Protokoll der Sitzung vom 07.02.2024

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank. - Wir kommen jetzt zur Beratung. Als Erstes hat sich Herr Grosch von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein sehr übersichtlicher Gesetzentwurf. Von daher werde ich es kurz halten. Die Frau Kollegin Machulla hat dankenswerterweise eigentlich alles Wesentliche bereits vorgetragen.

Es handelt sich übrigens schon um die zweite Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes in dieser noch jungen Wahlperiode. Insofern ist das eigentlich sehr simpel.

Bevor ich auf zwei oder drei Punkte trotzdem eingehe, möchte ich die stetigen Enthaltungen der AfD-Fraktion thematisieren, die - solange es sich nicht um Anträge zu Strafdelikten, ausländerrechtlichen Fragestellungen oder anderen emotional ver

wertbaren Themen handelt - sich leider nicht positionieren kann oder will und in diesem Ausschuss meistens mit Enthaltungen glänzt.

Ich finde es schwierig und auch bedauerlich, dass die AfD nicht in der Lage ist, sich hier zu positionieren. Ich glaube, dass es unsere Pflicht als Volksvertreter ist, sich auch dann zu positionieren, wenn es um vermeintlich unbequeme Themen - wie hier um die Anpassung von Gebühren, insbesondere um Gebührenerhöhungen - geht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Aber, liebe AfD-Fraktion, Sie haben ja hier gleich noch die Chance, zuzustimmen oder abzulehnen. Jedenfalls wäre es gut, wenn Sie sich positionieren.

Zurück zum Inhaltlichen: Das Justizministerium hat bereits im Vorfeld 21 Stellen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Lediglich die Notarkammer Oldenburg hat dankenswerterweise einen kleinen inhaltlichen Hinweis gegeben. Es gab einen kleinen technischen Mangel im Gesetz. Diesen Hinweis haben wir aufgenommen. Dies zeigt im Übrigen auch, dass unser Gesetzgebungsprozess funktioniert. Wir hören zu, wir reagieren, und wir verbessern.

Frau Machulla, wenn sich nur eine Organisation zurückmeldet, ist das nicht unbedingt „bedauerlich“. Es kann auch bedeuten, dass der Gesetzentwurf einfach sehr gut ist. Das will ich zumindest nicht ausschließen.

Apropos „zuhören“: Dass wir dieses Gesetz überhaupt in dieser Art und Weise anpassen und die Gebühren erhöhen, geht auf die Empfehlung des Landesrechnungshofes zurück. Ich darf an dieser Stelle wohl sagen, dass wir als Parlament und als regierungstragende Fraktionen nicht immer einer Meinung mit dem Landesrechnungshof sind. Umso schöner ist es, wenn wir solche Hinweise zügig im Gesetzgebungsverfahren übernehmen.

Die Tatsache, dass einige Gebühren seit dem Jahr 1985 nicht mehr angepasst wurden, ist ein klarer Indikator dafür, dass Handlungsbedarf besteht. Die vorgeschlagene Erhöhung der Gebührensätze ist angesichts der Einkommensentwicklung sinnvoll und maßvoll. Wir bewegen uns hier in einem Rahmen, wie er auch in anderen Bundesländern üblich ist, und stellen damit sicher, dass die Gebührenstruktur zeitgemäß und rechtens ist.

Die erwarteten zusätzlichen Einnahmen - hier muss ich die Haushälter leider enttäuschen - liegen allerdings nur bei 50 000 Euro. Insofern geht es nicht darum, die Staatskasse zu füllen. Es geht um einen Beitrag dazu, unsere Justiz handlungsfähig zu halten und die Qualität der Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern.

Meine Damen und Herren, noch ein letzter Satz: Hier ist heute mehrmals Bezug auf bestimmte Dinge genommen worden - eben gerade auf „Hochwasserdemenz“. Vorhin hat die AfD den Hinweis auf Menschen mit geistiger Behinderung dazu genutzt, um vermeintlich darauf hinzuweisen, dass Wählerinnen und Wähler nicht so klug handeln. Ich finde es sehr schwierig, dass wir Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen und andere Dinge hier benutzen, um uns gegenseitig vorzuwerfen, keine gute Politik zu machen. Das halte ich für falsch.

Vielen Dank.

(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Grosch. - Der nächste Redner ist Herr Moriße von der AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, ich habe mich im Ausschuss enthalten.

Sie erwähnen in Ihrem Gesetzentwurf, dass Sie die Gebühren teilweise seit 1985 nicht mehr angepasst haben. Wir reden hier über einen Zeitraum von fast 40 Jahren. In dieser Zeit haben Sie abwechselnd - Schwarz, Rot, Grün - regiert. Was haben Sie in der ganzen Zeit geleistet, meine Damen und Herren von den Grünen, der SPD und der CDU? Jetzt fällt Ihnen nach vier Jahrzehnten auf, dass Sie die Gebühren erhöhen müssen. Sie sollten weniger über ein Verbot bürgerlicher, konservativer Parteien wie der AfD nachdenken und stattdessen Ihrer Pflicht zur verfassungsgemäßen Arbeit nachkommen.

