund von handwerklichen Mängeln nicht weiter verfolgen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde, das allein spricht für sich. Diese Einschätzung teilen wir als SPD-Fraktion genauso wie die Fraktion der Grünen ganz ausdrücklich.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Das ist auch völlig nachvollziehbar, denn unsere kommunale Landschaft ist vielfältig, und vor Ort sind ganz verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Finanzierung des Straßenausbaus gefunden worden. Die aktuelle Rechtslage, die wir derzeit haben, bietet hier jede Menge Flexibilität. Es ist in der Beratung schon angesprochen worden: Neben den Straßenausbaubeiträgen besteht die Möglichkeit, Quartierslösungen in einem Wohngebiet zu finden, oder auch, die Finanzierung über allgemeine Finanzmittel sicherzustellen.

Eine einheitliche Regelung aus dem Landtag heraus vorzugeben, ist aus unserer Sicht auch vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltung nicht sinnvoll. Eine solche Regelung, die diese Hoheit der Kommunen beeinflussen würde, lehnen wir ganz entschieden ab.

Auch die Abschaffung einer Straßenausbaubeitragssatzung ist seit der letzten Wahlperiode für jede Kommune möglich. Hier ist das Gesetz verändert worden. Es ist gerade dem Wunsch vieler Bürgerinitiativen entsprochen worden, die sich diese Möglichkeit gewünscht hatten. Ich bin in der Erstberatung hierauf eingegangen; ich will an dieser Stelle das Thema nicht weiter vertiefen.

Wir als SPD-Fraktion wollen, dass jeder Kommune Handlungsspielräume bleiben. Wir wollen den Kommunen ihre Handlungsspielräume lassen, sodass vor Ort entschieden werden kann, wie soziale Unwuchten bei der Finanzierungsfrage vermieden werden können. Die Finanzierung kommunaler Infrastruktur muss vor Ort auf Akzeptanz stoßen, und deshalb sollte auch vor Ort entschieden werden, wie dieser Straßenausbau finanziert wird. Dafür haben die Kommunen alle gesetzlichen Voraussetzungen an der Hand, sie sind alle bereits geschaffen. Wir sehen keinen gesetzlichen Änderungsbedarf, wie es die AfD-Fraktion tut.

So hoffen wir, dass wir die immer wieder aufkommende Diskussion, die uns hier zu den Straßenausbaubeiträgen ereilt, heute beenden können, denn es gibt bereits einen sehr breiten Instrumentenkasten und jede Menge Flexibilität für die Kommunen. Stattdessen sollten wir uns, finde ich, eher mit der

Frage beschäftigen, wie wir den Investitionsrückstand bei der Straßenverkehrsinfrastruktur insgesamt beheben können.

Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD bietet hierfür jedoch wie auch sonst keine neuen Impulse und auch keine Lösungen. Aus diesem Grunde lehnen wir ihn ganz entschieden ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Herzlichen Dank, Herr Beck. - Die nächste Rednerin, von Bündnis 90/Die Grünen, ist Frau Beckmann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleg*innen! Wenn Menschen frei entscheiden können, dann hat die AfD das nicht so gerne. Das wissen wir ja bereits. Frei entscheiden können sich in Niedersachsen auch die Kommunen, und - Sie werden es ahnen - auch das gefällt der AfD offenbar nicht.

Doch worum geht es eigentlich? - Um eine Gesetzesänderung mal drei: das Kommunalverfassungsgesetz, das Kommunalabgabengesetz und das Gesetz über den Finanzausgleich. Genau genommen geht es um die Straßenausbaubeiträge - ein Thema, das Kommunen und Hauseigentümer*innen beschäftigt, weil Straßen nun einmal instand gehalten werden müssen, und das kostet Geld.

Aktuell haben wir folgende Regelung: Jede Kommune entscheidet für sich selbst, welche Straßen saniert und ausgebaut werden. Und jede Kommune entscheidet für sich selbst, wie sie die dafür notwendigen finanziellen Mittel aufbringt. Eine Frage in meinem Wahlkreis Friesland, eine klare Antwort: Wir in Zetel regeln das über wiederkehrende Beiträge für alle Einwohner*innen. Das ist fair, solidarisch und wird vor Ort konkret dann auch genutzt.

Der hier nun vorliegende Antrag, er ist entlarvend, und er ist ein Wolf im Schafspelz. Zusammengefasst lässt sich sagen: Weder Bürger*innen noch Kommunen sollen in Zukunft die Kosten für den Straßenausbau übernehmen, das soll das Land machen.

Das klingt ja erst einmal ganz nett, aber es gibt mindestens drei gravierende Probleme mit diesem Antrag:

Den Kommunen wird die komplette Entscheidungsfreiheit genommen. - Ich weiß nicht, warum es jetzt die kleinste Einheit, die Kommunen, treffen soll. Aber offenbar denkt die AfD, dass die sich am wenigsten wehren können. Aber keine Sorge: Wir lassen unsere niedersächsischen Kommunen nicht in Zwangsjacken stecken, sondern wir sorgen dafür, dass weiterhin jede Kommune für sich entscheiden kann, welche Lösung die richtige ist. Denn dafür sind demokratisch gewählte kommunale Parlamente und Verwaltung schließlich da.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Zweitens - und jetzt kommt der nächste Hammer, denn der Wolf, der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail. Ich zitiere aus der Begründung des Antrags:

„Kommunale Straßen werden als öffentliches Gut auch von Verkehrsteilnehmern anderer Gemeinden und sogar vom überregionalen und“

- jetzt kommt es -:

„ausländischen Fahrzeugverkehr als Durchgangsstraßen genutzt.“

Oh, nein! Ausländer*innen benutzen deutsche Straßen - das ist der AfD natürlich ein Dorn im Auge.

Drittens. Wer nun denkt, das wäre jetzt das Ende der Absurditäten - weit gefehlt! Weiter heißt es in dem Antrag - ich zitiere wieder aus der Begründung -:

„Verkehrspolitische Entscheidungen von Ratsmehrheiten, etwa der Umbau von Straßen für Radwegnutzung, ziehen so finanzielle Nachteil für wenige Anlieger nach sich.“

Ja, sind jetzt auch noch die Radwege schlecht? Die könnten ja womöglich von ausländischen Gästen benutzt werden, die hier im schönen Niedersachsen Urlaub machen und die Wirtschaft ankurbeln. - Verrückt!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich erspare Ihnen an dieser Stelle den Rest des Antrages und mache es kurz: Wir als Grüne lehnen den vorliegenden Antrag ab. Wir lassen den Kommunen in Niedersachsen weiterhin ihre Freiheiten,

genauso im Übrigen wie den Bürger*innen, die gerade überall in Deutschland auf so wunderbare Weise für die Freiheit auf die Straße gehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön, Frau Beckmann. - Herr Najafi hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Beck, - - -

(Sina Maria Beckmann [GRÜNE]: „- mann“!)

- Beckmann. Verzeihung, Herr Kollege Beck war da vorne. Verzeihung!