Für Ihre verschwenderische Ausgabenpolitik für die absurde Energiewende mussten Sie Ihren Haushalt dermaßen auf Kante nähen, dass Sie es nun nötig haben, in jeder noch so kleinen Ecke mit der Lupe nach Einnahmen zu suchen. Dazu kann ich nur wiederholen, was der Bund der Steuerzahler sagt: Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen. - Dennoch benötigen wir ein funktionierendes

Rechtssystem, und hierzu werden auch die Gebühren benötigt. Natürlich. Unsere Justiz wurde lange vernachlässigt. Es fehlt an allen Ecken und Enden an Personal, und die Verfahren häufen sich an.

Für ein funktionierendes Justizwesen in Niedersachsen braucht es noch jede Menge Reformen. Hier können Sie mit unserer Kooperation rechnen. Aber aufgrund Ihrer fadenscheinigen Begründungen und erheblichen Versäumnisse in der realen Politik wird sich die AfD-Fraktion in dieser Sache enthalten. Diese Rüge, sehr geehrte Damen und Herren der CDU, der SPD und der Grünen, müssen Sie sich heute aufs Brot schmieren lassen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Die nächste Wortmeldung kommt von der Justizministerin. Frau Dr. Wahlmann, Sie haben das Wort.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Gebührenerhöhung ist vordergründig erstmal kein Thema, für das viele bereitwillig an ein Rednerpult treten. Als Land haben wir aber nicht nur die Verpflichtung, die Ausgaben des Landes gerecht zu verteilen. Wir sind auch dafür zuständig, die Einnahmeseite im Blick zu behalten. Ich denke, der erkrankte Finanzminister wird mir insoweit zustimmen.

Gerade Gebühren, die der Staat ja für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhebt, sollen die erbrachte Leistung ganz oder zumindest teilweise decken. Wenn dieses Äquivalenzverhältnis zwischen Höhe der Gebühr und dem Verwaltungsaufwand des Staates ins Ungleichgewicht gerät, muss nachgesteuert werden, wie das hier der Fall ist. Dabei wurde ja schon darauf hingewiesen, dass ein Teil der Gebühren seit 1985 nicht mehr erhöht worden ist - abgesehen von den Glättungen, die im Zuge der Euro-Umstellung erfolgt sind.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hier um inhaltlich enorm wichtige Angelegenheiten für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen handelt. Notarinnen und Notare bekleiden ein öffentliches Amt, das ihnen vom Land Niedersachsen verliehen wurde. Nur für ganz besonders wichtige Rechtsgeschäfte mit weitreichen

den Folgen ist die notarielle Beurkundung vorgesehen. Diese hat dementsprechend einen besonders hohen rechtlichen Wert. Insoweit liegt es im essenziellen Interesse des Landes Niedersachsen, die Amtsgeschäfte der Notarinnen und Notare, die ansonsten selbständig und losgelöst von sämtlichen staatlichen Institutionen arbeiten, in Abständen - die im Übrigen eher großzügig bemessenen sind - zu überprüfen.

Ähnlich wichtig ist der zweite Gebührenkomplex. Es geht um den Widerspruch gegen Prüfungsentscheidungen in den juristischen Staatsexamina. Auch hier ist von essenzieller Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, welche Prüfungsleistungen noch ausreichen, um als Volljuristin oder Volljurist die Befähigung zum Richteramt und somit auch die Voraussetzungen zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu erlangen. Auch hier müssen sich Bürgerinnen und Bürger, Einwohnerinnen und Einwohner darauf verlassen können, dass gewisse Qualitätsstandards eingehalten werden.

Insoweit bitte ich Sie um Zustimmung.

Vielen Dank.

Herzlichen Dank, Frau Dr. Wahlmann.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Schlussabstimmung mit den in der Beschlussempfehlung empfohlenen Änderungen annehmen will, den bitte ich, soweit möglich, aufzustehen. - Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit wurde der Beschlussempfehlung gefolgt.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 6: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich - Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drs. 19/2744 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 19/3383 - Schriftlicher Bericht - Drs. 19/3423

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Wir kommen zur Beratung. Als Erstes hat sich die AfD-Fraktion zu Wort gemeldet. Herr Najafi, Sie haben das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die Straßenausbaubeiträge stellen eine große finanzielle Belastung dar: für die Kommunen, die sie selbst stemmen, und für die Grundstückseigentümer, von denen sie erhoben werden.

Zahlreichen notwendigen Straßensanierungen in unseren Gemeinden wird nicht nachgekommen, da niemand dafür aufkommen möchte. Und falls doch eine Straßensanierung erfolgen sollte, flattert Monate, teilweise Jahre danach die Post in den Briefkasten, die von den Anliegern eine Summe in vier- bis fünfstelliger Höhe abverlangt.

Es ist und bleibt die Aufgabe des Landes, diese Kosten vollumfänglich zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass landesweit, auch in der entferntesten Kommune, die Straßen vernünftig ausgebaut und befahrbar sind. Darauf zielt unser Gesetzentwurf ab.

In der Beratung im Ausschuss wurden die finanziellen Belastungen und Sorgen der Grundstückseigentümer - Rentner, Alleinerziehende und Geringverdiener - von den Altparteien vernachlässigt. Es fielen Sätze wie: „Dann ist da halt mal ein Schlagloch.“ - Was ist denn das bitte für ein Anspruch?

In der ersten Beratung hier im Plenum sprach Herr Schünemann von der CDU davon, dass die Kosten für die Instandhaltung der kommunalen Straßen mehrere Hundert Millionen Euro betragen würden.

(Uwe Schünemann [CDU]: 300 Millio- nen!)

Und er brüstete sich obendrein damit, ehemals Innenminister in Niedersachsen gewesen zu sein.